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Was haltet ihr vom neuen hessischen Landesgesetz zu Kirchenaustritten?
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LingLing
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.04.2007
Beiträge: 2720

Beitrag(#1260334) Verfasst am: 03.04.2009, 10:03    Titel: Re: Was haltet ihr vom neuen hessischen Landesgesetz zu Kirchenaustritten? Antworten mit Zitat

Bremer hat folgendes geschrieben:
Was haltet ihr vom neuen hessischen Landesgesetz zu Kirchenaustritten?


Nix. Ich will direkt bei der Kirche austreten können und die sollen ihre Mitgliedsbeiträge selbst eintreiben und nicht vom Staat eintreiben lassen.
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Zynix
registrierter User



Anmeldungsdatum: 15.10.2008
Beiträge: 462

Beitrag(#1260367) Verfasst am: 03.04.2009, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Außerdem wäre noch zu klären, ob es nicht eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte ist, dass man seine Religionszugehörigkeit, bzw. Religionsnichtzugehörigkeit per Steuerkarte öffentlich machen muss.

Da steht ja auch nicht drauf, ob ich lieber Bratkartoffeln esse oder Kochfisch zwinkern
_________________
1.Thessalonicher 5,21 "Prüft aber alles und das Gute behaltet."
1.Zynix 1,1 "Habe die Bibel geprüft und nichts Gutes zum Behalten gefunden."

LG
Zynix
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#1260371) Verfasst am: 03.04.2009, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Wenn ich jetzt in die Kirche eintrete, muss doch auch meine LK geändert werden.

Nicht unbedingt. Abgerechnet wird sowieso mit der Steuererklärung, auf die nächste LK käme dann die Konfession.


Irgendwie verstehe ich den Unterschied immer noch nicht. Hab ich heute ne etwas lange Leitung?

Käme bei einem Austritt nicht auch der Vermerk nur auf die neue LK?

Du kannst doch zum Amt dackeln und die aktuelle Steuerkarte ändern lassen. Ob Konfession, Steuerklasse oder Freibeträge ist wurst. Die Einträge auf der LK bestimmen Deine monatlichen Zahlungen an Vater Staat, mit Deiner tatsächlichen Steuerschuld hat das nur mittelbar zu tun. Zahlst Du wegen Heirat, Scheidung, auch mit oder von Mutter Kirche (hihi) übers Jahr zuviel oder zuwenig, wird das per Steuererklärung und -bescheid und entsprechender Nach- oder Rückzahlung korrigiert.
_________________
"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27898
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1260373) Verfasst am: 03.04.2009, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Wenn ich jetzt in die Kirche eintrete, muss doch auch meine LK geändert werden.

Nicht unbedingt. Abgerechnet wird sowieso mit der Steuererklärung, auf die nächste LK käme dann die Konfession.


Irgendwie verstehe ich den Unterschied immer noch nicht. Hab ich heute ne etwas lange Leitung?

Käme bei einem Austritt nicht auch der Vermerk nur auf die neue LK?

Du kannst doch zum Amt dackeln und die aktuelle Steuerkarte ändern lassen. Ob Konfession, Steuerklasse oder Freibeträge ist wurst. Die Einträge auf der LK bestimmen Deine monatlichen Zahlungen an Vater Staat, mit Deiner tatsächlichen Steuerschuld hat das nur mittelbar zu tun. Zahlst Du wegen Heirat, Scheidung, auch mit oder von Mutter Kirche (hihi) übers Jahr zuviel oder zuwenig, wird das per Steuererklärung und -bescheid und entsprechender Nach- oder Rückzahlung korrigiert.


Reden wir aneinander vorbei?
Mir ging es doch nicht um Steuern, sondern um die Tatsache, dass ein Kirchenaustritt Geld kostet ein Kircheneintritt dagegen nicht.
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#1260376) Verfasst am: 03.04.2009, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Reden wir aneinander vorbei?
Mir ging es doch nicht um Steuern, sondern um die Tatsache, dass ein Kirchenaustritt Geld kostet ein Kircheneintritt dagegen nicht.

Ach so. Nun, wenn ich mal staats- und kirchenfreundlich in der Sache argumentieren soll, auch wenn ich das ebenfalls keinesfalls einsehe: Die Austrittsgebühr soll die Kosten des Verwaltungsaktes decken, die LK bleibt da außen vor, Änderungen an selbiger sind m.W. generell gebührenfrei (oder ?). Der Verwaltungsakt des Eintritts wird darüber finanziert, daß der Staat ein Teil der eingenommen Kirchensteuer als Gebühr einbehält und somit für jeden Eingetretenen da mehr Gebühr kassiert.

(Daß das wegen der Absetzbarkeit der Kirchensteuer deutlich relativiert wird, verschweigen wir da mal geflissentlich. Mann, ist doch offensichtlich, daß die Austrittsgebühr die Leute vom Austritt abhalten soll.)
_________________
"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27898
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1260391) Verfasst am: 03.04.2009, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Reden wir aneinander vorbei?
Mir ging es doch nicht um Steuern, sondern um die Tatsache, dass ein Kirchenaustritt Geld kostet ein Kircheneintritt dagegen nicht.

Ach so. Nun, wenn ich mal staats- und kirchenfreundlich in der Sache argumentieren soll, auch wenn ich das ebenfalls keinesfalls einsehe: Die Austrittsgebühr soll die Kosten des Verwaltungsaktes decken, die LK bleibt da außen vor, Änderungen an selbiger sind m.W. generell gebührenfrei (oder ?). Der Verwaltungsakt des Eintritts wird darüber finanziert, daß der Staat ein Teil der eingenommen Kirchensteuer als Gebühr einbehält und somit für jeden Eingetretenen da mehr Gebühr kassiert.

(Daß das wegen der Absetzbarkeit der Kirchensteuer deutlich relativiert wird, verschweigen wir da mal geflissentlich. Mann, ist doch offensichtlich, daß die Austrittsgebühr die Leute vom Austritt abhalten soll.)


In der Tat!
Man könnte doch auch dagegen argumentieren, dass durch jeden Austritt der Staat mehr Steuergelder einnimmt und der Verwaltungsaufwand geringer ist.
Danke für die Info
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Pfaffenschreck
Schwarzwaldelch; möööh



Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope

Beitrag(#1260632) Verfasst am: 03.04.2009, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:

Man könnte doch auch dagegen argumentieren, dass durch jeden Austritt der Staat mehr Steuergelder einnimmt und der Verwaltungsaufwand geringer ist.

Gutes Argument. Ergo: Kirchensteuer ist asozial.
_________________
Merkwürdig, ich kann mich nicht erinnern, jemals einer kirchlichen Vereinigung beigetreten zu sein. Und doch mußte ich erst austreten, um Nichtmitglied zu werden!
---
In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer;
Und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer.
Victor Hugo
---
http://www.humanisten-freiburg.de/
Reinschauen, mitmachen, mitgestalten und etwas bewegen.
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1260683) Verfasst am: 03.04.2009, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
die LK bleibt da außen vor, Änderungen an selbiger sind m.W. generell gebührenfrei (oder ?).

Ja.

EDIT: Für eine Ersatz-LSt-Karte ( bei Verlust o.ä.) können die Gemeinden bis zu 5 € verlangen (kA, wie viele das auch tun), für Eintragungen bzw. Änderungen derselben nicht.
_________________
Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1261018) Verfasst am: 04.04.2009, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
der kleine Fritz hat folgendes geschrieben:
Ich bezweifle, daß es zum Kirchenaustritt überhaupt eines Gesetzes bedarf.

Wenn jemand mit der Taufe ohne seinen ausdrüchlichen Willen Kirchenmitglied wird, so ist dieser Vorgang doch eine innerkirchliche Angelegenheit und ein Austritt kann somit keinesfalls landesgesetzlich geregelt werden und juristische Folgen haben.
Das wäre das Musterbeispiel eines Verstosses gegen die Grundgesetz verankerte Trennung von Staat und Kirche.

Von welchem Grundgesetz sprichst Du da?

Kirchen sind KÖRs, keine Vereine. Das ist das Problem.


Das macht keinen Unterschied, zumindest nicht in dem Zusammenhang ...



Doch. Es macht zwar insofern keinen Unterschied, als Eltern ihre Kinder zum Mitglied aller möglichen Vereine, nicht nur von Kirchen, machen können, ob das Kind will oder nicht, und das Kind als Erwachsener austreten muss, wenn es nicht mehr Mitglied sein will.

Aber die Austrittserklärung ist eine ganz einfache Willenserklärung, die man dem Verein gegenüber abgeben muss. I.d.R. wird die Vereinssatzung vorsehen, dass das schriftlich geschehen muss, und damit hat es sich aber auch. Den gebührenpflichtigen Kirchenaustritt (und die entsprechenden Landesgesetze) gibt es nur für Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.


Es gibt keinen Unterschied, tut mir leid ... denn der AUSTRITT an sich ist kostenlos (weil nicht möglich, aber die "Willenserklärung" kann man abgeben ), lediglich der Verwaltungsakt des Finanzamtes deine Lohnsteuerkarte zu ändern kostet Gebühren ...


Du bist ja echt lustig. Ich hatte den Unterschied gerade erklärt, Du behauptest nochmal, es gebe keinen, um ihn dann erst im Prinzip zu bestätigen und dann im Detail gleich ein paar Fehler reinzuhauen. Klugscheißen ist nicht grundsätzlich verwerflich, aber man sollte dann schon wissen, wovon man redet. Mal Punkt für Punkt, von hinten:

1. Die Änderung der Lohnsteuerkarte kostet nichts.

2. Die Änderung der Lohnsteuerkarte ist auch kein Verwaltungsakt.

3. Die Behörde, die die Lohnsteuerkarten ausstellt und ändert, ist nicht das Finanzamt, sondern die Gemeinde.

4. Der Austritt aus einer Kirche wird, unterschiedlich nach Bundesland, beim Standesamt oder beim Amtsgericht erklärt (in Bremen geht es auch bei der Kirchengemeinde).

5. Was Gebühren kostet, ist, die Entgegennahme und Beurkundung dieser Erklärung.

6. Auch das ist kein Verwaltungsakt.

7. Und natürlich ist dieser Austritt ein echter, vollständiger Austritt; m.a.W., er ist möglich. Ich vermute, Du willst mit der Behauptung, er sei „unmöglich“, darauf hinaus,

- dass es Religionsgemeinschaften gibt, in denen nach deren Selbstverständnis die Mitgliedschaft lebenslang ist, wie z.B. die RKK,

- und dass im Zusammenhang mit der Kirchenaustrittserklärung auch von den „lediglich bürgerlichen Wirkungen“ dieser Erklärung o.ä. gesprochen wird.

Sag mir doch bitte, ob ich richtig liege, damit ich weiß, wo bei Dir das Missverständnis genau liegt, bevor ich es Dir evt. ausführlicher erkläre.
_________________
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