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Ab wann greifen Copyright Gesetze ?
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Backside
NGC 2997



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Beitrag(#1172003) Verfasst am: 05.01.2009, 19:09    Titel: Ab wann greifen Copyright Gesetze ? Antworten mit Zitat

Ich hätte mal eine Frage auf die ich bisher keine Antwort finden konnte, vielleicht kennt sich hier der ein oder andere damit aus.

Und zwar würde mich interessieren ob es z.B. legal ist einen 3 Minuten langen Ausschnitt eines 8 Minuten langen Musik-Tracks zu verwenden, also z.B. als Hintergrundmusik in einem Video, das frei zugänglich und downloadbar ist.
Gibt es also etwa eine Maximallänge, die der Ausschnitt nicht übertreten darf ? Oder fallen schon kürzeste Ausschnitte unter das Copyright ? Bei Amazon kann man ja z.B. in CD-Tracks reinhören, wobei die Probeausschnitte aber alle nur 30 Sekunden lang sind.

Und wie verhält es sich mit Bildern ? Gelten hier Bildausschnitte auch schon als rechtswiedrig ? Oder was passiert wenn ich ein Graustufenbild draus mache ? Ist es denn "mein Edit" oder fällt es immernoch unter das Copyright ?

Wäre für Aufklärung dankbar!
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1172013) Verfasst am: 05.01.2009, 19:22    Titel: Re: Ab wann greifen Copyright Gesetze ? Antworten mit Zitat

Backside hat folgendes geschrieben:
Ich hätte mal eine Frage auf die ich bisher keine Antwort finden konnte, vielleicht kennt sich hier der ein oder andere damit aus.

Und zwar würde mich interessieren ob es z.B. legal ist einen 3 Minuten langen Ausschnitt eines 8 Minuten langen Musik-Tracks zu verwenden, also z.B. als Hintergrundmusik in einem Video, das frei zugänglich und downloadbar ist.


"frei zugänglich und downloadbar" ist völlig irrelevant.

Zitat:
Gibt es also etwa eine Maximallänge, die der Ausschnitt nicht übertreten darf ? Oder fallen schon kürzeste Ausschnitte unter das Copyright ? Bei Amazon kann man ja z.B. in CD-Tracks reinhören, wobei die Probeausschnitte aber alle nur 30 Sekunden lang sind.


Amazon wird das mit den Distributoren geklärt haben.

Zitat:
Und wie verhält es sich mit Bildern ? Gelten hier Bildausschnitte auch schon als rechtswiedrig ? Oder was passiert wenn ich ein Graustufenbild draus mache ? Ist es denn "mein Edit" oder fällt es immernoch unter das Copyright ?

Wäre für Aufklärung dankbar!


Erstens, in Deutschland gibt es überhaupt kein Copyright.

Zweitens, ein Bild in Graustufen umzuwandeln stellt mit Sicherheit keine künstlerische Leistrung dar, Du schaffst also kein neues Werk, also: Nein.
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Shadaik
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Beitrag(#1172014) Verfasst am: 05.01.2009, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Umsetzung in Graustufen ist definitiv nicht genug, um als eigene Schöpfung durchzugehen.

was die Musik angeht, so kannst du dich mal auf der webseite der GEMA umschauen, die für die Vergabe von Musikrechten zuständig ist. Die haben einen Lizenzshop, über den man beispielsweise für eine Pauschale Musikrechte für Podcasts erwerben kann. Grundsätzlich ist Hintergrundmusik lizenzpflichtig.
Amazon ist hier in einer Sonderposition, weil sie ein Händler sind und ihre Testmöglichkeit daher von der Industrie als absatzförderndes Mittel akzeptiert wird.
Grade bei Musik ist Vorsicht geboten - die GEMA und ihre internationalen Kollegen (vor allem die amerikanische RIAA) sind zwar nicht so allgegenwärtig wie die GEZ, aber sie kommen direkt dahinter.
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Backside
NGC 2997



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Wohnort: Sirius

Beitrag(#1172053) Verfasst am: 05.01.2009, 20:03    Titel: Re: Ab wann greifen Copyright Gesetze ? Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

"frei zugänglich und downloadbar" ist völlig irrelevant.

Inwiefern ? Bei privater Nutzung kann mir doch wohl kaum Jemand was ankreiden.


Rasmus hat folgendes geschrieben:

Erstens, in Deutschland gibt es überhaupt kein Copyright.

Hö ?? Was denn ?

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Zweitens, ein Bild in Graustufen umzuwandeln stellt mit Sicherheit keine künstlerische Leistrung dar, Du schaffst also kein neues Werk, also: Nein.

Es ging mir eigentlich weniger um die künstlerische Leistung als darum, dass das Graustufenbild nicht mehr mit dem Original identisch ist. Also farblich zumindest ... d.h. das Original kann daraus nicht mehr rekonsturiert werden.
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Shadaik
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Beitrag(#1172060) Verfasst am: 05.01.2009, 20:08    Titel: Re: Ab wann greifen Copyright Gesetze ? Antworten mit Zitat

Backside hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

"frei zugänglich und downloadbar" ist völlig irrelevant.

Inwiefern ? Bei privater Nutzung kann mir doch wohl kaum Jemand was ankreiden.

veröffentlichungen sind keine private Nutzung.


Zitat:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Erstens, in Deutschland gibt es überhaupt kein Copyright.

Hö ?? Was denn ?

Urheberrecht.

Zitat:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Zweitens, ein Bild in Graustufen umzuwandeln stellt mit Sicherheit keine künstlerische Leistrung dar, Du schaffst also kein neues Werk, also: Nein.

Es ging mir eigentlich weniger um die künstlerische Leistung als darum, dass das Graustufenbild nicht mehr mit dem Original identisch ist. Also farblich zumindest ... d.h. das Original kann daraus nicht mehr rekonsturiert werden.

Dem Urheberrecht geht es bei Fragen der Legalität der Wiedergabe/Verbreitung allerdings um künstlerische Leistung.
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Rasmus
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Beitrag(#1172063) Verfasst am: 05.01.2009, 20:09    Titel: Re: Ab wann greifen Copyright Gesetze ? Antworten mit Zitat

Backside hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

"frei zugänglich und downloadbar" ist völlig irrelevant.

Inwiefern ? Bei privater Nutzung kann mir doch wohl kaum Jemand was ankreiden.


Noch so ein beliebtes Missverständnis.

Was glaubst Du, ist "private" Nutzung?

Zitat:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Erstens, in Deutschland gibt es überhaupt kein Copyright.

Hö ?? Was denn ?


Wir haben Urheberrechte. Anders als z.B. das Amerikanische Copyright sind Urheberrechte nicht (bzw. nur durch Tod) übertragbar.

Zitat:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Zweitens, ein Bild in Graustufen umzuwandeln stellt mit Sicherheit keine künstlerische Leistrung dar, Du schaffst also kein neues Werk, also: Nein.

Es ging mir eigentlich weniger um die künstlerische Leistung als darum, dass das Graustufenbild nicht mehr mit dem Original identisch ist. Also farblich zumindest ... d.h. das Original kann daraus nicht mehr rekonsturiert werden.
[/quote]

Und mir ging es darum, daß das völlig egal ist. Oder meinst du es wäre legal, CDs im MP3-Format zu rippen und zu verkaufen, nur weil es nicht möglich ist, aus dem mp3 wieder die Daten der CD zu rekonstruieren?
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Madhatter
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Beitrag(#1172069) Verfasst am: 05.01.2009, 20:15    Titel: Re: Ab wann greifen Copyright Gesetze ? Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Zweitens, ein Bild in Graustufen umzuwandeln stellt mit Sicherheit keine künstlerische Leistrung dar, Du schaffst also kein neues Werk, also: Nein.


Auch eine künstlerisch wertvolle Bearbeitung würde das Urheberrecht nicht umgehen. Sie fällt unter das Verwertungsrecht des Schöpfers.

Die kreative Leistung ist nur bei der Frage relevant ob ein Werk schützenswert ist oder nicht, also ob die nötige Schöpfungshöhe erreicht ist.

Bei Musik kann man davon ausgehen, dass dies der Fall ist.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
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Beitrag(#1172103) Verfasst am: 05.01.2009, 20:39    Titel: Re: Ab wann greifen Copyright Gesetze ? Antworten mit Zitat

Madhatter hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Zweitens, ein Bild in Graustufen umzuwandeln stellt mit Sicherheit keine künstlerische Leistrung dar, Du schaffst also kein neues Werk, also: Nein.


Auch eine künstlerisch wertvolle Bearbeitung würde das Urheberrecht nicht umgehen. Sie fällt unter das Verwertungsrecht des Schöpfers.


Sicher?

Wikipedia sagt, daß Verwertungsrecht bezöge sich auf Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Ausstellungsrecht.

Wenn ich ein Original hinreichend (!) bearbeite sehe ich die Rechte des Urhebers jetzt pauschal nicht verletzt. Aber da muss ich dann echt raten, weil ich mit sowas nie zu tun habe.
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Madhatter
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Beiträge: 113

Beitrag(#1172133) Verfasst am: 05.01.2009, 21:02    Titel: Re: Ab wann greifen Copyright Gesetze ? Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Madhatter hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Zweitens, ein Bild in Graustufen umzuwandeln stellt mit Sicherheit keine künstlerische Leistrung dar, Du schaffst also kein neues Werk, also: Nein.


Auch eine künstlerisch wertvolle Bearbeitung würde das Urheberrecht nicht umgehen. Sie fällt unter das Verwertungsrecht des Schöpfers.


Sicher?


Die Verarbeitung und Manipulation von Bildern ist ein Hobby von mir. Daher habe ich mich zwangsweise mit diesem Thema befasst - ich bin mir relativ sicher. Konkrete Quellen habe ich allerdings nicht parat und auch keine Ausbildung in Medienrecht im Rücken.

Wenn ich mich recht erinnere, wird eine Bearbeitung von geschütztem Material erst unproblematisch, wenn das Original nicht mehr erkennbar ist. Nachvollziehbar...

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Wikipedia sagt, daß Verwertungsrecht bezöge sich auf Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Ausstellungsrecht.


Wikipedia hat folgendes geschrieben:

Dem Urheber wird das Recht der Verwertung seines Werkes zugebilligt: Dieses umfasst Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe und Bearbeitung des Werkes.
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Shadaik
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Beitrag(#1172595) Verfasst am: 06.01.2009, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, im deutschen Urheberrechtsgesetz habe ich tatsächlich nichts dazu gefunden, da müsste man wen fragen, der sich mit konkreten urteilen auskennt. Das amerikanische Copyright (bzw. die rechtssprechung bezüglich des 1st Amendment der US-Verfassung) hat ein Recht auf Satire, das solche abgeleiteten Werke ab und zu schützt.
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Rasmus
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Beiträge: 17559

Beitrag(#1172665) Verfasst am: 06.01.2009, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Hmm, im deutschen Urheberrechtsgesetz habe ich tatsächlich nichts dazu gefunden, da müsste man wen fragen, der sich mit konkreten urteilen auskennt. Das amerikanische Copyright (bzw. die rechtssprechung bezüglich des 1st Amendment der US-Verfassung) hat ein Recht auf Satire, das solche abgeleiteten Werke ab und zu schützt.


Da gibt es auch die fair-use Klausel, d.h. ich darf z.B. zitieren, etc.
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Rasmus
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Beiträge: 17559

Beitrag(#1172669) Verfasst am: 06.01.2009, 12:57    Titel: Re: Ab wann greifen Copyright Gesetze ? Antworten mit Zitat

Madhatter hat folgendes geschrieben:
Die Verarbeitung und Manipulation von Bildern ist ein Hobby von mir. Daher habe ich mich zwangsweise mit diesem Thema befasst - ich bin mir relativ sicher. Konkrete Quellen habe ich allerdings nicht parat und auch keine Ausbildung in Medienrecht im Rücken.

Wenn ich mich recht erinnere, wird eine Bearbeitung von geschütztem Material erst unproblematisch, wenn das Original nicht mehr erkennbar ist. Nachvollziehbar...


Das sowieso.

Aber ich steige genau an dem Punkt aus, wo die Nachbearbeitung so weit geht, daß man (mit einem großen Maß an Großzügigkeit) in Erwägung ziehen könnte, von einem eigenen Werk zu sprechen, d.h. das ist genu der Bereich, wo ich so gar nicht mehr bescheid weiß.
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Agnost
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Beiträge: 5618

Beitrag(#1172693) Verfasst am: 06.01.2009, 13:36    Titel: Re: Ab wann greifen Copyright Gesetze ? Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Madhatter hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Zweitens, ein Bild in Graustufen umzuwandeln stellt mit Sicherheit keine künstlerische Leistrung dar, Du schaffst also kein neues Werk, also: Nein.


Auch eine künstlerisch wertvolle Bearbeitung würde das Urheberrecht nicht umgehen. Sie fällt unter das Verwertungsrecht des Schöpfers.


Sicher?

Wikipedia sagt, daß Verwertungsrecht bezöge sich auf Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Ausstellungsrecht.

Wenn ich ein Original hinreichend (!) bearbeite sehe ich die Rechte des Urhebers jetzt pauschal nicht verletzt. Aber da muss ich dann echt raten, weil ich mit sowas nie zu tun habe.


Gerade dann verletzt du die Urheberrechte, denn du "verwässerst" damit seine Werksintention.

Wenn du z.Bsp. ein Rammsteinstück live auf der Bühne spielst, dann genügt es diese Aufführung der GEMA zu melden und die Royalitys zu bezahlen, änderst du aber den Text brauchst du das Einverständnis des Künstlers oder seines Verlages.

Agnost
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1172706) Verfasst am: 06.01.2009, 13:54    Titel: Re: Ab wann greifen Copyright Gesetze ? Antworten mit Zitat

Agnost hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Madhatter hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Zweitens, ein Bild in Graustufen umzuwandeln stellt mit Sicherheit keine künstlerische Leistrung dar, Du schaffst also kein neues Werk, also: Nein.


Auch eine künstlerisch wertvolle Bearbeitung würde das Urheberrecht nicht umgehen. Sie fällt unter das Verwertungsrecht des Schöpfers.


Sicher?

Wikipedia sagt, daß Verwertungsrecht bezöge sich auf Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Ausstellungsrecht.

Wenn ich ein Original hinreichend (!) bearbeite sehe ich die Rechte des Urhebers jetzt pauschal nicht verletzt. Aber da muss ich dann echt raten, weil ich mit sowas nie zu tun habe.


Gerade dann verletzt du die Urheberrechte, denn du "verwässerst" damit seine Werksintention.

Wenn du z.Bsp. ein Rammsteinstück live auf der Bühne spielst, dann genügt es diese Aufführung der GEMA zu melden und die Royalitys zu bezahlen, änderst du aber den Text brauchst du das Einverständnis des Künstlers oder seines Verlages.

Agnost


Das überrascht mich dann aber. Lässt sich das nachlesen? (Ich zweifele das nicht an, aber bin neugierig)
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Shadaik
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Wohnort: MG

Beitrag(#1172707) Verfasst am: 06.01.2009, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Hmm, im deutschen Urheberrechtsgesetz habe ich tatsächlich nichts dazu gefunden, da müsste man wen fragen, der sich mit konkreten urteilen auskennt. Das amerikanische Copyright (bzw. die rechtssprechung bezüglich des 1st Amendment der US-Verfassung) hat ein Recht auf Satire, das solche abgeleiteten Werke ab und zu schützt.


Da gibt es auch die fair-use Klausel, d.h. ich darf z.B. zitieren, etc.
Die gibt es hier allerdings auch.
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Mahone
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Anmeldungsdatum: 22.12.2008
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Beitrag(#1172769) Verfasst am: 06.01.2009, 14:40    Titel: Re: Ab wann greifen Copyright Gesetze ? Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:


Das überrascht mich dann aber. Lässt sich das nachlesen? (Ich zweifele das nicht an, aber bin neugierig)


http://www.irights.info/

War nach längerem Suchen damals so die informativste Seite die ich zu dem Thema gefunden habe.

Das mit diesem "fair use" ist tatsächlich eine sehr schwammige Sache, und ich hab auch ewig gesucht und noch nie was gefunden was da klare Aussagen gemacht hätte.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1172778) Verfasst am: 06.01.2009, 14:46    Titel: Re: Ab wann greifen Copyright Gesetze ? Antworten mit Zitat

Mahone hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:


Das überrascht mich dann aber. Lässt sich das nachlesen? (Ich zweifele das nicht an, aber bin neugierig)


http://www.irights.info/

War nach längerem Suchen damals so die informativste Seite die ich zu dem Thema gefunden habe.

Das mit diesem "fair use" ist tatsächlich eine sehr schwammige Sache, und ich hab auch ewig gesucht und noch nie was gefunden was da klare Aussagen gemacht hätte.


Cool, danke.

http://www.irights.info/index.php?id=409
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Reza
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Beiträge: 4188

Beitrag(#1173262) Verfasst am: 06.01.2009, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Außer bei Satire, Persiflage, Parodie, also ein neues Werk inspiriert von einem alten, dann ist die Benutzung frei.
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Agnost
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Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 5618

Beitrag(#1173640) Verfasst am: 07.01.2009, 05:55    Titel: Re: Ab wann greifen Copyright Gesetze ? Antworten mit Zitat

Agnost hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Madhatter hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Zweitens, ein Bild in Graustufen umzuwandeln stellt mit Sicherheit keine künstlerische Leistrung dar, Du schaffst also kein neues Werk, also: Nein.


Auch eine künstlerisch wertvolle Bearbeitung würde das Urheberrecht nicht umgehen. Sie fällt unter das Verwertungsrecht des Schöpfers.


Sicher?

Wikipedia sagt, daß Verwertungsrecht bezöge sich auf Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Ausstellungsrecht.

Wenn ich ein Original hinreichend (!) bearbeite sehe ich die Rechte des Urhebers jetzt pauschal nicht verletzt. Aber da muss ich dann echt raten, weil ich mit sowas nie zu tun habe.


Gerade dann verletzt du die Urheberrechte, denn du "verwässerst" damit seine Werksintention.

Wenn du z.Bsp. ein Rammsteinstück live auf der Bühne spielst, dann genügt es diese Aufführung der GEMA zu melden und die Royalitys zu bezahlen, änderst du aber den Text brauchst du das Einverständnis des Künstlers oder seines Verlages.

Agnost


Ich hab das "Al freso" geschrieben, aber unterdessen haben ja andere präzisiert was ich geschrieben habe.

Ich kenne mich vor allem beim musikalischem Urherberecht ein bisschen aus und verweise dich auf BMI, ASCAP, GEMA und SUISA.

Urheberrecht und Patentrecht ist ein Feld voller Fussangeln.

Agnost
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Mahone
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Anmeldungsdatum: 22.12.2008
Beiträge: 842
Wohnort: Munich

Beitrag(#1173693) Verfasst am: 07.01.2009, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Aber zum Problem:

Nimm einfach Sachen unter creative-commons-lizenz.
Da gibts inzwischen ne ganze Menge.
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#1270031) Verfasst am: 17.04.2009, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

dpa hat folgendes geschrieben:
Vier Betreiber der Internet-Tauschbörse The Pirate Bay müssen wegen Verletzung des Urheberrechts für jeweils ein Jahr ins Gefängnis. Dieses Urteil sprach ein schwedisches Gericht am Freitag in Stockholm.

Außerdem müssen die Verurteilten umgerechnet 2,7 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Über die Internetserver von Pirate Bay konnten Nutzer kostenlos Raubkopien von Filmen, Musik und Computerprogrammen tauschen und herunterladen. Dagegen hatten unter anderen die schwedischen Schriftsteller Henning Mankell und Per Olov Enquist geklagt.

Der Ausgang des Prozesses in Schweden gilt als international wegweisend, da Pirate Bay die weltweit größte Tauschbörse dieser Art ist.
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AntagonisT
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Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#1270038) Verfasst am: 17.04.2009, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1270040) Verfasst am: 17.04.2009, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

AntagonisT hat folgendes geschrieben:
fuck


erste Instanz und nicht rechtskräftig.

Aber: Ja.
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reign
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Beiträge: 1880

Beitrag(#1270521) Verfasst am: 17.04.2009, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Aber einen Mix (copyright-eter Musik) a la DJ kann man machen und frei distribuieren.
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Kramer
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Beiträge: 30878

Beitrag(#1270523) Verfasst am: 17.04.2009, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

reign hat folgendes geschrieben:
Aber einen Mix (copyright-eter Musik) a la DJ kann man machen und frei distribuieren.


Nicht ohne Genehmigung des Urhebers.
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Shadaik
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Beitrag(#1270894) Verfasst am: 18.04.2009, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
reign hat folgendes geschrieben:
Aber einen Mix (copyright-eter Musik) a la DJ kann man machen und frei distribuieren.


Nicht ohne Genehmigung des Urhebers.
Kommt drauf an, wie stark es bearbeitet wurde. Allerdings gibt es da keinen belastbaren Richtwert.
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Ruppig
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Beitrag(#1273190) Verfasst am: 22.04.2009, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

sowas wie das Fair Use - Prinzip gibt es in Deutschland leider nicht.
Zitat:
"Fair use is a doctrine in United States copyright law that allows limited use of copyrighted material without requiring permission from the rights holders, such as use for scholarship or review."
Wikipedia

Es gibt wohl ein eingeschränktes Zitatrecht bei Schriftwerken in D.

Um auf diesen Wahnsinn aufmerksam zu machen, hat der Komponist Johannes Kreidler mal ein 33 Sekunden Musikwerk mit 70200 Fremdzitaten bei der GEMA angemeldet. zynisches Grinsen

Um legal zu bleiben, solltest du nur CC-Lizenzen benutzen. Aber auch da gibt es Einschränkungen.
Das sagen dir dann die Symbole.
Für Musik wirst du bei http://www.jamendo.com bestimmt fündig Smilie
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<b><a href="http://www.youtube.com/watch?v=JZTotLErnhw" target="_blank">You're WRONG Bill!!!</a></b>
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Shadaik
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Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1273435) Verfasst am: 22.04.2009, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ruppig hat folgendes geschrieben:
Hi,

sowas wie das Fair Use - Prinzip gibt es in Deutschland leider nicht.
Zitat:
"Fair use is a doctrine in United States copyright law that allows limited use of copyrighted material without requiring permission from the rights holders, such as use for scholarship or review."
Wikipedia

Es gibt wohl ein eingeschränktes Zitatrecht bei Schriftwerken in D.

Doch, gibt es, ist nur wesentlich genauer definiert und es gibt keinen einzigen umfassenden begriff, sondern eine ganze Reihe von Fällen: http://de.wikipedia.org/wiki/Schranken_des_Urheberrechts
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Ragmaanir
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Beitrag(#1274101) Verfasst am: 23.04.2009, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

SPON: Pirate-Bay-Richter soll befangen sein
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Dieser Post enthält die unumstößliche, objektive Wahrheit.
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Ruppig
Frag lieber mich!



Anmeldungsdatum: 21.04.2009
Beiträge: 12

Beitrag(#1274942) Verfasst am: 24.04.2009, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ragmaanir hat folgendes geschrieben:
SPON: Pirate-Bay-Richter soll befangen sein


Warum bin ich nicht überrascht?
_________________
<b><a href="http://www.youtube.com/watch?v=JZTotLErnhw" target="_blank">You're WRONG Bill!!!</a></b>
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