HFRudolph Bright
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 1229
|
(#1073405) Verfasst am: 25.08.2008, 20:37 Titel: |
|
|
Allein die staatlichen Religionslehrer, Professoren für Theologie, die ganzen Fakultätsapparate mit Räumen, Ausstattung, zahlreichen Sekretärinnen.
Von vielen werden auch die Steuervergünstigungen durch Absetzbarkeit der Kirchensteuerbeträge einbezogen - das ist eine Wertungsfrage: Einen Kirchensteuerbeitrag bzw. Beitrag zu einer Weltanschauungsgemeinschaft kann man quasi von der Steuer abziehen - dieser Einnahmenteil wird nicht versteuert, also letztendlich wird diese Tätigkeit der Bevölkerung steuerlich subventioniert, wobei nur ein minimaler Anteil dieser Ausgaben bei den großen Kirchen letztendlich gemeinnützig eingesetzt wird (ca. 2%) - und das liegt nicht daran, dass sie wenig verdienen würden - das ist nämlich nicht der Fall... Man könnte es auch so sagen: Für den Staat rechnet sich diese Subventionierung nicht, sie zahlt sich nicht durch das hierdurch gewonnene Gemeinwohl aus, wenn man es nur von den Zahlen her betrachtet.
Es gibt zahlreiche weitere Punkte, wobei mir die direkte Finanzierung von Kirchenfürsten durch die Staatskasse noch immer nicht ganz klar ist - ich sehe immer noch nicht die Rechtfertigung, für mich grenzt das an Veruntreuung von Steuergeldern.
|
|