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Im Ausland geboren

 
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Namronia
1500+ mal Qualität!



Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 1687

Beitrag(#1167803) Verfasst am: 01.01.2009, 12:00    Titel: Im Ausland geboren Antworten mit Zitat

wenn eine schwangere frau ins ausland fährt, sagen wir in die türkei, und dort ihr kind bekommt, ist das kind denn eigentlich ein türke?

es bräuche ja einen pass um wieder nach deutschland zu kommen, einen türkischen wenn ich mich nicht irre.

aber das kind wäre nur für wenige tage in der türkei, macht das wirklich zum türken? Cool

die frage ist NICHT irgendwie rassistisch gemeint, aber ich wills mal wissen.

bye..!
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1167805) Verfasst am: 01.01.2009, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.duisburg.de/micro/europa/BuergerEuropas/102010100000218605.php

Um mit einem Neugeborenen nach D zurückzukommen, braucht sie vermutlich eine Geburtsurkunde. Mit dieser kann sie dann an der Grenze entsprechende vorläufige Reisepapiere bekommen.
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boomklever
Impfgegnergegner



Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 11112
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1167806) Verfasst am: 01.01.2009, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

GK Den A.... versohlen
_________________

Don't gift pearls before casting an octopus in a movie.
-- Cherry (ACNH)
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1167807) Verfasst am: 01.01.2009, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Frage
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boomklever
Impfgegnergegner



Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 11112
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1167808) Verfasst am: 01.01.2009, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Frage

In Gemeinschaftskunde nicht aufgepasst. zwinkern
_________________

Don't gift pearls before casting an octopus in a movie.
-- Cherry (ACNH)
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1167813) Verfasst am: 01.01.2009, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, ich glaub nicht, dass man in der Schule lernt, was man machen muss, wenn man ohne Kind ausreist, aber mit Kind wieder einreisen will. Lachen
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Rene Hartmann
Säkular? Na klar!



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 1404
Wohnort: Rhein-Main

Beitrag(#1167817) Verfasst am: 01.01.2009, 12:45    Titel: Re: Im Ausland geboren Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
wenn eine schwangere frau ins ausland fährt, sagen wir in die türkei, und dort ihr kind bekommt, ist das kind denn eigentlich ein türke?


Das hängt vom jeweiligen Staatsbürgerschaftsrecht ab. Wer in den USA geboren wurde, erhält m. W. die amerikanische Staatsbürgerschaft.

In Deutschland gilt das 'ius sanguinis', d. h. Deutscher ist nur, wer von Deutschen abstammt. Wie die Türkei das regelt, weiß ich nicht.
_________________
"Es kommt darauf an, zur Gruppe der Individualisten zu gehören"
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Wraith
diskordianischer Papst



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 3189
Wohnort: Regensburg

Beitrag(#1167821) Verfasst am: 01.01.2009, 12:54    Titel: Re: Im Ausland geboren Antworten mit Zitat

Rene Hartmann hat folgendes geschrieben:

In Deutschland gilt das 'ius sanguinis', d. h. Deutscher ist nur, wer von Deutschen abstammt. Wie die Türkei das regelt, weiß ich nicht.

Nicht ganz. Auch wenn die Eltern schon lange genug in Deutschland leben kann es die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.
_________________
"Das ganze Problem ignorieren. Wenn man so tut, als ob es nicht existiert, glaubt es das vielleicht auch."
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moritura
pan narrans



Anmeldungsdatum: 01.12.2003
Beiträge: 1358
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1167831) Verfasst am: 01.01.2009, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Da das deutsche Staatsbürgerrecht nach dem sog. Geburtsrecht (ist mindestens ein Elternteil Deutscher oder, falls ein Elternteil kein Deutscher ist, aber der ständige Aufenthalt in Deutschland ist) geht, wäre dieses Kind nach deutschem Recht automatisch deutsch. Sprich: für die Einreise reicht die Geburtsurkunde.

Ob das Kind nach türkischem Recht Türke wäre, weiß ich nicht. Ich könnte mir vorstellen, das in der Türkei das Vaterrecht gilt. D.h. Das Kind hat die Staatsbürgerschaft des Vaters. Dies hätte zur Folge, das, falls die Reise nur eine Urlaubsreise war, die Mutter die deutsche und der Vater die türkische Staatsbürgerschaft, das Kind nach deutschem Recht erstmal deutsch wäre und nach türkischem Recht türkisch. Soweit ich weiß erkennt Deutschland und die Türkei gegenseitig ihre Staatsbürgerschaften an. Das Kind hätte also defacto 2 Staatsbürgerschaften und könnte, da eine davon eine deutsche ist mit seiner Geburtsurkunde einreichen.

Schwieriger ist es für Amerikaner. Die USA hat bei der Staatsbürgerschaft das sog. Aufenthaltsrecht. Wer auf amerikanischem Boden geboren ist hat die amerikanische Staatsbürgerschaft. Wäre das Kind der Amerikaner in Deutschland geboren wäre das Kind zunächst staatenlos und die Eltern müßten zur amerikanischen Botschaft, um die amerkanische Staatsbürgerschaft zu beantragen. (Geht in solchen Fällen natürlich problemlos, da beide Eltern Amerikaner sind)

Internationales Staatsbürgerrecht ist ein weites Feld.
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Wraith
diskordianischer Papst



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 3189
Wohnort: Regensburg

Beitrag(#1167835) Verfasst am: 01.01.2009, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

moritura hat folgendes geschrieben:


Schwieriger ist es für Amerikaner. Die USA hat bei der Staatsbürgerschaft das sog. Aufenthaltsrecht. Wer auf amerikanischem Boden geboren ist hat die amerikanische Staatsbürgerschaft. Wäre das Kind der Amerikaner in Deutschland geboren wäre das Kind zunächst staatenlos und die Eltern müßten zur amerikanischen Botschaft, um die amerkanische Staatsbürgerschaft zu beantragen. (Geht in solchen Fällen natürlich problemlos, da beide Eltern Amerikaner sind)


Das Kind wäre nicht staatenlos. Zunächst einmal bekommt das Kind automatisch mit der Geburt die amerikanische Staatsbürgerschaft. Der Gang zu Botschaft macht das nur offiziell. Ausserdem haben die meisten Staaten inzwischen Klauseln in ihrem Staatsbürgerrecht die jedem Kind das auf ihrem Gebiet geboren wird automatisch die eigene Staatsbürgerschaft verleiht, wenn es sonst staatenlos wäre.
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"Das ganze Problem ignorieren. Wenn man so tut, als ob es nicht existiert, glaubt es das vielleicht auch."
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1167840) Verfasst am: 01.01.2009, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wraith hat folgendes geschrieben:
moritura hat folgendes geschrieben:


Schwieriger ist es für Amerikaner. Die USA hat bei der Staatsbürgerschaft das sog. Aufenthaltsrecht. Wer auf amerikanischem Boden geboren ist hat die amerikanische Staatsbürgerschaft. Wäre das Kind der Amerikaner in Deutschland geboren wäre das Kind zunächst staatenlos und die Eltern müßten zur amerikanischen Botschaft, um die amerkanische Staatsbürgerschaft zu beantragen. (Geht in solchen Fällen natürlich problemlos, da beide Eltern Amerikaner sind)


Das Kind wäre nicht staatenlos. Zunächst einmal bekommt das Kind automatisch mit der Geburt die amerikanische Staatsbürgerschaft. Der Gang zu Botschaft macht das nur offiziell. Ausserdem haben die meisten Staaten inzwischen Klauseln in ihrem Staatsbürgerrecht die jedem Kind das auf ihrem Gebiet geboren wird automatisch die eigene Staatsbürgerschaft verleiht, wenn es sonst staatenlos wäre.
Schlimmer noch: das Kind ist nach deutschem Recht amerikanisch (Abstammung), nicht aber nach amerikanischem (Geburtsort).
Ist einem Freund von mir genau so passiert.
Das ist dann der Punkt, an dem es richtig absurd wird.

Am Ende der ganzen Chose hatte er dann doppelte Staatsbürgerschaft - die es in Deutschland aber ja offiziell gar nicht gibt.
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Wraith
diskordianischer Papst



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 3189
Wohnort: Regensburg

Beitrag(#1167845) Verfasst am: 01.01.2009, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Wraith hat folgendes geschrieben:
moritura hat folgendes geschrieben:


Schwieriger ist es für Amerikaner. Die USA hat bei der Staatsbürgerschaft das sog. Aufenthaltsrecht. Wer auf amerikanischem Boden geboren ist hat die amerikanische Staatsbürgerschaft. Wäre das Kind der Amerikaner in Deutschland geboren wäre das Kind zunächst staatenlos und die Eltern müßten zur amerikanischen Botschaft, um die amerkanische Staatsbürgerschaft zu beantragen. (Geht in solchen Fällen natürlich problemlos, da beide Eltern Amerikaner sind)


Das Kind wäre nicht staatenlos. Zunächst einmal bekommt das Kind automatisch mit der Geburt die amerikanische Staatsbürgerschaft. Der Gang zu Botschaft macht das nur offiziell. Ausserdem haben die meisten Staaten inzwischen Klauseln in ihrem Staatsbürgerrecht die jedem Kind das auf ihrem Gebiet geboren wird automatisch die eigene Staatsbürgerschaft verleiht, wenn es sonst staatenlos wäre.
Schlimmer noch: das Kind ist nach deutschem Recht amerikanisch (Abstammung), nicht aber nach amerikanischem (Geburtsort).
Ist einem Freund von mir genau so passiert.
Das ist dann der Punkt, an dem es richtig absurd wird.

Am Ende der ganzen Chose hatte er dann doppelte Staatsbürgerschaft - die es in Deutschland aber ja offiziell gar nicht gibt.

Auch die amerikanische Staatsbürgerschaft wird über die Abstammung weitergegeben. Wenn die Eltern selbst nicht in den USA geboren sind aber nur wenn sie sich dort lange genug aufgehalten haben. Die genauen Zeiträume hängen vom Geschlecht des amerikanischen Elternteils ab und davon ob das Kind ehelich gezeugt wurde. Bei einer unverheirateten Mutter ist die Zeit am kürzesteten bei einem verheirateten Vater am längsten.
So bin ich auch an meine doppelte Staatsbürgerschaft gekommen. Weitergeben kann ich zumindest meine amerikanische aber nur wenn ich für ein paar Jahre in die USA ziehe.
Wenn meine Schwester alles richtig macht bekommen ihre Kinder sogar drei Staatbürgerschaften.

Dass mehrfache Staatsbürgerschaften in Deutschland nicht zulässig wären ist übrigens ein Gerücht. Vermutlich rührt es daher, dass Deutschland von Personen die sich einbürgern lassen wollen verlangt ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Staatsbürgerschaften die durch die Geburt erworben werden sind davon nicht betroffen.
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Zuletzt bearbeitet von Wraith am 01.01.2009, 13:32, insgesamt einmal bearbeitet
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boomklever
Impfgegnergegner



Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 11112
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1167847) Verfasst am: 01.01.2009, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Naja, ich glaub nicht, dass man in der Schule lernt, was man machen muss, wenn man ohne Kind ausreist, aber mit Kind wieder einreisen will. Lachen

Wir hatten das damals in GK. Am Kopf kratzen Schulterzucken
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vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1167891) Verfasst am: 01.01.2009, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wraith hat folgendes geschrieben:
Dass mehrfache Staatsbürgerschaften in Deutschland nicht zulässig wären ist übrigens ein Gerücht. Vermutlich rührt es daher, dass Deutschland von Personen die sich einbürgern lassen wollen verlangt ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Staatsbürgerschaften die durch die Geburt erworben werden sind davon nicht betroffen.


Stimmt so auch nicht ganz.

Wer eine Staatsbürgerschaft bekommt ohne sie zu beantragen, behält die deutsche. Meiner ex hatte mal die belgische, weil sie mit mir verheiratat war. Sie hatt die deutsche behalten.
Das war vor mehr als 25 jahr. Mittlerweile ist es in Belgien nicht mehr üblich, den Ehepartner die staatsbürgerschaft zu übertragen.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Quéribus
Eretge



Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 5947
Wohnort: Avaricum

Beitrag(#1168247) Verfasst am: 01.01.2009, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Wraith hat folgendes geschrieben:
Dass mehrfache Staatsbürgerschaften in Deutschland nicht zulässig wären ist übrigens ein Gerücht. Vermutlich rührt es daher, dass Deutschland von Personen die sich einbürgern lassen wollen verlangt ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Staatsbürgerschaften die durch die Geburt erworben werden sind davon nicht betroffen.


Stimmt so auch nicht ganz.

Wer eine Staatsbürgerschaft bekommt ohne sie zu beantragen, behält die deutsche. Meiner ex hatte mal die belgische, weil sie mit mir verheiratat war. Sie hatt die deutsche behalten.
Das war vor mehr als 25 jahr. Mittlerweile ist es in Belgien nicht mehr üblich, den Ehepartner die staatsbürgerschaft zu übertragen.


meine Mutter hat auch durch Heirat die frz Staatsbürgerschaft zur deutschen dazu bekommen (war in den 60er jahren, die Regelungen in F haben sich da inzwischen auch geändert). Sie hat sie immer noch, obwohl sie längst von meinem Vater wieder geschieden wurde.

Ich bin ebenfalls Doppelstaatler (dt/frz): frz durch Geburt, deutsch per Erklärung, da vor 1975 geboren (danach bekamen Kinder von dt Müttern und ausländischen Vätern automatisch die dt Staatsbürgerschaft)
Es wird zwar von dt Seite empfohlen, sich bei Eintritt der Volljährigkeit zu entscheiden, zwingen kann einem aber keiner. In F war die Gesetzeslage so, daß ein Doppelstaatler innerhalb von 1 Jahr nach dem 18. Geburtstag die frz abgeben kann (da auch wiederum keinerlei Verpflichtung, dies zu tun).
_________________
"He either fears his fate too much
or his deserts are small
That dares not put it to the touch
To gain or lose it all."
James Graham
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1168332) Verfasst am: 01.01.2009, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

moritura hat folgendes geschrieben:


Schwieriger ist es für Amerikaner. Die USA hat bei der Staatsbürgerschaft das sog. Aufenthaltsrecht. Wer auf amerikanischem Boden geboren ist hat die amerikanische Staatsbürgerschaft. Wäre das Kind der Amerikaner in Deutschland geboren wäre das Kind zunächst staatenlos und die Eltern müßten zur amerikanischen Botschaft, um die amerkanische Staatsbürgerschaft zu beantragen. (Geht in solchen Fällen natürlich problemlos, da beide Eltern Amerikaner sind)

Internationales Staatsbürgerrecht ist ein weites Feld.



Ist in Kanada aehnlich und vorletztes Jahr gab es auch einen echt kniffligen Fall. Eine etwa 60-jaehrige Kanadierin wollte in die USA reisen, wofuer man neuerdings einen Reisepass braucht. Als sie den beantragte stellte sich heraus, dass sie rein rechtlich gar keine kanadische Staatsbuergerin ist, sondern eigentlich staatenlos. Sie wurde als Kind kanadischer Eltern waehrend eines mehrjaehrigen USA-Aufenthalts geboren und ihre Eltern beantragten bei ihrer Rueckkehr die kanadische Staatsbuergerschaft fuer sie, die auch problemlos gewaehrt wurde. Leider sah das kanadische Staatsbuergerschaftsrecht damals fuer diesen Fall vor, dass die Staatsbuergerschaft bei Vollendung des 16.Lebensjahres automatisch wieder erlischt, sofern sie nicht neu beantragt wird. Das hatte man natuerlich vergessen. Rein rechtlich war die gute Frau also staatenlos und lebte und arbeitete mittlerweile ueber 40 Jahre als "illegale Auslaenderin" in Kanada, ohne es zu merken. Da solchen Nebensaechlichkeiten wie Staatsbuergerschaft im kanadischen Alltag eher wenig Aufmerksamkeit gewidmet wird, fiel das auch niemandem weiter auf. Erst die Aenderung im amerikanischen Passgesetz und die dadurch verursachte Notwendigkeit einen Reisepass zu beantragen deckte die Absurditaet auf. Der Fall wurde dann rasch auf der kurzen Schiene mit typisch kanadischem Pragmatismus geloest. Die kanadische Regierung machte von irgendeinem altertuemlichen Vorschlagsrecht auf "Einbuergerung ehrenhalber" bei der britischen Krone Gebrauch, das irgendein Staatsrechtler auf die Schnelle irgendwo ausgebuddelt hatte und so wurde der konkrete Fall recht rasch zufriedenstellend geloest. Fuer die Aenderung des Gesetzes, das diese absurden Folgen hatte, konnte man sich dann etwas laenger Zeit lassen. Ich schaetze mal, dass das inzwischen geaendert ist, sodass ein solcher Fall nicht mehr vorkommen kann.

Gruss, Bernie
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Defund the gender police!! Let's Rock
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ateyim
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Anmeldungsdatum: 21.05.2007
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Beitrag(#1169873) Verfasst am: 03.01.2009, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Also:

ein Blick in das Türkische Staatsbürgerschaftsgesetz hat folgendes ans Licht gebracht:

entscheidend ist Paragraph 4:

Madde 4 - Kinder, die in der Türkei auf die Welt kommen, und deren Nationalitaet nicht durch den Vater oder die Mutter per Geburt definiert ist, gelten ab dem Moment der Geburt als türkische Staatsbürger.

Also wird hier das Thema von hinten aufgezaeumt: wenn die Gesetzgebung des Landes der Mutter ausdrücklich sagt, dass das Kind, egal wo es geboren wird, die Nationalitaet des Vaters oder der Mutter bekommt, ist die Sache klar... das Kind wird nicht türkischer Staatsbürger.

Aber es könnte Probleme geben: denn wenn der Vater Türke waere, dann waere das Kind nicht nur Türke, sie dürfte mit dem Kind nicht so einfach ausreisen, ohne seine Einwilligung, da sie als Auslaenderin in dem Moment versuchen würde, ein türkisches Kind ausser Landes zu schaffen.

Wie aber belegt man als allein Reisende den Vater?

Könnte mir vorstellen, dass in einem Land, in dem man sich immer noch kaum vorstellen kann/will/darf, dass der Vater nicht der Ehemann ist, würde man wohl nur einen Nachweis einholen, welche Nationalitaet ihr Ehemann hat.

Was passieren würde, wenn sie ledig ist??? Da müsste ich mich wohl durch den ganzen Gesetzeswaelzer durcharbeiten.

Keine Lust zwinkern
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1169902) Verfasst am: 03.01.2009, 20:42    Titel: Re: Im Ausland geboren Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
wenn eine schwangere frau ins ausland fährt, sagen wir in die türkei, und dort ihr kind bekommt, ist das kind denn eigentlich ein türke?

es bräuche ja einen pass um wieder nach deutschland zu kommen, einen türkischen wenn ich mich nicht irre.

aber das kind wäre nur für wenige tage in der türkei, macht das wirklich zum türken? Cool

die frage ist NICHT irgendwie rassistisch gemeint, aber ich wills mal wissen.

bye..!


Ne dümmere Frage ist Dir wohl nicht eingefallen für einen Thread ?
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ateyim
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Anmeldungsdatum: 21.05.2007
Beiträge: 3656
Wohnort: Istanbul

Beitrag(#1169906) Verfasst am: 03.01.2009, 20:45    Titel: Re: Im Ausland geboren Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Namronia hat folgendes geschrieben:
wenn eine schwangere frau ins ausland fährt, sagen wir in die türkei, und dort ihr kind bekommt, ist das kind denn eigentlich ein türke?

es bräuche ja einen pass um wieder nach deutschland zu kommen, einen türkischen wenn ich mich nicht irre.

aber das kind wäre nur für wenige tage in der türkei, macht das wirklich zum türken? Cool

die frage ist NICHT irgendwie rassistisch gemeint, aber ich wills mal wissen.

bye..!


Ne dümmere Frage ist Dir wohl nicht eingefallen für einen Thread ?



Ach wieso... immerhin hat er sich von all den Staaten weltweit die Türkei ausgesucht Lachen
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atheist666
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Beiträge: 8494

Beitrag(#1169913) Verfasst am: 03.01.2009, 20:52    Titel: Re: Im Ausland geboren Antworten mit Zitat

ateyim hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Namronia hat folgendes geschrieben:
wenn eine schwangere frau ins ausland fährt, sagen wir in die türkei, und dort ihr kind bekommt, ist das kind denn eigentlich ein türke?

es bräuche ja einen pass um wieder nach deutschland zu kommen, einen türkischen wenn ich mich nicht irre.

aber das kind wäre nur für wenige tage in der türkei, macht das wirklich zum türken? Cool

die frage ist NICHT irgendwie rassistisch gemeint, aber ich wills mal wissen.

bye..!


Ne dümmere Frage ist Dir wohl nicht eingefallen für einen Thread ?



Ach wieso... immerhin hat er sich von all den Staaten weltweit die Türkei ausgesucht Lachen


Weißt Du was mich am meisten ärgert beim Threadersteller, daß meine Frau immer meint, daß sie nicht so klug sei für das FGH-und dann kommt sowas!
Ich hätte ihm ja mal ne kluge Anwort geben können, aber schon dieser Rassismus gegen die Türken hat bei mir schon ausgereicht..
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ateyim
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Anmeldungsdatum: 21.05.2007
Beiträge: 3656
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Beitrag(#1169917) Verfasst am: 03.01.2009, 20:55    Titel: Re: Im Ausland geboren Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
ateyim hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Namronia hat folgendes geschrieben:
wenn eine schwangere frau ins ausland fährt, sagen wir in die türkei, und dort ihr kind bekommt, ist das kind denn eigentlich ein türke?

es bräuche ja einen pass um wieder nach deutschland zu kommen, einen türkischen wenn ich mich nicht irre.

aber das kind wäre nur für wenige tage in der türkei, macht das wirklich zum türken? Cool

die frage ist NICHT irgendwie rassistisch gemeint, aber ich wills mal wissen.

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Weißt Du was mich am meisten ärgert beim Threadersteller, daß meine Frau immer meint, daß sie nicht so klug sei für das FGH-und dann kommt sowas!
Ich hätte ihm ja mal ne kluge Anwort geben können, aber schon dieser Rassismus gegen die Türken hat bei mir schon ausgereicht..


Ich finde es lustig... ich frage mich, ob man, wenn man z.B. Grossbritannien als Reiseziel beim Beispiel genannt haette, sich auch dazu veranlasst gesehen haette, deutlich zu machen, dass man es nicht rassistisch meint.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1169922) Verfasst am: 03.01.2009, 21:00    Titel: Re: Im Ausland geboren Antworten mit Zitat

ateyim hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
ateyim hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Namronia hat folgendes geschrieben:
wenn eine schwangere frau ins ausland fährt, sagen wir in die türkei, und dort ihr kind bekommt, ist das kind denn eigentlich ein türke?

es bräuche ja einen pass um wieder nach deutschland zu kommen, einen türkischen wenn ich mich nicht irre.

aber das kind wäre nur für wenige tage in der türkei, macht das wirklich zum türken? Cool

die frage ist NICHT irgendwie rassistisch gemeint, aber ich wills mal wissen.

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Ach wieso... immerhin hat er sich von all den Staaten weltweit die Türkei ausgesucht Lachen


Weißt Du was mich am meisten ärgert beim Threadersteller, daß meine Frau immer meint, daß sie nicht so klug sei für das FGH-und dann kommt sowas!
Ich hätte ihm ja mal ne kluge Anwort geben können, aber schon dieser Rassismus gegen die Türken hat bei mir schon ausgereicht..


Ich finde es lustig... ich frage mich, ob man, wenn man z.B. Grossbritannien als Reiseziel beim Beispiel genannt haette, sich auch dazu veranlasst gesehen haette, deutlich zu machen, dass man es nicht rassistisch meint.


Er hat es aber nicht. Und verdächtig für mich ist schon, daß er die Türkei genannt hat, und 2 Zeilen später gleich den Rassismusvorwurf abwiegeln will.
Du weißt selber, der berühmte Satz: Ich habe nichts gegen Ausländer, aber...
So leiten Rassisten immer ihre Sätze ein.
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ateyim
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Anmeldungsdatum: 21.05.2007
Beiträge: 3656
Wohnort: Istanbul

Beitrag(#1169929) Verfasst am: 03.01.2009, 21:06    Titel: Re: Im Ausland geboren Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
ateyim hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
ateyim hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Namronia hat folgendes geschrieben:
wenn eine schwangere frau ins ausland fährt, sagen wir in die türkei, und dort ihr kind bekommt, ist das kind denn eigentlich ein türke?

es bräuche ja einen pass um wieder nach deutschland zu kommen, einen türkischen wenn ich mich nicht irre.

aber das kind wäre nur für wenige tage in der türkei, macht das wirklich zum türken? Cool

die frage ist NICHT irgendwie rassistisch gemeint, aber ich wills mal wissen.

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Ach wieso... immerhin hat er sich von all den Staaten weltweit die Türkei ausgesucht Lachen


Weißt Du was mich am meisten ärgert beim Threadersteller, daß meine Frau immer meint, daß sie nicht so klug sei für das FGH-und dann kommt sowas!
Ich hätte ihm ja mal ne kluge Anwort geben können, aber schon dieser Rassismus gegen die Türken hat bei mir schon ausgereicht..


Ich finde es lustig... ich frage mich, ob man, wenn man z.B. Grossbritannien als Reiseziel beim Beispiel genannt haette, sich auch dazu veranlasst gesehen haette, deutlich zu machen, dass man es nicht rassistisch meint.


Er hat es aber nicht. Und verdächtig für mich ist schon, daß er die Türkei genannt hat, und 2 Zeilen später gleich den Rassismusvorwurf abwiegeln will.
Du weißt selber, der berühmte Satz: Ich habe nichts gegen Ausländer, aber...
So leiten Rassisten immer ihre Sätze ein.


Bloss sind auch alle, die diesen Satz benutzen, Rassisten?

Kann es nicht auch übertriebene Vorsicht oder Unbeholfenheit sein, eben aus der Angst heraus, falsch verstanden zu werden?

Ich mein das jetzt nur allgemein und nicht auf den Poster bezogen, da mir dessen Postings bisher nie besonders in Erinnerung geblieben sind.
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atheist666
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1169934) Verfasst am: 03.01.2009, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Gut, manche mögen tatsächlich Angst haben, nur in der Mehrheit-jetzt auch mal unabhängig vom Poster-entpuppen sich zumindest als Halbrassisten, dies bedeutet nicht in letzter Konsequenz, falls Du das meinst.
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Namronia
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Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 1687

Beitrag(#1169952) Verfasst am: 03.01.2009, 21:23    Titel: Re: Im Ausland geboren Antworten mit Zitat

ateyim hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
ateyim hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Namronia hat folgendes geschrieben:
wenn eine schwangere frau ins ausland fährt, sagen wir in die türkei, und dort ihr kind bekommt, ist das kind denn eigentlich ein türke?

es bräuche ja einen pass um wieder nach deutschland zu kommen, einen türkischen wenn ich mich nicht irre.

aber das kind wäre nur für wenige tage in der türkei, macht das wirklich zum türken? Cool

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Weißt Du was mich am meisten ärgert beim Threadersteller, daß meine Frau immer meint, daß sie nicht so klug sei für das FGH-und dann kommt sowas!
Ich hätte ihm ja mal ne kluge Anwort geben können, aber schon dieser Rassismus gegen die Türken hat bei mir schon ausgereicht..


Ich finde es lustig... ich frage mich, ob man, wenn man z.B. Grossbritannien als Reiseziel beim Beispiel genannt haette, sich auch dazu veranlasst gesehen haette, deutlich zu machen, dass man es nicht rassistisch meint.


ich hab die türkei genommen, weil meine eltern mich alle 2 oder 3 jahre mit in einen türkeiurlaub zwingen, nicht weils rassistisch gemeint war.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1169960) Verfasst am: 03.01.2009, 21:28    Titel: Re: Im Ausland geboren Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
ateyim hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
ateyim hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Namronia hat folgendes geschrieben:
wenn eine schwangere frau ins ausland fährt, sagen wir in die türkei, und dort ihr kind bekommt, ist das kind denn eigentlich ein türke?

es bräuche ja einen pass um wieder nach deutschland zu kommen, einen türkischen wenn ich mich nicht irre.

aber das kind wäre nur für wenige tage in der türkei, macht das wirklich zum türken? Cool

die frage ist NICHT irgendwie rassistisch gemeint, aber ich wills mal wissen.

bye..!


Ne dümmere Frage ist Dir wohl nicht eingefallen für einen Thread ?



Ach wieso... immerhin hat er sich von all den Staaten weltweit die Türkei ausgesucht Lachen


Weißt Du was mich am meisten ärgert beim Threadersteller, daß meine Frau immer meint, daß sie nicht so klug sei für das FGH-und dann kommt sowas!
Ich hätte ihm ja mal ne kluge Anwort geben können, aber schon dieser Rassismus gegen die Türken hat bei mir schon ausgereicht..


Ich finde es lustig... ich frage mich, ob man, wenn man z.B. Grossbritannien als Reiseziel beim Beispiel genannt haette, sich auch dazu veranlasst gesehen haette, deutlich zu machen, dass man es nicht rassistisch meint.


ich hab die türkei genommen, weil meine eltern mich alle 2 oder 3 jahre mit in einen türkeiurlaub zwingen, nicht weils rassistisch gemeint war.


Und...ich würde gerne mal in die Türkei, kann es mir aber im Moment nicht leisten !
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1169967) Verfasst am: 03.01.2009, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Aber im Ernst.

Ein Kind, was in den U.S.A. geboren wird, ist Staatsbürger, wenn die Eltern dies möchten.
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tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1170265) Verfasst am: 04.01.2009, 02:17    Titel: Re: Im Ausland geboren Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:

ich hab die türkei genommen, weil meine eltern mich alle 2 oder 3 jahre mit in einen türkeiurlaub zwingen, nicht weils rassistisch gemeint war.

und nun bist du auch noch schwanger, und deshalb hast du gefragt, stimmts? zwinkern
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