Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Einsiedler registrierter User
Anmeldungsdatum: 01.03.2007 Beiträge: 1435
|
(#1217943) Verfasst am: 19.02.2009, 11:13 Titel: |
|
|
Reza hat folgendes geschrieben: | Oder wie wäre es mit einem Gesetz, der Mann, der nicht verhütet hat, muss das Kind aufziehen - alleinige Sorgepflicht für den Mann der sich nicht selbst drum kümmert, dass eines entsteht. |
Welche Frau würde sich denn auf so etwas einlassen?
Neun Monate Schwangerschaft, eine Geburt - und dann einfach auf das Kind verzichten?
Aber trotzdem Unterhalt zahlen müssen?
|
|
Nach oben |
|
 |
Reza dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 4188
|
(#1217956) Verfasst am: 19.02.2009, 11:46 Titel: |
|
|
Einsiedler hat folgendes geschrieben: | Reza hat folgendes geschrieben: | Oder wie wäre es mit einem Gesetz, der Mann, der nicht verhütet hat, muss das Kind aufziehen - alleinige Sorgepflicht für den Mann der sich nicht selbst drum kümmert, dass eines entsteht. |
Welche Frau würde sich denn auf so etwas einlassen?
Neun Monate Schwangerschaft, eine Geburt - und dann einfach auf das Kind verzichten?
Aber trotzdem Unterhalt zahlen müssen? |
Ich zum Beispiel!
Wenn das Gesetz ist, dann ist das nicht die Frage, wer sich drauf einlässt.
Aber sofort schiebst du es wieder auf die Frauen ab.
Unterhalt bezahlen - keine Frage, oder?
Wa ist mir DIR?
Hättest du mal die Güte, deine Position darzulegen!
Wer Rechte will, sollte sich zuallererst mal mit den Pflichten befassen, die ihm aus Rechten normalerweise erwachsen.
Sich mit ein paar Euro freikaufen von allem, das ist ja wohl das Hinterletze, davon abgesehen, dass nicht einmal das gewährleistet ist, auch nicht von denen die das Geld haben, von anderen sowieso nicht.
Die Erziehungspflicht für beide Eltern steht im GG!!
Das einzige Recht im GG, dem ausdrücklich die Pflicht beigestellt ist!
Wie kann es also sein, dass das BVG kürzlich entschieden hat, dass ein Kind nicht einmal ein Recht nur auf den Umgang mit dem Vater gegen dessen Willen hat?
Wo ist sie hin die Erziehungspflicht des leiblichen Vaters?
Im BGB das Recht des Kindes auf beide Eltern - wo ist das hingegangen?
|
|
Nach oben |
|
 |
Hope registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.09.2008 Beiträge: 2980
|
(#1217960) Verfasst am: 19.02.2009, 12:00 Titel: |
|
|
@Reza, es kann ja wohl kaum sinnvoll für das Kind sein, wenn man den Vater zwingt das Kind aufzuziehen, wenn er nicht will
es zwingt auch niemand eine Mutter ein Kind aufzuziehen, es gibt genug adotionswillige Paare, die das gerne für sie übernehmen, wenn sie auch mit Unterstützung nicht dazu in der Lage ist.
Das Wohl und die Interessen und die Sicherheit des Kindes müssen da im Vordergrund stehen!
_________________ ...das mit dem Himmel, das kriegen wir schon hin!
|
|
Nach oben |
|
 |
Reza dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 4188
|
(#1217969) Verfasst am: 19.02.2009, 12:22 Titel: |
|
|
Hope hat folgendes geschrieben: | @Reza, es kann ja wohl kaum sinnvoll für das Kind sein, wenn man den Vater zwingt das Kind aufzuziehen, wenn er nicht will  |
Ach was, aber eine Frau willst du zum Austragen und Weggeben zwingen?
Zitat: | es zwingt auch niemand eine Mutter ein Kind aufzuziehen, es gibt genug adotionswillige Paare, die das gerne für sie übernehmen, wenn sie auch mit Unterstützung nicht dazu in der Lage ist
Das Wohl und die Interessen und die Sicherheit des Kindes müssen da im Vordergrund stehen! |
Du Heuchlerin!
Wie kann eine Entfernung von den leiblichen Eltern im Interesse des Kindes sein, in dieser Gesellschaft?
Die leibliche Elterschaft ist doch das Höchste!
Was haben Adoptierte - insbesondere bei anonymen Adoptionen - doch häufig für Seelenqualen auszuhalten, weiß du davon nichts?
Interesssiert es dich nicht, das Wohl dieser Adoptierten?
Die sind zudem doch fast immer nur ein Notnagel, wenn es keine eigenen Kinder gibt, und wer adoptiert zudem was anderes als Säuglinge?
Sollen gebärfähige Frauen Zulieferer für Kinderhandel sein?
Wer jemand zu etwas zwingen will, der zwingt dann bitte zuallererst mal die leiblichen Eltern sich um das, was sie in die Welt gesetzt haben höchstselbst zu kümmern - beide - den einen oder den anderen Teil - Fertig!
Erweist sich jemand dann nicht als erziehungsfähig, dann gibt es ja immer noch die Möglichkeiten, wie jetzt auch.
Das ist beim Vater nicht anders als bei der Mutter!
|
|
Nach oben |
|
 |
caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
|
(#1217985) Verfasst am: 19.02.2009, 12:50 Titel: |
|
|
zelig hat folgendes geschrieben: |
Dagegen sollte unstrittig sein, daß alles, was sich innerhalb der eigenen Physis abspielt, per se eine Sache ist, die zuvörderst von der Person, deren Physis betroffen ist, gesteuert werden darf. |
zuvörderst =/= ausschließlich
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
|
|
Nach oben |
|
 |
zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
|
(#1217987) Verfasst am: 19.02.2009, 12:52 Titel: |
|
|
caballito hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: |
Dagegen sollte unstrittig sein, daß alles, was sich innerhalb der eigenen Physis abspielt, per se eine Sache ist, die zuvörderst von der Person, deren Physis betroffen ist, gesteuert werden darf. |
zuvörderst =/= ausschließlich :!: |
Genau.
_________________ Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
|
|
Nach oben |
|
 |
caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
|
(#1217990) Verfasst am: 19.02.2009, 12:59 Titel: |
|
|
Reza hat folgendes geschrieben: |
Wer Abtreibung für sich ablehnt, der soll gefälligst SELBST dafür sorgen, dass keine nötig wird! |
Unterstellst du schon wieder?
Reza hat folgendes geschrieben: |
Schon eigenartig, dass man dergleichen von Abtreibunggegnern, insbesondere männlichen nie hört. |
Und schon wieder wwerden Leute beschmpft für das, was sie nicht sagen ....
Dass es eh Schwachsnn ist, spielt da kaum noch eine Rolle.
Dir ist schon klar, dass das Gegenstück die alleinige Sorgepflicht für die Frau ist, die nicht verhütet? Na gut, das mag eine gewisse Schadenfreude befriedigen, aber vielleicht sollte man das dem Kind dann doch nicht unbedingt antun.
Reza hat folgendes geschrieben: | Denn auch die Männer, die Frauen zwingen können wollen Kinder auszutragen wollen zwar das Sorgerecht, auch ohne Ehe und ohne Zustimmung der Mutter - aber das alleinige Sorgerecht bzw. dann ja die Sorgepflicht, das wird erstaunlicherweise nicht als Gesetz gefordert. |
Interessant, wie du hier die männerdiskriminierende Gesetzeslage, derzufolge immer die Frau alleinzuständig ist, als frauenfeindlich darstellst.
Ich frage mich nur, wie laut du aufschreien würdest, wenn die Möglchkeit tatsächlich eingeführt würde, dass der Mann gegen den Willen der Frau an der Sorge beteiligt werden kann.
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
|
|
Nach oben |
|
 |
Einsiedler registrierter User
Anmeldungsdatum: 01.03.2007 Beiträge: 1435
|
(#1217991) Verfasst am: 19.02.2009, 13:03 Titel: |
|
|
Reza hat folgendes geschrieben: | Einsiedler hat folgendes geschrieben: | Reza hat folgendes geschrieben: | Oder wie wäre es mit einem Gesetz, der Mann, der nicht verhütet hat, muss das Kind aufziehen - alleinige Sorgepflicht für den Mann der sich nicht selbst drum kümmert, dass eines entsteht. |
Welche Frau würde sich denn auf so etwas einlassen?
Neun Monate Schwangerschaft, eine Geburt - und dann einfach auf das Kind verzichten?
Aber trotzdem Unterhalt zahlen müssen? |
Ich zum Beispiel!
Wenn das Gesetz ist, dann ist das nicht die Frage, wer sich drauf einlässt. |
Eben, dann gilt es für alle! Auch für die Frauen, die lieber selbst für das Kind sorgen würden!
Fändest Du das in Ordnung?
Reza hat folgendes geschrieben: | Aber sofort schiebst du es wieder auf die Frauen ab. |
Blödsinn, ich schiebe nicht ab, ich weise darauf hin, daß Dein vorgeschlagenes Gesetz
viele (vielleicht sogar die meisten) Frauen ganz schön vor den Kopf stoßen würde.
Reza hat folgendes geschrieben: | Wa ist mir DIR?
Hättest du mal die Güte, deine Position darzulegen! |
Hättest Du mal die Güte, einen normalen Diskussionsstil zu pflegen?
Laß Dich mal von Norm dazu beraten.
Ich halte die gegenwärtig in Deutschland geltende Regelung für einen akzeptablen Kompromiß,
sehe aber darin eine Benachteiligung von Männern. Diese Benachteiligung ist m.E. (zumindest
derzeit) unvermeidbar, was nichts daran ändert, daß sie bitteschön wenigstens zur Kenntnis
genommen werden sollte (so wie in dem von zelig verlinkten Artikel - hast Du den mal gelesen?).
Und in der anderen Richtung - Frau will Kind, Mann nicht - ist die Benachteiligung vermeidbar,
indem der Mann eben nicht - so wie jetzt üblich - zur Vaterschaft (bzw. den damit einhergehenden
Pflichten) gezwungen wird.
Reza hat folgendes geschrieben: | Sich mit ein paar Euro freikaufen von allem, das ist ja wohl das Hinterletze, davon abgesehen, dass nicht einmal das gewährleistet ist, auch nicht von denen die das Geld haben, von anderen sowieso nicht. |
Wenn die Frau nicht Mutter werden möchte, trägt sie das Kind nicht aus!
Und wenn sie gern Mutter werden möchte, dann verweise ich auf Deine eigene Empfehlung:
Reza hat folgendes geschrieben: | Unter der Voraussetzung, dass Frauen überhaupt Rechte haben, und ihre Stimme genausoviel zählt, wie die des Vaters/Mannes, muss man aber bei einer Pattsituation, meiner Ansicht nach den Befürworter der Schwangerschaft auch zum Austragen des Kindes, und selbstverständlich zur alleinigen Aufzucht verpflichten. |
Wovon sollte sich also der Mann denn da "freikaufen" müssen?
Reza hat folgendes geschrieben: | Die Erziehungspflicht für beide Eltern steht im GG!!
Das einzige Recht im GG, dem ausdrücklich die Pflicht beigestellt ist! |
Der Unterschied ist der, daß eine Frau nicht gegen ihren Willen gezwungen werden kann,
Mutter zu werden, einen Mann kann man aber zu einer Vaterschaft zwingen, was mindestens
Zahlungsverpflichtungen bedeutet.
Reza hat folgendes geschrieben: | Wie kann es also sein, dass das BVG kürzlich entschieden hat, dass ein Kind nicht einmal ein Recht nur auf den Umgang mit dem Vater gegen dessen Willen hat? |
Wenn eine Frau nicht zur Mutterschaft gezwungen werden kann, dann ist diese Entscheidung
nur logisch ... (mal unabhängig davon, daß die Begründung anders lautet).
In dem konkreten Fall hatte sich der Vater nämlich von Anfang an gegen die Vaterschaft
entschieden. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn ihm erst nach der Geburt "plötzlich"
eingefallen wäre, daß er lieber doch nicht Vater sein möchte. In dem Fall würde ich mich
ebenfalls über das Urteil empören.
|
|
Nach oben |
|
 |
Reza dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 4188
|
(#1217993) Verfasst am: 19.02.2009, 13:10 Titel: |
|
|
caballito hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: |
Dagegen sollte unstrittig sein, daß alles, was sich innerhalb der eigenen Physis abspielt, per se eine Sache ist, die zuvörderst von der Person, deren Physis betroffen ist, gesteuert werden darf. |
zuvörderst =/= ausschließlich |
Ach, willst du damit sagen, dass du hirnloses Vögeln ohne selbst für Verhütung bei sich zu sorgen Männern zugestehst?
Zudem, dass du Männern zugestehst sich desweiteren komplett aus der Verantwortung für ein etwaig entstandenes "Etwas" zu ziehen, außer höchstens ein paar Euros abzudrücken, oder vielleicht noch ein wenig Umgang wahrzunehmen, so ab und zu mal, wenn es zufällig mal gerade passt, - ihm wohlgemerkt, nicht etwa dem Kind?
Du bist doch immer so für Gesetze, die allen deine Meinung aufdrücken.
DAS GESETZ der Erziehungspflicht der leiblichen Eltern und des Rechtes des Kindes auf beide Eltern gibt es schon.!!!!!!
Da bist du nicht an einer Umsetzung interessiert, die beide Eltern gleichermaßen betrifft?
Erstaunlich!
|
|
Nach oben |
|
 |
Reza dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 4188
|
(#1217995) Verfasst am: 19.02.2009, 13:19 Titel: |
|
|
caballito hat folgendes geschrieben: |
Dir ist schon klar, dass das Gegenstück die alleinige Sorgepflicht für die Frau ist, die nicht verhütet? |
Das ist die de facto Gesetzeslage - selbst wenn sie verhütet, und das nicht funktioniert.
Zitat: | Ich frage mich nur, wie laut du aufschreien würdest, wenn die Möglchkeit tatsächlich eingeführt würde, dass der Mann gegen den Willen der Frau an der Sorge beteiligt werden kann. | Tja, NUR um eine Beteiligung geht es mir allerdings nicht, und auch nicht gegen den willen der Frau.
Aber, sie kann sie ja unbesorgt von ihrer Sorgepflicht verabschieden, wenn der leibliche Vater die dann übernimmt - oder nicht?
Er kriegt die Sorgepflicht ganz.
Wenn er die dann auch nicht will, dann kann er das Kind ja in der omonösen Babyklappe abgeben, oder zur Adoption freigeben........
Vernünftge Menschen können sich ja vernünftig einigen, wie sie das alles regeln wollen, andere müssen dann halt das Gesetz seinen Lauf nehmen lassen.
|
|
Nach oben |
|
 |
astarte Foren-Admin

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 46545
|
(#1217996) Verfasst am: 19.02.2009, 13:23 Titel: |
|
|
Einsiedler hat folgendes geschrieben: | Reza hat folgendes geschrieben: | Oder wie wäre es mit einem Gesetz, der Mann, der nicht verhütet hat, muss das Kind aufziehen - alleinige Sorgepflicht für den Mann der sich nicht selbst drum kümmert, dass eines entsteht. |
Welche Frau würde sich denn auf so etwas einlassen?
Neun Monate Schwangerschaft, eine Geburt - und dann einfach auf das Kind verzichten?
Aber trotzdem Unterhalt zahlen müssen? |
uU ich schon, ja.
|
|
Nach oben |
|
 |
zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
|
(#1217997) Verfasst am: 19.02.2009, 13:27 Titel: |
|
|
Reza hat folgendes geschrieben: | caballito hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: |
Dagegen sollte unstrittig sein, daß alles, was sich innerhalb der eigenen Physis abspielt, per se eine Sache ist, die zuvörderst von der Person, deren Physis betroffen ist, gesteuert werden darf. |
zuvörderst =/= ausschließlich :!: |
Ach, willst du damit sagen, dass du hirnloses Vögeln ohne selbst für Verhütung bei sich zu sorgen Männern zugestehst?
Zudem, dass du Männern zugestehst sich desweiteren komplett aus der Verantwortung für ein etwaig entstandenes "Etwas" zu ziehen, außer höchstens ein paar Euros abzudrücken, oder vielleicht noch ein wenig Umgang wahrzunehmen, so ab und zu mal, wenn es zufällig mal gerade passt, - ihm wohlgemerkt, nicht etwa dem Kind?
Du bist doch immer so für Gesetze, die allen deine Meinung aufdrücken.
DAS GESETZ der Erziehungspflicht der leiblichen Eltern und des Rechtes des Kindes auf beide Eltern gibt es schon.!!!!!!
Da bist du nicht an einer Umsetzung interessiert, die beide Eltern gleichermaßen betrifft?
Erstaunlich! |
Ich glaube nicht, daß caballito das damit sagen will. : )
_________________ Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
|
|
Nach oben |
|
 |
Einsiedler registrierter User
Anmeldungsdatum: 01.03.2007 Beiträge: 1435
|
(#1218004) Verfasst am: 19.02.2009, 13:50 Titel: |
|
|
caballito hat folgendes geschrieben: | Dir ist schon klar, dass das Gegenstück die alleinige Sorgepflicht für die Frau ist, die nicht verhütet? |
Noch schlimmer: ein Abtreibungsverbot (und alleinige Sorgepflicht) für Frauen, die nicht verhüten.
|
|
Nach oben |
|
 |
Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
|
(#1218008) Verfasst am: 19.02.2009, 13:59 Titel: |
|
|
Reza hat folgendes geschrieben: |
Warum habe ich im Zusammenhang solcher Diskussionen noch nie den Satz von einem Mann gelesen - übrigens auch nie gehört:
"Ein Zustandekommen dieses "Etwas" kann mir nahezu nicht passieren, da ich IMMER wenn ich Sex habe, wenn nicht ausdrücklich einvernehmlich mit der Partnerin die Absicht ein Kind zu zeugen besteht, selbst für eine sichere Verhütung sorge"?
Wer Abtreibung für sich ablehnt, der soll gefälligst SELBST dafür sorgen, dass keine nötig wird!
Das gilt auch für Männer!!!
Wieviele "Unfälle" wird es wohl bei doppelter Verhütung noch geben?
Dazu hätte ich dann gerne mal eine Kampagne von Männern, die sich verantwortlich fühlen. |
Der Mann allein kann ja leider nicht wirklich sicher verhüten (Kondome haben eine vergleichsweise zu hormonellen Verhütungsmitteln schlechten PI, außer der Kinderwunch ist schon erfüllt oder besteht auch für die Zukunft nicht, da gibt es dann eine sichere Methode für den Mann.
Doppelte Verhütung ist zur Steigerung der Sicherheit natürlich möglich aber ich denke sie wird in den meisten Partnerschaften nicht praktiziert, weil einige Methoden der weiblichen Verhütung ja schon sehr sicher sind. Herangezogen werden kann hier höchstens, dass es für die Pharmakonzerne nicht lohnenswert erscheint die Pille für den Mann bis zur Marktfähigkeit weiterzuentwickeln, aber das wäre dann ein indirekter Schluss - ich glaube es gäbe da sogar eine hinreichend große Minderheit bei den Männern die das zu einem lohnenswerten Produkt machen könnte - gibt ja genug Paare in denen die Frauen die Hormone nicht vertragen.
Zitat: |
Oder wie wäre es mit einem Gesetz, der Mann, der nicht verhütet hat, muss das Kind aufziehen - alleinige Sorgepflicht für den Mann der sich nicht selbst drum kümmert, dass eines entsteht.
Liegt das nicht näher als zur Adoption an Wildfremde freigeben?
Schon eigenartig, dass man dergleichen von Abtreibunggegnern, insbesondere männlichen nie hört.
Denn auch die Männer, die Frauen zwingen können wollen Kinder auszutragen wollen zwar das Sorgerecht, auch ohne Ehe und ohne Zustimmung der Mutter - aber das alleinige Sorgerecht bzw. dann ja die Sorgepflicht, das wird erstaunlicherweise nicht als Gesetz gefordert.
Warum nur? Ist das nicht rätselhaft? |
Meinst du er soll Sorgepflicht und -recht noch vor der Frau bekommen, oder wenn sie es nicht will zuerst mal in der Verantwortung stehen vor der Option Fremdadoption?
Ich habe kürzlich das jetztige Gesetz zusammen mit einer Bekannten (keine Femministin) gelesen. Sie fand es unfair, dass das Gesetz Sorgepflicht - und Recht bei nichtverheirateten Eltern nur für die Mutter festschreibt. Ich sehe das auch so, zumindest wenn der Vater nicht rein biologischer Vater ist, sondern auch als sozialer Vater für das Kind gesorgt hat, bevor es zu einer Trennung kam sollte er auch Rechte haben. Bei den Pflichten kommt es auf die Fallkonstelation an. Als Extrembesipiel nehmen wir mal eine Frau mit Kinderwunsch, die einem One-Night Stand sagt sie verwende ein Verhütungsmittel mit gutem PI, der Mann hätte ohne diese Falschinformation nicht mit der Frau geschlafen. In dem Fall sehe ich ihn nicht in der Pflicht. Beide haben miteinander geschlafen ohne an Verhütung zu denken/ Verhütung hat versagt, die Frau hat ihm nicht vor dem Geschlechtsverkehr versichert, dass sie bei einem Unfall eine Abtreibung machne würde. Dann sollte auch der Mann in der Pflicht sein. Das ist allerdings moralisch und theoretisch, in der Praxis könnte das Gesetz - selbst wenn es das wollte - nicht so differnenziert wirken, denn einiges in den Fallbeispielen wäre vor Gericht meistens wohl schwer bis garnicht nachweisbar.
|
|
Nach oben |
|
 |
caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
|
(#1218011) Verfasst am: 19.02.2009, 14:04 Titel: |
|
|
Reza hat folgendes geschrieben: | caballito hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: |
Dagegen sollte unstrittig sein, daß alles, was sich innerhalb der eigenen Physis abspielt, per se eine Sache ist, die zuvörderst von der Person, deren Physis betroffen ist, gesteuert werden darf. |
zuvörderst =/= ausschließlich |
Ach, willst du damit sagen, dass du hirnloses Vögeln ohne selbst für Verhütung bei sich zu sorgen Männern zugestehst? |
Unterstellungen, Unterstellungen, Unterstellungen ...
Wie üblich. Du kannst wohl nicht anders ....
Oder willst du mal erklären, wo du da einen Zusammenhang zwischen meinem Post und deinem Gegeifer siehst?
Reza hat folgendes geschrieben: | Zudem, dass du Männern zugestehst sich desweiteren komplett aus der Verantwortung für ein etwaig entstandenes "Etwas" zu ziehen, |
Ach? Tue ich das?
Wo genau?
Wenn ich mich Recht entsinne, hatte ich bemängelt, dass es den Frauen möglich ist, die Männer komplett aus dieser Verantwotzung herauszudrängen ...
Reza hat folgendes geschrieben: | außer höchstens ein paar Euros abzudrücken, oder vielleicht noch ein wenig Umgang wahrzunehmen, so ab und zu mal, wenn es zufällig mal gerade passt, - ihm wohlgemerkt, nicht etwa dem Kind? |
Du meinst, außer zahlen zu dürfen, und ab und zu viellciht sogar mal das Kind sehen zu dürfen, wenn die Mutter gerade mal so gnädig gestimmt ist, das zu erlauben?
Reza hat folgendes geschrieben: | Du bist doch immer so für Gesetze, die allen deine Meinung aufdrücken. | -
Wie bitte? Öfter mal ne neue völlig aus der Luft gegriffene Anschuldigung? Ich könnte dich jetzt auffordern, das zu belegen. Aber das wäre ja eh sinnlos ....
Reza hat folgendes geschrieben: | DAS GESETZ der Erziehungspflicht der leiblichen Eltern und des Rechtes des Kindes auf beide Eltern gibt es schon.!!!!!! |
Jo. Wenn es der Mutter in den Kram passt ...
Reza hat folgendes geschrieben: | Da bist du nicht an einer Umsetzung interessiert, die beide Eltern gleichermaßen betrifft?
Erstaunlich! |
Und die nächste Nebelgranate.
Kannst du eigentlich auch irgendwas anderes als Gift schleudern und Leute verleumden?
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
|
|
Nach oben |
|
 |
caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
|
(#1218018) Verfasst am: 19.02.2009, 14:09 Titel: |
|
|
Reza hat folgendes geschrieben: | caballito hat folgendes geschrieben: |
Dir ist schon klar, dass das Gegenstück die alleinige Sorgepflicht für die Frau ist, die nicht verhütet? |
Das ist die de facto Gesetzeslage - selbst wenn sie verhütet, und das nicht funktioniert. |
Aha. es ist also in deutschalnd verboten, abzutreuiben oder Kidner wegzugeben? Interessant. Was hab ich verpasst?
Reza hat folgendes geschrieben: | Tja, NUR um eine Beteiligung geht es mir allerdings nicht, und auch nicht gegen den willen der Frau. |
Klar. Alles muiuss nacgh dem Willen der Frau geschehen. Alles andere hätte mich ebi dir auch gewundert.
Reza hat folgendes geschrieben: | Aber, sie kann sie ja unbesorgt von ihrer Sorgepflicht verabschieden, wenn der leibliche Vater die dann übernimmt - oder nicht? |
Das kann sie auch, ohen dass der Vater sie übernimmt. Nur der Vater kann sich nicht aus der Pfluicht entziehen, zu zahlen, wenn die Mutter das will. Ein recht, das Kind, für das er zahlt, zu sehen, hat er trotzdem nicht, wenn die Mutter das nicht will.
Ist doch alles Prima, oder? Die Frau bestimmt, der Mann kann sehen, wo er bleibt ...
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
|
|
Nach oben |
|
 |
Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
|
(#1218020) Verfasst am: 19.02.2009, 14:11 Titel: |
|
|
Norm hat folgendes geschrieben: | Als Extrembesipiel nehmen wir mal eine Frau mit Kinderwunsch, die einem One-Night Stand sagt sie verwende ein Verhütungsmittel mit gutem PI, der Mann hätte ohne diese Falschinformation nicht mit der Frau geschlafen. In dem Fall sehe ich ihn nicht in der Pflicht. |
Ich persönlich schon, allgemein, obwohl ich das nicht gesetzlich festgeschrieben haben wollen würde. Wer bei einem ONS ohne Kondom poppt, ist für mehr verantwortlich als nur eine mögliche Schwangerschaft (es ist unverantwortlich vor allem wegen STDs).
Ich finde zwar auch, dass die Frau in einer solchen Situation mies handelt, aber wenn Männer auf relative Sicherheit per Kondom verzichten, sind sie meines Erachtens mit schuld, wenn ihnen so ein Kind angedreht wird.
Solange es keinen Markt für hormonelle Verhütungsmittel für Männer gibt, solange müssen Männer halt aufs Kondom ausweichen.
Verhütung ist Sache beider Partner, beziehungsweise vor allem Sache derjenigen, die eine Schwangerschaft vermeiden wollen.
|
|
Nach oben |
|
 |
Einsiedler registrierter User
Anmeldungsdatum: 01.03.2007 Beiträge: 1435
|
(#1218024) Verfasst am: 19.02.2009, 14:19 Titel: |
|
|
Surata hat folgendes geschrieben: | Norm hat folgendes geschrieben: | Als Extrembesipiel nehmen wir mal eine Frau mit Kinderwunsch, die einem One-Night Stand sagt sie verwende ein Verhütungsmittel mit gutem PI, der Mann hätte ohne diese Falschinformation nicht mit der Frau geschlafen. In dem Fall sehe ich ihn nicht in der Pflicht. |
Ich persönlich schon, allgemein, obwohl ich das nicht gesetzlich festgeschrieben haben wollen würde. |
Na ja, im umgekehrten Fall (Mann behauptet, sterilisiert zu sein, Frau verläßt sich darauf)
hat die Frau aber noch ein Hintertürchen, das dem Mann im Beispiel oben fehlt.
|
|
Nach oben |
|
 |
Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
|
(#1218026) Verfasst am: 19.02.2009, 14:24 Titel: |
|
|
Einsiedler hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | Norm hat folgendes geschrieben: | Als Extrembesipiel nehmen wir mal eine Frau mit Kinderwunsch, die einem One-Night Stand sagt sie verwende ein Verhütungsmittel mit gutem PI, der Mann hätte ohne diese Falschinformation nicht mit der Frau geschlafen. In dem Fall sehe ich ihn nicht in der Pflicht. |
Ich persönlich schon, allgemein, obwohl ich das nicht gesetzlich festgeschrieben haben wollen würde. |
Na ja, im umgekehrten Fall (Mann behauptet, sterilisiert zu sein, Frau verläßt sich darauf)
hat die Frau aber noch ein Hintertürchen, das dem Mann im Beispiel oben fehlt. |
Du meinst, weil sie abtreiben kann?
Tja, ich sags nicht gern, aber "das is halt so".
|
|
Nach oben |
|
 |
Reza dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 4188
|
(#1218037) Verfasst am: 19.02.2009, 14:36 Titel: |
|
|
Einsiedler hat folgendes geschrieben: | Reza hat folgendes geschrieben: | Einsiedler hat folgendes geschrieben: | Reza hat folgendes geschrieben: | Oder wie wäre es mit einem Gesetz, der Mann, der nicht verhütet hat, muss das Kind aufziehen - alleinige Sorgepflicht für den Mann der sich nicht selbst drum kümmert, dass eines entsteht. |
Welche Frau würde sich denn auf so etwas einlassen?
Neun Monate Schwangerschaft, eine Geburt - und dann einfach auf das Kind verzichten?
Aber trotzdem Unterhalt zahlen müssen? |
Ich zum Beispiel!
Wenn das Gesetz ist, dann ist das nicht die Frage, wer sich drauf einlässt. |
Eben, dann gilt es für alle! Auch für die Frauen, die lieber selbst für das Kind sorgen würden!
Fändest Du das in Ordnung?. |
Ja sicher, dann muss man sich halt einigen!
Aber hier geht es ja um Abtreibung - schon vergessen?
Sie will das Kind also nicht!
Reza hat folgendes geschrieben: | Aber sofort schiebst du es wieder auf die Frauen ab. |
Zitat: | Blödsinn, ich schiebe nicht ab, ich weise darauf hin, daß Dein vorgeschlagenes Gesetz
viele (vielleicht sogar die meisten) Frauen ganz schön vor den Kopf stoßen würde. |
Ja sicher, was interessieren dich plötzlich die vor den Kopf gestoßenen Frauen?
Ja stell dir vor, das interessiert mich nicht.
Ich halte Frauen nicht für erziehungsfähiger als Männer.
Da muss man sich dann schon mal für etwas entscheiden.
Gleiche Rechte - gleiche Pflichten!!!
Wer Frauen die Abtreibung zuletzt nicht alleine entscheiden lassen will - bei Konflikten mit dem Partner wohlgemerkt - der muss, wenn er seinen Willen durchsetzen will, dann auch die damit verbundene Sorgepflicht gleichzeitig auf sich nehmen.
Die Frauen, die das Kind in positiven Einvernehmen mit dem Erzeuger gekriegt haben, und der ist plötzlich anderer Meinung nicht im Einvernehmen mit der Austrägerin, nach Jahren vielleicht, die sind häufig auch ziemlich vor den Kopf gestoßen
Reza hat folgendes geschrieben: | Wa ist mir DIR?
Hättest du mal die Güte, deine Position darzulegen! |
Zitat: | Hättest Du mal die Güte, einen normalen Diskussionsstil zu pflegen? |
Dann schreib von Männern, nicht immer nur von Frauen, wenn es um Pflichten geht!
Ich bin es allerdings leid, von Männern immer Forderungen nach Rechten zu hören in diesem Zusammenhang, ohne dass Pflichten auch nur mal angesprochen werden, die werden ja nicht mal gedacht, wie man hier sieht.
Zitat: | Ich halte die gegenwärtig in Deutschland geltende Regelung für einen akzeptablen Kompromiß,sehe aber darin eine Benachteiligung von Männern. |
Nein, das ist kein akzeptabler Kompromiss, das ist überhaupt keuin Kompromiss, wenn ein Teil als einzige Pflicht die zum Zahlen hat, und die nicht einmal sichergestellt ist.
Wenn einer abhauen kann, sich nicht um ein Kind kümmern muss, nicht mal Teilzeit dann ist das eine Benachteiligung?
Ja, so sieht sie dann aus, die Benachteiligung von Männern.
Er muss es ja nicht einmal dann, wenn er schon Jahre mit dieser Frau verheiratet war.
Er kann es sich zu jedem Zeitpunkt anders überlegen, auch wenn die Kinder ihn als Vater seit Jahren kennen.
Auch das Kind kann den Vater nicht zwingen - das ist die Realität.
Zitat: | indem der Mann eben nicht - so wie jetzt üblich - zur Vaterschaft (bzw. den damit einhergehenden Pflichten) gezwungen wird. |
Auch nicht zur Vaterschaft gezwungene Männer können die soziale Vaterschaft jederzeit aufgeben, und - viele tun genau das!
Zitat: | Wenn die Frau nicht Mutter werden möchte, trägt sie das Kind nicht aus! |
Wie war das vorher noch mit dem Recht des Vaters auf alleinige freie Entscheidung bei einer Abtreibung auch pro Kind?
Plötzlich ist das Gesetz o.k., wenn die Gefahr besteht, sie könne sich gegen das Kind entscheiden, und das verschwindet trotzdem nicht im Nirwana, sondern der Herr Papa tritt dann mit der Sorgepflicht automatisch an ihre Stelle, auch wenn er die auch nicht will.
Tja, entweder Frauen müssen das auch bei einer gegenteiligen Ansicht mit dem Vater zuletzt entscheiden können, oder sie haben eine Alternative, die sie nicht zu Monstern erklärt, oder ihr Leben Jahrzehnte vollkommen bestimmt, und danach übrigens auch Rentanansprüche wegen Kindererziehung - HaHa!
Muss da der leibliche Vater nicht die erste Wahl sein?
Dann muss er weigstens die eigentlich gesellschaftlich nicht akzeptablen Entscheidungen treffen, sofern er es sich plötzlich anders überlegt - so wie es ist, kann er sich sogar diesen Entscheidungen einfach völlig entziehen, selbst dann, wenn er das Kind wollte, und sie es nur deswegen ausgetragen hat.
Reza hat folgendes geschrieben: | Unter der Voraussetzung, dass Frauen überhaupt Rechte haben, und ihre Stimme genausoviel zählt, wie die des Vaters/Mannes, muss man aber bei einer Pattsituation, meiner Ansicht nach den Befürworter der Schwangerschaft auch zum Austragen des Kindes, und selbstverständlich zur alleinigen Aufzucht verpflichten. |
Zitat: | Wovon sollte sich also der Mann denn da "freikaufen" müssen? |
Ja, da muss er sich nicht freikaufen, da muss er es auch austragen, wenn er der Befürworter ist, das ginge ja auch schon längst.
Man müsste es nur noch von Hie nach da kriegen, aber das sollte sich doch machen lassen.
Auch das befürworte ich.
Man sollte nicht immer im denken von vor 1000 Jahren steckenbleiben, wir haben doch auch in der Beziehung eine Riesenfortschritt, oder nicht?
Zitat: | Der Unterschied ist der, daß eine Frau nicht gegen ihren Willen gezwungen werden kann,
Mutter zu werden, einen Mann kann man aber zu einer Vaterschaft zwingen, was mindestens
Zahlungsverpflichtungen bedeutet. |
Nochmal: VERHÜTEN!!! Der MANN IMMER AUCH!!
Ich glaub das ja nicht, dass du anscheinend nicht in der Lage bist zu begreifen, dass ein Mann dafür genau die gleiche Verantwortung trägt, wie ne Frau!
Außerhalb einer festen Beziehung doch ohne jede Frage und innerhalb wüsste ich nicht, warum nicht.
Bei jedem einzelnen Mal, wenn Sex stattfindet, der nicht zur Zeugung eines Kindes dient.
Reza hat folgendes geschrieben: | Wie kann es also sein, dass das BVG kürzlich entschieden hat, dass ein Kind nicht einmal ein Recht nur auf den Umgang mit dem Vater gegen dessen Willen hat? |
Zitat: | Wenn eine Frau nicht zur Mutterschaft gezwungen werden kann, dann ist diese Entscheidung
nur logisch ... (mal unabhängig davon, daß die Begründung anders lautet).
In dem konkreten Fall hatte sich der Vater nämlich von Anfang an gegen die Vaterschaft
entschieden. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn ihm erst nach der Geburt "plötzlich"
eingefallen wäre, daß er lieber doch nicht Vater sein möchte. In dem Fall würde ich mich
ebenfalls über das Urteil empören | .
Tja, das Urteil würde kaum anders ausfallen, da es ja ums Zwingen des Vaters geht, und das kann ein Mann für sich zu jedem Zeitpunkt von Schwangerschaft und Kindesleben für sich in Anspruch nehmen, dass er einfach nicht will.
Eine massive Benachteiligung des Mannes, gell?
Zuletzt bearbeitet von Reza am 19.02.2009, 14:42, insgesamt einmal bearbeitet |
|
Nach oben |
|
 |
Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
|
(#1218042) Verfasst am: 19.02.2009, 14:37 Titel: |
|
|
Einsiedler hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | Norm hat folgendes geschrieben: | Als Extrembesipiel nehmen wir mal eine Frau mit Kinderwunsch, die einem One-Night Stand sagt sie verwende ein Verhütungsmittel mit gutem PI, der Mann hätte ohne diese Falschinformation nicht mit der Frau geschlafen. In dem Fall sehe ich ihn nicht in der Pflicht. |
Ich persönlich schon, allgemein, obwohl ich das nicht gesetzlich festgeschrieben haben wollen würde. |
Na ja, im umgekehrten Fall (Mann behauptet, sterilisiert zu sein, Frau verläßt sich darauf)
hat die Frau aber noch ein Hintertürchen, das dem Mann im Beispiel oben fehlt. |
Schönes Hintertürchen. Frau kann zwar zumindest wenn sie es rechtzeitig merkt und das Ausbleiben der Regel auf Stress oder so schiebt (denn wer rechnet denn damit von einem sterilisierten Mann schwanger zu werden?) noch abtreiben, aber nicht jede Frau möchte das machen - unabhängig davon ob sie das Kind haben möchte oder nicht.
|
|
Nach oben |
|
 |
Einsiedler registrierter User
Anmeldungsdatum: 01.03.2007 Beiträge: 1435
|
(#1218043) Verfasst am: 19.02.2009, 14:38 Titel: |
|
|
Surata hat folgendes geschrieben: | Einsiedler hat folgendes geschrieben: | Na ja, im umgekehrten Fall (Mann behauptet, sterilisiert zu sein, Frau verläßt sich darauf)
hat die Frau aber noch ein Hintertürchen, das dem Mann im Beispiel oben fehlt. |
Du meinst, weil sie abtreiben kann?
Tja, ich sags nicht gern, aber "das is halt so". |
Was spricht gegen das Recht, eine Vaterschaft (im Sinne der gesetzlichen Rechte und Pflichten)
abzulehnen? Analog zur Abtreibung müßte sich der Mann innerhalb einer Frist entscheiden, eine
Beratungsstelle aufsuchen, und natürlich müßte eine solche Entscheidung unwideruflich sein.
Bei der praktischen Umsetzung gibt es sicherlich Schwierigkeiten (z.B. wie man das behandelt,
wenn die Frau den Mann - absichtlich oder nicht - zu spät informiert), aber als Grundlage für
ein Umdenken in dieser Frage scheint mir der Gedanke ganz brauchbar zu sein.
|
|
Nach oben |
|
 |
Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
|
(#1218048) Verfasst am: 19.02.2009, 14:46 Titel: |
|
|
Einsiedler hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | Einsiedler hat folgendes geschrieben: | Na ja, im umgekehrten Fall (Mann behauptet, sterilisiert zu sein, Frau verläßt sich darauf)
hat die Frau aber noch ein Hintertürchen, das dem Mann im Beispiel oben fehlt. |
Du meinst, weil sie abtreiben kann?
Tja, ich sags nicht gern, aber "das is halt so". |
Was spricht gegen das Recht, eine Vaterschaft (im Sinne der gesetzlichen Rechte und Pflichten)
abzulehnen? Analog zur Abtreibung müßte sich der Mann innerhalb einer Frist entscheiden, eine
Beratungsstelle aufsuchen, und natürlich müßte eine solche Entscheidung unwideruflich sein.
Bei der praktischen Umsetzung gibt es sicherlich Schwierigkeiten (z.B. wie man das behandelt,
wenn die Frau den Mann - absichtlich oder nicht - zu spät informiert), aber als Grundlage für
ein Umdenken in dieser Frage scheint mir der Gedanke ganz brauchbar zu sein. |
Tja wenn eine Frau dann die Schwangerschaft zu spät bemerkt oder nicht abtreiben möchte weil sie das moralisch ablehnt und/oder es sie psychisch zu sehr belasten würde, dann sitzt sie alleine auf den Pflichten und Rechten? Ich bin dagegen. Soll der Mann doch zu einer Beratungsstelle gehen bevor er sich entscheidet zu poppen.
|
|
Nach oben |
|
 |
Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
|
(#1218066) Verfasst am: 19.02.2009, 15:09 Titel: |
|
|
Einsiedler hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | Einsiedler hat folgendes geschrieben: | Na ja, im umgekehrten Fall (Mann behauptet, sterilisiert zu sein, Frau verläßt sich darauf)
hat die Frau aber noch ein Hintertürchen, das dem Mann im Beispiel oben fehlt. |
Du meinst, weil sie abtreiben kann?
Tja, ich sags nicht gern, aber "das is halt so". |
Was spricht gegen das Recht, eine Vaterschaft (im Sinne der gesetzlichen Rechte und Pflichten)
abzulehnen? Analog zur Abtreibung müßte sich der Mann innerhalb einer Frist entscheiden, eine
Beratungsstelle aufsuchen, und natürlich müßte eine solche Entscheidung unwideruflich sein.
Bei der praktischen Umsetzung gibt es sicherlich Schwierigkeiten (z.B. wie man das behandelt,
wenn die Frau den Mann - absichtlich oder nicht - zu spät informiert), aber als Grundlage für
ein Umdenken in dieser Frage scheint mir der Gedanke ganz brauchbar zu sein. |
Hat denn eine Frau das Recht, eine Mutterschaft (nicht Schwangerschaft) rechtlich abzulehnen, so wie du es für die Männer willst? Ich weiß es ehrlich nicht, damit habe ich mich noch nie befasst.
|
|
Nach oben |
|
 |
Einsiedler registrierter User
Anmeldungsdatum: 01.03.2007 Beiträge: 1435
|
(#1218067) Verfasst am: 19.02.2009, 15:10 Titel: |
|
|
Norm hat folgendes geschrieben: | Soll der Mann doch zu einer Beratungsstelle gehen bevor er sich entscheidet zu poppen. |
Und die Frau soll das nicht? Wieso wird Frauen eine "Hintertür" zugestanden und Männern nicht?
|
|
Nach oben |
|
 |
Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
|
(#1218068) Verfasst am: 19.02.2009, 15:12 Titel: |
|
|
Einsiedler hat folgendes geschrieben: | Norm hat folgendes geschrieben: | Soll der Mann doch zu einer Beratungsstelle gehen bevor er sich entscheidet zu poppen. |
Und die Frau soll das nicht? Wieso wird Frauen eine "Hintertür" zugestanden und Männern nicht? |
Weil die Frau das Kind austrägt und der Mann nicht.
|
|
Nach oben |
|
 |
Dr. Benchmark Radikal-Liberalist
Anmeldungsdatum: 09.08.2006 Beiträge: 1288
Wohnort: Bayern
|
(#1218073) Verfasst am: 19.02.2009, 15:23 Titel: |
|
|
Frau und Mann wollen einen Hund -> Hund wird angeschafft
Frau will Hund, Mann nicht / Mann will Hund, Frau nicht -> Kein Hund oder "machs allein".
Problemfall: Mann will Hund, Frau nicht, aber Frau muß für die Anschaffung ein knappes Jahr mit signifikanten Einschnitten leben.
"Machs allein" ginge hier biologisch nicht, daher finanzielle Anreize des Wollers (hier der Mann) oder eben wieder kein Hund.
Erschreckend einfach, das alles.
_________________
|
|
Nach oben |
|
 |
Reza dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 4188
|
(#1218077) Verfasst am: 19.02.2009, 15:29 Titel: |
|
|
caballito hat folgendes geschrieben: | Dir ist schon klar, dass das Gegenstück die alleinige Sorgepflicht für die Frau ist, die nicht verhütet? |
Kein Problem, wenn sie nicht verhütet, und das von ihm nicht gleichzeitig einfordert - ICH rede immer von beiden, klar?
Gut wäre es natürlich, beide würden allzeit auch für gerichtsverwertbare Beweise ihrer jeweiligen Positionen sorgen.
Bei heutiger Stimmungslage zwischen den Geschlechtern, vor allem von der Seite von Männern, die sich schwer benachteiligt sehen, halte ich das für unbedingt erforderlich.
Einer Zahlvaterschaft, kann sich die frau übrigens nicht entziehen, wenn sie den Namen des Vaters angibt, denn man kann nicht im Namen des Unterhaltsberechtigten, also im Namen des Kindes auf den Kindesunterhalt verzichten.
Kommt frau in eine Notlage, dass sie auf staatliche Hilfen angewiesen ist, wird der Erzeuger verpflichtet, von Staats wegen, und das Kind selbst kann den Unterhalt auch für zurückliegende Zeiten selber einklagen, wenn es alt genug ist, und die Mutter verzichtet hat.
Er kann ja vorsichthalber auch inkognito vögeln.
Bei ONS oder FNS wird die Frau selten nach den Papieren fragen.
Ein Tipp dann, sowas nicht im Bekanntenkreis!
Zitat: | Aha. es ist also in deutschalnd verboten, abzutreuiben oder Kidner wegzugeben? Interessant. Was hab ich verpasst? |
Dass du erstens in einem Abteibungsthead bist, in dem die Forderungen von Abtrreibungsgegnern zur Diskussion stehen
Und zweitens gefordert wurde, dass die Frau eine Abtreibung bei Nichteinvernehmen mit dem Erzeuger NICHT zuletzt selbst enscheiden darf.
Reza hat folgendes geschrieben: | Tja, NUR um eine Beteiligung geht es mir allerdings nicht, und auch nicht gegen den willen der Frau. |
Zitat: | Klar. Alles muiuss nacgh dem Willen der Frau geschehen. Alles andere hätte mich ebi dir auch gewundert. |
Es hätte mich gewundert, wenn du einmal rational an eine Sache herangehen würdest.
Reza hat folgendes geschrieben: | Aber, sie kann sie ja unbesorgt von ihrer Sorgepflicht verabschieden, wenn der leibliche Vater die dann übernimmt - oder nicht? |
Zitat: | Das kann sie auch, ohen dass der Vater sie übernimmt. Nur der Vater kann sich nicht aus der Pfluicht entziehen, zu zahlen, wenn die Mutter das will. Ein recht, das Kind, für das er zahlt, zu sehen, hat er trotzdem nicht, wenn die Mutter das nicht will.
Ist doch alles Prima, oder? Die Frau bestimmt, der Mann kann sehen, wo er bleibt ... |
Peinlich, nur um ein paar Euro geht es dir/solchen Fordereren also in Wirklichkeit nur?
Denen man sich locker entziehen kann, wenn man nicht gerade Beamter oder im öffentlichen Dienst ist, und die Bezüge allen offenliegen?
Dich möchte ich hören, wenn eine Frau, aus eben diesem Grund, weil sie keine Kohle will, weil ihr das zu entwürdigend wäre für sich und das Kind, den Erzeuger zum Zahlen zwingen zu müssen, den Namen des Erzeugers nicht angibt, und ihm das auch nicht sagt.
Dann hat sie ihm die Vaterschaft vorenthalten, und dem Kind den Vater...............das hinterletzte, ein Monster, diese Frau!
Du wirst - wie diese Gesellschaft, und auch Frauen - die Schuld für alles und jedes im Zusammenhang mit Kindern und Schwangerschaft, immer NUR der Frau zuschieben, da kann sie es machen wie sie will - und das dann immer auch eine Benachteiligung von Männern nennen.
|
|
Nach oben |
|
 |
caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
|
(#1218080) Verfasst am: 19.02.2009, 15:30 Titel: |
|
|
Reza hat folgendes geschrieben: |
Die Frauen, die das Kind in positiven Einvernehmen mit dem Erzeuger gekriegt haben, und der ist plötzlich anderer Meinung nicht im Einvernehmen mit der Austrägerin, nach Jahren vielleicht, die sind häufig auch ziemlich vor den Kopf gestoßen |
Wie genau unterscheidet sie as von den Männern, die im Einvernehmen mit der Frau ein Kind gezeugt haben, und nach Jahren überlegt die Frau es sich anders?
Reza hat folgendes geschrieben: |
Dann schreib von Männern, nicht immer nur von Frauen, wenn es um Pflichten geht!
Ich bin es allerdings leid, von Männern immer Forderungen nach Rechten zu hören in diesem Zusammenhang, ohne dass Pflichten auch nur mal angesprochen werden, die werden ja nicht mal gedacht, wie man hier sieht. |
Wow! Welch schlagend begründete Unterstelung ...
Reza hat folgendes geschrieben: |
Nein, das ist kein akzeptabler Kompromiss, das ist überhaupt keuin Kompromiss, wenn ein Teil als einzige Pflicht die zum Zahlen hat, und die nicht einmal sichergestellt ist.
Wenn einer abhauen kann, sich nicht um ein Kind kümmern muss, nicht mal Teilzeit dann ist das eine Benachteiligung?
Ja, so sieht sie dann aus, die Benachteiligung von Männern. |
Uiuiui ... und Frauen sind natürlich prinzipeill nicht in der Lage, abzuhauen und sich nicht zu kümmern ... Worin genau leigt da die Beachteiligung dr Faru. die es natürlich eben doch kann - genauso gut oder schlecht wie der Mann.
Außer natürlich, sie hat ihn vorher ausgeschlossen ...
Reza hat folgendes geschrieben: | Er muss es ja nicht einmal dann, wenn er schon Jahre mit dieser Frau verheiratet war.
Er kann es sich zu jedem Zeitpunkt anders überlegen, auch wenn die Kinder ihn als Vater seit Jahren kennen.
Auch das Kind kann den Vater nicht zwingen - das ist die Realität. |
Es kann auch die Mutter nicht zwingen - auch das ist die Realität. Und möglicherweiese gar die schlimmere, weil mans ihm beim Vater wenigstens glaubt ...
Reza hat folgendes geschrieben: |
Auch nicht zur Vaterschaft gezwungene Männer können die soziale Vaterschaft jederzeit aufgeben, und - viele tun genau das! |
Das gleiche gilt für nicht gezwungene Mütter.
Reza hat folgendes geschrieben: |
Plötzlich ist das Gesetz o.k., wenn die Gefahr besteht, sie könne sich gegen das Kind entscheiden, und das verschwindet trotzdem nicht im Nirwana, sondern der Herr Papa tritt dann mit der Sorgepflicht automatisch an ihre Stelle, auch wenn er die auch nicht will. |
Was mir wollen sagen diese Folge von Wort?
Reza hat folgendes geschrieben: | Tja, entweder Frauen müssen das auch bei einer gegenteiligen Ansicht mit dem Vater zuletzt entscheiden können, oder sie haben eine Alternative, die sie nicht zu Monstern erklärt, oder ihr Leben Jahrzehnte vollkommen bestimmt, und danach übrigens auch Rentanansprüche wegen Kindererziehung - HaHa! |
Ja klar, und es hat natürlich nch nie irgendeiner der Männer hier gefordertt, dass die Gesellschaft gefälluigst dafür zu sorgen habe, das Kinderhaben solche katastrophalen Folgen eben nicht hat ...
Man könnte natürlich auch hingehen und dir vorwerfen, dass dir dise Misstände ja egal seien, da du ja noch nie was dazu geschrieben hast ...
Reza hat folgendes geschrieben: |
Dann muss er weigstens die eigentlich gesellschaftlich nicht akzeptablen Entscheidungen treffen, sofern er es sich plötzlich anders überlegt - so wie es ist, kann er sich sogar diesen Entscheidungen einfach völlig entziehen, selbst dann, wenn er das Kind wollte, und sie es nur deswegen ausgetragen hat. |
Dir ist schon kalr, dass es durchaus möglich ist, dass er das nicht kann, wenn einmal die gemeinsame Sorge angenommen wurde?
Du beklagst, dass es nicht die Möglichkeit gibt, auf ähnliche Weise die alleinige Sorge des Vaters zu begründen? Bitte, starte eine entsprechende Initiative - meine Unterstützung hast du ...
Aber vorher stellen wir bitte erst mal sicher, dass die Frau nicht länger den Mann, der sich kümmern will, davon ausschießen kann, ok?
Reza hat folgendes geschrieben: |
Ich glaub das ja nicht, dass du anscheinend nicht in der Lage bist zu begreifen, dass ein Mann dafür genau die gleiche Verantwortung trägt, wie ne Frau! |
Tja, nur ist es eben so, dass zwar der Mann die Verantwortung teilt, aber die Frau allein entscheidet.
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
|
|
Nach oben |
|
 |
Reza dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 4188
|
(#1218087) Verfasst am: 19.02.2009, 15:37 Titel: |
|
|
Einsiedler hat folgendes geschrieben: |
Was spricht gegen das Recht, eine Vaterschaft (im Sinne der gesetzlichen Rechte und Pflichten)
abzulehnen? |
Dass die einzige erzwingbare Pflicht bisher ist, dass er zahlen muss, falls er kann, oder falls er nicht vorgeben kann nicht zu können!
|
|
Nach oben |
|
 |
|