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Dürfen die Deutschen ihre Diktatoren legal töten? |
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Domingo ungläubig
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada
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(#1066627) Verfasst am: 16.08.2008, 21:38 Titel: |
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Tarvoc hat folgendes geschrieben: | In dem Thread wird der Fall, von dem hier die Rede ist, doch überhaupt nicht behandelt. |
Na und? Es geht um Deine Behauptung, das Volk sei an Art. 73 Abs. 3 nicht gebunden, dieser also bei einer evtl. neuen Verfassungsgebung unerheblich wäre.
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Tarvoc Holy shit, 4 decades already.
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 44759
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(#1066632) Verfasst am: 16.08.2008, 21:56 Titel: |
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Domingo hat folgendes geschrieben: | Es geht um Deine Behauptung, das Volk sei an Art. 73 Abs. 3 nicht gebunden, dieser also bei einer evtl. neuen Verfassungsgebung unerheblich wäre. |
Das war nicht meine Behauptung. Ich sprach von Geltung, nicht von Bindung. Und vom Volk oder von einer neuen Verfassungsgebung habe ich auch nicht gesprochen.
_________________ "Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustand, in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1066744) Verfasst am: 17.08.2008, 05:27 Titel: |
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ejo hat folgendes geschrieben: | Auch hier eine Frage: Wie sieht es aus, wenn Artikel 1 und 20 laut Artikel 79 III nicht abänderbar sind, lässt sich dann aber der Artikel 79 III selbst abändern wodurch der Weg zu Artikel 20 und 1 frei wäre? |
Nein. Zumindest ist das nicht herrschende - juristische - Lehrmeinung. Es ist allerdings umstritten, ob Art. 20 IV denn überhaupt durch Art. 79 III geschützt ist.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1066752) Verfasst am: 17.08.2008, 07:54 Titel: |
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Ich glaube bis die Deutschen alle rechtlichen Aspekte des Tyrannenmordes ausdiskutiert haetten, waere jeder Tyrann schon laengst eines natuerlichen Todes gestorben....
_________________ Defund the gender police!!
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rk72 gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.04.2008 Beiträge: 2462
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(#1066801) Verfasst am: 17.08.2008, 10:58 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | ejo hat folgendes geschrieben: | Auch hier eine Frage: Wie sieht es aus, wenn Artikel 1 und 20 laut Artikel 79 III nicht abänderbar sind, lässt sich dann aber der Artikel 79 III selbst abändern wodurch der Weg zu Artikel 20 und 1 frei wäre? |
Nein. Zumindest ist das nicht herrschende - juristische - Lehrmeinung. Es ist allerdings umstritten, ob Art. 20 IV denn überhaupt durch Art. 79 III geschützt ist. |
Stimmt. Es steht ja dort auch nur klar (Art. 79 Abs. 3):
Zitat: | (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. |
Der Grund der Diskussion ist, daß der Artikel 79 Absatz 3 bereits seit 1949 besteht, während Artikel 20 Absatz 4 erst 1968 hinzukam. Und es ist ja klar, daß alles was später zum GG hinzukommt nie gemeint sein kann, auch wenn an anderer Stelle sich ein anderer Artikel auf ihn bezieht. Was viele nicht wissen, die Würde des Menschen ist unantastbar, aber nur zwischen Meeresspiegel und 2000 Meter Höhe. Darüber schon. Oder doch nicht?
Es stimmt, es gibt eine leidige Diskussion, aber das ist wie Deutung der Bibel. Nicht das was dort steht gilt, sondern was man selbst meint was da stehen sollte. Und das ist Unsinn. Der Gesetzgeber hat den Absatz in den Artikel hinzugefügt. Ich glaube nicht, daß es ihnen damals entgangen ist, daß der dort geschützt ist. Wenn also an einer anderen Stelle steht, daß der Artikel 20 komplett geschützt ist, wie kommt man dann zu sagen, daß nur 3/4 geschützt sind und 1/4 nicht?
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ejo evolutionärer Irrtum
Anmeldungsdatum: 17.06.2006 Beiträge: 772
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(#1066823) Verfasst am: 17.08.2008, 11:45 Titel: |
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Danke Kival.
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Testirossi Gnostiker
Anmeldungsdatum: 12.08.2008 Beiträge: 741
Wohnort: jwd
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(#1068410) Verfasst am: 19.08.2008, 12:14 Titel: |
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Der Widerstandsartikel im GG ist praktisch nur dann zu gebrauchen, wenn das System, gegen das man Widerstand geleistet hat, abgeschafft worden ist. Der Artikel bewahrt dann den Täter eventuell vor strafrechtlicher Verfolgung durch die Nachfolger.
Deserteure, Agitatoren, Unruhestifter, Betätiger, usw., die strafrechtlich eigentlich verurteilt werden müßten, können so aufgrund jenen Artikels legal freigesprochen werden.
Für den konkreten Widerstand gegen ein herrschendes System ist der Artikel nicht einmal das Papier wert.
Unabhängig davon kann man fragen, ob eine Gesellschaft einen Mord, und sei er auch noch so "nützlich", tolerieren sollte.
Wo ist dabei die Grenze zu ziehen?
Etwa wenn ein Staatsoberhaupt entgegen der Verfassung einen Angriffskrieg führt?
beachbernie hat folgendes geschrieben: | Gibt es eigentlich ausser den Deutschen noch Voelker, die erst fragen ob das auch legal ist, bevor sie zur Tat schreiten und einen sie tyrannisierenden Tyrannen entleiben? |
Ein Tyrann ist lt. Wiki ja ein Alleinherrscher.
Die alten Athener haben einen Tyrannen berufen(!), wenn sie vom Adel zu sehr ausgequetscht wurden. Der hat die Blutsauger dann meist auf das angemessene Maß zurückgestutzt.
Daß der Begriff heute negativ belegt ist, scheint mir eine typische "Demo-Denke" zu sein.
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Montaigne mit dem anderen Blick
Anmeldungsdatum: 20.06.2008 Beiträge: 86
Wohnort: Atelier
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(#1068517) Verfasst am: 19.08.2008, 14:12 Titel: |
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Kein Gesetz erlaubt die Tötung des oder der amtierenden Machthaber (außer in germanischen oder afrikaischen Religionen, in denen die rituelle Opferung vielleicht vorgesehen sein mochte). Widerstandsrecht gegen Diktatoren hat jeder und jede und immer, Ermordung des Diktators mit eingeschlossen. Auch wenns kein Gesetz erlaubt, ich erlaubs euch!
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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville
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