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Männliche Beschneidung
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1182280) Verfasst am: 16.01.2009, 00:40    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
kolja hat folgendes geschrieben:
Und was die Effektivität einer Strafandrohung betrifft, verweise ich auf das noch junge Verbot von Gewalt und Demütigung in der Erziehung. Auch ein schwer durchsetzbares Gesetz kann durch seine Signalwirkung sinnvoll sein.


Gerade bei diesem Beispiel wurde auch massiv Aufklärung betrieben und es gab einen allgemeinen gesellschaftlichen Wandel bei dieser Frage.


woran machst du diesen wandel fest?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
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Beitrag(#1182294) Verfasst am: 16.01.2009, 00:45    Titel: Antworten mit Zitat

Der Wandel ist womöglich noch im Prozess:
Zitat:
Untersuchungen belegen, dass zwischen der moralischen Einstellung (ich möchte mein Kind nicht schlagen) und dem tatsächlichen Verhalten im Erziehungsalltag eine große Diskrepanz zu finden ist (Info Nr. 12 des SFB 227 der Uni Bielefeld, Teilprojekt: Familiale Gewalt gegen Kinder und die Ambivalenz des Rechts).


http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_Haeufige_Probleme/s_694.html

Wird bestimmt noch dauern, bis es endgültig zur allgemein akzeptierten - und vor allem praktizierten! Einstellung wird, dass Gewalt gegen Kinder nicht geht.

edit: aber man ist aufm Weg, das ist ja auch was.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
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Beitrag(#1182299) Verfasst am: 16.01.2009, 00:47    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:

Gerade bei diesem Beispiel wurde auch massiv Aufklärung betrieben und es gab einen allgemeinen gesellschaftlichen Wandel bei dieser Frage.

Hat das Gesetz diesen Wandel nicht auch mitgetragen?
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Trish:(
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#1182303) Verfasst am: 16.01.2009, 00:50    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Der Wandel ist womöglich noch im Prozess:
Zitat:
Untersuchungen belegen, dass zwischen der moralischen Einstellung (ich möchte mein Kind nicht schlagen) und dem tatsächlichen Verhalten im Erziehungsalltag eine große Diskrepanz zu finden ist (Info Nr. 12 des SFB 227 der Uni Bielefeld, Teilprojekt: Familiale Gewalt gegen Kinder und die Ambivalenz des Rechts).


http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_Haeufige_Probleme/s_694.html

Wird bestimmt noch dauern, bis es endgültig zur allgemein akzeptierten - und vor allem praktizierten! Einstellung wird, dass Gewalt gegen Kinder nicht geht.

edit: aber man ist aufm Weg, das ist ja auch was.


das kann ich schon eher unterschreiben.
und selbst wenn der wandel irgendwann stattgefunden haben wird, muss es trotzdem ein immerwährendes bemühen geben, ihn nicht wieder ungeschehen werden zu lassen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
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Beitrag(#1182306) Verfasst am: 16.01.2009, 00:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:

Gerade bei diesem Beispiel wurde auch massiv Aufklärung betrieben und es gab einen allgemeinen gesellschaftlichen Wandel bei dieser Frage.

Hat das Gesetz diesen Wandel nicht auch mitgetragen?


Ja, genau ist wohl wenn ich das richtig verstehe Koljas und Kivals Argument.

Nur sollteman sich keine Ilussionen machen, dass dieser Wandel noch nicht da angekommen ist,wo er sein müßte, und schon gar nicht am Ende (das geht sowieso natürlich nicht).
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L.E.N.
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Beiträge: 27745
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Beitrag(#1182311) Verfasst am: 16.01.2009, 00:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:

Gerade bei diesem Beispiel wurde auch massiv Aufklärung betrieben und es gab einen allgemeinen gesellschaftlichen Wandel bei dieser Frage.

Hat das Gesetz diesen Wandel nicht auch mitgetragen?


das glaube ich nicht.
wenn jemand seine kinder schlagen will, wird kein gesetz (mangels wirksamer kontrolle) ihn daran hindern, und wenn jemand seine kinder ohne schläge erziehen will, braucht er das gesetz nicht.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
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Beitrag(#1182324) Verfasst am: 16.01.2009, 01:00    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

das glaube ich nicht.
wenn jemand seine kinder schlagen will, wird kein gesetz (mangels wirksamer kontrolle) ihn daran hindern, und wenn jemand seine kinder ohne schläge erziehen will, braucht er das gesetz nicht.

Ich denke für meine Entwicklung hat das Wissen, dass es Verboten ist durchaus einen essentiellen Einfluss.
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Trish:(
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1182331) Verfasst am: 16.01.2009, 01:02    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:

Gerade bei diesem Beispiel wurde auch massiv Aufklärung betrieben und es gab einen allgemeinen gesellschaftlichen Wandel bei dieser Frage.

Hat das Gesetz diesen Wandel nicht auch mitgetragen?


das glaube ich nicht.
wenn jemand seine kinder schlagen will, wird kein gesetz (mangels wirksamer kontrolle) ihn daran hindern, und wenn jemand seine kinder ohne schläge erziehen will, braucht er das gesetz nicht.


Doch, natürlich hindern die Angst vor Sanktionen schon daran.
Aber nur, wenn die auch öffentlich ins Bewußtsein treten.

Wenn beispielsweise die Gerichtssendungen des Unterschichtenfernsehens ein paar fiktiver Fälle mit entsprechenden Fällen bringen würde, würde das eine gewisse Klientel schon etwas abschrecken.

Außerdem wird mit solchen Gesetzen die Idee transportiert; Kinder nicht zu mißhandeln. Allein das ist viel Wert.

Ich glaube nicht, dass sich einschlägige Statistiken sich in familärer Gewalt in den letzten Jahren enorm zurckgingen, aber ich denke schon, dass das Gesetz eine Art Initialzündung ist.

Und nicht vergessen: selbst wenn nur ein einziges Kind dadurch bereits vor Gewalt verschont blieb, hat es schon unendlich viel geleistet.
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Wolf
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Beitrag(#1182338) Verfasst am: 16.01.2009, 01:06    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Doch, natürlich hindern die Angst vor Sanktionen schon daran.
Aber nur, wenn die auch öffentlich ins Bewußtsein treten.

Es ist nicht nur die Angst vor Sanktionen, sondern vorallem, dass man als geschlagenes Kind auch merkt, dass diese Schläge nicht okay sind, kein legitimes Mittel darstellen.
So wird das Kind als Vater/Mutter dann vielleicht nicht zum Schläger.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#1182350) Verfasst am: 16.01.2009, 01:14    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:

Gerade bei diesem Beispiel wurde auch massiv Aufklärung betrieben und es gab einen allgemeinen gesellschaftlichen Wandel bei dieser Frage.

Hat das Gesetz diesen Wandel nicht auch mitgetragen?


das glaube ich nicht.
wenn jemand seine kinder schlagen will, wird kein gesetz (mangels wirksamer kontrolle) ihn daran hindern, und wenn jemand seine kinder ohne schläge erziehen will, braucht er das gesetz nicht.


Doch, natürlich hindern die Angst vor Sanktionen schon daran.
Aber nur, wenn die auch öffentlich ins Bewußtsein treten.

Wenn beispielsweise die Gerichtssendungen des Unterschichtenfernsehens ein paar fiktiver Fälle mit entsprechenden Fällen bringen würde, würde das eine gewisse Klientel schon etwas abschrecken.

Außerdem wird mit solchen Gesetzen die Idee transportiert; Kinder nicht zu mißhandeln. Allein das ist viel Wert.

Ich glaube nicht, dass sich einschlägige Statistiken sich in familärer Gewalt in den letzten Jahren enorm zurckgingen, aber ich denke schon, dass das Gesetz eine Art Initialzündung ist.

Und nicht vergessen: selbst wenn nur ein einziges Kind dadurch bereits vor Gewalt verschont blieb, hat es schon unendlich viel geleistet.


auch wahr.
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1182356) Verfasst am: 16.01.2009, 01:16    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:

Gerade bei diesem Beispiel wurde auch massiv Aufklärung betrieben und es gab einen allgemeinen gesellschaftlichen Wandel bei dieser Frage.

Hat das Gesetz diesen Wandel nicht auch mitgetragen?


Ja, genau ist wohl wenn ich das richtig verstehe Koljas und Kivals Argument.

Nur sollteman sich keine Ilussionen machen, dass dieser Wandel noch nicht da angekommen ist,wo er sein müßte, und schon gar nicht am Ende (das geht sowieso natürlich nicht).


Also im Verhältnis zu vor 68 aber gewaltig.
Ab da wurde Schlagen als Erziehungsmethode thematisiert und allmählich geächtet, vorher gehörte es dazu.

Natürlich auch nicht für alle, aber für die meisten, ganz offen, man hielt es für nötig.

Das Gesetz kam nun Jahrzehnte später, als sich längst die Einstellung verändert hatte, was natürlich nicht ausschließt, dass auch heute geschlagen wird, aber in der Öffentlichkeit geht ja schon mal nicht mehr, das ging damals auch, und kein Fremder hat sich gescheut, das zu tun, das waren auch Hausmeister, der Alleeaufseher etc.
Ich/wir haben in der Grundschule noch Tatzen, Lineal auf die Finger gekriegt z.B. wegen Tintenflecken auf dem Löschblatt!
Beschwert hab ich mich aber auch nicht, denn auch Lehrern war es noch nicht verboten zuzuhauen.

Ich fand das schon damals nicht in Ordnung, aber ich war auch eines der wenigen Kinder, das nicht mal ne Ohrfeige kriegte zu Hause, da war ich aber absolute Ausnahme!

Was die öffentliche Meinung zu Schlagen als Methode der Kindererziehung von damals zu heute ist, bzw. auch schonzu dem zeitpunkt, als das gesetz wurde, das ist ja noch nicht lange, das kann man ja gar nicht mehr vergleichen.
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kolja
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
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Beitrag(#1182374) Verfasst am: 16.01.2009, 01:27    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
wenn jemand seine kinder schlagen will, wird kein gesetz (mangels wirksamer kontrolle) ihn daran hindern, und wenn jemand seine kinder ohne schläge erziehen will, braucht er das gesetz nicht.

Das ist Quark, denn es gibt nicht nur diese beiden Extreme. Wer auf der Kippe steht, sich unsicher ist, dem Thema indifferent/unreflektiert gegenübersteht, nur der Gewohnheit folgt, auf den kann gesellschaftliche Ächtung und Gesetzgebung durchaus relevanten Einfluss ausüben.

Und wie Wolf bereits erwähnte ist die Signalwirkung für die Opfer selbst ist auch nicht zu verachten.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#1182381) Verfasst am: 16.01.2009, 01:40    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
wenn jemand seine kinder schlagen will, wird kein gesetz (mangels wirksamer kontrolle) ihn daran hindern, und wenn jemand seine kinder ohne schläge erziehen will, braucht er das gesetz nicht.


Das ist Quark, denn es gibt nicht nur diese beiden Extreme. Wer auf der Kippe steht, sich unsicher ist, dem Thema indifferent/unreflektiert gegenübersteht, nur der Gewohnheit folgt, auf den kann gesellschaftliche Ächtung und Gesetzgebung durchaus relevanten Einfluss ausüben.

Und wie Wolf bereits erwähnte ist die Signalwirkung für die Opfer selbst ist auch nicht zu verachten.


ich habe die extreme nur als beispiel genannt, natürlich gibt es etliche abstufungen, und wie Reza ganz richtig anmerkte, ging der gesetzesanpassung bereits ein gesellschaftlicher wandel voran, und den halte ich für auschlaggebender als das gesetz.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1182387) Verfasst am: 16.01.2009, 01:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaub man sollte es nicht trennen oder gegeneinander Aufrechnen, welcher Einzelschritt effektiver ist, um ein wünschenswertes Ergebnis zu erreichen.

Wir brauchen beides, und es muß auch noch viel mehr passieren.
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kolja
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
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Beitrag(#1182389) Verfasst am: 16.01.2009, 01:44    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich habe die extreme nur als beispiel genannt, natürlich gibt es etliche abstufungen, und wie Reza ganz richtig anmerkte, ging der gesetzesanpassung bereits ein gesellschaftlicher wandel voran, und den halte ich für auschlaggebender als das gesetz.

Sicher, das habe ich selber bereits vorher angemerkt, und auch sonst hat das keiner bestritten. Du hingegen hast bestritten, dass das Gesetz überhaupt irgendeinen Anteil an diesem Wandel hat, und das habe ich bestritten. Kurz: Du weichst aus.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#1182409) Verfasst am: 16.01.2009, 01:55    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich habe die extreme nur als beispiel genannt, natürlich gibt es etliche abstufungen, und wie Reza ganz richtig anmerkte, ging der gesetzesanpassung bereits ein gesellschaftlicher wandel voran, und den halte ich für auschlaggebender als das gesetz.

Sicher, das habe ich selber bereits vorher angemerkt, und auch sonst hat das keiner bestritten. Du hingegen hast bestritten, dass das Gesetz überhaupt irgendeinen Anteil an diesem Wandel hat, und das habe ich bestritten. Kurz: Du weichst aus.


das ist quatsch: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1182350#1182350
von mir aus können wir diesen nebenschauplatz links liegen lassen. Mit den Augen rollen
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Einsiedler
registrierter User



Anmeldungsdatum: 01.03.2007
Beiträge: 1435

Beitrag(#1182605) Verfasst am: 16.01.2009, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Außerdem geht es in dieser Diskussion ja auch nicht nur um ein Verbot, sondern auch um die ethische Bewertung.

Eben, es geht auch darum, ob Beschneidung ein harmloser Eingriff ist, den man als kulturelle
Besonderheit tolerieren kann/muß, oder doch so schwer wiegt, daß man Kinder davor schützen
sollte. Und im übrigen dürfte sich kaum jemand für ein Verbot ohne Aufklärung aussprechen,
insofern ist es unsinnig, das eine gegen das andere zu stellen.
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1182732) Verfasst am: 16.01.2009, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Alleine die Tatsache, dass die männliche Beschneidung nicht als schwere Körperverletzung betrachtet wird, ist doch schon ein Problem, weil da kulturelle Voreingenommenheit gegenüber der männlichen Beschneidung in die juristische Bewertung hineinspielt.


So?

Eigentlich geht es in der juristischen Einstufung nach Körperverletzung oder schwerer Körperverletzung um den konkreten Schweregrad der Verletzung und ihrer Folgen!


Zitat:
Außerdem geht es in dieser Diskussion ja auch nicht nur um ein Verbot, sondern auch um die ethische Bewertung. Eine solche Diskussion und die Entwicklung eines entsprechenden gesellschaftlichen Konsens ging auch im Falle von Gewalt in der Erziehung der Gesetzgebung voran. Interessanterweise kommen von Reza diesbezüglich eher Bagatellisierungsversuche


Nein, hier geht es immer nur ums Verbot, um sonst gar nichts, und Aufklärung oder sonst was fordert hier niemand außer mir überhaupt, davon abgesehen, dass in Deutschland nur Juden und Muslime überhaupt daran denken männliche Kinder zu beschneiden.

Das ist somit auch ein wesentlicher Unterschied zum Gesetz gegen Gewalt in der Erziehung, das sich ja ausnahmslos an alle BürgerInnen dieses Landes richtet.

Und den gefetteten Satz solltest du dir dann nochmal gut überlegen, in Bezug auf deine Forderung FGM und männliche Beschneidung nach dem exakt gleichen Straftatbestand der schweren Körperverletzung zu einzustufen.


Beide Verletzungen und ihre Folgen sind von der Schwere her also exakt gleich einzuordnen?

DAS sieht der Arzt und der Jurist - und zwar jeder! - da gibt es keinerlei Differenzen, ja offensichtlich ganz anders.
Und das hat weder mit kultureller noch mit ethischer Bewertung etwas zu tun.
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Henry Kane
*tilt*



Anmeldungsdatum: 16.05.2007
Beiträge: 176

Beitrag(#1182740) Verfasst am: 16.01.2009, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Als schwere Körperverletzung kann man das wohl kaum sehen, bei gefährlicher Körperverletzung sehe ich da schon eher Übereinstimmungen.
_________________
Wenn man bedenkt, dass man mit dem Strom auch ein Waffeleisen betreiben könnte...
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1182742) Verfasst am: 16.01.2009, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Henry Kane hat folgendes geschrieben:
Als schwere Körperverletzung kann man das wohl kaum sehen, bei gefährlicher Körperverletzung sehe ich da schon eher Übereinstimmungen.

1)Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person

Schwere Körperverletzung:

1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,

2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder

3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

2. Ist meines erachtens treffend.
_________________
Trish:(
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1182744) Verfasst am: 16.01.2009, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:

Eigentlich geht es in der juristischen Einstufung nach Körperverletzung oder schwerer Körperverletzung um den konkreten Schweregrad der Verletzung und ihrer Folgen!
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann
Ich erachte die Vorhaut als ein wichtiges Glied des Körpers.
Zitat:

Zitat:
Außerdem geht es in dieser Diskussion ja auch nicht nur um ein Verbot, sondern auch um die ethische Bewertung. Eine solche Diskussion und die Entwicklung eines entsprechenden gesellschaftlichen Konsens ging auch im Falle von Gewalt in der Erziehung der Gesetzgebung voran. Interessanterweise kommen von Reza diesbezüglich eher Bagatellisierungsversuche


Nein, hier geht es immer nur ums Verbot,
Es geht zunächst einmal um die ethische Bewertung. Aufgrund derer fordern einige ein Verbot bzw eine andere Auslegung der derzeitigen Gesetze.
Zitat:

um sonst gar nichts, und Aufklärung
Wer betreibt denn hier Aufklärung?
Zitat:

oder sonst was fordert hier niemand außer mir überhaupt,
davon abgesehen, dass in Deutschland nur Juden und Muslime überhaupt daran denken männliche Kinder zu beschneiden.
Und? Sind Juden und Muslime etwa weniger wert?
Zitat:

Das ist somit auch ein wesentlicher Unterschied zum Gesetz gegen Gewalt in der Erziehung, das sich ja ausnahmslos an alle BürgerInnen dieses Landes richtet.
Nein. Auch das Verbot der Beschneidung richtet sich an alle.
Zitat:

Und den gefetteten Satz solltest du dir dann nochmal gut überlegen, in Bezug auf deine Forderung FGM und männliche Beschneidung nach dem exakt gleichen Straftatbestand der schweren Körperverletzung zu einzustufen.


Beide Verletzungen und ihre Folgen sind von der Schwere her also exakt gleich einzuordnen?
Welch ein Unsinn. Innerhalb der schweren Körperverletzung gibt es massig Abstufungen.
_________________
Trish:(


Zuletzt bearbeitet von Wolf am 16.01.2009, 14:45, insgesamt einmal bearbeitet
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1182745) Verfasst am: 16.01.2009, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
kolja hat folgendes geschrieben:
Alleine die Tatsache, dass die männliche Beschneidung nicht als schwere Körperverletzung betrachtet wird, ist doch schon ein Problem, weil da kulturelle Voreingenommenheit gegenüber der männlichen Beschneidung in die juristische Bewertung hineinspielt.


So?

Eigentlich geht es in der juristischen Einstufung nach Körperverletzung oder schwerer Körperverletzung um den konkreten Schweregrad der Verletzung und ihrer Folgen!


Das ist so nicht ganz richtig, trotzdem fällt die Beschneidung bei Jungen sicher nicht unter schwere Körperverletzung, sondern nur unter einfache Körperverletzung, schon diese sollte m. E. Eltern aber - auch wenn es nur Muslime und Juden tatsächlich tun - nicht erlaubt sein und ich fordere tatsächlich auch dazu auf, dass noch weiter und noch viel massiver darüber aufgeklärt werden sollte, dass Kinder nicht zur Verfügungsgewalt ihrer Eltern stehen und auch, dass Eltern vorsichtig sein sollten, wenn sie ihrem Kind "Gutes" tun wollen, dabei aber die Selbstbestimmung des Kindes untergraben.
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Shevek
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Beiträge: 4289

Beitrag(#1182746) Verfasst am: 16.01.2009, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Die Vorhaut ist also ein wichtiges Glied des Körpers?

Übertreibt ihr da nicht?

Ist auch interessant, dass sich so etwas in patriarchalen Gesellschaften durchsetzt. Es scheint aber den Moslems und Juden irgendwie zu entgehen, dass ihnen ein wichtiges Glied ihres Körpers fehlt.


Ich halte ja auch nichts von männlicher Beschneidung (genauso wie ich nichts davon halte Kindern ohne medizinische Notwendigkeit die Mandeln entfernen zu lassen), aber es ist sicher keine schwere Körperverletzung. Nicht mehr als eine Mandel-OP.
_________________
Endlich sind die Terroristen weg,
und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden,.......

.....die, die Unheil und Armut und Krankheit verbreiten,
für sie herrschen sorglose Zeiten,
da kein bisschen Sprengstoff sie daran hindert, ihre Geschafte zu betreiben...

....endlich sind die Terroristen weg,
und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden.

(Jan Delay)
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
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Beitrag(#1182749) Verfasst am: 16.01.2009, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Das ist so nicht ganz richtig, trotzdem fällt die Beschneidung bei Jungen sicher nicht unter schwere Körperverletzung, sondern nur unter einfache Körperverletzung,

Wie sicher es ist hängt doch sehr stark davon, ab als wie wichtig man die Vorhaut bewertet.
Oder verstehe ich an 2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann etwas falsch?
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
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Beitrag(#1182750) Verfasst am: 16.01.2009, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Die Vorhaut ist also ein wichtiges Glied des Körpers?

Übertreibt ihr da nicht?
Nein. Ich werde es wohl besser wissen, als du was mir wichtig ist.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1182752) Verfasst am: 16.01.2009, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:

Eigentlich geht es in der juristischen Einstufung nach Körperverletzung oder schwerer Körperverletzung um den konkreten Schweregrad der Verletzung und ihrer Folgen!
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann
Ich erachte die Vorhaut als ein wichtiges Glied des Körpers.



Das ist unangemessen, denn so ist Glied dort nicht gemeint, es muss schon deutliche Einschränkungen durch den Verlust des Objektives geben, damit es als Gliedverlust durchgeht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gliedma%C3%9Fen


Zitat:
Welch ein Unsinn. Innerhalb der schweren Körperverletzung gibt es massig Abstufungen.


Die juristische Bewertung, die Beschneidung nicht als schwere Körperverletzung anzusehen erscheint mir völlig unproblematisch da richtig. Dass auch juristisch Männer und Frauenbeschneidung verschieden gewertet werden (also auch qualitativ) ist ebenfalls angemessen. Männliche Beschneidung ebenso wie weibliche Beschneidung als schwere Körperverletzung zu betrachten hat schon einen merkwürdigen Beigeschmack, aber man kann es natürlich auch innerhalb der schweren Körperverletzung unterscheiden.
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Zuletzt bearbeitet von Kival am 16.01.2009, 14:55, insgesamt einmal bearbeitet
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Kival
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Beiträge: 24071

Beitrag(#1182754) Verfasst am: 16.01.2009, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Ich halte ja auch nichts von männlicher Beschneidung (genauso wie ich nichts davon halte Kindern ohne medizinische Notwendigkeit die Mandeln entfernen zu lassen), aber es ist sicher keine schwere Körperverletzung. Nicht mehr als eine Mandel-OP.


Die Beinträchtigungen dadurch können schon etwas größer sein, es ist aber trotzdem keine schwere Körperverletzung.
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kolja
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
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Beitrag(#1182755) Verfasst am: 16.01.2009, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Eigentlich geht es in der juristischen Einstufung nach Körperverletzung oder schwerer Körperverletzung um den konkreten Schweregrad der Verletzung und ihrer Folgen!

Das ist mir bewusst. (Und Du brauchst nicht zu schreien.)

Reza hat folgendes geschrieben:
Nein, hier geht es immer nur ums Verbot, um sonst gar nichts, und Aufklärung oder sonst was fordert hier niemand außer mir überhaupt,

Das ist völliger Quatsch, denn indem ich auf Nachteile der männlichen Beschneidung hinweise, betreibe ich Aufklärung. Du hingegen betreibst Gegenaufklärung, weil Du versuchst, diese Hinweise ins Lächerliche zu ziehen, anstatt wenigstens sachlich darauf zu antworten.

Reza hat folgendes geschrieben:
davon abgesehen, dass in Deutschland nur Juden und Muslime überhaupt daran denken männliche Kinder zu beschneiden. Das ist somit auch ein wesentlicher Unterschied zum Gesetz gegen Gewalt in der Erziehung, das sich ja ausnahmslos an alle BürgerInnen dieses Landes richtet.

Erstens gibt es durchaus auch bei uns Eltern, die nicht aus religiösen, sondern aus kosmetischen oder hygienischen Gründen beschneiden, wenngleich die vermutlich eher in der Minderheit sind, anders als in den USA zum Beispiel.

Zweitens wüsste ich nicht, warum das überhaupt relevant sein soll. Ich wäre auch dann noch für ein Gesetz gegen Gewalt in der Erziehung, wenn nur noch bestimmte Gruppen aus religiösen Gründen an der Prügelstrafe festhalten. (Was übrigens gar nicht so abwegig ist.)

Reza hat folgendes geschrieben:
Und den gefetteten Satz solltest du dir dann nochmal gut überlegen, in Bezug auf deine Forderung FGM und männliche Beschneidung nach dem exakt gleichen Straftatbestand der schweren Körperverletzung zu einzustufen. Beide Verletzungen und ihre Folgen sind von der Schwere her also exakt gleich einzuordnen? DAS sieht der Arzt und der Jurist - und zwar jeder! - da gibt es keinerlei Differenzen, ja offensichtlich ganz anders.

Das ist mal wieder Quatsch, aber den Strohmann der angeblichen Gleichsetzung von FGM und Zirkumzision musst Du anscheinend zwanghaft jedesmal erneut abfackeln. Auch zwei unterschiedlich schwerwiegende Verletzungen, zum Beispiel Finger ab und Arm ab, würden beide als schwere Körperverletzung gewertet werden.
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Beitrag(#1182757) Verfasst am: 16.01.2009, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Das ist unangemessen, denn so ist Glied dort nicht gemeint, es muss schon deutliche Einschränkungen durch den Verlust des Objektives geben, damit es als Gliedverlust durchgeht.

Ich würde mich aber in meinen Sexualpraktiken deutlich eingeschränkt sehen, wenn man mir meine Vorhaut entfernen würde. Obendrein wäre ich entstellt.
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Beitrag(#1182760) Verfasst am: 16.01.2009, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Die Vorhaut ist also ein wichtiges Glied des Körpers? Übertreibt ihr da nicht?

Hast Du die in diesem Threads geposteten Links zur Funktion der Vorhaut zur Kenntnis genommen?
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