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staatliche Kirchenfinanzierung
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Ralf-1
hat den Glauben an die Menschheit verloren



Anmeldungsdatum: 13.06.2008
Beiträge: 62
Wohnort: Westerwald

Beitrag(#1140302) Verfasst am: 28.11.2008, 19:55    Titel: staatliche Kirchenfinanzierung Antworten mit Zitat

Gibt es hier jemanden, der mir zu folgendem Thema etwas sagen kann?

Bekanntlich unterstützt der Staat über direkte Zuschüsse und steuerliche Subventionierungen die evangelische und katholische Kirche mit 10 - 14 Milliarden € / Jahr.
Das führt also dazu, dass anders- oder nichtgläubige Menschen über Ihre Steuerzahlungen den christlichen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen mitfinanzieren, die Ausbildung von Theologen und Priestern an kirchlichen (aber staatlich finanzierten) Hochschulen etc. etc.

Dies bedeutet doch eine erhebliche Bevorzugung der christlichen Kirche in Deutschland gegenüber allen anderen Weltanschauungen. Eine Bevorzugung der einen Gruppe bedeutet aber gleichzeitig eine Benachteiligung der anderen Gruppen.
Dies bringt mich zu der Frage, in wie weit eine solche Ungleichbehandlung mit anderen Gesetzen, im wesentlichen dem Grundgesetz und dem Antidiskrimierungsgesetz vereinbar ist. Ich bin juristisch absoluter Laie, aber so weit ich das verstanden habe, gibt es im Grundgesetz einen Paragraphen, demnach alle Menschen vom Staat gleich behandelt werden müssen. Und das Antidiskriminierungsgesetz wurde doch extra dazu geschaffen um eine Ungleichbehandlung auch wegen des Glaubens zu verhindern.
Diese Gesetze haben (zumindest auf europäischer Ebene) doch einen wesentlich höheren Stellenwert, als die z.T. über 100 Jahre alten Vereinbarungen zw. Staat und Kirche, in denen die ganzen Zahlungen vereinbart sind.
Warum ist es nicht möglich, über diese Gesetze den Staat dazu zu zwingen, alle Weltanschauungsgruppen gleich zu behandeln, was dann meiner Meinung nach zu einer Abschaffung oder zumindest drastischen Reduzierung der staatlichen Kirchenfinanzierung führen müsste?
_________________
das Leben ist seltsam

Ralf
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22261

Beitrag(#1140307) Verfasst am: 28.11.2008, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Alles, was du aufführst, steht vom Gesetz her anderen Religions- und Weltanschaungsgemeinschaften auch offen.
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#1140321) Verfasst am: 28.11.2008, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Warum ist es nicht möglich, über diese Gesetze den Staat dazu zu zwingen, alle Weltanschauungsgruppen gleich zu behandeln...

Die heutigen 'Kirchen', also diejenigen die die Kathedralen bauen und die Schlüssel zum Leben haben sollen, diese haben gerade ~500 Milliarden Steuergelder für ihre Zwecke zur Verfügung gestellt bekommen.
Ich bezweifel das die Behandlung dieser "Weltanschauungsgruppe" zu toppen ist.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1140349) Verfasst am: 28.11.2008, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Alles, was du aufführst, steht vom Gesetz her anderen Religions- und Weltanschaungsgemeinschaften auch offen.


Gut.

Aber wie konkret setze ich durch, dass auf der Lohnsteuerkarte vermerkt wird, wer Nosemanologe oder nicht ist ?
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Hornochse
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1140373) Verfasst am: 28.11.2008, 21:06    Titel: Re: staatliche Kirchenfinanzierung Antworten mit Zitat

Ralf-1 hat folgendes geschrieben:
Gibt es hier jemanden, der mir zu folgendem Thema etwas sagen kann?

Bekanntlich unterstützt der Staat über direkte Zuschüsse und steuerliche Subventionierungen die evangelische und katholische Kirche mit 10 - 14 Milliarden € / Jahr.
Das führt also dazu, dass anders- oder nichtgläubige Menschen über Ihre Steuerzahlungen den christlichen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen mitfinanzieren, die Ausbildung von Theologen und Priestern an kirchlichen (aber staatlich finanzierten) Hochschulen etc. etc.

Dies bedeutet doch eine erhebliche Bevorzugung der christlichen Kirche in Deutschland gegenüber allen anderen Weltanschauungen. Eine Bevorzugung der einen Gruppe bedeutet aber gleichzeitig eine Benachteiligung der anderen Gruppen.
Dies bringt mich zu der Frage, in wie weit eine solche Ungleichbehandlung mit anderen Gesetzen, im wesentlichen dem Grundgesetz und dem Antidiskrimierungsgesetz vereinbar ist. Ich bin juristisch absoluter Laie, aber so weit ich das verstanden habe, gibt es im Grundgesetz einen Paragraphen, demnach alle Menschen vom Staat gleich behandelt werden müssen. Und das Antidiskriminierungsgesetz wurde doch extra dazu geschaffen um eine Ungleichbehandlung auch wegen des Glaubens zu verhindern.
Diese Gesetze haben (zumindest auf europäischer Ebene) doch einen wesentlich höheren Stellenwert, als die z.T. über 100 Jahre alten Vereinbarungen zw. Staat und Kirche, in denen die ganzen Zahlungen vereinbart sind.
Warum ist es nicht möglich, über diese Gesetze den Staat dazu zu zwingen, alle Weltanschauungsgruppen gleich zu behandeln, was dann meiner Meinung nach zu einer Abschaffung oder zumindest drastischen Reduzierung der staatlichen Kirchenfinanzierung führen müsste?


Aus Art. 4 GG leitet sich die weltanschauliche Neutralität des Staates ab. Zu dieser weltanschaulichen Neutralität gehört eigentlich - das sollte sich von selbst verstehen - die Gleichbehandlung der Weltanschauungsgemeinschaften.

Was tillich anmerkte, ist z.T. richtig. Einige Privilegien stehen auch (theoretisch) allen anderen Weltanschauungsgemeinschaften zur Verfügung (so z.B. der Status einer KdÖR, siehe HVD)
Allerdings nehmen die Kirchen eine Sonderstellung ein, was z.B. die Militärseelsorge, Konkordatslehrstühle, den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen (der sogar im GG verankert ist), die Beteiligung der Kirchen bei der Besetzung der Rundfunkräte, Kirchensteuereinzug und allerlei finanzielle Zuschüsse angeht.

M.E. ist die momentane Situation keinesfalls vereinbar mit der Verfassung. Die wahrscheinlich beste Lösung wäre es, sämtliche Verflechtungen mit den Kirchen aufzubrechen und Privilegien für Weltanschauungsgemeinschaften generell abzuschaffen.
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Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
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tillich (epigonal)
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22261

Beitrag(#1140381) Verfasst am: 28.11.2008, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Alles, was du aufführst, steht vom Gesetz her anderen Religions- und Weltanschaungsgemeinschaften auch offen.


Gut.

Aber wie konkret setze ich durch, dass auf der Lohnsteuerkarte vermerkt wird, wer Nosemanologe oder nicht ist ?

1. Du gründest die Nosemanologengemeinde, welche dem Inhalt nach eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ist.
2. Du wirbst hinreichend Mitglieder dafür und machst eine so konstante Verbandsarbeit, dass die Nosemanologengemeinde die Gewähr der Dauer bietet.
3. Die Nosemanologengemeinde erstreitet sich - was sicher mühsam ist, ihr aber unter diesen Umständen zusteht - den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
4. Die Nosemanologengemeinde beschließt, Nosemanologengemeindesteuern zu erheben, und lässt diese vom Finanzamt einziehen, wofür dann bei den Mitgliedern eine Einragung auf der Steuerkarte vorgenommen wird.

Dass diejenigen humanistisch-säkularen Gemeinschaften, die Schritt 1-3 vollzogen haben, Schritt 4 nicht wollen, ist mE nicht Schuld der Kirchen. Wobei das allerdings mW auch gar nicht erforderlich ist, um zB in Bayern anteilig nach Mitgliederzahl dieselben Zuschüsse zu bekommen, da reicht auch Schritt 1-3.

Ich will natürlich nicht behaupten, dass es bei manchen Sachen, wo eigentlich Gleichbehandlung angesagt wäre, die Ämter sie praktisch eventuell doch nicht vollziehen und man dafür vor Gericht ziehen muss. Sowas gibt's natürlich.
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
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Beitrag(#1140386) Verfasst am: 28.11.2008, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
1. Du gründest die Nosemanologengemeinde, welche dem Inhalt nach eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ist.
2. Du wirbst hinreichend Mitglieder dafür und machst eine so konstante Verbandsarbeit, dass die Nosemanologengemeinde die Gewähr der Dauer bietet.
3. Die Nosemanologengemeinde erstreitet sich - was sicher mühsam ist, ihr aber unter diesen Umständen zusteht - den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
4. Die Nosemanologengemeinde beschließt, Nosemanologengemeindesteuern zu erheben, und lässt diese vom Finanzamt einziehen, wofür dann bei den Mitgliedern eine Einragung auf der Steuerkarte vorgenommen wird.

Dass diejenigen humanistisch-säkularen Gemeinschaften, die Schritt 1-3 vollzogen haben, Schritt 4 nicht wollen, ist mE nicht Schuld der Kirchen. Wobei das allerdings mW auch gar nicht erforderlich ist, um zB in Bayern anteilig nach Mitgliederzahl dieselben Zuschüsse zu bekommen, da reicht auch Schritt 1-3.

Ich will natürlich nicht behaupten, dass es bei manchen Sachen, wo eigentlich Gleichbehandlung angesagt wäre, die Ämter sie praktisch eventuell doch nicht vollziehen und man dafür vor Gericht ziehen muss. Sowas gibt's natürlich.


Selbst wenn Schritt 4 in der Praxis umsetzbar wäre (was ich mal sehr stark bezweifle), ist das immer noch ein Verstoß gegen die weltanschauliche Neutralität des Staates.
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- Niklas Luhmann -
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1140390) Verfasst am: 28.11.2008, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
1. Du gründest die Nosemanologengemeinde, welche dem Inhalt nach eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ist.
2. Du wirbst hinreichend Mitglieder dafür und machst eine so konstante Verbandsarbeit, dass die Nosemanologengemeinde die Gewähr der Dauer bietet.
3. Die Nosemanologengemeinde erstreitet sich - was sicher mühsam ist, ihr aber unter diesen Umständen zusteht - den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
4. Die Nosemanologengemeinde beschließt, Nosemanologengemeindesteuern zu erheben, und lässt diese vom Finanzamt einziehen, wofür dann bei den Mitgliedern eine Einragung auf der Steuerkarte vorgenommen wird.

Dass diejenigen humanistisch-säkularen Gemeinschaften, die Schritt 1-3 vollzogen haben, Schritt 4 nicht wollen, ist mE nicht Schuld der Kirchen. Wobei das allerdings mW auch gar nicht erforderlich ist, um zB in Bayern anteilig nach Mitgliederzahl dieselben Zuschüsse zu bekommen, da reicht auch Schritt 1-3.

Ich will natürlich nicht behaupten, dass es bei manchen Sachen, wo eigentlich Gleichbehandlung angesagt wäre, die Ämter sie praktisch eventuell doch nicht vollziehen und man dafür vor Gericht ziehen muss. Sowas gibt's natürlich.


Selbst wenn Schritt 4 in der Praxis umsetzbar wäre (was ich mal sehr stark bezweifle), ist das immer noch ein Verstoß gegen die weltanschauliche Neutralität des Staates.


Und Schritt 2 wäre wohl auch erst nach einigen Jahrzehnten staatlicherseits anerkannt.

Also immerhin länger, als Herr Jesus (wenn überhaupt) auf Erden weilte und ganz sicher länger, wie er meinte, dass sein anbrechendes Gottesreich noch auf sich warten lasssen würde.
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kolja
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Beitrag(#1140391) Verfasst am: 28.11.2008, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Mit der Argumentation von tillich(); könnte man auch gegen eine staatliche Kontrolle/Verhinderung wirtschaftlicher Monopole argumentieren.
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tillich (epigonal)
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Beitrag(#1140407) Verfasst am: 28.11.2008, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe nicht für oder gegen dieses System argumentiert, sondern es nur beschrieben. Ich würde allerdings schon darauf bestehen, dass es allen Weltanschauungen und Religionen offen steht und deswegen auch neutral ist - Neutralität ist nicht dasselbe wie vollständige Trennung.
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Evilbert
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Beiträge: 42408

Beitrag(#1140411) Verfasst am: 28.11.2008, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ich habe nicht für oder gegen dieses System argumentiert, sondern es nur beschrieben. Ich würde allerdings schon darauf bestehen, dass es allen Weltanschauungen und Religionen offen steht und deswegen auch neutral ist - Neutralität ist nicht dasselbe wie vollständige Trennung.


In der Praxis steht es nicht allen Weltanschauungen und Religionen offen.

Und selbstverständlich kann ein Staat auch nur neutral sein, wenn er mit keiner Weltanschauung oder Religion auf Dauer und in Permanenz sowieso auch strukturell verstrickt ist; das abszustreiten ist doch lächerlich.
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Hornochse
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
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Beitrag(#1140412) Verfasst am: 28.11.2008, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ich habe nicht für oder gegen dieses System argumentiert, sondern es nur beschrieben. Ich würde allerdings schon darauf bestehen, dass es allen Weltanschauungen und Religionen offen steht und deswegen auch neutral ist - Neutralität ist nicht dasselbe wie vollständige Trennung.


Wie kann man von Neutralität sprechen, wenn Vertreter der Kirchen in Ethik- und Rundfunkräten sitzen, ihre Theologen (nichts gegen dich persönlich) an staatlichen Universitäten ausgebildet werden, anschließend in öffentliche Schulen gehen und die dortigen Lehrpläne von der Glaubenslehre abhängig sind?
Ich würde auch nicht von Neutralität sprechen, wenn es um den Status einer KdÖR geht, denn kleine Weltanschauungsgemeinschaften sind in der Praxis davon aus diversen Gründen ausgeschlossen, was eine Bevorzugung darstellt. Das ist in dieser Hinsicht ein bedeutsamer Unterschied zwischen Verfassung und Verfassungswirklichkeit.
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tillich (epigonal)
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Beiträge: 22261

Beitrag(#1140438) Verfasst am: 28.11.2008, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Dass es in der Praxis für kleinere Gemeinschaften nicht einfach ist (die Jüdischen Gemeinden es aber immerhin ohne weiteres schaffen) und Dauerhaftigkeit gefordert ist, der Prozess der entsprechenden Anerkennung also lange dauert, bestreite ich gar nicht.
Dass manche Gemeinschaften diese Möglichkeiten gar nicht haben wollen, sondern sie allgemein abgeschafft sehen wollen, ebenso wenig.
Was ich bestreite, ist, dass der Staat inhaltlich nicht neutral wäre und deswegen Gemeinschaften, die dieselben Voraussetzungen erfüllen wie die Kirchen und die entsprechenden Möglichkeiten nutzen wollen, dauerhaft dieselben Möglichkeiten verweigern kann. (Wo das evtl. dennoch geschähe, würde ich das selbstverständlich auch als ungrechtfertigte Benachteiligung verurteilen.)
Und, wie gesagt, ich äußere mich damit auch noch nicht dazu, ob ich diese unvollständige Trennung von Staat und Religions-/Weltanschauungsgemeinschaften richtig finde.
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Evilbert
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Beiträge: 42408

Beitrag(#1140447) Verfasst am: 28.11.2008, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Dass es in der Praxis für kleinere Gemeinschaften nicht einfach ist



Ach komm, wir reden hier doch garnicht nur von "kleineren" Gemeinschaften, sondern auch von 1/3 der Bevölkerung, die gar keiner "Gemeinschaft" angehört oder angehören will.

Und dieser Teil der Bevölkerung wird von den anderen Teilen der Bevölkerung mit Werbung, Mission, Propaganda überzogen und finanziell über den Tisch gezogen.

Von der sozialen Diskriminierung dieser Personen mal ganz abgesehen.

Und das alles ist von Staats wegen so.

Hör doch mal endlich auf, dieses alles zu leugnen.
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tillich (epigonal)
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22261

Beitrag(#1140458) Verfasst am: 28.11.2008, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Dass es Verbände gibt, die die Rechte, die unsere Gesetze Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften einräumen, gar nicht haben wollen, schrub ich bereits. Dass Leute, die erst gar keiner solchen Gemeinschaft angehören (und sei es auch 1/3 der Bevölkerung), für diese Nichtgemeinschaft auch diese Rechte nicht haben können, ergibt sich von selbst. (Um einen hinkenden Vergleich zu bemühen: Die Nichtwähler bekommen auch keine Parteienfinanzierung.)

Was ich leugne, ist, dass der Staat prinzipiell die Gemeinschaften, die es gibt, grundsätzlich nicht neutral behandeln würde (bzw. dass wo er dies doch tun mag, es keinen aussichtsreichen Rechtsweg dagegen gäbe).

Wem die Situation nicht passt, hat zwei Möglichkeite:
a) Einen Verband gründen/ihm beitreten, in dem er sich gut aufegheoben fühlt, und die gleichen Rechte beanspruchen;
b) allgemein für die Abschaffung dieser Rechte eintreten.
Beides halte ich für völlig legitim.
Nicht für legitim halte ich es, zu behaupten, die Kirchen hätten Privilegien, die anderen nicht zustünden - denn andere können sie beanspruchen, wenn sie sie haben wollen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1140461) Verfasst am: 28.11.2008, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:


Wem die Situation nicht passt, hat zwei Möglichkeite:
a) Einen Verband gründen/ihm beitreten, in dem er sich gut aufegheoben fühlt, und die gleichen Rechte beanspruchen;
b) allgemein für die Abschaffung dieser Rechte eintreten.
Beides halte ich für völlig legitim.
Nicht für legitim halte ich es, zu behaupten, die Kirchen hätten Privilegien, die anderen nicht zustünden - denn andere können sie beanspruchen, wenn sie sie haben wollen.


Einem Verein beitreten, der b) allgemein für die Abschaffung dieser Rechte eintritt und zudem bezweifelt, dass die Kirche -wenigstens de facto- außergewöhnliche Privilegien hat, wäre demnach also illegitim?

Mr. Green
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tillich (epigonal)
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22261

Beitrag(#1140471) Verfasst am: 28.11.2008, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Was ich für illegitim hielte, habe ich geschrieben: "zu behaupten, die Kirchen hätten Privilegien, die anderen [gemeint: Religionen/Weltanschauungen] nicht zustünden".

Natürlich kann man b) auch absolut legitim in einem Verband befolgen, das ist wohl selbstverständlich - sogar in einem Verband, der bestimmte Privilegien nutzt, solange es sie gibt, sie aber eigentlich abschaffen will.

Natürlich kann man auch behaupten, die Kirche hätte Privilegien - gegenüber Vereinen, die nichts mit Religion oder Weltanschauung zu tun haben, oder gegenüber Vereinigungen, die sie nicht haben wollen. Das wäre nicht falsch; allerdings würde ich da das Wort "Privilegien" für potenziell irreführend halten, weil es den Eindruck erwecken könnte, andere Religionen/Weltanschauungen könnten sich um diese Rechte nicht bemühen. Und dieser Eindruck wäre falsch.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1140477) Verfasst am: 28.11.2008, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Was ich für illegitim hielte, habe ich geschrieben: "zu behaupten, die Kirchen hätten Privilegien, die anderen [gemeint: Religionen/Weltanschauungen] nicht zustünden".

Natürlich kann man b) auch absolut legitim in einem Verband befolgen, das ist wohl selbstverständlich - sogar in einem Verband, der bestimmte Privilegien nutzt, solange es sie gibt, sie aber eigentlich abschaffen will.

Natürlich kann man auch behaupten, die Kirche hätte Privilegien - gegenüber Vereinen, die nichts mit Religion oder Weltanschauung zu tun haben, oder gegenüber Vereinigungen, die sie nicht haben wollen. Das wäre nicht falsch; allerdings würde ich da das Wort "Privilegien" für potenziell irreführend halten, weil es den Eindruck erwecken könnte, andere Religionen/Weltanschauungen könnten sich um diese Rechte nicht bemühen. Und dieser Eindruck wäre falsch.



Das Argument "sich um Rechte bemühen" versus "automatisch staatlicherseits, von Anfang an Rechte zugebilligt haben" ist aber unfair.

So wie eine moderne Vollautomatikschußwaffe gegen einenen mittelalterliche Arquebus.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1140611) Verfasst am: 29.11.2008, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

Dann jetzt noch der Klassiker an Tillich, den er noch nie beantworten konnte, wenn es um das Thema Finanzierung geht :

Warum soll ich als Atheist das Studium der ev. Theologie an der Uni finanzieren ? Und sei nur durch Bafög für Studenten der Theologie.
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Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1140659) Verfasst am: 29.11.2008, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Dann jetzt noch der Klassiker an Tillich, den er noch nie beantworten konnte, wenn es um das Thema Finanzierung geht :

Warum soll ich als Atheist das Studium der ev. Theologie an der Uni finanzieren ? Und sei nur durch Bafög für Studenten der Theologie.


Weil die Theologie noch nicht aus den Unis verbannt wurde.
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Ralf-1
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Anmeldungsdatum: 13.06.2008
Beiträge: 62
Wohnort: Westerwald

Beitrag(#1140663) Verfasst am: 29.11.2008, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Alles, was du aufführst, steht vom Gesetz her anderen Religions- und Weltanschaungsgemeinschaften auch offen.



Zu diesem Satz wurde hier ja bereits mehrfach Bezug genommen.

Nehmen wir doch nur mal die wirklich "alten" Religionen Islam und Judentum. Beide sind aufgrund ihres alters und ihrer Mitgliederzahl dem christentum in rechtlicher Hinsicht und gesellschaftlcher Akzeptanz gleichwertig (will sagen: keiner wird diese Religionen einfach als Außenseiterreligion abtun]
Wenn denen wirklich per Gesetz die gleichen Rechte wie dem Christentum zustehen würden, hätte die ein Anrecht auf
- staatliche Finanzierung von Religionsschulen (Koranschulen etc.)
- staatliche Unterstützung für die Berufsausbildung der Rabbis, Muezzin etc.)
- Gehaltszahlung der "Kirchenfürsten"
- abhalten von eigenem Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, wobei der Inhalt des Religionsunterrichts von den Religionsgruppen eigenverantwortlich gestaltet wird.

Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass der Staat diese Rechte selbst in der Theorie auch nur ansatzweise gewähren würde. Von daher kann ich Tillichs Äußerung in keinster Weise nachvollziehen.


Aber der Kernpunkt meiner Frage war ja eigentlich:
Wie ist das ganze Formaljuristisch zu bewerten? Lässt sich da eine juristisch begründete Klage vor dem Europäischen Gerichtshof o.ä. draus konstruieren?
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das Leben ist seltsam

Ralf
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#1140666) Verfasst am: 29.11.2008, 11:19    Titel: Re: staatliche Kirchenfinanzierung Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Einige Privilegien stehen auch (theoretisch) allen anderen Weltanschauungsgemeinschaften zur Verfügung (so z.B. der Status einer KdÖR, siehe HVD)

Der HVD ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1140671) Verfasst am: 29.11.2008, 11:25    Titel: Re: staatliche Kirchenfinanzierung Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Einige Privilegien stehen auch (theoretisch) allen anderen Weltanschauungsgemeinschaften zur Verfügung (so z.B. der Status einer KdÖR, siehe HVD)

Der HVD ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechts.


Bundesweit nicht, da das wohl Ländersache ist. (Die ZJ haben zum Beispiel gegen das Land Berlin diesbezüglich jahrelang umfangreich prozessiert).

Aber in NRW und Niedersachsen sind sie es.

edit: trotzdem gibt es natürlich in Niedersachsen keine Militäreinheit, deren Militärhumanist staatlicherseits finanziert wird. gibt ja nicht mal Militärhumanisten. Und Humanismus kann man auch nicht studieren an nds. Unis, @ tillich
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1140685) Verfasst am: 29.11.2008, 11:42    Titel: Re: staatliche Kirchenfinanzierung Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:

Aber in NRW und Niedersachsen sind sie es.


Als Nachfolger von Organisationen, die diesen Status bereits hatten.

Aber den Status neu zu erhalten, da ist der HVD bisher gescheitert, soviel ich weiß.
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#1140686) Verfasst am: 29.11.2008, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn eine bestehende K.d.ö.R. ihren Namen ändert, z.B. von bfg Nürnberg zu HVD Nürnberg, dann bleiben die Körperschaftsrechte bestehen. Der HVD Nürnberg darf sich also K.d.ö.R. nennen, da er die Rechte quasi vererbt bekommen hat.
Sollte sich der bfg Fürth umbenennen, z.B. in FDP-gegen-CSU Fürth, dann würde er auch weiterhin K.d.ö.R. bleiben. Eine neue Ortsgruppe FDP-gegen-CSU Ansbach dagegen wäre keine K.d.ö.R.
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22261

Beitrag(#1140795) Verfasst am: 29.11.2008, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf-1 hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Alles, was du aufführst, steht vom Gesetz her anderen Religions- und Weltanschaungsgemeinschaften auch offen.



Zu diesem Satz wurde hier ja bereits mehrfach Bezug genommen.

Nehmen wir doch nur mal die wirklich "alten" Religionen Islam und Judentum. Beide sind aufgrund ihres alters und ihrer Mitgliederzahl dem christentum in rechtlicher Hinsicht und gesellschaftlcher Akzeptanz gleichwertig (will sagen: keiner wird diese Religionen einfach als Außenseiterreligion abtun]
Wenn denen wirklich per Gesetz die gleichen Rechte wie dem Christentum zustehen würden, hätte die ein Anrecht auf
- staatliche Finanzierung von Religionsschulen (Koranschulen etc.)
- staatliche Unterstützung für die Berufsausbildung der Rabbis, Muezzin etc.)
- Gehaltszahlung der "Kirchenfürsten"
- abhalten von eigenem Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, wobei der Inhalt des Religionsunterrichts von den Religionsgruppen eigenverantwortlich gestaltet wird.

Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass der Staat diese Rechte selbst in der Theorie auch nur ansatzweise gewähren würde. Von daher kann ich Tillichs Äußerung in keinster Weise nachvollziehen.

Die jüdischen Kultusgemeinden haben den KdöR-Status. Sie ziehen der Kirchensteuer entsprechend eine Kultussteuer ein. Es gibt jüdischen Religionsunterricht (zumindest hier in Duisburg und Düsseldorf), wegen der geringeren Teilnehmerzahl allerdings nicht im Stundenplan integriert, sondern schulübergreifend nachmittags in der Gemeinde, aber benotet, staatlich finanziert und versetzungswirksam (faktisch damit übrigens wahrscheinlich stärker in eigener Verantwortung als der christliche RU, der ja nun - abgesehen von Berlin - nicht in alleiniger Verantwortung der Kirchen, sondern in Kooperation gestaltet wird). Dito gibt es mW auch Studienmöglichkeiten. Und schließlich habe ich mal eine Tabelle über staatliche Leistungen an Kirchen und Religions-/Weltanschauungsgemeinschaften gesehen (wenn auch nur am Beispiel Bayern), nach der dort alle anderen KdöRs einen auf die Mitgliederzahl umgerechnet den Großkirchen entsprechenden Betrag erhalten.

Der Islam hat demgegenüber das Problem, dass er hierzulande eben nicht "alt" ist und sich erst einmal entsprechend organisieren müsste. Wenn hingegen der HVD sich irgendwo um Körperschaftsrechte bemüht und diese nicht erhalten hat, obwohl er sie woanders schon hat und auch durchaus dauerhaft ja auch eine entsprechende Arbeit betreibt, fände ich das dann in der Tat ärgerlich und mE nicht der Gesetzeslage entsprechend.

Ansonsten ging es mir hier nur um die Gleichbehandlung entsprechend dieser diversen Rechte. Welche dieser Rechte ich im Übrigen für richtig und sinnvoll halte, welche nicht, und warum, würde ich im Übrigen für jedes einzeln unterschiedlich beurteilen und diskutieren, und das führt mir hier zu weit. Bzgl. der Theologie an staatlichen Hochschulen bin ich mir aber ziemlich sicher, dass ich es schon mal getan habe, und verweise bei Interesse auf Suchfunktion.
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Zynix
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Beitrag(#1140875) Verfasst am: 29.11.2008, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

sehr gut hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Warum ist es nicht möglich, über diese Gesetze den Staat dazu zu zwingen, alle Weltanschauungsgruppen gleich zu behandeln...

Die heutigen 'Kirchen', also diejenigen die die Kathedralen bauen und die Schlüssel zum Leben haben sollen, diese haben gerade ~500 Milliarden Steuergelder für ihre Zwecke zur Verfügung gestellt bekommen.
Ich bezweifel das die Behandlung dieser "Weltanschauungsgruppe" zu toppen ist.


Da schließe ich mich an.

Ist es nicht müßig, angesichts dieser herrschenden Religion noch über Randgruppen wie die katholische und evangelische Kirche zu diskutieren?
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Beitrag(#1140885) Verfasst am: 29.11.2008, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zynix hat folgendes geschrieben:
Ist es nicht müßig, angesichts dieser herrschenden Religion noch über Randgruppen wie die katholische und evangelische Kirche zu diskutieren?


Wenn Dir jemand den Arm abhaut und wer anders Dir ne Zigarrette auf den anderen Arm ausdrückt, ist die Verfolgung des Zigarettentäters müssig? Am Kopf kratzen
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Zynix
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Beiträge: 462

Beitrag(#1140892) Verfasst am: 29.11.2008, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Zynix hat folgendes geschrieben:
Ist es nicht müßig, angesichts dieser herrschenden Religion noch über Randgruppen wie die katholische und evangelische Kirche zu diskutieren?


Wenn Dir jemand den Arm abhaut und wer anders Dir ne Zigarrette auf den anderen Arm ausdrückt, ist die Verfolgung des Zigarettentäters müssig? Am Kopf kratzen


Wenn ich den, der mir den Arm abhaut, ignoriere, ist es in der Tat müßig, mir um den Zigarettentäter zu kümmern.
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Beitrag(#1140896) Verfasst am: 29.11.2008, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zynix hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Zynix hat folgendes geschrieben:
Ist es nicht müßig, angesichts dieser herrschenden Religion noch über Randgruppen wie die katholische und evangelische Kirche zu diskutieren?


Wenn Dir jemand den Arm abhaut und wer anders Dir ne Zigarrette auf den anderen Arm ausdrückt, ist die Verfolgung des Zigarettentäters müssig? Am Kopf kratzen


Wenn ich den, der mir den Arm abhaut, ignoriere, ist es in der Tat müßig, mir um den Zigarettentäter zu kümmern.


Stimmt nicht, da Du wahrscheinlich zwei Arme hast.
Nur weil extrem schlimme Sachen pasieren, sollte man nicht ganz zu schlimme Sachen einfach ignorieren.
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