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Männliche Beschneidung
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1167618) Verfasst am: 31.12.2008, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Gergon hat folgendes geschrieben:

Keiner, ob Jude oder Muslim zwingt Christen oder Atheisten Beschneidungen auf.


Das ist falsch. Aber selbst wenn wir mal davon ausgehen, dass Du meinst und dass es wahr wäre, es würde keinem erwachsenem Atheisten aufgezwungen... Das Problem ist doch, dass nicht jemand sich aus freien Stücken entscheidet, sich zu beschneiden, sondern, dass ein Kind beschnitten wird, dass sich eben nicht aus freien Stücken dazu entschieden hat. Damit wird eben die körperliche Unversertheit des Kindes beinträchtigt, ohne, dass dieses darin eingewilligt hat, oder es eine medizinische Notwendigkeit gegeben hätte. Es ist auch irrelevant, ob es medizinische Gründe geben könnte, diese würden zwar eine Beschneidung rechtfertigen, aber nicht eine Beschneidung aus religiösen Gründen.

Dadurch, dass man den Eltern abspricht, entscheiden zu dürfen, dass ihr Kind beschnitten wird, wird eben Ihr Recht angezweifelt, dabei über ihr Kind verfügen zu können und dass auch religiöse Gründe dies nicht rechtfertigen. Jetzt machen das manche, um die Eltern einzuschränken, gegen Juden/Muslime was unternehmen, sie intendieren also die Freiheit der Eltern einzuschränken, um eben gegen diese etwas zu unternehmen; andere machen das aber eben, weil sie das Kind tatsächlich vor der Beschneidung beschützen wollen und womöglich gar dessen Selbstbestimmungsrecht stärken wollen.
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Gergon
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Anmeldungsdatum: 22.08.2008
Beiträge: 1301

Beitrag(#1167643) Verfasst am: 31.12.2008, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Selbstbestimmungsrecht? Welcher Mensch bestimmt sich denn nur selbst? Als Kind schon gar nicht. Es könnte jeder mit irgend einer Moral herkommen, die bestimmen will, was für andere Kinder gut und richtig sei. Da kann man nur sagen, dass es eben nicht ihre Kinder sind und sie auch nicht möchten, dass andere Menschen über ihre Kinder bestimmen. Was waere, wenn Muslime bestimmen wollten, dass auch Atheistenkinder Unterricht im Islam erhalten müssten, um nicht nur einseitig informiert zu sein? Das liefe dann auch unter Selbstbestimmungsrecht für Atheistenkinder.

Daneben schrieb ich:
Man mag von anderen Kulturen halten was man will, nur entmündigen sollte man sie nicht. Es gibt sehr wohl Frauen, die wegen Beschneidungen viel leiden müssen. Deshalb sind diese Beschneidungen auch verboten. Doch wo gibt es die vielen Maenner, die wegen einer fehlenden Vorhaut derart leiden? Sind auch sie zu unmündig um das überhaupt beurteilen zu können? Nur der Unbeschnittene weiß was für andere gut und richtig ist?

Sollen da mal wieder Menschen beschützt (entmündigt) werden, die gar nicht beschützt werden wollen. Aber aehnliches kennen wir ja schon von den Kopftuchverboten. Verlegen Geschockt
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1167647) Verfasst am: 31.12.2008, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Gergon hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Vielleicht solltest Du Dich doch mal der Mühe unterziehen, zu begründen, weshalb Angehörige gewisser Religionen von den Gesetzen freigestellt werden sollen, und weshalb es Antisemitismus ist, alle Bürger gleich behandeln zu wollen. Das hab ich bis jetzt nämlich leider immer noch nicht verstanden.


Begreife einfach mal, dass auch Bürger ein Recht darauf hat, nicht immer gleich sein zu müssen. Und unsere Grundgesetze schützen eben nicht nur Mehrheiten, sondern auch Minderheiten vor den Versuchen sie durch Zwang gleich machen zu wollen. Und dieser Schutz ist auch unser Schutz.



Unsere Gesetze sind dazu da, jedermann, -frau und Kind zu schützen. Sie gelten für alle.


Ein Gesetz, welches es verbietet nachts unter Bruecken zu schlafen, mag auch fuer alle gelten, es richtet sich aber nichtsdestotrotz gegen eine bestimmte Minderheit. Im vorliegenden Fall sehe ich das genauso.

Gruss, Bernie
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Defund the gender police!! Let's Rock
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Gergon
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Anmeldungsdatum: 22.08.2008
Beiträge: 1301

Beitrag(#1167648) Verfasst am: 31.12.2008, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

@beachbernie
Aber auch die Reichen haben bei solchen Gesetzen, genau so wie die Wohnungslosen, die Pflicht, nicht unter Brücken zu schlafen. Cool
Daneben gibt es noch die Pflicht aller an jüdischen und muslimischen Feiertagen zu arbeiten, die Pflicht christliche Feiertage zu achten u.s.w.


Zuletzt bearbeitet von Gergon am 31.12.2008, 23:07, insgesamt einmal bearbeitet
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11518

Beitrag(#1167667) Verfasst am: 31.12.2008, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde es ziemlich irreführend zu behaupten, dass es bei einer Beschneidung aus religiösen Gründen um eine Abwägung zwischen der Religionsfreiheit des Kindes und seiner körperlichen Unversehrtheit, gehe. Läge hier tatsächlich eine entsprechende Rechtsgüterkollision vor, dann würden alle Eltern, welche ihre Kinder nicht beschneiden lassen, sich also für die körperliche Unversehrtheit entscheiden, in Konsequenz die Religionsfreiheit ihrer Kinder verletzen.

Da scheint mir der Standpunkt plausibler, dass mit einer Beschneidung aus religiösen Gründen sowohl eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit als auch einer Verletzung der (negativen) Religionsfreiheit vorliegt.

Man mag vielleicht argumentieren, dass die Religionsfreiheit des Kindes verletzt sei, egal wie man sich entscheidet. Aber auch dann geht es nicht mehr um eine Abwägung, sondern nur noch um die Frage, ob eine weitere Rechtsgüterverletzung (die Körperverletzung) in Kauf genommen werden darf oder nicht. Und auch dann fällt die Antwort mE klar aus: nein.
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posted by Babyface
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#1167671) Verfasst am: 31.12.2008, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vormund vertritt die "Religionsfreiheit" des Kindes. Es geht um die Verletzung am Recht, sein Kind traditionell zu erziehen und sekundär um die Ansicht des Kindes.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1167675) Verfasst am: 31.12.2008, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:
Ich finde es ziemlich irreführend zu behaupten, dass es bei einer Beschneidung aus religiösen Gründen um eine Abwägung zwischen der Religionsfreiheit des Kindes und seiner körperlichen Unversehrtheit, gehe. Läge hier tatsächlich eine entsprechende Rechtsgüterkollision vor, dann würden alle Eltern, welche ihre Kinder nicht beschneiden lassen, sich also für die körperliche Unversehrtheit entscheiden, in Konsequenz die Religionsfreiheit ihrer Kinder verletzen.


Das ist nicht korrekt. Die Religionsfreiheit des Kindes wird durch die Eltern verwaltet, die Eltern entscheiden also, welche Religion das Kind haben sollte. Wenn diese Entscheidung dabei eine Beschneidung impliziert, steht also die Religionsfreiheit des Kindes im Konflikt mit seiner körperlichen Unversertheit...


... natürlich ist das bescheuert, aber unser Rechtssystem bzw. dessen herrschende Auslegung ist ja auch nicht ideal.
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#1167680) Verfasst am: 31.12.2008, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:

... natürlich ist das bescheuert, aber unser Rechtssystem bzw. dessen herrschende Auslegung ist ja auch nicht ideal.


Richtig, man sollte den Säugling entscheiden lassen freakteach Auf den Arm nehmen
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Antidogmatiker
registrierter User



Anmeldungsdatum: 29.02.2008
Beiträge: 330

Beitrag(#1167685) Verfasst am: 01.01.2009, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

beachbearnie hat folgendes geschrieben:
..., es richtet sich aber nichtsdestotrotz gegen eine bestimmte Minderheit. Im vorliegenden Fall sehe ich das genauso.

Merke:
1. Was Minderheiten machen ist immer gut!
2. Wenn eine Minderheit mal was Schlechtes macht, tritt sofort Regel 1 in Kraft!

Was fangen wir dann eigentlich mit dem Staat an? Am Kopf kratzen
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1167688) Verfasst am: 01.01.2009, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

Antidogmatiker hat folgendes geschrieben:
beachbearnie hat folgendes geschrieben:
..., es richtet sich aber nichtsdestotrotz gegen eine bestimmte Minderheit. Im vorliegenden Fall sehe ich das genauso.

Merke:
1. Was Minderheiten machen ist immer gut!
2. Wenn eine Minderheit mal was Schlechtes macht, tritt sofort Regel 1 in Kraft!

Was fangen wir dann eigentlich mit dem Staat an? Am Kopf kratzen


Thema verfehlt.
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11518

Beitrag(#1167696) Verfasst am: 01.01.2009, 01:06    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
Ich finde es ziemlich irreführend zu behaupten, dass es bei einer Beschneidung aus religiösen Gründen um eine Abwägung zwischen der Religionsfreiheit des Kindes und seiner körperlichen Unversehrtheit, gehe. Läge hier tatsächlich eine entsprechende Rechtsgüterkollision vor, dann würden alle Eltern, welche ihre Kinder nicht beschneiden lassen, sich also für die körperliche Unversehrtheit entscheiden, in Konsequenz die Religionsfreiheit ihrer Kinder verletzen.


Das ist nicht korrekt. Die Religionsfreiheit des Kindes wird durch die Eltern verwaltet, die Eltern entscheiden also, welche Religion das Kind haben sollte. Wenn diese Entscheidung dabei eine Beschneidung impliziert, steht also die Religionsfreiheit des Kindes im Konflikt mit seiner körperlichen Unversertheit...

Ja, so hast Du das schon oben mehrmals geschrieben. Diese Interpretation halte ich jedoch nach wie vor für irreführend. Vielleicht solltest Du mal erklären, was Du genau unter "Grundrechte verwalten" verstehst. Bedeutet es..

a. Eltern haben durch ihr Verhalten Sorge dafür zu tragen bzw. eine Art Garantenstellung, dass möglichst keine Grundrechte des Kindes verletzt werden, wobei sie selbst eine solche Verletzung nur bewirken oder zulassen dürfen, wenn durch die Verletzung eines Grundrechts ein anderes gleich- oder höherwertiges Grundrecht des Kindes bewahrt wird? Dann gilt eben genau das, was ich oben ausgeführt habe.

oder bedeutet "verwalten" (vereinfacht ausgedrückt) schlicht

b. Elternwunsch=Kindeswunsch? Dann läge aber ebenso wenig ein Rechtsgüterkonflikt vor wie er bei der Entscheidung eines Volljährigen vorliegt.
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Roter Ballon
Lifted



Anmeldungsdatum: 22.12.2006
Beiträge: 2631
Wohnort: München

Beitrag(#1167719) Verfasst am: 01.01.2009, 02:47    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
(...)Das Problem ist doch, dass nicht jemand sich aus freien Stücken entscheidet, sich zu beschneiden, sondern, dass ein Kind beschnitten wird, dass sich eben nicht aus freien Stücken dazu entschieden hat. Damit wird eben die körperliche Unversertheit des Kindes beinträchtigt, ohne, dass dieses darin eingewilligt hat, oder es eine medizinische Notwendigkeit gegeben hätte. Es ist auch irrelevant, (...)

Das ist der Kasus beknaktus!


Religionen haben sich der Freiheitliche demokratische Grundordnung zu unterwerfen . PUNKT!
FGO hat folgendes geschrieben:
Er wurde vom Bundesverfassungsgericht wie folgt präzisiert:

„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“

– BVerfGE 2, 1, 12


also rein gesetzestreu heißt dann das elfte Gebot on Topic:
Du sollst nicht beschneiden vor der Vollmündigkeit des zu beschnittenwerdenden.
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ertrage die Clowns!
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chiring
Asatru



Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 1694
Wohnort: Westfalen

Beitrag(#1167725) Verfasst am: 01.01.2009, 03:21    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
chiring hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:


Es gibt ganz andere, nicht religiös begründete, Einschränkungen der Selbstbestimmung des Kindes. Das Kind hat _jedes_ Grundrecht, aber sie werden sozusagen durch die Eltern verwaltet.


Der Punkt liegt aber nicht bei den Nichtreligiösen Einschränkungen, sondern bei den religiösen, die in diesem Fall vollkommen unnötig sind. Daher hinken die Vergleiche mit Operationen, Tätowierungen (bei Jugendlichen), etc.
Es wäre auch unnötig aus religiösen Gründen Kleinkindern den großen Zeh zu amputieren, selbst wenn das durch die Eltern "verwaltet" wird.


Du hast es nicht verstanden, Status quo ist, dass die Eltern die Grundrechte für das Kind verwalten, also auch bei einer Grundrechtskollision für das Kind entscheiden dürfen, welches hoher wiegt.



Erklär mir mal was ich daran nicht verstanden haben soll?!
Du würdest meinen das religiös motivierte Amputationen an Kleinkindern korrekt seien, wenn nur die Eltern zustimmen? Seh ich das richtig?

Ich bin mir - nach deinem Eintrag - nicht sicher ob ich deine Motivationsgründe verststehen will, woraus auch immer sie sich ergeben.
Ich denke, Du verstehst etwas grundsätzliches nicht. Eben das nicht nur die Eltern entscheiden können. Denn wäre es so, wären Kinder- und Jugendschutzgesezte überflüssig.
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Zuletzt bearbeitet von chiring am 01.01.2009, 03:34, insgesamt einmal bearbeitet
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#1167727) Verfasst am: 01.01.2009, 03:31    Titel: Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:


b. Elternwunsch=Kindeswunsch? Dann läge aber ebenso wenig ein Rechtsgüterkonflikt vor wie er bei der Entscheidung eines Volljährigen vorliegt.


Das ist m.A.n. auch vermittels deiner obigen Ausführung unzutreffend.
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chiring
Asatru



Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 1694
Wohnort: Westfalen

Beitrag(#1167731) Verfasst am: 01.01.2009, 03:47    Titel: Antworten mit Zitat

Argaith hat folgendes geschrieben:
Der Vormund vertritt die "Religionsfreiheit" des Kindes. Es geht um die Verletzung am Recht, sein Kind traditionell zu erziehen und sekundär um die Ansicht des Kindes.


Sorry, aber der Vormund vertritt vieles andere zuerst, bevor es um die Religion geht.
Und zwar als erstes die körperliche Unversehrtheit seines Schützlings. Denn wenn der Vormund das (!) nicht garantieren kann, ist alles andere - egal was - weder im Sinne des Vormunds, noch seines Schützlings.
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Gergon
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Anmeldungsdatum: 22.08.2008
Beiträge: 1301

Beitrag(#1167744) Verfasst am: 01.01.2009, 06:11    Titel: Antworten mit Zitat

Die freiheitliche, demokratische Grundordnung sieht in der Beschneidung allerdings weder eine Amputation, noch eine Versehrtheit. Wir brauchen auch keinen Staat als Übervater, der als Sklave des Durchschnittsbürgers, allen Menschen, die aus was für Gründen auch immer, nicht nur gleich sein wollen, seinen Willen aufzwingt. Deutsche Kinder- und Jugendschutzgesetze berücksichtigen und beschützen eben auch den Kulturkreis, aus denen die Kinder stammen. Ihnen den auszureden oder gar zu verbieten kann nicht die Aufgabe des Staates sein.

Erwachsene Menschen haben sich in der Regel auch damit abgefunden, dass in ihrer Kindheit ihre Eltern für sie Entscheidungen trafen. So man alt genug ist kann man selber entscheiden. Es wird aber nie der Fall eintreten, dass es je Kinder geben wird, die ohne elterliche Vorpraegungen aufwachsen. Wer hat hier in Deutschland denn je die gleichen Möglichkeiten gehabt Jude, Muslim oder Hindu zu werden? Durch gesellschaftliche und elterliche Praegungen war es vorbestimmt, dass die meisten entweder zu Christen oder zu Atheisten wurden. Diese erdachte, totale Entscheidungsfreiheit ist also nichts als Illusion. Es kann sie gar nicht geben.
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Brigitte
GenderIn



Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 575
Wohnort: CCAA

Beitrag(#1167765) Verfasst am: 01.01.2009, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Gergon hat folgendes geschrieben:

Erwachsene Menschen haben sich in der Regel auch damit abgefunden, dass in ihrer Kindheit ihre Eltern für sie Entscheidungen trafen. So man alt genug ist kann man selber entscheiden.


Bei Beschneidungen kann der erwachsenen Mensch sich aber nicht mehr umentscheiden. Er muss sich damit abfinden.

M.M.n. sollten Grundgesetz/Jugendschutzgesetz dahingehend erweitert werden, dass Eltern irreversible Eingriffe an ihren Kindern nicht vornehmen (lassen) dürfen (Ausnahme: medizinische Indikation).
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11518

Beitrag(#1167810) Verfasst am: 01.01.2009, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Argaith hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:


b. Elternwunsch=Kindeswunsch? Dann läge aber ebenso wenig ein Rechtsgüterkonflikt vor wie er bei der Entscheidung eines Volljährigen vorliegt.


Das ist m.A.n. auch vermittels deiner obigen Ausführung unzutreffend.

Wenn die Eltern als Sprachrohr von Kindesinteressen verstanden werden, repräsentiert die Entscheidung der Eltern lediglich die Lösung eines intraindividuellen Interessenskonflikts des Kindes, nämlich zwischen dem Interesse einer bestimmten Religionsgemeinschaft anzugehören und dem Interesse nach körperlicher Unversehrtheit - so wie die Entscheidung eines Volljährigen die Lösung seines intraindividuellen Interessenskonflikts repräsentiert. Man sollte jedoch intraindividuelle Interessenskonflikte nicht mit einer Rechtsgüterkollision verwechseln, da deren Lösungen unterschiedlichen Bestimmungen unterliegen. Die Lösung von Rechtsgüterkollisionen unterliegen prinzipiell gesetzlichen Bestimmungen, die Lösung intraindividueller Interessenskonflikten sind dem Individuum (bzw. seinem Sprachrohr) prinzipiell freigestellt, solange die Lösung nicht mit irgend welchen Rechtsgütern Dritter kollidiert.
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1167833) Verfasst am: 01.01.2009, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

chiring hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
chiring hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:


Es gibt ganz andere, nicht religiös begründete, Einschränkungen der Selbstbestimmung des Kindes. Das Kind hat _jedes_ Grundrecht, aber sie werden sozusagen durch die Eltern verwaltet.


Der Punkt liegt aber nicht bei den Nichtreligiösen Einschränkungen, sondern bei den religiösen, die in diesem Fall vollkommen unnötig sind. Daher hinken die Vergleiche mit Operationen, Tätowierungen (bei Jugendlichen), etc.
Es wäre auch unnötig aus religiösen Gründen Kleinkindern den großen Zeh zu amputieren, selbst wenn das durch die Eltern "verwaltet" wird.


Du hast es nicht verstanden, Status quo ist, dass die Eltern die Grundrechte für das Kind verwalten, also auch bei einer Grundrechtskollision für das Kind entscheiden dürfen, welches hoher wiegt.



Erklär mir mal was ich daran nicht verstanden haben soll?!


Die Zielrichtung der Grundrechte hast du zuallererst nicht verstanden wie so viele hier und überhaupt heute!

Die Grundrechte schützen die Bürgerinnen zuallererst vor dem Staat.

Das nämlich ist die Grundlage eines freiheitlich demokratischen Staates, dass der Staat nur eingreifen darf, wenn es gar nicht anders geht.
Das wiederum darf er nur auf der Grundlage von Gesetzen.
D.h. aber auch: Es sind nur dann Gesetze zu erlassen, wenn es nicht anders geht.

Die Grundrechte sichern den Bürgerinnen zu, dass sie ihr Leben in Freiheit gestalten können wie sie wollen, und zwar jede einzelne Bürgerin.
Die Bürgerinnen sind keineswegs gehalten sich an das zu halten, wie die Mehrheit meint dass das Leben zu gestalten ist, sondern es ist ihr Grundrecht, das nach eigenem Willen zu tun.

Zitat:

Durch die Verfassung garantierte Rechte, die dem einzelnen Menschen gegenüber dem Staat unmittelbar zustehen.
Die Grundrechte sind die wesentlichen Leitlinien der Verfassung (Grundgesetz, GG) und beschreiben die wichtigsten Werte des menschlichen Zusammenlebens.

Grundrechte haben vor allem eine Abwehrfunktion, das heißt, sie sollen gegen staatliche Eingriffe - zum Teil auch gegen Dritte - schützen.
Einige Grundrechte gewähren jedoch auch einen Anspruch gegen den Staat (Anspruchsrechte)

Die Grundrechte binden die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und alle Gerichte als unmittelbar geltendes und höchstes Recht.

http://www.rechtslexikon-online.de/Grundrechte.html

Es scheint auch keinem klar zu sein, warum die Abwehrfunktion der Grundrechte gegen den Staat zielen muss.
Ich darf dann einmal daran erinnern, dass das GG in Deutschland 1949 vom parlamentarischen Rat angenommen wurde, und es allen Grund gab eine Verfassung zuallererst so zu gestalten, dass sie die Bürgerinnen vor dem Staat schützt.
Davon abgesehen dass das ohnehin die Geschichte freiheitlicher Verfassungen ist.

Darin besteht ja gerade der Unterschied zu früheren Herrschaftsformen, dass eben nicht jede einzelne Bürgerin so leben muss, wie ihre Fürsten/Könige....... das nach ihrem Gutdünken bestimmten, inclusive dessen dass sie deren Religion annehmen mussten und diese auch jederzeit willkürlich in das Leben der UNTERTANEN eingreifen konnten.




Und auch das Elternrecht ist eben ein Grundrecht!
Zitat:
Art 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html



Das einzige Grundrecht übrigens, das mit einer Pflicht verbunden ist.

Zitat:
Das "Elternrecht" wurzelt in Art. 6 II GG. Als dienendes Grundrecht existiert und entwickelt es sich nur dort, wo es von seinem Träger tatsächlich wahrgenommen wird. 8 Diese Verknüpfung von Rechten und Pflichten der Eltern unterscheidet das Elternrecht von allen anderen Grundrechten, sie sind untrennbar miteinander verbunden. Dieser Rechte-Pflichten-Kreis wird als "Elternrecht" bezeichnet.

Das Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung ist Ausfluß des Persönlichkeitsrechts ( Art. 2 I, 1 I GG). Daraus resultiert auch sein Anspruch auf Wahrnehmung der Wächteramtsfunktion des Staates. Dabei muss den Eltern im Sinne von Subsidiarität der Vorrang eingeräumt werden, und die Art und das Ausmaß des Eingriffes muss sich am Ausmaß des Versagens der Eltern und am Interesse der Kinder orientieren. So wurde dem staatlichen Wächter die Aufgabe zuteil, den Eltern helfende und unterstützende Maßnahmen bereitzustellen, welche das verantwortungsbewusste Verhalten der Eltern herstellen oder wiederherstellen können. 9

Daraus wird deutlich, dass bei Gefahr für das Kindeswohl, die Eltern erst als letztes Mittel das Sr. entzogen werden soll. (10) Elternrecht und staatliches Wächteramt werden rechtsdogmatisch verknüpft. Damit erhofft man sich die Würde und das Wohl des Kindes am besten zu schützen. Zwischen den beiden Polen Elternrecht und staatliches Wächteramt ist also das Kindeswohl angesiedelt. Das Kindeswohl ist abhängig von den gesellschaftlichen Vorstellungen von Lebensbedingungen, wie sie den Kindern gerade noch zugemutet werden können.

http://www.vafk-wiesbaden.de/informationen_varia/Sorgerecht.htm


Inhalt der elterlichen Sorge:
http://www.vafk-wiesbaden.de/informationen_varia/Folie2.pdf

Diesen Link sollte man sich dann mal genau ansehen!!

Kann man alles ändern, sollte man aber gut überlegen wie und was, es hat ja weitestreichende Folgen für ALLE.
Von so Kleinigkeiten wie einer Zweidrittelmehrheit im Parlament dann mal abgesehen, und der Bundesrat muss dann auch zustimmen.

Aber ich gehe mal davon aus, das interessiert hier kaum einen, wie auch das nicht, dass ein Rechtssystem kein Supermarkt ist.
Obwohl, unseres ist bereits einer geworden in den letzen Jahrzehnten, ein verdammt unübersichtlicher und sehr schlampig gemachter, in dem keiner mehr den Überblick hat.

Aber nur zu, immer noch mehr reinstopfen an Einzelgesetzen, bei denen es dann Jahre braucht, bis man halbwegs ne Linie hat, wie die Rechtslage da eigentlich zu sehen ist.

Es scheinen heute immer alle zu meinen Gesetze betreffen immer nur die anderen, da kann man seine blauen Wunder erleben, wovon man da plötzlich selber betroffen ist.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1167930) Verfasst am: 01.01.2009, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:
Wenn die Eltern als Sprachrohr von Kindesinteressen verstanden werden, repräsentiert die Entscheidung der Eltern lediglich die Lösung eines intraindividuellen Interessenskonflikts des Kindes, nämlich zwischen dem Interesse einer bestimmten Religionsgemeinschaft anzugehören und dem Interesse nach körperlicher Unversehrtheit - so wie die Entscheidung eines Volljährigen die Lösung seines intraindividuellen Interessenskonflikts repräsentiert. Man sollte jedoch intraindividuelle Interessenskonflikte nicht mit einer Rechtsgüterkollision verwechseln ...


Jetzt verstehe ich, was Du meinst. Das ist schon zutreffend und meinst war da ungenau. Es bleibt aber trotzdem am Erziehungsrecht der Eltern hängen (worauf es mir ankam).

@Reza

Der Staat ist aber auch verpflichtet, den Bürgern die Ausübung ihrer Grundrechte zu ermöglichen und sie vor Verletzung dieser zu schützen.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
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Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1167931) Verfasst am: 01.01.2009, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Es erläutert, wieso überhaupt solche Verbindungen gezogen werden. Es ist nunmal allgemein ein Problem, dass manche tatsächlichen Probleme von manchen Gruppen instrumentalisiert werden; es ist gerechtfertigt und unter Umständen sogar notwendig darauf hinzuweisen.

Es ist nicht gerechtfertigt, dass alle Beschneidungsgegner mit Nazis in Verbindung gebracht werden. Genau dies machst du allerdings, wenn du bei jedem Beschneidungsgegner sofort auf die Verbindung zu den Nazis hinweist.
Zudem sagt es nicht über die Richtigkeit einer Sache aus, wenn sie aus falschen Gründen für richtig gehalten wird.

Im übrigen warte ich immer noch auf Belege für den Antisemitismus-Vorwurf von Reza.
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Trish:(
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1167935) Verfasst am: 01.01.2009, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Es erläutert, wieso überhaupt solche Verbindungen gezogen werden. Es ist nunmal allgemein ein Problem, dass manche tatsächlichen Probleme von manchen Gruppen instrumentalisiert werden; es ist gerechtfertigt und unter Umständen sogar notwendig darauf hinzuweisen.

Es ist nicht gerechtfertigt, dass alle Beschneidungsgegner mit Nazis in Verbindung gebracht werden. Genau dies machst du allerdings, wenn du bei jedem Beschneidungsgegner sofort auf die Verbindung zu den Nazis hinweist.


Das mache ich ja nicht zwangsläufig. Außerdem weise ich ja nicht bei einem Beschneidungsgegner auf die Verbindung zu den Nazis hin sondern ich weise darauf hin, dass das Thema Beschneidungsverbot instrumentalisiert wird (u. a. von Nazis).

Zitat:
Zudem sagt es nicht über die Richtigkeit einer Sache aus, wenn sie aus falschen Gründen für richtig gehalten wird.


Politische Forderungen sind sowieso nicht an und für sich irgendwie "richtig", sondern können dies nur von bestimmten Prämissen/Zielen ausgehend sein. Aber ich habe nie gesagt, dass es deswegen falsch wäre.
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Wolf
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Beitrag(#1167937) Verfasst am: 01.01.2009, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Das ist nicht korrekt. Die Religionsfreiheit des Kindes wird durch die Eltern verwaltet, die Eltern entscheiden also, welche Religion das Kind haben sollte.
Was völlig absurd ist und meiner ethischen nonjuristischen Auffassung gegen die Religionsfreiheit des Kindes verstößt. Insbesondere verstoßen nicht rückgängig machbare Entscheidungen.
Zudem handelt es sich beim Recht der körperlichen Unversehrtheit auf einfachs zu erfüllendes passives Recht, während es sich bei der Religionsfreiheit um ein aktives Recht handelt, welches nur durch die Eltern verwaltet [im Sinne des Kindes] werden kann, wenn das Kind selbst sagen kann was es will. Das mag juristisch anders gesehen werden, sowie auch die Beschneidung aus religösen Gründen juristisch nicht strafbar ist, aber wir diskutieren ja ums sollen und nicht ums sein.
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Kival
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Beitrag(#1167938) Verfasst am: 01.01.2009, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:

Die Bürgerinnen sind keineswegs gehalten sich an das zu halten, wie die Mehrheit meint dass das Leben zu gestalten ist, sondern es ist ihr Grundrecht, das nach eigenem Willen zu tun.


Es ist aber völlig legitim, in Frage zu stellen, dass - jetzt eben nicht mehr rechtlich gesprochen - des Kindes körperliche Unversertheit durch religiöse Vorstellungen der Eltern verletzt wird. Das ist für sich selbst kein Antisemitismus, kein Rassismus oder sonstwas. Es ist auch kein Grund, von einer Forderung abzusehen, nur weil sie kaum durchsetzbar erscheint.
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Wolf
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Beitrag(#1167940) Verfasst am: 01.01.2009, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:

Das mache ich ja nicht zwangsläufig. Außerdem weise ich ja nicht bei einem Beschneidungsgegner auf die Verbindung zu den Nazis hin sondern ich weise darauf hin, dass das Thema Beschneidungsverbot instrumentalisiert wird (u. a. von Nazis).
Ich sehe hier trotzdem die Gefahr, dass Beschneidungsgegner auf diese Weise krimninalisiert werden.
Zitat:

Zitat:
Zudem sagt es nicht über die Richtigkeit einer Sache aus, wenn sie aus falschen Gründen für richtig gehalten wird.


Politische Forderungen sind sowieso nicht an und für sich irgendwie "richtig", sondern können dies nur von bestimmten Prämissen/Zielen ausgehend sein. Aber ich habe nie gesagt, dass es deswegen falsch wäre.

Türlich.
Übrigens halte ich dich auch für einen Beschneidungsgegner ist dies korrekt?
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Wolf
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Beitrag(#1167942) Verfasst am: 01.01.2009, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ein Gesetz, welches es verbietet nachts unter Bruecken zu schlafen, mag auch fuer alle gelten, es richtet sich aber nichtsdestotrotz gegen eine bestimmte Minderheit. Im vorliegenden Fall sehe ich das genauso.

Gruss, Bernie

Weswegen?
In den Usa werden/wurden übrigens auch viele Christen beschnitten.
Abgesehen von medizischen [Schein]gründen auch aus dem Grund, dass Onanie dadurch erschwert wird.
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Kival
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Beitrag(#1167952) Verfasst am: 01.01.2009, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Das ist nicht korrekt. Die Religionsfreiheit des Kindes wird durch die Eltern verwaltet, die Eltern entscheiden also, welche Religion das Kind haben sollte.
Was völlig absurd ist und meiner ethischen nonjuristischen Auffassung gegen die Religionsfreiheit des Kindes verstößt. Insbesondere verstoßen nicht rückgängig machbare Entscheidungen.


Das sehe ich auch so.

Zitat:
Zudem handelt es sich beim Recht der körperlichen Unversehrtheit auf einfachs zu erfüllendes passives Recht, während es sich bei der Religionsfreiheit um ein aktives Recht handelt, welches nur durch die Eltern verwaltet [im Sinne des Kindes] werden kann, wenn das Kind selbst sagen kann was es will.


Die Religionsfreiheit ist sowohl positives als auch negatives Recht, aber der rituelle Beitritt zu einer Religionsgemeinschaft ist natürlich Aspekt der positiven Religionsfreiheit. Ich sehe auch keinerlei Bedarf, ein Kind frühzeitig einer Gemeinschaft zuzuführen oder dergleichen. Problematisch ist aber, dass es z. B. im kath. Christentum ja so ist, dass ein nicht-getauftes Kind verdammt ist, wenn es stirbt, somit ist aus der Sicht der Eltern essentiell, es taufen zu lassen. Deswegen kann es nicht sein, dass eine Taufe verboten wird, man kann allerdings deren rechtliche Bindung für das Kind einfach anzweifeln. Jetzt weiß ich aber z. B. nicht, ob die Beschneidung im Judentum und Islam notwendige Bedingung für den Schutz des Kindes im religiösen Sinne ist. Falls dem aber so ist, gibt es nunmal einen Konflikt und solange man den Eltern das Erziehungsrecht zuspricht wird es dann sehr schwierig, die Beschneidung zu verbieten.


Wolf hat folgendes geschrieben:

Übrigens halte ich dich auch für einen Beschneidungsgegner ist dies korrekt?


Das ist korrekt.
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Kival
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Beitrag(#1167955) Verfasst am: 01.01.2009, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Argaith hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:

... natürlich ist das bescheuert, aber unser Rechtssystem bzw. dessen herrschende Auslegung ist ja auch nicht ideal.


Richtig, man sollte den Säugling entscheiden lassen freakteach Auf den Arm nehmen


Man sollte warten, bis das Kind entscheiden kann.
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Babyface
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Beitrag(#1167960) Verfasst am: 01.01.2009, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
Wenn die Eltern als Sprachrohr von Kindesinteressen verstanden werden, repräsentiert die Entscheidung der Eltern lediglich die Lösung eines intraindividuellen Interessenskonflikts des Kindes, nämlich zwischen dem Interesse einer bestimmten Religionsgemeinschaft anzugehören und dem Interesse nach körperlicher Unversehrtheit - so wie die Entscheidung eines Volljährigen die Lösung seines intraindividuellen Interessenskonflikts repräsentiert. Man sollte jedoch intraindividuelle Interessenskonflikte nicht mit einer Rechtsgüterkollision verwechseln ...


Jetzt verstehe ich, was Du meinst. Das ist schon zutreffend und meinst war da ungenau. Es bleibt aber trotzdem am Erziehungsrecht der Eltern hängen (worauf es mir ankam).

Das bleibt es nur, wenn man der Interpretation von "Grundrechteverwaltung" nach b. folgt. Folgt man hingegen der Interpretation nach a. (siehe oben), kann aus dem "Verwaltungsrecht" kein Beschneidungsrecht abgeleitet werden, da dies hier im Gegensatz zu Interpretation b. eine Rechtsgüterkollision bzw. eine Abwendung einer Grundrechtsverletzung durch die Beschneidung voraussetzen würde.
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posted by Babyface
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Kival
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Beitrag(#1167964) Verfasst am: 01.01.2009, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:

Das bleibt es nur, wenn man der Interpretation von "Grundrechteverwaltung" nach b. folgt. Folgt man hingegen der Interpretation nach a. (siehe oben), kann aus dem "Verwaltungsrecht" kein Beschneidungsrecht abgeleitet werden, da dies hier im Gegensatz zu Interpretation b. eine Rechtsgüterkollision bzw. eine Abwendung einer Grundrechtsverletzung durch die Beschneidung voraussetzen würde.


Ein reines a) ist mit dem GG m. E. nicht vereinbar, die herrschende Lehre ist IMHO zwischen a) und b).
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