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Hinweis für Polizei-Alkoholkontrollen
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1268423) Verfasst am: 15.04.2009, 07:33    Titel: Hinweis für Polizei-Alkoholkontrollen Antworten mit Zitat

aus faulheit Quote ich mal direkt:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/04/10/was-man-als-alkoholsunder-wissen-sollte/

Zitat:
Das Gesetz ist klar: Blutproben, auch bei Verstößen im Straßenverkehr, darf nur ein Richter anordnen. Nur bei “Gefahr im Verzug” dürfen auch Staatsanwälte oder Polizisten eine Blutprobe veranlassen.

Die Praxis sah bei Verkehrsdelikten Jahrzehnte anders aus. Routinemäßig haben Polizeibeamte selbst die Blutprobe angeordnet - und ihr Verhalten wurde immer abgesegnet.


Zitat:
In einer praktisch wichtigen Konstellation sieht es nun das Oberlandesgericht Hamm etwas anders. Die Richter halten eine Blutprobe für unverwertbar, weil der Polizeibeamte so gestrickt war wie seine Kollegen, die ich aus dem Gerichtssaal kenne. Ihn interessierte schlicht und einfach nicht, dass es aus jüngster Zeit viele Urteile gibt, welche darauf hinweisen, dass es nach dem Gesetz zumindest versucht werden muss, einen Richter zu erreichen. Erst wenn das nicht gelingt, darf Gefahr im Verzug angenommen werden.


Es ist davon auszugehen, dass da draußen viele Polizeibeamte ähnlich handeln. Wie sollte man sich also in einer Verkehrskontrolle verhalten? Schweigsam, aber bestimmt:

Zitat:
1. Den Atemalkoholtest verweigern. Dazu darf niemand gezwungen werden. Aber keinesfalls erklären oder gar unterschreiben, dass man auf einer Blutprobe besteht. Das könnte als “Einverständnis” ausgelegt werden.

2. Die Blutprobe über sich ergehen lassen. Allenfalls auf die Frage, ob man damit einverstanden ist, mit “Nein” antworten. Eine Begründung hierfür muss man nicht geben.

So dürften die Chancen nicht schlecht stehen, dass die Polizei nach Schema F vorgeht und in die nun vom Oberlandesgericht Hamm beschriebene Verfahrensfalle tappt. Einer Diskussion über Gefahr im Verzug (”habe ich im law blog gelesen”) sollte man an Ort und Stelle aus taktischen Gründen also eher aus dem Weg gehen.


Mir ist sowas ählniches selbst schon mal passiert (ich hatte nichts getrunken). Kann das vorgehen also aus eigener Erfahrung bestätigen (nicht die Nicht-Verwertbarkeit, sondern die Nicht-Kontaktierung eines Richters).
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harpe
registrierter User



Anmeldungsdatum: 08.01.2009
Beiträge: 22

Beitrag(#1268443) Verfasst am: 15.04.2009, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

auch wenn viele polizisten da fragwürdig handeln ist es die frage ob man mit absicht diese arbeit blockieren sollte.

die alkoholkontrolle empfinde ich als sehr sinnvoll. und von daher würde ich immer pusten, damit die schnell weiterkontrollieren können.

und auf den verfahrensfehler kann man gegebenenfalls auch hinweisen, nicht damit das nächste schwein mit 2,x promille seiner strafe entgeht, weil die polizisten einen fehler gemacht haben.

das verkehrsrecht wirkt häufig wie reine schikane, aber alkoholkontrollen sorgen für unser aller sicherheit.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1268452) Verfasst am: 15.04.2009, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

harpe hat folgendes geschrieben:
auch wenn viele polizisten da fragwürdig handeln ist es die frage ob man mit absicht diese arbeit blockieren sollte.

die alkoholkontrolle empfinde ich als sehr sinnvoll. und von daher würde ich immer pusten, damit die schnell weiterkontrollieren können.

und auf den verfahrensfehler kann man gegebenenfalls auch hinweisen, nicht damit das nächste schwein mit 2,x promille seiner strafe entgeht, weil die polizisten einen fehler gemacht haben.

das verkehrsrecht wirkt häufig wie reine schikane, aber alkoholkontrollen sorgen für unser aller sicherheit.


Verfahrensrechte, wie hier der Richtervorbehalt, sind ein hohes Gut. Sie sollten nicht einfach aufgegeben werden, um einen größeren Feind - hier die alkoholisierten Fahrer - besser verfolgen zu können. Solche Verfahrensrechte dienen unserem Schutz.

Und deswegen sollte man die Verwaltung, hier die Polizei, dazu erziehen: Sie muss sehen, dass ihre illegale Praktik nicht mehr funktioniert.
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Telliamed
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten

Beitrag(#1268466) Verfasst am: 15.04.2009, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

"Gefahr im Verzug" könnte in gar nicht so seltenen Fällen sein, wenn die Alkoholfahne schon mit "bloßem Riechorgan" wahrnehmbar ist. Wenn da zumindest zwei Polizisten stehen und das bezeugen?
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arcalexx
The Shah of Bla



Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 231
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1268471) Verfasst am: 15.04.2009, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ein bisschen Klärungsbedarf seh ich hier:
1. "Gefahr im Verzug" - wenn die Kontaktierung eines Richters so lange dauern wird, dass der in der Zwischenzeit erfolgte Alkoholabbau eine Blutuntersuchung hinfällig macht oder zumindest grob verfälscht. Sprich: Bei hoher Alkoholisierung wohl nicht, bei nur geringer können dann gut und gerne nach anderthalb Stunden Richter-Hickhack 0,00 Promille rauskommen. Dann dürfen die Polizisten selber anordnen.
2. Nicht in allen Bundesländern gibt es einen Richter-"Notdienst", der auch nachts um vier zu erreichen ist. Dann dürfen die Polizisten auch.
3. Obwohl die Missachtung des Richtervorbehalts böse-böse ist, folgt daraus nicht automatisch ein Verwertungsverbot. Die Entscheidung des OLG Hamm ist eine vereinzelt vertretene Minderansicht - d.h, in der großen Mehrheit aller Fälle ist die Blutprobe verwertbar. Argument: Wenn der Richter die Entnahme hätte anordnen können (=wenn die Voraussetzungen vorlagen), dann wiegt das staatliche Interesse an der Strafverfolgung betrunkener Fahrer höher als eine "Formalität", die nicht beachtet wurde. Der Bundesgerichtshof hat noch nicht verbindlich entschieden.

Noch Fragen? Sehr glücklich
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"Science is interesting and if you don't agree you can fuck off." (Richard Dawkins)

http://arcalexx.blogspot.com
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1268702) Verfasst am: 15.04.2009, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

arcalexx hat folgendes geschrieben:
Argument: Wenn der Richter die Entnahme hätte anordnen können (=wenn die Voraussetzungen vorlagen), dann wiegt das staatliche Interesse an der Strafverfolgung betrunkener Fahrer höher als eine "Formalität", die nicht beachtet wurde. Der Bundesgerichtshof hat noch nicht verbindlich entschieden.


Und genau solche Praxiken führen dazu, dass wir irgendwann gar keine Rechte mehr haben. Ich bin ja ein Anhänger der Fruit-of-the-poisened-Tree-Doctrin-Anhänger.

Und zwar genau aus oben angegebenen Gründen: Man kann die Verwaltung nur dazu erziehen, immer rechtmäßig zu handeln, wenn sie sieht, dass wegen ihrer Fehler auch die bösen Jungs ggf. mal laufen gelassen werden müssen!
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1268703) Verfasst am: 15.04.2009, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

arcalexx hat folgendes geschrieben:
Die Entscheidung des OLG Hamm ist eine vereinzelt vertretene Minderansicht - d.h, in der großen Mehrheit aller Fälle ist die Blutprobe verwertbar.


Aber ein OLG ist so ziemlich das höchste, wenn es um Verkehrsstrafrecht geht, insbesondere um so Sachen wie nur Ordnungswidrigkeiten, Trunkenheit am Steuer ohne irgendwelche anderen Sachen geht - die kommen nämlich nur äußerst selten zum BGH.

Diese "vereinzelt vertretene Minderansicht" könnte also auch einen Schwenk in der Rechtsprechung darstellen - was man nur hoffen kann.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1268706) Verfasst am: 15.04.2009, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde, dass man hier ohne Probleme das "Ich habe doch nichts zu verbergen"-Argument anwenden könnte. Wer nicht getrunken hat, ist sicher, wer getrunken hat, der sollte sich nicht davonmogeln können.

Oder sehe ich irgendwas falsch?
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1268709) Verfasst am: 15.04.2009, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Und genau solche Praxiken führen dazu, dass wir irgendwann gar keine Rechte mehr haben. Ich bin ja ein Anhänger der Fruit-of-the-poisened-Tree-Doctrin-Anhänger.

Und zwar genau aus oben angegebenen Gründen: Man kann die Verwaltung nur dazu erziehen, immer rechtmäßig zu handeln, wenn sie sieht, dass wegen ihrer Fehler auch die bösen Jungs ggf. mal laufen gelassen werden müssen!



Ich bin Gegner der Fruittheorie.

Wenn ein Polizist unrechtmäßig Beweise zusammenträgt, sollten diese Beweise dennoch verwendet werden dürfen. Gleichzeitig sollte der Polizist allerdings für sein Verhalten ebenfalls bestraft werden.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1268719) Verfasst am: 15.04.2009, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Ich finde, dass man hier ohne Probleme das "Ich habe doch nichts zu verbergen"-Argument anwenden könnte. Wer nicht getrunken hat, ist sicher, wer getrunken hat, der sollte sich nicht davonmogeln können.

Oder sehe ich irgendwas falsch?


Du hast also auch nichts dagegen, wenn die Polizei alle 3 Wochen bei dir vorbeikommt und ne unangemeldete, illegale Hausdurchsuchung macht, weil du "nichts zu verbergen hast"?


Ich weiß, ich argumentiere in gewisser Weise mit dem Dammbruch-Argument. Aber manche Sachen sind eben so wichtig, dass man tatsächlich schon bei kleinen Rissen im Damm ansetzen muss.

Und gerade in unserer Zeit, wo wir live miterleben, wie eine zumindest formellr demokratischer Rechtsstaat innerhalb von 8 Jahren in einen Staat verwandelt wurde, der offiziell foltert, der offiziell Menschen in rechtsfreien Räumen festhelt, der illegale geheime Gefängnisse betreibt, bei dem die Bürgerrechte immer mehr beschnitten wurden...

Ja klar, vielleicht wird das jetzt unter Obama wieder zurückgeschraubt. Aber nur ein paar Stimmen für die andere Seite mehr und wir hätten McCain/Palin, unter denen es vermutlich munter weitergegangen wäre.

Und wer denkt, in Deutschland wäre so was unmöglich, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen.


Es ist doch eigentlich ganz einfach: Wir haben ein Gesetz, dass sagt: Polizist, versuche zu erst einen Richter zu erreichen. Und die Polizisten schert es einen feuchten Dreck, was das Gesetz sagt.
Mit meinem Verständnis von Rechtsstaat ist das jedenfalls nicht vereinbar, und rechtfertigt, dass man da mal zwischen hauen muss, mit der Folge, dass ggf. auch einige "böse Jungs" frei kommen, wenn das offensichtlich der einzige Weg ist, die Polizei zu erziehen.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1268720) Verfasst am: 15.04.2009, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Ich finde, dass man hier ohne Probleme das "Ich habe doch nichts zu verbergen"-Argument anwenden könnte. Wer nicht getrunken hat, ist sicher, wer getrunken hat, der sollte sich nicht davonmogeln können.

Oder sehe ich irgendwas falsch?


Du hast also auch nichts dagegen, wenn die Polizei alle 3 Wochen bei dir vorbeikommt und ne unangemeldete, illegale Hausdurchsuchung macht, weil du "nichts zu verbergen hast"?


Ich weiß, ich argumentiere in gewisser Weise mit dem Dammbruch-Argument. Aber manche Sachen sind eben so wichtig, dass man tatsächlich schon bei kleinen Rissen im Damm ansetzen muss.

Eben, das Dammbruchargument - überzeugt mich nicht (wenn dann nur in Einzelfällen). Ich denke, dass auf lange Sicht die verhinderten Verkehrstoten stärker ins Gewicht fallen.
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Mo.
over and out



Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1268723) Verfasst am: 15.04.2009, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man bzw. die Polizei sich nicht an ein bestimmtes Gesetz/Vorschrift halten braucht, wozu ist es dann gut? Wozu braucht man es dann? Dann könnte man es doch auch streichen, oder?
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Querdenker
registrierter User



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 1830
Wohnort: NRW

Beitrag(#1268727) Verfasst am: 15.04.2009, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Eben, das Dammbruchargument - überzeugt mich nicht (wenn dann nur in Einzelfällen). Ich denke, dass auf lange Sicht die verhinderten Verkehrstoten stärker ins Gewicht fallen.


Vielleicht hilft dir ja die aktuelle Situation in Frankreich, besser nachvollziehen zu können, wovon einige hier reden.

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30105/1.html

Zitat:
Explizit repressiv

Nathalie Roller 13.04.2009
Frankreich glänzt zur Zeit nicht durch Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit: Letztes Jahr sind über eine halbe Million Franzosen vorübergehend festgenommen worden
Einer von hundert Franzosen durfte 2008 die Freuden einer "Garde à vue", wie diese vorläufigen Festnahmen genannt werden, am eigenen Leib erfahren. Eine Polizeischikane, die noch aus napoleonischen Zeiten stammt und die zur Zeit wirklich jedem französischen Bürger blühen kann. Der bloße Umstand, bei Rot über die Strasse zu gehen oder auf die dumme Idee zu kommen, einem Polizisten zu widersprechen oder Fragen zu stellen, kann schon zu einer "GAV", wie es so schön im Amtsjargon heißt, führen. Seit 2001 sind diese vorläufigen Festnahmen um 55% gestiegen.

[...]



Es lohnt sich, den ganzen Artikel zu lesen!
_________________
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen. (Johann Wolfgang von Goethe)

Die Bibel: Ein Buch, sie zu knechten, sie alle zu finden, Ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden (frei nach Tolkien)

Reinhard Mey - Sei wachsam (live)
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1268730) Verfasst am: 15.04.2009, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Schon wieder ein Dammbruchargument.

Nun erklär mir doch einer, welche Nachteile ich erfahre, der noch nie betrunken Auto gefahren ist, wenn ich puste, die Polizisten "Dankeschön" sagen und ich weiterfahre.
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#1268732) Verfasst am: 15.04.2009, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Nun erklär mir doch einer, welche Nachteile ich erfahre, der noch nie betrunken Auto gefahren ist, wenn ich puste, die Polizisten "Dankeschön" sagen und ich weiterfahre.

Was hat pusten mit einer Blutprobe zu tun?
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1268735) Verfasst am: 15.04.2009, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Nun erklär mir doch einer, welche Nachteile ich erfahre, der noch nie betrunken Auto gefahren ist, wenn ich puste, die Polizisten "Dankeschön" sagen und ich weiterfahre.

Was hat pusten mit einer Blutprobe zu tun?
Jetzt kommen wir der Sache schon näher...
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Danol
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1268737) Verfasst am: 15.04.2009, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Eben, das Dammbruchargument - überzeugt mich nicht (wenn dann nur in Einzelfällen). Ich denke, dass auf lange Sicht die verhinderten Verkehrstoten stärker ins Gewicht fallen.


Dafür die Grundrechte Aufgeben/Einschränken? Na, ich weiß ja nicht.
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jdf
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
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Beitrag(#1268738) Verfasst am: 15.04.2009, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe nicht, wo das Problem ist, einen Richter in Bereitschaft zu haben... Dann ist doch das ganze Thema gegessen. Schulterzucken
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RuZZen, die: Der Teil der russischen Bevölkerung, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigt bzw unterstützt bzw durchführt.

Ceterum censeo Iulianem esse liberatum.
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jdf
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1268739) Verfasst am: 15.04.2009, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Eben, das Dammbruchargument - überzeugt mich nicht (wenn dann nur in Einzelfällen). Ich denke, dass auf lange Sicht die verhinderten Verkehrstoten stärker ins Gewicht fallen.


Dafür die Grundrechte Aufgeben/Einschränken? Na, ich weiß ja nicht.

Man kann sich doch mit einer Anzeige wegen Körperverletzung revanchieren... noc

Nebst Zivilklage.
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narziss
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Beitrag(#1268740) Verfasst am: 15.04.2009, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Eben, das Dammbruchargument - überzeugt mich nicht (wenn dann nur in Einzelfällen). Ich denke, dass auf lange Sicht die verhinderten Verkehrstoten stärker ins Gewicht fallen.


Dafür die Grundrechte Aufgeben/Einschränken? Na, ich weiß ja nicht.
Klar - Hitler wurde auch erst durch Alkoholkontrollen möglich. Mit den Augen rollen
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Danol
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1268741) Verfasst am: 15.04.2009, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Danol hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Eben, das Dammbruchargument - überzeugt mich nicht (wenn dann nur in Einzelfällen). Ich denke, dass auf lange Sicht die verhinderten Verkehrstoten stärker ins Gewicht fallen.


Dafür die Grundrechte Aufgeben/Einschränken? Na, ich weiß ja nicht.

Man kann sich doch mit einer Anzeige wegen Körperverletzung revanchieren... noc

Nebst Zivilklage.


Das ändert an dem einmal begangenen Rechtsbruch nichts. Eine Entschädigung für ein Unrecht ist immer nur die zweitbeste Lösung.
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jdf
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Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1268743) Verfasst am: 15.04.2009, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Danol hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Eben, das Dammbruchargument - überzeugt mich nicht (wenn dann nur in Einzelfällen). Ich denke, dass auf lange Sicht die verhinderten Verkehrstoten stärker ins Gewicht fallen.


Dafür die Grundrechte Aufgeben/Einschränken? Na, ich weiß ja nicht.

Man kann sich doch mit einer Anzeige wegen Körperverletzung revanchieren... noc

Nebst Zivilklage.


Das ändert an dem einmal begangenen Rechtsbruch nichts. Eine Entschädigung für ein Unrecht ist immer nur die zweitbeste Lösung.

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1268738#1268738
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Danol
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1268744) Verfasst am: 15.04.2009, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Danol hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Eben, das Dammbruchargument - überzeugt mich nicht (wenn dann nur in Einzelfällen). Ich denke, dass auf lange Sicht die verhinderten Verkehrstoten stärker ins Gewicht fallen.


Dafür die Grundrechte Aufgeben/Einschränken? Na, ich weiß ja nicht.
Klar - Hitler wurde auch erst durch Alkoholkontrollen möglich. Mit den Augen rollen


Argh

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht. Ferner:

Zitat:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


Diese Gesetzliche Grundlage besteht in der angenommenen Situation nicht -> Verletzung der Grundrechte. Was das nun mit Hitler zu tun hat, seh ich nicht.
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jdf
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1268748) Verfasst am: 15.04.2009, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Danol hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Eben, das Dammbruchargument - überzeugt mich nicht (wenn dann nur in Einzelfällen). Ich denke, dass auf lange Sicht die verhinderten Verkehrstoten stärker ins Gewicht fallen.


Dafür die Grundrechte Aufgeben/Einschränken? Na, ich weiß ja nicht.
Klar - Hitler wurde auch erst durch Alkoholkontrollen möglich. Mit den Augen rollen

noc
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narziss
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Beiträge: 21939

Beitrag(#1268749) Verfasst am: 15.04.2009, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, ich hatte noch jagys Posting im Hinterkopf, als ich dir geantwortet habe.
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Sanne
gives peas a chance.



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Beitrag(#1268756) Verfasst am: 15.04.2009, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Alkohol trinken und Autofahren gehört zum Grundrecht auf freie Entfaltung...
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jagy
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Beitrag(#1268772) Verfasst am: 15.04.2009, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Sorry, ich hatte noch jagys Posting im Hinterkopf, als ich dir geantwortet habe.


Du vergleichst also die USA unter Bush mit Nazi-Deutschland? Ich habe das nämlich nicht! Böse
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jagy
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Anmeldungsdatum: 26.11.2006
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Beitrag(#1268775) Verfasst am: 15.04.2009, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Schon wieder ein Dammbruchargument.

Nun erklär mir doch einer, welche Nachteile ich erfahre, der noch nie betrunken Auto gefahren ist, wenn ich puste, die Polizisten "Dankeschön" sagen und ich weiterfahre.


Welche Nachteile erfährst du, wenn dein Nachbar seine Frau schlägt? Oder deine Nachbarin ihr Kind? Keine? Aber trotzdem stört es dich und du willst es verhindert wissen? Warum? Weil ein Mensch ein Recht darauf hat, nicht gegen seinen Willen körperlich misshandelt zu werden. An diesem Recht kann man auch ein Interesse haben, wenn man nicht direkt betroffen ist.

So kannst du und ich auch ein Interesse daran haben, dass die Polizei sich an die Gesetze hält, auch wenn wir nicht direkt durch Gesetzesbrüche betroffen sind!
Böse
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1268778) Verfasst am: 15.04.2009, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Schon wieder ein Dammbruchargument.

Nun erklär mir doch einer, welche Nachteile ich erfahre, der noch nie betrunken Auto gefahren ist, wenn ich puste, die Polizisten "Dankeschön" sagen und ich weiterfahre.


Welche Nachteile erfährst du, wenn dein Nachbar seine Frau schlägt? Oder deine Nachbarin ihr Kind? Keine? Aber trotzdem stört es dich und du willst es verhindert wissen? Warum? Weil ein Mensch ein Recht darauf hat, nicht gegen seinen Willen körperlich misshandelt zu werden. An diesem Recht kann man auch ein Interesse haben, wenn man nicht direkt betroffen ist.

So kannst du und ich auch ein Interesse daran haben, dass die Polizei sich an die Gesetze hält, auch wenn wir nicht direkt durch Gesetzesbrüche betroffen sind!
Böse
Also: ich habe keinen Schaden, wenn mein Nachbar seine Frau schlägt, die Frau natürlich schon.

Welchen Schaden hat derjenige, der in die Kontrolle gerät? Vllt den Schaden, dass sein Führerschein weg ist - aber das fände ich dann berechtigt.
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Danol
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1268787) Verfasst am: 15.04.2009, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Welchen Schaden hat derjenige, der in die Kontrolle gerät? Vllt den Schaden, dass sein Führerschein weg ist - aber das fände ich dann berechtigt.


Im Falle einer unberechtigten Blutabnahme: Die Verletzung seiner Grundrechte. Wenn das nicht reicht, was denn dann? Schulterzucken
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