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frage wegen kirchenaustritt
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kim
Novize



Anmeldungsdatum: 16.09.2008
Beiträge: 37

Beitrag(#1096822) Verfasst am: 01.10.2008, 11:15    Titel: frage wegen kirchenaustritt Antworten mit Zitat

ein studierender bekannter hat vor 7 jahren erstmalig "konfessionslos" auf einem arbeitsvertrag seines damaligen nebenjobs angekreuzt. dies wurde auch bei den folgenden arbeitgebern so wiederholt. auf den jährlichen lohnsteuerkarten ist seitdem auch "keine konfession" angegeben.

in der zwischenzeit wurde aufgrund eines geringen einkommens nur selten etwas lohnsteuer bezahlt. es wäre demnach auch kaum kirchensteuer angefallen.

nun ist dieser bekannte innerhalb hessens vor einigen monaten umgezogen und hat bei der ummeldung seines wohnsitzes erneut "ohne konfession" angegeben.

tatsächlich kann er sich nicht erinnern ob er jemals wirklich ausgetreten war oder nicht. er hat keine entsprechende bescheinigung, er erhielt nie irgendwelche anschreiben von der kirche, weder am alten noch am neuen wohnort. bis auf eine konfirmation vor ca. 14 jahren gab es nie wieder einen bezug zur kirche.

wie sollte man sich in so einer situation verhalten? also eigentlich will er diesen unsicheren zustand aufheben und ordnungsgemäß austreten. zwar wurde bisher kaum lohnsteuer bezahlt. aber das studium wird voraussichtlich im kommenden frühjahr beendet sein und ab diesem zeitpunkt wird sich die lohnsteuersituation ändern. und die gefahr, das jahre später dann eine riesennachzahlung eintrudelt, möchte gerne vermieden werden.

ein ähnlicher fall wird bei einer buchvorstellung auf den seiten der ibka beschrieben:
http://ibka.org/artikel/kirchenaustritt-konz
allerdings wird dort darauf hingewiesen, dass dies zu problemen führen kann.

welche schritte sind ratsam, um die ganze angelegenheit so sanft wie möglich abzuwickeln?
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To me, the strongest proof that there is intelligent life out there is that none of them has tried to contact us.
- Calvin -
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1096837) Verfasst am: 01.10.2008, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann mir nicht vorstellen, daß jemand der konfirmiert wird nicht auch getauft ist?

Und wer getauf ist, ist nunmal nicht konfessionslos und zahlt somit Kirchensteuer.
_________________
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If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
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Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Reza
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1096840) Verfasst am: 01.10.2008, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Rausfinden, ob er ausgetreten ist, wenn nicht - austreten!

Wann er in etwa ausgetreten sein müsste, und wo er da gewohnt hat, das wird er ja noch wissen.
Da kann er ja nachfragen (Gemeinde oder Standesamt)

Wenn er nicht formal ausgetreten ist, dann ist er durch die Taufe Mitglied!
Sollte das also tatsächlich nur so zustande gekommen sein, wie du schreibst, dann ist er Mitglied, und wenn das eines Tages rauskommt, dann drohen Nachzahlungsforderungen, und die sind prinzipiell auch rechtens.

Jedenfalls löst sich das dann nicht dadurch, dass man sagt, man hätte nie Bezug gehabt zur Kirche.

Ich würde das klären, bevor ich richtig Steuern zahle, sonst gibt es eines Tages möglicherweise böse Überraschungen.

Soll auch Leuten in der EX DDR so gegangen sein, die plötzlich Nachzahlungsforderungen für 10 Jahre kriegten, nur weil sie in grauer Vorzeit mal getauft wurden, aber nie was mit Kirche zu tun gehabt hatten, aber nach der Wiedervereinigung natürlich auch nicht dran dachten, dass sie jetzt eigentlich austreten müssten.

Jetzt wäre eine Nachzahlung im schlimmsten Fall ja noch nicht so tragisch.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26452
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1096846) Verfasst am: 01.10.2008, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ich kann mir nicht vorstellen, daß jemand der konfirmiert wird nicht auch getauft ist?

Und wer getauf ist, ist nunmal nicht konfessionslos und zahlt somit Kirchensteuer.

Würde ich formal genauso sehen. Die Kirche auch.

Und das ist genau der Fall, in dem ich meine, dass das "Vertragsverhältnis", auf das die Kirche sich beruft, sittenwidrig ist.

Es wurde eingegangen von einem Kind, es ruhte über viele Jahre, die Kündigung setzt im Normalfall einen Konflikt mit den Eltern voraus, auf deren ursprünglicher Entscheidung diese Mitgliedschft schließlich beruht. Alleine, dass sie sich auf dieses Konstrukt beruft, kennzeichnet die christlichen Kirchen hinreichend als - ich sach ma - moralisch nicht sehr hochstehend.

@kim : tritt einfach möglichst schnell aus und verbuche die bisher gezahlte Steuer als Lehrgeld. Formal ist da wohl kaum mehr zu machen, als sich laut über diese aus moralischer Sicht sittenwidrige Situation zu wundern.

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22263

Beitrag(#1096851) Verfasst am: 01.10.2008, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

fwohlgemuth hat folgendes geschrieben:
Und das ist genau der Fall, in dem ich meine, dass das "Vertragsverhältnis", auf das die Kirche sich beruft, sittenwidrig ist.

Man kann dem angeblich "sittenwidrigen Vertrag" einfach entgehen, indem man zum rechten Zeitpunkt, zB dann, wenn er finanziell relevant wird, den "Vertrag kündigt", also austritt, statt auf entsprechende Fragen zu lügen.
(Die Situation mit Nachforderungen bezüglich Kirchenaustritt in der DDR nehme ich von dieser Beurteilung ausdrücklich aus. Und dass der Austritt mMn nichts kosten dürfte, sei vorsichtshalber auch dazugesagt.)
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#1096857) Verfasst am: 01.10.2008, 12:23    Titel: Re: frage wegen kirchenaustritt Antworten mit Zitat

kim hat folgendes geschrieben:
tatsächlich kann er sich nicht erinnern ob er jemals wirklich ausgetreten war oder nicht.


Ich möchte nicht darüber spekulieren, der Konsum welcher Stoffe solches ermöglicht. Mit den Augen rollen
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"Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
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Necromancer
Kleingeist



Anmeldungsdatum: 22.10.2007
Beiträge: 565

Beitrag(#1096863) Verfasst am: 01.10.2008, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
..tatsächlich kann er sich nicht erinnern ob er jemals wirklich ausgetreten war oder nicht...


Sowas kommt schon mal vor. Nach ausgiebigen Parties weis ich auch manchmal nicht mehr ob ich schon "ausgetreten" war oder noch muss zwinkern Nach solchen Exzessen hab ich meist die Identität angenommen die auf dem Personalausweis in meiner Jackentasche stand. Vielleicht sollte ich auch mal feststellen lassen ob ich es überhaupt noch bin Frage
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Viele Gedenkminuten hätten durch Denkminuten verhindert werden können. (H.v.D.)
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1096866) Verfasst am: 01.10.2008, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

fwohlgemuth hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ich kann mir nicht vorstellen, daß jemand der konfirmiert wird nicht auch getauft ist?

Und wer getauf ist, ist nunmal nicht konfessionslos und zahlt somit Kirchensteuer.

Würde ich formal genauso sehen. Die Kirche auch.

nun, ich hätte als konfessionlose bei dem konfirmationsunterricht mitmachen können. dann hätte ich taufe und konfirmation in einem abwasch bekommen.
aber rezas tipp, beim standesamt nachzufragen, halte ich für den besten.
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I'm tapping in the dusternis
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1096869) Verfasst am: 01.10.2008, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das hab ich nun gar nicht bedacht, dass es dann ja auch sein könnte, dass er die Ex Wohnorte nicht mehr weiß.

Jaja, ich habe manche staatliche Auflagen, wie Meldepflicht und Personalausweis im Laufe der Jahrzehnte auch schätzen gelernt, da kann man Geburtstag, Name etc. doch immer mal nachrecherchieren, wenn man das nicht mehr weiß...........ganz schön praktisch!
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Wraith
diskordianischer Papst



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 3189
Wohnort: Regensburg

Beitrag(#1096870) Verfasst am: 01.10.2008, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Und bloß nichts von der bereits gezahlten Lohnsteuer erzählen, wenn nicht nachgefragt wird.
Nur sagen, dass man nächstes Jahr anfängt Geld zu verdienen und deshalb Klarheit haben will.
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"Das ganze Problem ignorieren. Wenn man so tut, als ob es nicht existiert, glaubt es das vielleicht auch."
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1096875) Verfasst am: 01.10.2008, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Necromancer hat folgendes geschrieben:
Zitat:
..tatsächlich kann er sich nicht erinnern ob er jemals wirklich ausgetreten war oder nicht...


Sowas kommt schon mal vor. Nach ausgiebigen Parties weis ich auch manchmal nicht mehr ob ich schon "ausgetreten" war oder noch muss zwinkern Nach solchen Exzessen hab ich meist die Identität angenommen die auf dem Personalausweis in meiner Jackentasche stand. Vielleicht sollte ich auch mal feststellen lassen ob ich es überhaupt noch bin Frage


Stimmt! Wie leicht kann man einen Personalausweis alleine austauschen.

Dem Himmel sei Dank, für eine ordentliche Bürokratie!
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1096889) Verfasst am: 01.10.2008, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wraith hat folgendes geschrieben:
Und bloß nichts von der bereits gezahlten Lohnsteuer erzählen, wenn nicht nachgefragt wird.
Nur sagen, dass man nächstes Jahr anfängt Geld zu verdienen und deshalb Klarheit haben will.


Oh ja, ein ganz wichtiger Tipp im Umgang mit allen Behörden:
Nie ein Wort zuviel, und auch bei Nachfragen weiß man nichts, schon gar nichts Genaues, außer dem was man eben will. Lachen

Man ist nicht vor Gericht und muss nicht die "volle" Wahrheit erzählen und schlafende Hunde darf man auch nicht wecken.
Wobei man eben in seinen kühnsten Träumen nicht drauf kommen kann, was da oft für Hunde schlafen, die noch nicht mal mit einem selbst zu tun haben müssen.

Was ich mit Namensgleichheiten, nur der Nachname schon alles erlebt habe, dabei hab ich gar keinen sonderlich häufigen..................

Genaugenommen würde ich also in diesem Fall eine Kopie meines Kirchenaustrittes "erbitten!", weil ich immer alles verliere und verlege. Cool
Bei mir wäre das sowieso die reine Wahrheit.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1096905) Verfasst am: 01.10.2008, 13:40    Titel: Re: frage wegen kirchenaustritt Antworten mit Zitat

kim hat folgendes geschrieben:
ein studierender bekannter hat vor 7 jahren erstmalig "konfessionslos" auf einem arbeitsvertrag seines damaligen nebenjobs angekreuzt. dies wurde auch bei den folgenden arbeitgebern so wiederholt. auf den jährlichen lohnsteuerkarten ist seitdem auch "keine konfession" angegeben.


Auf den Lohnsteuerkarten steht eigentlich nicht dass, was man selbst beim Arbeitgeber angibt, sondern was den Behörden an Daten durch Kircheninfo über Taufe bzw. Daten über Kirchenaustritt vorliegt.
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Tassilo
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Beiträge: 7361

Beitrag(#1096907) Verfasst am: 01.10.2008, 13:51    Titel: Re: frage wegen kirchenaustritt Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Auf den Lohnsteuerkarten steht eigentlich nicht dass, was man selbst beim Arbeitgeber angibt, sondern was den Behörden an Daten durch Kircheninfo über Taufe bzw. Daten über Kirchenaustritt vorliegt.

Bei einem nichtgetauften atheistischen Freund von mir wurde auf der Lohnsteuerkarte r.k. eingetragen.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1096916) Verfasst am: 01.10.2008, 14:11    Titel: Re: frage wegen kirchenaustritt Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Auf den Lohnsteuerkarten steht eigentlich nicht dass, was man selbst beim Arbeitgeber angibt, sondern was den Behörden an Daten durch Kircheninfo über Taufe bzw. Daten über Kirchenaustritt vorliegt.

Bei einem nichtgetauften atheistischen Freund von mir wurde auf der Lohnsteuerkarte r.k. eingetragen.


Aber eben nicht, weil der Betroffene es so angegeben hat beim Arbeitgeber, sondern aufgrund eigener Daten des Finanzamtes bzw. Einwohnermeldeamtes.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1096925) Verfasst am: 01.10.2008, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:

Soll auch Leuten in der EX DDR so gegangen sein, die plötzlich Nachzahlungsforderungen für 10 Jahre kriegten,


Maximal kann die Kirchensteuer für 6 Jahre eingefordert werden. Davor ist sie verjährt.
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#1096926) Verfasst am: 01.10.2008, 14:20    Titel: Re: frage wegen kirchenaustritt Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Tassilo hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Auf den Lohnsteuerkarten steht eigentlich nicht dass, was man selbst beim Arbeitgeber angibt, sondern was den Behörden an Daten durch Kircheninfo über Taufe bzw. Daten über Kirchenaustritt vorliegt.

Bei einem nichtgetauften atheistischen Freund von mir wurde auf der Lohnsteuerkarte r.k. eingetragen.


Aber eben nicht, weil der Betroffene es so angegeben hat beim Arbeitgeber, sondern aufgrund eigener Daten des Finanzamtes bzw. Einwohnermeldeamtes.

Ich frage mich aber, woher das Finanzamt die Information "römisch-katholisch" hat, wenn der Betroffene nicht getauft ist.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1096934) Verfasst am: 01.10.2008, 14:31    Titel: Re: frage wegen kirchenaustritt Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Tassilo hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Auf den Lohnsteuerkarten steht eigentlich nicht dass, was man selbst beim Arbeitgeber angibt, sondern was den Behörden an Daten durch Kircheninfo über Taufe bzw. Daten über Kirchenaustritt vorliegt.

Bei einem nichtgetauften atheistischen Freund von mir wurde auf der Lohnsteuerkarte r.k. eingetragen.


Aber eben nicht, weil der Betroffene es so angegeben hat beim Arbeitgeber, sondern aufgrund eigener Daten des Finanzamtes bzw. Einwohnermeldeamtes.

Ich frage mich aber, woher das Finanzamt die Information "römisch-katholisch" hat, wenn der Betroffene nicht getauft ist.


Früher kam es vor, dass das Krankenhaus die Geburt weitergemeldet hat und die Konfession der Mutter einfach übernommen wurde. Davon ausgehend, dass der Säugling ja bald getauft wird.

Ansonsten entstehen Datenfehler durch falsche Dateneingabe. Bei so vielen Daten erwischt man schon mal den falschen. Das sollte nicht vorkommen, aber bei der Arbeit passieren nun mal Fehler. Ärgerlich finde ich in solchen Fällen, dass oftmals das Amt dann von dem Betroffenen verlangt, die Nicht-Mitgliedschaft zu beweisen...
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Necromancer
Kleingeist



Anmeldungsdatum: 22.10.2007
Beiträge: 565

Beitrag(#1096938) Verfasst am: 01.10.2008, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt, sämtliche Daten für die Lohn-, respektive Einkommenssteuer kommen vom Finanzamt.
Tippfehler sind bei denen an der Tagesordnung. Nach meinem Austritt stand ständig wieder rk drin. Nach mehrmaligen bemängeln hats dann endlich geklappt.

Was wäre das lustig jeder dürft seine Daten selber angeben Smilie das wär mal ein kreatives Chaos.

Wie? Im Ernst? Kirchensteuer kann man 6 Jahre lang nachfordern?
Lachen bin ich froh das ich mit 18 raus bin. Sonst hätte ich jahrzehntelang diese Faschingstruppe vom Vatikan finanziert. Was man leider über zig Umwege ja immer noch zwangsläufig tut.

Denke die Mafia ärgert sich heute noch das sie nicht so ein tolles Konzept zum Geldeintreiben gefunden hat wie der Vatikan. Völlig legal auf einer fiktiven Gestalt basierend.

Wobei man doch bei einer Kirchensteuernachforderung vor Gericht eigentlich recht bekommen müsste das man nicht zahlen muss. Ich darf doch auch niemand ein Auto verkaufen das ich gar nicht habe oder mir (alleine) gehört?
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Necromancer
Kleingeist



Anmeldungsdatum: 22.10.2007
Beiträge: 565

Beitrag(#1096940) Verfasst am: 01.10.2008, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
....nicht habe oder mir (alleine) gehört?........

mir nicht (alleine) gehört - sollte das heißen - sorry.

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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1096944) Verfasst am: 01.10.2008, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Necromancer hat folgendes geschrieben:

Wie? Im Ernst? Kirchensteuer kann man 6 Jahre lang nachfordern?


Normalerweise verjähren regelmäßige Zahlungen (und das sind Mitgliedsbeiträge) ja nach 3 Jahren ab Jahresende (also insgesamt 4 Jahre).

Aber der Mitgliedsbeitrag der Kirchen ist den Steuern gleichgestellt, und für die gilt eine Verjährung von 5 Jahren ab Jahresende (also effektiv 6 Jahre Forderung).
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1096947) Verfasst am: 01.10.2008, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:

Soll auch Leuten in der EX DDR so gegangen sein, die plötzlich Nachzahlungsforderungen für 10 Jahre kriegten,


Maximal kann die Kirchensteuer für 6 Jahre eingefordert werden. Davor ist sie verjährt.

Wie tröstlich.

Vielleicht sollte ich mir auch wieder mal eine Bestätigung meines Austrittes besorgen, vorsorglich, man weiß ja nie, aber ich immerhin wo und dass.

Tassilo hat folgendes geschrieben:
Ich frage mich aber, woher das Finanzamt die Information "römisch-katholisch" hat, wenn der Betroffene nicht getauft ist.

Ja, das hat dann mal einer reingeschrieben, den die Leere störte.

Mich hat das Finanzamt jahrelang aufgefordert, dass ich endlich meine Angestellten anmelde, da halfen weder Briefe noch Telefonate - ich hatte keine - der letzte telefonische Rat war, dass ich einfach nicht mehr reagieren sollte, das würde irgendwann schon aufhören - es hat tatsächlich mal aufgehört.

Das gleiche Finanzamt hat ein paar Jahre meine KFZ Steuer von einem anderen Konto abgebucht, irgendwann ist mir aufgefallen, dass ich keine Rechnung mehr erhielt, die hatten gar keine Abbuchungserlaubnis von mir.
Ich habe dann rausgefunden, die hatten die bei meiner Schwester abgebucht, beim Finanzamt hab ich vorsichtshalber nicht nachgefragt, denn dann hätte ich vermutlich die KFZ Steuer von mindestens 10 anderen Leuten bezahlen müssen.
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Heizölrückstoßabdämpfung
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Beitrag(#1096950) Verfasst am: 01.10.2008, 14:54    Titel: Re: frage wegen kirchenaustritt Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Tassilo hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Auf den Lohnsteuerkarten steht eigentlich nicht dass, was man selbst beim Arbeitgeber angibt, sondern was den Behörden an Daten durch Kircheninfo über Taufe bzw. Daten über Kirchenaustritt vorliegt.

Bei einem nichtgetauften atheistischen Freund von mir wurde auf der Lohnsteuerkarte r.k. eingetragen.


Aber eben nicht, weil der Betroffene es so angegeben hat beim Arbeitgeber, sondern aufgrund eigener Daten des Finanzamtes bzw. Einwohnermeldeamtes.

Ich frage mich aber, woher das Finanzamt die Information "römisch-katholisch" hat, wenn der Betroffene nicht getauft ist.


Durch Schlamperei. Ich bin auch nicht getauft, dennoch stand bei mir ev. drin und ich musste erst austreten Böse
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Wraith
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Beitrag(#1096952) Verfasst am: 01.10.2008, 14:58    Titel: Re: frage wegen kirchenaustritt Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Tassilo hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Auf den Lohnsteuerkarten steht eigentlich nicht dass, was man selbst beim Arbeitgeber angibt, sondern was den Behörden an Daten durch Kircheninfo über Taufe bzw. Daten über Kirchenaustritt vorliegt.

Bei einem nichtgetauften atheistischen Freund von mir wurde auf der Lohnsteuerkarte r.k. eingetragen.


Aber eben nicht, weil der Betroffene es so angegeben hat beim Arbeitgeber, sondern aufgrund eigener Daten des Finanzamtes bzw. Einwohnermeldeamtes.

Ich frage mich aber, woher das Finanzamt die Information "römisch-katholisch" hat, wenn der Betroffene nicht getauft ist.

Sowas scheint öfter vorzukommen. Ich kenne auch so jemanden. Und den Fehler einfach so korrigieren geht ja nicht, die Kirche stellt sich stur, die können einem ja keine Austrittsbestätigung ausstellen, weil man bei ihnen ja garnicht gemeldet ist.
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Heike J
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Beiträge: 26284

Beitrag(#1096955) Verfasst am: 01.10.2008, 15:03    Titel: Re: frage wegen kirchenaustritt Antworten mit Zitat

Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:


Durch Schlamperei. Ich bin auch nicht getauft, dennoch stand bei mir ev. drin und ich musste erst austreten Böse


Darauf würde ich mich allerdings nicht einlassen, sondern versichern, dass ich nie Mitglied war, und von der Behörde bzw. Kirche verlangen, mir die Mitgliedschaft zu beweisen. Denn wenn ich austrete, bestätige ich ja, vorher Mitglied gewesen zu sein. Und müsste evtl. Kirchensteuer nachzahlen.
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Heizölrückstoßabdämpfung
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Beitrag(#1096958) Verfasst am: 01.10.2008, 15:09    Titel: Re: frage wegen kirchenaustritt Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:


Durch Schlamperei. Ich bin auch nicht getauft, dennoch stand bei mir ev. drin und ich musste erst austreten Böse


Darauf würde ich mich allerdings nicht einlassen, sondern versichern, dass ich nie Mitglied war, und von der Behörde bzw. Kirche verlangen, mir die Mitgliedschaft zu beweisen. Denn wenn ich austrete, bestätige ich ja, vorher Mitglied gewesen zu sein. Und müsste evtl. Kirchensteuer nachzahlen.


Ich bin schon vor Jahren ausgetreten, da war ich noch Student, habe also nichts zu befürchten.
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neinguar
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Beiträge: 3088

Beitrag(#1096968) Verfasst am: 01.10.2008, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:


Maximal kann die Kirchensteuer für 6 Jahre eingefordert werden. Davor ist sie verjährt.


Stimmt nicht ganz.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/BJNR006130976.html#BJNR006130976BJNG003601301

Das läuft auf 4-7 jahre raus, je nachdem ob eine ESt-Erklärung abgegeben werden musste und ob und wann sie abgegeben wurde.

5-8 Jahre bei leichtfertiger Steuerverkürzung, 10-12 Jahre bei Steuerhinterziehung.

Die Kirchenmitgliedschaft nicht anzugeben, obwohl man nicht weiß, ob man ausgetreten ist, würde noch unter Steuerhinterziehung fallen (bedingter Vorsatz). Irrtümlich davon auszugehen, dass man irgendwann mal ausgetreten ist, könnte noch als leichtfertig angesehen werden können. Leichtfertig wäre es aber m.E. kaum, wenn man sich auf die Lohnsteuerkarte verlässt, die von der Einwohnermeldebehörde ausgestellt wird, die die Daten aus dem Melderegister nimmt, und wenn man bei der Anmeldung nicht bewusst oder fahrlässig falsche Angaben zur Religionszugehörigkeit gemacht hat.

(Wobei ich jetzt nicht sicher bin, ob man die bei jeder Anmeldung angeben muss oder ob die neue Gemeinde sich einen Teil der Daten von der alten holt. Das könnte auch in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt sein bzw. davon abhängen, ob man innerhalb des Landes umzieht oder nicht.)
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1096971) Verfasst am: 01.10.2008, 15:40    Titel: Re: frage wegen kirchenaustritt Antworten mit Zitat

ok, hab den ibka-link von kim erst jetzt gelesen. Danach, bzw. nach dem dort zitierten Konz, steht im Melderegister das, was man bei der jeweiligen Anmeldung in einer neuen Gemeinde angibt.

kim hat folgendes geschrieben:

http://ibka.org/artikel/kirchenaustritt-konz

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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1096975) Verfasst am: 01.10.2008, 15:42    Titel: Re: frage wegen kirchenaustritt Antworten mit Zitat

Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:

Ich bin schon vor Jahren ausgetreten, da war ich noch Student, habe also nichts zu befürchten.


Och du, ich hab schon Steuern bezahlt, Jahre später, für Einkommen, das ich als Studentin nie hatte.

Da hat eine heute sehr bekannte Unternehmensberatung wohl ein wenig sehr nach oben gemogelt, was die Einkünfte der InterviewerInnen anbetraf.
Das beweise dann mal nach Jahren, zumal es keine richtigen Abrechnungen gab, Geld aufs Konto, wenn das in etwa so gepasst hat mit der eigenen Rechnung, war es das dann ja.

Sowas kann man dann wohl Lehrgeld nennen Auf den Arm nehmen


Zuletzt bearbeitet von Reza am 01.10.2008, 15:43, insgesamt einmal bearbeitet
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1096977) Verfasst am: 01.10.2008, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:


Maximal kann die Kirchensteuer für 6 Jahre eingefordert werden. Davor ist sie verjährt.


Stimmt nicht ganz.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/BJNR006130976.html#BJNR006130976BJNG003601301




Es gab jedenfalls in Berlin dazu Urteile, die sich genau auf diesen Zeitraum von 5 Jahren bezogen.
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