Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

frage wegen kirchenaustritt
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Weltanschauungen und Religionen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#1142986) Verfasst am: 01.12.2008, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Nudelmops hat folgendes geschrieben:
Ich hätt zu dem Thema auch mal eine Frage, vielleicht kann mir jemand einen Tip geben:

Mein Sohn ist noch minderjährig (17) und Schüler. Er will aus der Kirche austreten. Bei der IBKA gibt es eine Pressemitteilung, die darauf hinweist, dass es Minderjährigen ohne Einkommen möglich ist, gebührenfrei auszutreten.
http://ibka.org/presse08/kirchenaustrittsgebuehr

Die Gemeindeverwaltung bei uns (Hessen) beharrt darauf, dass auch er 20 € Gebühren zahlen muss, was ich irgendwie überhaupt nicht einsehe.
Die Hinweise der IBKA sind ziemlich schwammig und unklar, denn einerseits haben Jugendliche nach dem Urteil des BVG das Recht, auch ohne Gebührenzahlung auszutreten, andererseits besteht die Behörde auf das Geld.

Kann mir jemand einen Tip geben, wohin ich mich wenden könnte bzw. was ich tun müsste, damit er die Gebühren nicht zahlen muss??
Irgendwie ist das eine Unverschämtheit allererster Güte, dass die sogar Jugendliche ohne Einkommen noch abzocken.

Das erste Problem ist, dass sich das Urteil erstmal nur auf NRW bezieht.

In dem Urteil wird verwiesen auf eine Regelung der Justizkostengesetzes, das überall da greift, wo der Austritt beim Amtsgericht zu erklären ist.

Da du Gemeinde schreibst, schließe ich, dass das bei euch nicht der Fall ist. Jetzt wäre also erstmal zu klären, ob in der Entsptrechenden Kostenordnung tatsächlich keien Ermäßigung vorgesehen ist, oder ob es die Möglichkeit schon gibt, sie aber nicht angewendet wird.

Im letzteren Fall müsste dein Sohn die Anwendung dieses gesetztes einfordern, ung ggf. einklagen.

Im ersteren Fall müsste er gegen das entsprechende Landesgesetz (bzw. die Gebührenordnung) eine neue Verfassungsbeschwerde anstrengen.

Dabei könnte es dann passieren, dass man deinen Sohn auf den Unterhaltsanspruch verwiese, den er dir gegenüber hat, dass also du für ihn zahlen musst.
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Nudelmops
Spaghetti-Liebhaber



Anmeldungsdatum: 10.11.2008
Beiträge: 44
Wohnort: Reinhardshagen

Beitrag(#1143004) Verfasst am: 01.12.2008, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Dann müsste die Kostenordnung ja bei der Gemeindeverwaltung einsehbar sein - das will ich dann doch mal genau wissen.

Danke dir erst mal für die Hilfe.
_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1143168) Verfasst am: 02.12.2008, 01:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wo wohnt denn Dein Sohn? Ich habe mal nach den hessischen Gesetzen gesucht (wg. Reinhardshagen) und gefunden, dass dort ist das Amstsgericht zuständig ist und die Gebühr 25€ beträgt (??). Eine Härtefallregelung habe ich übrigens nicht gefunden, aber es kann auch sein, dass die wieder irgendwo anders versteckt ist.

AustrittsG

Gebührenverzeichnis zum Justizkostengesetz (s. Nr.5)
_________________
Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nudelmops
Spaghetti-Liebhaber



Anmeldungsdatum: 10.11.2008
Beiträge: 44
Wohnort: Reinhardshagen

Beitrag(#1143229) Verfasst am: 02.12.2008, 07:12    Titel: Antworten mit Zitat

Jo, Reinhardshagen ist schon richtig, aber die Gemeindeverwaltung scheint das in die Wege zu leiten, denn das zuständige Amtgericht ist gut 25 km weiter in Hofgeismar.

Ihm wurde gesagt, es kostet 20 €, ich werde auf jeden Fall heute nochmal selbst bei der GV auflaufen und genauer nachfragen.
Ich geb dann später nochmal Bescheid, danke euch erst mal für die Mühe !!
_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Weltanschauungen und Religionen Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4
Seite 4 von 4

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group