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Nürnberg wirbt mit Burka
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1246381) Verfasst am: 19.03.2009, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Angkor hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Angkor hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Angkor hat folgendes geschrieben:
Muss ja ziemlich oft vorkommen, wenn man "keinen Meter zurücklegen kann" ohne eine "Eingesackte" zu sehen. Lachen


Erstens: Ich finde die Aktion geil!

Zweitens: Die Reaktion wundert mich dann doch ein wenig, Burkas sind hier echt keine Seltenheit. (Hab gerade erst wieder zwei Schulmädchen gesehen.)

Drittens: Als "Linksextremist" hätte ich mich der Polizei gegenüber etwas weniger kooperativ verhalten. (Die Freunde waren z.B. kein Teil der Aktion sondern lediglich Zuschauer, ich hätte die Burka nicht ausgezogen, geschweige denn jemanden kontrollieren lassen, wer darunter steckte. Hätte man mich gezwungen hätten die anderen Burka-Träger in der Gegen eine lustige Zukunft vor sich gehabt ...)


burka-träger sollten generell kontrolliert werden, wenn man diese vollvermummung schon nicht verhindern kann.


Warum eigentlich?


warum was? warum kontrollieren oder warum man das öffentliche einsacken nicht verhindern kann?


Warum kontrollieren?


um (im extemsten fall) zu erfahren, ob der-/diejenige der oder die ist, wofür man sie/ihn hält und nicht jemand der in verkleidung nen anschlag verüben will.
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1246395) Verfasst am: 19.03.2009, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
um (im extemsten fall) zu erfahren, ob der-/diejenige der oder die ist, wofür man sie/ihn hält und nicht jemand der in verkleidung nen anschlag verüben will.


Interessant. Du kannst also am Gesicht eines Passanten erkennen, ob der einen Anschlag verüben möchte?

Oder bist Du dafür, willkürlich Taschen und Rucksäcke von Leuten zu durchsuchen? Aber selbst dann gäbe es immer noch keinen Grund, das Gesicht zu kontrollieren, nicht wahr?
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1246415) Verfasst am: 19.03.2009, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
um (im extemsten fall) zu erfahren, ob der-/diejenige der oder die ist, wofür man sie/ihn hält und nicht jemand der in verkleidung nen anschlag verüben will.


Interessant. Du kannst also am Gesicht eines Passanten erkennen, ob der einen Anschlag verüben möchte?

quatsch und das hab ich auch nicht gesagt, also komm mir nicht mit strohmännern!
nein, es geht darum zu erfahren, ob es tatsächlich die vermummte ayse ist die grade um die ecke kommt. in kleinen orten macht es natürlich weniger probleme sich zu vermummen, aber in (groß)städten in denen man eh schon weitgehend anonym ist ruft es den verdacht hervor man habe etwas zu verbergen.

Zitat:
Oder bist Du dafür, willkürlich Taschen und Rucksäcke von Leuten zu durchsuchen? Aber selbst dann gäbe es immer noch keinen Grund, das Gesicht zu kontrollieren, nicht wahr?

wahrscheinlich hast du mein "(im extemsten fall)" einfach überlesen. kann passieren.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1246432) Verfasst am: 19.03.2009, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
um (im extemsten fall) zu erfahren, ob der-/diejenige der oder die ist, wofür man sie/ihn hält und nicht jemand der in verkleidung nen anschlag verüben will.


Interessant. Du kannst also am Gesicht eines Passanten erkennen, ob der einen Anschlag verüben möchte?

quatsch und das hab ich auch nicht gesagt, also komm mir nicht mit strohmännern!
nein, es geht darum zu erfahren, ob es tatsächlich die vermummte ayse ist die grade um die ecke kommt. in kleinen orten macht es natürlich weniger probleme sich zu vermummen, aber in (groß)städten in denen man eh schon weitgehend anonym ist ruft es den verdacht hervor man habe etwas zu verbergen.


Das macht nur Sinn, wenn Du weisst, dass an einem bestimmten Ort von einer bestimmten Person ein Anschlag verübt werden soll.

Ist das nicht so, gibt es keinen Grund wissen zu wollen, wer da durch die Fußgängerzone geht, oder was da für ein Gesicht hinter steckt.


Zitat:
Zitat:
Oder bist Du dafür, willkürlich Taschen und Rucksäcke von Leuten zu durchsuchen? Aber selbst dann gäbe es immer noch keinen Grund, das Gesicht zu kontrollieren, nicht wahr?

wahrscheinlich hast du mein "(im extemsten fall)" einfach überlesen. kann passieren.


Nein, ich habe bloß auch gelesen, was noch so im Thread steht:

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
burka-träger sollten generell kontrolliert werden, wenn man diese vollvermummung schon nicht verhindern kann.


Für diese Forderung steht eine Begründung Deinerseits noch aus, und um genau die ging es mir!
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Angkor
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Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 1547

Beitrag(#1246439) Verfasst am: 19.03.2009, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Angkor hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Angkor hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Angkor hat folgendes geschrieben:
Muss ja ziemlich oft vorkommen, wenn man "keinen Meter zurücklegen kann" ohne eine "Eingesackte" zu sehen. Lachen


Erstens: Ich finde die Aktion geil!

Zweitens: Die Reaktion wundert mich dann doch ein wenig, Burkas sind hier echt keine Seltenheit. (Hab gerade erst wieder zwei Schulmädchen gesehen.)

Drittens: Als "Linksextremist" hätte ich mich der Polizei gegenüber etwas weniger kooperativ verhalten. (Die Freunde waren z.B. kein Teil der Aktion sondern lediglich Zuschauer, ich hätte die Burka nicht ausgezogen, geschweige denn jemanden kontrollieren lassen, wer darunter steckte. Hätte man mich gezwungen hätten die anderen Burka-Träger in der Gegen eine lustige Zukunft vor sich gehabt ...)


burka-träger sollten generell kontrolliert werden, wenn man diese vollvermummung schon nicht verhindern kann.


Warum eigentlich?


warum was? warum kontrollieren oder warum man das öffentliche einsacken nicht verhindern kann?


Warum kontrollieren?


um (im extemsten fall) zu erfahren, ob der-/diejenige der oder die ist, wofür man sie/ihn hält und nicht jemand der in verkleidung nen anschlag verüben will.


Lachen
Das kommt hier ja auch nahezu täglich vor, womit dies ein wirklich ernstes Problem für unsere Gesellschaft darstellt.
Warum sollte hier jemand ne Bombe ausgerechnet unter einer Burka verstecken?

Mal ehrlich: Ein potentieller Bombenleger.... wo wird er seine Bombe verstecken? Möglichst auffällig unter seiner Burka (wie Leute darauf reagieren zeigt der Artikel) oder unauffällig in seiner Sporttasche.
Ich mustere eine Burkaträgerin, einfach weil es ungewohnt ist zweimal, den Fitnessheini um die Ecke aber sicher nicht.

Solche Kontrollen sollen Schikane sein, nx anderes. zwinkern
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beachbernie
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Beitrag(#1246829) Verfasst am: 19.03.2009, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Angkor hat folgendes geschrieben:


Solche Kontrollen sollen Schikane sein, nx anderes. zwinkern



Genau darum geht es. Es soll mal wieder die message "Moslem=Terrorist" verbreitet werden.

Was fuer den L.E.N. die Moslems, das waren frueher fuer meinen Onkel Erwin die "Langhaarigen". Der meinte damals uebrigens auch, dass man die auf der Strasse oefters "kontrollieren" sollte, es koennte sich dabei ja um "anarchistische Gewalttaeter" handeln. So nannte man das damals. Sehr glücklich

So hat es halt jede Zeit ihre spezifischen Pruegelknaben... Mit den Augen rollen


Gruss, Bernie
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1246939) Verfasst am: 20.03.2009, 00:50    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Angkor hat folgendes geschrieben:


Solche Kontrollen sollen Schikane sein, nx anderes. zwinkern



Genau darum geht es. Es soll mal wieder die message "Moslem=Terrorist" verbreitet werden.

Was fuer den L.E.N. die Moslems, das waren frueher fuer meinen Onkel Erwin die "Langhaarigen". Der meinte damals uebrigens auch, dass man die auf der Strasse oefters "kontrollieren" sollte, es koennte sich dabei ja um "anarchistische Gewalttaeter" handeln. So nannte man das damals. Sehr glücklich

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Gruss, Bernie


so kennen wir BB, phantasiert fröhlich drauflos ohne rücksicht auf verluste der eigenen glaubwürdigkeit. Lachen
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1246956) Verfasst am: 20.03.2009, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Angkor hat folgendes geschrieben:


Solche Kontrollen sollen Schikane sein, nx anderes. zwinkern



Genau darum geht es. Es soll mal wieder die message "Moslem=Terrorist" verbreitet werden.

Was fuer den L.E.N. die Moslems, das waren frueher fuer meinen Onkel Erwin die "Langhaarigen". Der meinte damals uebrigens auch, dass man die auf der Strasse oefters "kontrollieren" sollte, es koennte sich dabei ja um "anarchistische Gewalttaeter" handeln. So nannte man das damals. Sehr glücklich

So hat es halt jede Zeit ihre spezifischen Pruegelknaben... Mit den Augen rollen


Gruss, Bernie


so kennen wir BB, phantasiert fröhlich drauflos ohne rücksicht auf verluste der eigenen glaubwürdigkeit. Lachen


Was waren gleich wieder die GRünde dafür, Burka-Träger regelmäßig zu kontrollieren?
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1246961) Verfasst am: 20.03.2009, 01:26    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Was waren gleich wieder die GRünde dafür, Burka-Träger regelmäßig zu kontrollieren?


den grund nenne ich dir gern nochmal: man geht sicher, den oder diejenige vor sich zu haben, den oder die man erwartet vor sich zu haben. das kann bei bestimmten gelegenheiten ganz hilfreich sein.
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Rasmus
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Beiträge: 17559

Beitrag(#1246986) Verfasst am: 20.03.2009, 01:49    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Was waren gleich wieder die GRünde dafür, Burka-Träger regelmäßig zu kontrollieren?


den grund nenne ich dir gern nochmal: man geht sicher, den oder diejenige vor sich zu haben, den oder die man erwartet vor sich zu haben. das kann bei bestimmten gelegenheiten ganz hilfreich sein.


Welche "Gelegenheiten" sollen das sein?

Bei welchen "Gelegenheiten" muss regelmäßig die Identität von Passanten festgestellt werden?

Und wen "erwartet" die Polizei üblicherweise in einer Fußgängerzone vor sich zu haben? Ich weiß ja nicht wo Du herkommst, aber hier muss man sich da nicht extra irgendwo vorher anmelden oder eintragen.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1246989) Verfasst am: 20.03.2009, 01:50    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Was waren gleich wieder die GRünde dafür, Burka-Träger regelmäßig zu kontrollieren?


den grund nenne ich dir gern nochmal: man geht sicher, den oder diejenige vor sich zu haben, den oder die man erwartet vor sich zu haben. das kann bei bestimmten gelegenheiten ganz hilfreich sein.


Welche "Gelegenheiten" sollen das sein?

Bei welchen "Gelegenheiten" muss regelmäßig die Identität von Passanten festgestellt werden?

Und wen "erwartet" die Polizei üblicherweise in einer Fußgängerzone vor sich zu haben? Ich weiß ja nicht wo Du herkommst, aber hier muss man sich da nicht extra irgendwo vorher anmelden oder eintragen.


denk selber.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
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Beitrag(#1247087) Verfasst am: 20.03.2009, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Was LEN hier vorschlägt verletzt Art. 2 I und Art 2 I in Verbindung mit Art 1I GG.

Verdachtsunabhängige Kontrollen sind verfassungswidrig, und der Verdacht muss sich auf eine KONKRETE Gefährlichkeit beziehen (die abstrakte Gefährlichkeit, die eine Burka beeinhaltet, genügt nach der Rspr des BverfG nicht).
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L.E.N.
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Beiträge: 27745
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Beitrag(#1247090) Verfasst am: 20.03.2009, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Was LEN hier vorschlägt verletzt Art. 2 I und Art 2 I in Verbindung mit Art 1I GG.

Verdachtsunabhängige Kontrollen sind verfassungswidrig, und der Verdacht muss sich auf eine KONKRETE Gefährlichkeit beziehen (die abstrakte Gefährlichkeit, die eine Burka beeinhaltet, genügt nach der Rspr des BverfG nicht).


wie bewertest du vor diesem hintergrund das vorgehen der polizei bei der aktion des linksgerichteten burkaträgers?
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Rasmus
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Beiträge: 17559

Beitrag(#1247237) Verfasst am: 20.03.2009, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Was waren gleich wieder die GRünde dafür, Burka-Träger regelmäßig zu kontrollieren?


den grund nenne ich dir gern nochmal: man geht sicher, den oder diejenige vor sich zu haben, den oder die man erwartet vor sich zu haben. das kann bei bestimmten gelegenheiten ganz hilfreich sein.


Welche "Gelegenheiten" sollen das sein?

Bei welchen "Gelegenheiten" muss regelmäßig die Identität von Passanten festgestellt werden?

Und wen "erwartet" die Polizei üblicherweise in einer Fußgängerzone vor sich zu haben? Ich weiß ja nicht wo Du herkommst, aber hier muss man sich da nicht extra irgendwo vorher anmelden oder eintragen.


denk selber.


Mir fällt nichts ein.

Es ist absolut unnötig, die Identität von Passanten zu überprüfen. Genau das hast du aber speziell bei Burkaträgern gefordert. Ein Passant gibt nicht vor, irgendjemand zu sein. Er läuft einfach nur irgendwo lang.
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Rasmus
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Beiträge: 17559

Beitrag(#1247238) Verfasst am: 20.03.2009, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Was LEN hier vorschlägt verletzt Art. 2 I und Art 2 I in Verbindung mit Art 1I GG.

Verdachtsunabhängige Kontrollen sind verfassungswidrig, und der Verdacht muss sich auf eine KONKRETE Gefährlichkeit beziehen (die abstrakte Gefährlichkeit, die eine Burka beeinhaltet, genügt nach der Rspr des BverfG nicht).


wie bewertest du vor diesem hintergrund das vorgehen der polizei bei der aktion des linksgerichteten burkaträgers?


Absolut unangemessen. Es ist nicht Aufgabe der Polizei sich zu Handlangern des Mobs zu machen. Wenn ich durch die Fußgängerzone gehe hat es niemanden zu interessieren, wer ich bin oder wie mein Gesicht aussieht.
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Beiträge: 7962

Beitrag(#1247521) Verfasst am: 20.03.2009, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Was LEN hier vorschlägt verletzt Art. 2 I und Art 2 I in Verbindung mit Art 1I GG.

Verdachtsunabhängige Kontrollen sind verfassungswidrig, und der Verdacht muss sich auf eine KONKRETE Gefährlichkeit beziehen (die abstrakte Gefährlichkeit, die eine Burka beeinhaltet, genügt nach der Rspr des BverfG nicht).


wie bewertest du vor diesem hintergrund das vorgehen der polizei bei der aktion des linksgerichteten burkaträgers?
Es scheint mir zumindest zweifelhaft ob das rechtmäßig war.
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Beiträge: 17559

Beitrag(#1247527) Verfasst am: 20.03.2009, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Was LEN hier vorschlägt verletzt Art. 2 I und Art 2 I in Verbindung mit Art 1I GG.

Verdachtsunabhängige Kontrollen sind verfassungswidrig, und der Verdacht muss sich auf eine KONKRETE Gefährlichkeit beziehen (die abstrakte Gefährlichkeit, die eine Burka beeinhaltet, genügt nach der Rspr des BverfG nicht).


wie bewertest du vor diesem hintergrund das vorgehen der polizei bei der aktion des linksgerichteten burkaträgers?
Es scheint mir zumindest zweifelhaft ob das rechtmäßig war.


Streng genommen steht in dem Artikel nicht, was die Polizei genau gemacht hat:

Sie sind "gerufen worden" (was legitim ist, immerhin wurde da ein Passant von einer Menschenmenge beschimpft) und es wird lediglich gesagt, wer letztlich unter der Burka steckte. Ob er auch nur darum gebeten worden ist, sich zu identifizieren ist unklar. (Und weil er sonst ganz kooperativ zu sein scheint, kann ich mir vorstellen, dass er sich schon beim auftauchen der Beamten enthüllt hat.)
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Beitrag(#1247594) Verfasst am: 20.03.2009, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Was LEN hier vorschlägt verletzt Art. 2 I und Art 2 I in Verbindung mit Art 1I GG.

Verdachtsunabhängige Kontrollen sind verfassungswidrig, und der Verdacht muss sich auf eine KONKRETE Gefährlichkeit beziehen (die abstrakte Gefährlichkeit, die eine Burka beeinhaltet, genügt nach der Rspr des BverfG nicht).


wie bewertest du vor diesem hintergrund das vorgehen der polizei bei der aktion des linksgerichteten burkaträgers?
Es scheint mir zumindest zweifelhaft ob das rechtmäßig war.


also wäre es angemessen in einem fall, wo der/die burkaträgerIn nicht bereit ist sein gesicht zu zeigen und dazu gezwungen wird gegen die polizei zu klagen?

(ich betone nochmal, dass ich von meiner forderung, prinzipiell und ohne nachvollziehbaren grund alle vermummten kontrollieren zu lassen zurücktrete, aber dies in fällen wo dies von beteiligten gewünscht wird (z.b. bei allen möglichen formen sozialer interaktion) möchte.)
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Einsiedler
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Anmeldungsdatum: 01.03.2007
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Beitrag(#1247738) Verfasst am: 20.03.2009, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
(ich betone nochmal, dass ich von meiner forderung, prinzipiell und ohne nachvollziehbaren grund alle vermummten kontrollieren zu lassen zurücktrete, aber dies in fällen wo dies von beteiligten gewünscht wird (z.b. bei allen möglichen formen sozialer interaktion) möchte.)

Du fändest es in Ordnung, wenn ein islamophober Mob die Polizei ruft, um eine Burkaträgerin
zu kontrollieren (was quasi eine erzwungene Entschleierung impliziert)? Geschockt
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1247776) Verfasst am: 20.03.2009, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Was LEN hier vorschlägt verletzt Art. 2 I und Art 2 I in Verbindung mit Art 1I GG.

Verdachtsunabhängige Kontrollen sind verfassungswidrig, und der Verdacht muss sich auf eine KONKRETE Gefährlichkeit beziehen (die abstrakte Gefährlichkeit, die eine Burka beeinhaltet, genügt nach der Rspr des BverfG nicht).


wie bewertest du vor diesem hintergrund das vorgehen der polizei bei der aktion des linksgerichteten burkaträgers?
Es scheint mir zumindest zweifelhaft ob das rechtmäßig war.


also wäre es angemessen in einem fall, wo der/die burkaträgerIn nicht bereit ist sein gesicht zu zeigen und dazu gezwungen wird gegen die polizei zu klagen?


Keinesfalls.
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1247791) Verfasst am: 20.03.2009, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
also wäre es angemessen in einem fall, wo der/die burkaträgerIn nicht bereit ist sein gesicht zu zeigen und dazu gezwungen wird gegen die polizei zu klagen?


Nein, wieso um alles in der Welt sollte es?

Zitat:
(ich betone nochmal, dass ich von meiner forderung, prinzipiell und ohne nachvollziehbaren grund alle vermummten kontrollieren zu lassen zurücktrete, aber dies in fällen wo dies von beteiligten gewünscht wird (z.b. bei allen möglichen formen sozialer interaktion) möchte.)


Geht's noch?

Irgend ein Ansinnen wird doch nicht plötzlich plausibel oder nachvollziehbar, nur weil genügend Leute das so wollen?

Und: Du bist nicht "beteiligt" (an was denn auch?), wenn Du zufällig in der selben Fußgämgerzone rumläufst, wie ich!
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Beitrag(#1247870) Verfasst am: 20.03.2009, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Einsiedler hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
(ich betone nochmal, dass ich von meiner forderung, prinzipiell und ohne nachvollziehbaren grund alle vermummten kontrollieren zu lassen zurücktrete, aber dies in fällen wo dies von beteiligten gewünscht wird (z.b. bei allen möglichen formen sozialer interaktion) möchte.)

Du fändest es in Ordnung, wenn ein islamophober Mob die Polizei ruft, um eine Burkaträgerin
zu kontrollieren (was quasi eine erzwungene Entschleierung impliziert)? Geschockt


nein, mit interaktion meinte ich jeweils einvernehmliche interaktion.
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Beitrag(#1247871) Verfasst am: 20.03.2009, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Was LEN hier vorschlägt verletzt Art. 2 I und Art 2 I in Verbindung mit Art 1I GG.

Verdachtsunabhängige Kontrollen sind verfassungswidrig, und der Verdacht muss sich auf eine KONKRETE Gefährlichkeit beziehen (die abstrakte Gefährlichkeit, die eine Burka beeinhaltet, genügt nach der Rspr des BverfG nicht).


wie bewertest du vor diesem hintergrund das vorgehen der polizei bei der aktion des linksgerichteten burkaträgers?
Es scheint mir zumindest zweifelhaft ob das rechtmäßig war.


also wäre es angemessen in einem fall, wo der/die burkaträgerIn nicht bereit ist sein gesicht zu zeigen und dazu gezwungen wird gegen die polizei zu klagen?


Keinesfalls.


kannst du deine antwort bitte erläutern?
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Beitrag(#1247874) Verfasst am: 20.03.2009, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
also wäre es angemessen in einem fall, wo der/die burkaträgerIn nicht bereit ist sein gesicht zu zeigen und dazu gezwungen wird gegen die polizei zu klagen?


Nein, wieso um alles in der Welt sollte es?
wenn es tatsächlich nicht rechtmäßig ist, sollte eine klage möglich sein, denke ich.

Zitat:
Zitat:
(ich betone nochmal, dass ich von meiner forderung, prinzipiell und ohne nachvollziehbaren grund alle vermummten kontrollieren zu lassen zurücktrete, aber dies in fällen wo dies von beteiligten gewünscht wird (z.b. bei allen möglichen formen sozialer interaktion) möchte.)


Geht's noch?

Irgend ein Ansinnen wird doch nicht plötzlich plausibel oder nachvollziehbar, nur weil genügend Leute das so wollen?

Und: Du bist nicht "beteiligt" (an was denn auch?), wenn Du zufällig in der selben Fußgämgerzone rumläufst, wie ich!


ja eben. mit beteiligt meinte ich wie oben schon gesagt eine interaktion im gegenseitigen einvernehmen.
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Rasmus
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Beitrag(#1247888) Verfasst am: 20.03.2009, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
also wäre es angemessen in einem fall, wo der/die burkaträgerIn nicht bereit ist sein gesicht zu zeigen und dazu gezwungen wird gegen die polizei zu klagen?


Nein, wieso um alles in der Welt sollte es?
wenn es tatsächlich nicht rechtmäßig ist, sollte eine klage möglich sein, denke ich.


Hab' Dich falsch verstanden. Ja, es wäre angemessen, zu klagen wenn einen die Polizei grundlos zwingt, sich auszuziehen - egal, ob es sich da um das Hemd, die Burka oder die Hose handelt.

Wobei hier halt unklar ist, ob es Zwang oder Druck angewandt worden ist.



Zitat:
ja eben. mit beteiligt meinte ich wie oben schon gesagt eine interaktion im gegenseitigen einvernehmen.


Kannst Du das mal weniger Abstrakt formulieren?

In was für einer Situation solltest Du das Recht haben, meine Identität prüfen zu lassen?

Ich versteh's wirklich nicht.
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L.E.N.
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Beitrag(#1247900) Verfasst am: 20.03.2009, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Kannst Du das mal weniger Abstrakt formulieren?

In was für einer Situation solltest Du das Recht haben, meine Identität prüfen zu lassen?

Ich versteh's wirklich nicht.


wenn du mir mit deinem auto hintendrauf fährst und ich mit dir das weitere vorgehen kläre möchte ich gern sehen mit wem ich spreche.
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Rasmus
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Beiträge: 17559

Beitrag(#1247915) Verfasst am: 20.03.2009, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Kannst Du das mal weniger Abstrakt formulieren?

In was für einer Situation solltest Du das Recht haben, meine Identität prüfen zu lassen?

Ich versteh's wirklich nicht.


wenn du mir mit deinem auto hintendrauf fährst und ich mit dir das weitere vorgehen kläre möchte ich gern sehen mit wem ich spreche.


Welcher Teil davon ist einvernehmlich? Der, wo ich Dir hinten drauf fahre?

In dem Fall sollte die Polizei ggf die Identität feststellen, und dafür wird eine Burka abgenommen werden müssen. Ja.

Dem Unfallgegner gegenüber muss man sich wohl Ausweisen, aber ob man das auch zu dessen Zufriedenheit tun muss, würde ich bezweifeln. (Das Bild in meinem Perso ist ein paar Jahre alt - das könnte auch wer anderes sein. Was also soll ich tun, wenn Dir das nicht reicht? Strippen und Narben und andere besondere Kennzeichen vorführen? Wohl kaum.)
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1247916) Verfasst am: 20.03.2009, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Was LEN hier vorschlägt verletzt Art. 2 I und Art 2 I in Verbindung mit Art 1I GG.

Verdachtsunabhängige Kontrollen sind verfassungswidrig, und der Verdacht muss sich auf eine KONKRETE Gefährlichkeit beziehen (die abstrakte Gefährlichkeit, die eine Burka beeinhaltet, genügt nach der Rspr des BverfG nicht).


wie bewertest du vor diesem hintergrund das vorgehen der polizei bei der aktion des linksgerichteten burkaträgers?
Es scheint mir zumindest zweifelhaft ob das rechtmäßig war.


also wäre es angemessen in einem fall, wo der/die burkaträgerIn nicht bereit ist sein gesicht zu zeigen und dazu gezwungen wird gegen die polizei zu klagen?


Keinesfalls.


kannst du deine antwort bitte erläutern?

Ich verstehe deinen Satzbau nicht ganz. Natürlich wäre es NICHT angemessen, wenn die Polizei eine Identitätsfeststellung nur durchführt, weil Passanten sich gestört fühlen.

Natürlcih wäre eine Klage des Burkaträgers "angemessen" - bzw. meiner Meinung nach begründet.
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L.E.N.
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Beitrag(#1247923) Verfasst am: 20.03.2009, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Kannst Du das mal weniger Abstrakt formulieren?

In was für einer Situation solltest Du das Recht haben, meine Identität prüfen zu lassen?

Ich versteh's wirklich nicht.


wenn du mir mit deinem auto hintendrauf fährst und ich mit dir das weitere vorgehen kläre möchte ich gern sehen mit wem ich spreche.


Welcher Teil davon ist einvernehmlich? Der, wo ich Dir hinten drauf fahre?

nein, das gespräch danach.

Zitat:
In dem Fall sollte die Polizei ggf die Identität feststellen, und dafür wird eine Burka abgenommen werden müssen. Ja.
okay.

Zitat:
Dem Unfallgegner gegenüber muss man sich wohl Ausweisen, aber ob man das auch zu dessen Zufriedenheit tun muss, würde ich bezweifeln. (Das Bild in meinem Perso ist ein paar Jahre alt - das könnte auch wer anderes sein. Was also soll ich tun, wenn Dir das nicht reicht? Strippen und Narben und andere besondere Kennzeichen vorführen? Wohl kaum.)


das gesicht plus perso sollte ausreichen.
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Beitrag(#1319541) Verfasst am: 01.07.2009, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Pat Condell - Ban the burka
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