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Die Diktatur des Konsumraums
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VT_340
asymptotischer Hund



Anmeldungsdatum: 08.06.2006
Beiträge: 621
Wohnort: Essen

Beitrag(#1103243) Verfasst am: 10.10.2008, 14:36    Titel: Wer fragt fliegt raus. Antworten mit Zitat

Heute wollte ich mir das erwähnte Einkaufszentrum in Duisburg mal genauer ansehen.
Es hat keine 10 Minuten gedauert bis es zum Hausverbot inkl. Rausschmiss im Schwitzkatsen des Wachpersonals und Personalienaufnahme durch die Polizei kam.

Was war geschehen?

Ich habe mich bei der Information darüber informiert was mit Obdachlosen und Menschen passiert die rumlungern. Ich bekam in einer Direktheit die mich selber überrascht hat zu hören dass genug Wachpersonal zu verfügung steht um umerwünschte Gestalten sofort zu entfernen. Zusätzlich besteht in jedem Geschäft ein Telefon zur verfügung über welches man den Wachdienst alarmieren kann, falls man sich belästigt fühlt.

Einige Minuten später kam dann einer dieser riesigen Menschen in Anzug und Kabel im Ohr auf mich zu und fragte mich wieso ich mich an der Info über das Wachpersonal informiert habe. Dass ich dies aus Interesse getan habe irritierte ihn wohl etwas und er fragte erneut wieso ich komische Fragen gestellt habe. Nach kurzem Hin und Her wurde ich dann mit einem Stoß in den Rücken zum Ausgang gebeten, doch damit war nicht das 30m entfernte Eingangsportal gemeint sondern ein Nebengang in dem die Treppen vom Parkhaus münden. Mit zwei großen Wachmännern geht wohl Niemand so gerne in einen abseits gelegen Gang, also wollte ich lieber den Hauptausgang benutzen.
Daraufhin wurde ich dann kurzerhand im Schwitzkasten des stämmigeren Typen in den Gang gezerrt, die Idee "den Typ besser ins Treppenaus zu sperren" konnten sie nicht nachgehen weil ich mich an einem Geländer irgendwie festklammern konnte. Nach 15 Minuten kam dann die Polizei die meine Personalien aufgenommen haben. Das Hausverbot bekomme ich dann die Tage per Post.

Der Polizist meinte, ich hätte der Anweisung in den Gang zu gehen folge leisten müssen weil das der dirkteste Weg nach draußen gewesen wäre und nicht der 30m entfernte Hauptausgang.
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Hildegard Knef
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1103301) Verfasst am: 10.10.2008, 16:55    Titel: Re: Wer fragt fliegt raus. Antworten mit Zitat

VT_340 hat folgendes geschrieben:
Heute wollte ich mir das erwähnte Einkaufszentrum in Duisburg mal genauer ansehen.
Es hat keine 10 Minuten gedauert bis es zum Hausverbot inkl. Rausschmiss im Schwitzkatsen des Wachpersonals und Personalienaufnahme durch die Polizei kam.

Was war geschehen?

Ich habe mich bei der Information darüber informiert was mit Obdachlosen und Menschen passiert die rumlungern. Ich bekam in einer Direktheit die mich selber überrascht hat zu hören dass genug Wachpersonal zu verfügung steht um umerwünschte Gestalten sofort zu entfernen. Zusätzlich besteht in jedem Geschäft ein Telefon zur verfügung über welches man den Wachdienst alarmieren kann, falls man sich belästigt fühlt.

Einige Minuten später kam dann einer dieser riesigen Menschen in Anzug und Kabel im Ohr auf mich zu und fragte mich wieso ich mich an der Info über das Wachpersonal informiert habe. Dass ich dies aus Interesse getan habe irritierte ihn wohl etwas und er fragte erneut wieso ich komische Fragen gestellt habe. Nach kurzem Hin und Her wurde ich dann mit einem Stoß in den Rücken zum Ausgang gebeten, doch damit war nicht das 30m entfernte Eingangsportal gemeint sondern ein Nebengang in dem die Treppen vom Parkhaus münden. Mit zwei großen Wachmännern geht wohl Niemand so gerne in einen abseits gelegen Gang, also wollte ich lieber den Hauptausgang benutzen.
Daraufhin wurde ich dann kurzerhand im Schwitzkasten des stämmigeren Typen in den Gang gezerrt, die Idee "den Typ besser ins Treppenaus zu sperren" konnten sie nicht nachgehen weil ich mich an einem Geländer irgendwie festklammern konnte. Nach 15 Minuten kam dann die Polizei die meine Personalien aufgenommen haben. Das Hausverbot bekomme ich dann die Tage per Post.

Der Polizist meinte, ich hätte der Anweisung in den Gang zu gehen folge leisten müssen weil das der dirkteste Weg nach draußen gewesen wäre und nicht der 30m entfernte Hauptausgang.


Geschockt Wirst du juristische Konsequenzen daraus ziehen und entsprechend dagegen vorgehen?
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VT_340
asymptotischer Hund



Anmeldungsdatum: 08.06.2006
Beiträge: 621
Wohnort: Essen

Beitrag(#1103327) Verfasst am: 10.10.2008, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll ich denn machen? Ein Zettel hinhängen dass Zeugen gesucht werden? Die Aufpasser sind immer zu zweit und daher immer im recht. Ich hatte glück dass ich nicht noch einen auf die nuss bekommen habe, gesehen hätte es ja Niemand. Und so ein deftiger Schlag in den Magen hat ja auch keine sichtbaren Folge. Daher: Vielen Dank!

Wachmänner dürfen dich dann raustragen wenn du der Aufforderung nicht nach kommst das Haus zu verlassen. Da ich den Hauptausgang gegen die Anweisung der Wachmänner wählen wollte habe ich gegen Ihre Anweisung verstoßen, anfassen war daher unumweichlich. In Wirklichkeit wollten sie mich in den Gang zerren um abseits vom Fußvolk meine Personalien aufzunehemen um mir Hausverbot zu erteilen. Dagegen habe ich mich natürlich gewehrt, daher kam dann auch die Polizei. Insgesamt haben die mich allerdings gut 20 Min dort Festgehalten, es hat ungewöhnlich lange gedauert bis die Polizei da war. Ist das legitim unter dem Deckmantel des Hausrechts und dem Recht Hausverbote erteilen zu dürfen Besucher so lange zui blockieren? Fahre ich schwarz oder klaue ich etwas gibt es einen Grund auf die Polizei zu warten, aber in meinem Fall?

Ich will den Mist nicht an die große Glocke hängen, es verläuft sowieso im Sand zumal die Sache zwar extrem dämlich war, jedoch nicht drastisch genug um irgendwelche juristischen Konsequenzen daraus ziehen zu können.

Edit: Das Festhalten wegen Nichtigkeiten - erfüllt das den Tatbestand der Freiheitsberaubung?
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Ahriman
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Anmeldungsdatum: 31.03.2006
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Beitrag(#1106935) Verfasst am: 16.10.2008, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Die Umwandung der Innenstadt zu einem reinen Geschäftsareal habe ich vor vielen Jahren schon in Dortmund beobachtet. Als man dort die wenigen Gebäude abbrach, die der Krieg stehen ließ und an ihrer Stelle Kauf- und Parkhäuser baute, sah ich, daß da vor allem Wohnraum vernichtet wurde. Später erzählte mir ein Geschäftsmann, der dort ein Penthouse bewohnte, daß beim Sylvesterfeuerwerk das Zentrum fast völlig dunkel geblieben war: Die Raketen gingen im weiten Umkreis hoch.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1107475) Verfasst am: 17.10.2008, 03:30    Titel: Antworten mit Zitat

VT_340 hat folgendes geschrieben:
Was soll ich denn machen? Ein Zettel hinhängen dass Zeugen gesucht werden?


Frag doch mal den Mario Hahna, der ist doch Jurist.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1107519) Verfasst am: 17.10.2008, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

VT_340 hat folgendes geschrieben:
Edit: Das Festhalten wegen Nichtigkeiten - erfüllt das den Tatbestand der Freiheitsberaubung?

Meines Erachtens ja. Soweit ich weiß, stehen die sogenannten "Schwarzen Sheriffs" rechtlich auf ziemlich wackeligen Füßen. Sie berufen sich in der Regel auf den "Jedermann-Paragrafen", wonach jeder einen festnehmen kann, und zwar so lange, bis die Polizei eintrifft. Dafür muß es allerdings schon einen Anfangsverdacht geben, daß der Festzuhaltende eine Straftat begangen hat, also z.B. was geklaut hat. Die Befugnisse des Wachdienstes beschränken sich auf das Ausüben der Hausrechts, sie können dich des Hauses verweisen, aber da du bereit gewesen bist, der Aufforderung nachzukommen, gabs keinen Grund, dich festzuhalten. Auf die Personalienfeststellung überschreitet m.E. bereits die Befugnisse des Wachdienstes.
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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