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Selbstjustiz light
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#1246017) Verfasst am: 18.03.2009, 23:12    Titel: Selbstjustiz light Antworten mit Zitat

Mal angenommen ihr seid mit eurer Familie/Freundin (was auch immer) nächtens auf einen Spaziergang in einer unauffälligen suburbanen Wohngegend.
Plötzlich springt aus einer dunklen Ecke ein Mann mit einer Pistole hervor und verlangt Eure Wertsachen.
In einem Augenblich der Unachtsamkeit könnt ihr ihm die Waffe entreisen, das nächste was ihr tut ist dass ihr die Polizei ruft.
Der Räuber wendet sich erzürnt an euch und verspricht dass er nach dem Ende seiner zu erwartenden Haftstrafe euch (+Familie/Freundin etc.) suchen, finden und töten wird.
Die Polizei ist noch nicht da, ihr habt die Wumme, ihr könntet es also noch so drehen damit es wie Notwehr bzw. ein Unfall aussieht.
Was tut ihr?
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Danol
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1246023) Verfasst am: 18.03.2009, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ihn erschießen. Was meine Sicherheit und die von mir wirklich wichtigen Menschen angeht bin ich nicht bereit, so ein Risiko einzugehen, insbesondere da ich aufgrund des bewaffneten Überfalls ohnehin wüsste dass er grundsätzlich bereit ist, Gewalt zum eigenen Vorteil gegen andere anzuwenden (was meine Hemmschwelle sowieso schon auf praktisch nichtmehr vorhanden reduziert ...).
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Heizölrückstoßabdämpfung
Hedonist
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17543
Wohnort: Stralsund

Beitrag(#1246024) Verfasst am: 18.03.2009, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Auf die Polizei warten.
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„Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.“ Curt Goetz
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Dissonanz
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Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 3541

Beitrag(#1246027) Verfasst am: 18.03.2009, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ein psychologisches Gutachten und später dann Sicherheitsverwahrung beantragen.

Oder zumindest der Polizei Anweisung geben, mich und meine Familie unidentifizier zu halten.

Merke: Psychologen dürfen keine Gutachten als Gefallen für andere ausstellen.

----

Ich mag deine Threads mehr als Namnams Threads. Du solltest einen Vaterschaftstest beantragen.
_________________
-Brother Broadsword of Warm Humanitarianism

"In other words, the cultures have been subjected to as careless handling as if in the hands of a somewhat below par student assistant, but they have survived."
-H. W. Chalkley in Science, Vol. LXXI, No. 1843

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Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1246028) Verfasst am: 18.03.2009, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Ein psychologisches Gutachten und später dann Sicherheitsverwahrung beantragen.

Oder zumindest der Polizei Anweisung geben, mich und meine Familie unidentifizier zu halten.


Das Problem dabei ist ja, dass es (außer der Familie/Freundin) keinerlei Zeugen für seine Aussage gibt. Die Chance auf eine Sicherheitsverwahrung halte ich da für mikroskopisch gering.
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Dissonanz
Zeuge ANOVAs



Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 3541

Beitrag(#1246034) Verfasst am: 18.03.2009, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Ein psychologisches Gutachten und später dann Sicherheitsverwahrung beantragen.

Oder zumindest der Polizei Anweisung geben, mich und meine Familie unidentifizier zu halten.


Das Problem dabei ist ja, dass es (außer der Familie/Freundin) keinerlei Zeugen für seine Aussage gibt. Die Chance auf eine Sicherheitsverwahrung halte ich da für mikroskopisch gering.


Zu dem Zeitpunkt, zu dem ich eine Familie habe werde ich ausserdem "Psychologe" als Berufsbezeichnung hinter meinen Namen klatschen dürfen. Das dürfte kein Problem sein. zwinkern
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Danol
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1246038) Verfasst am: 18.03.2009, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Danol hat folgendes geschrieben:
Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Ein psychologisches Gutachten und später dann Sicherheitsverwahrung beantragen.

Oder zumindest der Polizei Anweisung geben, mich und meine Familie unidentifizier zu halten.


Das Problem dabei ist ja, dass es (außer der Familie/Freundin) keinerlei Zeugen für seine Aussage gibt. Die Chance auf eine Sicherheitsverwahrung halte ich da für mikroskopisch gering.


Zu dem Zeitpunkt, zu dem ich eine Familie habe werde ich ausserdem "Psychologe" als Berufsbezeichnung hinter meinen Namen klatschen dürfen. Das dürfte kein Problem sein. zwinkern


Sorry den Kontext versteh' ich nicht.
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Dissonanz
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Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 3541

Beitrag(#1246039) Verfasst am: 18.03.2009, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Danol hat folgendes geschrieben:
Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Ein psychologisches Gutachten und später dann Sicherheitsverwahrung beantragen.

Oder zumindest der Polizei Anweisung geben, mich und meine Familie unidentifizier zu halten.


Das Problem dabei ist ja, dass es (außer der Familie/Freundin) keinerlei Zeugen für seine Aussage gibt. Die Chance auf eine Sicherheitsverwahrung halte ich da für mikroskopisch gering.


Zu dem Zeitpunkt, zu dem ich eine Familie habe werde ich ausserdem "Psychologe" als Berufsbezeichnung hinter meinen Namen klatschen dürfen. Das dürfte kein Problem sein. zwinkern


Sorry den Kontext versteh' ich nicht.


Wer erstellt psychologische Gutachten? Pfeifen
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Danol
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1246042) Verfasst am: 18.03.2009, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Wer erstellt psychologische Gutachten? Pfeifen


Nun, selber wirst Dus nicht erstellen dürfen. Wenn Du auf kollegialen Zusammenhalt setzt könnte das sicherlich klappen, andererseits ist das auch von gewissem Risiko für Dich, zumindest wenns mal rauskommen sollte (auch unabhängig davon ob die Sicherheitsverwahrung sachlich haltbar wäre). Im vergleich zum erschießen aber doch die elegantere Lösung, so es denn klappt.
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Die Fiktion
unsanft



Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag(#1246044) Verfasst am: 18.03.2009, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Situation ist derart unrealistisch, das sich kaum das Nachdenken lohnt Lachen

.......glaubst du ernsthaft, das du so `by the way´einen Menschen erschießen kannst, und mit Berufen auf den Paragraphen 32 StGB einfach nach Hause gehst ?
Vergiss das mal ganz schnell.
Wenn du den Typen umnietest, dann gehst du für lange Zeit in den Knast.
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Dissonanz
Zeuge ANOVAs



Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 3541

Beitrag(#1246047) Verfasst am: 18.03.2009, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Wer erstellt psychologische Gutachten? Pfeifen


Nun, selber wirst Dus nicht erstellen dürfen. Wenn Du auf kollegialen Zusammenhalt setzt könnte das sicherlich klappen, andererseits ist das auch von gewissem Risiko für Dich, zumindest wenns mal rauskommen sollte (auch unabhängig davon ob die Sicherheitsverwahrung sachlich haltbar wäre). Im vergleich zum erschießen aber doch die elegantere Lösung, so es denn klappt.


War auch mehr als Scherz gedacht. Aber wenn ich ernsthaft darüber nachdenke könnte ich mir vorstellen, dass das Wort eines Psychologen zumindest ein näheres Hinsehen auslösen könnte.

Gibt es eigentlich irgendwelche juristischen Mittel gegen sowas? Kann mir nicht vorstellen, dass es nur das volle Zeugenschutzprogramm gibt.
Wie will so einer eigentlich eine zufällige Person von der er nur ein Gesicht hat wieder aufspüren?

EDIT: @Fiktion: Was, wenn die Zeugen mitspielen, dass es Notwehr war?
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1246052) Verfasst am: 18.03.2009, 23:42    Titel: Re: Selbstjustiz light Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Mal angenommen ihr seid mit eurer Familie/Freundin (was auch immer) nächtens auf einen Spaziergang in einer unauffälligen suburbanen Wohngegend.
Plötzlich springt aus einer dunklen Ecke ein Mann mit einer Pistole hervor und verlangt Eure Wertsachen.
In einem Augenblich der Unachtsamkeit könnt ihr ihm die Waffe entreisen, das nächste was ihr tut ist dass ihr die Polizei ruft.
Der Räuber wendet sich erzürnt an euch und verspricht dass er nach dem Ende seiner zu erwartenden Haftstrafe euch (+Familie/Freundin etc.) suchen, finden und töten wird.
(...)
Was tut ihr?


Der Typ überfällt mich also, der ganz offensichtlich keine nennenswerten Wertsachen hat (sowas sieht man), aber nicht ganz unbedrohlich und ein bischen ausgetickt aussieht, lässt sich dann die Waffe entwenden und verschärft mit einer Drohung potentiell sein Strafmaß, während ich in mit einer Waffe in Schach halte?

Ich ruf nochmal die Polizei an, damit die gleich die Jungs mit dem weissen Kittel mitbringen, die ihn erstmal vorläufig mitnehmen, bevor er nach PsychKg dauerhaft eingewiesen wird. Schulterzucken
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Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1246053) Verfasst am: 18.03.2009, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Die Fiktion hat folgendes geschrieben:
.......glaubst du ernsthaft, das du so `by the way´einen Menschen erschießen kannst, und mit Berufen auf den Paragraphen 32 StGB einfach nach Hause gehst ?
Vergiss das mal ganz schnell.
Wenn du den Typen umnietest, dann gehst du für lange Zeit in den Knast.


Ich bin von der Situation ausgegangen dass, außer den Überfallenen, keine Zeugen anwesend sind. Was sollte einem da passieren? Wenn das umbringen des Täters einen bewaffneten Überfalls keine Notwehr ist, was denn bitte dann?
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1246060) Verfasst am: 18.03.2009, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
Die Fiktion hat folgendes geschrieben:
.......glaubst du ernsthaft, das du so `by the way´einen Menschen erschießen kannst, und mit Berufen auf den Paragraphen 32 StGB einfach nach Hause gehst ?
Vergiss das mal ganz schnell.
Wenn du den Typen umnietest, dann gehst du für lange Zeit in den Knast.


Ich bin von der Situation ausgegangen dass, außer den Überfallenen, keine Zeugen anwesend sind. Was sollte einem da passieren? Wenn das umbringen des Täters einen bewaffneten Überfalls keine Notwehr ist, was denn bitte dann?


Lynchjustiz in dem Fall, schlicht und ergreifend. Totschlag, vermutlich.

In dem Moment wo Du ihn mit der Waffe in Schach hältst ist es weder notwendig noch gerechtfertigt, hier irgendeine Form der Gewalt anzuwenden.
_________________
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If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Argáiþ
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#1246065) Verfasst am: 18.03.2009, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
Die Fiktion hat folgendes geschrieben:
.......glaubst du ernsthaft, das du so `by the way´einen Menschen erschießen kannst, und mit Berufen auf den Paragraphen 32 StGB einfach nach Hause gehst ?
Vergiss das mal ganz schnell.
Wenn du den Typen umnietest, dann gehst du für lange Zeit in den Knast.


Ich bin von der Situation ausgegangen dass, außer den Überfallenen, keine Zeugen anwesend sind. Was sollte einem da passieren? Wenn das umbringen des Täters einen bewaffneten Überfalls keine Notwehr ist, was denn bitte dann?


Mord! Eine Hinrichtung! Und das würdest du auch noch vor den Augen deine Kinder machen Lachen

Langsam kapiere ich, was nergal mit diesen Threads bezweckt Lachen
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Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1246074) Verfasst am: 19.03.2009, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

Argáiþ hat folgendes geschrieben:
Mord! Eine Hinrichtung! Und das würdest du auch noch vor den Augen deine Kinder machen Lachen


Kinder sind in meiner Lebensplanung nicht vorgesehen. Ob es Mord ist oder nicht sei mal dahingestellt, ich bin mit dieser Lösung auch nicht wirklich zufrieden und hätte vermutlich den Rest meines Lebens ein Gewissensproblem, das ist mir aber letztendlich lieber als das ich die Tötung von mir oder nahen Angehörigen durch so jemanden zulasse. Wenn diese Aussage vor Zeugen fällt (ich also davon ausgehen kann das der Täter in Sicherheitsverwahrung kommt) würde ich auch nicht schießen. Dennoch gibt es Risiken die ich nicht bereit bin einzugehen.
Im übrigen versuche ich nicht das tatsächlcih geschilderte Handeln als Notwehr darzustellen, sonder die Situation wie sie sich einem zeugenlosen Gericht darstellen müsste.

Rasmus hat folgendes geschrieben:
In dem Moment wo Du ihn mit der Waffe in Schach hältst ist es weder notwendig noch gerechtfertigt, hier irgendeine Form der Gewalt anzuwenden.


Wie gesagt, wenn ich davon ausgehen könnte das er hinter Schloss und Riegel bleibt bis er keine Gefahr mehr ist würde ich auch nicht. Die geschilderte Situation stellt das aber anders dar ...

Wie ich letztendlich handeln würde ist ohnehin nicht absehbar, solche Situationen halte ich für zu emotional aufgeladen als das man dann noch nüchtern Urteilen könnte. Was ich geschildert habe war lediglich das was ich tun würde, wenn ich in dem Moment in der Lage wäre emotionsbefreit zu handeln, erlebt hab ich so eine extreme Situation nocht nicht, kann mein Verhalten also schlecht einschätzen.
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Nergal
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#1246078) Verfasst am: 19.03.2009, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
.......glaubst du ernsthaft, das du so `by the way´einen Menschen erschießen kannst, und mit Berufen auf den Paragraphen 32 StGB einfach nach Hause gehst ?
Vergiss das mal ganz schnell.
Wenn du den Typen umnietest, dann gehst du für lange Zeit in den Knast.


Meine Güte!
Hast Du keinen Zugang zu TV, Zeitung usw.?
Die Polizei erschiesst in Notwehr/Unfall/Versehen laufend irgendwelche Leute, kann sich wer an den Wanderer in Norddeutschland erinnern der wie ein gesuchter Mörder aussah, den haben die nur verwechselt und sonst ist denen danach nichts passiert, haben sogar mal einen Grafiti-Sprüher erschossen weil sie ihn für bewaffnet hielten.
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1246081) Verfasst am: 19.03.2009, 00:07    Titel: Re: Selbstjustiz light Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Mal angenommen ihr seid mit eurer Familie/Freundin (was auch immer) nächtens auf einen Spaziergang in einer unauffälligen suburbanen Wohngegend.
Plötzlich springt aus einer dunklen Ecke ein Mann mit einer Pistole hervor und verlangt Eure Wertsachen.
In einem Augenblich der Unachtsamkeit könnt ihr ihm die Waffe entreisen, das nächste was ihr tut ist dass ihr die Polizei ruft.
Der Räuber wendet sich erzürnt an euch und verspricht dass er nach dem Ende seiner zu erwartenden Haftstrafe euch (+Familie/Freundin etc.) suchen, finden und töten wird.
Die Polizei ist noch nicht da, ihr habt die Wumme, ihr könntet es also noch so drehen damit es wie Notwehr bzw. ein Unfall aussieht.
Was tut ihr?


Ich erkläre dem Mann, der aus der dunklen Ecke hervorspringt, dass er für eine solche Tat nicht in den Knast geht.
Vielleicht rezitiere ich danach noch den Erlkönig.
_________________
Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#1246089) Verfasst am: 19.03.2009, 00:10    Titel: Re: Selbstjustiz light Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:

Vielleicht rezitiere ich danach noch den Erlkönig.


Lachen
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xmas
als Doppelnick gesperrt



Anmeldungsdatum: 25.12.2008
Beiträge: 304

Beitrag(#1246093) Verfasst am: 19.03.2009, 00:14    Titel: Re: Selbstjustiz light Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Der Räuber wendet sich erzürnt an euch und verspricht dass er nach dem Ende seiner zu erwartenden Haftstrafe euch (+Familie/Freundin etc.) suchen, finden und töten wird.


Gequatscht wird viel und wenn er nach nach Jahren für ein Raubüberfall mit Waffe für die Rache ein Mord begehen will, obwohl in den Akten der Polizei steht, daß er versprochen hat sich zu rechen, was ihn schlagartig zum Verdächtigen Nummer 1 macht, dann soll er kommen. Der landet nach paar Tagen Knast für den Rest seines Lebens im Knast. Zwar wird er seine Rache gehabt haben, aber wenn es ihm wert war.
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Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1246100) Verfasst am: 19.03.2009, 00:19    Titel: Re: Selbstjustiz light Antworten mit Zitat

xmas hat folgendes geschrieben:
Der landet nach paar Tagen Knast für den Rest seines Lebens im Knast.


Und was nutzt Dir das dann noch?
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#1246120) Verfasst am: 19.03.2009, 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

@xmas

Um einen Bankräuber zu zitieren der auf Widerstand stieß:
"Egal wie lang es dauert, ich komme raus aus dem Knast, Du aber nicht aus deinem Grab!"

Ich persönlich würde eine kreativere Lösung wählen, ich würde den Typen auffordern sich umzudrehen und ihm dann in die Lendenwirbelsäule ballern.
Somit bin ich überall sicher wo es keine Rollstuhlrampe gibt, also überall mit Ausnahme von Museen und vereinzelten Ämtern. zynisches Grinsen
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1246127) Verfasst am: 19.03.2009, 00:45    Titel: Re: Selbstjustiz light Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Mal angenommen ihr seid mit eurer Familie/Freundin (was auch immer) nächtens auf einen Spaziergang in einer unauffälligen suburbanen Wohngegend.
Plötzlich springt aus einer dunklen Ecke ein Mann mit einer Pistole hervor und verlangt Eure Wertsachen.
In einem Augenblich der Unachtsamkeit könnt ihr ihm die Waffe entreisen, das nächste was ihr tut ist dass ihr die Polizei ruft.
Der Räuber wendet sich erzürnt an euch und verspricht dass er nach dem Ende seiner zu erwartenden Haftstrafe euch (+Familie/Freundin etc.) suchen, finden und töten wird.
Die Polizei ist noch nicht da, ihr habt die Wumme, ihr könntet es also noch so drehen damit es wie Notwehr bzw. ein Unfall aussieht.
Was tut ihr?


Ich zuck mein Handy und nehme die Drohungen auf.

Für den Versuchten erpresserischen und schweren Raubes bekommt der Täter zwischen 5 und 15 Jahren. Wobei 5 Jahre eher der Fall wäre wenn er eine Spielzeugpistole oder eine Baseballschläger als Waffe hatte. So geht es eher in Richtung 10+ Jahre. Dazu kommen dann noch die Sache mit den Drohungen und die Waffe muss er ja auch irgendwo her haben.
Wenn die Polizei kommt die Sachlage beschreiben und Zeugenschutz beantragen. Damit kommt der Täter vorläufig erstmal nicht an meinen Namen oder den Namen meiner Angehörigen.

P.S. Sicherheitsverwahrung gibt es wahrscheinlich nicht, zumindest nicht für de Drohungen a Tatort.
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Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1246139) Verfasst am: 19.03.2009, 00:58    Titel: Antworten mit Zitat

Nach einigem Nachdenken über diese Antwort möchte ich mich korrigieren.
Den ausschlag gegeben hat, dass ein Schusswaffengebrauch meinerseits mein Hauptargument

Danol hat folgendes geschrieben:
[...] da ich aufgrund des bewaffneten Überfalls ohnehin wüsste dass er grundsätzlich bereit ist, Gewalt zum eigenen Vorteil gegen andere anzuwenden [...]


hinfällig macht, da ich ja letztlich genauso handeln würde, wenn auch mit grundlegend anderer Motivation. Insgesamt bin ich mir grad nichtmehr sicher wie ich handeln würde/sollte und verlasse mich darauf, nie in so eine Situation zu kommen Mr. Green Verwundert
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Die Fiktion
unsanft



Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag(#1246141) Verfasst am: 19.03.2009, 01:03    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:


Ich persönlich würde eine kreativere Lösung wählen, ich würde den Typen auffordern sich umzudrehen und ihm dann in die Lendenwirbelsäule ballern.


Falls sich dir einmal die Gelegenheit bieten sollte, an einem sogenannten Wirkungsschießen mit Faustfeuerwaffen teilzunehmen, dann mach das.

.......und danach reden wir nochmal darüber, welche Wirkung ein Vollmantelgeschoß vom Kaliber 9mm beim Eintreten/Austreten auf eine Masse aus Fleisch und Knochen ausübt.
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Die Fiktion
unsanft



Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag(#1246146) Verfasst am: 19.03.2009, 01:06    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:


Insgesamt bin ich mir grad nichtmehr sicher wie ich handeln würde/sollte und verlasse mich darauf, nie in so eine Situation zu kommen Mr. Green Verwundert


Das ist eine sehr realistische Bewertung deiner eigenen Person,
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1246166) Verfasst am: 19.03.2009, 01:23    Titel: Re: Selbstjustiz light Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Mal angenommen ihr seid mit eurer Familie/Freundin (was auch immer) nächtens auf einen Spaziergang in einer unauffälligen suburbanen Wohngegend.
Plötzlich springt aus einer dunklen Ecke ein Mann mit einer Pistole hervor und verlangt Eure Wertsachen.
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Lass Dir auf dem Kreiswehrersatzamt Neustadt/Weinstrasse das Protokoll von meiner Gewissensueberpruefung raussuchen. Dort muesste die korrekte Antwort auf diese Frage drinstehen.
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#1246188) Verfasst am: 19.03.2009, 01:44    Titel: Antworten mit Zitat

Au Backe! Mit den Augen rollen
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#1246229) Verfasst am: 19.03.2009, 02:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Falls sich dir einmal die Gelegenheit bieten sollte, an einem sogenannten Wirkungsschießen mit Faustfeuerwaffen teilzunehmen, dann mach das.

.......und danach reden wir nochmal darüber, welche Wirkung ein Vollmantelgeschoß vom Kaliber 9mm beim Eintreten/Austreten auf eine Masse aus Fleisch und Knochen ausübt.



Mir ist durchaus klar dass so ein Schuss zu einer ganz schöne Schweinereien führen kann, beim drehen im Körperinneren, beim Austritt oder wenn das Projektil sich zerlegt, oder wenn es gar irgendwas ist das stark aufpilzt, am Ende was "selbstgebautes".
Trotzdem, Verletzungen in dieser Gegend sind eher häufig und wenn der Getroffene nicht so unglücklich getroffen wird dass er innerhalb von Sekunden verblutet dann ist das neben den Folgeschäden in etwa so spaßig wie ein Bauchschuss, ausserdem hab ich noch das Handy und könnte vorplanen und erst beim Tatü-Tata feuern.
Dieser Pornoheft-Tycoon, dessen Name mir nicht einfällt, wurde so weit ich weiß von einem Geschoss getroffen das zerfiel und neben seiner Wirbelsäule zahlreiche andere Organe beschädigte, er wurde wieder zusammengeflickt obwohl er spät versorgt wurde.
Viele dieser US-Armee-Handbücher behandeln solche Verletzungen ausführlich(Statistiken, Sterberate) bzw. wie man das Opfer möglichst lange am Leben hält.
OK es ist wirklich schlecht berechenbar und meine Erfahrung mit Treffgenauigkeit beschränkt sich auf Flinten, Büchsen und Kleinkramm gegen leblose Objekte, ich sollte vieleicht erst mal nachsehen was drinnen ist und ihm dann die Ohren wegschiessen was zu physischen und psychischen Traumata führen könnte und ihn in zukunft davon abhält mir was zu tun zynisches Grinsen
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#1246246) Verfasst am: 19.03.2009, 03:01    Titel: Antworten mit Zitat

Du willst also die Leute wissen lassen, dass du dich mit Waffen und deren Auswirkung auf die menschliche Anatomie auskennst. Das ist fein, hrhr. Das nimmt aber dem wohlwollenden Interpretator des Sinns deiner Threads die Auslegungsfreiheit.
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