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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1217374) Verfasst am: 18.02.2009, 21:11 Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt |
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step hat folgendes geschrieben: | Genauso wie abtreibenden Frauen und ihren Ärzten erging es beispielsweise Lynchmördern. Wann immer die Gesellschaft der Meinung war, der Fötus / das Lynchopfer genieße "volle Menschenrechte", dann wurden abtreibende Mütter / der Lynchmob kriminalisiert. (Ich habe absichtlich ein extremes Beispiel gewählt.)
Ich halte es daher für ethisch sehr problematisch, mit dem "Besitz des Bauches" gegen Abtreibungsverbote zu argumentieren. Die einzige Argumentationsschiene kann mE der Nichtpersonenstatus des Embryos sein. Dieses Argument ist dafür aber mE sehr gut. |
Auch mit Nichtpersonenstatus kann es kriminalisiert werden, von gewissen Gruppen. Meinst du rein rechtlich?
Ich persönlich halte die "mein Bauch gehört mir" vielleicht nicht für die beste Argumentation, als pauschale Aussage halte ich es aber für genügend.
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Hope registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.09.2008 Beiträge: 2980
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(#1217377) Verfasst am: 18.02.2009, 21:15 Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt |
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Surata hat folgendes geschrieben: |
Ich persönlich halte die "mein Bauch gehört mir" vielleicht nicht für die beste Argumentation, als pauschale Aussage halte ich es aber für genügend. |
Und meiner gehört mir......Bei einer Abtreibung wird nicht ein Teil Deines Bauches oder Deines Körpers entfernt, sondern ein kleines Wesen was in DEINEM Bauch wächst. Deinen Bauch will Dir niemand streitig machen
_________________ ...das mit dem Himmel, das kriegen wir schon hin!
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1217379) Verfasst am: 18.02.2009, 21:17 Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt |
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Hope hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: |
Ich persönlich halte die "mein Bauch gehört mir" vielleicht nicht für die beste Argumentation, als pauschale Aussage halte ich es aber für genügend. |
Und meiner gehört mir......Bei einer Abtreibung wird nicht ein Teil Deines Bauches oder Deines Körpers entfernt, sondern ein kleines Wesen was in DEINEM Bauch wächst. |
Jup.
Zitat: | Deinen Bauch will Dir niemand streitig machen |
Doch, jeder der meint, er wüsste besser, was in meinem Bauch zu passieren hätte als ich.
Edit: step, ich nehm meinen Kommentar zurück. Hope beweist gerade, wie wunderbar grottig man darauf emotional kontern kann.
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Hope registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.09.2008 Beiträge: 2980
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(#1217385) Verfasst am: 18.02.2009, 21:22 Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt |
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Surata hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Deinen Bauch will Dir niemand streitig machen |
Doch, jeder der meint, er wüsste besser, was in meinem Bauch zu passieren hätte als ich. |
nicht ganz ...
die Frage ist wie Step schon richtig sagte schlicht und einfach wieviel Rechte man dem Wesen in Deinem Bauch gibt.
Wenn man sich dafür entscheidet das dieses Wesen ein Recht zu Leben hat, so wie Du auch, dann bist Du durch eine ungewollte Schwangerschaft vorläufig Verantwortlich für das Wesen, so wie der Busfahrer oder die Verkäuferin für das verirrte Kleinkind, dessen Mutter nicht in sicht ist. Auch wenns grad nicht passt, man MUSS sich dann darum kümmern, bis man die Verantwortung weitergeben kann.
_________________ ...das mit dem Himmel, das kriegen wir schon hin!
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1217390) Verfasst am: 18.02.2009, 21:26 Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt |
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Hope hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Deinen Bauch will Dir niemand streitig machen |
Doch, jeder der meint, er wüsste besser, was in meinem Bauch zu passieren hätte als ich. |
nicht ganz ...
die Frage ist wie Step schon richtig sagte schlicht und einfach wieviel Rechte man dem Wesen in Deinem Bauch gibt.
Wenn man sich dafür entscheidet das dieses Wesen ein Recht zu Leben hat, so wie Du auch,
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Ich kann mich an keine Stelle im Gesetz erinnern, in der steht, dass ich ein Recht auf Leben hab. Hast du eins?
Zitat: | dann bist Du durch eine ungewollte Schwangerschaft vorläufig Verantwortlich für das Wesen, |
Nö. Das kann man so sehen, das muss man nicht so sehen. In erster Linie bin ich verantwortlich für mich selbst (worunter beispielsweise auch fällt, besser afzupassen, wenn man nicht schwanger werden will. Aber es gibt Unfälle, es gibt Unverträglichkeiten, es gibt Vergewaltigungen...).
Zitat: | so wie der Busfahrer oder die Verkäuferin für das verirrte Kleinkind, dessen Mutter nicht in sicht ist. Auch wenns grad nicht passt, man MUSS sich dann darum kümmern, bis man die Verantwortung weitergeben kann. |
Die existieren aber nicht im Bauch, also Themaverfehlung
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vanini registrierter User
Anmeldungsdatum: 17.04.2008 Beiträge: 847
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(#1217391) Verfasst am: 18.02.2009, 21:27 Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt |
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Hope hat folgendes geschrieben: | Wenn man sich dafür entscheidet das dieses Wesen ein Recht zu Leben hat... |
Auf den Gedanken, dass "dieses Wesen" auch ein Recht zum Nichtleben hat und deshalb das Zeugen und Austragen eines Kindes eine (mindestens!) ebenso so schwerwiegende Anmaßung gegenüber diesem darstellt wie eine Nichtzeugung bzw. Abtreibung, kommst du wohl bei deinen diesbezüglichen Erwägungen nicht, wie?
_________________ Was immer DAS GANZE auch sein mag: Es hat mit einem MEHR oder WENIGER von SUMMEN von TEILEN gar nichts zu tun!
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Torsten dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 25.09.2003 Beiträge: 3456
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(#1217395) Verfasst am: 18.02.2009, 21:29 Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt |
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Surata hat folgendes geschrieben: | Ich kann mich an keine Stelle im Gesetz erinnern, in der steht, dass ich ein Recht auf Leben hab. |
GG Artikel 2 Absatz 2?
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Hope registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.09.2008 Beiträge: 2980
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(#1217397) Verfasst am: 18.02.2009, 21:30 Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt |
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Surata hat folgendes geschrieben: |
Ich kann mich an keine Stelle im Gesetz erinnern, in der steht, dass ich ein Recht auf Leben hab. Hast du eins? |
ja, das haben wir beide
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Leben
Zitat: |
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland enthält in Art. 2 Abs. 2 S. 1 1. Alt. das Grundrecht des Rechts auf Leben:
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
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Zitat: |
Zitat: | so wie der Busfahrer oder die Verkäuferin für das verirrte Kleinkind, dessen Mutter nicht in sicht ist. Auch wenns grad nicht passt, man MUSS sich dann darum kümmern, bis man die Verantwortung weitergeben kann. |
Die existieren aber nicht im Bauch, also Themaverfehlung |
was existiert da nicht? die Busfahrer und Verkäuferinnen?
Das Kind existiert dann und DU bist dann in dem Moment der einzig mögliche Verantwortliche
_________________ ...das mit dem Himmel, das kriegen wir schon hin!
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1217398) Verfasst am: 18.02.2009, 21:31 Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt |
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Torsten hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | Ich kann mich an keine Stelle im Gesetz erinnern, in der steht, dass ich ein Recht auf Leben hab. |
GG Artikel 2 Absatz 2? |
Da steht körperliche Unversehrtheit, nicht Leben.
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Torsten dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 25.09.2003 Beiträge: 3456
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1217401) Verfasst am: 18.02.2009, 21:33 Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt |
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Eine (ungewollte) Schwangerschaft würde ich aber mal einen Verstoß gegen körperliche Unversehrtheit nennen
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Torsten dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 25.09.2003 Beiträge: 3456
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(#1217402) Verfasst am: 18.02.2009, 21:33 Titel: |
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Aber das Grundgesetz ist hier eh nicht relevant.
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Hope registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.09.2008 Beiträge: 2980
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(#1217403) Verfasst am: 18.02.2009, 21:35 Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt |
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Surata hat folgendes geschrieben: | Torsten hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | Ich kann mich an keine Stelle im Gesetz erinnern, in der steht, dass ich ein Recht auf Leben hab. |
GG Artikel 2 Absatz 2? |
Da steht körperliche Unversehrtheit, nicht Leben. |
surata, da steht beides, natürlich hast du das Recht zu leben, niemand darf es Dir in diesem Land ungestraft gegen Deinen Willen nehmen!
_________________ ...das mit dem Himmel, das kriegen wir schon hin!
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Hope registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.09.2008 Beiträge: 2980
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(#1217405) Verfasst am: 18.02.2009, 21:35 Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt |
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Surata hat folgendes geschrieben: |
Eine (ungewollte) Schwangerschaft würde ich aber mal einen Verstoß gegen körperliche Unversehrtheit nennen |
wenn Du vergewaltigt wurdest ja. Ansonsten bist Du das Risiko selber eingegangen.
_________________ ...das mit dem Himmel, das kriegen wir schon hin!
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#1217406) Verfasst am: 18.02.2009, 21:36 Titel: |
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Lass dich gar nicht erst auf solche Diskussionen ein, da wird nur geschwurbelt. Rechtlich sind die Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs recht genau definiert - man muss nicht auf dem GG herumreiten.
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1217408) Verfasst am: 18.02.2009, 21:38 Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt |
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Hope hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: |
Eine (ungewollte) Schwangerschaft würde ich aber mal einen Verstoß gegen körperliche Unversehrtheit nennen |
wenn Du vergewaltigt wurdest ja. Ansonsten bist Du das Risiko selber eingegangen. |
Nö.
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Hope registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.09.2008 Beiträge: 2980
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(#1217409) Verfasst am: 18.02.2009, 21:38 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | Lass dich gar nicht erst auf solche Diskussionen ein, da wird nur geschwurbelt. Rechtlich sind die Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs recht genau definiert - man muss nicht auf dem GG herumreiten. |
niemand reitet auf dem Grundgesetz herum, Surata war nicht bekannt das sie ein Recht auf Leben hat.
hast Du die ganze Diskussion verfolgt?
_________________ ...das mit dem Himmel, das kriegen wir schon hin!
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1217410) Verfasst am: 18.02.2009, 21:38 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | Lass dich gar nicht erst auf solche Diskussionen ein, da wird nur geschwurbelt. Rechtlich sind die Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs recht genau definiert - man muss nicht auf dem GG herumreiten. |
Ja, die Geister die ich rief...
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Hope registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.09.2008 Beiträge: 2980
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(#1217413) Verfasst am: 18.02.2009, 21:42 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | Lass dich gar nicht erst auf solche Diskussionen ein, da wird nur geschwurbelt. Rechtlich sind die Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs recht genau definiert - man muss nicht auf dem GG herumreiten. |
Surata hat folgendes geschrieben: | Hope hat folgendes geschrieben: |
nicht ganz ...
die Frage ist wie Step schon richtig sagte schlicht und einfach wieviel Rechte man dem Wesen in Deinem Bauch gibt.
Wenn man sich dafür entscheidet das dieses Wesen ein Recht zu Leben hat, so wie Du auch,
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Ich kann mich an keine Stelle im Gesetz erinnern, in der steht, dass ich ein Recht auf Leben hab. Hast du eins? |
_________________ ...das mit dem Himmel, das kriegen wir schon hin!
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#1217419) Verfasst am: 18.02.2009, 21:44 Titel: |
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Ob das Ding im Bauch (k)ein Recht auf Leben hat steht im Einzelfall nicht im GG sondern im StGB. Mehr muss man da nicht sagen.
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1217422) Verfasst am: 18.02.2009, 21:44 Titel: |
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Hope hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | Lass dich gar nicht erst auf solche Diskussionen ein, da wird nur geschwurbelt. Rechtlich sind die Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs recht genau definiert - man muss nicht auf dem GG herumreiten. |
Surata hat folgendes geschrieben: | Hope hat folgendes geschrieben: |
nicht ganz ...
die Frage ist wie Step schon richtig sagte schlicht und einfach wieviel Rechte man dem Wesen in Deinem Bauch gibt.
Wenn man sich dafür entscheidet das dieses Wesen ein Recht zu Leben hat, so wie Du auch,
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Ich kann mich an keine Stelle im Gesetz erinnern, in der steht, dass ich ein Recht auf Leben hab. Hast du eins? | |
GG = Staat-Bürger, nicht Bürger-Bürger
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Hope registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.09.2008 Beiträge: 2980
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(#1217424) Verfasst am: 18.02.2009, 21:46 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | Ob das Ding im Bauch (k)ein Recht auf Leben hat steht im Einzelfall nicht im GG sondern im StGB. Mehr muss man da nicht sagen. |
darum gehts im Moment nicht, Surata glaubt mir immer noch nicht das SIE SELBST ein Recht zu leben hat lt. Grundgesetz
_________________ ...das mit dem Himmel, das kriegen wir schon hin!
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Torsten dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 25.09.2003 Beiträge: 3456
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(#1217426) Verfasst am: 18.02.2009, 21:46 Titel: |
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Surata hat folgendes geschrieben: | GG = Staat-Bürger, nicht Bürger-Bürger |
"Eine Schwangerschaft ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Aufgabe von Gewalt."
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#1217427) Verfasst am: 18.02.2009, 21:47 Titel: |
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Hope hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | Ob das Ding im Bauch (k)ein Recht auf Leben hat steht im Einzelfall nicht im GG sondern im StGB. Mehr muss man da nicht sagen. |
darum gehts im Moment nicht, Surata glaubt mir immer noch nicht das SIE SELBST ein Recht zu leben hat lt. Grundgesetz |
Na sicher, darum wird es dir gehen.
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
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Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
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(#1217430) Verfasst am: 18.02.2009, 21:48 Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt |
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Surata hat folgendes geschrieben: | Hope hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: |
Eine (ungewollte) Schwangerschaft würde ich aber mal einen Verstoß gegen körperliche Unversehrtheit nennen |
wenn Du vergewaltigt wurdest ja. Ansonsten bist Du das Risiko selber eingegangen. |
Nö. |
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Hope registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.09.2008 Beiträge: 2980
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(#1217431) Verfasst am: 18.02.2009, 21:48 Titel: |
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Surata hat folgendes geschrieben: | Zitat: |
Ich kann mich an keine Stelle im Gesetz erinnern, in der steht, dass ich ein Recht auf Leben hab. Hast du eins? |
GG = Staat-Bürger, nicht Bürger-Bürger |
Surata, frag einfach einen Rechtsgelehrten Deines Vertrauens: Du hast ein Recht zu leben! Die Belege die hier vorgelegt wurden scheinen Dir ja nicht zu reichen....
_________________ ...das mit dem Himmel, das kriegen wir schon hin!
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Hope registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.09.2008 Beiträge: 2980
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(#1217435) Verfasst am: 18.02.2009, 21:49 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | Hope hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | Ob das Ding im Bauch (k)ein Recht auf Leben hat steht im Einzelfall nicht im GG sondern im StGB. Mehr muss man da nicht sagen. |
darum gehts im Moment nicht, Surata glaubt mir immer noch nicht das SIE SELBST ein Recht zu leben hat lt. Grundgesetz |
Na sicher, darum wird es dir gehen. |
äh...im moment schon, ja aber ich gebs auf, dann glaubt sie halt nicht das sie ein Recht zu leben hat
_________________ ...das mit dem Himmel, das kriegen wir schon hin!
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1217436) Verfasst am: 18.02.2009, 21:49 Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt |
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Norm hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | Hope hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: |
Eine (ungewollte) Schwangerschaft würde ich aber mal einen Verstoß gegen körperliche Unversehrtheit nennen |
wenn Du vergewaltigt wurdest ja. Ansonsten bist Du das Risiko selber eingegangen. |
Nö. |
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Warum sollte es bei einem Versehen anders sein?
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1217438) Verfasst am: 18.02.2009, 21:50 Titel: |
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Hope hat folgendes geschrieben: |
äh...im moment schon, ja aber ich gebs auf, dann glaubt sie halt nicht das sie ein Recht zu leben hat |
Ich hab dir doch scho gesagt, dass das GG da nicht greift.
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Hope registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.09.2008 Beiträge: 2980
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(#1217440) Verfasst am: 18.02.2009, 21:51 Titel: |
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Surata hat folgendes geschrieben: | Hope hat folgendes geschrieben: |
äh...im moment schon, ja aber ich gebs auf, dann glaubt sie halt nicht das sie ein Recht zu leben hat |
Ich hab dir doch scho gesagt, dass das GG da nicht greift. |
Tu mir einen gefallen, frag Hornochse ...
_________________ ...das mit dem Himmel, das kriegen wir schon hin!
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