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Bekenntnislos bzw. Atheismus als "Religionsgemeinschaft"
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gorgias
registrierter User



Anmeldungsdatum: 19.10.2008
Beiträge: 2

Beitrag(#1129714) Verfasst am: 16.11.2008, 21:16    Titel: Dann brauchen wir auch einen Übergangsritus Antworten mit Zitat

Dann brauchen wir auch einen Übergangsritus
Denn alle theistischen Religionen haben auch einen

Katholiken -> Firmung
Protestanten -> Konfirmation
Juden -> Bar-mizwa
Moslem -> Beschneidung (nur für jungs)

Und ich kann auch schon einen Namen vorschlagen:
Jugendweihe Lachen

Oder klingt das ein bischen Angestaubt? Naja die Gründung einer Gottlosenkirche ist es von mir aus auch.

Wenn schon sollte man die trennung von staat und kirche endlich sauber durchziehen wie in Frankreich auch. In den Univeristäten die Theologischen Fakultäten abschen und Verlgeichende Relilgionswissenschaften einführen.

Was soll eigentlich im Religionsunterricht in der Schule gelernt werden?
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#1129884) Verfasst am: 16.11.2008, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:

Um gegen eine Beleidigung oder sonst eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und andere Tatbestände vorgehen zu können, müßte es eigentlich reichen, daß man zu der Gruppe "Mensch" gehört. (Sag ich mal so als juristischer Laie. Für einen studierten Rechtsverdeher sieht das möglicherweise anders aus Am Kopf kratzen )


Aber eben nur theoretisch, in den oben genannten Fällen wurde die Annahme der Anzeige abgelehnt, mit der Begründung, daß Atheisten keine genau definierte und daher keine schützenswerte Gruppe der Gesellschaft sind ...

Was aber schon ein Witz in sich ist, da, z.B. bei Polizisten, es genau umgekehrt ist ... die darf man beleidigen WEIL sie eine klar definierte Gruppe sind ... man darf nur keine EINZELNEN Polizisten beleidigen (ging um die berüchtigte ACAB-T-Shirts)
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1129898) Verfasst am: 16.11.2008, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:

Was aber schon ein Witz in sich ist, da, z.B. bei Polizisten, es genau umgekehrt ist ... die darf man beleidigen WEIL sie eine klar definierte Gruppe sind ... man darf nur keine EINZELNEN Polizisten beleidigen (ging um die berüchtigte ACAB-T-Shirts)


Nein, weil sie eben keine klar definierte, überschaubare Gruppe ist.
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Reza
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1130385) Verfasst am: 17.11.2008, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:

Aber die Verurteilung zeigst du mir, die jemand in letzter Zeit gekriegt hätte, weil er auf einem Domplatz "Euer Gott ist doof" o.ä. gesagt hat.


Ehm, was ist denn für dich in letzter Zeit?


Die letzten Strafanzeigen, die ich mitbekommen habe wurden jedenfalls alle eingestellt.
Wir reden von Verurteilungen nach Stgb §166, nicht von irgendwelchen anderen Maßnahmen.

Das wirst du ja kennen, nur dass der Tabelle leider nicht zu entnehmen ist, worum es genau ging, wenn verurteilt wurde.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/035/1603579.pdf
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Reza
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1130389) Verfasst am: 17.11.2008, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:

Um gegen eine Beleidigung oder sonst eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und andere Tatbestände vorgehen zu können, müßte es eigentlich reichen, daß man zu der Gruppe "Mensch" gehört. (Sag ich mal so als juristischer Laie. Für einen studierten Rechtsverdeher sieht das möglicherweise anders aus Am Kopf kratzen )


Aber eben nur theoretisch, in den oben genannten Fällen wurde die Annahme der Anzeige abgelehnt, mit der Begründung, daß Atheisten keine genau definierte und daher keine schützenswerte Gruppe der Gesellschaft sind ...

Was aber schon ein Witz in sich ist, da, z.B. bei Polizisten, es genau umgekehrt ist ... die darf man beleidigen WEIL sie eine klar definierte Gruppe sind ... man darf nur keine EINZELNEN Polizisten beleidigen (ging um die berüchtigte ACAB-T-Shirts)


Wie war es nun genau, ich möchte das wissen.
Wurde eine konkrete Person beleidigt, oder Atheisten allgemein?

"Du/Sie Poldi/ Max /Fritz bist/sind ein geistiger Krüppel" oder "Atheisten (alle atheisten ) sind geistige Krüppel"?
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#1130680) Verfasst am: 17.11.2008, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:

Um gegen eine Beleidigung oder sonst eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und andere Tatbestände vorgehen zu können, müßte es eigentlich reichen, daß man zu der Gruppe "Mensch" gehört. (Sag ich mal so als juristischer Laie. Für einen studierten Rechtsverdeher sieht das möglicherweise anders aus Am Kopf kratzen )


Aber eben nur theoretisch, in den oben genannten Fällen wurde die Annahme der Anzeige abgelehnt, mit der Begründung, daß Atheisten keine genau definierte und daher keine schützenswerte Gruppe der Gesellschaft sind ...

Was aber schon ein Witz in sich ist, da, z.B. bei Polizisten, es genau umgekehrt ist ... die darf man beleidigen WEIL sie eine klar definierte Gruppe sind ... man darf nur keine EINZELNEN Polizisten beleidigen (ging um die berüchtigte ACAB-T-Shirts)


Wie war es nun genau, ich möchte das wissen.
Wurde eine konkrete Person beleidigt, oder Atheisten allgemein?

"Du/Sie Poldi/ Max /Fritz bist/sind ein geistiger Krüppel" oder "Atheisten (alle atheisten ) sind geistige Krüppel"?


Alle ... aber natürlich nicht so direkt ... die Aussage ging etwa in die Richtung : "Wer ohne religiöse Erziehung aufwächst, der verkrüppelt geistig ..."
Der genaue Wortlaut fällt mir grad ned ein, müßt ich echt suchen.
_________________
gG,
Poldi
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1130891) Verfasst am: 18.11.2008, 01:26    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:

Um gegen eine Beleidigung oder sonst eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und andere Tatbestände vorgehen zu können, müßte es eigentlich reichen, daß man zu der Gruppe "Mensch" gehört. (Sag ich mal so als juristischer Laie. Für einen studierten Rechtsverdeher sieht das möglicherweise anders aus Am Kopf kratzen )


Aber eben nur theoretisch, in den oben genannten Fällen wurde die Annahme der Anzeige abgelehnt, mit der Begründung, daß Atheisten keine genau definierte und daher keine schützenswerte Gruppe der Gesellschaft sind ...

Was aber schon ein Witz in sich ist, da, z.B. bei Polizisten, es genau umgekehrt ist ... die darf man beleidigen WEIL sie eine klar definierte Gruppe sind ... man darf nur keine EINZELNEN Polizisten beleidigen (ging um die berüchtigte ACAB-T-Shirts)


Wie war es nun genau, ich möchte das wissen.
Wurde eine konkrete Person beleidigt, oder Atheisten allgemein?

"Du/Sie Poldi/ Max /Fritz bist/sind ein geistiger Krüppel" oder "Atheisten (alle atheisten ) sind geistige Krüppel"?


Beispielsweise wurde die Klage gegen Martin Hohmann, MdB, CDU, wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede abgelehnt.
Und zwar nicht vom Gericht, sondern bereits von der Staatsanwaltschaft Fulda .

Eben mit der Begründung:

Zitat:
III.
1. § 130 Abs. 1 und 2 StGB
Soweit Hohmann in seiner Rede die "Gottlosen" als "Tätervolk" bezeichnet und diese für die Verbrechen Bolschewismus, Kommunismus und Nationalsozialismus verantwortlich macht, entfällt eine Strafbarkeit nach §, 130 Abs. 1 und 2 StGB, da die "Gottlosen" kein Teil der Bevölkerung im Sinne von § 130 StGB sind.

[...]

2. Auch scheidet eine Strafbarkeit nach §§ 185f. StGB aus, da sogenannte "Gottlose' als Personenmehrheit nicht beleidigungsfähig sind.


Du kannst also nicht gegen Beleidigung vorgehen. Du bist als Gottlose nämlich juristisch schlicht erst gar nicht "beleidigungsfähig" und auch "kein Teil der Bevölkerung".
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1130970) Verfasst am: 18.11.2008, 04:16    Titel: Antworten mit Zitat

Um nochmal klarzustellen, dass das Polizeiurteil nicht widersinnig ist:

Zitat:
„Sollte es sich bei der [...] Abkürzung „A.C.A.B.“ um den englischen Satz „All Cops Are Bastards“ handeln, ist damit eine unüberschaubar große Gruppe, nämlich „alle Polizisten“ („All Cops“) getroffen. „Alle Polizisten“ ist jedenfalls nach der Rechtsprechung des BVerfG (3306 f. zum Problem der Formulierung „Alle Soldaten“) kein ausreichend definiertes Kollektiv


http://www.troublemaker.de/beschluss.htm
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1131221) Verfasst am: 18.11.2008, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:

Alle ... aber natürlich nicht so direkt ... die Aussage ging etwa in die Richtung : "Wer ohne religiöse Erziehung aufwächst, der verkrüppelt geistig ..."
Der genaue Wortlaut fällt mir grad ned ein, müßt ich echt suchen.


Meinst du, du kommst für die Aussage: "Wer mit religiöser Erziehung aufwächst, der verkrüppelt geistig" in den Knast, oder kriegst überhaupt ne Strafe dafür?


noseman hat folgendes geschrieben:
Du kannst also nicht gegen Beleidigung vorgehen. Du bist als Gottlose nämlich juristisch schlicht erst gar nicht "beleidigungsfähig" und auch "kein Teil der Bevölkerung".

Als "Gottesanbeter" allgemein aber auch nicht.
siehe Kival

Ich hatte den Unterschied ja auch schon angesprochen, also lasst doch bitte die Kirche im Dorf Auf den Arm nehmen
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1131410) Verfasst am: 18.11.2008, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:

Als "Gottesanbeter" allgemein aber auch nicht.
siehe Kival


Alle Katholiken genügt aber merkwürdigerweise schon, obwohl diese Gruppe eigentlich auch unüberschaubar groß ist.
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1131420) Verfasst am: 18.11.2008, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:

Als "Gottesanbeter" allgemein aber auch nicht.
siehe Kival


Alle Katholiken genügt aber merkwürdigerweise schon, obwohl diese Gruppe eigentlich auch unüberschaubar groß ist.


Groß schon, aber mehr Gemeinsamkeiten als alle Gottesanbeter ham se immerhin, eigentlich müssten sie ja auch relativ definierbar das gleiche glauben

Hast du da ein Urteil?
interessiert mich echt.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1131427) Verfasst am: 18.11.2008, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ebenfalls aus dem Polizistenurteil:

Zitat:
Nach der Rechtsprechung des BGH und des BverfG (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3306,
sog. zweite "Soldaten sind Mörder"-Entscheidung) ist es verfassungsrechtlich zwar
grundsetzlich unbedenklich, die Ehre eines Kollektivs zu schützen. Jedoch muß das Kollektiv,
um beleidigungsfähig zu sein, klar abgrenzbar sein. Herabsetzende Äußerungen über
überschaubar große Gruppen (wie alle Katholiken oder Protestanten, alle
Gewerkschaftsmitglieder, alle Frauen) schlagen dabei "nicht auf die persönliche
Ehre des einzelnen Angehörigen der Gruppe durch.


Das heißt: Kollektivschutz ist bei Katholiken und Protestanten gegeben, aber die Einzelmitglieder werden dadurch nicht beleidigt.
_________________
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1131430) Verfasst am: 18.11.2008, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:

Um gegen eine Beleidigung oder sonst eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und andere Tatbestände vorgehen zu können, müßte es eigentlich reichen, daß man zu der Gruppe "Mensch" gehört. (Sag ich mal so als juristischer Laie. Für einen studierten Rechtsverdeher sieht das möglicherweise anders aus Am Kopf kratzen )


Aber eben nur theoretisch, in den oben genannten Fällen wurde die Annahme der Anzeige abgelehnt, mit der Begründung, daß Atheisten keine genau definierte und daher keine schützenswerte Gruppe der Gesellschaft sind ...

Was aber schon ein Witz in sich ist, da, z.B. bei Polizisten, es genau umgekehrt ist ... die darf man beleidigen WEIL sie eine klar definierte Gruppe sind ... man darf nur keine EINZELNEN Polizisten beleidigen (ging um die berüchtigte ACAB-T-Shirts)


Wie war es nun genau, ich möchte das wissen.
Wurde eine konkrete Person beleidigt, oder Atheisten allgemein?

"Du/Sie Poldi/ Max /Fritz bist/sind ein geistiger Krüppel" oder "Atheisten (alle atheisten ) sind geistige Krüppel"?


Alle ... aber natürlich nicht so direkt ... die Aussage ging etwa in die Richtung : "Wer ohne religiöse Erziehung aufwächst, der verkrüppelt geistig ..."
Der genaue Wortlaut fällt mir grad ned ein, müßt ich echt suchen.


Zitat:
Zunächst kommt nur die Wirklichkeit an das Kind ran, die die Eltern ranlassen. Wenn sie die Wirklichkeit Gottes nicht eröffnen, werden die Kinder zu geistigen Krüppeln.

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,368465,00.html
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1131485) Verfasst am: 18.11.2008, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Ebenfalls aus dem Polizistenurteil:

Zitat:
Nach der Rechtsprechung des BGH und des BverfG (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3306,
sog. zweite "Soldaten sind Mörder"-Entscheidung) ist es verfassungsrechtlich zwar
grundsetzlich unbedenklich, die Ehre eines Kollektivs zu schützen. Jedoch muß das Kollektiv,
um beleidigungsfähig zu sein, klar abgrenzbar sein. Herabsetzende Äußerungen über
überschaubar große Gruppen (wie alle Katholiken oder Protestanten, alle
Gewerkschaftsmitglieder, alle Frauen) schlagen dabei "nicht auf die persönliche
Ehre des einzelnen Angehörigen der Gruppe durch.


Das heißt: Kollektivschutz ist bei Katholiken und Protestanten gegeben, aber die Einzelmitglieder werden dadurch nicht beleidigt.


Ich seh da keinen Widerspruch, zu dem was ich gesagt hatte.

Ja, drum kann der Poldi den Meisner, und der Meisner den Poldi nicht anzeigen, weil beide Aussagen (s.o.) nicht als persönliche Beleidigungen konkreter Personen zu werten wären.
Die mögen zwar jeweils den persönlichen Frieden der Gegenspieler stören, aber nicht den öffentlichen.

Was ich nicht sagen darf ist du depperter, atheistischer A, oder du depperter katholischer A......, da kann ich mir statt atheistisch oder katholisch auch was anderes einfallen lassen, weil es darum nicht geht, sondern um die Person, die ich beleidige

Wenn es um die Ehre des Kollektivs geht, dann muss eben der öffentliche Friede in Gefahr sein gestört zu werden.

Das erste ist zudem Zivilrecht, das zweite Strafrecht. Beim ersten muss die beleidigte Person selber anzeigen, also Poldi und Meisner müssen sich persönlich beschimpfen, dann können sie sich gegenseitig anzeigen, das zweite ist als Offizialdelikt von der Staatsanwaltschaft zu verfolgen bzw. zu ermitteln.

So hab ich das jedenfalls bisher verstanden, und bilde mir ein, Juristen hätten mir das auch dementsprechend vermittelt.
Aber es gibt ja welche hier, die sagen können, ob ich das vollkommen falsch sehe.
Ihr verwirrt mich allmählich. Bitte nicht!



Dass der StGB § 166 abgeschafft gehört, das versteht sich ja, das wäre ne saubere Lösung, und ist selbstverständlich zu fordern.
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#1131504) Verfasst am: 18.11.2008, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben:

kann ja durchaus eine pluralistische Gemeinschaft sein...

Die gibts schon. Nennt sich "Staat"
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Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#1131558) Verfasst am: 18.11.2008, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:

jein ... es stimmt schon, daß wir diese Privilegien abschaffen wollen, aber es spricht nunmal nichts dagegen, sie solange selbst zu nutzen ... das System mit den eigenen Waffen schlagen eben ...

Da es aber nahezu aussichtslos ist, daß diese Privilegien abgeschafft werden, läuft es faktisch auf das gleiche hinaus, was GDL meint, auch wenn die Absicht dahinter eine andere ist.

Es ist ein Unterschied, ob ich mitmache "Solange wie", ob ich mich in der Situation einrichte, ob ich mich so sehr abhängig mache, dass ich ernsthaft Probleme bekäme, wenn es wegfiele, oder ob ich das System aktiv fördere, und selber da rein will, oder ob ich gar die Kirchen in ihrer Position beerben will.
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Die Gedanken sind frei.

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Cyborg
Eukaryot



Anmeldungsdatum: 28.08.2008
Beiträge: 136
Wohnort: Wien

Beitrag(#1132170) Verfasst am: 19.11.2008, 04:18    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist doch genau das Gegenteil davon, was man als Atheist erreichen will. Wir sind keine Religionsgemeinschaft, sondern frei denkende Individuen. Es gibt atheistische Vereinigungen, wo man sich austauschen kann und eventuell gemeinsam etwas publiziert und Symposien veranstaltet. Ich persönlich lehne jegliche Art von Kollektivierung in diesem Sinne ab, denn damit würden wir zu einer Ideologie "aufsteigen". An erster Stelle soll für den Atheisten die wissenschaftliche Wahrheit stehen und das rationale Denken jedes Menschen gefördert werden. Der Zweck der Religion hingegen ist Massenhypnose, wo (differenziertes) Denken nicht toleriert wird.

Zuletzt bearbeitet von Cyborg am 22.11.2008, 00:21, insgesamt einmal bearbeitet
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yxyxyx
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Anmeldungsdatum: 04.01.2008
Beiträge: 1552

Beitrag(#1134388) Verfasst am: 21.11.2008, 22:35    Titel: @Lückengott Antworten mit Zitat

Was soll der Schmarren?
Wenn jeder Kulturverien Förderungen kriegt könnte ich nach Deiner Logik gesponnen auch Förderungen verlangen, da ich keine kulturellen Tätigkeiten mache und mich deshalb von den Kulturschaffenden diskriminiert fühle.
Abgesehen davon, nur Atheist oder Agnostiker zu sein heißt noch lange nicht, eine gemeinsame Identifikatiosnbasis zu besitzen. Ich bin wie KH Deschner auch Agnostiker, doch zu ihm trennt mich mehr als zum Klerus.
Atheist. Vereine mit einer sozialen u/o kulturellen Zeilsetzung sollen aber durchaus auch Föderungen bekomment!
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