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Großbritannien: Gerichtsurteile im Internet
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Sollten Gerichtsurteile im Internet einsehbar sein?
Nein
53%
 53%  [ 16 ]
Ja
13%
 13%  [ 4 ]
Ja (mit Einschränkungen)
33%
 33%  [ 10 ]
Andere Antwort
0%
 0%  [ 0 ]
Stimmen insgesamt : 30

Autor Nachricht
Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1279525) Verfasst am: 30.04.2009, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
auch in einem rechtsstaat kann es neben der freiheitsstrafe noch andere urteilsfolgen geben. fuehrerscheinentzug zB.


Ja und? Tangiert meine Argumentation in keiner Weise weil auch die entweder von einem Gericht ausgesprochen - oder zumindest vor einem Gericht anfechtbar - ist. Einen Lynchmob auf jemanden loszulassen ist für mich einfach inakzeptabel, egal was er verbrochen hat.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1279529) Verfasst am: 30.04.2009, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

@danol nochmal: wieso sollte es in einem rechtsstaat moeglich sein, dass neben freiheitsstrafe auf

- fuehrerscheinentzug
- einziehung von gegenstaenden
- sicherungsverwahrung
- verlust buergerlicher ehrenrechte
- verlust eines eventuellen beamtenstatus

entschieden werden kann, aber wenn (nach entsprechender gesetzesaenderung natuerlich) im urteil auch dessen veroeffentlichung vorgesehen ist, solls auf einmal kein rechtsstaat mehr sein?
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1279533) Verfasst am: 30.04.2009, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Danol hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
kann ja alles sein, was du sagst. aber ehlich gesagt interessiert mich das relativ wenig. denn bei schweren vorsaetzlichen straftaten ist der taeter irgendwie der letzte, um den ich mir sorgen mache.

wenn bekannt ist, dass solche urteile veroeffentlicht werden, und einer will nicht, dass ihm sowas widerfaehrt, dann soll er es einfach bleiben lassen, solche schweren straftaten zu begehen... laesst er es nicht bleiben, dann muss er halt die folgen tragen.


Auf gut deutsch Du willst den Rechtsstaat abschaffen. In dem ist die einzige Folge einer Straftat nämlich das daraufhin ergangene Urteil, nicht das anschließende öffentliche an den Pranger stellen. Aufgrund fehlender Diskusionsbasis also EoD.


auch in einem rechtsstaat kann es neben der freiheitsstrafe noch andere urteilsfolgen geben. fuehrerscheinentzug zB.

die internet-veroeffentlichung bei straftaten, die vor inkrafttreten eines entsprechenden gesetzes begangen wurden, scheint mir auch bedenklich. wenn das strafrecht aber eine entsprechende massnahme vorsieht und bei vorliegen eines entsprechenden urteils habe ich diese bedenken halt nicht.



Da braucht's doch gar kein extra Gesetz fuer, weil Gerichtsurteile sowieso oeffentlich sind. Ein Gesetz braeuchte es nur dann, wenn man diese Oeffentlichkeit von Gerichtsurteilen einschraenken wollte.

Wenn Du z.B. hergehst und ein bestimmtes Gerichtsurteil gegen Dich oder jemand anders als Announce in Eurer Zeitung veroeffentlichst, dann spricht da prinzipiell nichts dagegen. (ausser vielleicht bestimmte Gesetze, die solches z.B. im Fall von Jugendlichen untersagen).

Bedarf an gesetzlichen Einschraenkungen dieser Oeffentlichkeit von Gerichtsakten wuerde ich vor allem da sehen, wo versucht wird durch gezielte Veroeffentlichungen Hetze gegen bestimmte Gruppen zu betreiben oder ae.

Gruss, Bernie
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Defund the gender police!! Let's Rock
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1279534) Verfasst am: 30.04.2009, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
@danol nochmal: wieso sollte es in einem rechtsstaat moeglich sein, dass neben freiheitsstrafe auf

- fuehrerscheinentzug
- einziehung von gegenstaenden
- sicherungsverwahrung
- verlust buergerlicher ehrenrechte
- verlust eines eventuellen beamtenstatus

entschieden werden kann, aber wenn (nach entsprechender gesetzesaenderung natuerlich) im urteil auch dessen veroeffentlichung vorgesehen ist, solls auf einmal kein rechtsstaat mehr sein?


Sorry für den Godwin, aber streng genommen war mit dieser Sichtweise u.a. die Judendiskriminierung auch rechtsstaatlich, weil diese die "Nürnberger Gesetze" als Rechtsgrundlage hatten...
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1279535) Verfasst am: 30.04.2009, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
auch in einem rechtsstaat kann es neben der freiheitsstrafe noch andere urteilsfolgen geben. fuehrerscheinentzug zB.


Ja und? Tangiert meine Argumentation in keiner Weise weil auch die entweder von einem Gericht ausgesprochen - oder zumindest vor einem Gericht anfechtbar - ist.

dieses aussprechen und die anfechtbarkeit koennte bei der vorgesehenen internetveroeffentlichung ganz genauso gehandhabt werden. da sehe ich keinen unterschied.
Zitat:

Einen Lynchmob auf jemanden loszulassen ist für mich einfach inakzeptabel, egal was er verbrochen hat.

lynchen bleibt natuerlich strafbar. Schulterzucken
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1279542) Verfasst am: 30.04.2009, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
@danol nochmal: wieso sollte es in einem rechtsstaat moeglich sein, dass neben freiheitsstrafe auf

- fuehrerscheinentzug
- einziehung von gegenstaenden
- sicherungsverwahrung
- verlust buergerlicher ehrenrechte
- verlust eines eventuellen beamtenstatus

entschieden werden kann, aber wenn (nach entsprechender gesetzesaenderung natuerlich) im urteil auch dessen veroeffentlichung vorgesehen ist, solls auf einmal kein rechtsstaat mehr sein?


Sorry für den Godwin, aber streng genommen war mit dieser Sichtweise u.a. die Judendiskriminierung auch rechtsstaatlich, weil diese die "Nürnberger Gesetze" als Rechtsgrundlage hatten...


vielleicht gibts ja andere gruende, dass diese veroeffentlichung nicht akzeptabel sei. ich wandte mich mit obigem nur gegen danols argumentation, es duerfe als rechtsfolge nur das urteil geben, wobei danol uebersah, dass das urteil ja auch die veroeffentlichung beinhalten koennte, wenn die gesetzeslage entsprechend geaendert wuerde.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1279543) Verfasst am: 30.04.2009, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Zitat:

Einen Lynchmob auf jemanden loszulassen ist für mich einfach inakzeptabel, egal was er verbrochen hat.

lynchen bleibt natuerlich strafbar. Schulterzucken



Und auch die Anstiftung dazu! Wer also gezielt Gerichtsurteile mit dem Ziel verbreitet, Stimmung gegen bestimmte Leute zu machen und dadurch ein Lynchmob aktiv wird, der kann z.B. wegen Volksverhetzung, Anstiftung zu Straftaten etc. durchaus angeklagt werden, allerdings nicht wegen der Veroeffentlichung von Gerichtsurteilen, weil das gar kein Straftatbestand sein kann, sondern ausschliesslich wegen seiner finsteren Absicht dahinter, falls ihm die nachgewiesen werden kann.

Gruss, Bernie
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Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1279545) Verfasst am: 30.04.2009, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
@danol nochmal: wieso sollte es in einem rechtsstaat moeglich sein, dass neben freiheitsstrafe auf
[...]
entschieden werden kann, aber wenn (nach entsprechender gesetzesaenderung natuerlich) im urteil auch dessen veroeffentlichung vorgesehen ist, solls auf einmal kein rechtsstaat mehr sein?


Erzähl deinen Unfug Schäuble, da triffst Du sicher auf offene Ohren. Tschuldige, aber ich hab derzeit keine Lust mit paranoiden Überwachungsstaatlern darüber zu diskutieren, ob die totale gesellschaftliche Zerstörung und Ächtung eines Menschen eine angemessene Strafe ist und welches Gesetz das wie legitimieren soll, so dass es dennoch ein Rechtsstaat bleibt. Ich kann mich da ferner Nosemann nur anschließen.


Zuletzt bearbeitet von Danol am 30.04.2009, 23:58, insgesamt einmal bearbeitet
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1279547) Verfasst am: 30.04.2009, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Da braucht's doch gar kein extra Gesetz fuer, weil Gerichtsurteile sowieso oeffentlich sind.

das sowieso, aber ich fuerchte, es gibt zumindest nach derzeitigem deutschen recht durchaus einschraenkungen bei der nicht-anonymisierten veroeffentlichung im internet. bei entsprechendem oeffentlichen interesse duerfte es diese einschraenkungen allerdings nicht geben.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1279557) Verfasst am: 01.05.2009, 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
totale gesellschaftliche Zerstörung und Ächtung eines Menschen

das ist ein anderes argument als du eben brachtest (im sinne von "einzige folge soll das urteil sein") und es ist zumindest ein wesentlich besseres.

zum einen aber gibt es staaten mit weitaus schlimmeren strafen, die durchaus von vielen als rechtsstaat angesehen werden (zB USA, todesstrafe) (von dir allerdings moeglicherweise nicht)

des weiteren wird ja durchaus bei einigen leuten auch unter voller namensnennung jetzt schon bekanntgegeben, wenn sie was verbrochen haben; bei oeffentlichem interesse koennen die besagten personen sich gar nicht dagegen wehren - ist das auch "totale gesellschaftliche zerstoerung und aechtung"? (zB zumwinkel, hartz) ist unser staat auch kein rechtsstaat, weil heute jeder weiss, was hartz verbrochen hat?

zum dritten widerstrebt es mir, die bekanntgabe der wahrheit als etwas so schreckliches anzusehen. wer etwas verbricht, hat kein recht darauf, dass das geheim bleibt. wenn ihn die leute dann nicht mehr moegen, ist das sein problem: natuerlich wird jeder mensch auch danach beurteilt, was er getan hat.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1279561) Verfasst am: 01.05.2009, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
paranoiden Überwachungsstaatlern

nochmal: ich fordere die internetveroeffentlichung nicht, ich habe nur bei schwerverbrechern nichts dagegen.
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Babyface
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11519

Beitrag(#1279570) Verfasst am: 01.05.2009, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
weiss ich auch nicht, was das nutzt und ob es was nutzt. deshalb schrieb ich "man kann das von mir aus machen" und nicht "man sollte das machen".

Und wenn jeder so dächte, wäre der Rechtsstaat halt de facto abgeschafft. Denn der setzt und rechtfertigt Urteilsfolgen nach dem erwarteten Nutzen für den Rechtsgüterschutz, nicht nach Sympathien und Bauchgefühl.
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11519

Beitrag(#1279574) Verfasst am: 01.05.2009, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
15.04.2009 OLG Hamburg: Namensnennung eines Straftäters in Online-Archiv rechtswidrig

In einer weiteren Entscheidung hat das OLG Hamburg (Urt. v. 10.03.2009 - Az.: 7 U 64/08 ) noch einmal klargestellt, dass die Veröffentlichung eines Straftäters in einem Zeitungsartikel eines Online-Archivs spätestens dann nicht mehr gerechtfertigt ist, wenn der Täter kurz vor der Haftentlassung steht und somit seine ungestörte Resozialisierung gefährdet ist.

http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20090415004257.html
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1279577) Verfasst am: 01.05.2009, 00:56    Titel: Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
weiss ich auch nicht, was das nutzt und ob es was nutzt. deshalb schrieb ich "man kann das von mir aus machen" und nicht "man sollte das machen".

Und wenn jeder so dächte, wäre der Rechtsstaat halt de facto abgeschafft. Denn der setzt und rechtfertigt Urteilsfolgen nach dem erwarteten Nutzen für den Rechtsgüterschutz, nicht nach Sympathien und Bauchgefühl.


also ich weigere mich strikt, zu absolut jeder rechtsfrage oder zu jeder frage nach einer moeglichen aenderung des rechts eine meinung haben zu muessen. es gibt einfach auch dinge, zu denen ich keine meinung habe, sei es, dass mich die frage nicht interessiert, sei es, dass ich hin- und hergerissen bin oder sei es, dass ich die notwendige abwaegung einfach noch nicht getroffen habe.

ich habe hier gesagt, dass es bestimmte faelle gibt, in denen ich die internetveroeffentlichung ablehne, so z.B. jugendliche (bzw. unter 21jaehrige) sowie leute, die kleinere straftaten begangen haben oder fahrlaessige.

zu allen anderen habe ich nicht gesagt, ob ich einen nutzen fuer den rechtsgueterschutz annehme oder nicht und ob ich die internetveroeffentlichung befuerworte oder nicht. ich nehme mir hier einfach das recht heraus, dazu (noch?) keine meinung zu haben. und ich glaube nicht, dass deswegen, weil ich das fuer mich noch nicht entschieden habe, gleich der rechtsstaat untergeht.

(in der tat uebrigens ist die frage des rechtsgueterschutzes, was die rechtsgueter der opfer angeht, fuer mich ziemlich entscheidend bei der frage, ob diese veroeffentlichungen gemacht werden sollten. ich fuerchte allerdings, dass das ziemlich wenig bringt, habe dazu aber eben keine abschliessend gefasste meinung.)
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11519

Beitrag(#1279579) Verfasst am: 01.05.2009, 01:03    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
weiss ich auch nicht, was das nutzt und ob es was nutzt. deshalb schrieb ich "man kann das von mir aus machen" und nicht "man sollte das machen".

Und wenn jeder so dächte, wäre der Rechtsstaat halt de facto abgeschafft. Denn der setzt und rechtfertigt Urteilsfolgen nach dem erwarteten Nutzen für den Rechtsgüterschutz, nicht nach Sympathien und Bauchgefühl.


also ich weigere mich strikt, zu absolut jeder rechtsfrage oder zu jeder frage nach einer moeglichen aenderung des rechts eine meinung haben zu muessen. es gibt einfach auch dinge, zu denen ich keine meinung habe, sei es, dass mich die frage nicht interessiert, sei es, dass ich hin- und hergerissen bin oder sei es, dass ich die notwendige abwaegung einfach noch nicht getroffen habe.

ich habe hier gesagt, dass es bestimmte faelle gibt, in denen ich die internetveroeffentlichung ablehne, so z.B. jugendliche (bzw. unter 21jaehrige) sowie leute, die kleinere straftaten begangen haben oder fahrlaessige.

zu allen anderen habe ich nicht gesagt, ob ich einen nutzen fuer den rechtsgueterschutz annehme oder nicht und ob ich die internetveroeffentlichung befuerworte oder nicht. ich nehme mir hier einfach das recht heraus, dazu (noch?) keine meinung zu haben. und ich glaube nicht, dass deswegen, weil ich das fuer mich noch nicht entschieden habe, gleich der rechtsstaat untergeht.

(in der tat uebrigens ist die frage des rechtsgueterschutzes, was die rechtsgueter der opfer angeht, fuer mich ziemlich entscheidend bei der frage, ob diese veroeffentlichungen gemacht werden sollten. ich fuerchte allerdings, dass das ziemlich wenig bringt, habe dazu aber eben keine abschliessend gefasste meinung.)

Zwischen "für mich noch nicht entschieden habe" und "man kann das von mir aus machen" sehe ich schon noch einen gewaltigen einen Unterschied.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1279580) Verfasst am: 01.05.2009, 01:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wir stellen mal alle Schandtaten der Net User mit Realnamen in´s Net, vielleicht kapieren es dann auch Tridi, BB und einige andere Lachen
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1279595) Verfasst am: 01.05.2009, 01:46    Titel: Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:

Zwischen "für mich noch nicht entschieden habe" und "man kann das von mir aus machen" sehe ich schon noch einen gewaltigen einen Unterschied.

gut. dann habe ich mich nicht klar genug ausgedrueckt.

ich versuchs nochmal klarer: in bestimmten faellen lehne ich diese veroeffentlichung ab.

in anderen faellen fehlt von mir diese klare ablehnung. in diesen faellen koennen sich andere um diese frage kloppen und entscheiden, ich werde dazu vermutlich keine meinung haben. oder ich bilde sie mir vielleicht doch noch, auf grund weiterer argumente, die ich entweder noch nicht kenne oder noch nicht abschliessend bewertet habe.

in faellen schwerer kriminalitaet lehne ich die internetveroeffentlichung zumindest derzeit nicht ab, aber ich befuerworte sie auch derzeit nicht. ist von mir zumindest derzeit noch nicht entscheiden.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1279597) Verfasst am: 01.05.2009, 01:49    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Wir stellen mal alle Schandtaten der Net User mit Realnamen in´s Net, vielleicht kapieren es dann auch Tridi, BB und einige andere Lachen

hast du gemerkt, dass ich mich im falle von straftaten unterhalb eines jahres freiheitsstrafe gegen die veroeffentlichung ausgesprochen habe?

gab es hier "schandtaten" von "net usern", die ein jahr freiheitsstrafe rechtfertigen wuerden?
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1279601) Verfasst am: 01.05.2009, 01:55    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Wir stellen mal alle Schandtaten der Net User mit Realnamen in´s Net, vielleicht kapieren es dann auch Tridi, BB und einige andere Lachen

hast du gemerkt, dass ich mich im falle von straftaten unterhalb eines jahres freiheitsstrafe gegen die veroeffentlichung ausgesprochen habe?

gab es hier "schandtaten" von "net usern", die ein jahr freiheitsstrafe rechtfertigen wuerden?


Die Schandtaten der User im Net rechtfertigen noch ganz anderes. Aber im Ernst, wie hälst Du es mit den Menschenrechten ?
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11519

Beitrag(#1279658) Verfasst am: 01.05.2009, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:

Zwischen "für mich noch nicht entschieden habe" und "man kann das von mir aus machen" sehe ich schon noch einen gewaltigen einen Unterschied.

gut. dann habe ich mich nicht klar genug ausgedrueckt.

ich versuchs nochmal klarer: in bestimmten faellen lehne ich diese veroeffentlichung ab.

in anderen faellen fehlt von mir diese klare ablehnung. in diesen faellen koennen sich andere um diese frage kloppen und entscheiden, ich werde dazu vermutlich keine meinung haben. oder ich bilde sie mir vielleicht doch noch, auf grund weiterer argumente, die ich entweder noch nicht kenne oder noch nicht abschliessend bewertet habe.

in faellen schwerer kriminalitaet lehne ich die internetveroeffentlichung zumindest derzeit nicht ab, aber ich befuerworte sie auch derzeit nicht. ist von mir zumindest derzeit noch nicht entscheiden.

Ich habe kein Problem damit, wenn sich jemand lediglich noch keine abschließende Meinung gebildet hat. Heftigste Bauchschmerzen bekomme ich aber immer dann, wenn sich jemand mit Maßnahmen einverstanden erklärt, die anderen Menschen erkennbar schweren Schaden zufügen können, deren Nutzen er aber nicht begründen kann. Falls das nicht Deine Intention war, ziehe ich meine Kritik selbstverständlich zurück.
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Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1279661) Verfasst am: 01.05.2009, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Danol hat folgendes geschrieben:
paranoiden Überwachungsstaatlern

nochmal: ich fordere die internetveroeffentlichung nicht, ich habe nur bei schwerverbrechern nichts dagegen.


Das ist ein rein kosmetischer Unterschied, da es genau diese Einstellung ist, die solche Gesetze ermöglicht.

Zitat:
das ist ein anderes argument als du eben brachtest (im sinne von "einzige folge soll das urteil sein") und es ist zumindest ein wesentlich besseres


Ich sprach von Anfang an vom öffentlichen an den Pragner stellen und vom 'Lynchmob' (das es eine Metapher ist, war für mich aus den Kontexct klar).

Zitat:
zum einen aber gibt es staaten mit weitaus schlimmeren strafen, die durchaus von vielen als rechtsstaat angesehen werden (zB USA, todesstrafe) (von dir allerdings moeglicherweise nicht)


Richtig, ich vertrete die Auffassung dass Staaten mit Todesstrafe grundsätzlich keine Rechtsstaaten sein können.

Zitat:
des weiteren wird ja durchaus bei einigen leuten auch unter voller namensnennung jetzt schon bekanntgegeben, wenn sie was verbrochen haben; bei oeffentlichem interesse koennen die besagten personen sich gar nicht dagegen wehren


Wieso sollten sie sich nicht dagegen wehren können? Öffentlichkeit lässt sich z.B. aus Gerichtsverhandlungen ausschließen.

Zitat:
zum dritten widerstrebt es mir, die bekanntgabe der wahrheit als etwas so schreckliches anzusehen. wer etwas verbricht, hat kein recht darauf, dass das geheim bleibt. wenn ihn die leute dann nicht mehr moegen, ist das sein problem: natuerlich wird jeder mensch auch danach beurteilt, was er getan hat.


Das ist hier eben der fundamentale Unterschied zwischen uns. Ich gestehe jedem Menschen ein Recht auf Privatssphäre zu, das schließt auch Verurteilungen mit ein. Wenn jemand seine reguläre Strafe abgesessen hat, wüsste ich nicht warum man ihm das Leben ohne jede Notwendigkeit noch zusätzlich schwer machen sollte - im rechtlichen Sinne hat er für seine Vergehen nämlich bereits ausreichend Strafe abgesessen. Und nein, ich denke nicht dass ein Mensch, auch kein Schwerverbrecher, ewig und bei jeder Gelegenheit mit seiner Vergangenheit konfrontiert werden bzw. sich für diese rechtfertigen muss. Es gehört zum Prinzip des Rechtsstaats das sich Verbrecher vor Gericht, ggf. vor anderen Behörden, aber nicht vor Otto Normal, verantworten müssen und das ist auch gut so.
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Testirossi
Gnostiker



Anmeldungsdatum: 12.08.2008
Beiträge: 741
Wohnort: jwd

Beitrag(#1282448) Verfasst am: 05.05.2009, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Testirossi hat folgendes geschrieben:
Genau, Gerichtsurteile sind im Prinzip öffentlich und auch die Begründung und die Namen (ausser bei Minderjährigen) und wenn prinzipiell alle Gerichtsurteile im Nezt veröffentlicht werden, ist dagegen auch aus meiner Sicht nix einzuwenden.

Ja, das klingt zunächst mal unglaublich gerecht und gleichbehandlerisch.

Aber: die Öffentlichkeit von Gerichtsentscheidungen dient der Transparenz unseres Rechtssystems. Ihr Zweck ist nicht die Anprangerung des Angeklagten, sondern die Überwachung der Judikative durch die Öffentlichkeit.

Ja, und deshalb sind alle Urteile öffentlich.
Gibt es denn eine Vorschrift, nach der Gerichtsurteile nicht veröffentlicht werden dürfen?


NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Es besteht aber ein ganz erheblicher Unterschied zwischen der prinzipiellen „Öffentlichkeit” einer Gerichtsentscheidung einerseits und deren „Veröffentlichung“ in einem Massenmedium. Letzteres kann nämlich überhaupt nichts anderem dienen als der Anprangerung der Verurteilten, bzw. der Umsatzsteigerung der Regenbogenpresse bzw. der Profilierung von Politikern. Und zu nichts anderem.

Mich würde schon interessieren, wer zum Beispiel alles wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird.

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Wer jetzt ankommt mit dem Argument „Aber wenn ein ‚Kinderschänder‘ in meine Wohngegend zieht, dann will ich doch wissen, ob meine Kinder sicher sind!“: Wenn jemand nach der Abbüßung seiner Haftstrafe weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt, dann gehört der Betreffende in Sicherungsverwahrung. Wenn er keine Gefahr darstellt, dann hat euch das rein gar nichts anzugehen.

Ich habe keine Kinder, daher interessieren mich verurteilte "Kinderschänder" eher weniger.

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Wenn also das Argument sein soll: „Gerichtsurteile sind doch eh öffentlich, also kann man sie auch gleich in Massenmedien veröffentlichen.“, dann meine ich: es gehört eher die Öffentlichkeit bei sämtlichen Gerichtsverhandlungen ausgeschlossen, als dass Gerichtsurteile per se in Massenmedien veröffentlicht werden sollten.

Wenn prinzipiell alle Urteile massenmedial veröffentlicht würden, dann wäre das Stigma der Kriminalität wohl auch kleiner als bisher.

Immerhin kann man es als Steuerkrimineller nicht nur bei der FDB sehr weit bringen, und wer Steine auf Polizisten wirft, kann bei uns sogar Aussenminister werden.
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Testirossi
Gnostiker



Anmeldungsdatum: 12.08.2008
Beiträge: 741
Wohnort: jwd

Beitrag(#1282454) Verfasst am: 05.05.2009, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Nachträglich an diejenigen, die meinen "solange es für alle Straftäter gleichermaßen gilt, gäbe es nichts daran auszusetzen":

Denkt das Argument bitte einmal zu ende. Was da steht ist "Gleichbehandlung ist der einzige Faktor, der über Rechtmäßigkeit und Unrechtmäßigkeit einer Behandlung entscheidet."

Mit der konsequenten Anwendung dieses Postulats kann man die abstrusesten und hanebüchensten Konstellationen konstruieren.

Mir ist die deutsche Ehrenkäsigkeit und Geheimniskrämerei sowieso unverständlich.
In Schweden sind m. W. alle Steuererklärungen öffentlich einsehbar, bei uns dagegen das best gehütete Geheimnis überhaupt.
Und wer kriminell wird, der ist dann eben öffentlich kriminell.
Wenn sich auf dem Dorf jemand beim Klauen in einem Tante-Emmaladen erwischen lässt, spricht sich das auch sehr schnell herum. Öffentlichkeit kann eine Art von wirksamer Hemmschwelle darstellen, nicht kriminell zu werden.
Wenn alle Steuerkriminellen damit rechnen müssten, öffentlich genannt zu werden, würde vielleicht die Steuermoral steigen, wer weiss?

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Auf eine allgemeine Form gebracht sagt ihr "Solange X ohne Extrawürste und Ausnahmen für alle Y gilt, gibt es an X nichts auszusetzen.

Wenn ich fordere "Sämtliche Straftäter sind in jedem Fall ohne Ansehen der Person zu erschießen", dann könnt ihr mit diesem Argument nur mit den Schultern zucken und sagen "Okay, solange das wirklich für alle gilt gibt's daran nichts auszusetzen."
Sehr glücklich
Lustige Verdrehung.
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Testirossi
Gnostiker



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Beitrag(#1282462) Verfasst am: 05.05.2009, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Testirossi hat folgendes geschrieben:
Genau, Gerichtsurteile sind im Prinzip öffentlich und auch die Begründung und die Namen (ausser bei Minderjährigen) und wenn prinzipiell alle Gerichtsurteile im Nezt veröffentlicht werden, ist dagegen auch aus meiner Sicht nix einzuwenden.


Oh, dann gib mir doch bitte die Daten Deiner Bannkverbindung, Deiness Ehestandes, wieviel mal geschieden, wieviel mal den Lappen weg etc. Ich gehöre zur Öffentlichkeit und möchte gerne wissen, wie oft Du den Lappen weg hattest oder noch hast Lachen

Meine Bankverbindung - klar, wenn ich ein Konto eingerichtet habe, auf das nur eingezahlt werden kann, sehr gerne.
Im Übrigen bin ich ledig und mein Lappen war noch nie weg. Cool
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Testirossi
Gnostiker



Anmeldungsdatum: 12.08.2008
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Beitrag(#1282469) Verfasst am: 05.05.2009, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Wir stellen mal alle Schandtaten der Net User mit Realnamen in´s Net, vielleicht kapieren es dann auch Tridi, BB und einige andere Lachen

Alle Schandtaten aller?
Wieso nicht. Weshalb fürchtest du dich denn so sehr davor? zwinkern
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neinguar
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Beitrag(#1282554) Verfasst am: 05.05.2009, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Danol hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
bei vorsatztaten, die zu mindestens einem jahr freiheitsstrafe fuehren, kann man das von mir aus machen.


Womit Du denjenigen dann direkt lebenslang im Knast behalten kannst. Resozialisation ist unter diesen Umständen kaum mehr möglich, schon heute ist sie oft schwer genug. Wenn dabei noch gegen diverse Vorbehalte gegen Straftäter eingegangen werden muss, dann gute Nacht.
Wenn jemand seine Strafe abgesessen hat, dann hat er die gesetzliche Strafe für seine Taten verbüßt und sollte somit das Recht bekommen, diesen Abschnitt seines Lebens ohne wenn und aber hinter sich zu lassen und einen Neunanfang starten zu können. Das ist unendlich viel schwerer wenn jeder weiß, das er es mit einem verurteilten zu tun hat ...


kann ja alles sein, was du sagst. aber ehlich gesagt interessiert mich das relativ wenig. denn bei schweren vorsaetzlichen straftaten ist der taeter irgendwie der letzte, um den ich mir sorgen mache.

wenn bekannt ist, dass solche urteile veroeffentlicht werden, und einer will nicht, dass ihm sowas widerfaehrt, dann soll er es einfach bleiben lassen, solche schweren straftaten zu begehen... laesst er es nicht bleiben, dann muss er halt die folgen tragen.

Wahnsinn. Ich bin etwas sprachlos, mit was für einer Denke Menschen in Mitteleuropa im 21. Jahrhundert unterwegs sind.

Es geht übrigens gerade darum, von seiten der Gesellschaft zu bestimmen, welches die Folgen sind einer Straftat sind, die der Täter dann zu tragen hat. Eine bestimmte Folge mit dem Argument zu rechtfertigen, dass der Täter sie eben zu tragen habe, ist schon logisch ziemlich abenteuerlich. Vor allem degradiert es den Täter in gewissem Maß zu einem Vogelfreien. Mit Konzepten wie Menschenrechten, Menschenwürde (was auch immer für ein Begriff einem in dem Zusammenhang besser passt) und Rechtsstaat hat das nichts mehr zu tun.

Ich kann mich nur Nocquae, Babyface, Danol, pewe u.a. anschließen.
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neinguar
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Beitrag(#1282557) Verfasst am: 05.05.2009, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

pewe hat folgendes geschrieben:
Ich wäre gegen solch eine Veröffentlichung, da sie den jenigen der ja sowieso schon seine Strafe verbüsst hat um eine zweite Change berauben würde. Eine Reintegration aus dem Knast heraus ist so schon schwer genug; hätte z.B. jeder Arbeitgeber solch einen Zugriff wäre es noch schwieriger für einen Verurteilten eine Arbeit zu finden.

U.a. aus diesem Grund gibt es strenge Regeln, welche Straftaten im Bundeszentralregister gespeichert werden, wer daraus in Form eines Führungszeugnisses Auskunft erhält - nämlich von privater Seite nur der Betroffene selbst, ansonsten Behörden, aber auch nicht anlassunabhängig - und wie lange welche Einträge im Führungszeugnis erscheinen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/BJNR002430971.html#BJNR002430971BJNG000601306

Das würde durch eine Veröffentlichung im Internet komplett unterlaufen.
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astarte
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Beitrag(#1282558) Verfasst am: 05.05.2009, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:


Wahnsinn. Ich bin etwas sprachlos, mit was für einer Denke Menschen in Mitteleuropa im 21. Jahrhundert unterwegs sind.

Es geht übrigens gerade darum, von seiten der Gesellschaft zu bestimmen, welches die Folgen sind einer Straftat sind, die der Täter dann zu tragen hat. Eine bestimmte Folge mit dem Argument zu rechtfertigen, dass der Täter sie eben zu tragen habe, ist schon logisch ziemlich abenteuerlich. Vor allem degradiert es den Täter in gewissem Maß zu einem Vogelfreien. Mit Konzepten wie Menschenrechten, Menschenwürde (was auch immer für ein Begriff einem in dem Zusammenhang besser passt) und Rechtsstaat hat das nichts mehr zu tun.

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neinguar
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Beitrag(#1282578) Verfasst am: 05.05.2009, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ragmaanir hat folgendes geschrieben:
Ich hätte zB Interesse an solch einer Platform. Nich weil ich Kinderschänder anprangern will, sondern weil ich gerne einfachen und schnellen Zugriff (Suchfunktion, Meinungsäußerung, Ähnliche Fälle anzeigen) auf verschiedenste Gerichtsverfahren hätte (Präzedenzfälle, Fälle zum Internetrecht/Schwarzkopie, Meinungsfreiheit & Beleidigung, Patentrecht, Urheberrecht, Studiengebühren, Internetsperre, ...).

Die Befürchtung, dass die Platform als Pranger missbraucht werden kann habe ich allerdings auch. Könnte man die Fälle nicht bei Bedarf (bzw Standardmäßig bei bestimmten Fallarten: Mord, Missbrauch, etc) anonymisieren oder so (...)

Das ist etwas völlig anderes als das Thema dieses Threads. Hier geht es ausdrücklich v.a. darum, die Person des Straftäters öffentlich zu machen.

Um trotzdem darauf zu antworten: Es gibt seit jeher haufenweise Entscheidungssammlungen, die prinzipiell für jeden zugänglich sind (praktisch aber nur für Fachleute, weil nur die wissen, wie man überhaupt was findet). Heute ist es vergleichsweise wesentlich einfacher. Es gibt jede Menge Entscheidungsdatenbanken, viele davon auch öffentlich und kostenlos zugänglich. Sämtliche obersten Bundesgerichte veröffentlichen sämtliche Entscheidungen im Internet. Die Obergerichte, d.h. Oberlandesgerichte, Oberverwaltungsgerichte etc. dürften mittlerweise auch alle dabei sein, und auch viele untere Gerichte.

Hier z.B. der BGH: http://www.bundesgerichtshof.de/

Natürlich sind die veröffentlichten Entscheidungen anonymisiert.
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neinguar
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Beitrag(#1282598) Verfasst am: 05.05.2009, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Und man sollte ruhig noch einmal wiederholen...
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Gerichtsurteile sind oeffentlich und keine Privatangelegenheit und das hat gute Gruende...

....was die guten Gründe sind:

Das dient der Kontrolle der Justiz und dem Schutz des Angeklagten vor Willkür. Natürlich auch dem Informationsinteresse der Allgemeinheit, aber nicht in erster Linie, damit diese erfahren kann, wer was verbrochen hat oder nicht (und erst recht nicht die oft recht intimen Dinge, die im Rahmen der Beweisaufnahme ausgebreitet werden), sondern damit sie erfahren kann, was die Justiz so treibt.
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