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chiring Asatru
Anmeldungsdatum: 11.08.2005 Beiträge: 1694
Wohnort: Westfalen
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(#1220854) Verfasst am: 22.02.2009, 00:37 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | chiring hat folgendes geschrieben: | Religionsfreiheit ist ein souverän gewährtes Recht. |
Nein. Es ist ein Grundrecht unserer Verfassung und der Erklärung der Menschenrechte, auf den Werten der AUfklärung fußend, nicht etwas, das "souverän" gewährt wird oder auch nicht.
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Da irrst Du dich. Jeder Spinner darf zwar glauben was er will, aber er darf nicht jedem anderen seine Spinnererein aufzwingen. Es ist kein Menschenrecht, jeden Schwachsinn auusleben zu dürfen. Für dei Religion ist es ein von einem souveränen Straat gewährtes Recht. Menschenrecht als gewollte Ethik und Staatsrecht sind zwei verschiedene Dinge.
chiring hat folgendes geschrieben: | Integration bedeutet letztlich (auch wenn es nie gesagt wird) doch Assimilation. |
Zitat: |
Es wird nicht gesagt, weil es schlicht falsch ist. Assimilation bedeutet vollständige Angleichung an die Gesellschaft, und die ist für Integration als Ausbildung einer gemeinsamen Gesellschaft nicht nötig. Es ist lediglich nötig, die Rechtsnormen zu achten, und zu denen gehört die Religionsfreiheit und steht nicht im Widerspruch dazu. |
Religionsfreiheit ist eine Rechtsnorm? Was bedeutet Religionsfreiheit denn? Die Freiheit von Religion oder die Freiheiten jeder Religion ?
chiring hat folgendes geschrieben: | Wenn Religionsfreiheit nicht der Integration untergeordnet werden dürfte, bedeutet das im Umkehrschluß nichts anderes als das die Religion immer und in jedem Fall die wesentliche Bedeutung, vor jeder Annäherung oder dem Aufgehen in der Bevölkerung hat. |
Zitat: |
Nein. Es bedeutet, dass Köhler ein Integrationsverständnis vertritt, dass die Religionsfreiheit achtet.
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Nein, es bedeutet das Köhler die Religionsfreiheit für muslimische Zwecke benutzt und das Du ihn bei der Ausnutzung unterstützt.
_________________ .
Zuletzt bearbeitet von chiring am 22.02.2009, 00:50, insgesamt einmal bearbeitet |
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1220860) Verfasst am: 22.02.2009, 00:43 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Wer sich darauf zurückzieht, dass Religionsfreiheit Teil unserer Ordnung sei, ohne sich Gedanken darüber zu machen, wie denn zu verfahren ist, wenn diese Freiheit missbraucht wird, springt zu kurz. |
Missbrauchen kann man nicht bloss die Religionsfreiheit, sondern das geht auch mit anderen Freiheiten. Das nur zu manchen "Kurzspringern"... |
sach bloß!
was ist denn dMn wichtiger:
- den missbrauch der religionsfreiheit einzuschränken um die hetze gegen menschen zu behindern oder
- den "missbrauch" der meinungsfreiheit einzuschränken um die "hetze" gegen religionen zu behindern? |
Mal so zwei Fragen, wie genau sieht ein Missbrauch der Religionsfreiheit aus und wie lässt sich mit dem Missbrauch der Religionsfreiheit hetzte gegen Menschen betreiben/fördern? |
ich sehe z.b. in geduldeter hetze in koranschulen einen missbrauch der religionsfreiheit. dabei beschränkt sich die misshandlung der kinder nicht nur auf psychische, sondern auch physische gewalt ist dort anzutreffen
Zitat: | Dazu müsste die Religionsfreiheit ja doch, zumindest die Gesetzlichen Einschränkungen der Meinungsfreiheit irgendwie aufheben. Also mehr Erlauben als unter der Meinungsfreiheit eh schon erlaubt ist bzw. die Hetze dürfte ohne die Religionsfreiheit aber mit der jetzigen bestehenden Meinungsfreiheit nicht möglich sein. |
aufrufe zu gewalt gegen apostaten, schwule oder ungläubige sind durch meinungsfreiheit gedeckt?
oder hab ich dich jetzt völlig falsch verstanden?
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1220864) Verfasst am: 22.02.2009, 00:45 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Wer sich darauf zurückzieht, dass Religionsfreiheit Teil unserer Ordnung sei, ohne sich Gedanken darüber zu machen, wie denn zu verfahren ist, wenn diese Freiheit missbraucht wird, springt zu kurz. |
Missbrauchen kann man nicht bloss die Religionsfreiheit, sondern das geht auch mit anderen Freiheiten. Das nur zu manchen "Kurzspringern"... |
sach bloß!
was ist denn dMn wichtiger:
- den missbrauch der religionsfreiheit einzuschränken um die hetze gegen menschen zu behindern oder
- den "missbrauch" der meinungsfreiheit einzuschränken um die "hetze" gegen religionen zu behindern? |
Es ist wichtig jeden Missbrauch jeglicher Freiheiten zur profanen Hetze zu bekaempfen. Freiheit ist ein unteilbares Gut und ich kann nicht sehen, dass manche Freiheiten "einschraenkenswerter" sein sollen als andere.... |
gut ich frage anders:
welche der beiden freiheiten siehst du derzeit in größerer gefahr?
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1220870) Verfasst am: 22.02.2009, 00:49 Titel: |
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Chilisalsa hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Wer sich darauf zurückzieht, dass Religionsfreiheit Teil unserer Ordnung sei, ohne sich Gedanken darüber zu machen, wie denn zu verfahren ist, wenn diese Freiheit missbraucht wird, springt zu kurz. |
Missbrauchen kann man nicht bloss die Religionsfreiheit, sondern das geht auch mit anderen Freiheiten. Das nur zu manchen "Kurzspringern"... |
sach bloß!
was ist denn dMn wichtiger:
- den missbrauch der religionsfreiheit einzuschränken um die hetze gegen menschen zu behindern oder
- den "missbrauch" der meinungsfreiheit einzuschränken um die "hetze" gegen religionen zu behindern? |
Es ist wichtig jeden Missbrauch jeglicher Freiheiten zur profanen Hetze zu bekaempfen. Freiheit ist ein unteilbares Gut und ich kann nicht sehen, dass manche Freiheiten "einschraenkenswerter" sein sollen als andere.... |
Was bezeichnest du als profane Hetze ? |
Z.B. Menschen wegen ihres Geschlechtes, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer Religion pauschal z.B. als "unrein", "pervers", "Ziegenficker" oder "Faschisten" zu beschimpfen, um nur mal 4 bekannte Freiheitsmissbraeuche zu benennen.
Hierbei ist mir voellig egal ob solche Unflaetigkeiten als "Teil meiner Religion" oder "meine freie Meinung" bezeichnet werden. Solche Ausreden lasse ich da nicht gelten. Mir ist dabei auch voellig gleichgueltig ob Imane, "Filmemacher" und andere "Kuenstler", Kardinaele oder Parlamentsabgeordnete solche Verbaldiarrhoe absondern.
_________________ Defund the gender police!!
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1220877) Verfasst am: 22.02.2009, 00:52 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Wer sich darauf zurückzieht, dass Religionsfreiheit Teil unserer Ordnung sei, ohne sich Gedanken darüber zu machen, wie denn zu verfahren ist, wenn diese Freiheit missbraucht wird, springt zu kurz. |
Missbrauchen kann man nicht bloss die Religionsfreiheit, sondern das geht auch mit anderen Freiheiten. Das nur zu manchen "Kurzspringern"... |
sach bloß!
was ist denn dMn wichtiger:
- den missbrauch der religionsfreiheit einzuschränken um die hetze gegen menschen zu behindern oder
- den "missbrauch" der meinungsfreiheit einzuschränken um die "hetze" gegen religionen zu behindern? |
Es ist wichtig jeden Missbrauch jeglicher Freiheiten zur profanen Hetze zu bekaempfen. Freiheit ist ein unteilbares Gut und ich kann nicht sehen, dass manche Freiheiten "einschraenkenswerter" sein sollen als andere.... |
gut ich frage anders:
welche der beiden freiheiten siehst du derzeit in größerer gefahr? |
Ich denke, dass beide Freiheiten derzeit gleichermassen vorsaetzlich und fortgesetzt missbraucht werden.
_________________ Defund the gender police!!
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1220880) Verfasst am: 22.02.2009, 00:55 Titel: |
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beachbernie, verstehst du hetze gegen religionen auch als hetze gegen menschen?
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Chilisalsa registrierter User
Anmeldungsdatum: 21.12.2008 Beiträge: 1907
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(#1220888) Verfasst am: 22.02.2009, 01:05 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Chilisalsa hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Wer sich darauf zurückzieht, dass Religionsfreiheit Teil unserer Ordnung sei, ohne sich Gedanken darüber zu machen, wie denn zu verfahren ist, wenn diese Freiheit missbraucht wird, springt zu kurz. |
Missbrauchen kann man nicht bloss die Religionsfreiheit, sondern das geht auch mit anderen Freiheiten. Das nur zu manchen "Kurzspringern"... |
sach bloß!
was ist denn dMn wichtiger:
- den missbrauch der religionsfreiheit einzuschränken um die hetze gegen menschen zu behindern oder
- den "missbrauch" der meinungsfreiheit einzuschränken um die "hetze" gegen religionen zu behindern? |
Es ist wichtig jeden Missbrauch jeglicher Freiheiten zur profanen Hetze zu bekaempfen. Freiheit ist ein unteilbares Gut und ich kann nicht sehen, dass manche Freiheiten "einschraenkenswerter" sein sollen als andere.... |
Was bezeichnest du als profane Hetze ? |
Z.B. Menschen wegen ihres Geschlechtes, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer Religion pauschal z.B. als "unrein", "pervers", "Ziegenficker" oder "Faschisten" zu beschimpfen, um nur mal 4 bekannte Freiheitsmissbraeuche zu benennen.
Hierbei ist mir voellig egal ob solche Unflaetigkeiten als "Teil meiner Religion" oder "meine freie Meinung" bezeichnet werden. Solche Ausreden lasse ich da nicht gelten. Mir ist dabei auch voellig gleichgueltig ob Imane, "Filmemacher" und andere "Kuenstler", Kardinaele oder Parlamentsabgeordnete solche Verbaldiarrhoe absondern. |
Gut, dann müßtest du logischerweise Teile des Koran als profane Hetze bezeichnen.Bei GW ist an Fitna zu bemängeln, daß er allein aus der Anzahl der Muslime eine Bedrohung impliziert, er ruft allerdings im Gegensatz zum Koran nicht zu Mord und Totschag auf.
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1220891) Verfasst am: 22.02.2009, 01:08 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | beachbernie, verstehst du hetze gegen religionen auch als hetze gegen menschen? |
Was spricht dagegen?
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Argáiþ dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 12486
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(#1220892) Verfasst am: 22.02.2009, 01:09 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | beachbernie, verstehst du hetze gegen religionen auch als hetze gegen menschen? |
Zum Teil ist es das immer, aber damit ist es auch zu einem gewissen Grad unvermeidlich. Ich meine, dass es wichtig ist, das im Auge zu behalten.
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1220893) Verfasst am: 22.02.2009, 01:09 Titel: |
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Chilisalsa hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Chilisalsa hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Wer sich darauf zurückzieht, dass Religionsfreiheit Teil unserer Ordnung sei, ohne sich Gedanken darüber zu machen, wie denn zu verfahren ist, wenn diese Freiheit missbraucht wird, springt zu kurz. |
Missbrauchen kann man nicht bloss die Religionsfreiheit, sondern das geht auch mit anderen Freiheiten. Das nur zu manchen "Kurzspringern"... |
sach bloß!
was ist denn dMn wichtiger:
- den missbrauch der religionsfreiheit einzuschränken um die hetze gegen menschen zu behindern oder
- den "missbrauch" der meinungsfreiheit einzuschränken um die "hetze" gegen religionen zu behindern? |
Es ist wichtig jeden Missbrauch jeglicher Freiheiten zur profanen Hetze zu bekaempfen. Freiheit ist ein unteilbares Gut und ich kann nicht sehen, dass manche Freiheiten "einschraenkenswerter" sein sollen als andere.... |
Was bezeichnest du als profane Hetze ? |
Z.B. Menschen wegen ihres Geschlechtes, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer Religion pauschal z.B. als "unrein", "pervers", "Ziegenficker" oder "Faschisten" zu beschimpfen, um nur mal 4 bekannte Freiheitsmissbraeuche zu benennen.
Hierbei ist mir voellig egal ob solche Unflaetigkeiten als "Teil meiner Religion" oder "meine freie Meinung" bezeichnet werden. Solche Ausreden lasse ich da nicht gelten. Mir ist dabei auch voellig gleichgueltig ob Imane, "Filmemacher" und andere "Kuenstler", Kardinaele oder Parlamentsabgeordnete solche Verbaldiarrhoe absondern. |
Gut, dann müßtest du logischerweise Teile des Koran als profane Hetze bezeichnen.Bei GW ist an Fitna zu bemängeln, daß er allein aus der Anzahl der Muslime eine Bedrohung impliziert, er ruft allerdings im Gegensatz zum Koran nicht zu Mord und Totschag auf. |
Bestimmte Koranauslegungen sind selbstverstaendlich genauso Hetze wie bestimmte Bibelauslegungen und wie die Gleichsetzung ganzer Religionen mit solchen hetzerischen Auslegungen.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1220896) Verfasst am: 22.02.2009, 01:12 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | beachbernie, verstehst du hetze gegen religionen auch als hetze gegen menschen? |
Was spricht dagegen? |
dies: religionen sind keine menschen, deren gefühle verletzt werden können.
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1220897) Verfasst am: 22.02.2009, 01:13 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: |
Mal so zwei Fragen, wie genau sieht ein Missbrauch der Religionsfreiheit aus und wie lässt sich mit dem Missbrauch der Religionsfreiheit hetzte gegen Menschen betreiben/fördern? |
ich sehe z.b. in geduldeter hetze in koranschulen einen missbrauch der religionsfreiheit. dabei beschränkt sich die misshandlung der kinder nicht nur auf psychische, sondern auch physische gewalt ist dort anzutreffen |
sehen und sein sind zwei unterschiedliche Sachen. Was du siehst(bezogen auf den ersten Satz bis zum Punkt) ist, kein Missbrauch der Religionsfreiheit, sondern allenfalls ein Missbrauch wenn nicht gar ein verstoß gegen die Meinungsfreiheit und hat mit der Religionsfreiheit eben sowenig zu tun wie dein Zweiter. In dem es um einen klaren Gesetzesverstoß der mit einem Missbrauch irgend einer Religionsfreiheit nichts zu tun hat.
Zitat: |
Zitat: | Dazu müsste die Religionsfreiheit ja doch, zumindest die Gesetzlichen Einschränkungen der Meinungsfreiheit irgendwie aufheben. Also mehr Erlauben als unter der Meinungsfreiheit eh schon erlaubt ist bzw. die Hetze dürfte ohne die Religionsfreiheit aber mit der jetzigen bestehenden Meinungsfreiheit nicht möglich sein. |
aufrufe zu gewalt gegen apostaten, schwule oder ungläubige sind durch meinungsfreiheit gedeckt?
oder hab ich dich jetzt völlig falsch verstanden? |
Antwort zur ersten Frage:
Klares Nein. Sie sind nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt (aber auch nicht durch die Religionsfreiheit).
Antwort zur zweiten Frage:
Ja, du hast mich völlig Falsch verstanden oder vielleicht kannst du mir erklären was die Aufrufe zu Gewalt mit einem Missbrauch der Meinungsfreiheit oder der Religionsfreiheit zu tun hätte.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1220899) Verfasst am: 22.02.2009, 01:15 Titel: |
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Argáiþ hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | beachbernie, verstehst du hetze gegen religionen auch als hetze gegen menschen? |
Zum Teil ist es das immer, aber damit ist es auch zu einem gewissen Grad unvermeidlich. Ich meine, dass es wichtig ist, das im Auge zu behalten. |
nein, es ist es zu keinem zeitpunkt! das sollte man mal im auge behalten.
wenn ich dazu aufrufe religionen (insbesondere die monotheistischen) zu bekämpfen rufe ich keineswegs zu gewalt gegen menschen auf!
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1220900) Verfasst am: 22.02.2009, 01:16 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | beachbernie, verstehst du hetze gegen religionen auch als hetze gegen menschen? |
Was spricht dagegen? |
dies: religionen sind keine menschen, deren gefühle verletzt werden können. |
Religionsgemeinschaften bestehen allerdings aus Menschen.
Ausgestorbene Religionen kannst Du uebrigens diffamieren wie Du willst. Da gibt's dann niemanden mehr, den Du damit verletzen koenntest und vor allem, den Du damit in Gefahr bringen koenntest, um mal eine potentielle Folge von Hetze und Diffamierung anzudeuten.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1220905) Verfasst am: 22.02.2009, 01:20 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: |
Mal so zwei Fragen, wie genau sieht ein Missbrauch der Religionsfreiheit aus und wie lässt sich mit dem Missbrauch der Religionsfreiheit hetzte gegen Menschen betreiben/fördern? |
ich sehe z.b. in geduldeter hetze in koranschulen einen missbrauch der religionsfreiheit. dabei beschränkt sich die misshandlung der kinder nicht nur auf psychische, sondern auch physische gewalt ist dort anzutreffen |
sehen und sein sind zwei unterschiedliche Sachen. Was du siehst(bezogen auf den ersten Satz bis zum Punkt) ist, kein Missbrauch der Religionsfreiheit, sondern allenfalls ein Missbrauch wenn nicht gar ein verstoß gegen die Meinungsfreiheit und hat mit der Religionsfreiheit eben sowenig zu tun wie dein Zweiter. In dem es um einen klaren Gesetzesverstoß der mit einem Missbrauch irgend einer Religionsfreiheit nichts zu tun hat. | das betreiben von koranschulen ist mit der relgionsfreiheit gedeckt.
Zitat: | Zitat: | Zitat: | Dazu müsste die Religionsfreiheit ja doch, zumindest die Gesetzlichen Einschränkungen der Meinungsfreiheit irgendwie aufheben. Also mehr Erlauben als unter der Meinungsfreiheit eh schon erlaubt ist bzw. die Hetze dürfte ohne die Religionsfreiheit aber mit der jetzigen bestehenden Meinungsfreiheit nicht möglich sein. |
aufrufe zu gewalt gegen apostaten, schwule oder ungläubige sind durch meinungsfreiheit gedeckt?
oder hab ich dich jetzt völlig falsch verstanden? |
Antwort zur ersten Frage:
Klares Nein. Sie sind nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt (aber auch nicht durch die Religionsfreiheit).
Antwort zur zweiten Frage:
Ja, du hast mich völlig Falsch verstanden oder vielleicht kannst du mir erklären was die Aufrufe zu Gewalt mit einem Missbrauch der Meinungsfreiheit oder der Religionsfreiheit zu tun hätte. |
diese aufrufe zu gewalt sind dank der religionsfreiheit weitgehend unverfolgt.
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1220911) Verfasst am: 22.02.2009, 01:27 Titel: |
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Chilisalsa hat folgendes geschrieben: |
Gut, dann müßtest du logischerweise Teile des Koran als profane Hetze bezeichnen.Bei GW ist an Fitna zu bemängeln, daß er allein aus der Anzahl der Muslime eine Bedrohung impliziert, er ruft allerdings im Gegensatz zum Koran nicht zu Mord und Totschag auf. |
Die Profane Hetze des Koran ist aber weder durch die Meinungsfreiheit noch der Religionsfreiheit gedeckt. Die beiden können für den Koran nicht herangezogen werden und auch nicht missbraucht werden.
Der Koran wird durch die Tatsache geschützt das es eine "vorkonstitutionelle" Schrift ist (zumindest hier in Deutschland).
Wenn eine Religion jetzt ankommen würde, mit einer nach konstitutionellen Schrift in dem zur Gewalt aufgerufen wird, ähnlich wie in der Bibel und dem Koran und zahlreicher anderer vor konstitutionellen Schriften, dann wäre das auch nicht durch die Religions- oder Meinungsfreiheit abgedeckt und die betreffenden Stellen würden Verboten werden. Da kann der Verfasser so sehr er auch will behaupten Prophet, der Sohn Gottes oder was auch immer zu sein.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1220919) Verfasst am: 22.02.2009, 01:36 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | beachbernie, verstehst du hetze gegen religionen auch als hetze gegen menschen? |
Was spricht dagegen? |
dies: religionen sind keine menschen, deren gefühle verletzt werden können. |
Religionsgemeinschaften bestehen allerdings aus Menschen. | ja und? sie sind doch nicht angesprochen, was solls also?
Zitat: | Ausgestorbene Religionen kannst Du uebrigens diffamieren wie Du willst. |
oh wie nett...
weißt du was? erstens muss ich weder das christentum noch den islam "diffamieren", denn beide hirnseuchen sprechen historisch betrachtet eine deutliche sprache, und zweitens kannst dir mir mal bitte erklären, warum ich kritik nur an "ausgestorbenen religionen" üben darf.
Zitat: | Da gibt's dann niemanden mehr, den Du damit verletzen koenntest und vor allem, den Du damit in Gefahr bringen koenntest, um mal eine potentielle Folge von Hetze und Diffamierung anzudeuten. |
religionskritik bringt niemanden in gefahr.
und:
schonmal mal über die potentielle folge deiner kritik an wilders gedacht?
richtig, er hat selbst schuld, was erzählt er auch so einen mist...
na BB? klingelts?
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1220921) Verfasst am: 22.02.2009, 01:39 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: |
Mal so zwei Fragen, wie genau sieht ein Missbrauch der Religionsfreiheit aus und wie lässt sich mit dem Missbrauch der Religionsfreiheit hetzte gegen Menschen betreiben/fördern? |
ich sehe z.b. in geduldeter hetze in koranschulen einen missbrauch der religionsfreiheit. dabei beschränkt sich die misshandlung der kinder nicht nur auf psychische, sondern auch physische gewalt ist dort anzutreffen |
sehen und sein sind zwei unterschiedliche Sachen. Was du siehst(bezogen auf den ersten Satz bis zum Punkt) ist, kein Missbrauch der Religionsfreiheit, sondern allenfalls ein Missbrauch wenn nicht gar ein verstoß gegen die Meinungsfreiheit und hat mit der Religionsfreiheit eben sowenig zu tun wie dein Zweiter. In dem es um einen klaren Gesetzesverstoß der mit einem Missbrauch irgend einer Religionsfreiheit nichts zu tun hat. | das betreiben von koranschulen ist mit der relgionsfreiheit gedeckt. |
Und das hat mit dem Missbrauch der Religion und Meinungsfreiheit genau was zu tun? Auch wenn in einer Schule gegen Gesetze verstoßen wird ist das immer noch kein Missbrauch der Religionsfreiheit, sondern ein Verstoß gegen die Gesetze.
Zitat: | Zitat: | Zitat: | Zitat: | Dazu müsste die Religionsfreiheit ja doch, zumindest die Gesetzlichen Einschränkungen der Meinungsfreiheit irgendwie aufheben. Also mehr Erlauben als unter der Meinungsfreiheit eh schon erlaubt ist bzw. die Hetze dürfte ohne die Religionsfreiheit aber mit der jetzigen bestehenden Meinungsfreiheit nicht möglich sein. |
aufrufe zu gewalt gegen apostaten, schwule oder ungläubige sind durch meinungsfreiheit gedeckt?
oder hab ich dich jetzt völlig falsch verstanden? |
Antwort zur ersten Frage:
Klares Nein. Sie sind nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt (aber auch nicht durch die Religionsfreiheit).
Antwort zur zweiten Frage:
Ja, du hast mich völlig Falsch verstanden oder vielleicht kannst du mir erklären was die Aufrufe zu Gewalt mit einem Missbrauch der Meinungsfreiheit oder der Religionsfreiheit zu tun hätte. |
diese aufrufe zu gewalt sind dank der religionsfreiheit weitgehend unverfolgt. |
Bitte nur ein Beispiel. Bitte. Hast auch unendlich Versuche.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1220923) Verfasst am: 22.02.2009, 01:43 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: | Der Koran wird durch die Tatsache geschützt das es eine "vorkonstitutionelle" Schrift ist (zumindest hier in Deutschland).
Wenn eine Religion jetzt ankommen würde, mit einer nach konstitutionellen Schrift in dem zur Gewalt aufgerufen wird, ähnlich wie in der Bibel und dem Koran und zahlreicher anderer vor konstitutionellen Schriften, dann wäre das auch nicht durch die Religions- oder Meinungsfreiheit abgedeckt und die betreffenden Stellen würden Verboten werden. Da kann der Verfasser so sehr er auch will behaupten Prophet, der Sohn Gottes oder was auch immer zu sein. |
das also ist der unterschied zwischen dem koran und bspw. "mein kampf":
eins ist schon länger auf dem markt und eins ist ein "neuer hit".
tut mir leid, aber diesen unterschied akzeptiere ich nicht wenn ich beide werke bewerte.
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Chilisalsa registrierter User
Anmeldungsdatum: 21.12.2008 Beiträge: 1907
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(#1220925) Verfasst am: 22.02.2009, 01:52 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: | Chilisalsa hat folgendes geschrieben: |
Gut, dann müßtest du logischerweise Teile des Koran als profane Hetze bezeichnen.Bei GW ist an Fitna zu bemängeln, daß er allein aus der Anzahl der Muslime eine Bedrohung impliziert, er ruft allerdings im Gegensatz zum Koran nicht zu Mord und Totschag auf. |
Die Profane Hetze des Koran ist aber weder durch die Meinungsfreiheit noch der Religionsfreiheit gedeckt. Die beiden können für den Koran nicht herangezogen werden und auch nicht missbraucht werden.
Der Koran wird durch die Tatsache geschützt das es eine "vorkonstitutionelle" Schrift ist (zumindest hier in Deutschland).
Wenn eine Religion jetzt ankommen würde, mit einer nach konstitutionellen Schrift in dem zur Gewalt aufgerufen wird, ähnlich wie in der Bibel und dem Koran und zahlreicher anderer vor konstitutionellen Schriften, dann wäre das auch nicht durch die Religions- oder Meinungsfreiheit abgedeckt und die betreffenden Stellen würden Verboten werden. Da kann der Verfasser so sehr er auch will behaupten Prophet, der Sohn Gottes oder was auch immer zu sein. |
Der Schutz bezieht sich eben nur darauf, nicht verboten zu werden, nicht aber auf Schutz vor Ablehnung, Kritik, Satire und Karikatur.
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1220929) Verfasst am: 22.02.2009, 02:04 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: | Der Koran wird durch die Tatsache geschützt das es eine "vorkonstitutionelle" Schrift ist (zumindest hier in Deutschland).
Wenn eine Religion jetzt ankommen würde, mit einer nach konstitutionellen Schrift in dem zur Gewalt aufgerufen wird, ähnlich wie in der Bibel und dem Koran und zahlreicher anderer vor konstitutionellen Schriften, dann wäre das auch nicht durch die Religions- oder Meinungsfreiheit abgedeckt und die betreffenden Stellen würden Verboten werden. Da kann der Verfasser so sehr er auch will behaupten Prophet, der Sohn Gottes oder was auch immer zu sein. |
das also ist der unterschied zwischen dem koran und bspw. "mein kampf":
eins ist schon länger auf dem markt und eins ist ein "neuer hit".
tut mir leid, aber diesen unterschied akzeptiere ich nicht wenn ich beide werke bewerte. |
Welcher Unterschied?
http://de.wikipedia.org/wiki/Mein_Kampf#Rechtslage_heute
Ich wollte nur auf die Tatsache hinweisen, das der Koran zwar Hetze betreibt diese aber nicht durch die Religionsfreiheit gedeckt ist, sondern deshalb "Legal" ist, weil es ein vorkonstitutionelle Schrift ist. Wäre sie das nicht, dann wäre ein Verbot viel einfacher. Gebe zu das das etwas OT war, erschien mir aber im Zusammenhang wichtig.
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1220931) Verfasst am: 22.02.2009, 02:08 Titel: |
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Chilisalsa hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: | Chilisalsa hat folgendes geschrieben: |
Gut, dann müßtest du logischerweise Teile des Koran als profane Hetze bezeichnen.Bei GW ist an Fitna zu bemängeln, daß er allein aus der Anzahl der Muslime eine Bedrohung impliziert, er ruft allerdings im Gegensatz zum Koran nicht zu Mord und Totschag auf. |
Die Profane Hetze des Koran ist aber weder durch die Meinungsfreiheit noch der Religionsfreiheit gedeckt. Die beiden können für den Koran nicht herangezogen werden und auch nicht missbraucht werden.
Der Koran wird durch die Tatsache geschützt das es eine "vorkonstitutionelle" Schrift ist (zumindest hier in Deutschland).
Wenn eine Religion jetzt ankommen würde, mit einer nach konstitutionellen Schrift in dem zur Gewalt aufgerufen wird, ähnlich wie in der Bibel und dem Koran und zahlreicher anderer vor konstitutionellen Schriften, dann wäre das auch nicht durch die Religions- oder Meinungsfreiheit abgedeckt und die betreffenden Stellen würden Verboten werden. Da kann der Verfasser so sehr er auch will behaupten Prophet, der Sohn Gottes oder was auch immer zu sein. |
Der Schutz bezieht sich eben nur darauf, nicht verboten zu werden, nicht aber auf Schutz vor Ablehnung, Kritik, Satire und Karikatur. |
Richtig. War noch beim Thema Religionsfreiheit. Wollte darauf Hinweisen das es sich bei der Hetze im Koran nicht um ein Missbrauch der Meinungs- oder Religionsfreiheit handelt.
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Phineas registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2009 Beiträge: 658
Wohnort: Berlin
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(#1220932) Verfasst am: 22.02.2009, 02:09 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Phineas hat folgendes geschrieben: | tillichs Versuch, Kelek in die gleiche Ecke wie Wilders zu stellen halte ich dennoch für unbegründet und falschl. |
Wtf? Wo mach ich das denn? |
Hast Du so nicht gesagt, das war meine Interpretation.
(Was heißt Wtf ?)
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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Chilisalsa registrierter User
Anmeldungsdatum: 21.12.2008 Beiträge: 1907
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(#1220944) Verfasst am: 22.02.2009, 02:30 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: | Chilisalsa hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: | Chilisalsa hat folgendes geschrieben: |
Gut, dann müßtest du logischerweise Teile des Koran als profane Hetze bezeichnen.Bei GW ist an Fitna zu bemängeln, daß er allein aus der Anzahl der Muslime eine Bedrohung impliziert, er ruft allerdings im Gegensatz zum Koran nicht zu Mord und Totschag auf. |
Die Profane Hetze des Koran ist aber weder durch die Meinungsfreiheit noch der Religionsfreiheit gedeckt. Die beiden können für den Koran nicht herangezogen werden und auch nicht missbraucht werden.
Der Koran wird durch die Tatsache geschützt das es eine "vorkonstitutionelle" Schrift ist (zumindest hier in Deutschland).
Wenn eine Religion jetzt ankommen würde, mit einer nach konstitutionellen Schrift in dem zur Gewalt aufgerufen wird, ähnlich wie in der Bibel und dem Koran und zahlreicher anderer vor konstitutionellen Schriften, dann wäre das auch nicht durch die Religions- oder Meinungsfreiheit abgedeckt und die betreffenden Stellen würden Verboten werden. Da kann der Verfasser so sehr er auch will behaupten Prophet, der Sohn Gottes oder was auch immer zu sein. |
Der Schutz bezieht sich eben nur darauf, nicht verboten zu werden, nicht aber auf Schutz vor Ablehnung, Kritik, Satire und Karikatur. |
Richtig. War noch beim Thema Religionsfreiheit. Wollte darauf Hinweisen das es sich bei der Hetze im Koran nicht um ein Missbrauch der Meinungs- oder Religionsfreiheit handelt. |
Religionsfreiheit impliziert jedoch nicht das Recht, bei der Ausübung derselben andere Grundrechte zu mißachten.
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1220949) Verfasst am: 22.02.2009, 02:44 Titel: |
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Wo ist der Gewaltaufruf der dank die Religionsfreiheit unverfolgt bleibt?
Im ersten Link findet sich nicht mal ein Gewaltaufruf.
Im zweiten Link geht es um Konvertiten. Andeutungen das es Gewaltaufrufe und Haßprediger gibt, kann man vielleicht zwischen den Zeilen lesen, aber von einer nicht Verfolgung dank der Religionsfreiheit keine Spur.
Im dritten Link kommen endliche ein Anzahl von Gewaltaufrufen, die sind aber nicht durch die Religionsfreiheit gedeckt. Die Ausstrahlung nur über nicht Europäische Satelliten zu empfangen, weil die Ausstrahlung hier bereits verboten ist.
Fazit, drei versuche Misslungen. Noch unendlich minus drei.
Bitte gib mir bei den nächsten Versuchen, falls es sich um Links zu längeren Medien wie z.B. Filmen handelt, die Stellen an in dem Angeblich ein Gewaltaufruf dank der Religionsfreiheit nicht verfolgt wird. Danke.
Edit: Satzbau und Grammatik
Zuletzt bearbeitet von AlexJ am 22.02.2009, 02:54, insgesamt einmal bearbeitet |
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1220955) Verfasst am: 22.02.2009, 02:53 Titel: |
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Chilisalsa hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: | Chilisalsa hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: | Chilisalsa hat folgendes geschrieben: |
Gut, dann müßtest du logischerweise Teile des Koran als profane Hetze bezeichnen.Bei GW ist an Fitna zu bemängeln, daß er allein aus der Anzahl der Muslime eine Bedrohung impliziert, er ruft allerdings im Gegensatz zum Koran nicht zu Mord und Totschag auf. |
Die Profane Hetze des Koran ist aber weder durch die Meinungsfreiheit noch der Religionsfreiheit gedeckt. Die beiden können für den Koran nicht herangezogen werden und auch nicht missbraucht werden.
Der Koran wird durch die Tatsache geschützt das es eine "vorkonstitutionelle" Schrift ist (zumindest hier in Deutschland).
Wenn eine Religion jetzt ankommen würde, mit einer nach konstitutionellen Schrift in dem zur Gewalt aufgerufen wird, ähnlich wie in der Bibel und dem Koran und zahlreicher anderer vor konstitutionellen Schriften, dann wäre das auch nicht durch die Religions- oder Meinungsfreiheit abgedeckt und die betreffenden Stellen würden Verboten werden. Da kann der Verfasser so sehr er auch will behaupten Prophet, der Sohn Gottes oder was auch immer zu sein. |
Der Schutz bezieht sich eben nur darauf, nicht verboten zu werden, nicht aber auf Schutz vor Ablehnung, Kritik, Satire und Karikatur. |
Richtig. War noch beim Thema Religionsfreiheit. Wollte darauf Hinweisen das es sich bei der Hetze im Koran nicht um ein Missbrauch der Meinungs- oder Religionsfreiheit handelt. |
Religionsfreiheit impliziert jedoch nicht das Recht, bei der Ausübung derselben andere Grundrechte zu mißachten. |
Richtig. Darauf habe ich bereits schon mal hingewiesen als jemand meinte das ein geahndeter Fall des Kindesmissbrauch an einer Koran Schule irgend etwas mit Religionsfreiheit zu tun hätte.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1220962) Verfasst am: 22.02.2009, 03:20 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: |
Wo ist der Gewaltaufruf der dank die Religionsfreiheit unverfolgt bleibt?
Im ersten Link findet sich nicht mal ein Gewaltaufruf.
Im zweiten Link geht es um Konvertiten. Andeutungen das es Gewaltaufrufe und Haßprediger gibt, kann man vielleicht zwischen den Zeilen lesen, aber von einer nicht Verfolgung dank der Religionsfreiheit keine Spur.
Im dritten Link kommen endliche ein Anzahl von Gewaltaufrufen, die sind aber nicht durch die Religionsfreiheit gedeckt. Die Ausstrahlung nur über nicht Europäische Satelliten zu empfangen, weil die Ausstrahlung hier bereits verboten ist.
Fazit, drei versuche Misslungen. Noch unendlich minus drei.
Bitte gib mir bei den nächsten Versuchen, falls es sich um Links zu längeren Medien wie z.B. Filmen handelt, die Stellen an in dem Angeblich ein Gewaltaufruf dank der Religionsfreiheit nicht verfolgt wird. Danke.
Edit: Satzbau und Grammatik |
wenn du meinst es seien keine gewaltaufrufe gewesen, die in der al kuds moschee in st georg zur planung von 9/11 führten dann scheinst du so etwas wie gewaltaufrufe garnicht zu kennen.
islamismus ruft aber nicht "zwischen den zeilen" zu gewalt auf, sondern ganz konkret.
wenn diese gewaltaufrufe nicht verfolgt werden und dies deiner ansicht nach nichts mit der religionsfreiheit zu tun hat kannst du mir sicher sagen woran es deiner meinung nach liegt, dass es geduldet wird.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1220965) Verfasst am: 22.02.2009, 03:24 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: | Richtig. Darauf habe ich bereits schon mal hingewiesen als jemand meinte das ein geahndeter Fall des Kindesmissbrauch an einer Koran Schule irgend etwas mit Religionsfreiheit zu tun hätte. |
schon gesehen wann der fall geahndet wurde und wie lange vorher er nicht geahndet wurde?
Prügel für Moschee-Schüler hat folgendes geschrieben: | Wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht am Donnerstag den Koranlehrer Muhammad A. zu 18 Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. Der 33-Jährige hatte gestanden, über Jahre hinweg einige seiner Schüler in der Moschee im Stadtteil Lerchenau körperlich gezüchtigt zu haben. |
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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