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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#1268865) Verfasst am: 15.04.2009, 17:14 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | Sanne hat folgendes geschrieben: | Besoffener im Straßenverkehr = Gefahr im Verzug. Das sag ich als Verkehrsteilnehmer und Staatsbürger, aber ich gebe zu, ich habe weder eine Polizei-Ausbildung noch ein Jura-studium absolviert. |
Man kann demjenigen schlicht die Weiterfahrt untersagen - alles kein Grund, ihn zu verletzen. |
Einfach so auf Verdacht? Muß man dafür nicht Beweise einholen?
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1268866) Verfasst am: 15.04.2009, 17:16 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Und als ob eine Blutentnahme eine Körperverletzung wäre... |
Ich komm mal nachts zu dir und pieks dir mit einer Nadel in die Ader, mal schauen ob du dann immer noch der Meinung bist, dass es keine Körperverletzung ist...
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
Zuletzt bearbeitet von jagy am 15.04.2009, 17:17, insgesamt einmal bearbeitet |
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#1268868) Verfasst am: 15.04.2009, 17:16 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Und als ob eine Blutentnahme eine Körperverletzung wäre... |
Ich komm mal nachts zu dir und pieks dir mit einer Nadel in die Ader, mal schauen ob du dann immer noch der Meinung bist, dass es keine Körperverletzung ist... | Ich erhöhe auf sachgemäße Blutabnahme...
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1268869) Verfasst am: 15.04.2009, 17:17 Titel: |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: | Sanne hat folgendes geschrieben: | Besoffener im Straßenverkehr = Gefahr im Verzug. |
Unsinn.
Wikipedia hat folgendes geschrieben: | Im Falle der GiV können bestimmte Maßnahmen ohne den grundsätzlich vorgeschriebenen Richtervorbehalt durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden. Teilweise wird auch für die Durchführung einer Maßnahme die Eigenschaft als Ermittlungsperson gefordert.
GiV ist gegeben, wenn die Einholung eines vorherigen richterlichen Beschlusses den Ermittlungserfolg ganz oder teilweise vereiteln oder gefährden würde. Somit sind z.B. Anordnungen zur Wohnungsdurchsuchung durch den o.g. Personenkreis auch ohne richterlichen Beschluss möglich. |
Wo ist das bitte gegeben? Wie lange dauert es denn, wenn zumindest versucht (!) wird, einen Richter zu erreichen? Mehr ist, laut dem zitierten Urteil, ja erstmal nicht nötig. Sicher nicht so lange, das eine relevante Alkoholmenge abgebaut würde.
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Und der Richter entscheidet dann aber auch nur per Ferndiagnose, oder muß der den Verdächtigen auch noch sehen? Kann man Polizeibeamte nicht einfach so ausbilden, so daß sie selber entscheiden können, wann ein Verdacht auf Blutalkohol abgeklärt werden muß?
Alternativ wäre natürlich, mehr Richter einstellen, meinetwegen. das kurbelt die Konjunktur an. |
Schon mal was von Gewaltenteilung gehört?
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
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Autoterrorist Die Gottespest
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg
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(#1268874) Verfasst am: 15.04.2009, 17:20 Titel: |
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Zitat: | das verkehrsrecht wirkt häufig wie reine schikane, aber alkoholkontrollen sorgen für unser aller sicherheit. | Wahrscheinlich so wie das Einsperren von Verbrechern uns vor Verbrechen schützt, hm? Du träumst doch. Alkoholkontrollen sollen uns glaubhaft machen, der Staat kümmere sich um unsere Sicherheit, gleichfalls verschweigend, dass gerade der Staat Verursacher von Alkoholismus ist. Drum: Kontrollen verweigern!
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1268875) Verfasst am: 15.04.2009, 17:21 Titel: |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | http://www.bads.de/Alkohol/blutprobenentnahme.htm
Zitat: | Um die Blutalkoholkonzentration labortechnisch bestimmen zu können, ist eine Blutentnahme beim Verdächtigen erforderlich. Die Anordnung nach § 81a StPO ergeht im Regelfall wegen "Gefahr im Verzug" mündlich durch die Polizei und bedarf keiner Bestätigung durch einen Richter, Staatsanwalt oder eine Ordnungsbehörde.
...
Weil die Entnahme einer Blutprobe mit einem körperlichen Eingriff verbunden ist, ist die Polizei in Zweifelsfällen gehalten, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zunächst einen Vortest mittels eines Atemalkohol-Testgerätes durchzuführen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass der festgestellte Alkoholgeruch in der Atemluft nur auf einer ganz geringen Konsummenge beruht, die rechtlich unbedenklich ist.
....
Die eigentliche Blutentnahme darf nur durch einen approbierten Arzt durchgeführt werden. Nachdem an der Kontrollstelle in den seltensten Fällen ein zur Blutentnahme bereiter Arzt zur Verfügung stehen wird, kann der verdächtige Kraftfahrer zu diesem Zweck von der Polizei zum nächsten erreichbaren Arzt, in ein Krankenhaus oder auf die Dienststelle gebracht werden.
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http://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html
Zitat: | (2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. |
Tja, die Anordnung sollte in der Regel eigentlich immer noch durch den Richter erfolgen.
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1268877) Verfasst am: 15.04.2009, 17:21 Titel: |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | Macht es für euch einen so großen Unterschied, ob ein Richter die Blutentnahme veranlaßt oder ein Polizist? |
Schon mal was von Gewaltenteilung gehört?
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1268878) Verfasst am: 15.04.2009, 17:22 Titel: |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | Einfach so auf Verdacht? Muß man dafür nicht Beweise einholen? |
Für eine Festnahme reicht m.W. ein 'dringender Tatverdacht' aus.
Sanne hat folgendes geschrieben: | Und der Richter entscheidet dann aber auch nur per Ferndiagnose, oder muß der den Verdächtigen auch noch sehen? Kann man Polizeibeamte nicht einfach so ausbilden, so daß sie selber entscheiden können, wann ein Verdacht auf Blutalkohol abgeklärt werden muß?
Alternativ wäre natürlich, mehr Richter einstellen, meinetwegen. das kurbelt die Konjunktur an. |
Es geht hier nicht um die sachliche Entscheidung, sondern um den bestehenden Richtervorbehalt, den wiederum gibt es um Willkür der Exekutive zu vermeiden. Oder, kurzgesagt: Ja, man kann die Polizeibeamten so ausbilden, das ändert aber am vorliegenden Problem nichts.
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1268880) Verfasst am: 15.04.2009, 17:23 Titel: |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | Rasmus hat folgendes geschrieben: | Sanne hat folgendes geschrieben: | Besoffener im Straßenverkehr = Gefahr im Verzug. Das sag ich als Verkehrsteilnehmer und Staatsbürger, aber ich gebe zu, ich habe weder eine Polizei-Ausbildung noch ein Jura-studium absolviert. |
Man kann demjenigen schlicht die Weiterfahrt untersagen - alles kein Grund, ihn zu verletzen. |
Einfach so auf Verdacht? Muß man dafür nicht Beweise einholen? |
Ich halte das für wesentlich unkritischer, als eine Körperverletzung...
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1268881) Verfasst am: 15.04.2009, 17:24 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Ich erhöhe auf sachgemäße Blutabnahme... |
Also studier ich Medizin und pieks Dich dann.
Falls Du sachlich gerechtfertigte Blutabnahme meintest: Nun, genau das zu entscheiden liegt aber im Ermessen des Richters.
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#1268882) Verfasst am: 15.04.2009, 17:24 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Sanne hat folgendes geschrieben: | Macht es für euch einen so großen Unterschied, ob ein Richter die Blutentnahme veranlaßt oder ein Polizist? |
Schon mal was von Gewaltenteilung gehört? | Wenn ein Richter eingesetzt wird, der alles abnickt, was ihm telefonisch mitgeteilt wird, ordnet de facto bereits der Polizist die Blutabnahme an.
Das eine ist legal, weil vom Gesetz gedeckt, das andere illegal, weil nicht vom Gesetz gedeckt.
Tatsächlicher Unterschied = 0.
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#1268883) Verfasst am: 15.04.2009, 17:25 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Ich erhöhe auf sachgemäße Blutabnahme... |
Also studier ich Medizin und pieks Dich dann.
Falls Du sachlich gerechtfertigte Blutabnahme meintest: Nun, genau das zu entscheiden liegt aber im Ermessen des Richters. | Sofern die Blutabnahme geübt wurde, tut es praktisch nicht weh.
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1268884) Verfasst am: 15.04.2009, 17:25 Titel: |
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jdf hat folgendes geschrieben: |
Aber nicht einmal zu versuchen, einen Richter zu erreichen, ist mE eindeutig ein Verstoß gegen Abs. (2). |
Genau, und darum geht es ja hier (zumindest mir)! Dass trotz des nicht-einmal-Versuchens die Beweise zugelassen werden halte ich für falsch.
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Zuletzt bearbeitet von jagy am 15.04.2009, 17:26, insgesamt einmal bearbeitet |
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#1268885) Verfasst am: 15.04.2009, 17:25 Titel: |
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@ autoterrorist: Anarchisten verweigern natürlich sowohl polizeiliche als richterliche Anordnungen.
@ Gewaltenteilung: Ne richterliche anordnung kann auch nachträglich eingeholt werden.
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1268889) Verfasst am: 15.04.2009, 17:27 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Ich entscheide nicht nach de iure, sondern nach de facto Kriterien, was Körperverletzung ist und was nicht. |
Was ist denn für dich de facto eine Körperverletzung?
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1268890) Verfasst am: 15.04.2009, 17:27 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Wenn ein Richter eingesetzt wird, der alles abnickt, was ihm telefonisch mitgeteilt wird, ordnet de facto bereits der Polizist die Blutabnahme an. |
Das könnte, im Einzellfall, durchaus Fahrlässig sein. (Wenn ein Polizist z.B. unterschiedslos jeden vorbeikommenden Autofahrer Untersuchen will).
Zitat: | Sofern die Blutabnahme geübt wurde, tut es praktisch nicht weh. |
Eine Körperverletzung muss nicht weh tun.
Sanne hat folgendes geschrieben: | @ Gewaltenteilung: Ne richterliche anordnung kann auch nachträglich eingeholt werden. |
Ja - unter klar definierten Bedingungen. Um die Einhaltung ebendieser geht es hier ...
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#1268891) Verfasst am: 15.04.2009, 17:29 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Ich entscheide nicht nach de iure, sondern nach de facto Kriterien, was Körperverletzung ist und was nicht. |
Was ist denn für dich de facto eine Körperverletzung? | Große Schmerzen oder bleibende Schäden.
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1268894) Verfasst am: 15.04.2009, 17:30 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Und als ob eine Blutentnahme eine Körperverletzung wäre... |
Ich komm mal nachts zu dir und pieks dir mit einer Nadel in die Ader, mal schauen ob du dann immer noch der Meinung bist, dass es keine Körperverletzung ist... | Ich erhöhe auf sachgemäße Blutabnahme... |
Das heißt ein Arzt, der dir sachgemäß Blut abnimmt, begeht keine Körperverletzung? Auch dann nicht, wenn er das gegen deinen Willen macht? Etwa weil du eine seltene Blutgruppe hast und dich als lebende Blutbank besonders gut eignest?
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1268896) Verfasst am: 15.04.2009, 17:32 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Ich entscheide nicht nach de iure, sondern nach de facto Kriterien, was Körperverletzung ist und was nicht. |
Was ist denn für dich de facto eine Körperverletzung? | Große Schmerzen oder bleibende Schäden. |
Und würdest du das auch als Kriterium ansehen, ab wann ein Verhalten als Strafbare Körperverletzung zu bestrafen ist?
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#1268898) Verfasst am: 15.04.2009, 17:33 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Und als ob eine Blutentnahme eine Körperverletzung wäre... |
Ich komm mal nachts zu dir und pieks dir mit einer Nadel in die Ader, mal schauen ob du dann immer noch der Meinung bist, dass es keine Körperverletzung ist... | Ich erhöhe auf sachgemäße Blutabnahme... |
Das heißt ein Arzt, der dir sachgemäß Blut abnimmt, begeht keine Körperverletzung? Auch dann nicht, wenn er das gegen deinen Willen macht? Etwa weil du eine seltene Blutgruppe hast und dich als lebende Blutbank besonders gut eignest? | Für eine kleine Untersuchung wird man ja nicht gleich "leergepumpt".
Das fiele für mich allerdings schon unter bleibende Schäden, denn bis man das abgenommene Blut nachgebildet hat, trägt man viele gesundheitliche Risiken.
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1268899) Verfasst am: 15.04.2009, 17:37 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Sanne hat folgendes geschrieben: | Macht es für euch einen so großen Unterschied, ob ein Richter die Blutentnahme veranlaßt oder ein Polizist? |
Schon mal was von Gewaltenteilung gehört? | Wenn ein Richter eingesetzt wird, der alles abnickt, was ihm telefonisch mitgeteilt wird, ordnet de facto bereits der Polizist die Blutabnahme an.
Das eine ist legal, weil vom Gesetz gedeckt, das andere illegal, weil nicht vom Gesetz gedeckt.
Tatsächlicher Unterschied = 0. |
Schlechtes Argument:
Wenn ein Richter alle Anklagen vor Gericht abnickt und alle Beschuldigten einsperrt, sperrt de facto bereits die Polizei (bzw die Staatsanwaltschaft).
Das eine ist legal, weil vom Gesetz gedeckt, das andere illegal, weil nicht vom Gesetz gedeckt.
Tatsächlicher Unterschied = 0.
Würdest du deshalb sagen, dass ein unabhängiger Richter im Strafprozess unnötig ist, weil es einen geben könnte, der alles abnickt?
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1268901) Verfasst am: 15.04.2009, 17:37 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: |
Das fiele für mich allerdings schon unter bleibende Schäden, denn bis man das abgenommene Blut nachgebildet hat, trägt man viele gesundheitliche Risiken. |
Jetzt wirst du aber ziemlich sophistisch.
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#1268907) Verfasst am: 15.04.2009, 17:40 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: |
Das fiele für mich allerdings schon unter bleibende Schäden, denn bis man das abgenommene Blut nachgebildet hat, trägt man viele gesundheitliche Risiken. |
Jetzt wirst du aber ziemlich sophistisch. | Bei einer normalen Blutuntersuchung wird aber niemals soviel Blut abgenommen, dass man schäden davonträgt.
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jdf MIM-104C Nikopol

Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B
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(#1268908) Verfasst am: 15.04.2009, 17:41 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: |
Das fiele für mich allerdings schon unter bleibende Schäden, denn bis man das abgenommene Blut nachgebildet hat, trägt man viele gesundheitliche Risiken. |
Jetzt wirst du aber ziemlich sophistisch. |
Ihm ist doch bloß langweilig.
_________________
RuZZen, die: Der Teil der russischen Bevölkerung, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigt bzw unterstützt bzw durchführt.
Ceterum censeo Iulianem esse liberatum.
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jdf MIM-104C Nikopol

Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B
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(#1268910) Verfasst am: 15.04.2009, 17:43 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Sanne hat folgendes geschrieben: | Macht es für euch einen so großen Unterschied, ob ein Richter die Blutentnahme veranlaßt oder ein Polizist? |
Schon mal was von Gewaltenteilung gehört? | Wenn ein Richter eingesetzt wird, der alles abnickt, was ihm telefonisch mitgeteilt wird, ordnet de facto bereits der Polizist die Blutabnahme an.
Das eine ist legal, weil vom Gesetz gedeckt, das andere illegal, weil nicht vom Gesetz gedeckt.
Tatsächlicher Unterschied = 0. |
Du nervst.
_________________
RuZZen, die: Der Teil der russischen Bevölkerung, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigt bzw unterstützt bzw durchführt.
Ceterum censeo Iulianem esse liberatum.
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1268915) Verfasst am: 15.04.2009, 17:46 Titel: |
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jdf hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Sanne hat folgendes geschrieben: | Macht es für euch einen so großen Unterschied, ob ein Richter die Blutentnahme veranlaßt oder ein Polizist? |
Schon mal was von Gewaltenteilung gehört? | Wenn ein Richter eingesetzt wird, der alles abnickt, was ihm telefonisch mitgeteilt wird, ordnet de facto bereits der Polizist die Blutabnahme an.
Das eine ist legal, weil vom Gesetz gedeckt, das andere illegal, weil nicht vom Gesetz gedeckt.
Tatsächlicher Unterschied = 0. |
Du nervst. |
Viel geiler ist: Er hat Recht, ohne es zu merken.
Ich darf jemanden, der mich beklaut auch nicht für ein paar Jahre im Keller einsperren, der Staat allerdings schon. Dabei kann es sein, dass es so jemandem in meinem Keller viel besser ginge, als im Knast ...
Der Unterschied ist auch hier nur die Deckung durch das Gesetzt ...
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"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1268916) Verfasst am: 15.04.2009, 17:49 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | Der Unterschied ist auch hier nur die Deckung durch das Gesetzt ... |
Und das er im Knast einklagbare Rechte bzgl. seiner Behandlung hat - in deinem Keller eher nicht.
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1268920) Verfasst am: 15.04.2009, 17:54 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Rasmus hat folgendes geschrieben: | Der Unterschied ist auch hier nur die Deckung durch das Gesetzt ... |
Und das er im Knast einklagbare Rechte bzgl. seiner Behandlung hat - in deinem Keller eher nicht. |
Selbst wenn ich das irgendwie gewährleisten würde, würde es nichts ändern.
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1268923) Verfasst am: 15.04.2009, 17:56 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | Selbst wenn ich das irgendwie gewährleisten würde, würde es nichts ändern. |
Dann verstehe ich deine Aussage nicht.
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1268925) Verfasst am: 15.04.2009, 18:04 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Rasmus hat folgendes geschrieben: | Selbst wenn ich das irgendwie gewährleisten würde, würde es nichts ändern. |
Dann verstehe ich deine Aussage nicht. |
Ich darf keine Leute einsperren, die Justiz darf.
Der Unterschied ist in der tAt, dass das Gesetz dieses Vorgehen bei der Justiz deckt.
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