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Uni-Aula vs. Uni-Kirche in Leipzig
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27898
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1141875) Verfasst am: 30.11.2008, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ach so ein Unsinn. Alles was verboten ist, wird doch für Jugendliche nur attraktiver.

Diese weichgespülten Kinderbibeln finde ich dagegen richtig ätzend
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22307

Beitrag(#1141892) Verfasst am: 30.11.2008, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Spiritus hat folgendes geschrieben:
Nun gut wer dann glaubt - aber bitte hinter verschlossenen Türen.

Du kannst mich mal. Du kannst ja deine Tür gerne zumachen, wenn du Lust hast, aber ob ich meine Tür offenhabe oder das, was ich glaube, sonst in geeigneter Weise in die Öffentlichkeit trage, geht dich was Feuchtes an (solange es nichts ausdrücklich Verbotenes wie Aufforderungen zu Straftaten sind).
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Spiritus
Sternenstaub auf verfaulendem Laub



Anmeldungsdatum: 03.04.2004
Beiträge: 605
Wohnort: Münsterland

Beitrag(#1141919) Verfasst am: 30.11.2008, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Spiritus hat folgendes geschrieben:
Nun gut wer dann glaubt - aber bitte hinter verschlossenen Türen.

Du kannst mich mal. Du kannst ja deine Tür gerne zumachen, wenn du Lust hast, aber ob ich meine Tür offenhabe oder das, was ich glaube, sonst in geeigneter Weise in die Öffentlichkeit trage, geht dich was Feuchtes an (solange es nichts ausdrücklich Verbotenes wie Aufforderungen zu Straftaten sind).


nein tillich,

wenn Du anfängst mich zu missionieren - ob in der Öffentlichkeit oder an meiner Tür - gibt es passende Antworten, denn ich bewerte jede Mission als klaren Angriff und damit als aggressiven Akt auf die Integrität eines/einer Nicht- bzw. Anders-Gläubigen.
Wer für seinen Glauben leiden will - diesen Wunsch erfülle ich liebend gerne und ich habe Spaß daran.

Beendet die Missionen dann wird diese Welt friedlicher, sie wird humaner ....

Doch das Sendungsbewusstsein der Gläubigen hat ja fast pathologische und zum Teil suizidale Züge!

Spiritus

Nachtrag:

Im Rahmen einer Zwangseinweisung nach dem PsychKG gilt die Selbstgefährdung bzw. die Fremdgefährdung als maßgeblich. Der Gläubige gefährdet sich selbst - ist mir egal. Wenn er/sie missioniert beginnt eine Fremdgefährdung, denn das willfähige Opfer wird gesucht und in der Regel gegen seinen Willen bzw. teilweise unter Ausnutzung einer problematischen konflikreichen Lebenssituation und der damit einhergehenden Hilflosigkeit bzw. durch Überrumpelung missioniert. Das geht entschieden zu weit.
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Semper fidelis!
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22307

Beitrag(#1141952) Verfasst am: 30.11.2008, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht genau, wann es für dich anfängt, dass jemand "dich missioniert". Deinem Zitat "aber bitte hinter verschlossenen Türen" ist aber eigentlich zu entnehmen, für Religiöse solle die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit zu äußern nicht gelten. Jetzt fängst du an, Andersdenkende, die andere Menschen von ihrer Meinung überzeugen, für psychisch krank erklären und demnetsprechend einsperren zu wollen.
Mit Verlaub: Wer hier eine Gefahr für die Freiheit und den demokratischen Rechtsstaat ist, bist du, nicht ich - jedenfalls wenn du ernst meinst, was du da schreibst.
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Spiritus
Sternenstaub auf verfaulendem Laub



Anmeldungsdatum: 03.04.2004
Beiträge: 605
Wohnort: Münsterland

Beitrag(#1141971) Verfasst am: 30.11.2008, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

@tillich,

es wäre so einfach:

Mission beenden - dann könnten mehr Menschen in Frieden leben! Äußern ja - aber nicht missionieren!

Simpel nicht wahr!

Lies mal den Nachtrag genauer. Daraus erschließt sich, dass die Ausnutzung bestimmter Lebenssituationen zum Zwecke der Mission durchaus eine Fremdgefährdung einer/eines Anderen darstellen kann. Ich habe leider Menschen kennen gelernt, die in eine psychischen Abhängigkeit zur Kirche geraten sind.

Warum überzeugen wollen? Warum, um Gott zu gefallen? Warum nicht einfach schweigen, leben und dadurch überzeugen?!

Ist das so schwer? Ist das so schwer andere im Anders-Sein zu tolerieren? Den Gedanken der Mission, den halte ich für pathologisch - nicht den Gläubigen an sich solange er für sich bleibt!


Spiritus
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22307

Beitrag(#1141984) Verfasst am: 30.11.2008, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Spiritus hat folgendes geschrieben:
Äußern ja ...

Du nimmst das mit dem "bitte hinter verschlossenen Türen" also zurück?
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Spiritus
Sternenstaub auf verfaulendem Laub



Anmeldungsdatum: 03.04.2004
Beiträge: 605
Wohnort: Münsterland

Beitrag(#1141989) Verfasst am: 30.11.2008, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Spiritus hat folgendes geschrieben:
Äußern ja ...

Du nimmst das mit dem "bitte hinter verschlossenen Türen" also zurück?


Nein!

Hinter verschlossenen Türen oder auf ihren Versammlungen können sie missionieren - egal!
Nicht aber in der Öffentlichkeit!

Wenn das sich Äußern zur Mission wird - Bischof Huber macht es immer wieder vor - bin ich nicht damit einverstanden und lässt mich zu meinen Waffen greifen.

Und so eine Nummer wie in Leipzig ist das Allerletzte und nicht ansatzweise nachvollziehbar!

Spiritus
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22307

Beitrag(#1141995) Verfasst am: 30.11.2008, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Spiritus hat folgendes geschrieben:
Hinter verschlossenen Türen oder auf ihren Versammlungen können sie missionieren - egal!

Du möchtest also mit der Klassifizierung "Das ist Mission" die Meinungsfreiheit für Religiöse einschränken. Das läuft so nicht, Burschi.
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Spiritus
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Anmeldungsdatum: 03.04.2004
Beiträge: 605
Wohnort: Münsterland

Beitrag(#1142002) Verfasst am: 30.11.2008, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Spiritus hat folgendes geschrieben:
Hinter verschlossenen Türen oder auf ihren Versammlungen können sie missionieren - egal!

Du möchtest also mit der Klassifizierung "Das ist Mission" die Meinungsfreiheit für Religiöse einschränken. Das läuft so nicht, Burschi.


.... und warum nicht?

Doch!

Jede Mission greift in die Integrität anderer ein, insbesondere dann, wenn sie bestimmte belastende Lebensumstände der/des Anderen ausnutzt.
Da sehe ich eine moralische Grenze, die es zu wahren gilt!

Spiritus
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22307

Beitrag(#1142020) Verfasst am: 30.11.2008, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Spiritus hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Spiritus hat folgendes geschrieben:
Hinter verschlossenen Türen oder auf ihren Versammlungen können sie missionieren - egal!

Du möchtest also mit der Klassifizierung "Das ist Mission" die Meinungsfreiheit für Religiöse einschränken. Das läuft so nicht, Burschi.


.... und warum nicht?

Weil Meinungsfreiheit bei uns geschützt ist und nicht nach "Spiritus findet's doof"-Prinzip außer Kraft gesetzt werden kann.

Dass Überzeugung von irgendetwas in die "Integrität" eines anderen eingreife, ist im Übrigen Blödsinn, denn er muss sich ja nicht überzeugen lassen. So einfach ist das. Und das mit "belastenden Lebensumständen" als scheinbare Unmoralität kannst du dir auch an den Hut stecken, denn, so unwahrscheinlich dir es vorkommen mag, vielleicht hilft die religiöse Botschaft den Leuten ja gerade in "belastenden Lebensumständen". (Dass es auch tatsächlich unangenehme Leute gibt, die sich tatsächlich fies für ihre Zwecke an Menschen in Not ranwanzen, ohne sich um deren Probleme tatsächlich zu kümmern, will ich gar nicht bestreiten - das ist aber für pauschal demokratiefeindliche Ideen, wie du sie hast, völlig irrelevant.)

Und so oder so: Die einen sind frei, ihre Meinung zu äußern, die anderen, sich das anzuhören oder nicht und sich überzeugen zu lassen oder nicht. Wer daran was andern möchte, ist für mich ein offener Feind der Menschenrechte.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1142053) Verfasst am: 01.12.2008, 00:49    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Spiritus hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Spiritus hat folgendes geschrieben:
Hinter verschlossenen Türen oder auf ihren Versammlungen können sie missionieren - egal!

Du möchtest also mit der Klassifizierung "Das ist Mission" die Meinungsfreiheit für Religiöse einschränken. Das läuft so nicht, Burschi.


.... und warum nicht?

Weil Meinungsfreiheit bei uns geschützt ist und nicht nach "Spiritus findet's doof"-Prinzip außer Kraft gesetzt werden kann.


Mit der Haltung kann man auch Wissenschaft und Aufklärung völlig unmöglich machen, um mal nicht juristisch zu argumentieren.
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1142060) Verfasst am: 01.12.2008, 01:02    Titel: Antworten mit Zitat

Spiritus hat folgendes geschrieben:

Nein!

Hinter verschlossenen Türen oder auf ihren Versammlungen können sie missionieren - egal!
Nicht aber in der Öffentlichkeit!




Noee....da bist du auf dem Holzweg. Die duerfen genauso in Fussgaengerzonen, vor Fussballstadien, vor Bahnhoefen etc. Reklame fuer ihren Verein machen, wie Parteien, Buergerinitiativen, Fussballvereine etc. Du kannst Dir das persoenlich im Einzelfall verbitten und das muessen die dann respektieren und brav Leine ziehen und sich jemand anders suchen, zum anmissionieren, aber denen prinzipiell verbieten Dich in der Oeffentlichkeit anzusprechen, das kannst du nicht. Du kannst uebrigens ebenfalls auf dem Kirchenvorplatz (vorausgesetzt, dass der nicht Eigentum der Kirche ist und die dort das Hausrecht hat), auch vor und nach Gottesdiensten, Reklame fuer den Atheismus machen, wenn Du das willst. Das darf Dir genauso wenig wer verbieten, aber auch dort solltest Du ein Nein fuer ein Nein nehmen und niemanden noetigen Dir zuzuhoeren.

Ich finde uebrigens Beides ganz gut so, dass man weder Glaeubigen noch Atheisten den Mund verbieten darf und sie anderen das auch oeffentlich mitteilen duerfen, wovon sie ueberzeugt sind, sofern sie dabei die Grenze zur Noetigung nicht ueberschreiten.

Gruss, Bernie
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22307

Beitrag(#1142394) Verfasst am: 01.12.2008, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Spiritus hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Spiritus hat folgendes geschrieben:
Hinter verschlossenen Türen oder auf ihren Versammlungen können sie missionieren - egal!

Du möchtest also mit der Klassifizierung "Das ist Mission" die Meinungsfreiheit für Religiöse einschränken. Das läuft so nicht, Burschi.


.... und warum nicht?

Weil Meinungsfreiheit bei uns geschützt ist und nicht nach "Spiritus findet's doof"-Prinzip außer Kraft gesetzt werden kann.


Mit der Haltung kann man auch Wissenschaft und Aufklärung völlig unmöglich machen, um mal nicht juristisch zu argumentieren.

Hö? Dumme Frage: Meinst du mich oder spiritus? Der Zitierweise nach beziehst du dich auf meine Aussage, aber dann verstehe ich's nicht.
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Spiritus
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Anmeldungsdatum: 03.04.2004
Beiträge: 605
Wohnort: Münsterland

Beitrag(#1142638) Verfasst am: 01.12.2008, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Die Meinungsfreiheit stelle ich im Geringsten in Frage - wohl aber das Recht zur Mission, auf andere zu zu gehen, sich in den Weg stellen, um den Glauben zu verkünden, um für den Glauben zu werben.
Das finde ich penetrant!

In der Begründung des Urteils stehen die für mich relevanten Aspekte

BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

I ZR 227/01

Verkündet am: 1. April 2004

Ansprechen in der Öffentlichkeit

UWG § 1


Das gezielte individuelle Ansprechen von Passanten im öffentlichen Verkehrsraum zu Werbezwecken stellt sich grundsätzlich, insbesondere wenn der Werbende als solcher nicht erkennbar ist, als wettbewerbswidrig dar.

BGH, Urt. v. 1. April 2004 - I ZR 227/01 - OLG Köln LG Köln
.....
.....
"

Damit dürften alle Diskussionen befriedet sein!

Spiritus
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1142661) Verfasst am: 01.12.2008, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

@tillich

Ich meinte natürlich Spiritus.

Spiritus hat folgendes geschrieben:
Die Meinungsfreiheit stelle ich im Geringsten in Frage - wohl aber das Recht zur Mission, auf andere zu zu gehen, sich in den Weg stellen, um den Glauben zu verkünden, um für den Glauben zu werben.
Das finde ich penetrant!


Du willst auch politische Infostände verbieten, oder?
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Spiritus
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Anmeldungsdatum: 03.04.2004
Beiträge: 605
Wohnort: Münsterland

Beitrag(#1142682) Verfasst am: 01.12.2008, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht mir nicht um das Verbot von Info-Ständen, sofern dort nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird. Missionierung ist deutlich mehr als die Werbung an einem Stand!

Ich verwehre mich ausdrücklich gegen das Ansprechen in der Öffentlichkeit zu Werbezwecken. Damit wird nicht die Meinungsfreiheit aus gehebelt - äußern ja aber nicht missionieren und schon gar nicht in den Weg stellen.

Zum besseren Verständnis empfehle ich das Lesen des von mir angeführten Urteils.


Spiritus
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Eifellady
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Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 14403
Wohnort: Wildnis der Eifel

Beitrag(#1142890) Verfasst am: 01.12.2008, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Spiritus hat folgendes geschrieben:
Die Meinungsfreiheit stelle ich im Geringsten in Frage - wohl aber das Recht zur Mission, auf andere zu zu gehen, sich in den Weg stellen, um den Glauben zu verkünden, um für den Glauben zu werben.
Das finde ich penetrant!

In der Begründung des Urteils stehen die für mich relevanten Aspekte

BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

I ZR 227/01

Verkündet am: 1. April 2004

Ansprechen in der Öffentlichkeit

UWG § 1


Das gezielte individuelle Ansprechen von Passanten im öffentlichen Verkehrsraum zu Werbezwecken stellt sich grundsätzlich, insbesondere wenn der Werbende als solcher nicht erkennbar ist, als wettbewerbswidrig dar.

BGH, Urt. v. 1. April 2004 - I ZR 227/01 - OLG Köln LG Köln
.....
.....
"

Damit dürften alle Diskussionen befriedet sein!

Spiritus


Hm, dann muss mir ich ja wohl, wenn ich noch mal in Köln in der Fussgängerzone für den IBKA mit nem Stand da stehe und der dann womöglich ausser Sichtweite ist, ein Schild mit dem Hinweis:"Vorsicht! Ich bin Atheist" an die Stirne heften? Am Kopf kratzen
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Spiritus
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Anmeldungsdatum: 03.04.2004
Beiträge: 605
Wohnort: Münsterland

Beitrag(#1142899) Verfasst am: 01.12.2008, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Da mir während der Diskussion Mängel in den Argumentationen deutlich geworden sind, habe ich durch die Angabe des zitierfähigen Urteils des BGH's zur Rechtssicherheit beitragen wollen und müssen.

Niemand muss hier seinen/ihren Kopf auf den Tisch legen - nur zukünftig sollten Gegenargumentationen mit mehr Wissen begründet werden.

Einen schönen Abend

Spiritus
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Hornochse
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1142909) Verfasst am: 01.12.2008, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Da hat's der Spiritus euch aber gegeben.

Schönen Abend noch.
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- Niklas Luhmann -
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