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Lastschrift

 
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1076623) Verfasst am: 29.08.2008, 22:32    Titel: Lastschrift Antworten mit Zitat

Ich dachte bisher immer, eine Bank müsste sich zumindest die Einzugsermächtigung zeigen lassen, wenn jemand eine Lastschrift schickt.

Nun muss ich das erfahren: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,571598,00.html
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1076633) Verfasst am: 29.08.2008, 22:44    Titel: Re: Lastschrift Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Ich dachte bisher immer, eine Bank müsste sich zumindest die Einzugsermächtigung zeigen lassen, wenn jemand eine Lastschrift schickt.

Nun muss ich das erfahren: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,571598,00.html

Du dachtest falsch.
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden

Beitrag(#1076934) Verfasst am: 30.08.2008, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Manche Firmen nehmen es genau, wie beispielsweise Quelle, die wollen das schriftlich. Bei den meisten reicht es, wenn ich telefonisch äußere, sie sollen per Lastschrift kassieren.
Ich sehe auch kein Problem darin: Da ich sechs Wochen Zeit habe, eine Abbuchung zurückzupfeifen, erscheint mir die Sache ungefährlich. Blöd ist nur, wenn man länger als sechs Wochen seine Kontoauszüge nicht abholt...
Das Lastschriftverfahren kenne ich schon seit etwa 1965, und so lange nutze ich es auch. Es kommt meiner Faulheit sehr entgegen, daß ich keine Überweisungen schreiben muß. Probleme hat es bisher damit nie gegeben.
Zitat:
Dem Datenschützer Schaar ist das zu wenig: "Die Banken behaupten immer, dass die Verbraucher kein Risiko tragen - doch was, wenn jemand die Frist versäumt?"

Dann ist er selber schuld und hat es nicht anders verdient. Dummheit muß ab und zu bestraft werden. Sechs Wochen mindestens - das sollte reichen.
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Domingo
ungläubig



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada

Beitrag(#1076990) Verfasst am: 30.08.2008, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sechs Wochen mindestens - das sollte reichen.


Das sehe ich genauso! Daumen hoch!
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1077005) Verfasst am: 30.08.2008, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Habt Ihr schonmal versucht, eine Lastschrift zurückzuholen? Da könnt Ihr Euer blaues Wunder erleben, wie zickig die Banken da werden! Und was die plötzlich für Gebühren für das Zurückholen verlangen!
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V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1077049) Verfasst am: 30.08.2008, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Habt Ihr schonmal versucht, eine Lastschrift zurückzuholen? Da könnt Ihr Euer blaues Wunder erleben, wie zickig die Banken da werden! Und was die plötzlich für Gebühren für das Zurückholen verlangen!
Online-Banking, zwei clicks, kostenlos.
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#1077052) Verfasst am: 30.08.2008, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Habt Ihr schonmal versucht, eine Lastschrift zurückzuholen? Da könnt Ihr Euer blaues Wunder erleben, wie zickig die Banken da werden! Und was die plötzlich für Gebühren für das Zurückholen verlangen!

Aber ja. Ich weiß ja nicht, bei was für einer beschissenen Bank Du bist, aber meine macht da gar keine Zicken.

Die Gebühren betragen €5 für den, der die Lastschrift gezogen hat. (€-Betrag ohne Gewähr.) Du bezahlst da gar nichts.
_________________
"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1077085) Verfasst am: 30.08.2008, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Habt Ihr schonmal versucht, eine Lastschrift zurückzuholen? Da könnt Ihr Euer blaues Wunder erleben, wie zickig die Banken da werden! Und was die plötzlich für Gebühren für das Zurückholen verlangen!


Mehrfach, keinerlei Problem, und die Gebühren zahlt der Einzieher.

Wechsel die Bank, wenn die Probleme machen.
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rk72
gesperrt



Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1077093) Verfasst am: 30.08.2008, 16:37    Titel: Re: Lastschrift Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Ich dachte bisher immer, eine Bank müsste sich zumindest die Einzugsermächtigung zeigen lassen, wenn jemand eine Lastschrift schickt.

Nun muss ich das erfahren: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,571598,00.html


Eigentlich nicht, aber dafür kannst du das Geld das per Lastschrift gebucht wurde zurückbuchen. Im Gegensatz zu Überweisung.

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Habt Ihr schonmal versucht, eine Lastschrift zurückzuholen? Da könnt Ihr Euer blaues Wunder erleben, wie zickig die Banken da werden! Und was die plötzlich für Gebühren für das Zurückholen verlangen!


Ob gebühren oder nicht, es geht. Ich hab schon paar mal das Geld zurückgebucht wen ich der Meinung war, daß die Leistung nicht erbracht wurde.
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Domingo
ungläubig



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada

Beitrag(#1077138) Verfasst am: 30.08.2008, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Habt Ihr schonmal versucht, eine Lastschrift zurückzuholen? Da könnt Ihr Euer blaues Wunder erleben, wie zickig die Banken da werden! Und was die plötzlich für Gebühren für das Zurückholen verlangen!


Ja, habe ich. Und es hat problemlos geklappt und die Gebühren zahlt die Firma, die ungerechtfertigt abgebucht hat.

Es sei denn, Du verwechselst diese Art von Lastschrift mit der, die nach einer Zahlung mit EC-Karte erfolgt. Da geht es tatsächlich nicht so einfach bzw. ohne Abbruchbeleg gar nicht.
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