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Neues Personenstandsgesetz

 
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pewe
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Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 3377

Beitrag(#1168788) Verfasst am: 02.01.2009, 13:07    Titel: Neues Personenstandsgesetz Antworten mit Zitat

Fortschritt oder Rückschritt?

In Zukunft ist es möglich auch ohne standesamtliche Trauung kirchlich zu heiraten. Aber selbst die Kirchen sehen in der neuen Freiheit Risiken:

Zitat:
Das Hauptproblem einer rein kirchlichen Eheschließung sei deren fehlende rechtliche Anerkennung. „Vor Gott sind Sie verheiratet, aus Sicht des Staates nicht“, bringt es Ringer auf den Punkt. Das bedeutet: kein Unterhalt, kein Erbrecht, kein gemeinsamer Steuerfreibetrag. „Die möglicherweise negativen Folgen daraus sind natürlich nicht im Interesse der Kirche.“

http://www.np-coburg.de/nachrichten/lokal/kronach/art2396,894303
EDIT:Rechtschreibfehler


Zuletzt bearbeitet von pewe am 02.01.2009, 18:25, insgesamt einmal bearbeitet
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Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1168824) Verfasst am: 02.01.2009, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Find ich gut. Ich bin für die komplettabschaffung der staatlichen Ehe inklusive aller damit verbundenen Vergünstigungen, insofern befürworte ich das. Wer unbedingt aus der Tradition heraus heiraten will kann das nun auch ohne rechtliche Folgen tun.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1168829) Verfasst am: 02.01.2009, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Warum nicht?
Der kirchichen Trauung kommt nicht mehr Bedeutung zu, als wenn zwei Menschen sich schwören, den Rest des Lebensweges miteinander zu gehen.

Solange die Menschen wissen, dass das keine rechtliche Bedeutung hat (und die Menschen sind mündig genug, das zu wissen), ist das doch völlig o.k.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1169189) Verfasst am: 02.01.2009, 21:39    Titel: Re: Neues Personenstandsgesetz Antworten mit Zitat

pewe hat folgendes geschrieben:
Fortschritt oder Rückschritt?

In Zukunft ist es möglich auch ohne standesamtliche Trauung kirchlich zu heiraten. Aber selbst die Kirchen sehen in der neuen Freiheit Risiken:

Zitat:
Das Hauptproblem einer rein kirchlichen Eheschließung sei deren fehlende rechtliche Anerkennung. „Vor Gott sind Sie verheiratet, aus Sicht des Staates nicht“, bringt es Ringer auf den Punkt. Das bedeutet: kein Unterhalt, kein Erbrecht, kein gemeinsamer Steuerfreibetrag. „Die möglicherweise negativen Folgen daraus sind natürlich nicht im Interesse der Kirche.“

http://www.np-coburg.de/nachrichten/lokal/kronach/art2396,894303
EDIT:Rechtschreibfehler


Wieso soll das bisher denn nicht gegangen sein?

Es kann einem doch niemand verbieten den kirchlichen Heiratsritus durchzufuehren. Wenn der standesamtliche Segen fehlt, dann gilt man weiterhin vor dem Staat als ledig und hat natuerlich keinen Anspruch auf Verguenstigungen. Wenn man die will, dann muss man halt auf's Standesamt. Der Rest ist Religion und damit Privatsache...

Gruss, Bernie
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Femina
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1038

Beitrag(#1169269) Verfasst am: 02.01.2009, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich das mitbekommen habe, birgt dieses neue Gesetz eher die Gefahr von Zwangsverheiratungen. Weil, es wird ja staatlicherseits nicht mehr so genau drauf geschaut.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1169276) Verfasst am: 02.01.2009, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

Femina hat folgendes geschrieben:
Soweit ich das mitbekommen habe, birgt dieses neue Gesetz eher die Gefahr von Zwangsverheiratungen. Weil, es wird ja staatlicherseits nicht mehr so genau drauf geschaut.


Dies waere eigentlich nur wirklich ein Problem, wenn religioese Trauungen auch von staatlicher Seite anerkannt wuerden. Davon ist doch allerdings ueberhaupt nicht die Rede, oder?
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1169321) Verfasst am: 03.01.2009, 00:30    Titel: Re: Neues Personenstandsgesetz Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Wieso soll das bisher denn nicht gegangen sein?

Es kann einem doch niemand verbieten den kirchlichen Heiratsritus durchzufuehren.

es war aber tatsaechlich bisher gesetzlich verboten.

aus heutiger sicht ist das natuerlich hoechst zweifelhaft - der staat hat keine religioesen handlungen zu verbieten.

Zitat:

Wenn der standesamtliche Segen fehlt, dann gilt man weiterhin vor dem Staat als ledig und hat natuerlich keinen Anspruch auf Verguenstigungen. Wenn man die will, dann muss man halt auf's Standesamt. Der Rest ist Religion und damit Privatsache...

das wird nun so sein, und das ist auch gut so.

wobei ich mich frage, ob die kirchliche hochzeit wirklich keine rechtsfolgen hat. sie wird zumindest ein indiz dafuer sein, das nicht grade eine unverbindliche WG vorliegt sondern doch zumindest eine eheaehnliche gemeinschaft, in der die partner auch fuereinander einstehen.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1169325) Verfasst am: 03.01.2009, 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Femina hat folgendes geschrieben:
Soweit ich das mitbekommen habe, birgt dieses neue Gesetz eher die Gefahr von Zwangsverheiratungen. Weil, es wird ja staatlicherseits nicht mehr so genau drauf geschaut.


Dies waere eigentlich nur wirklich ein Problem, wenn religioese Trauungen auch von staatlicher Seite anerkannt wuerden. Davon ist doch allerdings ueberhaupt nicht die Rede, oder?


einerseits hast du recht.

andererseits sehe ich etwas die gefahr, dass zB eine nur nach islamischem ritus in deutschland geschlossene ehe in dem jeweiligen heimatland voll als ehe anerkannt wuerde (da in dem land die eheschliessung eh nur nach islamischem ritus stattfindet. wird das zwangsverheiratete maedchen dann in ein solches land verbracht, dann hilft es ihm gar nichts, dass der deutsche staat das nicht anerkennt.

allerdings... gegen eine zwangsheirat im heimatland konnte auch bisher nichts unternommen werden, wenn das maedchen irgendwie dorthin gebracht worden ist.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1171031) Verfasst am: 04.01.2009, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Femina hat folgendes geschrieben:
Soweit ich das mitbekommen habe, birgt dieses neue Gesetz eher die Gefahr von Zwangsverheiratungen. Weil, es wird ja staatlicherseits nicht mehr so genau drauf geschaut.


Dies waere eigentlich nur wirklich ein Problem, wenn religioese Trauungen auch von staatlicher Seite anerkannt wuerden. Davon ist doch allerdings ueberhaupt nicht die Rede, oder?


einerseits hast du recht.

andererseits sehe ich etwas die gefahr, dass zB eine nur nach islamischem ritus in deutschland geschlossene ehe in dem jeweiligen heimatland voll als ehe anerkannt wuerde (da in dem land die eheschliessung eh nur nach islamischem ritus stattfindet. wird das zwangsverheiratete maedchen dann in ein solches land verbracht, dann hilft es ihm gar nichts, dass der deutsche staat das nicht anerkennt.

allerdings... gegen eine zwangsheirat im heimatland konnte auch bisher nichts unternommen werden, wenn das maedchen irgendwie dorthin gebracht worden ist.


Welche Ehen in anderen Laendern anerkannt werden hat nicht der deutsche Ggesetzgeber zu entscheiden, sondern der in dem betreffeneden Land. Sowas nennt man "staatliche Souveraenitaet". Der deutsche Gesetzgeber kann maximal in bilateralen Abkommen garantieren lassen, dass man sich gegenseitig die staatlich anerkannten Ehen anerkennt. Aber auch das nur, wenn die Regierung des anderen Staates mitmacht. Das ist prinzipiell auch gut so. Man muss sich bloss vorstellen, dass ein, sagen wir mal, fiktiver fundamentalistischer Mormonenstaat dem deutschen Staat vorschreiben wollte, seine Vielehen mit kleinen Kindern anerkennen zu muessen..

Gruss, Bernie
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#1171048) Verfasst am: 04.01.2009, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Das ist prinzipiell auch gut so. Man muss sich bloss vorstellen, dass ein, sagen wir mal, fiktiver fundamentalistischer Mormonenstaat dem deutschen Staat vorschreiben wollte, seine Vielehen mit kleinen Kindern anerkennen zu muessen..



Realistischer als ein fiktiver Mormonenstaat ist sicher einer von mehreren tatsächlich existierenden islamischen Staaten mit gesetzlich zulässiger Vielweiberei.
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ateyim
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Anmeldungsdatum: 21.05.2007
Beiträge: 3656
Wohnort: Istanbul

Beitrag(#1171060) Verfasst am: 04.01.2009, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zumindest in Bezug auf einen laizistisch islamischen Staat ist diese Heirat ohne Standesamt ein grosses Problem, weil damit Maenner die Vielehe praktizieren, aber den Frauen gegenbüber keine Pfichten haben.

in vielen Faellen werden arme, ungebildete Frauen, die wohl kaum eine Schule gesehen haben, somit oftmals getaeuscht, weil sie meinen, dass sie tatsaechlich nun die Ehefrau des Mannes sind. In seinen Augen sind es aber meist nur Arbeits- und Lustobjekte.


Wenn ich im Fernsehen sehe, wieviele junge Maedchen in Deutschland in Sachen Verhütung noch im rosa Barbieland leben und ungewollt schwanger werden, würde es mich nicht wundern, wenn auch dort diese Regelung viele in ihr Unglück rennen lassen würde.

Es braucht nicht die Vielweiberei , damit solch eine Regelung nicht zu empfehlen ist.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#1171092) Verfasst am: 04.01.2009, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich kirchlicherseits recht unterrichtet bin, sind die beiden Großkirchen von der Neuregelung wenig begeistert und denken daran, Trauungen auch weiterhin nur nach standesamtlicher Eheschließung durchzuführen. Hat da wer exakte Infos?
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1171165) Verfasst am: 04.01.2009, 23:46    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Welche Ehen in anderen Laendern anerkannt werden hat nicht der deutsche Ggesetzgeber zu entscheiden, sondern der in dem betreffeneden Land.

selbstverstaendlich.

mir ging es nur um eventuelle konsequenzen im zusammenhang mit (nun moeglicherweise erleichterten) zwangsverheiratungen.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1171176) Verfasst am: 04.01.2009, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Wenn ich kirchlicherseits recht unterrichtet bin, sind die beiden Großkirchen von der Neuregelung wenig begeistert und denken daran, Trauungen auch weiterhin nur nach standesamtlicher Eheschließung durchzuführen.

solln sie doch. das ist deren bier, wen sie verheiraten; also ob sie nur bereits staatlich verheiratete kirchlich verheiraten oder auch "wilden" ehen ihren segen geben.

aber wenn die grossen kirchen es nicht tun, wird sich gewiss eine kleine freikirche finden, die auf wunsch kirchliche trauungen auch ohne standesamtliche heirat vornimmt.
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