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Althaus und das Schicksal
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1231643) Verfasst am: 04.03.2009, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

Im Eilverfahren wurde Dieter Althaus in Österreich zu 33.300 Euro Geldstrafe verurteilt.

Zitat:
Überraschend ist die Geschwindigkeit allerdings schon, mit der die Hauptverhandlung gegen Althaus eröffnet und beendet wurde - nur einen Tag nach Bekanntwerden der Anklage. Selbst für die zuständige Gerichtssprecherin. Nein, sagte Sabine Anzenberger SPIEGEL ONLINE, damit hätte auch sie nicht gerechnet. "Das geht sicherlich ins Guinness-Buch der Rekorde ein", sagte der rechtspolitische Sprecher der Unions- Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb, der "Mitteldeutschen Zeitung". So lange "dauern bei uns in Deutschland die Zustellungsfristen".

Erst gegen 13.30 hatte Althaus-Anwalt Walter Kreissl am Dienstag den Antrag gestellt, der eine sofortige Eröffnung der Hauptverhandlung möglich machte. Offensichtlich in Absprache mit den anderen Prozessbeteiligten. Also der Staatsanwaltschaft - und dem Nebenkläger: Dabei handelte es sich um den Ehemann von Beata C, die Althaus bei dem Skiunfall am Neujahrstag tödlich verletzt hatte. Weil der zuständige Richter keine Einwände hatte, wurde die Hauptverhandlung um 16.30 eröffnet - und schon eine Stunde später das Urteil verkündet.

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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1231876) Verfasst am: 04.03.2009, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Stunde dauerte die Hauptverhandlung, das Urteil fiel nur einen Tag nach Bekanntwerden der Anklage - jetzt kritisieren Strafverteidiger den Eilprozess gegen Thüringens Ministerpräsident Althaus: Dieses Tempo sei "keineswegs üblich" und kratze am Ruf der Justiz. Auch Politiker reagieren verwundert.

Kann ich jetzt nicht nachvollziehen, was es daran zu kritisieren gibt. Nur weil es nicht "üblich" ist? Wenn die Sachlage klar ist, was soll man sich unnötig Zeit lassen? Ich finds eher erfreulich, daß die Justiz die Angelegenheit zügig und effizient abgearbeitet hat.
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Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1231905) Verfasst am: 04.03.2009, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Aber über einen langen skandalträchtigen Prozess könnten die Medien viel mehr berichten... als macht man sich eben seinen Skandal.
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Jolesch
Freund des kleineren Übels



Anmeldungsdatum: 11.07.2004
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Beitrag(#1231908) Verfasst am: 04.03.2009, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Nun der Prozess eines "normalen" Bürgers mit ähnlicher Sachlage läuft höchst wahrscheinlich nicht so ab...ein Hinweis, dass die Augenbinde Justizias wiedermal etwas verrutscht ist.
(Ich beziehe mich mal auf das extrem schnelle Verfahren und nicht das sehr milde Urteil)
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Storm by Tim Minchin
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1231912) Verfasst am: 04.03.2009, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
Nun der Prozess eines "normalen" Bürgers mit ähnlicher Sachlage läuft höchst wahrscheinlich nicht so ab...ein Hinweis, dass die Augenbinde Justizias wiedermal etwas verrutscht ist.
Kennst du einen Vergleichsfall mit ähnlich-eindeutiger Sachlage?
Zitat:

(Ich beziehe mich mal auf das extrem schnelle Verfahren und nicht das sehr milde Urteil)

Wenn die Binde verrutscht ist, dann wohl im Urteil und nicht in der Schnelligkeit des Verfahrens.
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Trish:(
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Jolesch
Freund des kleineren Übels



Anmeldungsdatum: 11.07.2004
Beiträge: 7390
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Beitrag(#1231922) Verfasst am: 04.03.2009, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Jolesch hat folgendes geschrieben:
Nun der Prozess eines "normalen" Bürgers mit ähnlicher Sachlage läuft höchst wahrscheinlich nicht so ab...ein Hinweis, dass die Augenbinde Justizias wiedermal etwas verrutscht ist.
Kennst du einen Vergleichsfall mit ähnlich-eindeutiger Sachlage?


Klar. Was ich noch nie mitbekommen habe ist, dass ein Verfahren bei dem am Vormittag ein Verhandlungstermin für den selben Nachmittag angesetzt wird - und nach 1 Stunde die Hauptverhandlung vorbei ist. Wohlgemerkt geht es um fahrlässiger Tötung und nicht um Ladendiebstahl. (Und selbst da geht es nicht so schnell)

Mir missfällt einfach diese Art von Promi-Justiz.
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Storm by Tim Minchin


Zuletzt bearbeitet von Jolesch am 04.03.2009, 13:01, insgesamt einmal bearbeitet
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arcalexx
The Shah of Bla



Anmeldungsdatum: 26.06.2008
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Beitrag(#1231959) Verfasst am: 04.03.2009, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

An dem Urteil kann man im Übrigen auch Althaus' Gehalt erkennen: Tagessatz in Höhe von 185 € = Monatseinkommen von 185 x 30 = 5550 € netto!
nerv
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"Science is interesting and if you don't agree you can fuck off." (Richard Dawkins)

http://arcalexx.blogspot.com
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1231960) Verfasst am: 04.03.2009, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:

Klar. Was ich noch nie mitbekommen habe ist, dass ein Verfahren bei dem am Vormittag ein Verhandlungstermin für den selben Nachmittag angesetzt wird - und nach 1 Stunde die Hauptverhandlung vorbei ist. Wohlgemerkt geht es um fahrlässiger Tötung und nicht um Ladendiebstahl. (Und selbst da geht es nicht so schnell)
Wofür braucht es denn mehr Zeit? Der Sachbearbeiter wird in Stunde die Zeit finden, die Lage zu erklären. Wie ohnehin bekannt geht daraus hervor, dass Althaus sich fahrlässig verhalten hat. Althaus bekennt sich schuldig, zweifelt also nicht an der Darstellung des Sachbearbeiters.
Noch zu klären bleibt wie sein Schuldbekenntnis und seine durch Anwalt verkündete Reue zu werten ist. Wofür braucht es da mehr Zeit?
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1231963) Verfasst am: 04.03.2009, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Österreichs Strafverteidiger kritisieren Turbo-Urteil gegen Althaus
Zitat:
Das Eilverfahren sei in Österreich eine "keineswegs übliche Vorgangsweise", sagte der Sprecher der Strafverteidiger des Landes, Richard Soyer, der "Süddeutschen Zeitung". Es sei eine Verfahrensbestimmung angewendet worden, die für ganz andere Fälle geschaffen worden sei und "praktisch totes Recht" sei.

Das Vorgehen sei zwar nicht rechtswidrig, "aber dem Ansehen der Justiz in Österreich eher abträglich", sagte Soyer. Gerechtigkeit habe sichtbar zu sein, und man dürfe nicht den Eindruck gewinnen, es werde blitzschnell in geheimen Kammern verhandelt. Es sei vormittags ein Verhandlungstermin für nachmittags anberaumt worden, während üblicherweise Wochen dazwischenlägen. In dieser Zeit könnten sich Beteiligte und die Öffentlichkeit auf das Verfahren einstellen. Gerade auch Personen des öffentlichen Lebens sollten sich ihrer Verantwortung stellen, sagte Soyer.

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Spartacus Leto
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Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1231966) Verfasst am: 04.03.2009, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Österreichs Strafverteidiger kritisieren Turbo-Urteil gegen Althaus
Zitat:
Das Eilverfahren sei in Österreich eine "keineswegs übliche Vorgangsweise", sagte der Sprecher der Strafverteidiger des Landes, Richard Soyer, der "Süddeutschen Zeitung". Es sei eine Verfahrensbestimmung angewendet worden, die für ganz andere Fälle geschaffen worden sei und "praktisch totes Recht" sei.

Das Vorgehen sei zwar nicht rechtswidrig, "aber dem Ansehen der Justiz in Österreich eher abträglich", sagte Soyer. Gerechtigkeit habe sichtbar zu sein, und man dürfe nicht den Eindruck gewinnen, es werde blitzschnell in geheimen Kammern verhandelt. Es sei vormittags ein Verhandlungstermin für nachmittags anberaumt worden, während üblicherweise Wochen dazwischenlägen. In dieser Zeit könnten sich Beteiligte und die Öffentlichkeit auf das Verfahren einstellen. Gerade auch Personen des öffentlichen Lebens sollten sich ihrer Verantwortung stellen, sagte Soyer.


Hm, bekommen Rechtsverdreher nicht mehr Kohle für längere Prozesse?
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1231985) Verfasst am: 04.03.2009, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Leto hat folgendes geschrieben:
Hm, bekommen Rechtsverdreher nicht mehr Kohle für längere Prozesse?
Es geht um Gleichheit vor dem Gesetz. Man haette mit der Einberufung Hauptverhandlung getrost solange warten koennen, bis der Angeklagte vor Gericht erscheinen kann. Bei einer Anklage auf fahrlaessige Toetung sollte das Gericht auch auf das persoenliche Erscheinen des Angeklagten bestehen.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1232020) Verfasst am: 04.03.2009, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Das moralische Dilemma des Dieter Althaus
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1232026) Verfasst am: 04.03.2009, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ist Dieter Althaus vorbestraft?
Zitat:
Wie von unsichtbarer Hand geleitet, hat Dieter Althaus’ Richter im obersteirischen Irdning genau die Strafe gefunden, die dem Angeklagten politisch am wenigsten schadet: Die 180 österreichischen Tagessätze, zu denen Althaus verurteilt wurde, sind genau die Grenze für einen Eintrag ins deutsche polizeiliche Führungszeugnis. Wenigstens vor der Öffentlichkeit gilt Althaus deshalb nicht als vorbestraft.

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Spartacus Leto
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Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1232049) Verfasst am: 04.03.2009, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Oh... tatsächlich ein abgekartertes Spiel...

Okay, war ja auch ilusorisch von der Klassengesellschaft keine Klassenjustiz zu erwarten.
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Chevvi
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 382
Wohnort: Bremen

Beitrag(#1232082) Verfasst am: 04.03.2009, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Keiner möchte begründen, warum eine höhere Strafe angemessen wäre? Her mit den Normen und vergleichbaren Urteilen.

Althaus ist vor allem persönlich gestraft, er hat einen Tod auf dem Gewissen und ist selbst schwer angeschlagen.

Das hat ein Gericht selbstverständlich zu berücksichtigen, das ist ganz normal, genauso wie Strafen unter einer bestimmten Grenze zu verhängen, wenn das Gericht der Ansicht ist, diese Grenzüberschreitung wäre nicht verhältnismässig zur Schuldhaftigkeit.

Wenn das Verfahren nicht rechtwidrig ist, ist es nicht rechtswidrig, was hat ein Gericht sich um das Ansehen Österreichs zu kümmern, wenn es Recht anwendet? Was wird denn da verlangt?
Das Recht zu beugen?

Dies schreibe ich als Laie, gerne kann mir ein Jurist das Gegenteil beweisen.
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46740
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1232091) Verfasst am: 04.03.2009, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

So als laie gedacht, finde ich das Urteil ganz OK. Die Strafe und das Schmerzensgeld hätte man vertäuschen können.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1232117) Verfasst am: 04.03.2009, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Die Strafe und das Schmerzensgeld hätte man vertäuschen können.

Hab ich mir auch so gedacht.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1232118) Verfasst am: 04.03.2009, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Jolesch hat folgendes geschrieben:

Klar. Was ich noch nie mitbekommen habe ist, dass ein Verfahren bei dem am Vormittag ein Verhandlungstermin für den selben Nachmittag angesetzt wird - und nach 1 Stunde die Hauptverhandlung vorbei ist. Wohlgemerkt geht es um fahrlässiger Tötung und nicht um Ladendiebstahl. (Und selbst da geht es nicht so schnell)
Wofür braucht es denn mehr Zeit? Der Sachbearbeiter wird in Stunde die Zeit finden, die Lage zu erklären. Wie ohnehin bekannt geht daraus hervor, dass Althaus sich fahrlässig verhalten hat. Althaus bekennt sich schuldig, zweifelt also nicht an der Darstellung des Sachbearbeiters.
Noch zu klären bleibt wie sein Schuldbekenntnis und seine durch Anwalt verkündete Reue zu werten ist. Wofür braucht es da mehr Zeit?

Zum einen das, und zum anderen dürfte es auch im Interesse des Gerichtes gelegen haben, in Anbetracht der Öffentlichkeitswirkung die Sache möglichst schnell vom Tisch zu haben. Eine Privilegierung von Althaus kann ich in dem Vorgehen nicht erkennen.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#1232122) Verfasst am: 04.03.2009, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Chevvi hat folgendes geschrieben:
Keiner möchte begründen, warum eine höhere Strafe angemessen wäre?


Es geht ja gar nicht um die Strafhöhe, sondern um die Art und Weise, wie der Prozess abgelaufen ist. Und das riecht eben nach Sonderbehandlung, insbesondere aber nach intransparenter Sonderbehandlung.
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"Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
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Spiritus
Sternenstaub auf verfaulendem Laub



Anmeldungsdatum: 03.04.2004
Beiträge: 605
Wohnort: Münsterland

Beitrag(#1232124) Verfasst am: 04.03.2009, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Althaus ist gut beraten worden:
- keine Erinnerung mehr an den Unfall
- wenig für die Presse

Ein schnelles und akzeptierbares Urteil.

In ein paar Tagen ist das alles vergessen. Dann kann sich Herr Althaus mit voller Hingabe im Wahlkampf auslassen.


In Relation dazu sehe ich die Verfehlungen (Verkehrsordnungswidrigkeiten!) des ehemaligen Verkehrsministers aus NRW, Oliver Wittke, der seinen Posten aufgeben musste. Der finanzielle Schaden ist in Relation zu den Vorwürfen deutlich größer als bei Althaus.
Na' gut, das eine war die österreichische Rechtssprechung, das andere eine politische Offensive der Opposition in NRW.

Vielleicht hat ja die politische Opposition in Thüringen genug Ideen, um die Amtszeit von Herrn Althaus vorzeitig zu beenden.

Spiritus
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Semper fidelis!
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1232126) Verfasst am: 04.03.2009, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Chevvi hat folgendes geschrieben:
Keiner möchte begründen, warum eine höhere Strafe angemessen wäre?


Es geht ja gar nicht um die Strafhöhe, sondern um die Art und Weise, wie der Prozess abgelaufen ist. Und das riecht eben nach Sonderbehandlung, insbesondere aber nach intransparenter Sonderbehandlung.

Es mag eine Sonderbehandlung sein, aber solange dies nicht eine Besserstellung bedeutet, sehe ich nicht, was daran verwerlich sein sollte. Das Ergebnis zählt.
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Quetsche2000
registrierter User



Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 780

Beitrag(#1232131) Verfasst am: 04.03.2009, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Und ist der Ruf erst ruiniert, dann verdient es sich gänzlich ungeniert.

Vorgestern Kohl, Koch und Schäuble von der CDU-Parteispenden-Schwarzgeldmafia,
gestern die Ackermanns (Deutsche Bank) Ron Sommer (Telekom),
heute die Mehdorn (Deutsche Bank) und Althaus (CDU-Pistenrowdie),
und morgen????
Die soziale (Wirtschaftskrise durch Zerstörung der Massenkaufkraft) und die juristische Ungerechtigkeit gehen einher = Spiel ohne Grenzen.
An was erinnert uns das? Richtig an die korrupte Bananenrepublik "Weimarer-Republik", als der Kapitalismus pur schon einmal kläglich gescheitert ist.
Nehmt den Leuten Brot und Spiele weg, und es rappelt auf der Strasse vom Allerfeinsten.
Warm anziehen können sich dann vermutlich die, welche in Luxusvillen hausen, auf unser aller Kosten.
Im übrigen hatten wir diese Art von unabhängiger Justiz auch im III.-Reich und in der DDR. Mal anmerk.
Wer das nicht wahr haben will, der sollte sich fragen lassen, in wie weit er selber von diesem menschenverachtenden System seinen Nutzen hat. (?)
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Wer zum Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu!
Freiheit ist die Meinung des Andersdenkenden
http://glaubensportal.npage.de/
http://justizmuell.cms4people.de/index.html
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#1232134) Verfasst am: 04.03.2009, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Chevvi hat folgendes geschrieben:
Keiner möchte begründen, warum eine höhere Strafe angemessen wäre?


Es geht ja gar nicht um die Strafhöhe, sondern um die Art und Weise, wie der Prozess abgelaufen ist. Und das riecht eben nach Sonderbehandlung, insbesondere aber nach intransparenter Sonderbehandlung.

Es mag eine Sonderbehandlung sein, aber solange dies nicht eine Besserstellung bedeutet, sehe ich nicht, was daran verwerlich sein sollte. Das Ergebnis zählt.


Sehe ich anders, weil ich diese Ansicht teile:

spon hat folgendes geschrieben:
Gerechtigkeit habe sichtbar zu sein, und man dürfe nicht den Eindruck gewinnen, es werde blitzschnell in geheimen Kammern verhandelt. Es sei vormittags ein Verhandlungstermin für nachmittags anberaumt worden, während üblicherweise Wochen dazwischenlägen. In dieser Zeit könnten sich Beteiligte und die Öffentlichkeit auf das Verfahren einstellen. Gerade auch Personen des öffentlichen Lebens sollten sich ihrer Verantwortung stellen, sagte Soyer.

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Effô Tisetti
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Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#1232135) Verfasst am: 04.03.2009, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Quetsche2000 hat folgendes geschrieben:
An was erinnert uns das? Richtig an die korrupte Bananenrepublik "Weimarer-Republik"


Das kann einen nur daran erinnern, wenn die eigene Erinnerung oder das, was man dafür hält, ziemlich trügt und/oder das historische Urteilsvermögen mit einem Slalom fährt.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1232137) Verfasst am: 04.03.2009, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Die Strafe für Althaus ist mir scheissegal. Der ist schon damit bestraft, dass er Althaus ist.
Aber:

Ich weiss nicht, wieviele Kinder die getötete Frau hat und wie die Hinterbliebenen nun versorgt werden.

Wären sie Deutsche und würde Althaus` Vorschlag zum "solidarischen Bürgergeld" Gesetz werden, würden sie möglicherweise sogar noch schlechter dastehen als mit Hartz IV* ; das gebe ich auch noch zu bedenken und würde dem Kerl mal gerne persönlich unter die Nase reiben.

* nämlich falls der Ehemann aus psychischen Gründen und/oder um die Kinder zu betreuen de facto erwerbsunfähig wird und nicht entsprechend zivilrechtlich Althaus für die Versorgung der Familie aufkommen muss- was, im Gegensatz zum Schmerzensgeld, allerdings auf Hartz IV angerechnet würde.

Angesichts dessen bin ich vorläufig nicht gerade amüsiert über den bisherigen rechtlichen Verlauf des Vorganges.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1232141) Verfasst am: 04.03.2009, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
spon hat folgendes geschrieben:
Gerechtigkeit habe sichtbar zu sein, und man dürfe nicht den Eindruck gewinnen, es werde blitzschnell in geheimen Kammern verhandelt. Es sei vormittags ein Verhandlungstermin für nachmittags anberaumt worden, während üblicherweise Wochen dazwischenlägen. In dieser Zeit könnten sich Beteiligte und die Öffentlichkeit auf das Verfahren einstellen. Gerade auch Personen des öffentlichen Lebens sollten sich ihrer Verantwortung stellen, sagte Soyer.

Und wenn keiner der Beteiligten die Notwendigkeit sieht, sich auf das Verfahren einzustellen? Wenn vielmehr auch die Geschädigten ein Interesse an einer zügigen Abwicklung haben?

Daß sich Althaus seiner Verantwortung entzogen oder dergelichen versucht hätte, kann man ihm nun wirklich nicht vorwerfen.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
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Beitrag(#1232144) Verfasst am: 04.03.2009, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Chevvi hat folgendes geschrieben:
Keiner möchte begründen, warum eine höhere Strafe angemessen wäre?

Eine über Anwalt verkündete Reue halte ich nicht für glaubwürdig.
Althaus hat eine Vorbildrolle und er hat sehr fahrlässig gehandelt. (Es gilt also keineswegs "soetwas kann jedem passieren, Althaus hatte bloß Pech" wie in manchen Medien verkündet.)
Ich finde es unmöglich weiterhin ein öffentliches Amt zu bekleiden und noch ordentlich auf Wahlkampf zu gehen(-unsere Wahlkämpfe sind ja auch Personen-Wahlkämpfe und keine bloßen Inhaltswahlkämpfe).
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Trish:(
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1232161) Verfasst am: 04.03.2009, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Chevvi hat folgendes geschrieben:
Keiner möchte begründen, warum eine höhere Strafe angemessen wäre?

Eine über Anwalt verkündete Reue halte ich nicht für glaubwürdig.
Althaus hat eine Vorbildrolle und er hat sehr fahrlässig gehandelt. (Es gilt also keineswegs "soetwas kann jedem passieren, Althaus hatte bloß Pech" wie in manchen Medien verkündet.)

Menschen machen Fehler. Man kann davon ausgehen daß jede 1 von 1000 Handlungen fehlerhaft ist. Dafür ist der Begriff "menschliches Versagen" geprägt worden. Soweit ich weiß, gibt es keinen Hinweis darauf, daß Althaus grob oder gar bewußt fahrlässig gehandelt hat, etwa, indem er unangemessen schnell oder besonders riskant gefahren wäre.

Wolf hat folgendes geschrieben:
Ich finde es unmöglich weiterhin ein öffentliches Amt zu bekleiden und noch ordentlich auf Wahlkampf zu gehen.

Finde ich nicht.
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#1232163) Verfasst am: 04.03.2009, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ich weiss nicht, wieviele Kinder die getötete Frau hat und wie die Hinterbliebenen nun versorgt werden.

Sie hat einen einjährigen Sohn.
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#1232164) Verfasst am: 04.03.2009, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Soweit ich weiß, gibt es keinen Hinweis darauf, daß Althaus grob oder gar bewußt fahrlässig gehandelt hat, etwa, indem er unangemessen schnell oder besonders riskant gefahren wäre.

Doch. Diese Hinweise gibt es.
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