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"Altersarmut" ein Lobbytrick?
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1125092) Verfasst am: 11.11.2008, 06:26    Titel: Antworten mit Zitat

DeHerg hat folgendes geschrieben:
2 Fragen:
1.woher erhält der jeweilige Bürger sein Kapitalpaket?


Das spart er zunaechst mal selber an, wenn er es nicht von den Eltern mitgegeben bekommt. Der Staat foerdert dieses Ansparen durch steuerliche Anreize. Eltern koennen diesen Kapitalstock in einem vernuenftigen Rahmen erbschaftssteuerfrei an ihren Nachwuchs vererben. Diese "Grundausstattung" mit Kapital sollte so selbstverstaendlich sein wie die Finanzierung einer Ausbildung fuer die Kinder. Der Staat foerdert dies durch hohe Erbschaftssteuerfreibetraege, die so bemessen sein sollten , dass ein Kapitalstock, der gerade gross genug ist, das Existenzminimum als Kapitalertrag abzuwerfen, steuerfrei weitervererbt werden kann. (Dazu wuerde auch der kleine elterliche Handwerksbetrieb zaehlen, der genau die gleiche Funktion erfuellt!) Alles was darueber hinausgeht unterliegt einem hohen Erbschaftssteuersatz. Dies ist auch im Eigeninteresse der Solidargemeinschaft. Wessen Existenzminimum durch Kapitalertrag gesichert ist, der wird nicht so schnell zum "Sozialfall", fuer den die Gesellschaft aufkommen muss.

DeHerg hat folgendes geschrieben:
2.was geschieht, sollte er s mal verlieren(Totaleinbruch des Fonds)?


In einem halbwegs vernuenftig gefuehrten Investmentfonds sollte eigentlich kein Totalverlust vorkommen, hoechstens Rueckschlaege wie zur Zeit und maximal Durststrecken von wenigen Jahren. Der Staat hat durch eine vernuenftige Finanzpolitik dafuer zu sorgen, dass Ruecklagen vorhanden sind, die man bei Rezessionen dazu verwenden kann, die geschrumpften Kapitalertraege von Leuten, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, auf ein Grundversorgungsniveau aufzustocken. Dies wuerde auch als sehr effektive "Konjunkturspritze" wirken. Aendern muesste man auch die Regelungen, nach denen Leistungsbezieher erst einmal saemtliche Vermoegenswerte aufbrauchen muessen, bevor sie Leistungen beziehen koennen, sowas schafft bloss dauerhafte Abhaengigkeitsverhaeltnisse und "Sozialhilfekarrieren". Es sollte die Moeglichkeit geben den eigenen Kapitalstock laengerfristig "einzusperren" und so dem eigenen Zugriff fuer den Konsum zu entziehen. Damit stuende das Geld nicht mehr zur Begleichung laufender Kosten zur Verfuegung. Lediglich der Kapitalertrag kann dann auf eine etwaige Sozialhilfe angerechnet werden und das Kapital bleibt erhalten. Wer dann wieder einen Job gefunden hat und keine Leistungen mehr benoetigt, hat dann die Wahl ob er sein Kapital "eingesperrt" laesst oder dadurch entsperrt, dass er die bezogenen Leistungen zurueckzahlt, was vor allem nach kurzen Arbeitslosigkeitszeiten guenstiger sein duerfte. So ist sichergestellt, dass nicht jeder nach jeder Lebenskrise wieder bei Null anfangen muss.

Ueberhaupt sollte der Umgang mit den eigenen finanziellen Ruecklagen bei der Schulausbildung staerker beruecksichtigt werden, schliesslich waere dies in meinem Modell genauso wichtig, wie eine abgeschlossene Berufsausbildung!

Gruss, Bernie
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Dominik
...



Anmeldungsdatum: 16.10.2004
Beiträge: 1341
Wohnort: Deutschland

Beitrag(#1125588) Verfasst am: 11.11.2008, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Dominik hat folgendes geschrieben:
@beachbernie: Erkläre. Wo, wie, wann... ?



Bin vor 10 Jahren nach Kanada ausgewandert und habe inzwischen meine deutschen Rentenansprueche dorthin uebertragen lassen. Dank einem entsprechenden Abkommen zwischen beiden Laendern ist dies moeglich...

Gruss, Bernie


WOW. Wußte ich nicht. Welche Länder spielen da noch mit? Wen kamma da fragen?
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"Die Kritik der Religion ist die Voraussetzung aller Kritik" Karl Marx (Ebd., MEW 1:378)
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1125605) Verfasst am: 11.11.2008, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Bin wohlvoll naiv.Ich hatte eigentlich gedacht, dass man, wenn man 40 oder 50 Jahre oder so in die Rentenkasse eingezahlt hat sich hinbewegen kann wo man will, ohne die ansprüche zu verlieren.

Aber offenbar wird man nicht nur als Hartz-IVler, sondern auch als normaler Rentner erstmal wie ein straffälliger Schwerverbrecher behandelt.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1125803) Verfasst am: 11.11.2008, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Bin wohlvoll naiv.Ich hatte eigentlich gedacht, dass man, wenn man 40 oder 50 Jahre oder so in die Rentenkasse eingezahlt hat sich hinbewegen kann wo man will, ohne die ansprüche zu verlieren.




Das stimmt auch prinzipiell. Bloss haengst Du dann weiter an der deutschen Rentenversicherung und wenn die pleite geht, dann bleibt die Rentenueberweisung aus.

Wenn Du Deine Rentenansprueche uebertragen laesst, dann hast Du mit der deutschen Rentenversicherung nichts mehr zu tun, sondern bekommst Deine Rente direkt von der Rentenversicherung Deiner neuen Heimat. Die Solvenz der deutschen Rentenversicherung braucht Dich nach der Uebertragung der Ansprueche nicht mehr zu interessieren. Das ist kurz der Unterschied.

@Dominik.

Dein Rentenversicherungstraeger sollte Dir darueber Auskunft geben koenne. Frag dort mal nach. Dies geht allerdings nur, wenn Du tatsaechlich in das betreffende Land auswanderst, d.h. dort einen legalen und dauerhaften Aufenthaltsstatus erwirbst. Das ist nicht so gedacht, dass Du Dir frei ein Land Deiner Wahl aussuchen kannst, wo Du spaeter Deine Rente herkriegen willst. Solche Abkommen beruhen uebrigens immer auf Gegenseitigkeit und Deutschland besitzt solche mit zahlreichen Laendern, auch ausserhalb Europas.

Gruss, Bernie
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