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Religiöse Abtreibungsgegner befragt
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1217374) Verfasst am: 18.02.2009, 21:11    Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Genauso wie abtreibenden Frauen und ihren Ärzten erging es beispielsweise Lynchmördern. Wann immer die Gesellschaft der Meinung war, der Fötus / das Lynchopfer genieße "volle Menschenrechte", dann wurden abtreibende Mütter / der Lynchmob kriminalisiert. (Ich habe absichtlich ein extremes Beispiel gewählt.)

Ich halte es daher für ethisch sehr problematisch, mit dem "Besitz des Bauches" gegen Abtreibungsverbote zu argumentieren. Die einzige Argumentationsschiene kann mE der Nichtpersonenstatus des Embryos sein. Dieses Argument ist dafür aber mE sehr gut.


Auch mit Nichtpersonenstatus kann es kriminalisiert werden, von gewissen Gruppen. Meinst du rein rechtlich?

Ich persönlich halte die "mein Bauch gehört mir" vielleicht nicht für die beste Argumentation, als pauschale Aussage halte ich es aber für genügend.
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Hope
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Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 2980

Beitrag(#1217377) Verfasst am: 18.02.2009, 21:15    Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:

Ich persönlich halte die "mein Bauch gehört mir" vielleicht nicht für die beste Argumentation, als pauschale Aussage halte ich es aber für genügend.


Und meiner gehört mir......Bei einer Abtreibung wird nicht ein Teil Deines Bauches oder Deines Körpers entfernt, sondern ein kleines Wesen was in DEINEM Bauch wächst. Deinen Bauch will Dir niemand streitig machen
_________________
...das mit dem Himmel, das kriegen wir schon hin! zwinkern
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1217379) Verfasst am: 18.02.2009, 21:17    Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt Antworten mit Zitat

Hope hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:

Ich persönlich halte die "mein Bauch gehört mir" vielleicht nicht für die beste Argumentation, als pauschale Aussage halte ich es aber für genügend.


Und meiner gehört mir......Bei einer Abtreibung wird nicht ein Teil Deines Bauches oder Deines Körpers entfernt, sondern ein kleines Wesen was in DEINEM Bauch wächst.

Jup.

Zitat:
Deinen Bauch will Dir niemand streitig machen


Doch, jeder der meint, er wüsste besser, was in meinem Bauch zu passieren hätte als ich.

Edit: step, ich nehm meinen Kommentar zurück. Hope beweist gerade, wie wunderbar grottig man darauf emotional kontern kann.
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Hope
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Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 2980

Beitrag(#1217385) Verfasst am: 18.02.2009, 21:22    Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:


Zitat:
Deinen Bauch will Dir niemand streitig machen


Doch, jeder der meint, er wüsste besser, was in meinem Bauch zu passieren hätte als ich.


nicht ganz ...

die Frage ist wie Step schon richtig sagte schlicht und einfach wieviel Rechte man dem Wesen in Deinem Bauch gibt.

Wenn man sich dafür entscheidet das dieses Wesen ein Recht zu Leben hat, so wie Du auch, dann bist Du durch eine ungewollte Schwangerschaft vorläufig Verantwortlich für das Wesen, so wie der Busfahrer oder die Verkäuferin für das verirrte Kleinkind, dessen Mutter nicht in sicht ist. Auch wenns grad nicht passt, man MUSS sich dann darum kümmern, bis man die Verantwortung weitergeben kann.
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...das mit dem Himmel, das kriegen wir schon hin! zwinkern
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1217390) Verfasst am: 18.02.2009, 21:26    Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt Antworten mit Zitat

Hope hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:


Zitat:
Deinen Bauch will Dir niemand streitig machen


Doch, jeder der meint, er wüsste besser, was in meinem Bauch zu passieren hätte als ich.


nicht ganz ...

die Frage ist wie Step schon richtig sagte schlicht und einfach wieviel Rechte man dem Wesen in Deinem Bauch gibt.

Wenn man sich dafür entscheidet das dieses Wesen ein Recht zu Leben hat, so wie Du auch,





Ich kann mich an keine Stelle im Gesetz erinnern, in der steht, dass ich ein Recht auf Leben hab. Hast du eins?

Zitat:
dann bist Du durch eine ungewollte Schwangerschaft vorläufig Verantwortlich für das Wesen,


Nö. Das kann man so sehen, das muss man nicht so sehen. In erster Linie bin ich verantwortlich für mich selbst (worunter beispielsweise auch fällt, besser afzupassen, wenn man nicht schwanger werden will. Aber es gibt Unfälle, es gibt Unverträglichkeiten, es gibt Vergewaltigungen...).

Zitat:
so wie der Busfahrer oder die Verkäuferin für das verirrte Kleinkind, dessen Mutter nicht in sicht ist. Auch wenns grad nicht passt, man MUSS sich dann darum kümmern, bis man die Verantwortung weitergeben kann.

Die existieren aber nicht im Bauch, also Themaverfehlung zwinkern
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vanini
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Anmeldungsdatum: 17.04.2008
Beiträge: 847

Beitrag(#1217391) Verfasst am: 18.02.2009, 21:27    Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt Antworten mit Zitat

Hope hat folgendes geschrieben:
Wenn man sich dafür entscheidet das dieses Wesen ein Recht zu Leben hat...


Auf den Gedanken, dass "dieses Wesen" auch ein Recht zum Nichtleben hat und deshalb das Zeugen und Austragen eines Kindes eine (mindestens!) ebenso so schwerwiegende Anmaßung gegenüber diesem darstellt wie eine Nichtzeugung bzw. Abtreibung, kommst du wohl bei deinen diesbezüglichen Erwägungen nicht, wie?
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Was immer DAS GANZE auch sein mag: Es hat mit einem MEHR oder WENIGER von SUMMEN von TEILEN gar nichts zu tun!
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Torsten
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Beitrag(#1217395) Verfasst am: 18.02.2009, 21:29    Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Ich kann mich an keine Stelle im Gesetz erinnern, in der steht, dass ich ein Recht auf Leben hab.


GG Artikel 2 Absatz 2?
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Hope
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Beitrag(#1217397) Verfasst am: 18.02.2009, 21:30    Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:

Ich kann mich an keine Stelle im Gesetz erinnern, in der steht, dass ich ein Recht auf Leben hab. Hast du eins?


ja, das haben wir beide zwinkern

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Leben
Zitat:

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland enthält in Art. 2 Abs. 2 S. 1 1. Alt. das Grundrecht des Rechts auf Leben:

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.“



Zitat:

Zitat:
so wie der Busfahrer oder die Verkäuferin für das verirrte Kleinkind, dessen Mutter nicht in sicht ist. Auch wenns grad nicht passt, man MUSS sich dann darum kümmern, bis man die Verantwortung weitergeben kann.

Die existieren aber nicht im Bauch, also Themaverfehlung zwinkern


was existiert da nicht? die Busfahrer und Verkäuferinnen?

Das Kind existiert dann und DU bist dann in dem Moment der einzig mögliche Verantwortliche
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Surata
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Beitrag(#1217398) Verfasst am: 18.02.2009, 21:31    Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt Antworten mit Zitat

Torsten hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Ich kann mich an keine Stelle im Gesetz erinnern, in der steht, dass ich ein Recht auf Leben hab.


GG Artikel 2 Absatz 2?


Da steht körperliche Unversehrtheit, nicht Leben.
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Torsten
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Beitrag(#1217399) Verfasst am: 18.02.2009, 21:32    Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Da steht körperliche Unversehrtheit, nicht Leben.


http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/Grundgesetz/gg_01.html

"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1217401) Verfasst am: 18.02.2009, 21:33    Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt Antworten mit Zitat

Torsten hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Da steht körperliche Unversehrtheit, nicht Leben.


http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/Grundgesetz/gg_01.html

"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."


Eine (ungewollte) Schwangerschaft würde ich aber mal einen Verstoß gegen körperliche Unversehrtheit nennen Lachen
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Torsten
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 3456

Beitrag(#1217402) Verfasst am: 18.02.2009, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Aber das Grundgesetz ist hier eh nicht relevant.
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Hope
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Beitrag(#1217403) Verfasst am: 18.02.2009, 21:35    Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Torsten hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Ich kann mich an keine Stelle im Gesetz erinnern, in der steht, dass ich ein Recht auf Leben hab.


GG Artikel 2 Absatz 2?


Da steht körperliche Unversehrtheit, nicht Leben.


surata, da steht beides, natürlich hast du das Recht zu leben, niemand darf es Dir in diesem Land ungestraft gegen Deinen Willen nehmen!
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Hope
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Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 2980

Beitrag(#1217405) Verfasst am: 18.02.2009, 21:35    Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Torsten hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Da steht körperliche Unversehrtheit, nicht Leben.


http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/Grundgesetz/gg_01.html

"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."


Eine (ungewollte) Schwangerschaft würde ich aber mal einen Verstoß gegen körperliche Unversehrtheit nennen Lachen


wenn Du vergewaltigt wurdest ja. Ansonsten bist Du das Risiko selber eingegangen.
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Hornochse
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Beitrag(#1217406) Verfasst am: 18.02.2009, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Lass dich gar nicht erst auf solche Diskussionen ein, da wird nur geschwurbelt. Rechtlich sind die Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs recht genau definiert - man muss nicht auf dem GG herumreiten.
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Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
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Surata
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Beitrag(#1217408) Verfasst am: 18.02.2009, 21:38    Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt Antworten mit Zitat

Hope hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Torsten hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Da steht körperliche Unversehrtheit, nicht Leben.


http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/Grundgesetz/gg_01.html

"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."


Eine (ungewollte) Schwangerschaft würde ich aber mal einen Verstoß gegen körperliche Unversehrtheit nennen Lachen


wenn Du vergewaltigt wurdest ja. Ansonsten bist Du das Risiko selber eingegangen.


Nö.
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Hope
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Beitrag(#1217409) Verfasst am: 18.02.2009, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Lass dich gar nicht erst auf solche Diskussionen ein, da wird nur geschwurbelt. Rechtlich sind die Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs recht genau definiert - man muss nicht auf dem GG herumreiten.


niemand reitet auf dem Grundgesetz herum, Surata war nicht bekannt das sie ein Recht auf Leben hat.

hast Du die ganze Diskussion verfolgt?
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1217410) Verfasst am: 18.02.2009, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Lass dich gar nicht erst auf solche Diskussionen ein, da wird nur geschwurbelt. Rechtlich sind die Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs recht genau definiert - man muss nicht auf dem GG herumreiten.


Ja, die Geister die ich rief...
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Hope
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Beiträge: 2980

Beitrag(#1217413) Verfasst am: 18.02.2009, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Lass dich gar nicht erst auf solche Diskussionen ein, da wird nur geschwurbelt. Rechtlich sind die Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs recht genau definiert - man muss nicht auf dem GG herumreiten.


Surata hat folgendes geschrieben:
Hope hat folgendes geschrieben:

nicht ganz ...

die Frage ist wie Step schon richtig sagte schlicht und einfach wieviel Rechte man dem Wesen in Deinem Bauch gibt.

Wenn man sich dafür entscheidet das dieses Wesen ein Recht zu Leben hat, so wie Du auch,



Ich kann mich an keine Stelle im Gesetz erinnern, in der steht, dass ich ein Recht auf Leben hab. Hast du eins?

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Hornochse
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
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Beitrag(#1217419) Verfasst am: 18.02.2009, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ob das Ding im Bauch (k)ein Recht auf Leben hat steht im Einzelfall nicht im GG sondern im StGB. Mehr muss man da nicht sagen.
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Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1217422) Verfasst am: 18.02.2009, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hope hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Lass dich gar nicht erst auf solche Diskussionen ein, da wird nur geschwurbelt. Rechtlich sind die Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs recht genau definiert - man muss nicht auf dem GG herumreiten.


Surata hat folgendes geschrieben:
Hope hat folgendes geschrieben:

nicht ganz ...

die Frage ist wie Step schon richtig sagte schlicht und einfach wieviel Rechte man dem Wesen in Deinem Bauch gibt.

Wenn man sich dafür entscheidet das dieses Wesen ein Recht zu Leben hat, so wie Du auch,



Ich kann mich an keine Stelle im Gesetz erinnern, in der steht, dass ich ein Recht auf Leben hab. Hast du eins?


GG = Staat-Bürger, nicht Bürger-Bürger
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Hope
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Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 2980

Beitrag(#1217424) Verfasst am: 18.02.2009, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Ob das Ding im Bauch (k)ein Recht auf Leben hat steht im Einzelfall nicht im GG sondern im StGB. Mehr muss man da nicht sagen.


darum gehts im Moment nicht, Surata glaubt mir immer noch nicht das SIE SELBST ein Recht zu leben hat lt. Grundgesetz
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Torsten
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 3456

Beitrag(#1217426) Verfasst am: 18.02.2009, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
GG = Staat-Bürger, nicht Bürger-Bürger


Am Kopf kratzen

"Eine Schwangerschaft ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Aufgabe von Gewalt."

Cool
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Hornochse
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
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Beitrag(#1217427) Verfasst am: 18.02.2009, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hope hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Ob das Ding im Bauch (k)ein Recht auf Leben hat steht im Einzelfall nicht im GG sondern im StGB. Mehr muss man da nicht sagen.


darum gehts im Moment nicht, Surata glaubt mir immer noch nicht das SIE SELBST ein Recht zu leben hat lt. Grundgesetz


Na sicher, darum wird es dir gehen. Sehr glücklich
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- Niklas Luhmann -
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1217430) Verfasst am: 18.02.2009, 21:48    Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Hope hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Torsten hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Da steht körperliche Unversehrtheit, nicht Leben.


http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/Grundgesetz/gg_01.html

"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."


Eine (ungewollte) Schwangerschaft würde ich aber mal einen Verstoß gegen körperliche Unversehrtheit nennen Lachen


wenn Du vergewaltigt wurdest ja. Ansonsten bist Du das Risiko selber eingegangen.


Nö.

Am Kopf kratzen
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Hope
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Anmeldungsdatum: 02.09.2008
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Beitrag(#1217431) Verfasst am: 18.02.2009, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Zitat:

Ich kann mich an keine Stelle im Gesetz erinnern, in der steht, dass ich ein Recht auf Leben hab. Hast du eins?


GG = Staat-Bürger, nicht Bürger-Bürger


Surata, frag einfach einen Rechtsgelehrten Deines Vertrauens: Du hast ein Recht zu leben! Die Belege die hier vorgelegt wurden scheinen Dir ja nicht zu reichen....
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Hope
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Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 2980

Beitrag(#1217435) Verfasst am: 18.02.2009, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Hope hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Ob das Ding im Bauch (k)ein Recht auf Leben hat steht im Einzelfall nicht im GG sondern im StGB. Mehr muss man da nicht sagen.


darum gehts im Moment nicht, Surata glaubt mir immer noch nicht das SIE SELBST ein Recht zu leben hat lt. Grundgesetz


Na sicher, darum wird es dir gehen. Sehr glücklich


äh...im moment schon, ja Ausrufezeichen aber ich gebs auf, dann glaubt sie halt nicht das sie ein Recht zu leben hat Schulterzucken
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
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Beitrag(#1217436) Verfasst am: 18.02.2009, 21:49    Titel: Re: Religiöse Abtreibungsgegner befragt Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Hope hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Torsten hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Da steht körperliche Unversehrtheit, nicht Leben.


http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/Grundgesetz/gg_01.html

"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."


Eine (ungewollte) Schwangerschaft würde ich aber mal einen Verstoß gegen körperliche Unversehrtheit nennen Lachen


wenn Du vergewaltigt wurdest ja. Ansonsten bist Du das Risiko selber eingegangen.


Nö.

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Warum sollte es bei einem Versehen anders sein?
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Beiträge: 17383

Beitrag(#1217438) Verfasst am: 18.02.2009, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hope hat folgendes geschrieben:

äh...im moment schon, ja Ausrufezeichen aber ich gebs auf, dann glaubt sie halt nicht das sie ein Recht zu leben hat Schulterzucken


Ich hab dir doch scho gesagt, dass das GG da nicht greift.
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Hope
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Beitrag(#1217440) Verfasst am: 18.02.2009, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Hope hat folgendes geschrieben:

äh...im moment schon, ja Ausrufezeichen aber ich gebs auf, dann glaubt sie halt nicht das sie ein Recht zu leben hat Schulterzucken


Ich hab dir doch scho gesagt, dass das GG da nicht greift.


Tu mir einen gefallen, frag Hornochse ...
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