Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Hinweis für Polizei-Alkoholkontrollen
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Sonstiges und Groteskes
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
jdf
MIM-104C Nikopol
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1268793) Verfasst am: 15.04.2009, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Welchen Schaden hat derjenige, der in die Kontrolle gerät? Vllt den Schaden, dass sein Führerschein weg ist - aber das fände ich dann berechtigt.


Im Falle einer unberechtigten Blutabnahme: Die Verletzung seiner Grundrechte. Wenn das nicht reicht, was denn dann? Schulterzucken

Jupp. Ich weiß gar nicht, was es da zu diskutieren gibt. Am Kopf kratzen
_________________

RuZZen, die: Der Teil der russischen Bevölkerung, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigt bzw unterstützt bzw durchführt.

Ceterum censeo Iulianem esse liberatum.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1268796) Verfasst am: 15.04.2009, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Dann soll der Polizist eben dafür bestraft werden.

Ich weigere mich aber einzusehen, dass man den Fahrer nicht ebenso bestrafen soll, wenn rauskommt, dass er betrunken am Steuer war.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Querdenker
registrierter User



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 1830
Wohnort: NRW

Beitrag(#1268798) Verfasst am: 15.04.2009, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Dann soll der Polizist eben dafür bestraft werden.

Ich weigere mich aber einzusehen, dass man den Fahrer nicht ebenso bestrafen soll, wenn rauskommt, dass er betrunken am Steuer war.


Am Kopf kratzen Hat das jemand - außer dir - gesagt?
_________________
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen. (Johann Wolfgang von Goethe)

Die Bibel: Ein Buch, sie zu knechten, sie alle zu finden, Ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden (frei nach Tolkien)

Reinhard Mey - Sei wachsam (live)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1268800) Verfasst am: 15.04.2009, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Querdenker hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Dann soll der Polizist eben dafür bestraft werden.

Ich weigere mich aber einzusehen, dass man den Fahrer nicht ebenso bestrafen soll, wenn rauskommt, dass er betrunken am Steuer war.


Am Kopf kratzen Hat das jemand - außer dir - gesagt?
jagy
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1268803) Verfasst am: 15.04.2009, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Querdenker hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Dann soll der Polizist eben dafür bestraft werden.

Ich weigere mich aber einzusehen, dass man den Fahrer nicht ebenso bestrafen soll, wenn rauskommt, dass er betrunken am Steuer war.


Am Kopf kratzen Hat das jemand - außer dir - gesagt?
jagy


Nein, ich habe gesagt, dass man ihn dann nicht bestrafen soll, wenn rauskommt, dass die einzigen Beweise, die ihn belasten, auf illegale Weise erlangt wurden.
_________________
INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1268805) Verfasst am: 15.04.2009, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Querdenker hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Dann soll der Polizist eben dafür bestraft werden.

Ich weigere mich aber einzusehen, dass man den Fahrer nicht ebenso bestrafen soll, wenn rauskommt, dass er betrunken am Steuer war.


Am Kopf kratzen Hat das jemand - außer dir - gesagt?
jagy


Nein, ich habe gesagt, dass man ihn dann nicht bestrafen soll, wenn rauskommt, dass die einzigen Beweise, die ihn belasten, auf illegale Weise erlangt wurden.
Jetzt bin ich verwirrt - wer wird bestraft? Täter oder Polizist?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1268807) Verfasst am: 15.04.2009, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Ich weigere mich aber einzusehen, dass man den Fahrer nicht ebenso bestrafen soll, wenn rauskommt, dass er betrunken am Steuer war.


D.h. ein Gericht darf illegal erlangtes Beweißmaterial verwenden? Rechtsstaat Ade.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Querdenker
registrierter User



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 1830
Wohnort: NRW

Beitrag(#1268811) Verfasst am: 15.04.2009, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem ist eigentlich, das es keine 100%ige Sicherheit gibt und auch nicht geben kann, egal wie sehr man sich das Wünscht. Wenn man nicht aufpasst, dann werden nämlich die, welche für die Sicherheit zuständig sind, diejenigen, welche Terrorisieren. Siehe dazu den Artikel über die aktuelle Lage in Frankreich oder auch in GB:

Angst auf dem Vormarsch

Florian Rötzer 14.04.2009
Nach einer Studie nehmen Angst und Angststörungen bei den Briten kontinuierlich zu, Politik, Medien und Sicherheitsmaßnahmen schüren die Angst

_________________
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen. (Johann Wolfgang von Goethe)

Die Bibel: Ein Buch, sie zu knechten, sie alle zu finden, Ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden (frei nach Tolkien)

Reinhard Mey - Sei wachsam (live)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1268812) Verfasst am: 15.04.2009, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Querdenker hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Dann soll der Polizist eben dafür bestraft werden.

Ich weigere mich aber einzusehen, dass man den Fahrer nicht ebenso bestrafen soll, wenn rauskommt, dass er betrunken am Steuer war.


Am Kopf kratzen Hat das jemand - außer dir - gesagt?
jagy


Nein, ich habe gesagt, dass man ihn dann nicht bestrafen soll, wenn rauskommt, dass die einzigen Beweise, die ihn belasten, auf illegale Weise erlangt wurden.
Jetzt bin ich verwirrt - wer wird bestraft? Täter oder Polizist?


Der Täter sollte in dem von mir eben gerade geschilderten Fall nicht bestraft werden.
_________________
INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Der_Guido
dafür dagegen zu sein



Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland

Beitrag(#1268813) Verfasst am: 15.04.2009, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Querdenker hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Dann soll der Polizist eben dafür bestraft werden.

Ich weigere mich aber einzusehen, dass man den Fahrer nicht ebenso bestrafen soll, wenn rauskommt, dass er betrunken am Steuer war.


Am Kopf kratzen Hat das jemand - außer dir - gesagt?
jagy


Nein, ich habe gesagt, dass man ihn dann nicht bestrafen soll, wenn rauskommt, dass die einzigen Beweise, die ihn belasten, auf illegale Weise erlangt wurden.
Jetzt bin ich verwirrt - wer wird bestraft? Täter oder Polizist?

Der Polizist, weil der Täter betrunken war, oder so ... noc
_________________
lieber einen schlechten Plan, als gar kein Plan haben
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1268814) Verfasst am: 15.04.2009, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Der Täter sollte in dem von mir eben gerade geschilderten Fall nicht bestraft werden.
Warum?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1268815) Verfasst am: 15.04.2009, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Macht es für euch einen so großen Unterschied, ob ein Richter die Blutentnahme veranlaßt oder ein Polizist?
Man kann das Dilemma auf mehrere Arten lösen:
a) man befugt den Polizisten, bei gerechtfertigtem Verdacht und Gefahr im Verzug die blutentnahme ohne richterliche Anordnung durchzuführen
oder
b) Man stellt einen richterlichen Notdienst bereit, der telefonisch jederzeit die Anordnung ausstellt.
oder
wahrscheinlich zu teuer: c) Man richtet einen richterlichen Notdienst ein, welchem jederzeit und unverzüglich der Verdächtige vorgeführt werden kann, (oder der Richter fährt gleich im Streifenwagen mit Am Kopf kratzen )

Um den Alkoholtest sollte kein Verdächtiger herumkommen.
_________________
Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1268823) Verfasst am: 15.04.2009, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Und als ob eine Blutentnahme eine Körperverletzung wäre...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#1268824) Verfasst am: 15.04.2009, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Und als ob eine Blutentnahme eine Körperverletzung wäre...


Natürlich ist sie das, sogar verdammt eindeutig ....
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen ICQ-Nummer
narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1268826) Verfasst am: 15.04.2009, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Und als ob eine Blutentnahme eine Körperverletzung wäre...


Natürlich ist sie das, sogar verdammt eindeutig ....
Wieso? (Abgesehen davon, dass du ne Pussy bist)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jdf
MIM-104C Nikopol
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1268828) Verfasst am: 15.04.2009, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Macht es für euch einen so großen Unterschied, ob ein Richter die Blutentnahme veranlaßt oder ein Polizist?

Wenn der Gesetzgeber vorsieht, dass es ein Richter zu machen hat? Selbstverständlich!
_________________

RuZZen, die: Der Teil der russischen Bevölkerung, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigt bzw unterstützt bzw durchführt.

Ceterum censeo Iulianem esse liberatum.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jdf
MIM-104C Nikopol
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1268829) Verfasst am: 15.04.2009, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Und als ob eine Blutentnahme eine Körperverletzung wäre...


Natürlich ist sie das, sogar verdammt eindeutig ....
Wieso? (Abgesehen davon, dass du ne Pussy bist)

Wieso nicht? Mit den Augen rollen
_________________

RuZZen, die: Der Teil der russischen Bevölkerung, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigt bzw unterstützt bzw durchführt.

Ceterum censeo Iulianem esse liberatum.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1268831) Verfasst am: 15.04.2009, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.bads.de/Alkohol/blutprobenentnahme.htm
Zitat:
Um die Blutalkoholkonzentration labortechnisch bestimmen zu können, ist eine Blutentnahme beim Verdächtigen erforderlich. Die Anordnung nach § 81a StPO ergeht im Regelfall wegen "Gefahr im Verzug" mündlich durch die Polizei und bedarf keiner Bestätigung durch einen Richter, Staatsanwalt oder eine Ordnungsbehörde.
...

Weil die Entnahme einer Blutprobe mit einem körperlichen Eingriff verbunden ist, ist die Polizei in Zweifelsfällen gehalten, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zunächst einen Vortest mittels eines Atemalkohol-Testgerätes durchzuführen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass der festgestellte Alkoholgeruch in der Atemluft nur auf einer ganz geringen Konsummenge beruht, die rechtlich unbedenklich ist.
....
Die eigentliche Blutentnahme darf nur durch einen approbierten Arzt durchgeführt werden. Nachdem an der Kontrollstelle in den seltensten Fällen ein zur Blutentnahme bereiter Arzt zur Verfügung stehen wird, kann der verdächtige Kraftfahrer zu diesem Zweck von der Polizei zum nächsten erreichbaren Arzt, in ein Krankenhaus oder auf die Dienststelle gebracht werden.

_________________
Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1268833) Verfasst am: 15.04.2009, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:


Super. Jetzt noch den Eingangsbeitrag lesen ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#1268834) Verfasst am: 15.04.2009, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Und als ob eine Blutentnahme eine Körperverletzung wäre...


Natürlich ist sie das, sogar verdammt eindeutig ....
Wieso? (Abgesehen davon, dass du ne Pussy bist)


Ach, du bist und bleibst ein Trottel ...

Ich muß momentan täglich Blutproben abgeben, also sei bloß ruhig ...

und natürlich ist es eine Körperverletzung, sofern es gegen meinen Willen durchgeführt wird ... wenn vor Gericht sogar spucken als Körperverletzung gewertet wird ...
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen ICQ-Nummer
jdf
MIM-104C Nikopol
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1268837) Verfasst am: 15.04.2009, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
§ 81a StPO


(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.

(3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.

Kein Wunder, dass unterschiedlich entschieden wird. Es geht immer um die Frage, ob der Untersuchungserfolg im vorliegenden Fall gefährdet ist.

Aber nicht einmal zu versuchen, einen Richter zu erreichen, ist mE eindeutig ein Verstoß gegen Abs. (2).
_________________

RuZZen, die: Der Teil der russischen Bevölkerung, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigt bzw unterstützt bzw durchführt.

Ceterum censeo Iulianem esse liberatum.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jdf
MIM-104C Nikopol
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1268839) Verfasst am: 15.04.2009, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Ach, du bist und bleibst ein Trottel ...

Halte dich mal bitte zurück!
_________________

RuZZen, die: Der Teil der russischen Bevölkerung, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigt bzw unterstützt bzw durchführt.

Ceterum censeo Iulianem esse liberatum.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1268841) Verfasst am: 15.04.2009, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Macht es für euch einen so großen Unterschied, ob ein Richter die Blutentnahme veranlaßt oder ein Polizist?


Ja selbstverständlich. Wo kommen wir den hin, wenn die Polizei mit Verdächtigen nach belieben Verfahren darf?

Zitat:
a) man befugt den Polizisten, bei gerechtfertigtem Verdacht und Gefahr im Verzug die blutentnahme ohne richterliche Anordnung durchzuführen


Das ist die aktuelle Situation - nur wann Gefahr im Verzug ist, ist eben nicht so ganz klar.

narziss hat folgendes geschrieben:
Und als ob eine Blutentnahme eine Körperverletzung wäre...


Selbstverständlich ist eine Blutabnahme ohne Einwilligung des Betroffenen und ohne richterlichen Beschluss oder Gefahr im Verzug Körperverletzung. Was denn bitte sonst? Wenn Du auf Deiner Meinung beharrst, komm ich gerne mal mit Spritze vorbei.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1268842) Verfasst am: 15.04.2009, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich entscheide nicht nach de iure, sondern nach de facto Kriterien, was Körperverletzung ist und was nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jdf
MIM-104C Nikopol
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1268844) Verfasst am: 15.04.2009, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Ich entscheide nicht nach de iure, sondern nach de facto Kriterien, was Körperverletzung ist und was nicht.

Das wird den Richter nicht interessieren.
_________________

RuZZen, die: Der Teil der russischen Bevölkerung, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigt bzw unterstützt bzw durchführt.

Ceterum censeo Iulianem esse liberatum.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1268845) Verfasst am: 15.04.2009, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Macht es für euch einen so großen Unterschied, ob ein Richter die Blutentnahme veranlaßt oder ein Polizist?


Ja selbstverständlich. Wo kommen wir den hin, wenn die Polizei mit Verdächtigen nach belieben Verfahren darf?

Zitat:
a) man befugt den Polizisten, bei gerechtfertigtem Verdacht und Gefahr im Verzug die blutentnahme ohne richterliche Anordnung durchzuführen


Das ist die aktuelle Situation - nur wann Gefahr im Verzug ist, ist eben nicht so ganz klar.

Besoffener im Straßenverkehr = Gefahr im Verzug. Das sag ich als Verkehrsteilnehmer und Staatsbürger, aber ich gebe zu, ich habe weder eine Polizei-Ausbildung noch ein Jura-studium absolviert.
_________________
Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1268852) Verfasst am: 15.04.2009, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Besoffener im Straßenverkehr = Gefahr im Verzug.


Unsinn.

Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Im Falle der GiV können bestimmte Maßnahmen ohne den grundsätzlich vorgeschriebenen Richtervorbehalt durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden. Teilweise wird auch für die Durchführung einer Maßnahme die Eigenschaft als Ermittlungsperson gefordert.

GiV ist gegeben, wenn die Einholung eines vorherigen richterlichen Beschlusses den Ermittlungserfolg ganz oder teilweise vereiteln oder gefährden würde. Somit sind z.B. Anordnungen zur Wohnungsdurchsuchung durch den o.g. Personenkreis auch ohne richterlichen Beschluss möglich.


Wo ist das bitte gegeben? Wie lange dauert es denn, wenn zumindest versucht (!) wird, einen Richter zu erreichen? Mehr ist, laut dem zitierten Urteil, ja erstmal nicht nötig. Sicher nicht so lange, das eine relevante Alkoholmenge abgebaut würde.

narziss hat folgendes geschrieben:
Ich entscheide nicht nach de iure, sondern nach de facto Kriterien, was Körperverletzung ist und was nicht.


Dann entscheidest Du gar nicht was Körperverletzung ist und was nicht. Körperverletzung ist ein juristischer Begriff.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1268855) Verfasst am: 15.04.2009, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Besoffener im Straßenverkehr = Gefahr im Verzug. Das sag ich als Verkehrsteilnehmer und Staatsbürger, aber ich gebe zu, ich habe weder eine Polizei-Ausbildung noch ein Jura-studium absolviert.


Man kann demjenigen schlicht die Weiterfahrt untersagen - alles kein Grund, ihn zu verletzen.
_________________
Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1268860) Verfasst am: 15.04.2009, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Besoffener im Straßenverkehr = Gefahr im Verzug.


Unsinn.

Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Im Falle der GiV können bestimmte Maßnahmen ohne den grundsätzlich vorgeschriebenen Richtervorbehalt durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden. Teilweise wird auch für die Durchführung einer Maßnahme die Eigenschaft als Ermittlungsperson gefordert.

GiV ist gegeben, wenn die Einholung eines vorherigen richterlichen Beschlusses den Ermittlungserfolg ganz oder teilweise vereiteln oder gefährden würde. Somit sind z.B. Anordnungen zur Wohnungsdurchsuchung durch den o.g. Personenkreis auch ohne richterlichen Beschluss möglich.


Wo ist das bitte gegeben? Wie lange dauert es denn, wenn zumindest versucht (!) wird, einen Richter zu erreichen? Mehr ist, laut dem zitierten Urteil, ja erstmal nicht nötig. Sicher nicht so lange, das eine relevante Alkoholmenge abgebaut würde.

Und der Richter entscheidet dann aber auch nur per Ferndiagnose, oder muß der den Verdächtigen auch noch sehen? Kann man Polizeibeamte nicht einfach so ausbilden, so daß sie selber entscheiden können, wann ein Verdacht auf Blutalkohol abgeklärt werden muß?
Alternativ wäre natürlich, mehr Richter einstellen, meinetwegen. das kurbelt die Konjunktur an.
_________________
Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1268861) Verfasst am: 15.04.2009, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Der Täter sollte in dem von mir eben gerade geschilderten Fall nicht bestraft werden.
Warum?


Weil es nicht angehen kann, dass der Staat ungestraft Gesetze verletzt, die dem Schutz des Bürgers bestimmt sind.

Niemand kann zu einer Atemprobe gezwungen werden: nemo te netur (se ipsum accusare/prodere): Niemand darf gezwungen werden, an seiner eigenen Verhaftung mitzuarbeiten (das ist übrigens geltendes Recht in Deutschland!). Das heißt, niemand darf mich zwingen, in den Atemtester zu blasen, weil ich nicht selbst gegen mich arbeiten muss. Das ist nunmal so und das ist gut so.

Es bleibt der Polizei immer noch die Blutprobe: Die ist aber nunmal ein Eingriff in ein wichtiges Grundrecht, so dass die Vorbehalte (1. Richter bzw nur wenn 1. nicht möglich dann 2. Gefahr im Verzug) einzuhalten sind.

Und um den Kreis wieder zu schließen, es kann nicht sein, dass der Staat ungestraft meine Grundrechte verletzt. Wie kann ich aber den Staat bestrafen bzw. ihm zeigen, dass er sich besser an das Gesetz halten soll? Ich zeige ihm, dass es ihm nichts bringt, wenn er sich nicht an die Gesetze hält. Das zeige ich ihm dadurch, dass sein illegal erlangtes Beweismittel nicht verwertet werden darf.
_________________
INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!


Zuletzt bearbeitet von jagy am 15.04.2009, 17:15, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Sonstiges und Groteskes Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
Seite 2 von 4

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group