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Volksabstimmung in Bern zur Cannabisfreigabe
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jdf
MIM-104C Nikopol
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1142681) Verfasst am: 01.12.2008, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Latina hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Verjährt Mord in der Schweiz?

Ja

Darüber kann sich Mondschaf ja dann auch noch schön aufregen.


Regelung bei Vergewaltigung in D: (wiki)
Zitat:
Da die Höchststrafe 15 Jahre beträgt, lässt sich aus § 78 StGB eine Verjährungsfrist von 20 Jahren ableiten. Bei minderjährigen Opfern beginnt diese Frist jedoch in der Regel erst mit der erlangten Volljährigkeit zu laufen.

_________________

RuZZen, die: Der Teil der russischen Bevölkerung, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigt bzw unterstützt bzw durchführt.

Ceterum censeo Iulianem esse liberatum.
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Agnost
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Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 5618

Beitrag(#1142749) Verfasst am: 01.12.2008, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Die Hanfdiskussion wird nun auch hier geführt.

Könnte man doch zusammenlegen.

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1142746#1142746

Agnost
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Agnost
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 5618

Beitrag(#1142753) Verfasst am: 01.12.2008, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Mondschaf hat folgendes geschrieben:
Huhu

Kann doch nicht wahr sein, nun muss man sich wieder verstecken beim öffentlichen Kiffen... da wird man ja schizophren!

Verwundert

Bäh, bin mega enttäuscht. Wenigstens sind die anderen Schwachsinnsinitiativen nicht durchgekommen!

Hmm, nun verjähren Vergewaltigungen nicht mehr. Es kann also sein, dass nach 500 Jahren noch ein Urteil gefällt wird und was dann? Ganz im Sinn von: "Deine Fam hat vor 500 Jahren unseren Esel geklaut"...darum kille ich dich jetzt! LOL!

Biba Mondschaf


Wie kommst du darauf, dass man sich in der Deutschschweiz zum Kiffen verstecken muss?

Bei den Welschen schon, die wollen ihre Jugend zu Weinsäufern erziehe,

Die Kindsmissbrauchs-Initiative ist nur angenommen worden, weil die Verjährungsgrenze der 33. Geburtstag war. (also 18 plus 15).

Hätten sich Parlament und Bundesrat durchgedrungen die Verjährungsgrenze auf 48
(also 18 plus 30) anzuheben, wäre die Initiative wohl nie durchgekommen.

Aber leider haben die Gegner der Initiative in Diskussionen immer nur formalistisch diskutiert.

Agnost
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Mondschaf
Schosshundi



Anmeldungsdatum: 28.05.2006
Beiträge: 428
Wohnort: Mond, wo sonst?

Beitrag(#1142757) Verfasst am: 01.12.2008, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Naja in meinem Rechtsverständnis verjährt alles ausser Kriegsverbrechen.

Spätestens nach 30ig Jahren sollte das ganze vom Tisch sein und nach 30ig Jahren ist der Täter auch ohne Behandlung rehabilitiert, sonst wäre er ja wohl aufgefallen!

Stell dir vor, jem hat mit 16 Geschlechtsverkehr. Wie willst du nach 60 Jahren ausschliessen, dass es eine Vergewaltigung war?!


Anderer Aspekt zu etwas anderem:

In Basel-Stadt muss die Polizei nun nicht mehr Handel nachweissen, wenn eine Plantage ausgehoben wird, sondern der Anbauer, dass es keiner ist! Wie soll das gehen? Das ist doch kein Rechtsstaat mehr. Besitz sicher, aber Handel ist es erst wenn Geld hin und Gras zurückfliesst!
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jdf
MIM-104C Nikopol
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1142760) Verfasst am: 01.12.2008, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Mondschaf hat folgendes geschrieben:
Naja in meinem Rechtsverständnis verjährt alles ausser Kriegsverbrechen.

Spätestens nach 30ig Jahren sollte das ganze vom Tisch sein und nach 30ig Jahren ist der Täter auch ohne Behandlung rehabilitiert, sonst wäre er ja wohl aufgefallen!

Stell dir vor, jem hat mit 16 Geschlechtsverkehr. Wie willst du nach 60 Jahren ausschliessen, dass es eine Vergewaltigung war?!

Es wurde ja keine Beweislastumkehr beschlossen.
_________________

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Mondschaf
Schosshundi



Anmeldungsdatum: 28.05.2006
Beiträge: 428
Wohnort: Mond, wo sonst?

Beitrag(#1142763) Verfasst am: 01.12.2008, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Klassenkamerade bekam schon 3 Bussen. je 140 Fr.

Die letzte vor 2 Wochen im Stadtpark.

Die Busse: 80 Fr damit der Richter in den Busskatalog guckt und für die 60 Fr Busse selbst.

Ist kantonal Unterschiedlich. Im Kanton ZH ist das so.

Ich bin auch schon kiffend in einer Gruppe an einem Bullen vorbeigelaufen, aber wenn sie Aggro sind dann darfst du zeigen was du in den Taschen hast... oder die Bahnpolizei ist auch übel....
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Mondschaf
Schosshundi



Anmeldungsdatum: 28.05.2006
Beiträge: 428
Wohnort: Mond, wo sonst?

Beitrag(#1142765) Verfasst am: 01.12.2008, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Mondschaf hat folgendes geschrieben:
Naja in meinem Rechtsverständnis verjährt alles ausser Kriegsverbrechen.

Spätestens nach 30ig Jahren sollte das ganze vom Tisch sein und nach 30ig Jahren ist der Täter auch ohne Behandlung rehabilitiert, sonst wäre er ja wohl aufgefallen!

Stell dir vor, jem hat mit 16 Geschlechtsverkehr. Wie willst du nach 60 Jahren ausschliessen, dass es eine Vergewaltigung war?!

Es wurde ja keine Beweislastumkehr beschlossen.


Ja und? Der Prozess selbst kann für den Täter auch zur Belastung werden. (Heisst es ja bei den Opfern auch immer) Selbst wenn es dann heisst, im Zweifelsfall für den Angeklagten.
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1142769) Verfasst am: 01.12.2008, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Mondschaf hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Mondschaf hat folgendes geschrieben:
Naja in meinem Rechtsverständnis verjährt alles ausser Kriegsverbrechen.

Spätestens nach 30ig Jahren sollte das ganze vom Tisch sein und nach 30ig Jahren ist der Täter auch ohne Behandlung rehabilitiert, sonst wäre er ja wohl aufgefallen!

Stell dir vor, jem hat mit 16 Geschlechtsverkehr. Wie willst du nach 60 Jahren ausschliessen, dass es eine Vergewaltigung war?!

Es wurde ja keine Beweislastumkehr beschlossen.


Ja und? Der Prozess selbst kann für den Täter auch zur Belastung werden. (Heisst es ja bei den Opfern auch immer) Selbst wenn es dann heisst, im Zweifelsfall für den Angeklagten.

Wenn es einen hinreichenden Tatverdacht gibt, ist gegen ein Verfahren doch nichts zu sage. Und ob es dann zu einem Prozess kommt, steht nun wieder auf einem ganz anderen Blatt.
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Konrad
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 1528

Beitrag(#1142846) Verfasst am: 01.12.2008, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Agnost hat folgendes geschrieben:
Mondschaf hat folgendes geschrieben:
Huhu

Hmm, nun verjähren Vergewaltigungen nicht mehr. Es kann also sein, dass nach 500 Jahren noch ein Urteil gefällt wird und was dann? Ganz im Sinn von: "Deine Fam hat vor 500 Jahren unseren Esel geklaut"...darum kille ich dich jetzt! LOL!

Biba Mondschaf


Die Kindsmissbrauchs-Initiative ist nur angenommen worden, weil die Verjährungsgrenze der 33. Geburtstag war. (also 18 plus 15).

Hätten sich Parlament und Bundesrat durchgedrungen die Verjährungsgrenze auf 48
(also 18 plus 30) anzuheben, wäre die Initiative wohl nie durchgekommen.

Aber leider haben die Gegner der Initiative in Diskussionen immer nur formalistisch diskutiert.

Agnost


Die angenommene Initiative muss, bevor sie in Gesetz umgesetzt wird, erst mal durchs Parlament bereinigt und durch den Bundesrat überprüft werden. Dabei wird der eine oder andere Punkt ganz sicher geändert werden.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die "Verwahrungsinitiative" für Sexualstraftäter, deren Wortlaut und Umfang nach Annahme massiv geändert bzw. entschärft wurde.
Dies nicht zuletzt weil sie stellenweise gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstiess.
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Agnost
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Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 5618

Beitrag(#1142903) Verfasst am: 01.12.2008, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Konrad hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:
Mondschaf hat folgendes geschrieben:
Huhu

Hmm, nun verjähren Vergewaltigungen nicht mehr. Es kann also sein, dass nach 500 Jahren noch ein Urteil gefällt wird und was dann? Ganz im Sinn von: "Deine Fam hat vor 500 Jahren unseren Esel geklaut"...darum kille ich dich jetzt! LOL!

Biba Mondschaf


Die Kindsmissbrauchs-Initiative ist nur angenommen worden, weil die Verjährungsgrenze der 33. Geburtstag war. (also 18 plus 15).

Hätten sich Parlament und Bundesrat durchgedrungen die Verjährungsgrenze auf 48
(also 18 plus 30) anzuheben, wäre die Initiative wohl nie durchgekommen.

Aber leider haben die Gegner der Initiative in Diskussionen immer nur formalistisch diskutiert.

Agnost


Die angenommene Initiative muss, bevor sie in Gesetz umgesetzt wird, erst mal durchs Parlament bereinigt und durch den Bundesrat überprüft werden. Dabei wird der eine oder andere Punkt ganz sicher geändert werden.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die "Verwahrungsinitiative" für Sexualstraftäter, deren Wortlaut und Umfang nach Annahme massiv geändert bzw. entschärft wurde.
Dies nicht zuletzt weil sie stellenweise gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstiess.


Eine Verletzung der Menschenrechtskonvention sehe ich bei der Verjährungsinitiativen nicht.

Und was die Unverjährbarkeit angeht, ist die ja der wesentliche Aspekt des neuen Verfassungsartikels.

Da lässt sich nichts mehr schrauben.

Hier wurde vom Bundesrat und dem Parlament einfach nicht richtig auf ein berechtigtes Anliegen reagiert.

Man wollte unbedingt einen zeitlichen Abstand zur Mordverjährung halten. Nun so ist es nun gekommen.

Die Justizbundesrätin hat an einer TV-Diskussion sogar erklärt, dass man neben den strafrechtlichen Verjährungsfristen von 7, 15 und 30 Jahren nicht noch eine von 20 oder 25 Jahren einführen wolle, weil das dann zu einer unübersichtlichen Menge verschiedener Verjährungsfristen führe.

Mit einer solchen Argumentation muss man sich nicht wundern wenn man verliert.

Agnost
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Konrad
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 1528

Beitrag(#1142906) Verfasst am: 01.12.2008, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Agnost hat folgendes geschrieben:
Konrad hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:
Mondschaf hat folgendes geschrieben:
Huhu

Hmm, nun verjähren Vergewaltigungen nicht mehr. Es kann also sein, dass nach 500 Jahren noch ein Urteil gefällt wird und was dann? Ganz im Sinn von: "Deine Fam hat vor 500 Jahren unseren Esel geklaut"...darum kille ich dich jetzt! LOL!

Biba Mondschaf


Die Kindsmissbrauchs-Initiative ist nur angenommen worden, weil die Verjährungsgrenze der 33. Geburtstag war. (also 18 plus 15).

Hätten sich Parlament und Bundesrat durchgedrungen die Verjährungsgrenze auf 48
(also 18 plus 30) anzuheben, wäre die Initiative wohl nie durchgekommen.

Aber leider haben die Gegner der Initiative in Diskussionen immer nur formalistisch diskutiert.

Agnost


Die angenommene Initiative muss, bevor sie in Gesetz umgesetzt wird, erst mal durchs Parlament bereinigt und durch den Bundesrat überprüft werden. Dabei wird der eine oder andere Punkt ganz sicher geändert werden.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die "Verwahrungsinitiative" für Sexualstraftäter, deren Wortlaut und Umfang nach Annahme massiv geändert bzw. entschärft wurde.
Dies nicht zuletzt weil sie stellenweise gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstiess.


Eine Verletzung der Menschenrechtskonvention sehe ich bei der Verjährungsinitiativen nicht.

Und was die Unverjährbarkeit angeht, ist die ja der wesentliche Aspekt des neuen Verfassungsartikels.

Da lässt sich nichts mehr schrauben.

Hier wurde vom Bundesrat und dem Parlament einfach nicht richtig auf ein berechtigtes Anliegen reagiert.

Man wollte unbedingt einen zeitlichen Abstand zur Mordverjährung halten. Nun so ist es nun gekommen.

Die Justizbundesrätin hat an einer TV-Diskussion sogar erklärt, dass man neben den strafrechtlichen Verjährungsfristen von 7, 15 und 30 Jahren nicht noch eine von 20 oder 25 Jahren einführen wolle, weil das dann zu einer unübersichtlichen Menge verschiedener Verjährungsfristen führe.

Mit einer solchen Argumentation muss man sich nicht wundern wenn man verliert.

Agnost


Ok, behalten wir uns diesen Thread warm bis zur Umsetzung. Mal sehen wies rauskommt. zwinkern
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1143766) Verfasst am: 02.12.2008, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Mondschaf hat folgendes geschrieben:
Naja in meinem Rechtsverständnis verjährt alles ausser Kriegsverbrechen.

Weswegen gerade keine Kriegsverbrechen?
_________________
Trish:(
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1143768) Verfasst am: 02.12.2008, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Mondschaf hat folgendes geschrieben:
Ja und? Der Prozess selbst kann für den Täter auch zur Belastung werden. (Heisst es ja bei den Opfern auch immer) Selbst wenn es dann heisst, im Zweifelsfall für den Angeklagten.

Am besten Schaffen wir gleich alle Prozesse ab.
Schon mal drüber nachgedacht, weshalb Prozesse geführt werden?

Meiner Ansicht nach bist du ein Paradebeispiel um das Cannabisverbot zu legimentieren.
_________________
Trish:(
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