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Was haltet ihr vom neuen hessischen Landesgesetz zu Kirchenaustritten?
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Bremer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2009
Beiträge: 1956

Beitrag(#1259014) Verfasst am: 01.04.2009, 18:31    Titel: Was haltet ihr vom neuen hessischen Landesgesetz zu Kirchenaustritten? Antworten mit Zitat

Was haltet ihr vom neuen hessischen Landesgesetz zu Kirchenaustritten?


Zitat:
Kirchenaustritt einheitlich regeln, aber richtig - Erheblicher Diskussionsbedarf zum Gesetzentwurf der Landesregierung

"Es macht durchaus Sinn, den Kirchenaustritt in einem einheitlichen Gesetz neu zu regeln. Die geltenden Gesetze stammen teilweise aus dem letzten Jahrhundert und sind in vielen Punkten überholt", erklärt zum Gesetzentwurf der Landesregierung der rechtspolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, Andreas Jürgens.

"Allerdings sehe ich in zwei Punkten erheblichen Diskussionsbedarf im Ausschuss. Zum einen muss künftig jeder Kirchenaustritt in einer Urkunde als "Einzelerklärung" vorgenommen werden. Die bisherige Möglichkeit, dass Ehegatten oder Eltern und Kinder in einer gemeinsamen Urkunde den Austritt erklären, soll abgeschafft werden. Dies bedeutet einen höheren Aufwand und vielleicht auch höhere Kosten, als bisher - ohne nachvollziehbaren Grund."

http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&comefrom=scan&r=362485


Zuletzt bearbeitet von Bremer am 01.04.2009, 21:02, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1259027) Verfasst am: 01.04.2009, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wünsche endlich mal eine Regelung zum Kircheneintritt, bzw. ich verstehe nicht, warum ein Kirchenaustritt mit Gebühren belegt wird, ein EIntritt dagegen nicht
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Bremer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2009
Beiträge: 1956

Beitrag(#1259062) Verfasst am: 01.04.2009, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Ich wünsche endlich mal eine Regelung zum Kircheneintritt, bzw. ich verstehe nicht, warum ein Kirchenaustritt mit Gebühren belegt wird, ein EIntritt dagegen nicht


Für einen kostenlosen Austritt ist eh jeder. Eine Familie mit 3 Kindern muß nach dem neuen Gesetz jetzt gleich 5 mal austreten? Das kommt mir allerdings auch etwas merkwürdig vor.
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1259144) Verfasst am: 01.04.2009, 20:23    Titel: Re: Was haltet ihr vom neuen Gesetz zu Kirchenaustritten? Antworten mit Zitat

Bremer hat folgendes geschrieben:
Was haltet ihr vom neuen Gesetz zu Kirchenaustritten

Die Frage suggeriert ein einheitliches Gesetz für Deutschland. Das Verfahren des Kirchenaustritts ist aber Ländersache, und es geht um Hessen. Ich würde vorschlagen, den Threadtitel entsprechend zu ergänzen.

Bremer hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Es macht durchaus Sinn, den Kirchenaustritt in einem einheitlichen Gesetz neu zu regeln.

Inwieweit sind denn die Regelungen jetzt auf verschiedene Gesetze verteilt? Es gibt das hessische Kirchenaustrittsgesetz, und....?

Bremer hat folgendes geschrieben:
Zitat:
(...) Die geltenden Gesetze stammen teilweise aus dem letzten Jahrhundert (...)

Da müssen sie nochmal nachzählen. Das erwähnte Kirchenaustrittsgesetz ist von 1878 Lachen

Bremer hat folgendes geschrieben:
Zitat:
vielleicht auch höhere Kosten,

Weiß jemand zufällig gerade, wie die Gebühren geregelt sind? Auch ohne höhere Kosten: Unter "Bürokratieabbau" würde die neue Regelung wohl nicht fallen.
_________________
Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Bremer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2009
Beiträge: 1956

Beitrag(#1259197) Verfasst am: 01.04.2009, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Threadtitel wurde angepasst.

Zitat:
Die Neuregelung solle drei bislang geltende Gesetze aus den Jahren 1878 und 1920 ersetzen, sagte Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) am Dienstag im Landtag.
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Taurhin
Lurker



Anmeldungsdatum: 31.03.2009
Beiträge: 88

Beitrag(#1259314) Verfasst am: 01.04.2009, 23:42    Titel: Re: Was haltet ihr vom neuen Gesetz zu Kirchenaustritten? Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:

Weiß jemand zufällig gerade, wie die Gebühren geregelt sind? Auch ohne höhere Kosten: Unter "Bürokratieabbau" würde die neue Regelung wohl nicht fallen.


Für Hessen ist sie Grade 25€.
finde ich schon eine Frechheit man wird gegen seinen willen getauft, aber wen man aus der Kirche raus will wird man geschröpft Geschockt
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Bremer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2009
Beiträge: 1956

Beitrag(#1259341) Verfasst am: 02.04.2009, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

25€ sind echt eine Frechheit. Böse
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der kleine Fritz
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 2183
Wohnort: Planet Erde

Beitrag(#1259501) Verfasst am: 02.04.2009, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Taurhin hat folgendes geschrieben:
Für Hessen ist sie Grade 25€.
finde ich schon eine Frechheit man wird gegen seinen willen getauft, aber wen man aus der Kirche raus will wird man geschröpft


Ich bezweifle, daß es zum Kirchenaustritt überhaupt eines Gesetzes bedarf.

Wenn jemand mit der Taufe ohne seinen ausdrüchlichen Willen Kirchenmitglied wird, so ist dieser Vorgang doch eine innerkirchliche Angelegenheit und ein Austritt kann somit keinesfalls landesgesetzlich geregelt werden und juristische Folgen haben.
Das wäre das Musterbeispiel eines Verstosses gegen die Grundgesetz verankerte Trennung von Staat und Kirche.

Wenn sich die Kirche als Legislative aufspielt, dann soll sie auch einer selbstgestrickten Exekutive bedienen und nicht staatliche Hilfe Anspruch nehmen.

Ich weiß nicht, ob Gerichte schon mal darüber entschieden haben, ob ein als Säugling getaufter Mensch damit für sein weiteres Leben für die die Folgen dieses Vorgangs - z. B. "Kirchenaustrittsgebühren" - verantwortlich gemacht werden kann.
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und Gott bleibt stumm....
um so eifriger schwatzen seine selbsternannten Missionare.
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Necromancer
Kleingeist



Anmeldungsdatum: 22.10.2007
Beiträge: 565

Beitrag(#1259513) Verfasst am: 02.04.2009, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hört sich ja erst mal gut an. Ein Säugling tritt gegen den eigenen Willen in die Kirche ein! Er wird quasi eingetreten.
Es passieren aber noch mehr Dinge gegen den Willen des Säuglings. Er bekommt eine Staatsbürgerschaft samt Bürgerrechten und Pflichten ohne davon vorher in Kenntnis gesetzt zu werden. Ja und das ist noch nicht alles, selbst eine Steuernummer bekommt der gerade angekommene Erdenbürger.

So verständlich das mit der Kirche sein mag, so verständlich mag es so mancher Erdenbürger finden das er eigentlich gern Weltbürger wäre als "nur" Deutscher Staatsbürger (z.B.) zu dem er gegen seinen Willen gemacht wurde. Für 25 Euro kann hier also jemand aus der Kirche austreten, dafür wechselt dir keiner die Staatsbürgerschaft Smilie

Man könnte wegen der Kirche somit nur die Eltern haftbar machen, die haben einem das nämlich eingebrockt und nicht die Kirche oder der Staat.
_________________
Viele Gedenkminuten hätten durch Denkminuten verhindert werden können. (H.v.D.)
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Femina
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1038

Beitrag(#1259526) Verfasst am: 02.04.2009, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Eltern die Kinder ohne deren Zustimmung eingetreten haben, warum sollten sie dann nicht ihre Kinder auch wieder ohne deren Zustimmung heraus nehmen aus der Kirche?

Folgender Fall wäre denkbar. Das Kind wurde von den Eltern in die Kirche eingetreten. Das Kind ist nun 1 Jahr alt oder meinetwegen auch 5. Die Eltern haben gemerkt, Kirche ist doof, sie wollen austreten. Das 1- oder 5-jährige Kind kann aber die Austretungsurkunde noch gar nicht unterschreiben. Muss das Kind nun in der Kirche drin bleiben? 'Geschockt' 'Geschockt'
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#1259543) Verfasst am: 02.04.2009, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

der kleine Fritz hat folgendes geschrieben:

Ich weiß nicht, ob Gerichte schon mal darüber entschieden haben, ob ein als Säugling getaufter Mensch damit für sein weiteres Leben für die die Folgen dieses Vorgangs - z. B. "Kirchenaustrittsgebühren" - verantwortlich gemacht werden kann.


Ja, haben sie, die Gebühr ist rechtens ...
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gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1259548) Verfasst am: 02.04.2009, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
der kleine Fritz hat folgendes geschrieben:

Ich weiß nicht, ob Gerichte schon mal darüber entschieden haben, ob ein als Säugling getaufter Mensch damit für sein weiteres Leben für die die Folgen dieses Vorgangs - z. B. "Kirchenaustrittsgebühren" - verantwortlich gemacht werden kann.


Ja, haben sie, die Gebühr ist rechtens ...


Weil man formal nicht für den Austritt aus dem Verein zahlt sondern für die Verwaltungsarbeit des Staates.
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Taurhin
Lurker



Anmeldungsdatum: 31.03.2009
Beiträge: 88

Beitrag(#1259549) Verfasst am: 02.04.2009, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

fällt eigentlich eine gebür an wenn man in eine Kirche Eintritt ?
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madman
unschlagbar



Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 84

Beitrag(#1259550) Verfasst am: 02.04.2009, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Femina hat folgendes geschrieben:
Muss das Kind nun in der Kirche drin bleiben? 'Geschockt' 'Geschockt'

Dafür ist das Gesetz da, denke ich.
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Einsiedler
registrierter User



Anmeldungsdatum: 01.03.2007
Beiträge: 1435

Beitrag(#1259556) Verfasst am: 02.04.2009, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
der kleine Fritz hat folgendes geschrieben:

Ich weiß nicht, ob Gerichte schon mal darüber entschieden haben, ob ein als Säugling getaufter Mensch damit für sein weiteres Leben für die die Folgen dieses Vorgangs - z. B. "Kirchenaustrittsgebühren" - verantwortlich gemacht werden kann.


Ja, haben sie, die Gebühr ist rechtens ...


Weil man formal nicht für den Austritt aus dem Verein zahlt sondern für die Verwaltungsarbeit des Staates.

Auf die Idee, sich diese Verwaltungsarbeit vom Verursacher derselben (Kirche) bezahlen zu lassen,
kommt der Staat natürlich nicht ...
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#1259560) Verfasst am: 02.04.2009, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

der kleine Fritz hat folgendes geschrieben:
Ich bezweifle, daß es zum Kirchenaustritt überhaupt eines Gesetzes bedarf.

Wenn jemand mit der Taufe ohne seinen ausdrüchlichen Willen Kirchenmitglied wird, so ist dieser Vorgang doch eine innerkirchliche Angelegenheit und ein Austritt kann somit keinesfalls landesgesetzlich geregelt werden und juristische Folgen haben.
Das wäre das Musterbeispiel eines Verstosses gegen die Grundgesetz verankerte Trennung von Staat und Kirche.

Von welchem Grundgesetz sprichst Du da?

Kirchen sind KÖRs, keine Vereine. Das ist das Problem.
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"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#1259626) Verfasst am: 02.04.2009, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
der kleine Fritz hat folgendes geschrieben:
Ich bezweifle, daß es zum Kirchenaustritt überhaupt eines Gesetzes bedarf.

Wenn jemand mit der Taufe ohne seinen ausdrüchlichen Willen Kirchenmitglied wird, so ist dieser Vorgang doch eine innerkirchliche Angelegenheit und ein Austritt kann somit keinesfalls landesgesetzlich geregelt werden und juristische Folgen haben.
Das wäre das Musterbeispiel eines Verstosses gegen die Grundgesetz verankerte Trennung von Staat und Kirche.

Von welchem Grundgesetz sprichst Du da?

Kirchen sind KÖRs, keine Vereine. Das ist das Problem.


Das macht keinen Unterschied, zumindest nicht in dem Zusammenhang ...

Aber Fritz' Fehler sind, daß

1. Der Eintritt von den Erziehungsberechtigten veranlasst wird, welche bis zum 12. Lebensjahr über die Religion des Kindes entscheiden
2. In D sind Staat und Kirche streng getrennt, offiziell, die Verstrickungen von Staat und Kirche nennt man nur anders : "partnerschaftliches Verhältnis"
3. Sind die Länder für diverse Steuern zuständig, und darunter fällt auch die Kirchensteuer ...
und aus dem Grund sind auch die Länder für die Höhe der Austrittsgebühren verantwortlich.
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gG,
Poldi
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der kleine Fritz
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Anmeldungsdatum: 24.06.2005
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Wohnort: Planet Erde

Beitrag(#1259636) Verfasst am: 02.04.2009, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Von welchem Grundgesetz sprichst Du da?

Kirchen sind KÖRs, keine Vereine. Das ist das Problem.


Wiki schreibt:
In [[Deutschland]] ist die Staatskirche kraft Verfassungsrechts verboten.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Trennung_von_Religion_und_Staat&action=edit&section="2

Da ist doch anzunehmen, daß das Trennung von Staat und Kirche bedeutet, wobei mit dem Begriff "Staatskirche" eben gerade die Verflechtung von Staat und Kirche gemeint ist.

Scheint bei uns in der BRD, im Gegensatz zu Frankreich, ein ziemlich juristischer Irrgarten zu sein.

Da danke ich doch meinem ehemaligen Staatschef der DDR rückwirkend, daß er mich vor dieser schwachsinnigen Prozedur "Zwangschristianisierung" durch bespritzen mit H2O bewahrt hat! Smilie Smilie

Tja, die Wege des Herrn sind eben unerforschlich!
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und Gott bleibt stumm....
um so eifriger schwatzen seine selbsternannten Missionare.
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#1259644) Verfasst am: 02.04.2009, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

der kleine Fritz hat folgendes geschrieben:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Von welchem Grundgesetz sprichst Du da?

Kirchen sind KÖRs, keine Vereine. Das ist das Problem.


Wiki schreibt:
In [[Deutschland]] ist die Staatskirche kraft Verfassungsrechts verboten.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Trennung_von_Religion_und_Staat&action=edit&section="2

Da ist doch anzunehmen, daß das Trennung von Staat und Kirche bedeutet, wobei mit dem Begriff "Staatskirche" eben gerade die Verflechtung von Staat und Kirche gemeint ist.

Scheint bei uns in der BRD, im Gegensatz zu Frankreich, ein ziemlich juristischer Irrgarten zu sein.

Da danke ich doch meinem ehemaligen Staatschef der DDR rückwirkend, daß er mich vor dieser schwachsinnigen Prozedur "Zwangschristianisierung" durch bespritzen mit H2O bewahrt hat! Smilie Smilie

Tja, die Wege des Herrn sind eben unerforschlich!


Und auch da liegst du falsch ... die Kindertaufe gab es auch in der DDR und gerade diese Leute leiden heute noch darunter, weil in der DDR das ganze nicht wirklich offiziell geregelt war, konnte man nahezu bei jeder öffentlichen Stelle (Gericht, Gemeindamt ect. pp.) austreten.
Die evangelische Kirche ist mittlerweile dazu übergegangen, diese Austritte nicht anzuerkennen, und fordert daher die Nachzahlung der Kirchensteuer ... und vor Gericht hat sie bisher immer Recht bekommen ...
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GermanHeretic
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Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#1259682) Verfasst am: 02.04.2009, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

der kleine Fritz hat folgendes geschrieben:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Von welchem Grundgesetz sprichst Du da?


Wiki schreibt:
In [[Deutschland]] ist die Staatskirche kraft Verfassungsrechts verboten.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Trennung_von_Religion_und_Staat&action=edit&section="2

Da ist doch anzunehmen, daß das Trennung von Staat und Kirche bedeutet, wobei mit dem Begriff "Staatskirche" eben gerade die Verflechtung von Staat und Kirche gemeint ist.

Tja, unter "Staatskirche" versteht man eine Kirche, die von staatswegen vorgeschrieben ist, was sich u.a. darin äußern kann, daß man automatisch dort Mitglied ist, wenn man nicht einer anderen angehört. Ist, meine ich, in England so der Fall. So gesehen sind unsere Kirchen und deren Behandlung verfassungskonform. Daß sie praktisch aufgrund ihrer ganz verfassungsgemäßen Privilegien einer Staatskirche gleichkommen ... soviel zum Wert solcher juristischer Spitzfindigkeiten.
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der kleine Fritz
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Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 2183
Wohnort: Planet Erde

Beitrag(#1259689) Verfasst am: 02.04.2009, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Und auch da liegst du falsch ... die Kindertaufe gab es auch in der DDR.....


Ja na klar, aber ich sprach von mir persönlich.

In der DDR durfte nicht nur getauft werden, man konnte kirchlich heiraten, Gottesdiensten nachgehen, sich christlich beerdigen lassen, es gab Konfirmationen, es wurden kirchliche Feiertage eingehalten, die Glocken durften läuten etc.

Nur wurden in der Politik keine Eide auf imaginäre Wahnvorstellungen geschworen und es wurden keine Panzer und andere Waffen mit Weihwasser bespritzt.

Man sollte also mit dem Beriff des atheistischen Staates etwas differenzierter umgehen.
Nur die Trenung zwischen Staat und Kirche wurde wesentlich konsequenter eingehalten als in der BRD
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GermanHeretic
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Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#1259694) Verfasst am: 02.04.2009, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

der kleine Fritz hat folgendes geschrieben:
und es wurden keine Panzer und andere Waffen mit Weihwasser bespritzt.

Ich glaube kaum, daß das diejenigen, der davon plattgemacht gemacht wurden, sonderlich aufgeheitert hat.
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1259796) Verfasst am: 02.04.2009, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
der kleine Fritz hat folgendes geschrieben:
Ich bezweifle, daß es zum Kirchenaustritt überhaupt eines Gesetzes bedarf.

Wenn jemand mit der Taufe ohne seinen ausdrüchlichen Willen Kirchenmitglied wird, so ist dieser Vorgang doch eine innerkirchliche Angelegenheit und ein Austritt kann somit keinesfalls landesgesetzlich geregelt werden und juristische Folgen haben.
Das wäre das Musterbeispiel eines Verstosses gegen die Grundgesetz verankerte Trennung von Staat und Kirche.

Von welchem Grundgesetz sprichst Du da?

Kirchen sind KÖRs, keine Vereine. Das ist das Problem.


Das macht keinen Unterschied, zumindest nicht in dem Zusammenhang ...



Doch. Es macht zwar insofern keinen Unterschied, als Eltern ihre Kinder zum Mitglied aller möglichen Vereine, nicht nur von Kirchen, machen können, ob das Kind will oder nicht, und das Kind als Erwachsener austreten muss, wenn es nicht mehr Mitglied sein will.

Aber die Austrittserklärung ist eine ganz einfache Willenserklärung, die man dem Verein gegenüber abgeben muss. I.d.R. wird die Vereinssatzung vorsehen, dass das schriftlich geschehen muss, und damit hat es sich aber auch. Den gebührenpflichtigen Kirchenaustritt (und die entsprechenden Landesgesetze) gibt es nur für Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1259800) Verfasst am: 02.04.2009, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

der kleine Fritz hat folgendes geschrieben:

Ich weiß nicht, ob Gerichte schon mal darüber entschieden haben, ob ein als Säugling getaufter Mensch damit für sein weiteres Leben für die die Folgen dieses Vorgangs - z. B. "Kirchenaustrittsgebühren" - verantwortlich gemacht werden kann.

Ja. Sogar das Bundesverfassungsgericht. Benutze bitte die Suchfunktion.

der kleine Fritz hat folgendes geschrieben:

Wiki schreibt:
In [[Deutschland]] ist die Staatskirche kraft Verfassungsrechts verboten.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Trennung_von_Religion_und_Staat&action=edit&section="2

Da ist doch anzunehmen, daß das Trennung von Staat und Kirche bedeutet, wobei mit dem Begriff "Staatskirche" eben gerade die Verflechtung von Staat und Kirche gemeint ist.

Und wenn Du eh schon Wiki zitierst, lies den Artikel doch bitte wenigstens zu Ende.
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#1260100) Verfasst am: 02.04.2009, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
der kleine Fritz hat folgendes geschrieben:
Ich bezweifle, daß es zum Kirchenaustritt überhaupt eines Gesetzes bedarf.

Wenn jemand mit der Taufe ohne seinen ausdrüchlichen Willen Kirchenmitglied wird, so ist dieser Vorgang doch eine innerkirchliche Angelegenheit und ein Austritt kann somit keinesfalls landesgesetzlich geregelt werden und juristische Folgen haben.
Das wäre das Musterbeispiel eines Verstosses gegen die Grundgesetz verankerte Trennung von Staat und Kirche.

Von welchem Grundgesetz sprichst Du da?

Kirchen sind KÖRs, keine Vereine. Das ist das Problem.


Das macht keinen Unterschied, zumindest nicht in dem Zusammenhang ...



Doch. Es macht zwar insofern keinen Unterschied, als Eltern ihre Kinder zum Mitglied aller möglichen Vereine, nicht nur von Kirchen, machen können, ob das Kind will oder nicht, und das Kind als Erwachsener austreten muss, wenn es nicht mehr Mitglied sein will.

Aber die Austrittserklärung ist eine ganz einfache Willenserklärung, die man dem Verein gegenüber abgeben muss. I.d.R. wird die Vereinssatzung vorsehen, dass das schriftlich geschehen muss, und damit hat es sich aber auch. Den gebührenpflichtigen Kirchenaustritt (und die entsprechenden Landesgesetze) gibt es nur für Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.


Es gibt keinen Unterschied, tut mir leid ... denn der AUSTRITT an sich ist kostenlos (weil nicht möglich, aber die "Willenserklärung" kann man abgeben ), lediglich der Verwaltungsakt des Finanzamtes deine Lohnsteuerkarte zu ändern kostet Gebühren ...
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
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Beitrag(#1260273) Verfasst am: 03.04.2009, 07:27    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
der kleine Fritz hat folgendes geschrieben:
Ich bezweifle, daß es zum Kirchenaustritt überhaupt eines Gesetzes bedarf.

Wenn jemand mit der Taufe ohne seinen ausdrüchlichen Willen Kirchenmitglied wird, so ist dieser Vorgang doch eine innerkirchliche Angelegenheit und ein Austritt kann somit keinesfalls landesgesetzlich geregelt werden und juristische Folgen haben.
Das wäre das Musterbeispiel eines Verstosses gegen die Grundgesetz verankerte Trennung von Staat und Kirche.

Von welchem Grundgesetz sprichst Du da?

Kirchen sind KÖRs, keine Vereine. Das ist das Problem.


Das macht keinen Unterschied, zumindest nicht in dem Zusammenhang ...



Doch. Es macht zwar insofern keinen Unterschied, als Eltern ihre Kinder zum Mitglied aller möglichen Vereine, nicht nur von Kirchen, machen können, ob das Kind will oder nicht, und das Kind als Erwachsener austreten muss, wenn es nicht mehr Mitglied sein will.

Aber die Austrittserklärung ist eine ganz einfache Willenserklärung, die man dem Verein gegenüber abgeben muss. I.d.R. wird die Vereinssatzung vorsehen, dass das schriftlich geschehen muss, und damit hat es sich aber auch. Den gebührenpflichtigen Kirchenaustritt (und die entsprechenden Landesgesetze) gibt es nur für Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.


Es gibt keinen Unterschied, tut mir leid ... denn der AUSTRITT an sich ist kostenlos (weil nicht möglich, aber die "Willenserklärung" kann man abgeben ), lediglich der Verwaltungsakt des Finanzamtes deine Lohnsteuerkarte zu ändern kostet Gebühren ...


Abr warum kostet der Verwaltungsakt des Finanzamtes die Lohnsteuerkarte bei einem EIntritt in die kirchengemeinschaft nichts?
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Poldi
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Beitrag(#1260305) Verfasst am: 03.04.2009, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
der kleine Fritz hat folgendes geschrieben:
Ich bezweifle, daß es zum Kirchenaustritt überhaupt eines Gesetzes bedarf.

Wenn jemand mit der Taufe ohne seinen ausdrüchlichen Willen Kirchenmitglied wird, so ist dieser Vorgang doch eine innerkirchliche Angelegenheit und ein Austritt kann somit keinesfalls landesgesetzlich geregelt werden und juristische Folgen haben.
Das wäre das Musterbeispiel eines Verstosses gegen die Grundgesetz verankerte Trennung von Staat und Kirche.

Von welchem Grundgesetz sprichst Du da?

Kirchen sind KÖRs, keine Vereine. Das ist das Problem.


Das macht keinen Unterschied, zumindest nicht in dem Zusammenhang ...



Doch. Es macht zwar insofern keinen Unterschied, als Eltern ihre Kinder zum Mitglied aller möglichen Vereine, nicht nur von Kirchen, machen können, ob das Kind will oder nicht, und das Kind als Erwachsener austreten muss, wenn es nicht mehr Mitglied sein will.

Aber die Austrittserklärung ist eine ganz einfache Willenserklärung, die man dem Verein gegenüber abgeben muss. I.d.R. wird die Vereinssatzung vorsehen, dass das schriftlich geschehen muss, und damit hat es sich aber auch. Den gebührenpflichtigen Kirchenaustritt (und die entsprechenden Landesgesetze) gibt es nur für Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.


Es gibt keinen Unterschied, tut mir leid ... denn der AUSTRITT an sich ist kostenlos (weil nicht möglich, aber die "Willenserklärung" kann man abgeben ), lediglich der Verwaltungsakt des Finanzamtes deine Lohnsteuerkarte zu ändern kostet Gebühren ...


Abr warum kostet der Verwaltungsakt des Finanzamtes die Lohnsteuerkarte bei einem EIntritt in die kirchengemeinschaft nichts?


Weil ohnehin für jeden eine Lohnsteuerkarte erstellt wird, da ist die Eintragung der Religion inklusive, es muß ja nichts geändert werden ....
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Alchemist
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Beitrag(#1260321) Verfasst am: 03.04.2009, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
der kleine Fritz hat folgendes geschrieben:
Ich bezweifle, daß es zum Kirchenaustritt überhaupt eines Gesetzes bedarf.

Wenn jemand mit der Taufe ohne seinen ausdrüchlichen Willen Kirchenmitglied wird, so ist dieser Vorgang doch eine innerkirchliche Angelegenheit und ein Austritt kann somit keinesfalls landesgesetzlich geregelt werden und juristische Folgen haben.
Das wäre das Musterbeispiel eines Verstosses gegen die Grundgesetz verankerte Trennung von Staat und Kirche.

Von welchem Grundgesetz sprichst Du da?

Kirchen sind KÖRs, keine Vereine. Das ist das Problem.


Das macht keinen Unterschied, zumindest nicht in dem Zusammenhang ...



Doch. Es macht zwar insofern keinen Unterschied, als Eltern ihre Kinder zum Mitglied aller möglichen Vereine, nicht nur von Kirchen, machen können, ob das Kind will oder nicht, und das Kind als Erwachsener austreten muss, wenn es nicht mehr Mitglied sein will.

Aber die Austrittserklärung ist eine ganz einfache Willenserklärung, die man dem Verein gegenüber abgeben muss. I.d.R. wird die Vereinssatzung vorsehen, dass das schriftlich geschehen muss, und damit hat es sich aber auch. Den gebührenpflichtigen Kirchenaustritt (und die entsprechenden Landesgesetze) gibt es nur für Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.


Es gibt keinen Unterschied, tut mir leid ... denn der AUSTRITT an sich ist kostenlos (weil nicht möglich, aber die "Willenserklärung" kann man abgeben ), lediglich der Verwaltungsakt des Finanzamtes deine Lohnsteuerkarte zu ändern kostet Gebühren ...


Abr warum kostet der Verwaltungsakt des Finanzamtes die Lohnsteuerkarte bei einem EIntritt in die kirchengemeinschaft nichts?


Weil ohnehin für jeden eine Lohnsteuerkarte erstellt wird, da ist die Eintragung der Religion inklusive, es muß ja nichts geändert werden ....


Wenn ich jetzt in die Kirche eintrete, muss doch auch meine LK geändert werden.
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GermanHeretic
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Beitrag(#1260327) Verfasst am: 03.04.2009, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Wenn ich jetzt in die Kirche eintrete, muss doch auch meine LK geändert werden.

Nicht unbedingt. Abgerechnet wird sowieso mit der Steuererklärung, auf die nächste LK käme dann die Konfession.
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"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Alchemist
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Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1260331) Verfasst am: 03.04.2009, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Wenn ich jetzt in die Kirche eintrete, muss doch auch meine LK geändert werden.

Nicht unbedingt. Abgerechnet wird sowieso mit der Steuererklärung, auf die nächste LK käme dann die Konfession.


Irgendwie verstehe ich den Unterschied immer noch nicht. Hab ich heute ne etwas lange Leitung?

Käme bei einem Austritt nicht auch der Vermerk nur auf die neue LK?
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