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Keltennazis
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GL11
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 1057

Beitrag(#1139621) Verfasst am: 28.11.2008, 01:49    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:


Was sagen denn die Moderatoren dazu? Was macht Ihr, wenn ich das machen würde? Lachen


Welchen Grund könntest du haben, einen solchen Avatar herzunehmen, als eben einen, der die Sache problematisch macht?


Der Grund wäre der, dass ich dieses Symbol seiner NS-Bedeutung entheben wollen würde. Ich finde Hakenkreuze nicht schön; ich würde das nur aus diesem Grund machen.

Surata hat folgendes geschrieben:

Im Zweifel würde das Team dich bitten, einen anderen Avatar zu wählen, um den Usern und eventuellen Gästen des Forums keinen Grund zu geben, den Hintergrund falsch zu verstehen.


Quod erat demonstrandum. Cool
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1139622) Verfasst am: 28.11.2008, 01:49    Titel: Antworten mit Zitat

Gergon hat folgendes geschrieben:
@NOCQUAE

Wenn Du meinst, dass die Swastika hier in einem Profil nicht OK waere, was schreibst Du dann, dass das Hakenkreuz, nur als Nazisymbol verboten waere?
Glaubst Du allerdings, dass die Swastika, in den FGH-Foren, in einem Profil OK ist, dann eben frage mal nach Freiwilligen. Dabei mal zur einen und mal zur anderen Seite zu schwanken erhellt die das Thema wahrlich nicht.

Es wäre sehr hilfreich, wenn du die Links lesen würdest, die ich poste. Dann hättest du diese Sache nämlich schon längst verstanden.

Aber nochmal kurz: Es gibt Symbole, die in der Öffentlichkeit unterschiedlich stark mit dem NS in Verbindung gebracht werden. Ein Hakenkreuz ist derartig stark mit dem NS konnotiert, dass es nur dort verwendet werden darf, wo der Bezug eindeutig und für den letzten debilen Trottel erkennbar keinen positiven Bezug zum NS hat.
- ein durchgestrichenes Hakenkreuz hat einen Bezug zum NS - aber keinen positiven.
- eine Swastika an einem buddhistischen Tempel hat einen positiven Bezug - aber nicht zum NS.
In beiden Fällen ist ausschlaggebend, dass für den durschhnittlichen, unbedarften Betrachter der Sinn erkennbar wird.
Ein unkommentiert stehendes Hakenkreuz wird gemeinhin mit dem NS in Verbindung gebracht, auch dann, wenn nicht "Schicklgruber ist töfte" daruntersteht. Daraus ergibt sich das Pauschalverbot von Hakenkreuzen, die nicht eindeutig erkennbar gegen einen positiven NS-Bezug stehen.

Andere Symbole werden z. T. wesentlich weniger stark mit dem NS in Verbindung gebracht, u. U. ist die Verbindung nur so schwach, dass sie nur dann erkennbar wird, wenn ein weiterer Bezug dazukommt, z. B. die "Lebensrune", die nur dann verboten ist, wenn ein Bezug zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen erkennbar ist.

--------
hier abtrennen und an Absender senden

[ ] klar geworden
[ ] nicht klar geworden
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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GL11
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 1057

Beitrag(#1139623) Verfasst am: 28.11.2008, 01:50    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Gergon hat folgendes geschrieben:
@NOCQUAE

Wenn Du meinst, dass die Swastika hier in einem Profil nicht OK waere, was schreibst Du dann, dass das Hakenkreuz, nur als Nazisymbol verboten waere?
Glaubst Du allerdings, dass die Swastika, in den FGH-Foren, in einem Profil OK ist, dann eben frage mal nach Freiwilligen. Dabei mal zur einen und mal zur anderen Seite zu schwanken erhellt die das Thema wahrlich nicht.

Ist deutsch deine Muttersprache?

Ist Denken auch eine Eigenschaft von DIR?

Nicht, dass ich wüsste. Schulterzucken


Dachte ich mir. zwinkern
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Gergon
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Anmeldungsdatum: 22.08.2008
Beiträge: 1301

Beitrag(#1139624) Verfasst am: 28.11.2008, 01:50    Titel: Antworten mit Zitat

Der deutsche Mensch ist feige, drumm gab es die Nazis ja,
doch weiter will ich nicht dichten, denn ich bin auch ein Deutscher- Ohha!
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1139625) Verfasst am: 28.11.2008, 01:52    Titel: Antworten mit Zitat

GL11 hat folgendes geschrieben:

Quod erat demonstrandum. Cool


Nö, ein Avatar ist keine Landkarte, kein buddhistischer Tempel und keine buddhistische Kunst. (oder sonst was in die Richtung)
Ein Avatar hat auch kein Recht auf Religionsfreiheit.


Zuletzt bearbeitet von Surata am 28.11.2008, 01:53, insgesamt einmal bearbeitet
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1139626) Verfasst am: 28.11.2008, 01:53    Titel: Antworten mit Zitat

GL11 hat folgendes geschrieben:
Der Grund wäre der, dass ich dieses Symbol seiner NS-Bedeutung entheben wollen würde.


Das kannst Du ja gerne machen, aber bitte dort, wo nicht andere für die möglichen rechtlichen Folgen Deiner "Rettung des Hakenkreues" juristisch den Kopf hinhalten müssen.
_________________
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GL11
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 1057

Beitrag(#1139627) Verfasst am: 28.11.2008, 01:54    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Gergon hat folgendes geschrieben:
@NOCQUAE

Wenn Du meinst, dass die Swastika hier in einem Profil nicht OK waere, was schreibst Du dann, dass das Hakenkreuz, nur als Nazisymbol verboten waere?
Glaubst Du allerdings, dass die Swastika, in den FGH-Foren, in einem Profil OK ist, dann eben frage mal nach Freiwilligen. Dabei mal zur einen und mal zur anderen Seite zu schwanken erhellt die das Thema wahrlich nicht.

Es wäre sehr hilfreich, wenn du die Links lesen würdest, die ich poste. Dann hättest du diese Sache nämlich schon längst verstanden.

Aber nochmal kurz: Es gibt Symbole, die in der Öffentlichkeit unterschiedlich stark mit dem NS in Verbindung gebracht werden. Ein Hakenkreuz ist derartig stark mit dem NS konnotiert, dass es nur dort verwendet werden darf, wo der Bezug eindeutig und für den letzten debilen Trottel erkennbar keinen positiven Bezug zum NS hat.
- ein durchgestrichenes Hakenkreuz hat einen Bezug zum NS - aber keinen positiven.
- eine Swastika an einem buddhistischen Tempel hat einen positiven Bezug - aber nicht zum NS.
In beiden Fällen ist ausschlaggebend, dass für den durschhnittlichen, unbedarften Betrachter der Sinn erkennbar wird.
Ein unkommentiert stehendes Hakenkreuz wird gemeinhin mit dem NS in Verbindung gebracht, auch dann, wenn nicht "Schicklgruber ist töfte" daruntersteht. Daraus ergibt sich das Pauschalverbot von Hakenkreuzen, die nicht eindeutig erkennbar gegen einen positiven NS-Bezug stehen.

Andere Symbole werden z. T. wesentlich weniger stark mit dem NS in Verbindung gebracht, u. U. ist die Verbindung nur so schwach, dass sie nur dann erkennbar wird, wenn ein weiterer Bezug dazukommt, z. B. die "Lebensrune", die nur dann verboten ist, wenn ein Bezug zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen erkennbar ist.



Meinst Du mit Lebensrune die Algiz-Rune? Wenn ja, dann stimmt das nicht wirklich. Zumindest muss man mit einer Anzeige rechnen.

Und wo willst Du die Grenze ziehen bezüglich der Erkennbarkeit des Bezuges?

Wenn ich eine Swastika als Avatar verwenden würde mit noch nem Buddha drauf oder einem Tempel im Hintergund, dann wäre das also völlig i.O.?
Okay: Wie sehen die Moederatoren das?
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GL11
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 1057

Beitrag(#1139629) Verfasst am: 28.11.2008, 01:56    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:

Quod erat demonstrandum. Cool


Nö, ein Avatar ist keine Landkarte, kein buddhistischer Tempel und keine buddhistische Kunst. (oder sonst was in die Richtung)
Ein Avatar hat auch kein Recht auf Religionsfreiheit.


Aber ich habe ein Recht drauf und wenn ein Christ mit nem Kreuz-Avatar daherkommt, beanstandet das ja auch keiner.

Kramer hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:
Der Grund wäre der, dass ich dieses Symbol seiner NS-Bedeutung entheben wollen würde.


Das kannst Du ja gerne machen, aber bitte dort, wo nicht andere für die möglichen rechtlichen Folgen Deiner "Rettung des Hakenkreues" juristisch den Kopf hinhalten müssen.


Quod erat demonstrandum.
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Gergon
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Anmeldungsdatum: 22.08.2008
Beiträge: 1301

Beitrag(#1139628) Verfasst am: 28.11.2008, 01:56    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:

Quod erat demonstrandum. Cool


Nö, ein Avatar ist keine Landkarte, kein buddhistischer Tempel und keine buddhistische Kunst. (oder sonst was in die Richtung)
Ein Avatar hat auch kein Recht auf Religionsfreiheit.


Vielleicht hat aber der Benutzer des Avatar ein Recht auf Kulturfreiheit?
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1139631) Verfasst am: 28.11.2008, 01:57    Titel: Antworten mit Zitat

Gergon hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:

Quod erat demonstrandum. Cool


Nö, ein Avatar ist keine Landkarte, kein buddhistischer Tempel und keine buddhistische Kunst. (oder sonst was in die Richtung)
Ein Avatar hat auch kein Recht auf Religionsfreiheit.


Vielleicht hat aber der Benutzer des Avatar ein Recht auf Kulturfreiheit?


Nicht hier. Hier gilt das Hausrecht des Betreibers.
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1139632) Verfasst am: 28.11.2008, 01:58    Titel: Antworten mit Zitat

GL11 hat folgendes geschrieben:
Meinst Du mit Lebensrune die Algiz-Rune? Wenn ja, dann stimmt das nicht wirklich. Zumindest muss man mit einer Anzeige rechnen.

Mit einer Anzeige musst du immer rechnen, auch wenn du unbedarft durch den Stadtpark schlenderst ...

Ansonsten gilt hier dasselbe wie bei so vielen anderen Gelegenheiten: RTFM --> 3.11
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky


Zuletzt bearbeitet von nocquae am 28.11.2008, 01:58, insgesamt einmal bearbeitet
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1139633) Verfasst am: 28.11.2008, 01:58    Titel: Antworten mit Zitat

GL11 hat folgendes geschrieben:

Aber ich habe ein Recht drauf


Worauf?
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1139634) Verfasst am: 28.11.2008, 01:58    Titel: Antworten mit Zitat

Gergon hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:

Quod erat demonstrandum. Cool


Nö, ein Avatar ist keine Landkarte, kein buddhistischer Tempel und keine buddhistische Kunst. (oder sonst was in die Richtung)
Ein Avatar hat auch kein Recht auf Religionsfreiheit.


Vielleicht hat aber der Benutzer des Avatar ein Recht auf Kulturfreiheit?


In diesem Zusammenhang: nur in seinem eigenen Forum.
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GL11
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 1057

Beitrag(#1139635) Verfasst am: 28.11.2008, 01:59    Titel: Antworten mit Zitat

@Gergon:
Deine Idee war super! zwinkern Dadurch zeigt sich nun genau das, wovon hier die ganze Zeit schon geredet wurde.

Von wegen "Strohmänner"... Mit den Augen rollen
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1139636) Verfasst am: 28.11.2008, 01:59    Titel: Antworten mit Zitat

Gergon hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:

Quod erat demonstrandum. Cool


Nö, ein Avatar ist keine Landkarte, kein buddhistischer Tempel und keine buddhistische Kunst. (oder sonst was in die Richtung)
Ein Avatar hat auch kein Recht auf Religionsfreiheit.


Vielleicht hat aber der Benutzer des Avatar ein Recht auf Kulturfreiheit?

"Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."

Wo las ich das kürzlich ...? Am Kopf kratzen
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GL11
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 1057

Beitrag(#1139638) Verfasst am: 28.11.2008, 02:00    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:

Aber ich habe ein Recht drauf


Worauf?


Auf Religionsfreiheit.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1139639) Verfasst am: 28.11.2008, 02:00    Titel: Antworten mit Zitat

GL11 hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:

Quod erat demonstrandum. Cool


Nö, ein Avatar ist keine Landkarte, kein buddhistischer Tempel und keine buddhistische Kunst. (oder sonst was in die Richtung)
Ein Avatar hat auch kein Recht auf Religionsfreiheit.


Aber ich habe ein Recht drauf und wenn ein Christ mit nem Kreuz-Avatar daherkommt, beanstandet das ja auch keiner.


Worauf genau hast du ein Recht?

Edit:

GL11 hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:

Aber ich habe ein Recht drauf


Worauf?


Auf Religionsfreiheit.


Deine Religionsfreiheit wird beschränkt, wenn dein Wunschavatar in einem Forum, das nicht deines ist, nicht erlaubt ist? Pillepalle


Zuletzt bearbeitet von Surata am 28.11.2008, 02:04, insgesamt einmal bearbeitet
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1139640) Verfasst am: 28.11.2008, 02:02    Titel: Antworten mit Zitat

GL11 hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:

Aber ich habe ein Recht drauf


Worauf?


Auf Religionsfreiheit.

Wenn du z. B. Hitler für den gottgesandten Erlöser hältst und deswegen das Hakenkreuz als Avatar verwendest, dann wirst du damit mangels Eindeutigkeit vor Gericht kaum durchkommen.
_________________
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1139641) Verfasst am: 28.11.2008, 02:02    Titel: Antworten mit Zitat

GL11 hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:

Aber ich habe ein Recht drauf


Worauf?


Auf Religionsfreiheit.


Das ist ein Abwehrrecht gegen staatliche Massnahmen gegen Deine Religionsfreiheit, aber kein Recht, auf das Du Dich in einem Internetforum berufen kannst.
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Zuletzt bearbeitet von Kramer am 28.11.2008, 02:02, insgesamt einmal bearbeitet
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GL11
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 1057

Beitrag(#1139642) Verfasst am: 28.11.2008, 02:02    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:
Meinst Du mit Lebensrune die Algiz-Rune? Wenn ja, dann stimmt das nicht wirklich. Zumindest muss man mit einer Anzeige rechnen.

Mit einer Anzeige musst du immer rechnen, auch wenn du unbedarft durch den Stadtpark schlenderst ...


Aja, wenn ich Dich also frage, ob ich durch den Stadtpark schlendern gehen darf, dann würdest Du mir auch sagen: Lass mal lieber. Oder was?
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1139643) Verfasst am: 28.11.2008, 02:03    Titel: Antworten mit Zitat

GL11 hat folgendes geschrieben:
@Gergon:
Deine Idee war super! zwinkern Dadurch zeigt sich nun genau das, wovon hier die ganze Zeit schon geredet wurde.

Von wegen "Strohmänner"... Mit den Augen rollen


Was zeigt sich denn hier?
_________________
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1139645) Verfasst am: 28.11.2008, 02:05    Titel: Antworten mit Zitat

GL11 hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:
Meinst Du mit Lebensrune die Algiz-Rune? Wenn ja, dann stimmt das nicht wirklich. Zumindest muss man mit einer Anzeige rechnen.

Mit einer Anzeige musst du immer rechnen, auch wenn du unbedarft durch den Stadtpark schlenderst ...


Aja, wenn ich Dich also frage, ob ich durch den Stadtpark schlendern gehen darf, dann würdest Du mir auch sagen: Lass mal lieber. Oder was?

Nein, das bezieht sich darauf, dass eine Anzeige nicht die Verurteilung ist. Wenn ein Polizist der Ansicht ist, dass unproduktives Herumlungern verboten sein sollte, dann heißt das längst nicht, dass ein Richter zu demselben Ergebnis kommt.

Ich könnte dich jetzt z. B. auch wegen der "Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen" anzeigen - die Staatsanwaltschaft wird aber zu dem Schluß kommen, dass diese Anzeige offensichtlich unbegründet ist.
_________________
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-- Kurt Tucholsky
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GL11
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 1057

Beitrag(#1139646) Verfasst am: 28.11.2008, 02:06    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:

Quod erat demonstrandum. Cool


Nö, ein Avatar ist keine Landkarte, kein buddhistischer Tempel und keine buddhistische Kunst. (oder sonst was in die Richtung)
Ein Avatar hat auch kein Recht auf Religionsfreiheit.


Aber ich habe ein Recht drauf und wenn ein Christ mit nem Kreuz-Avatar daherkommt, beanstandet das ja auch keiner.


Worauf genau hast du ein Recht?


Das sagte ich bereits.


NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:

Aber ich habe ein Recht drauf


Worauf?


Auf Religionsfreiheit.

Wenn du z. B. Hitler für den gottgesandten Erlöser hältst und deswegen das Hakenkreuz als Avatar verwendest, dann wirst du damit mangels Eindeutigkeit vor Gericht kaum durchkommen.


Wollen wir noch ungefähr tausend andere Beispiele aufzählen, die nicht i.O. wären? Mit den Augen rollen

Kramer hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:

Aber ich habe ein Recht drauf


Worauf?


Auf Religionsfreiheit.


Das ist ein Abwehrrecht gegen staatliche Massnahmen gegen Deine Religionsfreiheit, aber kein Recht, auf das Du Dich in einem Internetforum berufen kannst.


Nö. Ihr könntet auch generell drum bitten, dass keine religiösen oder politischen Symbole verwendet werden dürfen.

Darum gehts aber nicht.

Es darum, was sich hier wie überall klar zeigt: Die Verwendung des Hakenkreuzes wird nicht geduldet und hält es für rechtlich bedenklich.

Ich sags nochmal: Quod erat demonstrandum.
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GL11
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 1057

Beitrag(#1139648) Verfasst am: 28.11.2008, 02:09    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:
@Gergon:
Deine Idee war super! zwinkern Dadurch zeigt sich nun genau das, wovon hier die ganze Zeit schon geredet wurde.

Von wegen "Strohmänner"... Mit den Augen rollen


Was zeigt sich denn hier?


Siehe meinen letzten Post.

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:
Meinst Du mit Lebensrune die Algiz-Rune? Wenn ja, dann stimmt das nicht wirklich. Zumindest muss man mit einer Anzeige rechnen.

Mit einer Anzeige musst du immer rechnen, auch wenn du unbedarft durch den Stadtpark schlenderst ...


Aja, wenn ich Dich also frage, ob ich durch den Stadtpark schlendern gehen darf, dann würdest Du mir auch sagen: Lass mal lieber. Oder was?

Nein, das bezieht sich darauf, dass eine Anzeige nicht die Verurteilung ist. Wenn ein Polizist der Ansicht ist, dass unproduktives Herumlungern verboten sein sollte, dann heißt das längst nicht, dass ein Richter zu demselben Ergebnis kommt.

Ich könnte dich jetzt z. B. auch wegen der "Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen" anzeigen - die Staatsanwaltschaft wird aber zu dem Schluß kommen, dass diese Anzeige offensichtlich unbegründet ist.


Ich sagte auch, das es "nicht ganz" stimmt. Das Problem ist, dass man in jedem Fall Ärger bekommt, wenn man eine Swastika verwendet. Das zeigt sich ja hier auch glasklar.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1139650) Verfasst am: 28.11.2008, 02:10    Titel: Antworten mit Zitat

GL11 hat folgendes geschrieben:


Es darum, was sich hier wie überall klar zeigt: Die Verwendung des Hakenkreuzes wird nicht geduldet und hält es für rechtlich bedenklich.

Ich sags nochmal: Quod erat demonstrandum.


Nein, es kommt drauf an, wo und wie es verwendet wird.
Hat Noc dir doch ausführlich erklärt.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1139651) Verfasst am: 28.11.2008, 02:11    Titel: Antworten mit Zitat

GL11 hat folgendes geschrieben:
Nö. Ihr könntet auch generell drum bitten, dass keine religiösen oder politischen Symbole verwendet werden dürfen.


Könnten wir, aber tun wir nicht, solange es juristisch unbedenklich ist.

Zitat:
Darum gehts aber nicht.


Stimmt.

Zitat:
Es darum, was sich hier wie überall klar zeigt: Die Verwendung des Hakenkreuzes wird nicht geduldet und hält es für rechtlich bedenklich.


Stimmt ebenfalls.

Zitat:
Ich sags nochmal: Quod erat demonstrandum.


Was wurde bewiesen?
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Gergon
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Anmeldungsdatum: 22.08.2008
Beiträge: 1301

Beitrag(#1139652) Verfasst am: 28.11.2008, 02:11    Titel: Antworten mit Zitat

GL11 hat folgendes geschrieben:
@Gergon:
Deine Idee war super! zwinkern Dadurch zeigt sich nun genau das, wovon hier die ganze Zeit schon geredet wurde.

Von wegen "Strohmänner"... Mit den Augen rollen


Manche Sachen kann ich eben immer gut auf den Punkt bringen Sehr glücklich Aber dennoch, keltische Kreuze sind mir oft auch nicht geheuer. Da weiss ich oft nicht, was ich von ihnen halten soll. Nur mache ich meine Unwissenheit nicht zum Massstab aller Dinge. Auch wenn ich nicht auf Germanenkulte abfahre, ist doch nicht jeder, der so etwas tut automatisch ein Rechter oder gar ein Nazi. Verbieten möchte ich diese alten "heidnischen" Symbole auch nicht. Dass man im FGH eher christliche, als "heidnisch-nichtchristliche" Symbole akzeptiert, überrascht mich jetzt aber doch ein wenig. Das haette ich nicht gedacht. Frage
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1139653) Verfasst am: 28.11.2008, 02:11    Titel: Antworten mit Zitat

GL11 hat folgendes geschrieben:
Wollen wir noch ungefähr tausend andere Beispiele aufzählen, die nicht i.O. wären? Mit den Augen rollen

Ja, wir können gerne solange Beispiele durchgehen, bist du den Kern der Sache kapiert hast:
Deine persönliche Behauptung, es als rein religiöses Symbol zu verwenden ist keinen Pfifferling wert. Es muss ein objektiv feststellbarer religiöser Bezug sein. Der ist als Ornament auf einem buddhistischen Tempel gegeben. Auf deinem Avatar ist er es nicht.

Zitat:
Es darum, was sich hier wie überall klar zeigt: Die Verwendung des Hakenkreuzes wird nicht geduldet und hält es für rechtlich bedenklich.

Ja, ganz zurecht wie ich finde. Die derzeitige Regelung halte ich für eine sehr gute.
_________________
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-- Kurt Tucholsky
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 1057

Beitrag(#1139656) Verfasst am: 28.11.2008, 02:12    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:


Es darum, was sich hier wie überall klar zeigt: Die Verwendung des Hakenkreuzes wird nicht geduldet und hält es für rechtlich bedenklich.

Ich sags nochmal: Quod erat demonstrandum.


Nein, es kommt drauf an, wo und wie es verwendet wird.
Hat Noc dir doch ausführlich erklärt.


Achso, im stillen Kämmerlein und am besten durchgestrichen, ne?^^

Hier dürfte ich sie nicht in den Avatar nehmen, auch wenn tausend Tempel mit abgebildet wären.
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1139658) Verfasst am: 28.11.2008, 02:15    Titel: Antworten mit Zitat

GL11 hat folgendes geschrieben:
Achso, im stillen Kämmerlein und am besten durchgestrichen, ne?^^

Hier dürfte ich sie nicht in den Avatar nehmen, auch wenn tausend Tempel mit abgebildet wären.

Es grünt, so grün wenn Spaniens Blüten blühen ...
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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