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Lord Snow I am the one who knocks
Anmeldungsdatum: 05.09.2006 Beiträge: 6445
Wohnort: Würzburg
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(#1092839) Verfasst am: 24.09.2008, 17:46 Titel: Patientenverfügung vs. die sogenannte Vorsorgevollmacht |
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Ggf. kann der Strang in Kultur und Gesellschaft verschoben werden, wusste jetzt nicht genau wohin.
Folgender Artikel von kath.net
Sterben in Würde
Ich finde das Gesagte in diesem Artikel höchst seltsam. Der Autor des Artikels legt nahe dass die Patientenverfügung unzureichend ist und die vorgeschlagene Vorsorgevollmacht besser geeignet sei.
Im Artikel wird zunächst gesagt:
"Der berechtigte Wunsch nach einem Sterben in Würde geht oft nicht in Erfüllung, weil Kranke oder Sterbende nicht ihren Vorstellungen und Wünschen entsprechend versorgt werden.
Es ist deshalb gut und sinnvoll, für den Zeitpunkt vorzusorgen, an dem man selbst vorübergehend oder dauernd unfähig ist, eigene Entscheidungen zu treffen."
Ich denke dem letzten Absatz kann jeder von uns zustimmen. Das Gesagte im ersten Absatz kommt ja zustande weil man nicht vorgesorgt hat.
Weiterhin heißt es dann über die Patientenverfügung:
"Denn niemand kann alle Lebenssituationen, in denen eine Patientenverfügung zur Anwendung kommen soll, voraussehen und erschöpfend beschreiben."
Nun, man müsste mal ein Blankoblatt der Patientenverfügung direkt vergleichen mit einer Vorsorgevollmacht, in dem Sinne wie es möglicherweise, seitens dessen Befürworter, aussehen könnte.
Das hier, weiter im Artikel, liefert aber schonmal einen Anhaltspunkt:
"In einer Vorsorgevollmacht kann ein Patient Wünsche äußern und Anordnungen treffen, die den Arzt und andere binden, zum Beispiel Anweisungen für die ärztliche Behandlung und pflegerische Betreuung bei Krankheit und Sterben und zu angemessener Unterbringung in eigener Wohnung, Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz."
Ärztliche Behandlung, Betreuung und Unterbringung klingt ja schonmal ganz nett. Wenn ich mir aber nun die Patientenverfügung ansehe so lese ich folgendes, wie z.b. hier:
Zitat: | Was Sie regeln können
-Lebenserhaltende Maßnahmen
-Künstliche Ernährung
-Organspende
-Ort der Behandlung
-Betreuungsverfügung |
Es wird also eigentlich alles durch die Patientenverfügung abgedeckt, was durch den Vorschlag einer Vorsorgevollmacht des Autors abgedeckt werden soll. Mit Ausnahme natürlich der Bestimmung einer Person die die letzten Entscheidungen trifft, wie in Wikipedia unter dem Artikel Patientenverfügung zu lesen ist.
Aus diesem Grunde verstehe das aus dem Artikel nicht:
"Denn niemand kann alle Lebenssituationen, in denen eine Patientenverfügung zur Anwendung kommen soll, voraussehen und erschöpfend beschreiben. Insbesondere, wenn Patientenverfügungen stets und unter allen Umständen als verbindlich angesehen oder sogar
gesetzlich für verbindlich erklärt werden, könnten sie auf Situationen angewendet werden, die sich der Patient so nicht vorgestellt hat und auf die er seine frühere Verfügung nicht angewendet wissen will."
Der Vorwurf ist sachlich vollkommen unzutreffend! Eine Vorsorgevollmacht kann und würde wenn dann, den gleichen "unvorhersehbaren" Widrigkeiten ausgesetzt sein! Ich sehe den Unterschied nicht. Auch eine Bevollmächtigung einer einzelnen Person ändert daran doch nichts.
Und bitte...
"Patientenverfügungen können zudem unterschlagen, gefälscht oder gegen den Willen des Patienten verwendet werden. Hinzu kommt, dass es kein absolutes Selbstbestimmungsrecht gibt, man also keine Verfügungen treffen kann, die andere Menschen verpflichten, in bestimmten Situationen den Tod eines Patienten oder Pflegebefohlenen durch Unterlassen oder aktives Tun herbeizuführen.
"
...als ob man eine Vorsorgevollmacht nicht ebenso fälschen und somit Dinge unterschlagen und gegen den Willen des Patienten handeln könnte.
"Empfehlen hingegen kann man eine Vorsorgevollmacht, die der Patient rechtzeitig einer vertrauenswürdigen Person erteilt, die ihn und seine Einstellung und Wertvorstellungen kennt. Diese Person ist dann in der Lage, in seinem Sinne zu handeln, wenn er selbst es nicht vermag."
Also tut mir leid, ich sehe die möglichen Gefahren, die man der Patientenverfügung vorwirft, nicht durch eine Vorsorgevollmacht aus der Welt geschafft!
"Eine Vorsorgevollmacht gibt also größere Sicherheit, weil mit ihr den Interessen des Patienten flexibel entsprochen werden kann."
Keineswegs, wie oben gesagt, kann doch mit der Vorsorgevollmacht ebenso Schindluder getrieben werden. Das "flexibel" lässt mich irgendwie hellhörig werden, es hat für mich den Anschein, als dass andere Menschen (durch die Bevollmächtigung einer Person) das letzte Wort haben sollen und nicht der Patient, welches sogar gegen den Interessen (also flexibel) des Patienten evtl. gehen könnte.
Oder wie seht ihr das?
_________________ Ich irre mich nie! Einmal dachte ich, ich hätte mich geirrt, aber da hatte ich mich getäuscht
"Der Gott, der Gott sterben läßt, um Gott zu besänftigen"...Hundert Folianten, die für oder wider das Christentum geschrieben worden sind, ergeben eine geringere Evidenz als der Spott dieser zwei Zeilen.
Denis Diderot
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spaghettus Pastafarianer
Anmeldungsdatum: 07.02.2006 Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark
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(#1093006) Verfasst am: 24.09.2008, 22:09 Titel: |
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Ich finde, jetzt auf die Schnelle, beides nicht falsch.
Patientenverfügung für den Fall, den man vorher beschreiben kann. Je einfacher da die Anweisungen um so höher die Wahrscheinlichkeit, dass sie greift.
Vorsorgevollmacht für die Fälle, die nicht absehbar sind. Dann muss es natürlich eine Person sein, die 1. ziemlich genau weiß, wie du dich in dem Fall entscheiden würdest
2. die in der Lage ist, sich ggf gegen zaudernde Ärzte durchzusetzen und
3. stark genug ist auch damit klar zu kommen, dir notfalls den Hahn abzudrehen.
Es kann für jemand schon sehr schwierig sein, auch wenn völlig klar ist, was der andere wollte, das dann auch zu machen.
Das hier kennst du schon?
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Lord Snow I am the one who knocks
Anmeldungsdatum: 05.09.2006 Beiträge: 6445
Wohnort: Würzburg
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(#1093098) Verfasst am: 25.09.2008, 01:01 Titel: |
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Hm also ich finde das unnötig, wenn ich weiß was ich will gibt es da nix (flexibel) dran zu drehen und da ist ne Patientenverfügung ausreichend. Da ist doch kein Anderer der das letzte Wort hat, von Nöten!
EDIT: Und wenn ich nicht weiß was mit mir geschehen soll oder ich es anderen in die Hände geben will darüber zu entscheiden, ja dann kann man das machen!
_________________ Ich irre mich nie! Einmal dachte ich, ich hätte mich geirrt, aber da hatte ich mich getäuscht
"Der Gott, der Gott sterben läßt, um Gott zu besänftigen"...Hundert Folianten, die für oder wider das Christentum geschrieben worden sind, ergeben eine geringere Evidenz als der Spott dieser zwei Zeilen.
Denis Diderot
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Tarvoc would prefer not to.
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 44649
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(#1093122) Verfasst am: 25.09.2008, 03:19 Titel: Re: Patientenverfügung vs. die sogenannte Vorsorgevollmacht |
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Haldir hat folgendes geschrieben: | Ich sehe den Unterschied nicht. Auch eine Bevollmächtigung einer einzelnen Person ändert daran doch nichts. |
Ich würde darin eine an Carl Schmitt angelehnte Logik sehen. Weil jeder Gesetzesinhalt (bzw. in diesem Falle jeder Inhalt einer Patientenverfügung) an einer möglichen Ausnahme scheitern kann, braucht es einen Souverän, der im Ausnahmefall entscheidet. Wirklich einleuchten tut das natürlich nicht, weder in diesem Kontext noch sonstwo. Hm... ach so, kath.net...
spaghettus hat folgendes geschrieben: | Patientenverfügung für den Fall, den man vorher beschreiben kann. [...] Vorsorgevollmacht für die Fälle, die nicht absehbar sind. |
Die Frage ist doch: Wie kann man für einen nicht absehbaren Fall vorsorgen? Beziehungsweise: Wie kann man überhaupt im Voraus festlegen, was ein nicht absehbarer Fall (im Unterschied zu einem absehbaren Fall) ist? Immerhin würde das ja bedeuten, den nicht absehbaren Fall inhaltlich zu bestimmen, ergo abzusehen. Wie wird also festgestellt, dass ein Ausnahmefall vorliegt?
_________________ "Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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spaghettus Pastafarianer
Anmeldungsdatum: 07.02.2006 Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark
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(#1093168) Verfasst am: 25.09.2008, 09:02 Titel: Re: Patientenverfügung vs. die sogenannte Vorsorgevollmacht |
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Tarvoc hat folgendes geschrieben: |
Die Frage ist doch: Wie kann man für einen nicht absehbaren Fall vorsorgen? |
In dem ich eine Person meines Vertrauens beauftrage, falls ich nicht mehr handlungsfähig bin für mich zu entscheiden.
Macht Sinn, finde ich.
Ist sicher nicht unbedingt nötig. Wenn die Patientenverfügung halt wirklich klar und eindeutig ist.
Viele sind das aber nicht. Dann hat die Entscheidungshoheit der Arzt. Falls der sich überhaupt dran halten will.
Christliche Hospize kümmern sich oft überhaupt nicht drum.
Dann ist es schon gut wenn jemand da ist, der, und das ist wichtig, gesetzlich abgesichert deinen "letzten Willen" bestimmen und vollstrecken lassen kann.
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Tarvoc would prefer not to.
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 44649
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(#1093180) Verfasst am: 25.09.2008, 09:24 Titel: Re: Patientenverfügung vs. die sogenannte Vorsorgevollmacht |
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spaghettus hat folgendes geschrieben: | Tarvoc hat folgendes geschrieben: |
Die Frage ist doch: Wie kann man für einen nicht absehbaren Fall vorsorgen? |
In dem ich eine Person meines Vertrauens beauftrage, falls ich nicht mehr handlungsfähig bin für mich zu entscheiden. |
Ist das eigentlich so schwer zu verstehen? Wie wird bestimmt, in welchen Fällen diese Person bestimmen darf?
_________________ "Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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spaghettus Pastafarianer
Anmeldungsdatum: 07.02.2006 Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark
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(#1093204) Verfasst am: 25.09.2008, 09:46 Titel: Re: Patientenverfügung vs. die sogenannte Vorsorgevollmacht |
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Tarvoc hat folgendes geschrieben: |
Ist das eigentlich so schwer zu verstehen? Wie wird bestimmt, in welchen Fällen diese Person bestimmen darf? |
Nöö, ich staune auch, warum du dich da so schwer tust.
In den Fällen, die du selbst in der Patientenverfügung nicht geregelt hast bzw. nicht eindeutig genug, in den Fällen in denen die Patientenverfügung nicht befolgt wird, und, zwingend für beides, in denen du nicht mehr zur Abgabe einer Willenserklärung fähig bist.
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Tarvoc would prefer not to.
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 44649
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(#1093210) Verfasst am: 25.09.2008, 09:55 Titel: Re: Patientenverfügung vs. die sogenannte Vorsorgevollmacht |
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spaghettus hat folgendes geschrieben: | In den Fällen, die du selbst in der Patientenverfügung nicht geregelt hast bzw. nicht eindeutig genug |
Wer hat die Auslegungshoheit darüber, ob ein Fall in der Verfügung geregelt ist oder nicht bzw. ob der jeweilige Fall unter eine bestimmte in der Verfügung stehende Regelung fällt oder nicht? Du selbst sollst ja nicht mehr zu einer eigenen Willensäußerung fähig sein und eine Regel kann sich bekanntlich nicht selbst anwenden. In deinem Nachsatz wird das übrigens noch deutlicher: Wer hat denn nun die Auslegungshoheit darüber, ob die Regelung eindeutig genug ist oder nicht?
Die Kernfrage ist, wie man bestimmt bzw. feststellt, ob ein Ausnahmefall vorliegt oder ein Regelfall. Aus den Regeln selbst ist das nämlich nicht lückenlos deduzierbar (andernfalls wäre der Ausnahmefall selbst ein Regelfall). Um die Regeln anwenden zu können, muss nämlich bereits feststehen, dass es sich um einen Regelfall handelt und nicht um einen Ausnahmefall. Klar stellt sich dieses Problem auch bei der Patientenverfügung. Das ist ja überhaupt der Grund, warum die Möglichkeit einer Vollmacht gefordert wird. Nur löst eine Vollmacht diese Probleme nicht, sondern verschiebt sie nur.
spaghettus hat folgendes geschrieben: | in den Fällen in denen die Patientenverfügung nicht befolgt wird |
Sorry, aber das ist nun wirklich grober Unfug. Wenn die Patientenverfügung nicht befolgt wird, dann wird im Zweifelsfalle auch die Weisung des Bevollmächtigten nicht befolgt.
_________________ "Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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spaghettus Pastafarianer
Anmeldungsdatum: 07.02.2006 Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark
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(#1093230) Verfasst am: 25.09.2008, 10:20 Titel: Re: Patientenverfügung vs. die sogenannte Vorsorgevollmacht |
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Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ...Wer hat denn nun die Auslegungshoheit darüber, ob die Regelung eindeutig genug ist oder nicht? |
Im Streifall letztlich das zuständige Gericht.
Tarvoc hat folgendes geschrieben: |
Sorry, aber das ist nun wirklich grober Unfug. Wenn die Patientenverfügung nicht befolgt wird, dann wird im Zweifelsfalle auch die Weisung des Bevollmächtigten nicht befolgt. |
Den Unterschied, dass der Patient sich mangels der Fähigkeit noch Willenserklärungen abgeben zu können nicht wehren kann, die Vertrauensperson aber schon siehst du nicht?
Wie das letztlich jeder regelt, ist seine Sache. Diese Diskussion jetzt in theoretischen Höhen weiterzuführen, sehe ich keinen Bedarf.
Oben hatte ich schon einen Link zur Patientenverfügung gesetzt, hier noch mal was für die, die sich informieren möchten. Natürlich gibts noch reichlich andere Quellen als diese: http://www.aerztekammer-bw.de/15/patientenverfuegung/index.html
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Tarvoc would prefer not to.
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 44649
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(#1093233) Verfasst am: 25.09.2008, 10:27 Titel: Re: Patientenverfügung vs. die sogenannte Vorsorgevollmacht |
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spaghettus hat folgendes geschrieben: | Tarvoc hat folgendes geschrieben: | Wer hat denn nun die Auslegungshoheit darüber, ob die Regelung eindeutig genug ist oder nicht? |
Im Streifall letztlich das zuständige Gericht. |
Klar. Aber das ist letztendlich auch bei der Patientenverfügung der Fall und nicht nur bei der Vollmacht.
spaghettus hat folgendes geschrieben: | Den Unterschied, dass der Patient sich mangels der Fähigkeit noch Willenserklärungen abgeben zu können nicht wehren kann, die Vertrauensperson aber schon siehst du nicht? |
Dazu muss man aber keine Vertrauensperson benennen. Es reicht schon völlig, wenn die Ärzte nicht die einzigen sind, die den Patienten zu Gesicht bekommen, sondern z.B. auch die Familie oder Freunde das Recht haben, ihn zu sehen. Das ließe sich vermutlich auch allgemein regeln, dafür bräuchte man m.E. keine individuellen Vollmachten. Es sei denn, jemand will z.B., dass ihn nur bestimmte Leute besuchen kommen dürfen, wenn er im Koma liegt. Mit dem, was man üblicherweise "Vollmacht" nennt, hat das mMn aber nur noch wenig zu tun. Ich frage mich immer noch, wo der Vorteil einer Vollmacht gegenüber der bloßen Verfügung liegt.
_________________ "Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Reza dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 4188
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(#1093278) Verfasst am: 25.09.2008, 12:16 Titel: |
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Die Patientenverfügung legt die Richtlinien fest, innerhalb derer die Ärzte zu handeln haben.
Wenn die sich nicht dranhalten, kannst du auch nichts machen, wenn du nichts sagen kannst.
Dazu muss man nicht im Koma liegen, man kann ja auch verwirrt sein, voll mit Medikamenten, was weiß ich.
Vor jedem Eingriff muss aber eigentlich eine Zustimmung erteilt werden, vorausgesetzt, das ist keine absolute Notsituation, also eine plötzliche unerwartete lebensbedrohliche Situation, dann fragt ja sowieso niemand mehr.
Sowas kann aus verschiedensten Gründen ja immer sein, da muss man nicht schon monatelang krank, im Krankenhaus, was immer gewesen sein.
Sowas kann man ohnehin nicht vorhersehen, und kaum jemand wird mit "keine lebensverlängernden Maßnahmen" meinen, dass bei einem Kammerflimmern bei einer eigentlich einfachen OP mit 30 nicht wiederbelebt werden soll.
Nur, wenn das zu spät gelungen ist, dann kann man eben von jetzt auf gleich in einem aussichtslosen Zustand sein.
Wirklich vorhersehbare Situationen würde ich mal behaupten, sind in der Praxis eh rar, wenn es "dumm" läuft.
Also greift eine Patientenverfügung eigentlich ohnehin nur dann, wenn man schon (längerfristig) in einem eigentlich aussichtslosem Zustand ist, der keine Aussicht auf wesentliche Verbesserung mehr erwarten zulässt.
Dann aber ist die Frage, wer setzt die Patientenverfügung durch, wenn die Ärzte sich nicht dran halten.
Ein Erwachsener hat ja nicht automatisch einen "Vormund", auch Ehegatten oder Eltern, Geschwister sind das nicht automatisch, wenn man sich selber nicht mehr äußern kann.
Es kann passieren, dass, wenn es Differenzen zwischen Angehörigen und Ärzten gibt, dass irgendjemand vom Gericht zum Betreuer bestellt wird.
Das ist auch schon passiert.
Es ist also beides nötig, wenn man einigermaßen hoffen will, dass die eigenen Wünsche eine Rolle spielen: eine Person, der man die Vollmacht gibt zu entscheiden, und mit der man am besten auch sehr ausführlich geredet hat, was wäre wenn, und eine Patientenverfügung, auch so genau wie möglich, als Richtschnur für das erwünschte Handeln, und auch als Beweis für den Bevollmächtigten, dass der nicht nach seinem Gutdünken entscheidet.
Natürlich braucht kath.net keine Verfügung, weil "Abschalten" kommt unter guten Christen ja sowieso nicht vor, und darum geht es ja letztendlich nur, dass man eben unter bestimmten Umständen nicht mehr weiterleben will, oder bestimmte Behandlungen kategorisch ablehnt.
Auch dann, wenn man 40 ist, und wenn man 90 ist dann kann es ja auch sein, dass man überhaupt nichts mehr will, was den natürlichen Ablauf verändert.
Letztendlich muss die bevollmächtigte Person dann entscheiden ob und wann die Situation eingetreten ist, in der nichts mehr gemacht werden darf, oder was noch gemacht werden darf, und was nicht.
Ob die richtige Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt dann auch getroffen wird, das weiß niemand, und darüber sollte man sich schon auch klar sein, zumindest wenn man eben noch nicht sehr alt ist.
Bei kath.net begibt man sich ja ohnehin in Gottes Hand, da muss der Bevollmächtigte sowieso nur nach einem Hospiz suchen, wenn die Ärzte selber sagen, da läuft nichts mehr.
Bei dem Bevollmächtigten, den man sich sonst aussucht, muss man aber schon drauf achten, dass das jemand ist, der auch in der Lage ist, Auseinandersetzungen durchzustehen, möglicherweise entgegen der eigenen Interessen.
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Lord Snow I am the one who knocks
Anmeldungsdatum: 05.09.2006 Beiträge: 6445
Wohnort: Würzburg
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(#1093461) Verfasst am: 25.09.2008, 15:40 Titel: |
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Ich sehe den Vorteil bzw. die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht immer noch nicht.
Zunächst einmal ist es strafbar wenn gegen die Patientenverfügung verstoßen wird?
Wenn nein, was nützt ein Bevollmächtigter, der ebenso wie ein Arzt entgegen der Patientenverfügung Anweisungen gibt?
Wenn ja, dann wird ein Arzt sich wohl auch dranhalten, wenn er sich nicht strafbar machen will.
Es ist wie bei Gott, das Problem wird nach hinten verschoben!
_________________ Ich irre mich nie! Einmal dachte ich, ich hätte mich geirrt, aber da hatte ich mich getäuscht
"Der Gott, der Gott sterben läßt, um Gott zu besänftigen"...Hundert Folianten, die für oder wider das Christentum geschrieben worden sind, ergeben eine geringere Evidenz als der Spott dieser zwei Zeilen.
Denis Diderot
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#1093627) Verfasst am: 25.09.2008, 18:12 Titel: |
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Wenn du aufgrund irgendeiner neurologischen Störung dich nicht mehr klar äußern kannst, wirst du vom Gericht unter Betreuung gestellt. Diese Betreuung kann gesundheitliche Angelegenheiten und/ oder finanzielle Angelegenheiten betreffen. Wenn du in "normalen" Zeiten keinen Betreuer vorherbestimmt hast, fragt das Gericht den nächsten Angehörigen, ob der diesen Job tun will, oder bestellt irgendjemand, der das für viel Geld oder auch ehrenamtlich tut. (Die Betreuung kann auch nur vorrübergehend sein, falls sich der Gesundheitszustand soweit bessert)
Wenn du nun also verhindern möchtest, daß dein Bruder über dich bestimmen darf, dann verfüge, daß deine Schwiegertochter Betreuer werden soll. Oder andersrum.
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#1093636) Verfasst am: 25.09.2008, 18:42 Titel: |
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@ Haldir
hab mir den kath-Artikel mal angetan, ich stimme dir zu, das ist ja verwirrende Wortklauberei.
Informativ dagegen http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgevollmacht
Da heißt es unter anderem:
Zitat: | Unterschied zur Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
Von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden ist die Patientenverfügung, bei der der Verfügende im Voraus Anweisungen erteilt, wie er nach seinem Willen als Patient ärztlich behandelt werden möchte, wenn er nicht mehr in der Lage ist, selber darüber zu entscheiden. Arzt und Bevollmächtigter oder Betreuer müssen nach den Vorgaben der Patientenverfügung handeln, es sei denn, es handelt sich um einen Fall von Notwehr(§ 32 StGB). Es ist ratsam, in der Vorsorgevollmacht zu erwähnen, dass der Bevollmächtigte an eine Patientenverfügung gebunden ist. Sonst kann der Bevollmächtigte allein nach seinem Ermessen entscheiden.
Von der Patientenverfügung muss die Betreuungsverfügung abgegrenzt werden, bei der der Verfügende dem Gericht einen Vorschlag für die Person des im Rahmen eines Betreuungsverfahrens durch das Vormundschaftsgericht zu bestellenden Betreuers unterbreitet und in der der Verfügende auch alles festlegen kann, was hier zur Vorsorgevollmacht ausgeführt wird.
Die Abgrenzung von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung liegt vor allem darin, dass die Vorsorgevollmacht auf grenzenloses und unkontrolliertes Vertrauen setzt, während die Betreuungsverfügung erst dann Wirkung entfaltet, wenn das Gericht es entsprechend der gesundheitlichen Situation des Verfügenden für erforderlich hält, dass die Handlungsbefugnis dem vom Verfügenden Vorgeschlagenen übertragen wird und diese Befugnis dann unter gerichtlicher Kontrolle steht. Das heißt, das Vormundschaftsgericht wacht über die Einhaltung der Verfügung und z.B. über jeden Ein- und Ausgang auf den Konten des Verfügenden.
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URL repariert - jdf
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
Zuletzt bearbeitet von Sanne am 25.09.2008, 18:55, insgesamt einmal bearbeitet |
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#1093641) Verfasst am: 25.09.2008, 18:58 Titel: |
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Könnt ihr meinen vorigen Beitrag (Nr (#1093636) lesen? Für mich ist er in der mit Zitat- oder Edit-Funktion sichtbar, sonst steht da ein leeres Post
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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spaghettus Pastafarianer
Anmeldungsdatum: 07.02.2006 Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark
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(#1093646) Verfasst am: 25.09.2008, 19:02 Titel: |
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Ich seh auch nur was mit der Zitatfunktion, ansonsten Leere.
Damit es jeder lesen kann, mach ich doch einfach mal ein Zitat.
Sanne hat folgendes geschrieben: | @ Haldir
hab mir den kath-Artikel mal angetan, ich stimme dir zu, das ist ja verwirrende Wortklauberei.
Informativ dagegen http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgevollmacht
Da heißt es unter anderem:
Zitat: | Unterschied zur Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
Von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden ist die Patientenverfügung, bei der der Verfügende im Voraus Anweisungen erteilt, wie er nach seinem Willen als Patient ärztlich behandelt werden möchte, wenn er nicht mehr in der Lage ist, selber darüber zu entscheiden. Arzt und Bevollmächtigter oder Betreuer müssen nach den Vorgaben der Patientenverfügung handeln, es sei denn, es handelt sich um einen Fall von Notwehr(§ 32 StGB). Es ist ratsam, in der Vorsorgevollmacht zu erwähnen, dass der Bevollmächtigte an eine Patientenverfügung gebunden ist. Sonst kann der Bevollmächtigte allein nach seinem Ermessen entscheiden.
Von der Patientenverfügung muss die Betreuungsverfügung abgegrenzt werden, bei der der Verfügende dem Gericht einen Vorschlag für die Person des im Rahmen eines Betreuungsverfahrens durch das Vormundschaftsgericht zu bestellenden Betreuers unterbreitet und in der der Verfügende auch alles festlegen kann, was hier zur Vorsorgevollmacht ausgeführt wird.
Die Abgrenzung von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung liegt vor allem darin, dass die Vorsorgevollmacht auf grenzenloses und unkontrolliertes Vertrauen setzt, während die Betreuungsverfügung erst dann Wirkung entfaltet, wenn das Gericht es entsprechend der gesundheitlichen Situation des Verfügenden für erforderlich hält, dass die Handlungsbefugnis dem vom Verfügenden Vorgeschlagenen übertragen wird und diese Befugnis dann unter gerichtlicher Kontrolle steht. Das heißt, das Vormundschaftsgericht wacht über die Einhaltung der Verfügung und z.B. über jeden Ein- und Ausgang auf den Konten des Verfügenden.
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URL repariert - jdf
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spaghettus Pastafarianer
Anmeldungsdatum: 07.02.2006 Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark
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(#1093647) Verfasst am: 25.09.2008, 19:03 Titel: |
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Hier ist der Wurm drin.
Auch ich seh nur was mit der Zitatfunktion.
Damit jeder deinen Beitrag lesen kann, wollte ich halt einfach zitieren.
Ergebnis war das weitere leere Posting oben.
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jdf MIM-104C Nikopol

Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B
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(#1093650) Verfasst am: 25.09.2008, 19:34 Titel: |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | Könnt ihr meinen vorigen Beitrag (Nr (#1093636) lesen? Für mich ist er in der mit Zitat- oder Edit-Funktion sichtbar, sonst steht da ein leeres Post |
Da war ein Leerzeichen zuviel:
Code: | von
[url]http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgevollmacht [/url]
nach
[url]http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgevollmacht[/url] |
_________________
RuZZen, die: Der Teil der russischen Bevölkerung, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigt bzw unterstützt bzw durchführt.
Ceterum censeo Iulianem esse liberatum.
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#1093708) Verfasst am: 25.09.2008, 20:59 Titel: |
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jdf hat folgendes geschrieben: | Da war ein Leerzeichen zuviel:
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Danke jdf. Das grenzt ja an Zauberei!
Zum Thema: Warum da irgendein Katholikenverband sich ausdrücklich gegen die Patientenverfügung ausspricht, darüber könnte man mutmaßen... Ist eigentlich sehr seltam, vielleicht nur ein Irrtum. Oder verstößt eine Verkürzung des Leidens durch den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen gegen irgendeine katholische Vorschrift?
Denn bei Patientenverfügungen geht es ja meistens um die Ablehnung lebensverängernder Maßnahmen bei unheilbarer tödlicher Krankheit. Betreuer und Bevollmächtigte sind an eine Patientenverfügung gebunden, und falls es keine Patientenverfügung gibt, ist es schwer oder unmöglich für den Betreuer oder Bevollmächtigten, den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen durchzusetzen.
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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spaghettus Pastafarianer
Anmeldungsdatum: 07.02.2006 Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark
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(#1093821) Verfasst am: 25.09.2008, 22:42 Titel: |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | ... Oder verstößt eine Verkürzung des Leidens durch den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen gegen irgendeine katholische Vorschrift?
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Zumindest wird in kirchlichen Heimen die Patientenverfügung gern mal einfach außer Kraft gesetzt.
"Die Situation in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Das größte Problem vieler Fachleute heute ist die künstlichen Ernährung mit einer Magensonde. Mit ihrer Hilfe können heutzutage auch todkranke Menschen noch länger am Leben erhalten werden. Die Frage ist dann, ob dieses Leben aus Sicht des Betroffenen lebenswert ist, oder nicht.
Viele Krankenhäuser haben auf diese Unsicherheiten reagiert und Ethik-Komitees oder ähnliche Einrichtungen geschaffen. Diese kennen sich in der Rechtslage aus und stehen Ärzten und Angehörigen bei den schwierigen Entscheidungen zur Seite.
Ein andere Situation zeigt sich in den Pflegeheimen. Unter Bezug auf christliche Werte wird hin und wieder schon im Heimvertrag festgelegt, dass die künstliche Ernährung bis zum Tod beibehalten wird. Selbst eine gegenteilige Patientenverfügung und eine ärztliche Entscheidung helfen da manchmal nicht. Den Betroffenen bzw. ihren Angehörigen bleibt oft nur eine Verlegung ins Krankenhaus oder der Gang vor ein Gericht."
http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3...9153/index.html
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#1094105) Verfasst am: 26.09.2008, 13:37 Titel: |
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spaghettus hat folgendes geschrieben: | .Zumindest wird in kirchlichen Heimen die Patientenverfügung gern mal einfach außer Kraft gesetzt....
...künstlichen Ernährung mit einer Magensonde. Mit ihrer Hilfe können heutzutage auch todkranke Menschen noch länger am Leben erhalten werden... |
Und werden diese wirtschaftliche Vorteile für die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (längere Verweildauer, höhere Pflegestufe, mehr medizinische Eingriffe) wenigstens irgendwie religiös oder ethisch begründet?
Steht nicht in der Bibel, daß Jesus gesagt hat, niemand kann sein Leben um eine Spanne verlängern...?
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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