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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1161404) Verfasst am: 22.12.2008, 22:34 Titel: War Klarsfelds Entführungsversuch berechtigt? |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | Die Ohrfeigfrage ist doch langweilig.
Die Frage inwiefern die versuchte Entführung gerechtfertigt war ist bei weitem interessanter.
wikipedia hat folgendes geschrieben: | 1971 versuchte sie gemeinsam mit ihrem Mann, den für die Deportation von 76.000 Menschen aus Frankreich verantwortlichen Kurt Lischka gewaltsam aus Deutschland zu entführen und der Justiz in Paris auszuliefern, da eine frühere Verurteilung Lischkas weitere juristische Schritte blockierte. Beate Klarsfeld wurde dafür 1974 zu zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die Strafe aber aufgrund internationaler Interventionen und Protesten zur Bewährung ausgesetzt. Der Kriegsverbrecher Lischka dagegen blieb zunächst auf freiem Fuß, erst 1979 wurde er verurteilt. | |
Keine Umfrage, da ich finde mit einem bloßen ja oder nein ist es nicht getan.
_________________ Trish:(
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Gergon dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 22.08.2008 Beiträge: 1301
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(#1161410) Verfasst am: 22.12.2008, 22:44 Titel: |
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War nicht OK, da sie ihn nicht erwischt hat. Sonst waere es prima gewesen.
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1161426) Verfasst am: 22.12.2008, 23:05 Titel: |
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Da es darum ging den Mann der Justiz auszuliefern und keinesfalls um Selbstjustiz handelte habe ich damit keine Probleme. Die Klarsfelds waeren allerdings persoenlich dafuer verantwortlich gewesen, dass der Taeter in unversehrtem Zustand den franzoesischen Behoerden uebergeben wird.
Der spezielle Fall hat wohl mehr mit Amtshilfe als mit Entfuehrung zu tun. Jeder Buerger hat uebrigens grundsaetzlich das Recht an der Verhaftung von Straftaetern mitzuwirken, wenn er in einer Situation ist, in der er Zugriff auf einen Straftaeter hat und die Polizei nicht, sofern er dabei die Verhaeltnismaessigkeit der Mittel wahrt.
Gruss, Bernie
_________________ Defund the gender police!!
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Spartacus Leto Ist hier raus!
Anmeldungsdatum: 27.08.2005 Beiträge: 5659
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(#1161436) Verfasst am: 22.12.2008, 23:14 Titel: |
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Es ist nichts schlechtes daran, Verbrecher, wie diesen, einem Gericht zuzuführen.
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Darket A gift from the Raspberry Reich
Anmeldungsdatum: 20.12.2008 Beiträge: 63
Wohnort: Berlin
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(#1161442) Verfasst am: 22.12.2008, 23:18 Titel: |
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Zitat: | Der spezielle Fall hat wohl mehr mit Amtshilfe als mit Entfuehrung zu tun. Jeder Buerger hat uebrigens grundsaetzlich das Recht an der Verhaftung von Straftaetern mitzuwirken, wenn er in einer Situation ist, in der er Zugriff auf einen Straftaeter hat und die Polizei nicht, sofern er dabei die Verhaeltnismaessigkeit der Mittel wahrt.
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Nach meiner Laieninterpretation der juristischen Zusammenhänge, würde ich aber sagen, dass die Polizei eine Zugriffsmöglichkeit gehabt hätte und das ganze nur dann gilt, wenn die Klarsfelds ihn nach dem Zugriff den deutschen Behörden übergeben hätten (was ja nix gebracht hätte). Ansonsten wäre ich ja auch berechtigt nach Deutschland geflohene Dissidenten aus xyz-Diktatur festzunehmen und nach xyz-Land zu schleifen.
_________________ "Ein Priester, der seine eigenen Predigten glaubt, stellt seine berufliche Qualifikation in Frage."
-Terry Pratchett
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Gergon dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 22.08.2008 Beiträge: 1301
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(#1161457) Verfasst am: 22.12.2008, 23:33 Titel: |
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Beate Klarsfeld hat ja nicht versucht jemanden in eine Diktatur zu entführen, noch waren besagte Personen verfolgte Dissidenten. Was will man machen wenn deutsche Justiz es nicht fertig bringt oder unwillig ist NS-Verbrecher zur Rechenschaft zu ziehen?
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1161462) Verfasst am: 22.12.2008, 23:38 Titel: |
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Gergon hat folgendes geschrieben: | Beate Klarsfeld hat ja nicht versucht jemanden in eine Diktatur zu entführen, noch waren besagte Personen verfolgte Dissidenten. Was will man machen wenn deutsche Justiz es nicht fertig bringt oder unwillig ist NS-Verbrecher zur Rechenschaft zu ziehen? |
Das sehe ich auch so! Man soll sich doch bloss mal den umgekehrten Fall vorstellen, dass ein Straftaeter, der in Deutschland wegen Schwerverbrechen gesucht wird, in einem anderen Land auf freiem Fuss lebt, dessen Regierung sich weigert ihn auszuliefern. Wenn die deutsche Polizei doch irgendwann Zugriff auf ihn hat, dann waere das doch eher ein Grund zu feiern als sonstwas. Wenn dabei noch ein Einheimischer des betreffenden Landes behilflich gewesen waere den Missetaeter seiner gerechten Strafe zuzufuehren, dann haette sich derjenige eine Belohnung verdient.
Und nein, bevor hier nachgefragt wird, ich hege derzeit keine Plaene den Karl-Heinz Schreiber zu entfuehren.
Gruss, Bernie
_________________ Defund the gender police!!
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vrolijke Bekennender Pantheist

Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart
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(#1161463) Verfasst am: 22.12.2008, 23:39 Titel: |
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Darket hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Der spezielle Fall hat wohl mehr mit Amtshilfe als mit Entfuehrung zu tun. Jeder Buerger hat uebrigens grundsaetzlich das Recht an der Verhaftung von Straftaetern mitzuwirken, wenn er in einer Situation ist, in der er Zugriff auf einen Straftaeter hat und die Polizei nicht, sofern er dabei die Verhaeltnismaessigkeit der Mittel wahrt.
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Nach meiner Laieninterpretation der juristischen Zusammenhänge, würde ich aber sagen, dass die Polizei eine Zugriffsmöglichkeit gehabt hätte und das ganze nur dann gilt, wenn die Klarsfelds ihn nach dem Zugriff den deutschen Behörden übergeben hätten (was ja nix gebracht hätte). Ansonsten wäre ich ja auch berechtigt nach Deutschland geflohene Dissidenten aus xyz-Diktatur festzunehmen und nach xyz-Land zu schleifen. |
William Calley hätte ich das gerne gegönnt. (das ist der Ofizier der für das My Lai-Masacker verantwortlich war.)
Aber die vietnamesen hätten sich wahrscheinlich nicht getraut, den zu verurteilen.
_________________ Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm
Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.
Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Gergon dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 22.08.2008 Beiträge: 1301
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(#1161479) Verfasst am: 22.12.2008, 23:52 Titel: |
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Ich wollte auch schon immer den Bush nach Irak ausliefern und den Saddam Hussein wer weiß wo hin. Nur konnte ich leider keine Geschichte schreiben.
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Darket A gift from the Raspberry Reich
Anmeldungsdatum: 20.12.2008 Beiträge: 63
Wohnort: Berlin
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(#1161480) Verfasst am: 22.12.2008, 23:53 Titel: |
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Och, Uncle Ho's Nachfolger hätten das schon hingekriegt, hätten sie ihn erstmal gehabt.
Gibt und gab genügend Leute, denen ich das gegönnt hätte. Ich kann mir auch als Gegner der Todesstrafe die Aufnahmen der Hinrichtungen nach den Nürnberge Prozessen anschauen ohne großen Ekel zu empfinden. Die persönliche Moral gerät bei Taten, die soweit über ebendiese hinausgehen an die Grenzen dessen, was man mit ihr beurteilen kann.
Zitat: | Beate Klarsfeld hat ja nicht versucht jemanden in eine Diktatur zu entführen, noch waren besagte Personen verfolgte Dissidenten. Was will man machen wenn deutsche Justiz es nicht fertig bringt oder unwillig ist NS-Verbrecher zur Rechenschaft zu ziehen? |
Eine Art demokratisches Dilemma. Moralisch habe ich keine Einwände. Juristisch betrachtet ist es Freiheitsberaubung, da wie erwähnt staatliche Behörden Zugriffsmöglichkeit gehabt hätten.
Zitat: | Und nein, bevor hier nachgefragt wird, ich hege derzeit keine Plaene den Karl-Heinz Schreiber zu entfuehren. |
Wird ja hoffentlich auch nicht nötig sein.
_________________ "Ein Priester, der seine eigenen Predigten glaubt, stellt seine berufliche Qualifikation in Frage."
-Terry Pratchett
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1161601) Verfasst am: 23.12.2008, 03:08 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Da es darum ging den Mann der Justiz auszuliefern und keinesfalls um Selbstjustiz handelte habe ich damit keine Probleme.
| Natürlich handelt es sich hierbei um Selbstjustiz. Sie war in keinsterweise für eine Auslieferung zuständig. Zitat: |
Die Klarsfelds waeren allerdings persoenlich dafuer verantwortlich gewesen, dass der Taeter in unversehrtem Zustand den franzoesischen Behoerden uebergeben wird.
| Zitat: |
Der spezielle Fall hat wohl mehr mit Amtshilfe als mit Entfuehrung zu tun.
Jeder Buerger hat uebrigens grundsaetzlich das Recht an der Verhaftung von Straftaetern mitzuwirken, wenn er in einer Situation ist, in der er Zugriff auf einen Straftaeter hat und die Polizei nicht, sofern er dabei die Verhaeltnismaessigkeit der Mittel wahrt. |
Red' keinen Stuss, sie wurde rechtskräftig wegen Entführung verurteilt.
Darket hat folgendes geschrieben: |
Gibt und gab genügend Leute, denen ich das gegönnt hätte. Ich kann mir auch als Gegner der Todesstrafe die Aufnahmen der Hinrichtungen nach den Nürnberge Prozessen anschauen ohne großen Ekel zu empfinden. Die persönliche Moral gerät bei Taten, die soweit über ebendiese hinausgehen an die Grenzen dessen, was man mit ihr beurteilen kann. | Dann bist du eben kein Gegner der Todesstrafe, wenn du sie als legitemes Mittel siehst, solange der Täter nur ein genügend schlimmes Verbrechen begangen hat.
_________________ Trish:(
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Gergon dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 22.08.2008 Beiträge: 1301
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(#1161624) Verfasst am: 23.12.2008, 03:42 Titel: |
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Es waere keine Selbstjustiz gewesen, da sie nicht Polizisten und Richter in einer Person gewesen waeren. Die Gewaltenteilung waere also gewahrt geblieben, was bei einer Selbstjustiz nicht der Fall ist. Ist also ein ganz anderer Fall.
Ja, Beate Klarsfeld wurde verurteilt. Und zwar von deutschen Gerichte, die ganz augenfaellig unfaehig waren NS-Verbrecher abzuurteilen. Und?
Meine Empathie mit NS-Verbrechern haelt sich sehr in Grenzen. Nicht 1 Tag habe ich je getrauert, weil man etliche von ihnen nach dem Krieg und Schnellverfahren erschossen oder erhaengt hat.
Ansonten bin ich aber gegen die Todesstrafe.
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1161687) Verfasst am: 23.12.2008, 09:39 Titel: |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Da es darum ging den Mann der Justiz auszuliefern und keinesfalls um Selbstjustiz handelte habe ich damit keine Probleme.
| Natürlich handelt es sich hierbei um Selbstjustiz. Sie war in keinsterweise für eine Auslieferung zuständig.
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Zustaendig oder nicht. Selbstjustiz ist, wenn man sich selber zum Richter aufschwingt. Das haben die Klarsfelds ausdruecklich nicht vorgehabt. Sie haben sich maximal selber zu Polizisten ehrenhalber ernannt. Selbstjustiz war das, was die RAF mit einem anderen Altnazi, Hanns-Martin Schleyer, gemacht hat. Die Klarsfelds wollten lediglich dem franzoesischen Rechtsstaat behilflich sein und keinesfalls an Stelle eines legitimen Gerichts richten
Gruss, Bernie
_________________ Defund the gender police!!
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Peter H. dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 9751
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(#1161716) Verfasst am: 23.12.2008, 10:51 Titel: |
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Wir brauchen viele Klarsfelds
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Darket A gift from the Raspberry Reich
Anmeldungsdatum: 20.12.2008 Beiträge: 63
Wohnort: Berlin
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(#1161724) Verfasst am: 23.12.2008, 11:03 Titel: |
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Zitat: | Dann bist du eben kein Gegner der Todesstrafe, wenn du sie als legitemes Mittel siehst, solange der Täter nur ein genügend schlimmes Verbrechen begangen hat. |
Nein, so würde ich es nicht sehen. Ich würde Dir recht geben, wenn ich sagen würde, dass sie legitim ist, wenn eine bestimmte Grenze überschritten ist. Davon nehme ich allerdings Abstand. Ich kann aber sagen, dass ich die Todesstrafe gegen die Naziverbrecher nicht verurteile, weil meine moralische Empörung über das, was sie getan haben rückblickend groß genug ist.
Ein Umstand, der die Todesstrafe nicht legitimiert, nur weil ich persönlich in der Lage bin historische Beiaspiele zu finden, in denen sie in meinen Augen deutlich weniger unangebracht war als sonst.
_________________ "Ein Priester, der seine eigenen Predigten glaubt, stellt seine berufliche Qualifikation in Frage."
-Terry Pratchett
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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville
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(#1161743) Verfasst am: 23.12.2008, 11:46 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Da es darum ging den Mann der Justiz auszuliefern und keinesfalls um Selbstjustiz handelte habe ich damit keine Probleme.
| Natürlich handelt es sich hierbei um Selbstjustiz. Sie war in keinsterweise für eine Auslieferung zuständig.
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Zustaendig oder nicht. Selbstjustiz ist, wenn man sich selber zum Richter aufschwingt. Das haben die Klarsfelds ausdruecklich nicht vorgehabt. Sie haben sich maximal selber zu Polizisten ehrenhalber ernannt. Selbstjustiz war das, was die RAF mit einem anderen Altnazi, Hanns-Martin Schleyer, gemacht hat. Die Klarsfelds wollten lediglich dem franzoesischen Rechtsstaat behilflich sein und keinesfalls an Stelle eines legitimen Gerichts richten |
So ist es, Bernie!
Im Grunde ist es Amtsanmaßung, wenn die Klarsfelds sich als Polizisten verhalten.
Es sind quasi Volkspolizisten gewesen.
Sie sind das andere Deutschland, das antifaschistische, das menschliche. Und darauf können sie stolz sein.
Skeptiker
_________________ °
K.I.Z - Frieden
Das ist Postmoderne Ideologie! Psychologe und Philosoph analysieren RASSISMUS-Video
Informationsstelle Militarisierung e.V.
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1161744) Verfasst am: 23.12.2008, 11:47 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Zustaendig oder nicht. Selbstjustiz ist, wenn man sich selber zum Richter aufschwingt. Das haben die Klarsfelds ausdruecklich nicht vorgehabt. Sie haben sich maximal selber zu Polizisten ehrenhalber ernannt.
| Nein es ist Selbstjustiz. Ob jemand ausgeliefert wird, entscheiden nicht Polizisten.
Bedingung für Auslieferung hat folgendes geschrieben: | Es muss sichergestellt sein, dass ihn ein fairer Prozess erwartet |
Ich frage mich in wie weit dies gegeben ist, da er in Frankreich bereits in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Hört sich für mich nicht nach einem fairen Prozess an.
_________________ Trish:(
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1161748) Verfasst am: 23.12.2008, 11:51 Titel: |
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Darket hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Dann bist du eben kein Gegner der Todesstrafe, wenn du sie als legitemes Mittel siehst, solange der Täter nur ein genügend schlimmes Verbrechen begangen hat. |
Nein, so würde ich es nicht sehen. Ich würde Dir recht geben, wenn ich sagen würde, dass sie legitim ist, wenn eine bestimmte Grenze überschritten ist. Davon nehme ich allerdings Abstand. Ich kann aber sagen, dass ich die Todesstrafe gegen die Naziverbrecher nicht verurteile, weil meine moralische Empörung über das, was sie getan haben rückblickend groß genug ist. | Ist hier nicht zu verurteilen gleichbedeutend mit nicht ablehnen? Wenn nein, was sonst? Zitat: |
Ein Umstand, der die Todesstrafe nicht legitimiert, nur weil ich persönlich in der Lage bin historische Beiaspiele zu finden, in denen sie in meinen Augen deutlich weniger unangebracht war als sonst. |
Ich wette es lässt sich auch ein aktuelles Beispiel finden wo die sie weniger unangebracht findest als sonst.
_________________ Trish:(
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1161763) Verfasst am: 23.12.2008, 12:12 Titel: |
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Gergon hat folgendes geschrieben: |
Ja, Beate Klarsfeld wurde verurteilt. Und zwar von deutschen Gerichte, die ganz augenfaellig unfaehig waren NS-Verbrecher abzuurteilen. Und? | Entführung bleibt Entführung. Man sollte zur Kenntnis nehmen, dass es eine Entführung war und das es in keinem Rechtstaat erlaubt ist, jmd zu entführen um ihn einer "gerechteren" Justiz zu übergeben. Beachbernie hat folgendes geschrieben: | Jeder Buerger hat uebrigens grundsaetzlich das Recht an der Verhaftung von Straftaetern mitzuwirken, wenn er in einer Situation ist, in der er Zugriff auf einen Straftaeter hat und die Polizei nicht, sofern er dabei die Verhaeltnismaessigkeit der Mittel wahrt. | Ist somit schlicht und ergreifend hier nicht zutreffend. (Die deutsche Polizei hatte ja zu Griff auf Lischkas)
Zitat: |
Meine Empathie mit NS-Verbrechern haelt sich sehr in Grenzen. Nicht 1 Tag habe ich je getrauert, weil man etliche von ihnen nach dem Krieg und Schnellverfahren erschossen oder erhaengt hat.
Ansonten bin ich aber gegen die Todesstrafe. |
Wie argumentierst du gegen die Todesstrafe, wenn du sie hier nicht ablehnst?
_________________ Trish:(
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Gergon dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 22.08.2008 Beiträge: 1301
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(#1161871) Verfasst am: 23.12.2008, 15:10 Titel: |
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Skeptiker hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Da es darum ging den Mann der Justiz auszuliefern und keinesfalls um Selbstjustiz handelte habe ich damit keine Probleme.
| Natürlich handelt es sich hierbei um Selbstjustiz. Sie war in keinsterweise für eine Auslieferung zuständig.
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Zustaendig oder nicht. Selbstjustiz ist, wenn man sich selber zum Richter aufschwingt. Das haben die Klarsfelds ausdruecklich nicht vorgehabt. Sie haben sich maximal selber zu Polizisten ehrenhalber ernannt. Selbstjustiz war das, was die RAF mit einem anderen Altnazi, Hanns-Martin Schleyer, gemacht hat. Die Klarsfelds wollten lediglich dem franzoesischen Rechtsstaat behilflich sein und keinesfalls an Stelle eines legitimen Gerichts richten |
So ist es, Bernie!
Im Grunde ist es Amtsanmaßung, wenn die Klarsfelds sich als Polizisten verhalten.
Es sind quasi Volkspolizisten gewesen.
Sie sind das andere Deutschland, das antifaschistische, das menschliche. Und darauf können sie stolz sein.
Skeptiker |
Volle Zustimmung.
Wenn ich an Beate Klarsfeld denke kommt Freude auf.
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Gergon dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 22.08.2008 Beiträge: 1301
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(#1161879) Verfasst am: 23.12.2008, 15:23 Titel: |
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Es gibt nicht nur schwarz oder weiß, für die Todesstrafe oder auch in den absurdesten Faellen dagegen. Ich bin generel gegen die Todesstrafe, da sie mehr Unrecht als Recht schafft. Es gibt aber Ausnahmesituationen, wie z.B. auch bei Eichmann, bei denen mir nie das Wort Unrecht oder barbarisch einfallen würde. Neben NS-Verbrecher zu leben waere eher barbarisch. Deutsche Gesetze sind eben auch nicht das Maß aller Dinge.
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1161938) Verfasst am: 23.12.2008, 16:49 Titel: |
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Also, ich bin ein genereller Gegner der Todesstrafe, ja, auch im Falle der NS Verbrecher.
In meinen Augen war es die Falsche Entscheidung, bei den Nürnberger Prozessen die Nazis hinzurichten, genauso wie ich gegen die Hinrichtung Saddams war.
Ich finde, man kann Unrecht nicht mit Unrecht wieder Recht machen, und da die NS Verbrecher zu dem Zeitpunkt bereits entmachtet waren, war die Hinrichtung eine reine Frace.
Die Menschenrechte einzelner, auch Verbrecher und Massenmörder, wiegen meiner Meinung nach schwerer als die Rachegelüste der Öffentlichkeit.
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Peter H. dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 9751
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(#1161981) Verfasst am: 23.12.2008, 17:35 Titel: |
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Die Rachegelüste in der Bevölkerung waren eher gering. Es ging bei den Hinrichtungen in Nürnberg und Landsberg auch darum, dem deutschen und österreichischen Volk vor Augen zu führen, dass es von wahren Erzverbrechern beherrscht wurde. Auf diese Weise konnte es sich besser von seiner braunen Vergangenheit lösen.
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Gergon dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 22.08.2008 Beiträge: 1301
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(#1161985) Verfasst am: 23.12.2008, 17:39 Titel: |
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Peter H. hat folgendes geschrieben: | Die Rachegelüste in der Bevölkerung waren eher gering. Es ging bei den Hinrichtungen in Nürnberg und Landsberg auch darum, dem deutschen und österreichischen Volk vor Augen zu führen, dass es von wahren Erzverbrechern beherrscht wurde. Auf diese Weise konnte es sich besser von seiner braunen Vergangenheit lösen. |
Genau, ohne eine Aburteilung der NS-Verbrecher haette sich das Maerchen vom ganz normalen 2 Weltkrieg erhalten, waehrenddessen die NS-Opfer weiterhin kriminalisiert geblieben waeren.
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1162270) Verfasst am: 23.12.2008, 22:36 Titel: |
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Gergon hat folgendes geschrieben: | Peter H. hat folgendes geschrieben: | Die Rachegelüste in der Bevölkerung waren eher gering. Es ging bei den Hinrichtungen in Nürnberg und Landsberg auch darum, dem deutschen und österreichischen Volk vor Augen zu führen, dass es von wahren Erzverbrechern beherrscht wurde. Auf diese Weise konnte es sich besser von seiner braunen Vergangenheit lösen. |
Genau, ohne eine Aburteilung der NS-Verbrecher haette sich das Maerchen vom ganz normalen 2 Weltkrieg erhalten, waehrenddessen die NS-Opfer weiterhin kriminalisiert geblieben waeren. |
Dazu musste man sie hinrichten?
_________________ Trish:(
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Peter H. dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 9751
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(#1162280) Verfasst am: 23.12.2008, 22:52 Titel: |
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Ja, das war rechtens. Ich rechne es den Richtern hoch an, dass sie so urteilten, wie es denn geboten war.
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Gergon dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 22.08.2008 Beiträge: 1301
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(#1162283) Verfasst am: 23.12.2008, 22:56 Titel: |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | Gergon hat folgendes geschrieben: | Peter H. hat folgendes geschrieben: | Die Rachegelüste in der Bevölkerung waren eher gering. Es ging bei den Hinrichtungen in Nürnberg und Landsberg auch darum, dem deutschen und österreichischen Volk vor Augen zu führen, dass es von wahren Erzverbrechern beherrscht wurde. Auf diese Weise konnte es sich besser von seiner braunen Vergangenheit lösen. |
Genau, ohne eine Aburteilung der NS-Verbrecher haette sich das Maerchen vom ganz normalen 2 Weltkrieg erhalten, waehrenddessen die NS-Opfer weiterhin kriminalisiert geblieben waeren. |
Dazu musste man sie hinrichten? |
Was waere passiert wenn NPD ler NS-Grössen, die nach Jahren begnadigt, als Kultfiguren benutzt haetten? Das war mit dem Hess schon schlimm genug. Genau deshalb haben Allierte wohl keine Gnade mit NS-Verbrechern walten lassen. Die NS-Ideologie sollte nie mehr in Deutschland eine Zukunft haben und dazu war es wohl nötig NS-Verbrecher vom Leben in den Tod zu befördern. Das Übel sollte mit der Wurzel ausgerissen werden.
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#1162290) Verfasst am: 23.12.2008, 23:02 Titel: |
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Gergon hat folgendes geschrieben: | Die NS-Ideologie sollte nie mehr in Deutschland eine Zukunft haben und dazu war es wohl nötig NS-Verbrecher vom Leben in den Tod zu befördern. Das Übel sollte mit der Wurzel ausgerissen werden. |
Diese Argumentation ist Unsinn. Man tötet keine Ideologie, indem man ihre Führungspersönlichkeiten tötet. Rechtsextremismus hätte es auch ohne Hess im Nachkriegsdeutschland gegeben.
Die Hinrichtungen der Nürnberger Prozesse kann man als symbolische Akte verstehen. Inwiefern sie angebracht waren, ist m.E. nicht leicht zu beantworten. Als prinzipieller Gegner der Todesstrafe, müsste man sie konsequenterweise allerdings ablehnen.
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
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Peter H. dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 9751
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(#1162295) Verfasst am: 23.12.2008, 23:10 Titel: |
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Wer nicht hingerichtet wurde, kam meist schon nach wenigen Jahren wieder aus dem Knast, auch dank des Kalten Krieges. Der einzige, der wirklich lebenslang erhielt, das war Hess, und der kostete recht viel Geld, für seine Spezialbewachung.
Die Asche der Hingerichteten wurde in Flüsse gekippt, auf dass nicht Pilgerstätten entstehen mögen. Bei Hess hat man das bedauerlicherweise versäumt. Auch er hätte nach seinem Tod verbrannt gehört und seine Asche meinethalben in die Spree gekippt werden sollen.
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1162303) Verfasst am: 23.12.2008, 23:16 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | Gergon hat folgendes geschrieben: | Die NS-Ideologie sollte nie mehr in Deutschland eine Zukunft haben und dazu war es wohl nötig NS-Verbrecher vom Leben in den Tod zu befördern. Das Übel sollte mit der Wurzel ausgerissen werden. |
Diese Argumentation ist Unsinn. Man tötet keine Ideologie, indem man ihre Führungspersönlichkeiten tötet. Rechtsextremismus hätte es auch ohne Hess im Nachkriegsdeutschland gegeben.
Die Hinrichtungen der Nürnberger Prozesse kann man als symbolische Akte verstehen. Inwiefern sie angebracht waren, ist m.E. nicht leicht zu beantworten. Als prinzipieller Gegner der Todesstrafe, müsste man sie konsequenterweise allerdings ablehnen. |
Dem schließe ich mich völlig an und möchte noch hinzufügen, dass Hess gerade weil er im Gefängnis starb und nicht vor seinem Tod entlassen wurde, zum Märtyrer erklärt wurde.
Peter H. hat folgendes geschrieben: | Wer nicht hingerichtet wurde, kam meist schon nach wenigen Jahren wieder aus dem Knast, auch dank des Kalten Krieges. Der einzige, der wirklich lebenslang erhielt, das war Hess, und der kostete recht viel Geld, für seine Spezialbewachung. |
Du hältst die Kosten für ein Argument?
_________________ Trish:(
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