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Kriminalisierung der Gesellschaft - Neues "Jugendschutzgesetz" in Kraf
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#1121380) Verfasst am: 05.11.2008, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ha, da musste ich tatsächlich erstmal 3 min. nachdenken um hier auf den Trick zu kommen Lachen

"Wer es unternimmt", nicht schlecht gemacht.
_________________
Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Tarvoc
Holy shit, 4 decades already.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44759

Beitrag(#1121382) Verfasst am: 05.11.2008, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
"Wer es unternimmt", nicht schlecht gemacht.

Würdest du das kurz erläutern?
_________________
"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustand, in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27898
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1121386) Verfasst am: 05.11.2008, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Wenn die Pornobranche dadurch Puffy-frei wird, kann man es nur begrüßen.
Bitte übersetzen. Danke.


Vielleicht meint er ihn hier:

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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1121402) Verfasst am: 05.11.2008, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Telliamed hat folgendes geschrieben:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass allein die eben angesprochene Darstellung von Jugendlichen in Unterwäsche darunter fallen würde.

Die Darstellung die ich meinte war eindeutig von den beiden dazu gedacht "sexuell zu erregen".
Von daher besteht eine Parallele zu "Urlaubsfotos" & Co. nicht.
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1121420) Verfasst am: 05.11.2008, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
1) Frage:
Zitat:
von vierzehn bis achtzehn Jahren.

heißt: "von einschließlich vierzehn bis einschließlich achtzehn Jahren". Korrekt?


Sollte man ja meinen, oder? Die deutsche Sprache ist da eigentlich eindeutig. Kann aber irgendwie nicht ganz sein....

Schauen wir mal, was das Budesjustizministerium meint:

BMJ hat folgendes geschrieben:
(...) Ein Schwerpunkt der Reform liegt darin, künftig auch Sechzehn- und Siebzehnjährige davor zu schützen, dass sie entweder durch das Ausnutzen einer Zwangslage oder gegen Entgelt zu sexuellen Handlungen motiviert und dadurch von ihren „Kunden“ in die Prostitution getrieben werden.
(...)
Im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen ist bislang die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt oder unter Ausnutzung einer Zwangslage nur strafbar, wenn das Opfer jünger als sechzehn Jahre ist. Dies ändert das heute beschlossene Gesetz, indem es das Schutzalter von sechzehn auf achtzehn Jahre erhöht. (...)


Sieht für mich eher so aus, als sei siebzehn gemeint gewesen, und am Ende hätte keiner drübergeschaut und die Tippfehler korrigiert. Schulterzucken

EDIT: Ein Zitat habe ich vergessen:

BMJ hat folgendes geschrieben:
Dabei verwendet das Gesetz für Altersgruppe der 14 – 18-Jährigen den im deutschen Strafrecht üblichen Begriff des „Jugendlichen“


"Üblich im deutschen Strafrecht" ist die Definition des Jugendgerichtsgesetzes:


Zitat:
Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.

_________________
Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Querdenker
registrierter User



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 1830
Wohnort: NRW

Beitrag(#1121542) Verfasst am: 06.11.2008, 01:04    Titel: Antworten mit Zitat

Moloch hat folgendes geschrieben:
Das Gesetz ist diskriminierend gegenüber Frauen, die nun einmal nichts dafür können wenn sie leicht mit Minderjährigen zu verwechseln sind. Ich wäre ja mal Interessiert daran was Sexual Forscher zu diesem Gesetz sagen. Wenn ich mich recht erinnere waren diese schon einmal geschlossen gegen solch ein Gesetzt Sturm gelaufen, wenn es nicht sogar das gleiche ist.


Es scheint das gleiche zu sein.

Starker Anstieg der Kinderpornographie im Netz erwartet

Twister (Bettina Winsemann) 14.08.2007


Damals stand auch noch folgender Hinweis mit im Artikel:

Zitat:
Vorbild USA?

Bedenkt man, dass für den Gesetzestest einige Formulierung ausgerechnet von einem sehr umstrittenen US-amerikanischen Gesetz übernommen worden sind und bezieht die Überlegungen einer [extern] Sexualstraftäterdatei in Deutschland ein, so ist zu befürchten, dass die Bundesregierung in ihrem Versuch, Kinder und Jugendliche zu schützen, weit über das Ziel hinausschießt und somit nicht zuletzt auch die Kriminalisierung von Kindern und Jugendlichen zunimmt – da ja für den Täter kein Mindestalter mehr vorgesehen ist. Einem deutschen [local] Fall Raoul stünde somit nichts mehr im Wege.


Nebenbei gesagt erkenne ich in dem Gesetz keinen Schutz, sondern lediglich eine Kriminalisierung und einen Rückfall ins Mittelalter.


Zuletzt bearbeitet von Querdenker am 06.11.2008, 01:24, insgesamt einmal bearbeitet
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Querdenker
registrierter User



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 1830
Wohnort: NRW

Beitrag(#1121544) Verfasst am: 06.11.2008, 01:07    Titel: Antworten mit Zitat

Dieser Blog aus dem letzten Jahr, zu dem ursprünglich geplanten Gesetzestext ist übrigens auch sehr aufschlussreich:

http://karlweiss.twoday.net/stories/3834997/
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1121547) Verfasst am: 06.11.2008, 01:25    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
1) Frage:
Zitat:
von vierzehn bis achtzehn Jahren.

heißt: "von einschließlich vierzehn bis einschließlich achtzehn Jahren". Korrekt?


Sollte man ja meinen, oder? Die deutsche Sprache ist da eigentlich eindeutig. Kann aber irgendwie nicht ganz sein....

Schauen wir mal, was das Budesjustizministerium meint

Das Problem ist, dass es nicht aussagekräftig ist, was andere Gesetze unter "Jugendlichen" verstehen, sondern der Wortlaut, der im BGBl. veröffentlich wurde. Stünde dort "... bis einundzwanzig Jahren" dann würde das Gesetz eben für Personen bis 21 gelten.
Die Frage ist lediglich, ob die Erwähnung von "achtzehn" im Gesetzestext als "einschließlich" oder "ausschließlich" zu verstehen ist.
Ich finde auch, dass der landläufige Sprachgebrauch deutlich zu "einschließlich" hingeht und würde - wenn es nicht so absurd wäre - meinen, dass da bei der Vorlage jemand gepennt hat ...
Vielleicht kann einer unserer Juristen hier meine Befürchtungen zerstreuen?

neinguar hat folgendes geschrieben:
BMJ hat folgendes geschrieben:
(...) Ein Schwerpunkt der Reform liegt darin, künftig auch Sechzehn- und Siebzehnjährige davor zu schützen, dass sie entweder durch das Ausnutzen einer Zwangslage oder gegen Entgelt zu sexuellen Handlungen motiviert und dadurch von ihren „Kunden“ in die Prostitution getrieben werden.

Das ist natürlich ein hehres Ziel; die Frage ist nur, ob das durch das neue Gesetz in irgendeiner Form tatsächlich erreicht wird.
Die nachlässig hingeschluderten Formulierungen lassen eher vermuten, dass es tatsächlich eher zu einer Kriminalisierung von Personen führen wird, die man eigentlich mit dem Gesetz nicht erfassen wollte. Dafür sprechen durchaus die Erläuterungen des BJM, dass dieses oder jenes "ja nicht so gemeint sei.
Allein: letztlich sind nicht die guten Absichten des BJM bestimmend, sondern das, was im Gesetz steht.
Vielleicht wäre es günstiger gewesen, sich noch zusätzlich sechs Monate Zeit zu lassen, und dafür dann ein Gesetz zu erlassen, das Hand und Fuß hat. Mit den Augen rollen
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kolja
der Typ im Maschinenraum
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#1121554) Verfasst am: 06.11.2008, 01:36    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
"Wer es unternimmt", nicht schlecht gemacht.
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Würdest du das kurz erläutern?

Das würde mich auch interessieren.
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1121561) Verfasst am: 06.11.2008, 01:50    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Ich finde auch, dass der landläufige Sprachgebrauch deutlich zu "einschließlich" hingeht und würde - wenn es nicht so absurd wäre - meinen, dass da bei der Vorlage jemand gepennt hat ...
Vielleicht kann einer unserer Juristen hier meine Befürchtungen zerstreuen?

Am Kopf kratzen
Ich vermute, es ist gemeint: "Von der Vollendung des 14. Lebensjahrs bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs."?
Das wären dann tatsächlich nur 14, 15, 16 und 17-jährige.

Allerdings enthält der gesetzestext auch einen ziemlich uneinheitlichen Wust von Altersangaben mal nur "Jugendliche", dann wieder "unter achtzehn Jahren" und irgendwann mal wieder "Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren".
Juristendeutsch mag ja ästhetisch wenig gefällig sein, aber manchmal wäre es doch schön, völlig unzweideutige Aussagen zu haben. Auch wenn das zur ständigen Wiederholung der gleichen Formulierungen führt. Den Nobelpreis für Literatur wird ein Gesetztestext sowieso nicht gewinnen. -.-
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Querdenker
registrierter User



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 1830
Wohnort: NRW

Beitrag(#1121589) Verfasst am: 06.11.2008, 06:15    Titel: Antworten mit Zitat

Weg frei für bundesweite heimliche Online-Durchsuchungen

Im Kontext mit dem neuen "Jugendschutz"-Gesetz heisst das demnach:

"Wir finden garantiert was und wenn wir was finden, dann ist das die Bestätigung, das die Online-Durchsuchungen notwendig sind."

q.e.d.
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1121591) Verfasst am: 06.11.2008, 06:20    Titel: Wie geil ist das denn? Antworten mit Zitat

"Wir haben bei einigen Eingriffsbefugnissen die rechtsstaatlichen Anforderungen erhöht", erläuterte Wolfgang Bosbach.

Da führt man nicht nur den "1984"-Staat ein; nein man tut dies auch gleich in Neusprech verkünden. Böse

Prima link; Danke @Querdenker
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26588
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1121678) Verfasst am: 06.11.2008, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Telliamed hat folgendes geschrieben:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass allein die eben angesprochene Darstellung von Jugendlichen in Unterwäsche darunter fallen würde.

Die Darstellung die ich meinte war eindeutig von den beiden dazu gedacht "sexuell zu erregen".
Von daher besteht eine Parallele zu "Urlaubsfotos" & Co. nicht.

Kennst Du Evilberts "Urlaubsfotos"?

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Shadaik
evolviert



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Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1121679) Verfasst am: 06.11.2008, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Puffy Nipples.
Das hilft nicht viel.

Klingt aberirgendwie nach nicht-erregten Brustwarzen mit aussergewöhnlich großem Vorhof, was ich auch nicht ästhetisch finde.

@Alchemist: Das wäre allerdings zu begrüßen.
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Tassilo
Deaktiviert



Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#1121686) Verfasst am: 06.11.2008, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Ich vermute, es ist gemeint: "Von der Vollendung des 14. Lebensjahrs bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs."?
Das wären dann tatsächlich nur 14, 15, 16 und 17-jährige.

Genau so ist es gemeint.
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Uriziel
Herpiderpi



Anmeldungsdatum: 22.12.2007
Beiträge: 1728

Beitrag(#1124148) Verfasst am: 10.11.2008, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:

Die wollen also Hentai verbieten. Bzw würden sie, wenn sie konsequent wären, weil da die meisten Damen oft genau 18 sind.
Was soll man nun aber machen, die Japanerinnen schauen auch in echt manchmal mit 35 noch aus wie 12.



Oha, na da müssen aber VIIIEEELLLEEE Produkte zensiert und verboten werden Sehr glücklich

Ob die dann satte Beträge von notgeilen Leuten einfahren wollen, die krampfhaft immer bei Telefonsex-Nummern anrufen...?

Die Welt bleibt zwar jeden Tag so dumm wie hunderte Jahre zuvor, aber die verliert wenigstens nicht ihren Unterhaltungswert... oO
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