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Kirchenaustritt unmöglich?
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1098210) Verfasst am: 03.10.2008, 09:50    Titel: Kirchenaustritt unmöglich? Antworten mit Zitat

In einer Diskussion meinte meine Frau gerade, sie hätte von einem ehem. Verwaltungsrichter gehört, der die Ansicht verträte, dass man aus der Kirche gar nicht austreten könne.

Begründung: Man sei Mitglied durch die Taufe und es gäbe kirchenrechtlich keine Möglichkeit des Austritts. Die Austrittserklärung auf dem Standesamt, wäre eine rein steuerrechtliche. Kirchenrechtlich wäre man danach immer noch Mitglied.

Fragen:
Ist das so richtig?
Gibt es andere Möglichkeiten des Austritts? (Abgesehen vom Tod?)
Inwieweit ist Kirchenrecht überhaupt relevant in der bürgerlichen Rechtssprechung?

Sorry, sollte das schon mal gefragt und beantwortet worden sein.
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1098212) Verfasst am: 03.10.2008, 09:58    Titel: Re: Kirchenaustritt unmöglich? Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:

Fragen:
Ist das so richtig?


Im Grund ja. Man erklärt nur einseitig seinen Austritt aus der Steuergemeinschaft.
Aus der heiligen, christlichen Kirche gibts nach Taufe kein Entrinnen.

Zitat:
Gibt es andere Möglichkeiten des Austritts? (Abgesehen vom Tod?)


Nein. Auch nicht der Tod.
Gut, da muss man den Vertrag vermutlich direkt vor Gott erneuern.

Zitat:
Inwieweit ist Kirchenrecht überhaupt relevant in der bürgerlichen Rechtssprechung?


In Bezug auf Austritt nicht.

In Bezug auf deine Arbeitnehmerrechte, wenn du dort arbeitest, schon.
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1098219) Verfasst am: 03.10.2008, 10:13    Titel: Re: Kirchenaustritt unmöglich? Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:

Fragen:
Ist das so richtig?


Im Grund ja. Man erklärt nur einseitig seinen Austritt aus der Steuergemeinschaft.
Aus der heiligen, christlichen Kirche gibts nach Taufe kein Entrinnen.

Shit.
Kann man da nicht einklagen? Ich bin sicher, dass meine Eltern das Kleingedruckte nicht unterschrieben haben!

Kann Kirchenrecht überhaupt legal sein, wenn es den Menschenrechten widerspricht?

Gibt es in der Rechtssprechung überhaupt einen unkündbaren Vetrag?

[motzmode!]
Ich will aber nicht, dass diese Wichser denken, ich würde zu ihnen gehören!!!!!!
[/motzmode!]

Hätte ich das gewusst, hätte ich der Taufe meines Sohnes niemals zugestimmt.

Kann ich die wegen arglistiger Täuschung anzeigen?
_________________
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Wraith
diskordianischer Papst



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 3189
Wohnort: Regensburg

Beitrag(#1098222) Verfasst am: 03.10.2008, 10:21    Titel: Re: Kirchenaustritt unmöglich? Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:

Fragen:
Ist das so richtig?


Im Grund ja. Man erklärt nur einseitig seinen Austritt aus der Steuergemeinschaft.
Aus der heiligen, christlichen Kirche gibts nach Taufe kein Entrinnen.

Shit.
Kann man da nicht einklagen? Ich bin sicher, dass meine Eltern das Kleingedruckte nicht unterschrieben haben!

Kann Kirchenrecht überhaupt legal sein, wenn es den Menschenrechten widerspricht?

Gibt es in der Rechtssprechung überhaupt einen unkündbaren Vetrag?

[motzmode!]
Ich will aber nicht, dass diese Wichser denken, ich würde zu ihnen gehören!!!!!!
[/motzmode!]

Hätte ich das gewusst, hätte ich der Taufe meines Sohnes niemals zugestimmt.

Kann ich die wegen arglistiger Täuschung anzeigen?

Du kannst es nicht einklagen, weil du mit dem Austritt soweit es den Staat betrifft keine Verbindungen mehr mit der Kirche hast. Die sieht das zwar anders, aber eine Meinung kann man nicht einklagen.
_________________
"Das ganze Problem ignorieren. Wenn man so tut, als ob es nicht existiert, glaubt es das vielleicht auch."
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1098224) Verfasst am: 03.10.2008, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist für mich das Gleiche, als würden die Nazis behaupten, ich wäre einer von Ihnen. Weinen
_________________
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1098225) Verfasst am: 03.10.2008, 10:29    Titel: Re: Kirchenaustritt unmöglich? Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:

Gibt es in der Rechtssprechung überhaupt einen unkündbaren Vetrag?


Aber sicher.
Ein Ehevertrag ist z.B. nicht einseitig kündbar.
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Wraith
diskordianischer Papst



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 3189
Wohnort: Regensburg

Beitrag(#1098226) Verfasst am: 03.10.2008, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Das ist für mich das Gleiche, als würden die Nazis behaupten, ich wäre einer von Ihnen. Weinen

So ungefähr.
_________________
"Das ganze Problem ignorieren. Wenn man so tut, als ob es nicht existiert, glaubt es das vielleicht auch."
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Raphael
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#1098231) Verfasst am: 03.10.2008, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ja der Grund,weshalb man aus dem Islam nicht austreten kann. Die Kirchen sind öffentlich-rechtliche Körperschaften. Aus denen ist der Austritt möglich. Soweit sich eine Kirche darüber hinaus als Religionsgemeinschaft begreift, deren Mitgliedschaft sich aus der Taufe ergibt, dürfte dieser Richter tatsächlich Recht haben. Der Islam ist ausschließlich (im stattskirchenrechtlichen Sinne) unorganisierte Religion, so dass es an einer austrittsfähigen juristischen Person fehlt.
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Roter Ballon
Lifted



Anmeldungsdatum: 22.12.2006
Beiträge: 2631
Wohnort: München

Beitrag(#1098234) Verfasst am: 03.10.2008, 10:54    Titel: Re: Kirchenaustritt unmöglich? Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
(...)

Kann ich die wegen arglistiger Täuschung anzeigen?


der ist echt gut diablo
_________________
____________________
ertrage die Clowns!
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26441
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1098239) Verfasst am: 03.10.2008, 11:07    Titel: Re: Kirchenaustritt unmöglich? Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
....

Kann Kirchenrecht überhaupt legal sein, wenn es den Menschenrechten widerspricht?

Gibt es in der Rechtssprechung überhaupt einen unkündbaren Vetrag?

[motzmode!]
Ich will aber nicht, dass diese Wichser denken, ich würde zu ihnen gehören!!!!!!
[/motzmode!]

Hätte ich das gewusst, hätte ich der Taufe meines Sohnes niemals zugestimmt.

.....


Diese Kirchenrecht kann dir im normalen Leben völlig egal sein und deshalb ist es auch völlig unwesentlich für Menschenrechte und Pipapo. Dioese Kirchenrecht ist ein Papiertiger aus Zeiten, in denen die auch in der Welt noch was zu sagen hatten. (Dieser noch heute geltende Anspruch des Islam ist es übrigens, aus dem ich die Leute überhaupt nicht ausstehen kann. Ziel des Islam ist immer der Kirchenstaat.)

Man könnte den Amtskirchen höchstens anbieten, in einer Kirche öffentlich und mit Presse einen Satanskult durchzuführen, oder sich dort öffentlich zur Unzucht zu bekennen (oder welche treiben), wenn sie einen nicht freiwillig exkommunizieren.

Denn dieses Verhältnis, das Du nicht kündigen kannst, ist von der Kirche zumindest teilweise kündbar.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Exkommunikation

Brächte zwar auch nix - aber vielleicht hättest Du ein bisschen Vergnügen dabei.

fwo
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1098241) Verfasst am: 03.10.2008, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenaustritt#Gemeinschaften.2C_die_keine_Beendigung_der_Mitgliedschaft_zulassen

Danach wird bei den Katholen

Zitat:
ein Kirchenaustritt als Apostasie, Häresie oder Schisma im Sinne einer öffentlichen Lossagung von der Kirche gewertet und ist somit ein gegen den Glauben und die Einheit der Kirche gerichteter Straftatbestand. „Der Apostat, Häretiker oder der Schismatiker ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu (...)“


Der Rausschmiss als Strafe für den Austritt Lachen, das ist gut, habe ich gedacht. Is aber nach deren Logik auch nicht so:

http://de.wikipedia.org/wiki/Exkommunikation#R.C3.B6misch-katholische_Kirche
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Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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apothecarius
WOLLT IHR DEN TOTALEN FRIEDEN!?



Anmeldungsdatum: 24.07.2008
Beiträge: 158
Wohnort: Schwobaländle

Beitrag(#1098242) Verfasst am: 03.10.2008, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Gehe hin zum heiligen Stuhl und lasse dort ab deinen eigenen Stuhl.
Das sollte reichen

edit:Moment da steht
Exkomunikation als Tatstrafe erfolgt beispielsweise aufgrund von:
(...)
Apostasie

Gemeint ist die förmliche Distanzierung von der Glaubensgemeinschaft, also Austritt oder Übertreten zu jemandem anders.
Mit Kirchaustritt wirst du also theoretisch automatisch exkommuniziert

edit2: dammit zu langsam
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Die Straße ist nicht nass
Also kann es nicht geregnet haben
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Rene Hartmann
Säkular? Na klar!



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Beitrag(#1098246) Verfasst am: 03.10.2008, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Das Grundgesetz garantiert den Kirchen, dass sie ihre Angelegenheiten selbstständig regeln können. Wenn eine Kirche die Mitgliedschaft nach eigenem Verständnis als unkündbar betrachtet, mischt sich der Staat da nicht ein.
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"Es kommt darauf an, zur Gruppe der Individualisten zu gehören"
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1098247) Verfasst am: 03.10.2008, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

oh, da war einer schneller mit den Links....

anzumerken jedenfalls noch, dass die Evangelen einen gehen lassen. Aber: Ob sie wohl eine Strafe drauf haben, dass ein Ex-Lutheraner sich in seiner Atheisten-Signatur mit ihrem ollen Ex-Augustiner schmückt? skeptisch
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1098252) Verfasst am: 03.10.2008, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:

anzumerken jedenfalls noch, dass die Evangelen einen gehen lassen.


Auch die Evangelische Kirche hat ein Problem mit Kirchenaustritt und Taufe:

http://www.ekd.de/EKD-Texte/kirchenaustritt_2000_taufe1.html

Und Exkommunikation bei der Katholischen Kirche ist immer noch kein Rausschmiss, sondern Strafe.
Vergleiche es mit einer Familie. Du darfst zwar nicht mehr mit am Tisch sitzen, aber bleibst trotzdem Teil der Familie.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1098258) Verfasst am: 03.10.2008, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Aus dem evangelischen Text:

Zitat:
Das mit dem Kirchenaustritt betonte und ausgesprochene "Nein" des Getauften muß ernst genommen und theologisch reflektiert werden. Im nachgehenden Gespräch muß, um in je angemessener Weise darauf reagieren zu können, näher bestimmt werden, ob dieses "Nein" sich auf den Glauben selber bezieht oder auf die "verfaßte Kirche". Zwischen beiden besteht freilich ein unauflöslicher Zusammenhang. Diesem differenzierten "Nein" des Getauften hat die Gemeinde das bleibende "Ja" der Zugehörigkeit des Getauften zu Jesus Christus zu bezeugen. Eine Anullierung der Taufe ist deshalb nicht möglich.
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#1098259) Verfasst am: 03.10.2008, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

apothecarius hat folgendes geschrieben:
Gehe hin zum heiligen Stuhl und lasse dort ab deinen eigenen Stuhl.
Das sollte reichen

edit:Moment da steht
Exkomunikation als Tatstrafe erfolgt beispielsweise aufgrund von:
(...)
Apostasie

Gemeint ist die förmliche Distanzierung von der Glaubensgemeinschaft, also Austritt oder Übertreten zu jemandem anders.
Mit Kirchaustritt wirst du also theoretisch automatisch exkommuniziert

edit2: dammit zu langsam


Stimmt aber so nicht mehr ...
die Exkommunikation wegen Kirchenaustritt gab es nur in Deutschland (Stichwort : GELDGIER !) und der Papst hat diesen deutschen Sonderweg ausdrücklich für ungültig erklärt ...


Man muß sich also zusätzlich zum offiziellen Austritt schon noch was einfallen lassen, um als Apostat exkommuniziert zu werden Cool
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1098260) Verfasst am: 03.10.2008, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Rene Hartmann hat folgendes geschrieben:
Das Grundgesetz garantiert den Kirchen, dass sie ihre Angelegenheiten selbstständig regeln können. Wenn eine Kirche die Mitgliedschaft nach eigenem Verständnis als unkündbar betrachtet, mischt sich der Staat da nicht ein.

Aus einer Mitgliedschaft entstehen in der Regel aber auch Rechte, fast immer aber auch Pflichten. Ich möchte nicht, dass die sich in mein Leben einmischen und vielleicht Entscheidungen beeinflussen oder treffen, auf die ich keinen Einfluss habe.
Der Staat bevormundet mich schon genug - da brauche ich nicht auch noch einen Pfaffen, der meint, er müsste das verirrte Schaf retten...
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1098265) Verfasst am: 03.10.2008, 12:02    Titel: Re: Kirchenaustritt unmöglich? Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
In einer Diskussion meinte meine Frau gerade, sie hätte von einem ehem. Verwaltungsrichter gehört, der die Ansicht verträte, dass man aus der Kirche gar nicht austreten könne.

Begründung: Man sei Mitglied durch die Taufe und es gäbe kirchenrechtlich keine Möglichkeit des Austritts. Die Austrittserklärung auf dem Standesamt, wäre eine rein steuerrechtliche. Kirchenrechtlich wäre man danach immer noch Mitglied.



Dass die Mitgliedschaft kirchenrechtlich weiterbesteht, bedeutet nicht, dass der Austritt ein nur steuerrechtlicher wäre. Er gilt umfassend für den Bereich des gesamten (staatlichen) Rechts, also auch für alles, wofür der Mann in seiner Funktion als Verwaltungsrichter zuständig war. Sollte er das anders dargestellt haben, dann sind wir mal froh, dass er jetzt a.D. ist.

Das Steuerrecht ist nur das einzige Gebiet, auf dem das Recht unmittelbare Folgen an die Kirchenmitgliedschaft knüpft.[/i]
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Zuletzt bearbeitet von neinguar am 03.10.2008, 12:17, insgesamt einmal bearbeitet
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1098267) Verfasst am: 03.10.2008, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Rene Hartmann hat folgendes geschrieben:
Das Grundgesetz garantiert den Kirchen, dass sie ihre Angelegenheiten selbstständig regeln können. Wenn eine Kirche die Mitgliedschaft nach eigenem Verständnis als unkündbar betrachtet, mischt sich der Staat da nicht ein.

Aus einer Mitgliedschaft entstehen in der Regel aber auch Rechte, fast immer aber auch Pflichten.


Mir sind in dem Fall keine Pflichten bekannt.


Zitat:
Ich möchte nicht, dass die sich in mein Leben einmischen und vielleicht Entscheidungen beeinflussen oder treffen, auf die ich keinen Einfluss habe.


Auch da fällt mir nicht wirklich was zu ein. Was für entscheidungen sollten das sein?

Zitat:
Der Staat bevormundet mich schon genug - da brauche ich nicht auch noch einen Pfaffen, der meint, er müsste das verirrte Schaf retten...


Auch das ist aber eher unabhängig davon, ob Du "kirchenformaljuristisch" noch als Mitglied angesehen wirst oder nicht.
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1098271) Verfasst am: 03.10.2008, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:

Aus einer Mitgliedschaft entstehen in der Regel aber auch Rechte, fast immer aber auch Pflichten. Ich möchte nicht, dass die sich in mein Leben einmischen und vielleicht Entscheidungen beeinflussen oder treffen, auf die ich keinen Einfluss habe.

Das können sie nicht. Die Pflichten bestehen in den Köpfen der Kirchenrechtler/-funktionäre, sonst nirgends. Der Begriff "Kirchenrecht" ist hier vielleicht irreführend. Das ist kein Teilgebiet des Rechts im eigentlichen Sinne. Es hat rechtliche Wirkung nur, soweit es nicht dem staatlichen Recht widerspricht. Ok, in dem Punkt hat es gegenüber anderen privaten Vereinbarungen ziemliche Privilegien... Mit den Augen rollen

Aber in punkto Austritt geht die Religionsfreiheit diesen Privilegien vor. Sicher!
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1098284) Verfasst am: 03.10.2008, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:

anzumerken jedenfalls noch, dass die Evangelen einen gehen lassen.


Auch die Evangelische Kirche hat ein Problem mit Kirchenaustritt und Taufe:

http://www.ekd.de/EKD-Texte/kirchenaustritt_2000_taufe1.html


Mit Taufe und Austritt gibt es vielleicht ein theologisches Problem, aber der Austritt selbst ist kirchenrechtlich eindeutig anerkannt. § 10 des Kirchenmitgliedschaftsgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland lautet:

Zitat:
Die Kirchenmitgliedschaft endet

1. mit Fortzug aus dem Geltungsbereich dieses Kirchengesetzes; § 11 bleibt unberührt;
2. durch Übertritt zu einer anderen Kirche oder Religionsgemeinschaft nach dem Recht der Gliedkirchen; oder
3. mit dem Wirksamwerden der nach staatlichem Recht zulässigen Austrittserklärung.


http://ilias-elk-wue.de/drupal6/node/102#t10

Heike J hat folgendes geschrieben:
Aus dem evangelischen Text:

Zitat:
Das mit dem Kirchenaustritt betonte und ausgesprochene "Nein" des Getauften muß ernst genommen und theologisch reflektiert werden. Im nachgehenden Gespräch muß, um in je angemessener Weise darauf reagieren zu können, näher bestimmt werden, ob dieses "Nein" sich auf den Glauben selber bezieht oder auf die "verfaßte Kirche". Zwischen beiden besteht freilich ein unauflöslicher Zusammenhang. Diesem differenzierten "Nein" des Getauften hat die Gemeinde das bleibende "Ja" der Zugehörigkeit des Getauften zu Jesus Christus zu bezeugen. Eine Anullierung der Taufe ist deshalb nicht möglich.


Hier geht es um die theologische Bewertung, s.o.
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Uriziel
Herpiderpi



Anmeldungsdatum: 22.12.2007
Beiträge: 1728

Beitrag(#1098287) Verfasst am: 03.10.2008, 12:44    Titel: Re: Kirchenaustritt unmöglich? Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:

Im Grund ja. Man erklärt nur einseitig seinen Austritt aus der Steuergemeinschaft.
Aus der heiligen, christlichen Kirche gibts nach Taufe kein Entrinnen.



Und hier wirds zur Ansichtssache...

Die Leute unserer hochmodernen, gelobten Gesellschaft (die irgendwie immer die totale Macht auszuüben versuchen) können behaupten und sagen über mich, was sie denken.

Wenn ich mich nicht als Christ fühle, fühle ich mich nicht als einer. Das ist wie als wenn einer mit dem Finger auf mich zeigen würde und sagt: "Aber du bist TROTZDEM Christ, Basta!"

Dann sage ich: Wenn "DU" glaubst... Mit den Augen rollen


Nee nee, sowas oberflächliches gefällt mir nicht. Sagt was ihr wollt, "akzeptiert" - was ihr wollt...

Aber das ist irgendwie so ein Versuch, uns alle in eine Kiste zu stecken und das läuft nicht. Wenn man nämlich alle mit Spülwasser beklecksten Kinder zwanghaft als Christen bezeichnen will, tut man das meistens nur im Versuch, sie "gemeinsam" für die nicht so glohreiche Vergangenheit des Christentum's zu diskriminieren...

Kein Bock Cool
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Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1098320) Verfasst am: 03.10.2008, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe das Problem hier nicht. Wenn Du Dich soweit von der Kirche distanziert hast, dass Du ausgetreten bist, dann kann Dir doch egal sein ob die Kirche Dich für einen der ihren hält? Warum gibst Du auf die meinung diese Pfaffenvereins so viel?
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Reza
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1098321) Verfasst am: 03.10.2008, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:

Ich möchte nicht, dass die sich in mein Leben einmischen und vielleicht Entscheidungen beeinflussen oder treffen, auf die ich keinen Einfluss habe.


Auch da fällt mir nicht wirklich was zu ein. Was für entscheidungen sollten das sein?



Na ja, eine gäbe es dann schon noch, die allerdings das Leben nicht mehr wirklich betrifft, aber es muss einem im Leben nicht unbedingt egal sein, wie der Abschied der Überlebenden aussieht.


Zuletzt bearbeitet von Reza am 03.10.2008, 13:24, insgesamt einmal bearbeitet
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Der Spielverderber
..etwas verwirrt



Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 1294

Beitrag(#1098322) Verfasst am: 03.10.2008, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht hilft ja Hostienschändung? zynisches Grinsen
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Iä! Iä! Allahu fhtagn!
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1098323) Verfasst am: 03.10.2008, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:

Na ja, eine gäbe es dann schon noch, die allerdings das Leben nicht mehr wirklich betrifft, aber es muss einem im Leben nicht unbedingt egal sein, wie der Abschied der Überlebenden aussieht.


Hä?
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1098328) Verfasst am: 03.10.2008, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:

Na ja, eine gäbe es dann schon noch, die allerdings das Leben nicht mehr wirklich betrifft, aber es muss einem im Leben nicht unbedingt egal sein, wie der Abschied der Überlebenden aussieht.


Hä?


Pfaffe bei Bestattung, gar noch eine schöne Messe samt unsäglicher Predigt vorher.
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Der Spielverderber
..etwas verwirrt



Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 1294

Beitrag(#1098330) Verfasst am: 03.10.2008, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich kann es schon verstehen dass man nicht von irgendwelchen Vereinen für sich vereinnahmt werden will.
Ich würde mich wohl auch wehren würde ich auf einer Liste als Mitglied von Scientology,NPD, einem Gartenzwergliebhaberverein oder sonstwo stehen. Mit den Augen rollen
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Iä! Iä! Allahu fhtagn!
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1098332) Verfasst am: 03.10.2008, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Der Spielverderber hat folgendes geschrieben:
Vielleicht hilft ja Hostienschändung? zynisches Grinsen

Nicht wirklich. Zwar gibt es nach katholischem Kirchenrecht Taten, die automatisch mit einer (quasi) Selbstexkommunikation belegt sind - einer kirchlicherseits erklärten Exkommunikation bedarf es danach nicht mehr; z. B. für Abtreibung, Häresie, Apostasie etc.
Aber auch eine Exkommunikation ist rk-kirchenrechtlich betrachtet kein Ausschluß aus der Kirche ... maximal einer aus der "weltlichen Gemeinschaft der Kirche".
Und für Evangelen steht dieser Weg sowieso nicht offen.
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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