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Islamische Staaten wollen Kritik am Islam weltweit unter Strafe stellen
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Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1176135) Verfasst am: 09.01.2009, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Danol hat folgendes geschrieben:
Bin mir grad nichtmehr so sicher obReligionsfreiheit darunter fällt oder nicht. In Artikel 1 steht nur was von Menschenrechten, gehört die Religionsfreiheit dazu und wenn ja wo wäre das im Falle des Falles geregelt?


Art. I darf gar nicht geänder werden, die anderen Grundrechtsartikel dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden (oder so ähnlich).


Naja, die Ewigkeitsklausel sagt

Zitat:
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

(Artikel 79, Absatz 3).

Artikel 1 legt fest dass die Menschenrechte gelten. Nun frage ich mich, was damit gemeint ist (also ob irgendwo spezifiziert ist was damit gemeint ist und was nicht). Dann kann man auch entscheiden ob Religionsfreiheit dazugehört oder nicht ...
Momentan häng ich hier irgendwie in der Luft.
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Uriziel
Herpiderpi



Anmeldungsdatum: 22.12.2007
Beiträge: 1728

Beitrag(#1176635) Verfasst am: 10.01.2009, 06:01    Titel: Re: Islamische Staaten wollen Kritik am Islam weltweit unter Strafe stellen Antworten mit Zitat

Querdenker hat folgendes geschrieben:
Keine Ahnung, ob das schon jemand gepostet hat, wenn ja, dann Threats bitte zusammenführen.

Islamische Staaten wollen Kritik am Islam weltweit unter Strafe stellen



Das kann sich aber sehr schnell als ein Schuss nach hinten entpuppen.


Was ist zum Beispiel, wenn "am Islam" gerade die unglaubliche Verachtung und minderwertige Behandlung Frauen gegenüber kritisiert wird?
Das diese in "streng ortodoxen" Gebieten oder wie diese sonst noch genannt werden, verhüllt rumlaufen müssen? Das diese dort um ihr Leben fürchten müssen, wenn sie es wagen, selbstständig zu sein und ihr Leben selber in die Hand zu nehmen, statt es einem Mann in selbige zu geben?

Das es dort Leute gibt, die meinen, sie vertreten "den Islam" damit, indem sie Frauen Lesen und schreiben verbieten wollen?

Achja und von wegen, Frauen werden gesteinigt ("abgeschlachtet" kann man das nennen), wenn einer sie vergewaltigt, weil das als "Sex" ausserhalb der Ehe gilt.


Was ist mit all' diesen barbarischen Details?

Heisst das dann, man darf sowas nicht kritsieren?

ACH?

Wollen die dann damit etwa behaupten, das diese menschenverachtende Haltung und diese permanenten Verbrechen gegen gegen weibliche Menschen etwa fest zum Alltag und Inhalt des Leben im Islam gehören?


Uuoh, damit könnte man sich selber ein dickes Eigentor verpassen...
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Haiduk
Weißgardist



Anmeldungsdatum: 18.05.2008
Beiträge: 1058
Wohnort: Bayern

Beitrag(#1241665) Verfasst am: 15.03.2009, 04:53    Titel: Antworten mit Zitat

Der UN-Menschenrechtsrat ist eine Farce und Schande und sollte aufgelöst werden (Richard Herzinger) Sehr glücklich
_________________
Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel. (Mt. 5, 37)
Ein Gesetz ist erst dann legitim, wenn selbst der letzte Schweinehirte in Galizien es verstehen kann. (Kaiserin Maria Theresia)
Denn die Waffen unsres Kampfes sind nicht fleischlich, sondern mächtig im Dienste Gottes, Festungen zu zerstören. (2. Kor. 10,4)
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1241668) Verfasst am: 15.03.2009, 05:00    Titel: Antworten mit Zitat

Haiduk hat folgendes geschrieben:
Der UN-Menschenrechtsrat ist eine Farce und Schande und sollte aufgelöst werden (Richard Herzinger) Sehr glücklich


Daß ich, als Rotarmist, Dir nochmal zustimmen würde, hätte ich auch nicht gedacht.
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Haiduk
Weißgardist



Anmeldungsdatum: 18.05.2008
Beiträge: 1058
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Beitrag(#1241671) Verfasst am: 15.03.2009, 05:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr Atheisten habt alle nicht kapiert, wie das funktioniert. Wenn jemand hier die Scharia einführen mag, braucht er lange, lange Zeit gar nichts zu ändern. Die brauchen nur die Hegemonie über die Deutung des Begriffs der Menschenwürde. Die Hegemonie über die Deutung dieses Begriffs ist keine juristische, sondern eine kulturell-religiöse Angelegenheit!

Ein Beispiel dafür, wie man sowas macht, könnt Ihr hier nachlesen. Das ist die Russische Erklärung der Menschenrechte. Hier deren Deutung der Menschenwürde:

Zitat:
Als Gottes Ebenbild besitzt der Mensch einen besonderen Wert, der ihm nicht genommen werden kann. Diese Tatsache muß von jeder Person, jeder Gesellschaft und jeder Regierung respektiert werden. Indem es gute Werke vollbringt, erhält das Individuum Würde. Deshalb unterscheiden wir zwischen Wert und Würde des Individuums. Wert ist inhärerent; Würde ist erworben.


anders als bei uns üblich kriegt man seine Würde nicht automatisch von irgendwem zugesprochen. Die Auswirkungen davon auf die Auslegung der 30 Artikel der allg. Menschenrechte ist immens.
_________________
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1241681) Verfasst am: 15.03.2009, 05:17    Titel: Antworten mit Zitat

Haiduk hat folgendes geschrieben:
Ihr Atheisten habt alle nicht kapiert, wie das funktioniert. Wenn jemand hier die Scharia einführen mag, braucht er lange, lange Zeit gar nichts zu ändern. Die brauchen nur die Hegemonie über die Deutung des Begriffs der Menschenwürde. Die Hegemonie über die Deutung dieses Begriffs ist keine juristische, sondern eine kulturell-religiöse Angelegenheit!

Ein Beispiel dafür, wie man sowas macht, könnt Ihr hier nachlesen. Das ist die Russische Erklärung der Menschenrechte. Hier deren Deutung der Menschenwürde:

Zitat:
Als Gottes Ebenbild besitzt der Mensch einen besonderen Wert, der ihm nicht genommen werden kann. Diese Tatsache muß von jeder Person, jeder Gesellschaft und jeder Regierung respektiert werden. Indem es gute Werke vollbringt, erhält das Individuum Würde. Deshalb unterscheiden wir zwischen Wert und Würde des Individuums. Wert ist inhärerent; Würde ist erworben.


anders als bei uns üblich kriegt man seine Würde nicht automatisch von irgendwem zugesprochen. Die Auswirkungen davon auf die Auslegung der 30 Artikel der allg. Menschenrechte ist immens.



Von daher sind die Christen also genauso gefährlich wie die Moslems, oder wie darf ich jetzt Deinen Beitrag verstehen ?
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Haiduk
Weißgardist



Anmeldungsdatum: 18.05.2008
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Beitrag(#1241685) Verfasst am: 15.03.2009, 05:27    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Haiduk hat folgendes geschrieben:
Ihr Atheisten habt alle nicht kapiert, wie das funktioniert. Wenn jemand hier die Scharia einführen mag, braucht er lange, lange Zeit gar nichts zu ändern. Die brauchen nur die Hegemonie über die Deutung des Begriffs der Menschenwürde. Die Hegemonie über die Deutung dieses Begriffs ist keine juristische, sondern eine kulturell-religiöse Angelegenheit!

Ein Beispiel dafür, wie man sowas macht, könnt Ihr hier nachlesen. Das ist die Russische Erklärung der Menschenrechte. Hier deren Deutung der Menschenwürde:

Zitat:
Als Gottes Ebenbild besitzt der Mensch einen besonderen Wert, der ihm nicht genommen werden kann. Diese Tatsache muß von jeder Person, jeder Gesellschaft und jeder Regierung respektiert werden. Indem es gute Werke vollbringt, erhält das Individuum Würde. Deshalb unterscheiden wir zwischen Wert und Würde des Individuums. Wert ist inhärerent; Würde ist erworben.


anders als bei uns üblich kriegt man seine Würde nicht automatisch von irgendwem zugesprochen. Die Auswirkungen davon auf die Auslegung der 30 Artikel der allg. Menschenrechte ist immens.



Von daher sind die Christen also genauso gefährlich wie die Moslems, oder wie darf ich jetzt Deinen Beitrag verstehen ?

Wenn Du das so sehen willst, werde ich Dich nicht davon abhalten können. Mir ging es nur darum, daß Atheisten manchmal ein wenig naiv sind. Wenn Muslime sagen, daß es die Würde der Frau schütze, wenn sie mit Hijab rumläuft, dann nehmen sie GG Art. 1 Abs. 1 ins Visir, weil sie an der Deutung des Begriffs der Menschenwürde rumschrauben.
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Hornochse
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
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Beitrag(#1241687) Verfasst am: 15.03.2009, 05:33    Titel: Antworten mit Zitat

Haiduk hat folgendes geschrieben:
Wenn Muslime sagen, daß es die Würde der Frau schütze, wenn sie mit Hijab rumläuft, dann nehmen sie GG Art. 1 Abs. 1 ins Visir, weil sie an der Deutung des Begriffs der Menschenwürde rumschrauben.


Das ist kein Problem des Begriffes der Menschenwürde, denn offensichtlich muss es für diese Leute einen Unterschied zwischen der Würde eines Mannes und der Würde einer Frau geben, da von Männern keine Verschleierung gefordert wird.

Das wiederum dürfte sich nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbaren lassen.
_________________
Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
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Beitrag(#1241694) Verfasst am: 15.03.2009, 06:20    Titel: Antworten mit Zitat

Mal anders.
Sobald ich die Menschenrechte an etwas anderes koppele, als an das Natürliche Recht, kann icch jederzeit an ihnen herumschrauben.
Und genau das haben Christen auch immer getan. Siehe Skaverei z.B.
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Haiduk
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Beitrag(#1241696) Verfasst am: 15.03.2009, 06:48    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Mal anders.
Sobald ich die Menschenrechte an etwas anderes koppele, als an das Natürliche Recht, kann icch jederzeit an ihnen herumschrauben.

Wieso ist es mit Euch Atheisten immer so schwer? Die Menschenrechte sind absichtlich so gemacht, daß man dran rumschrauben kann. Anders hätte man 1948 doch nie weltweite Zustimmung für sie bekommen können. Was Du als Menschenrechte bezeichnest, ist Deine Auslegung dieser 30 Artikel. Du machst bspw. keinen Gebrauch von der mit Art. 29 Abs. 2 gegebenen Möglichkeit die in den ersten 28 Artikeln aufgeführten Rechte gesetzlich einzuschränken um den "gerechten Anforderungen der Moral" Rechnung zu tragen. Das ist aber durchaus vorgesehen. Die Menschenrechte, die Du vertrittst sind damit nicht mehr allgemein, sondern westlich-säkular.
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Haiduk
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Anmeldungsdatum: 18.05.2008
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Beitrag(#1241698) Verfasst am: 15.03.2009, 07:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Haiduk hat folgendes geschrieben:
Wenn Muslime sagen, daß es die Würde der Frau schütze, wenn sie mit Hijab rumläuft, dann nehmen sie GG Art. 1 Abs. 1 ins Visir, weil sie an der Deutung des Begriffs der Menschenwürde rumschrauben.


Das ist kein Problem des Begriffes der Menschenwürde, denn offensichtlich muss es für diese Leute einen Unterschied zwischen der Würde eines Mannes und der Würde einer Frau geben, da von Männern keine Verschleierung gefordert wird.

Das wiederum dürfte sich nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbaren lassen.

1. Bei der streng-christlichen Interpretation des Evangeliums gibt es genauso einen Unterschied zwischen Mann und Frau. Die hat sich in den großen Amtskirchen nur weitestgehend verflüchtigt. Abgesehen davon gibt es im Christentum eine echte und in sich stimmige Gegenposition zu der Idee daß eine unverhüllte Frau sich nicht wundern dürfe, wenn sie vergewaltigt wird:

Zitat:
Ihr habt gehört, dass gesagt ist (2.Mose 20,14): »Du sollst nicht ehebrechen.« Ich aber sage euch: Wer eine Frau ansieht, sie zu begehren, der hat schon mit ihr die Ehe gebrochen in seinem Herzen. Wenn dich aber dein rechtes Auge zum Abfall verführt, so reiß es aus und wirf's von dir. Es ist besser für dich, dass eins deiner Glieder verderbe und nicht der ganze Leib in die Hölle geworfen werde. (Mt 5,27-29)


2. Wenn es als Teil der Religionsausübung gesehen wird, dann kannst Du mit Art. 3 Abs. 1 GG gar nichts dagegen machen. Daß die Dösel von Human Rights Watch (HRW) kürzlich da eine "Studie" herausgebracht haben, dergemäß es gegen die Menschenrechte wäre, wenn Lehrerinnen kein Kopftuch tragen dürfen, um religiös neutral zu sein, dürftest Du ja mitbekommen haben. HRW schraubt also genauso an den Menschenrechten rum, wie alle anderen auch.
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Hornochse
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
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Beitrag(#1241699) Verfasst am: 15.03.2009, 07:33    Titel: Antworten mit Zitat

Haiduk hat folgendes geschrieben:
1. Bei der streng-christlichen Interpretation des Evangeliums gibt es genauso einen Unterschied zwischen Mann und Frau.


Niemand sprach davon, dass die "streng-christliche" Interpretation des Evangeliums menschen- oder grundrechtskonform wäre. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall.

Haiduk hat folgendes geschrieben:
2. Wenn es als Teil der Religionsausübung gesehen wird, dann kannst Du mit Art. 3 Abs. 1 GG gar nichts dagegen machen.


Auch das Grundrecht der Religionsfreiheit kann andere Grundrechte nicht außer Kraft setzen. Schon gar nicht Art. 1 GG.

Haiduk hat folgendes geschrieben:
Daß die Dösel von Human Rights Watch (HRW) kürzlich da eine "Studie" herausgebracht haben, dergemäß es gegen die Menschenrechte wäre, wenn Lehrerinnen kein Kopftuch tragen dürfen, um religiös neutral zu sein, dürftest Du ja mitbekommen haben. HRW schraubt also genauso an den Menschenrechten rum, wie alle anderen auch.


Besagte Studie ist mir unbekannt. So wie du es darstellst, handelt es sich dabei aber nicht um ein Spannungsverhältnis zwischen zwei Grund- oder Menschenrechten. Von daher zielt das in eine andere Richtung.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1241702) Verfasst am: 15.03.2009, 07:45    Titel: Antworten mit Zitat

Haiduk hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Mal anders.
Sobald ich die Menschenrechte an etwas anderes koppele, als an das Natürliche Recht, kann icch jederzeit an ihnen herumschrauben.

Wieso ist es mit Euch Atheisten immer so schwer? Die Menschenrechte sind absichtlich so gemacht, daß man dran rumschrauben kann. Anders hätte man 1948 doch nie weltweite Zustimmung für sie bekommen können. Was Du als Menschenrechte bezeichnest, ist Deine Auslegung dieser 30 Artikel. Du machst bspw. keinen Gebrauch von der mit Art. 29 Abs. 2 gegebenen Möglichkeit die in den ersten 28 Artikeln aufgeführten Rechte gesetzlich einzuschränken um den "gerechten Anforderungen der Moral" Rechnung zu tragen. Das ist aber durchaus vorgesehen. Die Menschenrechte, die Du vertrittst sind damit nicht mehr allgemein, sondern westlich-säkular.


Für mich sind die Menrechte nicht erst seit 1948 da. Ich sprach auch vom Natürlichen Recht.
Hat halt was mit der Aufklärung zu tun.
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Haiduk
Weißgardist



Anmeldungsdatum: 18.05.2008
Beiträge: 1058
Wohnort: Bayern

Beitrag(#1241996) Verfasst am: 15.03.2009, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Haiduk hat folgendes geschrieben:
1. Bei der streng-christlichen Interpretation des Evangeliums gibt es genauso einen Unterschied zwischen Mann und Frau.


Niemand sprach davon, dass die "streng-christliche" Interpretation des Evangeliums menschen- oder grundrechtskonform wäre. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall.

Haiduk hat folgendes geschrieben:
2. Wenn es als Teil der Religionsausübung gesehen wird, dann kannst Du mit Art. 3 Abs. 1 GG gar nichts dagegen machen.


Auch das Grundrecht der Religionsfreiheit kann andere Grundrechte nicht außer Kraft setzen. Schon gar nicht Art. 1 GG.

Haiduk hat folgendes geschrieben:
Daß die Dösel von Human Rights Watch (HRW) kürzlich da eine "Studie" herausgebracht haben, dergemäß es gegen die Menschenrechte wäre, wenn Lehrerinnen kein Kopftuch tragen dürfen, um religiös neutral zu sein, dürftest Du ja mitbekommen haben. HRW schraubt also genauso an den Menschenrechten rum, wie alle anderen auch.


Besagte Studie ist mir unbekannt. So wie du es darstellst, handelt es sich dabei aber nicht um ein Spannungsverhältnis zwischen zwei Grund- oder Menschenrechten. Von daher zielt das in eine andere Richtung.

1. Der Art. 1 GG bezieht sich auf Menschenwürde und Menschenrechte. Wer die Hegemonie über deren Interpretation und Auslegung hat, kann daher auf diesem Weg auch die Auslegung des GG bestimmen. Worum es geht, ist die Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Hermeneutiken der Menschenrechte und damit des Grundgesetzes. Du vertrittst die säkular-westliche, aber das ist nicht die einzige, die es gibt.

2. Die Presse hatte ausführlich darüber berichtet. Mit dieser Google-Suche findest Du es.
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Haiduk
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Anmeldungsdatum: 18.05.2008
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Beitrag(#1242007) Verfasst am: 15.03.2009, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Haiduk hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Mal anders.
Sobald ich die Menschenrechte an etwas anderes koppele, als an das Natürliche Recht, kann icch jederzeit an ihnen herumschrauben.

Wieso ist es mit Euch Atheisten immer so schwer? Die Menschenrechte sind absichtlich so gemacht, daß man dran rumschrauben kann. Anders hätte man 1948 doch nie weltweite Zustimmung für sie bekommen können. Was Du als Menschenrechte bezeichnest, ist Deine Auslegung dieser 30 Artikel. Du machst bspw. keinen Gebrauch von der mit Art. 29 Abs. 2 gegebenen Möglichkeit die in den ersten 28 Artikeln aufgeführten Rechte gesetzlich einzuschränken um den "gerechten Anforderungen der Moral" Rechnung zu tragen. Das ist aber durchaus vorgesehen. Die Menschenrechte, die Du vertrittst sind damit nicht mehr allgemein, sondern westlich-säkular.


Für mich sind die Menrechte nicht erst seit 1948 da. Ich sprach auch vom Natürlichen Recht.
Hat halt was mit der Aufklärung zu tun.

Wenn Du von Menschenrechten sprichst, meinst Du dann die allgemeinen Menschenrechte oder Dein natürliches Recht? Bei denen von 1948 wußte nicht mal deren Hauptautor, ob er sie als positives Recht oder Naturrecht einordnen soll. Für beides lassen sich nämlich gute Gründe finden.
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
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Beitrag(#1242055) Verfasst am: 15.03.2009, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Haiduk hat folgendes geschrieben:
1. Der Art. 1 GG bezieht sich auf Menschenwürde und Menschenrechte. Wer die Hegemonie über deren Interpretation und Auslegung hat, kann daher auf diesem Weg auch die Auslegung des GG bestimmen. Worum es geht, ist die Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Hermeneutiken der Menschenrechte und damit des Grundgesetzes. Du vertrittst die säkular-westliche, aber das ist nicht die einzige, die es gibt.


Es gibt allerdings Grenzen der Willkür, sofern man eine konsistente Auslegung anstrebt. Um nichts anderes ging es mir.

Haiduk hat folgendes geschrieben:
2. Die Presse hatte ausführlich darüber berichtet. Mit dieser Google-Suche findest Du es.


Danke. Werde es mir später mal ansehen.
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- Niklas Luhmann -
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Haiduk
Weißgardist



Anmeldungsdatum: 18.05.2008
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Wohnort: Bayern

Beitrag(#1242116) Verfasst am: 15.03.2009, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Haiduk hat folgendes geschrieben:
1. Der Art. 1 GG bezieht sich auf Menschenwürde und Menschenrechte. Wer die Hegemonie über deren Interpretation und Auslegung hat, kann daher auf diesem Weg auch die Auslegung des GG bestimmen. Worum es geht, ist die Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Hermeneutiken der Menschenrechte und damit des Grundgesetzes. Du vertrittst die säkular-westliche, aber das ist nicht die einzige, die es gibt.


Es gibt allerdings Grenzen der Willkür, sofern man eine konsistente Auslegung anstrebt. Um nichts anderes ging es mir.

Haiduk hat folgendes geschrieben:
2. Die Presse hatte ausführlich darüber berichtet. Mit dieser Google-Suche findest Du es.


Danke. Werde es mir später mal ansehen.

Zu dem Thema kann ich auch noch Kangaroo court empfehlen. Es geht darin um einen Prozess in Kanada, der gegen die Verlegerin des Westeran Standard Magazine vor der Alberta Human Rights Commission geführt wurde. Nachdem sich das Rechtssystem in Kanada noch mehr auf Menschenrechte kapriziert, gibt es dort eine Gerichtsbarkeit, die sich direkt darauf bezieht. Anlaß des Verfahrens gegen Ezra Levant war der Nachdruck der dänischen Mohammed-Karikaturen. Dagegen hatten die kanadischen Muslime geklagt. Wie der Prozess ausgegangen ist, kann ich leider nicht sagen.
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Zuletzt bearbeitet von Haiduk am 15.03.2009, 16:58, insgesamt einmal bearbeitet
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1242117) Verfasst am: 15.03.2009, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Haiduk hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Mal anders.
Sobald ich die Menschenrechte an etwas anderes koppele, als an das Natürliche Recht, kann icch jederzeit an ihnen herumschrauben.

Wieso ist es mit Euch Atheisten immer so schwer? Die Menschenrechte sind absichtlich so gemacht, daß man dran rumschrauben kann. Anders hätte man 1948 doch nie weltweite Zustimmung für sie bekommen können. Was Du als Menschenrechte bezeichnest, ist Deine Auslegung dieser 30 Artikel. Du machst bspw. keinen Gebrauch von der mit Art. 29 Abs. 2 gegebenen Möglichkeit die in den ersten 28 Artikeln aufgeführten Rechte gesetzlich einzuschränken um den "gerechten Anforderungen der Moral" Rechnung zu tragen. Das ist aber durchaus vorgesehen. Die Menschenrechte, die Du vertrittst sind damit nicht mehr allgemein, sondern westlich-säkular.


Sprich bitte nicht von Atheisten. Das die Menschenrechte einer gewissen Deutung unterliegen, kann man an den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erkennen. Dennoch ist das Rumschrauben nicht so einfach wie du dir das vorstellst(vielleicht irre ich mich aber den Eindruck machst du). Ja es geht über die Legislative aber dort nur durch Änderung des Gesetzes nicht durch das umdeuten von Wörtern. Das umdeuten der Wörter durch Politiker und selbst der Gesellschaft ist der Judikative egal. Juristen bekommen schon in ihrem Studium eingebläut was die Gesetze bedeuten und welche Begriffe und Definitionen hinter den Wörtern stehen, welche die Gesetze aus machen. Damit ist dem Rumdeuteln ein großer Riegel vorgeschoben. Privat und sogar öffentlich kann man das Auslegen wie man möchte, beim Gericht triff man dann auf anerkannte Lehrmeinungen, die sich nicht so schnell davon Beeindrucken lassen.

Beim Menschenrechtsrat der UN sieht das anders aus dort sitzen in erster Linie Politiker, das die Rumdeuteln bis der Schwanz abfällt ist normal. Ich schließe mich dort der Feinen Gesellschaft an, die der Meinung ist das höchste Zeit wird für jene Staaten denen wirklich was an den Menschenrechten liegt, einen unabhängigen Verein zu gründen.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22334

Beitrag(#1243068) Verfasst am: 16.03.2009, 02:30    Titel: Antworten mit Zitat

Kann mir an dieser Stelle mal ein Jurist erläutern, wie in der Juristerei das Verhältnis des Begriffs der Menschenwürde aus Art. 1 GG zu den näher ausgeführten Menschenrechten der folgenden Artikel gesehen wird (und entsprechend auch bei der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)?

Ich würde das intuitiv ja so sehen, dass die sich gegenseitig auslegen, also wie Menschenwürde zu verstehen ist, sieht man beispielsweise an den einzeln genannten Menschenrechten und kann von daher auch nicht explizit genannte Fragen darüber, was sich an Rechten aus der Menschenwürde ergibt, beantworten, und welche Zielrichtung die einzelnen Menschenrechte haben, ist aus dem Begriff der Menschenwürde ableitbar. Kommt das hin? Dann wäre ja nicht sehr viel mit "dran herumschrauben" via "Deutungshoheit gewinnen".
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Haiduk
Weißgardist



Anmeldungsdatum: 18.05.2008
Beiträge: 1058
Wohnort: Bayern

Beitrag(#1243789) Verfasst am: 16.03.2009, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Kann mir an dieser Stelle mal ein Jurist erläutern, wie in der Juristerei das Verhältnis des Begriffs der Menschenwürde aus Art. 1 GG zu den näher ausgeführten Menschenrechten der folgenden Artikel gesehen wird (und entsprechend auch bei der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)?

Ich würde das intuitiv ja so sehen, dass die sich gegenseitig auslegen, also wie Menschenwürde zu verstehen ist, sieht man beispielsweise an den einzeln genannten Menschenrechten und kann von daher auch nicht explizit genannte Fragen darüber, was sich an Rechten aus der Menschenwürde ergibt, beantworten, und welche Zielrichtung die einzelnen Menschenrechte haben, ist aus dem Begriff der Menschenwürde ableitbar. Kommt das hin? Dann wäre ja nicht sehr viel mit "dran herumschrauben" via "Deutungshoheit gewinnen".

Jurist bin ich nicht, aber unter Sakralisierung von Politik und Staat gibt eine Arbeit von einem Schweizer Staatsrechtler zu dem Thema. Der ordnet den Begriff der Menschenwürde als dilatorischen Formelkompromiss ein, weil darin "disparate religiöse, philosophische und rechtliche Vorstellungen gebündelt" sind. Der Begriff verlangt also geradezu danach interpretiert zu werden und ist somit als Letztbegründung in einer Verfassung weitaus anfälliger für Manipulation durch Politik und Medien als etwa ein Gottesbezug. Das Problem ist ja, daß die Menschenwürde nicht nur in GG Art. 1 sondern auch in Art. 1 der allgemeinen Menschenrechte eine zentrale Rolle spielt.

Ansonsten fand ich darin noch die Interpretation des BVerfG interessant, die anläßlich des Urteils "Kind als Schaden" offenbar notwendig geworden war:

Zitat:
„Mit der Menschenwürde als oberstem Wert des Grundgesetzes und tragendem Konstitutionsprinzip ist der soziale Wert und Achtungsanspruch des Menschen verbunden, der es verbietet, ihn zum blossen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (...). Jedem Menschen ist sie eigen ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seine Leistungen und seinen sozialen Status. Verletzbar ist der Wert und Achtungsanspruch, der sich aus ihr ergibt (...). Was die Achtung der Menschenwürde im einzelnen erfordert, kann von den jeweiligen gesellschaftlichen Verhältnissen nicht völlig gelöst werden (...). Eine Verletzung des Achtungsanspruchs kann nicht nur in der Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung oder Ächtung von Personen (...), sondern auch in der Kommerzialisierung menschlichen Daseins liegen.“

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Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel. (Mt. 5, 37)
Ein Gesetz ist erst dann legitim, wenn selbst der letzte Schweinehirte in Galizien es verstehen kann. (Kaiserin Maria Theresia)
Denn die Waffen unsres Kampfes sind nicht fleischlich, sondern mächtig im Dienste Gottes, Festungen zu zerstören. (2. Kor. 10,4)
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Haiduk
Weißgardist



Anmeldungsdatum: 18.05.2008
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Beitrag(#1244248) Verfasst am: 17.03.2009, 02:04    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmal etwas zu "den" Menschenrechten. "Die" Menschenrechte gibt es im Grunde gar nicht, weil es sich dabei ja um ein hochkomplexes Gebilde handelt. Aus den im Jahr 1948 verabschiedeten 30 Artikeln wurden im Laufe der Jahre zahlreiche Menschenrechtsabkommen abgeleitet, die fälschlicherweise vielfach ebenfalls als Menschenrechte bezeichnet werden. Diese Ableitung war jedoch notwendig, weil die allg. Menschenrechte (AMER) derart viele Deutungen und Auslegungen zulassen, daß sie juristisch bald schon wertlos sind.

Eines der wichtigsten dieser Menschenrechtsabkommen ist der sog. UN Zivilpakt, in dem aber hinsichtlich der Religionsfreiheit ein schwerer Rückschlag zu beklagen ist. Das uneingeschränkte Recht auf Glaubenswechsel, das in Art. 18 der AMER noch zu finden ist, taucht im zugehörigen Art. 18 des Zivilpakts nicht mehr auf. Dort wird nur noch das Recht einen Glauben "zu haben oder anzunehmen" zugestanden. Wenn Muslimen in islamischen Ländern die Konversion zum Christentum verboten wird, dann ist das also kein Verstoß gegen "die" Menschenrechte.

Folglich kann durch eine Ratifikation und Überwachung der Normen des UN Zivilpakts im Rahmen der Universal Periodic Reviews (UPR) auf Ebene des UN Menschenrechtsrates in dieser Sache auch überhaupt nichts erreicht werden.

Details dazu unter Kein Recht auf Taufe im UN Zivilpakt
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Necromancer
Kleingeist



Anmeldungsdatum: 22.10.2007
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Beitrag(#1245674) Verfasst am: 18.03.2009, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Der Islam hat ein Recht darauf von Ungläubigen in Ruhe gelassen zu werden. Steht im Koran.

Sure 2, Vers 193: "Und bekämpfet sie, bis die Verführung [zum Unglauben] aufgehört hat, und der Glaube an Allah da ist. ..." (Die "Ungläubigen" stellen wegen ihrer heidnischen Auffassung eine Verführung dar und müssen allein deshalb bekämpft werden.)

Der Islam ist eine friedliche Religion mit vielen Apellen zur Achtung aller Menschen
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Botschafter Kosh
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Beiträge: 3972

Beitrag(#1245758) Verfasst am: 18.03.2009, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Die Menschenrechte sind Individualrechte zum Schutz des einzelnen Menschen.
Sie auf mehrere Menschen gleichzeitig anzuwenden macht keinen Sinn.
Die Würde eines Menschen ist nicht die gleiche Würde, wie die eines anderen Menschen.
Es gibt Menschen, die halten es für unter ihrer Würde als Klofrau zu arbeiten.
Es gibt Menschen die arbeiten gerne als Klofrau, weil sie es für würdelos halten nicht zu arbeiten.

Deswegen ist Religionsfreiheit nur für den einzelnen ein Menschenrecht, nie aber für ganze Gruppen oder Religionsgemeinschaften. Deren Individuen können sich einzeln auf Religionsfreiheit berufen, nicht aber die ganze Gruppe.
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neinguar
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Beitrag(#1245788) Verfasst am: 18.03.2009, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:

Deswegen ist Religionsfreiheit nur für den einzelnen ein Menschenrecht, nie aber für ganze Gruppen oder Religionsgemeinschaften. Deren Individuen können sich einzeln auf Religionsfreiheit berufen, nicht aber die ganze Gruppe.


Nicht ganz, bzw. missverstehbar. Träger der Religionsfreiheit sind auch Religionsgemeinschaften. Richtig ist aber, dass die Legitimation dazu (wie auch bei anderen Kollektiven) nur aus dem freiwilligen Zusammenschluss der einzelnen Mitglieder kommen kann. Das Kollektiv hat sozusagen kein originäres Recht, sondern ist nur eine Form, in der Individuen ihre Rechte auf einer kollektiven Ebene wahrnehmen können. Die Religionsfreiheit schützt sowohl die Religionsgemeinschaft als auch die einzelnen Mitglieder, sie schützt aber auch die Mitglieder vor Bevormundung oder Zwang durch die Religionsgemeinschaft.

Manche Religionsgemeinschaften oder Vertreter derselben verstehen das nicht und meinen, die Religionsfreiheit schütze ihr "Recht", ihre Mitglieder auf Linie zu halten.
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L.E.N.
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Beitrag(#1251022) Verfasst am: 23.03.2009, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Pat Condell - Free speech is sacred
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beachbernie
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Beitrag(#1251046) Verfasst am: 23.03.2009, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Pat Condell - Free speech is sacred



Wen interessiert's, was der alte Trottel da wieder blubbert? Sehr glücklich


Und immer dran denken: Rude speech is sacred! Sehr glücklich


Gruss, Bernie
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L.E.N.
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Beitrag(#1251057) Verfasst am: 23.03.2009, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Pat Condell - Free speech is sacred



Wen interessiert's, was der alte Trottel da wieder blubbert? Sehr glücklich


Und immer dran denken: Rude speech is sacred! Sehr glücklich


Gruss, Bernie


und du merkst dir bitte folgendes: rude speech is better than hate preach! Cool
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beachbernie
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Beitrag(#1251066) Verfasst am: 23.03.2009, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Pat Condell - Free speech is sacred



Wen interessiert's, was der alte Trottel da wieder blubbert? Sehr glücklich


Und immer dran denken: Rude speech is sacred! Sehr glücklich


Gruss, Bernie


und du merkst dir bitte folgendes: rude speech is better than hate preach! Cool


Dumm bloss, wenn beides identisch ist. Cool
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L.E.N.
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Beitrag(#1251073) Verfasst am: 23.03.2009, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Pat Condell - Free speech is sacred



Wen interessiert's, was der alte Trottel da wieder blubbert? Sehr glücklich


Und immer dran denken: Rude speech is sacred! Sehr glücklich


Gruss, Bernie


und du merkst dir bitte folgendes: rude speech is better than hate preach! Cool


Dumm bloss, wenn beides identisch ist. Cool


eher dumm, wer beides für identisch hält... Lachen
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beachbernie
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Beitrag(#1251091) Verfasst am: 23.03.2009, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Pat Condell - Free speech is sacred



Wen interessiert's, was der alte Trottel da wieder blubbert? Sehr glücklich


Und immer dran denken: Rude speech is sacred! Sehr glücklich


Gruss, Bernie


und du merkst dir bitte folgendes: rude speech is better than hate preach! Cool


Dumm bloss, wenn beides identisch ist. Cool


eher dumm, wer beides für identisch hält... Lachen



Noe. Dumm ist der, der rude speech und hate preach fuer Gegensaetze haelt. Dazu ist die Schnittmenge zwischen beiden viel zu gross.
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