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Großbritannien: Gerichtsurteile im Internet
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Sollten Gerichtsurteile im Internet einsehbar sein?
Nein
53%
 53%  [ 16 ]
Ja
13%
 13%  [ 4 ]
Ja (mit Einschränkungen)
33%
 33%  [ 10 ]
Andere Antwort
0%
 0%  [ 0 ]
Stimmen insgesamt : 30

Autor Nachricht
Ragmaanir
Fieser Necessitator



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 833
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1278481) Verfasst am: 29.04.2009, 18:41    Titel: Großbritannien: Gerichtsurteile im Internet Antworten mit Zitat

Gulli: Verurteilungen bald im Internet hat folgendes geschrieben:
In Großbritannien sollen Straftaten und die verhängten Urteile in Zukunft ins Internet gestellt werden.

Diese Maßnahme gehört zu einem umfangreichen Maßnahmenpaket, das Justizminister Jack Straw heute vorstellte. Anhand der Informationen auf der Website sollen Bürger feststellen können, welche Einbrecher, Räuber und andere Kriminelle in ihrer Gegend vor Gericht standen und welche Strafen gegen diese verhängt wurden.


Was haltet ihr davon?
Im Prinzip halte ich es für keine so schlechte Idee, aber ich habe starke Bedenken bezüglich des Datenschutzes.
_________________
Dieser Post enthält die unumstößliche, objektive Wahrheit.
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atheist666
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1278501) Verfasst am: 29.04.2009, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ehrlich gesagt: Gar nichts !
Gegenfrage: Warum nicht gleich wieder den Pranger einführen ? Geraden wir jetzt in´s high tec Mittelalter ?
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1278798) Verfasst am: 29.04.2009, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Da Gerichtsverhandlungen inklusive der Urteilsverkuendung in aller Regel oeffentlich sind, laesst sich rein rechtlich nichts dagegen sagen die Urteile ueber die Medien zu verbreiten, egal ob Zeitung oder internet.

Ob es nun unbedingt moralisch zu rechtfertigen ist, muss man sich zumindest im jeweiligen Einzelfall anschauen. Insbesondere, wenn mit einer tendenzioesen Auswahl der verbreiteten Gerichtsentscheidungen Politik gemacht werden soll, wird's recht schnell recht anruechig.

In unserer Lokalzeitung "Queen Charlotte Observer" werden uebrigens saemtliche Urteile, die auf Haida Gwaii gesprochen werden, mit Namen, Straftat und Strafmass veroeffentlicht (ausgenommen sind jugendliche Straftaeter, deren Namen und Foto wegen besonderer Bestimmungen fuer jugendliche Delinquenten nicht veroeffentlicht werden duerfen). Da hier keine Auswahl vorgenommen wird, finde ich an dieser Praxis auch nichts zu beanstanden. An diese Informationen koennte schliesslich auch jeder so kommen, wenn er sich die Muehe macht zum Gerichtsschreiber zu gehen und sein Recht auf Einsicht der oeffentlichen Gerichtsakten auszuueben. Nicht akzeptabel waere hier fuer mich z.B., wenn man ausschliesslich Urteile gegen Nachkommen der Ureinwohner veroeffentlichen wuerde und nicht solche gegen Leute "mit Migrationshintergrund", wie das schoen auf neudeutsch heisst, oder umgekehrt.

Gruss, Bernie
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Defund the gender police!! Let's Rock
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Critic
oberflächlich



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16339
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#1278904) Verfasst am: 30.04.2009, 00:56    Titel: Antworten mit Zitat

Als in GB eine berüchtigte Boulevardzeitung einmal eine solche Liste angeblicher "Kinderschänder" veröffentlichte, löste das ein Kesseltreiben aus, bei dem eine Person gelyncht wurde, nur weil sie zufällig einer der stigmatisierten Personen ähnlich sah, und ein Täter, der seine Strafe lange abgebüßt hatte, hängte sich auf, weil er sein Leben damit endgültig ruiniert sah. Und wenn in den USA jemand erfährt, daß ein Straftäter in der Umgebung lebt, dann wird gleich auch der Mob, pardon, die "Bürgerinitiative"/die "besorgten Eltern" aktiv. Mit dem Resultat, daß Personen, die ihre Strafe verbüßt haben, schließlich niemand wiederhaben/resozialisieren will. Das Vorhandensein solcher Listen führt also zur Ausgrenzung. Und wer nicht eingebunden ist, bei dem steigt die Wahrscheinlichkeit, wieder zum Täter zu werden. Wenn überhaupt, dann sollten solche Listen höchstens der Polizei zugänglich sein, denn es ist ja nicht Aufgabe der Bürger, "das Recht" in ihre Hand zu nehmen. Und selbst da besteht ja die Gefahr, daß "besorgte Bürger" irgendetwas spitz kriegen, wenn etwa mal wieder etwas passiert und die Polizei die "üblichen Verdächtigen" nach ihren Alibis befragt.
_________________
"Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"

Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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atheist666
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1278908) Verfasst am: 30.04.2009, 01:18    Titel: Antworten mit Zitat

Critic hat folgendes geschrieben:
Als in GB eine berüchtigte Boulevardzeitung einmal eine solche Liste angeblicher "Kinderschänder" veröffentlichte, löste das ein Kesseltreiben aus, bei dem eine Person gelyncht wurde, nur weil sie zufällig einer der stigmatisierten Personen ähnlich sah, und ein Täter, der seine Strafe lange abgebüßt hatte, hängte sich auf, weil er sein Leben damit endgültig ruiniert sah. Und wenn in den USA jemand erfährt, daß ein Straftäter in der Umgebung lebt, dann wird gleich auch der Mob, pardon, die "Bürgerinitiative"/die "besorgten Eltern" aktiv. Mit dem Resultat, daß Personen, die ihre Strafe verbüßt haben, schließlich niemand wiederhaben/resozialisieren will. Das Vorhandensein solcher Listen führt also zur Ausgrenzung. Und wer nicht eingebunden ist, bei dem steigt die Wahrscheinlichkeit, wieder zum Täter zu werden. Wenn überhaupt, dann sollten solche Listen höchstens der Polizei zugänglich sein, denn es ist ja nicht Aufgabe der Bürger, "das Recht" in ihre Hand zu nehmen. Und selbst da besteht ja die Gefahr, daß "besorgte Bürger" irgendetwas spitz kriegen, wenn etwa mal wieder etwas passiert und die Polizei die "üblichen Verdächtigen" nach ihren Alibis befragt.


Ausrufezeichen

Das sollte sich mal BB hinter die Ohren schreiben !

Wen geht es etwas an, wenn jemand ein anderes Leben beginnen will, niemanden !
Man BB, seit wann präferierst Du das MA Mit den Augen rollen
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1278931) Verfasst am: 30.04.2009, 07:22    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Critic hat folgendes geschrieben:
Als in GB eine berüchtigte Boulevardzeitung einmal eine solche Liste angeblicher "Kinderschänder" veröffentlichte, löste das ein Kesseltreiben aus, bei dem eine Person gelyncht wurde, nur weil sie zufällig einer der stigmatisierten Personen ähnlich sah, und ein Täter, der seine Strafe lange abgebüßt hatte, hängte sich auf, weil er sein Leben damit endgültig ruiniert sah. Und wenn in den USA jemand erfährt, daß ein Straftäter in der Umgebung lebt, dann wird gleich auch der Mob, pardon, die "Bürgerinitiative"/die "besorgten Eltern" aktiv. Mit dem Resultat, daß Personen, die ihre Strafe verbüßt haben, schließlich niemand wiederhaben/resozialisieren will. Das Vorhandensein solcher Listen führt also zur Ausgrenzung. Und wer nicht eingebunden ist, bei dem steigt die Wahrscheinlichkeit, wieder zum Täter zu werden. Wenn überhaupt, dann sollten solche Listen höchstens der Polizei zugänglich sein, denn es ist ja nicht Aufgabe der Bürger, "das Recht" in ihre Hand zu nehmen. Und selbst da besteht ja die Gefahr, daß "besorgte Bürger" irgendetwas spitz kriegen, wenn etwa mal wieder etwas passiert und die Polizei die "üblichen Verdächtigen" nach ihren Alibis befragt.


Ausrufezeichen

Das sollte sich mal BB hinter die Ohren schreiben !


Wieso? Genau das meine ich damit, wenn ich davon spreche eine tendentioese Auswahl zu treffen mit dem Ziel Politik zu machen und das ausdruecklich nicht befuerworte!

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Wen geht es etwas an, wenn jemand ein anderes Leben beginnen will, niemanden !
Man BB, seit wann präferierst Du das MA Mit den Augen rollen


Seit wann praeferierst Du Geheimniskraemerei anstatt Oeffentlichkeit im Gerichtswesen? Gerichtsurteile sind oeffentlich und keine Privatangelegenheit und das hat gute Gruende...

Gruss, Bernie
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Defund the gender police!! Let's Rock
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Testirossi
Gnostiker



Anmeldungsdatum: 12.08.2008
Beiträge: 741
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Beitrag(#1279051) Verfasst am: 30.04.2009, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Genau, Gerichtsurteile sind im Prinzip öffentlich und auch die Begründung und die Namen (ausser bei Minderjährigen) und wenn prinzipiell alle Gerichtsurteile im Nezt veröffentlicht werden, ist dagegen auch aus meiner Sicht nix einzuwenden.
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Yogosh
Leisetreter ...und Klugscheisser



Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 2170
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1279057) Verfasst am: 30.04.2009, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Testirossi hat folgendes geschrieben:
Genau, Gerichtsurteile sind im Prinzip öffentlich und auch die Begründung und die Namen (ausser bei Minderjährigen) und wenn prinzipiell alle Gerichtsurteile im Nezt veröffentlicht werden, ist dagegen auch aus meiner Sicht nix einzuwenden.


Das war auch mein erster Gedanke. Aber die Möglichkeit, diese Liste automatisch nach Straftat und Lokalität zu durchsuchen (und im Lokalteil der Bild zu veröffentlichen) lässt mich dann doch etwas zögern.
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Testirossi
Gnostiker



Anmeldungsdatum: 12.08.2008
Beiträge: 741
Wohnort: jwd

Beitrag(#1279065) Verfasst am: 30.04.2009, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Yogosh hat folgendes geschrieben:
Testirossi hat folgendes geschrieben:
Genau, Gerichtsurteile sind im Prinzip öffentlich und auch die Begründung und die Namen (ausser bei Minderjährigen) und wenn prinzipiell alle Gerichtsurteile im Nezt veröffentlicht werden, ist dagegen auch aus meiner Sicht nix einzuwenden.


Das war auch mein erster Gedanke. Aber die Möglichkeit, diese Liste automatisch nach Straftat und Lokalität zu durchsuchen (und im Lokalteil der Bild zu veröffentlichen) lässt mich dann doch etwas zögern.

Diese Möglichkeit des selektiven Bildzeitungsberichtes besteht doch schon jetzt, ohne die Veröffentlichung im Internet. Und es wird auch so gehandhabt: Gerichtsurteile dürfen, wenn sie frisch sind, bei Volljährigen mit Namen usw. prinzipiell veröffentlicht werden.

Was ich dabei verurteile, ist eine selektive Veröffentlichung, zwecks Stimmungsmache usw. , die übrigens auch heute bei uns praktiziert wird.
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Yogosh
Leisetreter ...und Klugscheisser



Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 2170
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1279077) Verfasst am: 30.04.2009, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Testirossi hat folgendes geschrieben:
Was ich dabei verurteile, ist eine selektive Veröffentlichung, zwecks Stimmungsmache usw. , die übrigens auch heute bei uns praktiziert wird.


Aber genau die würde doch durch eine Internetveröffentlichung sehr erleichtert, vielleicht sogar automatisierbar. Transparenz und prinzipielle Öffentlichkeit muss ja nicht gleich eine per Internet zugängliche Datenbank bedeuten.
Die ist zwar auch heute schon möglich, aber es müsste sie erst mal jemand erstellen und vor allem die Daten alle manuell einpflegen. Die Arbeit müssen die Gerichte ja nicht unbedingt übernehmen.
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Testirossi
Gnostiker



Anmeldungsdatum: 12.08.2008
Beiträge: 741
Wohnort: jwd

Beitrag(#1279087) Verfasst am: 30.04.2009, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Yogosh hat folgendes geschrieben:
Testirossi hat folgendes geschrieben:
Was ich dabei verurteile, ist eine selektive Veröffentlichung, zwecks Stimmungsmache usw. , die übrigens auch heute bei uns praktiziert wird.


Aber genau die würde doch durch eine Internetveröffentlichung sehr erleichtert, ...

Ja, für die Laien.
Zugegeben, ein (unnötiger?) Anreiz.

Wer dabei Einzelpersonen herausgreift, um diese zu dissen, muss dann auch die Antwort vertragen können, denn niemand ist ohne "dunkle Stellen" ...
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11519

Beitrag(#1279127) Verfasst am: 30.04.2009, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Gar nichts halte ich davon, da respektive der hier vorliegenden Rechtsgüterabwägung unverhältnismäßig. Öffentlichkeit von Verhandlung und Urteilen sollte der Kontrolle der Gerichte dienen und nicht der Kontrolle der Täter. Dass ein Internetpranger einen irgendwie besseren Beitrag zur Kontrolle der Gerichte leisten könnte, der eine weitere Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Verurteilten über das bisherige Maß hinaus rechtfertigen würde, kann ich nicht erkennen.
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posted by Babyface
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1279199) Verfasst am: 30.04.2009, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Testirossi hat folgendes geschrieben:
Genau, Gerichtsurteile sind im Prinzip öffentlich und auch die Begründung und die Namen (ausser bei Minderjährigen) und wenn prinzipiell alle Gerichtsurteile im Nezt veröffentlicht werden, ist dagegen auch aus meiner Sicht nix einzuwenden.

Ja, das klingt zunächst mal unglaublich gerecht und gleichbehandlerisch.

Aber: die Öffentlichkeit von Gerichtsentscheidungen dient der Transparenz unseres Rechtssystems. Ihr Zweck ist nicht die Anprangerung des Angeklagten, sondern die Überwachung der Judikative durch die Öffentlichkeit.

Es besteht aber ein ganz erheblicher Unterschied zwischen der prinzipiellen „Öffentlichkeit” einer Gerichtsentscheidung einerseits und deren „Veröffentlichung“ in einem Massenmedium. Letzteres kann nämlich überhaupt nichts anderem dienen als der Anprangerung der Verurteilten, bzw. der Umsatzsteigerung der Regenbogenpresse bzw. der Profilierung von Politikern. Und zu nichts anderem.

Wer jetzt ankommt mit dem Argument „Aber wenn ein ‚Kinderschänder‘ in meine Wohngegend zieht, dann will ich doch wissen, ob meine Kinder sicher sind!“: Wenn jemand nach der Abbüßung seiner Haftstrafe weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt, dann gehört der Betreffende in Sicherungsverwahrung. Wenn er keine Gefahr darstellt, dann hat euch das rein gar nichts anzugehen.

Wenn also das Argument sein soll: „Gerichtsurteile sind doch eh öffentlich, also kann man sie auch gleich in Massenmedien veröffentlichen.“, dann meine ich: es gehört eher die Öffentlichkeit bei sämtlichen Gerichtsverhandlungen ausgeschlossen, als dass Gerichtsurteile per se in Massenmedien veröffentlicht werden sollten.
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1279201) Verfasst am: 30.04.2009, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Gerichtsurteile bereits heute in nicht anonymisierter Form eingesehen werden können und somit in dieser Hinsicht für Transparenz gesorgt ist, dann frage ich mich, welchen Zweck eine Veröffentlichung im Internet überhaupt hätte.

In bezug auf die prinzipielle Möglichkeit des Einblicks stellt dieses Vorhaben keine Veränderung dar - es ermöglicht es lediglich jedem zu jeder Zeit auf diese Daten zuzugreifen. Und seien wir realistisch: Wie viele gehen wohl in ihrer Freizeit aufs Amt, um diese einzusehen und wie viele würden sich im Internet aus Langeweile durch diese Seiten klicken?

Was man letztlich erreichen würde, wäre eine potentiell dauerhafte Stigmatisierung einstiger Täter, die ihre Chancen auf Resozialisierung beträchtlich mindern würde - und das ist noch, wie von anderen bereits genannt, eine der harmlosen in Frage kommenden Auswirkungen.
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Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
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Ragmaanir
Fieser Necessitator



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 833
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1279230) Verfasst am: 30.04.2009, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hätte zB Interesse an solch einer Platform. Nich weil ich Kinderschänder anprangern will, sondern weil ich gerne einfachen und schnellen Zugriff (Suchfunktion, Meinungsäußerung, Ähnliche Fälle anzeigen) auf verschiedenste Gerichtsverfahren hätte (Präzedenzfälle, Fälle zum Internetrecht/Schwarzkopie, Meinungsfreiheit & Beleidigung, Patentrecht, Urheberrecht, Studiengebühren, Internetsperre, ...).

Die Befürchtung, dass die Platform als Pranger missbraucht werden kann habe ich allerdings auch. Könnte man die Fälle nicht bei Bedarf (bzw Standardmäßig bei bestimmten Fallarten: Mord, Missbrauch, etc) anonymisieren oder so (ich habe noch nie ein Urteil gelesen, weiß also nicht inwiefern das machbar ist)? Wer unbedingt alles wissen will kann die Unterlagen ja anfordern.
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Dieser Post enthält die unumstößliche, objektive Wahrheit.
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1279238) Verfasst am: 30.04.2009, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ragmaanir hat folgendes geschrieben:
Ich hätte zB Interesse an solch einer Platform. Nich weil ich Kinderschänder anprangern will, sondern weil ich gerne einfachen und schnellen Zugriff (Suchfunktion, Meinungsäußerung, Ähnliche Fälle anzeigen) auf verschiedenste Gerichtsverfahren hätte (Präzedenzfälle, Fälle zum Internetrecht/Schwarzkopie, Meinungsfreiheit & Beleidigung, Patentrecht, Urheberrecht, Studiengebühren, Internetsperre, ...).

Was spricht dagegen, das anonymisiert umzusetzen? Mal abgesehen davon, dass die bisherigen Vorschläge in diese Richtung sich überhaupt nicht mit dem decken, was du willst.

„Die anderen“ (s. o.) sich ja nur für Namen, Adressen, Fotos und Grund der Verurteilung etc.

Du interessierst dich für die Details, die der Entscheidung zugrundelagen.

Das ist doch genau der Unterschied, auf den ich hinaus will: ersteres dient nur der Befriedigung von Sensationsgier, letzteres prinzipiell der Überwachung der Judikative durch die Öffentlichkeit.

Wenn du sagst „Ich hätte zB Interesse an solch einer Platform“ dann meinst du nicht die Plattform, die alle anderen meinen. Du meinst eine Plattform, die alles das umfasst, was die Genannten nicht interessiert und umgekehrt.

Was dich interessiert ist nicht „eine solche Plattform“, sondern das exakte Gegenteil einer solchen Plattform
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1279249) Verfasst am: 30.04.2009, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Testirossi hat folgendes geschrieben:
Genau, Gerichtsurteile sind im Prinzip öffentlich und auch die Begründung und die Namen (ausser bei Minderjährigen) und wenn prinzipiell alle Gerichtsurteile im Nezt veröffentlicht werden, ist dagegen auch aus meiner Sicht nix einzuwenden.


Der Unterschied ist, dass Gerichtsverhandlungen öffentlich sind, um die Justiz zu kontrollieren (und das dürfte auch die einzige Begründung sein). Diese Funktion würde aber bei so einer kompletten öffentlichen Verkündung nicht gedient.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1279257) Verfasst am: 30.04.2009, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Testirossi hat folgendes geschrieben:
Genau, Gerichtsurteile sind im Prinzip öffentlich und auch die Begründung und die Namen (ausser bei Minderjährigen) und wenn prinzipiell alle Gerichtsurteile im Nezt veröffentlicht werden, ist dagegen auch aus meiner Sicht nix einzuwenden.


Der Unterschied ist, dass Gerichtsverhandlungen öffentlich sind, um die Justiz zu kontrollieren (und das dürfte auch die einzige Begründung sein). Diese Funktion würde aber bei so einer kompletten öffentlichen Verkündung nicht gedient.


Doch, auch.
Die Öffentlichkeit würde bei fast jedem Urteil monieren, dass es viel zu lasch sei und der Druck der lautstarken Kopfabfraktion würde dann wahrscheinlich sogar Auswirkungen auf die Justiz haben.
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1279299) Verfasst am: 30.04.2009, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Nachträglich an diejenigen, die meinen "solange es für alle Straftäter gleichermaßen gilt, gäbe es nichts daran auszusetzen":

Denkt das Argument bitte einmal zu ende. Was da steht ist "Gleichbehandlung ist der einzige Faktor, der über Rechtmäßigkeit und Unrechtmäßigkeit einer Behandlung entscheidet."

Mit der konsequenten Anwendung dieses Postulats kann man die abstrusesten und hanebüchensten Konstellationen konstruieren.

Auf eine allgemeine Form gebracht sagt ihr "Solange X ohne Extrawürste und Ausnahmen für alle Y gilt, gibt es an X nichts auszusetzen.

Wenn ich fordere "Sämtliche Straftäter sind in jedem Fall ohne Ansehen der Person zu erschießen", dann könnt ihr mit diesem Argument nur mit den Schultern zucken und sagen "Okay, solange das wirklich für alle gilt gibt's daran nichts auszusetzen."

Da das (vermute ich mal) nicht in eurer Absicht liegt, werdet ihr gezwungen sein, zuzugeben, dass es außer dem Punkt Gleichbehandlung auch noch andere entscheidende Faktoren gibt.

Wenn ihr jetzt sagt "Ich habe doch nie behauptet, Gleichbehandlung sei der wirklich einzige Faktor":
Mag sein. Aber es ist der einzige Faktor, den ihr bei der Bildung euer "solange es für alle gilt, gibts daran nicht auszusetzen"-Meinung berücksichtigt habt. Wenn ihr andere Faktoren mit einbezogen habt, dann solltet ihr eure Meinung zu diesem Thema nochmal unter Einbeziehung aller Faktoren, die ihr hier gerne angewandt wissen wollt überdenken.
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pewe
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Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 3377

Beitrag(#1279369) Verfasst am: 30.04.2009, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wäre gegen solch eine Veröffentlichung, da sie den jenigen der ja sowieso schon seine Strafe verbüsst hat um eine zweite Change berauben würde. Eine Reintegration aus dem Knast heraus ist so schon schwer genug; hätte z.B. jeder Arbeitgeber solch einen Zugriff wäre es noch schwieriger für einen Verurteilten eine Arbeit zu finden.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1279428) Verfasst am: 30.04.2009, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Testirossi hat folgendes geschrieben:
Genau, Gerichtsurteile sind im Prinzip öffentlich und auch die Begründung und die Namen (ausser bei Minderjährigen) und wenn prinzipiell alle Gerichtsurteile im Nezt veröffentlicht werden, ist dagegen auch aus meiner Sicht nix einzuwenden.


Oh, dann gib mir doch bitte die Daten Deiner Bannkverbindung, Deiness Ehestandes, wieviel mal geschieden, wieviel mal den Lappen weg etc. Ich gehöre zur Öffentlichkeit und möchte gerne wissen, wie oft Du den Lappen weg hattest oder noch hast Lachen
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1279431) Verfasst am: 30.04.2009, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Testirossi hat folgendes geschrieben:
Genau, Gerichtsurteile sind im Prinzip öffentlich und auch die Begründung und die Namen (ausser bei Minderjährigen) und wenn prinzipiell alle Gerichtsurteile im Nezt veröffentlicht werden, ist dagegen auch aus meiner Sicht nix einzuwenden.


Der Unterschied ist, dass Gerichtsverhandlungen öffentlich sind, um die Justiz zu kontrollieren (und das dürfte auch die einzige Begründung sein). Diese Funktion würde aber bei so einer kompletten öffentlichen Verkündung nicht gedient.


Doch, auch.
Die Öffentlichkeit würde bei fast jedem Urteil monieren, dass es viel zu lasch sei und der Druck der lautstarken Kopfabfraktion würde dann wahrscheinlich sogar Auswirkungen auf die Justiz haben.


Das macht "die Oeffentlichkeit" doch auch ohne die Urteile zu kennen.....
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1279453) Verfasst am: 30.04.2009, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

bei kleineren, vielleicht sogar fahrlaessigen straftaten habe ich da schon so meine bedenken. bei jungen straftaetern (unter 21) auch.

bei vorsatztaten, die zu mindestens einem jahr freiheitsstrafe fuehren, kann man das von mir aus machen.
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Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1279456) Verfasst am: 30.04.2009, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
bei vorsatztaten, die zu mindestens einem jahr freiheitsstrafe fuehren, kann man das von mir aus machen.


Womit Du denjenigen dann direkt lebenslang im Knast behalten kannst. Resozialisation ist unter diesen Umständen kaum mehr möglich, schon heute ist sie oft schwer genug. Wenn dabei noch gegen diverse Vorbehalte gegen Straftäter eingegangen werden muss, dann gute Nacht.
Wenn jemand seine Strafe abgesessen hat, dann hat er die gesetzliche Strafe für seine Taten verbüßt und sollte somit das Recht bekommen, diesen Abschnitt seines Lebens ohne wenn und aber hinter sich zu lassen und einen Neunanfang starten zu können. Das ist unendlich viel schwerer wenn jeder weiß, das er es mit einem verurteilten zu tun hat ...
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pewe
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Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 3377

Beitrag(#1279461) Verfasst am: 30.04.2009, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
bei kleineren, vielleicht sogar fahrlaessigen straftaten habe ich da schon so meine bedenken. bei jungen straftaetern (unter 21) auch.

bei vorsatztaten, die zu mindestens einem jahr freiheitsstrafe fuehren, kann man das von mir aus machen.


Nicht nur angesichts der Tatsache, dass eine nicht geringe Anzahl von Menschen auch unschuldig verurteilt werden und gleichzeitig viele Schuldige auch freigesprochen werden, wüsste ich nicht, was ich von solch einer Aktion an Nutzen hätte.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1279486) Verfasst am: 30.04.2009, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
bei vorsatztaten, die zu mindestens einem jahr freiheitsstrafe fuehren, kann man das von mir aus machen.


Womit Du denjenigen dann direkt lebenslang im Knast behalten kannst. Resozialisation ist unter diesen Umständen kaum mehr möglich, schon heute ist sie oft schwer genug. Wenn dabei noch gegen diverse Vorbehalte gegen Straftäter eingegangen werden muss, dann gute Nacht.
Wenn jemand seine Strafe abgesessen hat, dann hat er die gesetzliche Strafe für seine Taten verbüßt und sollte somit das Recht bekommen, diesen Abschnitt seines Lebens ohne wenn und aber hinter sich zu lassen und einen Neunanfang starten zu können. Das ist unendlich viel schwerer wenn jeder weiß, das er es mit einem verurteilten zu tun hat ...


kann ja alles sein, was du sagst. aber ehlich gesagt interessiert mich das relativ wenig. denn bei schweren vorsaetzlichen straftaten ist der taeter irgendwie der letzte, um den ich mir sorgen mache.

wenn bekannt ist, dass solche urteile veroeffentlicht werden, und einer will nicht, dass ihm sowas widerfaehrt, dann soll er es einfach bleiben lassen, solche schweren straftaten zu begehen... laesst er es nicht bleiben, dann muss er halt die folgen tragen.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1279490) Verfasst am: 30.04.2009, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

pewe hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
bei kleineren, vielleicht sogar fahrlaessigen straftaten habe ich da schon so meine bedenken. bei jungen straftaetern (unter 21) auch.

bei vorsatztaten, die zu mindestens einem jahr freiheitsstrafe fuehren, kann man das von mir aus machen.


Nicht nur angesichts der Tatsache, dass eine nicht geringe Anzahl von Menschen auch unschuldig verurteilt werden und gleichzeitig viele Schuldige auch freigesprochen werden, wüsste ich nicht, was ich von solch einer Aktion an Nutzen hätte.


weiss ich auch nicht, was das nutzt und ob es was nutzt. deshalb schrieb ich "man kann das von mir aus machen" und nicht "man sollte das machen".
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Danol
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1279491) Verfasst am: 30.04.2009, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
kann ja alles sein, was du sagst. aber ehlich gesagt interessiert mich das relativ wenig. denn bei schweren vorsaetzlichen straftaten ist der taeter irgendwie der letzte, um den ich mir sorgen mache.

wenn bekannt ist, dass solche urteile veroeffentlicht werden, und einer will nicht, dass ihm sowas widerfaehrt, dann soll er es einfach bleiben lassen, solche schweren straftaten zu begehen... laesst er es nicht bleiben, dann muss er halt die folgen tragen.


Auf gut deutsch Du willst den Rechtsstaat abschaffen. In dem ist die einzige Folge einer Straftat nämlich das daraufhin ergangene Urteil, nicht das anschließende öffentliche an den Pranger stellen. Aufgrund fehlender Diskusionsbasis also EoD.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1279515) Verfasst am: 30.04.2009, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
kann ja alles sein, was du sagst. aber ehlich gesagt interessiert mich das relativ wenig. denn bei schweren vorsaetzlichen straftaten ist der taeter irgendwie der letzte, um den ich mir sorgen mache.

wenn bekannt ist, dass solche urteile veroeffentlicht werden, und einer will nicht, dass ihm sowas widerfaehrt, dann soll er es einfach bleiben lassen, solche schweren straftaten zu begehen... laesst er es nicht bleiben, dann muss er halt die folgen tragen.


Auf gut deutsch Du willst den Rechtsstaat abschaffen. In dem ist die einzige Folge einer Straftat nämlich das daraufhin ergangene Urteil, nicht das anschließende öffentliche an den Pranger stellen. Aufgrund fehlender Diskusionsbasis also EoD.


auch in einem rechtsstaat kann es neben der freiheitsstrafe noch andere urteilsfolgen geben. fuehrerscheinentzug zB.

die internet-veroeffentlichung bei straftaten, die vor inkrafttreten eines entsprechenden gesetzes begangen wurden, scheint mir auch bedenklich. wenn das strafrecht aber eine entsprechende massnahme vorsieht und bei vorliegen eines entsprechenden urteils habe ich diese bedenken halt nicht.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1279520) Verfasst am: 30.04.2009, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
wenn das strafrecht aber eine entsprechende massnahme vorsieht und bei vorliegen eines entsprechenden urteils habe ich diese bedenken halt nicht.


Tja, schade.
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