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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1272931) Verfasst am: 21.04.2009, 21:53 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
"erwägen" die luschen! |
Dann sollen die gefaelligst auch die katholische Kirche verklagen. Die hat naemlich Millionen von solchen Dingern ueberall hingehaengt... |
aber nicht mit klinsis visage. |
Dafuer mit einem Langhaarigen dran! Das ist noch viel schlimmer. Weisst Du denn nicht, dass man potentielle Terroristen daran erkennen kann, was sie mit ihrem Haar machen? Frag mal meinen Onkel Erwin, der weiss da bescheid....
_________________ Defund the gender police!!
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frausch Wurschtist
Anmeldungsdatum: 04.02.2009 Beiträge: 370
Wohnort: Thoiry
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(#1272977) Verfasst am: 21.04.2009, 22:18 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | ... |
Mein (fachfremnder) Eindruck bei Urteilsbegründungen ist, dass Gerichte tendenziell minimalistisch sind. Es genügt, wenn das Urteil zum vorliegenden Fall hinreichend begründet ist. Es werden nicht auch noch alle möglichen verwandten Fälle abgehandelt.
Soweit ich das Verstanden habe, fehlt zum 166, dass Meuten von aufgebrachten Christen randalierend durch die Straßen ziehen, oder?
_________________ Ich bin kein Troll, ich denke wirklich so!
Ich brauch kein Gegenargument, Ich bin ja selber dagegen (Gerhard Polt).
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22334
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(#1272990) Verfasst am: 21.04.2009, 22:38 Titel: |
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frausch hat folgendes geschrieben: | Soweit ich das Verstanden habe, fehlt zum 166, dass Meuten von aufgebrachten Christen randalierend durch die Straßen ziehen, oder? |
Zum x-ten Male: Meinem Verständnis nach nein. Etwas muss geeignet sein, eine Störung des öffentlichen Friedens herbeizuführen, nicht diese tatsächlich herbeiführen. Und das heißt mE sowohl, dass allein die Existenz einer "randalierenden Meute" nicht automatisch zu einer Strafbarkeit führt, wenn überhaupt kein Anlass fürs Sichbeleidigtfühlen und tatsächliche Spannungen in der Bevölkerung besteht, noch, dass eine Gruppe zur "randalierenden Meute" werden müsste, damit eine Strafbarkeit in Frage kommt, wenn klar ist, dass hetzerische Aussagen zu Spannungen in der Bevölkerung führen.
Das ist aber nur mein laienhaftes Verständnis, Juristen mögen mich korrigieren.
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1272991) Verfasst am: 21.04.2009, 22:38 Titel: |
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frausch hat folgendes geschrieben: |
Soweit ich das Verstanden habe, fehlt zum 166, dass Meuten von aufgebrachten Christen randalierend durch die Straßen ziehen, oder? |
Nein, die Gotteslästerung muss nur "geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören". Dazu sind noch nichtmal marodierende Christenhorden nötig, das ginge schon eher.
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neinguar Blue Note
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 3088
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(#1273008) Verfasst am: 21.04.2009, 23:00 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | Heike J hat folgendes geschrieben: | Klinsi mit Klage gescheitert.
Zitat: | Klinsmann war ... vor das Landgericht München gezogen und hatte erklärt, dass er sich als religiöser Mensch verstehe und seine beiden minderjährigen Kinder auch in diesem Sinne erziehe.
Mit der Fotomontage sei sein Persönlichkeitsrecht insbesondere in seiner religiösen Ausprägung auf das Massivste und Unerträglichste verletzt worden.
Zudem werde er auf diese Art und Weise zum Objekt und Opfer blasphemischer Angriffe auf seine eigene Person; er werde dafür benutzt, dass das Leiden Christi ins Lächerliche gezogen werde, gleichzeitig werde er selbst Hohn und Spott ausgesetzt.
Dazu stellte das Gericht fest, dass es sich um eine satirische Meinungsäußerung handele, deren Kernaussage sich nicht auf religiösem Gebiet bewegt, sondern den beruflichen Erfolg des Antragstellers als Fußballtrainer behandelt. |
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,620358,00.html |
Das heißt natürlich mal wieder: wenn die Kernaussage sich auf religiösem Gebiet bewegen würde, wäre sie rechtlich problematisch? |
Jein.
In diesem Verfahren ging es um die Klinsis Persönlichkeitsrecht, das gegen die Meinungs- und Pressefreiheit abzuwägen war. Die Aussage des Gerichts ist so ungefähr:
Klinsis religiöses Bekenntnis und seine Religionsausübung gehören, soweit er sie nicht selbst in die Öffentlichkeit zerrt, zu seiner Privatsphäre. Das ist hier mit "religiösem Gebiet" gemeint. Wenn die Karikatur einen Bezug dazu gehabt hätte, ob bei Klinsmanns daheim vor dem Essen gebetet wird oder ob Klinsi einmal die Woche zur Beichte geht oder was weiß ich, wäre der Schutz der Privatsphäre wesentlich stärker zu gewichten gewesen, und die Abwägung wäre vielleicht andersherum ausgefallen. Sie bezog sich aber erkennbar überhaupt nicht darauf, sondern auf seine Tätigkeit als Fußballtrainer, mit der er eh ständig in der Öffentlichkeit steht, deswegen überwiegt die Meinungs- und Pressefreiheit.
Der ganze Beschluss des LG München: http://www.eisenberg-koenig.de/entscheidung.php?rek=Klinsmann-Satire_der_Osterausgabe_der_taz_bleibt_zug%E4nglich&id=108&PHPSESSID=12230220956857d566c7d66276534152
_________________ Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -
Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
Zuletzt bearbeitet von neinguar am 21.04.2009, 23:20, insgesamt einmal bearbeitet |
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neinguar Blue Note
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 3088
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(#1273016) Verfasst am: 21.04.2009, 23:17 Titel: |
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frausch hat folgendes geschrieben: | Kival hat folgendes geschrieben: | ... |
Mein (fachfremnder) Eindruck bei Urteilsbegründungen ist, dass Gerichte tendenziell minimalistisch sind. Es genügt, wenn das Urteil zum vorliegenden Fall hinreichend begründet ist. Es werden nicht auch noch alle möglichen verwandten Fälle abgehandelt. |
Richtig.
frausch hat folgendes geschrieben: | Soweit ich das Verstanden habe, fehlt zum 166, dass Meuten von aufgebrachten Christen randalierend durch die Straßen ziehen, oder? |
Soweit Du was verstanden hast? Wer hat vom § 166 gesprochen? Weder in der taz noch im Spiegel steht davon etwas, und im Beschluss selbst schon gar nicht. Hier ging es um einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch. § 166 StGB ist eine Strafvorschrift.
_________________ Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -
Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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frausch Wurschtist
Anmeldungsdatum: 04.02.2009 Beiträge: 370
Wohnort: Thoiry
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(#1273022) Verfasst am: 21.04.2009, 23:29 Titel: |
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neinguar hat folgendes geschrieben: |
frausch hat folgendes geschrieben: | Soweit ich das Verstanden habe, fehlt zum 166, dass Meuten von aufgebrachten Christen randalierend durch die Straßen ziehen, oder? |
Soweit Du was verstanden hast? Wer hat vom § 166 gesprochen? Weder in der taz noch im Spiegel steht davon etwas, und im Beschluss selbst schon gar nicht. Hier ging es um einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch. § 166 StGB ist eine Strafvorschrift. |
"das" bezieht sich auf §166. Der wurde oben im Forum mal erwähnt.
Wie würde die Sache den wahrscheinlich ausgehen, wenn wirklich jemand Strafanzeige stellen würde.
_________________ Ich bin kein Troll, ich denke wirklich so!
Ich brauch kein Gegenargument, Ich bin ja selber dagegen (Gerhard Polt).
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