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Babyface Altmeister
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11519
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(#1164432) Verfasst am: 27.12.2008, 20:30 Titel: |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | Babyface hat folgendes geschrieben: |
Damit soll die Anzahl entsprechender Straftaten gesenkt werden. |
Würdest du diese Antwort auch als hinreichend beurteilen, wenn es die Antwort auf die den Nutzen der Todesstrafe wäre? |
Ja. Und dann würde ich meine Gegenargumente auspacken.
_________________ posted by Babyface
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1164434) Verfasst am: 27.12.2008, 20:32 Titel: Re: Warum Rechtsradikale mit Vielfalt nichts anfangen können |
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Babyface hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Es ist völlig unüblich und widerspricht rechtsstaatlichen Gepflogenheiten, Straftaten nach ihrer Motivation bzw. nach dem politischen Hintergrund des Täters zu bestrafen. |
Da täuschst Du Dich.
Zitat: | § 46 Grundsätze der Strafzumessung
(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden. |
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__46.html |
Nein, der Irrtum liegt bei Dir. Das Gesetz legitimiert nicht, wegen der Strafzumessung zu unterscheiden zwischen einem Täter, der es als ein Übel betrachtet, dass sein Opfer am Leben ist, weil dieses z.B. Jude und nicht arisch oder weil dieses z. B. Jude und nicht Moslem ist. Hieran die Strafwürdigkeit zu messen, wäre rechtswidrig.
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Argáiþ dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 12486
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(#1164438) Verfasst am: 27.12.2008, 20:41 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: |
Das sind lauter Dinge, zu denen ich mich nicht geäussert habe. Ich sehe das Grundgesetz nicht als Abstraktum, das man formal einem Staat überstülpen kann. Demokratie ist eine kulturelle Leistung, das Ergebnis eines historischen Prozesses, der allerdings am Leben gehalten werden muss. |
Dann sehe ich dein grundsätzliches Problem mit der Nation nicht. Du könntest folglich nur eine scharfe Opposition gegen die Nation hegen, wenn du irgendwie alles politische und soziale Handeln einer (weltweiten) Eudämonie widmest.
Nun, ich bin gegen eine unbeschränkte Einwanderung, erwarte von Einwanderern die hiesige Kultur zu respektieren und sich zu einem gewissen Grad anzugleichen, ich unterstelle mein politisches und soziales Denken nicht dem Wohl der ganzen Welt, da ich mir eingestehe, nicht zu wissen, wie das überhaupt gehen soll, ich bin in gewissem Sinne stolz darauf, etwas, wenn auch wenig, zu dieser Nation positiv beizutragen und nicht zu Europa, dem Westen oder dem Wohle der Menschheit. Allerdings bin ich im Grunde schwäbischer Separatist, also vergessen wir das mal besser.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1164441) Verfasst am: 27.12.2008, 20:48 Titel: Re: Warum Rechtsradikale mit Vielfalt nichts anfangen können |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Babyface hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Es ist völlig unüblich und widerspricht rechtsstaatlichen Gepflogenheiten, Straftaten nach ihrer Motivation bzw. nach dem politischen Hintergrund des Täters zu bestrafen. |
Da täuschst Du Dich.
Zitat: | § 46 Grundsätze der Strafzumessung
(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden. |
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__46.html |
Nein, der Irrtum liegt bei Dir. Das Gesetz legitimiert nicht, wegen der Strafzumessung zu unterscheiden zwischen einem Täter, der es als ein Übel betrachtet, dass sein Opfer am Leben ist, weil dieses z.B. Jude und nicht arisch oder weil dieses z. B. Jude und nicht Moslem ist. Hieran die Strafwürdigkeit zu messen, wäre rechtswidrig. |
Selbstverständlich ist bei der Strafzumessung die Motivation zu berücksichtigen.
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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville
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(#1164443) Verfasst am: 27.12.2008, 20:50 Titel: Re: Warum Rechtsradikale mit Vielfalt nichts anfangen können |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | GermanHeretic hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Die Rechtsextremen brauchen die tröstende Nähe angeblich gleicher und gleich denkender Menschen, eben die Gemeinschaft. |
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Das ist bei Nichtnazis anders? |
Bei Nazis soll ja manches anders sein als bei Nichtnazis. [...] |
Klar. Sie haben nichts gegen die Vernichtung Andersdenkender und Anderfühlender.
Das ist schon sehr viel anders, als bei den allermeisten politischen Gruppierungen, die mir gerade so einfallen. Aber für Dich alles im normal-extremistischen Bereich, oder? Kein grund zur Beunruhigung in Dland, oder? |
Die Angriffsobjekte von diskriminatorischen/faschistoiden Gruppen brauchen gar nicht anders zu denken oder zu fühlen. Sie können sogar ganz genau so denken und fühlen wie die Diskriminatoren, für die es zuweilen ausreicht, dass ihre Angriffsobjekte anders aussehen, von woanders herkommen, usw. - also bestimmte unveräußerliche Merkmale besitzen oder auch nur zu besitzen scheinen.
Der zweite Punkt beim Faschismus ist der, dass alles, was auch nur ganz entfernt nach (proletarischem) Klassenkampf riecht, jedem Faschisten verhasst ist. Denn Klassenkampf und das Hinweisen auf die objektive Klassenspaltung läuft dem Wahn von der "Volksgemeinschaft" zuwider, zerstört diese Irrsinnsidee von einem "Volkskörper".
Der Zusammenhang nun zwischen dem Hass auf den Klassenkampf und die Diskriminierung "Anderartiger" ist der:
Damit sich soziale Aggressionen/Proteste von Teilen der Bevölkerung nicht gegen die Kapitalherrschaft und die Herrschaft als solche richtet, wird sie umgelenkt, abgelenkt: auf bestimmte Gruppen, auf "Andersartige", auf Sündenböcke, auf Minderheiten, etc.
Damit ist die faschistische Diskriminierungstechnik einerseits funktional (zwecks Aufrechterhaltung der bürgerlichen Herrschaft), andererseits setzt sie hier Mechanismen ein, die schon seit vielen Jahrhausenden so eingesetzt werden - und zuweilen sind die Angriffsobjekte des deutschen Faschismus sogar die selben wie seit Jahrhunderten, als der Faschismus noch nicht in diesem Sinne existierte, jedoch sein Vorläufer, nämlich das christliche Inquisitionschristentum ...-!
Skeptiker
_________________ °
K.I.Z - Frieden
Das ist Postmoderne Ideologie! Psychologe und Philosoph analysieren RASSISMUS-Video
Informationsstelle Militarisierung e.V.
Zuletzt bearbeitet von Skeptiker am 27.12.2008, 21:21, insgesamt 6-mal bearbeitet |
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Argáiþ dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 12486
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(#1164445) Verfasst am: 27.12.2008, 20:51 Titel: Re: Warum Rechtsradikale mit Vielfalt nichts anfangen können |
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Noseman hat folgendes geschrieben: |
Selbstverständlich ist bei der Strafzumessung die Motivation zu berücksichtigen. |
Zwischen Affektmörder und Terrorist sicherlich, aber zwischen Linksextremist und Rechtsextremist sicher nicht. Es ist albern, so zu tun, als könne man die kriminelle Energie eines Nazis und eines Islamisten quantifizieren. Hier ist es wirklich angebracht, nicht aufzurechnen.
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#1164447) Verfasst am: 27.12.2008, 20:54 Titel: |
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Argaith hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: |
Das sind lauter Dinge, zu denen ich mich nicht geäussert habe. Ich sehe das Grundgesetz nicht als Abstraktum, das man formal einem Staat überstülpen kann. Demokratie ist eine kulturelle Leistung, das Ergebnis eines historischen Prozesses, der allerdings am Leben gehalten werden muss. |
Dann sehe ich dein grundsätzliches Problem mit der Nation nicht.[...] |
Weia. Ich habe Schwierigkeiten mit dem völkischen Nationen-Begriff. Hab ich doch schon erklärt.
"Eine völkische Gemeinschaft in einem staatlichen Territorium=Nation."
Die Franzosen haben das beispielsweise, soweit ich das richtig einschätze, nie so gemeint. Auch die Amerikaner nicht.
Damit habe ich also Schwierigkeiten. Leider reden die Nationalisten hier selten so offen, daß sie sich gleich dazu bekennen.
_________________ Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1164448) Verfasst am: 27.12.2008, 20:54 Titel: Re: Warum Rechtsradikale mit Vielfalt nichts anfangen können |
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Argaith hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: |
Selbstverständlich ist bei der Strafzumessung die Motivation zu berücksichtigen. |
Zwischen Affektmörder und Terrorist sicherlich, aber zwischen Linksextremist und Rechtsextremist sicher nicht. Es ist albern, so zu tun, als könne man die kriminelle Energie eines Nazis und eines Islamisten quantifizieren. Hier ist es wirklich angebracht, nicht aufzurechnen. |
Davon - von aufrechnen, abrechnen zwischen unterschiedlicher politischer Motive -sprach ich ja auch wirklich nicht.
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Argáiþ dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 12486
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(#1164453) Verfasst am: 27.12.2008, 21:08 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Argaith hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: |
Das sind lauter Dinge, zu denen ich mich nicht geäussert habe. Ich sehe das Grundgesetz nicht als Abstraktum, das man formal einem Staat überstülpen kann. Demokratie ist eine kulturelle Leistung, das Ergebnis eines historischen Prozesses, der allerdings am Leben gehalten werden muss. |
Dann sehe ich dein grundsätzliches Problem mit der Nation nicht.[...] |
Weia. Ich habe Schwierigkeiten mit dem völkischen Nationen-Begriff. Hab ich doch schon erklärt.
"Eine völkische Gemeinschaft in einem staatlichen Territorium=Nation."
Die Franzosen haben das beispielsweise, soweit ich das richtig einschätze, nie so gemeint. Auch die Amerikaner nicht.
Damit habe ich also Schwierigkeiten. Leider reden die Nationalisten hier selten so offen, daß sie sich gleich dazu bekennen. |
Mh, was denkst du, das ich spinne? Du hast dich schon oft als hochallergen gegen diesen Begriff erwiesen, aber gut, egal.
Die Franzosen habe auch ihre, Gallier, Normannen, Aquitaner, etc., im 19. Jh. hochkochen lassen, die französische Revolution war besonders in der Folge nicht frei von Völkischem. Und die Amerikaner...
Ein Problem ist überdies, dass der Rassismus der Vergangenheit eigentlich ein kulturalismus war und wenn ich zB sage, dass ich die deutsche Kultur schützen will, dann könnte man mir auch einen Ansatz von "Blut und Boden" unterstellen, aber die meisten Linken haben das völkische Denken eh noch nicht rausgeschwitzt, das vergesse ich immer.
Zuletzt bearbeitet von Argáiþ am 27.12.2008, 21:10, insgesamt einmal bearbeitet |
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Argáiþ dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 12486
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(#1164455) Verfasst am: 27.12.2008, 21:09 Titel: Re: Warum Rechtsradikale mit Vielfalt nichts anfangen können |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Argaith hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: |
Selbstverständlich ist bei der Strafzumessung die Motivation zu berücksichtigen. |
Zwischen Affektmörder und Terrorist sicherlich, aber zwischen Linksextremist und Rechtsextremist sicher nicht. Es ist albern, so zu tun, als könne man die kriminelle Energie eines Nazis und eines Islamisten quantifizieren. Hier ist es wirklich angebracht, nicht aufzurechnen. |
Davon - von aufrechnen, abrechnen zwischen unterschiedlicher politischer Motive -sprach ich ja auch wirklich nicht. |
Das meinte aber Raphael und du schienst das für unsinnig zu halten. Ich sehe ebenfalls keinen Grund, einen islamischen Terroristen schärfer zu bestrafen, als einen rechtsextremen Terroristen oder einen linksextremen.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1164466) Verfasst am: 27.12.2008, 21:20 Titel: Re: Warum Rechtsradikale mit Vielfalt nichts anfangen können |
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Noseman hat folgendes geschrieben: |
Selbstverständlich ist bei der Strafzumessung die Motivation zu berücksichtigen. |
Du meinst also im Ernst, ein Gewaltverbrechen aus nationalsozialistischem Judenhass ist schärfer zu bestrafen als eines aus islamischem?
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1164469) Verfasst am: 27.12.2008, 21:25 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Argaith hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: |
Das sind lauter Dinge, zu denen ich mich nicht geäussert habe. Ich sehe das Grundgesetz nicht als Abstraktum, das man formal einem Staat überstülpen kann. Demokratie ist eine kulturelle Leistung, das Ergebnis eines historischen Prozesses, der allerdings am Leben gehalten werden muss. |
Dann sehe ich dein grundsätzliches Problem mit der Nation nicht.[...] |
Weia. Ich habe Schwierigkeiten mit dem völkischen Nationen-Begriff. Hab ich doch schon erklärt.
"Eine völkische Gemeinschaft in einem staatlichen Territorium=Nation."
Die Franzosen haben das beispielsweise, soweit ich das richtig einschätze, nie so gemeint. Auch die Amerikaner nicht.
Damit habe ich also Schwierigkeiten. Leider reden die Nationalisten hier selten so offen, daß sie sich gleich dazu bekennen. |
Zur französischen oder amerikanischen Nation gehört, wer die Grundwerte der jeweiligen Verfassung anerkennt und vertritt. Abstammung spielt da keine Rolle. Dem nähert sich der deutsche Begriff Verfassungspatriotismus. Alte und neue Nazis sehen die Nation durch -es sträuben sich einem die Haare, wenn man das nur schreiben muss- Blut und Rasse definiert. Das hat mit Nation im Verständnis eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates kaum noch etwas zu tun.
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Argáiþ dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 12486
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(#1164474) Verfasst am: 27.12.2008, 21:34 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Argaith hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: |
Das sind lauter Dinge, zu denen ich mich nicht geäussert habe. Ich sehe das Grundgesetz nicht als Abstraktum, das man formal einem Staat überstülpen kann. Demokratie ist eine kulturelle Leistung, das Ergebnis eines historischen Prozesses, der allerdings am Leben gehalten werden muss. |
Dann sehe ich dein grundsätzliches Problem mit der Nation nicht.[...] |
Weia. Ich habe Schwierigkeiten mit dem völkischen Nationen-Begriff. Hab ich doch schon erklärt.
"Eine völkische Gemeinschaft in einem staatlichen Territorium=Nation."
Die Franzosen haben das beispielsweise, soweit ich das richtig einschätze, nie so gemeint. Auch die Amerikaner nicht.
Damit habe ich also Schwierigkeiten. Leider reden die Nationalisten hier selten so offen, daß sie sich gleich dazu bekennen. |
Zur französischen oder amerikanischen Nation gehört, wer die Grundwerte der jeweiligen Verfassung anerkennt und vertritt. Abstammung spielt da keine Rolle. Dem nähert sich der deutsche Begriff Verfassungspatriotismus. Alte und neue Nazis sehen die Nation durch -es sträuben sich einem die Haare, wenn man das nur schreiben muss- Blut und Rasse definiert. Das hat mit Nation im Verständnis eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates kaum noch etwas zu tun. |
Das Konstrukt der arischen Herrenrasse stammt von einem Franzosen, es gab in Frankreich im Grunde genau den gleichen völkisch-nationalen Grundtenor wie in Deutschland. Sie hatten auch die Möglichkeit, wie die Deutschen, eine historizistische Abstammungsdoktrin zu Kelten und Germanen hochzujubeln, weil sie diese Völker tatsächlich zu ihren Vorfahren rechnen konnten. Frankreich war zudem eine viel bedeutendere Kolonialmacht als Deutschland, was glaubst du, was damals in den Köpfen der Leute abging?
Von Rassendiskriminierung und Eugenik in den USA muss ich auch noch anfangen oder?
Insbesondere gründet die eigentliche Entstehtung des Nationalstaats in Deutschland EBENFALLS nicht auf einem völkischen Blut- und Bodenmythos.
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Babyface Altmeister
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11519
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(#1164492) Verfasst am: 27.12.2008, 22:05 Titel: Re: Warum Rechtsradikale mit Vielfalt nichts anfangen können |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Babyface hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Es ist völlig unüblich und widerspricht rechtsstaatlichen Gepflogenheiten, Straftaten nach ihrer Motivation bzw. nach dem politischen Hintergrund des Täters zu bestrafen. |
Da täuschst Du Dich.
Zitat: | § 46 Grundsätze der Strafzumessung
(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden. |
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__46.html |
Nein, der Irrtum liegt bei Dir. |
Ich denke, ich habe mich nicht geirrt, als ich schrieb, dass die Motive eines Täters eine Rolle bei der Strafzumessung spielen dürfen.
Zitat: | Das Gesetz legitimiert nicht, wegen der Strafzumessung zu unterscheiden zwischen einem Täter, der es als ein Übel betrachtet, dass sein Opfer am Leben ist, weil dieses z.B. Jude und nicht arisch oder weil dieses z. B. Jude und nicht Moslem ist. Hieran die Strafwürdigkeit zu messen, wäre rechtswidrig. |
Ich denke, man kann stichhaltig begründen, warum rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten eine ausreichend große Bedrohung darstellen, um Bewährungsstrafen auszuschließen. Wenn man das für andersartig motivierte Gewalttaten ebenso stichhaltig begründen kann, sollte man das tun und ebenfalls gesetzlich nachbessern. Ob man das tut oder nicht, macht die Begründung in Bezug auf rechtsextremistisch motivierte Gewaltdelikte allerdings nicht weniger stichhaltig und dortige gesetzliche Nachbesserungen nicht rechtswidrig.
_________________ posted by Babyface
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1164535) Verfasst am: 27.12.2008, 22:47 Titel: Re: Warum Rechtsradikale mit Vielfalt nichts anfangen können |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: |
Selbstverständlich ist bei der Strafzumessung die Motivation zu berücksichtigen. |
Du meinst also im Ernst, ein Gewaltverbrechen aus nationalsozialistischem Judenhass ist schärfer zu bestrafen als eines aus islamischem? |
Achtung! Strohmannalarm!
_________________ Defund the gender police!!
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