Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Namronia 1500+ mal Qualität!
Anmeldungsdatum: 23.01.2008 Beiträge: 1687
|
(#1270625) Verfasst am: 18.04.2009, 09:32 Titel: Kinder ohne Namen |
|
|
durch den anderen thread kam ich auf diese idee,
was ist eigentlich rechtlich, wenn eltern sich einfach weigern, ihren kindern namen zu geben?
|
|
Nach oben |
|
 |
Bravopunk Sugoi Dekai :D
Anmeldungsdatum: 08.03.2008 Beiträge: 32511
Wohnort: Woanders
|
|
Nach oben |
|
 |
Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
|
(#1270644) Verfasst am: 18.04.2009, 10:17 Titel: |
|
|
Juristen hier?
_________________ Wer nichts weiß, glaubt alles.
|
|
Nach oben |
|
 |
jdf MIM-104C Nikopol

Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B
|
(#1270660) Verfasst am: 18.04.2009, 10:46 Titel: |
|
|
GIYF
_________________
RuZZen, die: Der Teil der russischen Bevölkerung, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigt bzw unterstützt bzw durchführt.
Ceterum censeo Iulianem esse liberatum.
|
|
Nach oben |
|
 |
jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
|
(#1270704) Verfasst am: 18.04.2009, 11:35 Titel: Re: Kinder ohne Namen |
|
|
Namronia hat folgendes geschrieben: | durch den anderen thread kam ich auf diese idee,
was ist eigentlich rechtlich, wenn eltern sich einfach weigern, ihren kindern namen zu geben? |
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorname
Zitat: | Das Recht der Vornamensgebung ist nicht gesetzlich geregelt. Es handelt sich um reines Gewohnheits- und um Richterrecht. |
Zitat: | Eine Person kann mehrere Vornamen, muss aber mindestens einen Vornamen besitzen. |
Wenn die Eltern sich weigern, einen Vornamen zu vergeben, wir vermutlich das Familiengericht etc entscheiden - vielleicht einen vorläufigen Namen, den das Kind dann ggf ändern kann? Aber konkret keine Ahnung.
Zitat: | In Deutschland besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, seinen Vornamen im Nachhinein ändern zu lassen. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Namenänderungsbehörde, die entweder beim Standesamt, der Kreisverwaltung oder beim Ordnungsamt angesiedelt ist. Damit der Vorname geändert werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Zum Beispiel können ausländische Vornamen nach der Einbürgerung eingedeutscht werden, oder falls dies nicht möglich ist, neue Vornamen gewählt werden (Art. 47 EGBGB). Außerdem gibt es die Möglichkeit, den Vornamen ändern zu lassen, wenn jemand schon immer anders genannt wurde und sich mit seinem exotischen Vornamen nicht abfinden kann. |
Lustig im Wiki-Eintrag übrigens das hier:
Code: | http://de.wikipedia.org/wiki/Vorname#Deutsche_Gerichtsentscheidungen_.C3.BCber_Vornamen |
insb: "Frieden Mit Gott Allein Durch Jesus Christus (allerdings nur, weil er im Ursprungsland lange getragen wurde!)"
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
|
|
Nach oben |
|
 |
|