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Juristischer Rat gefragt

 
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q6g36
registrierter User



Anmeldungsdatum: 01.10.2007
Beiträge: 819
Wohnort: Leipzig

Beitrag(#1282833) Verfasst am: 05.05.2009, 19:43    Titel: Juristischer Rat gefragt Antworten mit Zitat

Die Geschichte: vor 2 Monaten hat die Sparkasse einfach meine Telefonrechnung zurückgebucht, dies habe ich nicht sofort mitbekommen erst als mein Handy ohne Vorwarnung gesperrt wurd habe ich es gemerkt. (Es ging um 20,49 Euro) Den Betrag habe ich nat. schnellst möglich überwiesen. Als sich nach 2 Wochen noch nichts an der Sperrung geändert hatte habe ich ein wenig recherchiert. Ich bin auf das Telekomunikationsgesetz gestoßen. Diese besagt in Teil 3 § 45k :
Zitat:
(2) Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter den Teilnehmer zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags nach § 45j aufgefordert und der Teilnehmer diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat.


Inzwischen Flatterte auch eine neue Rechunug ins Haus 25€ Sperrgebühr, ca. 20 Euro für die Rückbuchung und ca. 3 Euro für die verspätete Zahlung. Darauf hin habe ich mich an den Kundendienst von Debitel gewannt, ihnen mittgeteil dass es sich um eine illegale Sperrung handelt und das ich deswegen auch keine Gebühren bezahlen werde. Prombt wurde mein Handy wieder freigeschaltet. Lezte Woch flatterte mir dann die "letzte Mahnung" Haus (Stichtag 3.5). Die Mahnung enthielt den ersten aber schon bezahlten Betrag, Gebühren für die Sperrung und die normalen Verbindungskosten bzw den Paketpreis des nun vergangenen Monats. Am Sonntag schrieb ich dem Kundendienst das ich die Gebühren nach wie vor nicht bezahlen werde, sie aber den normalen Paketpreis und die Verbindungskosten vom letzten Monat (den sie erst gar nicht abgebucht haben) abbuchen sollten. Heute erhielt ich als Antwort das sie sich freuen meinem Kundenkonto 53..€ gutgeschrieben zu haben und über die gute Lösung... Sie haben es einfach, trozt meines klaren Verbots abgebucht!


So nun die Frage: Was kann ich tun ? Ihnen die Einzugsermächtigung entziehen, fristlos kündigen selber abmahnen ?

(In den AGBs sehen die Gebühren nat. drinn aber AGBs können geltendes Recht nicht brechen.....)
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1282839) Verfasst am: 05.05.2009, 19:46    Titel: Re: Juristischer Rat gefragt Antworten mit Zitat

q6g36 hat folgendes geschrieben:
Die Geschichte: vor 2 Monaten hat die Sparkasse einfach meine Telefonrechnung zurückgebucht, dies habe ich nicht sofort mitbekommen erst als mein Handy ohne Vorwarnung gesperrt wurd habe ich es gemerkt. (Es ging um 20,49 Euro) Den Betrag habe ich nat. schnellst möglich überwiesen. Als sich nach 2 Wochen noch nichts an der Sperrung geändert hatte habe ich ein wenig recherchiert. Ich bin auf das Telekomunikationsgesetz gestoßen. Diese besagt in Teil 3 § 45k :
Zitat:
(2) Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter den Teilnehmer zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags nach § 45j aufgefordert und der Teilnehmer diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat.


Inzwischen Flatterte auch eine neue Rechunug ins Haus 25€ Sperrgebühr, ca. 20 Euro für die Rückbuchung und ca. 3 Euro für die verspätete Zahlung. Darauf hin habe ich mich an den Kundendienst von Debitel gewannt, ihnen mittgeteil dass es sich um eine illegale Sperrung handelt und das ich deswegen auch keine Gebühren bezahlen werde. Prombt wurde mein Handy wieder freigeschaltet. Lezte Woch flatterte mir dann die "letzte Mahnung" Haus (Stichtag 3.5). Die Mahnung enthielt den ersten aber schon bezahlten Betrag, Gebühren für die Sperrung und die normalen Verbindungskosten bzw den Paketpreis des nun vergangenen Monats. Am Sonntag schrieb ich dem Kundendienst das ich die Gebühren nach wie vor nicht bezahlen werde, sie aber den normalen Paketpreis und die Verbindungskosten vom letzten Monat (den sie erst gar nicht abgebucht haben) abbuchen sollten. Heute erhielt ich als Antwort das sie sich freuen meinem Kundenkonto 53..€ gutgeschrieben zu haben und über die gute Lösung... Sie haben es einfach, trozt meines klaren Verbots abgebucht!


So nun die Frage: Was kann ich tun ? Ihnen die Einzugsermächtigung entziehen, fristlos kündigen selber abmahnen ?

(In den AGBs sehen die Gebühren nat. drinn aber AGBs können geltendes Recht nicht brechen.....)


Mein Tip:

Schmeiss das sch... Handy einfach weg! Ich selbst bin seit über 2 Jahren Handy-frei und glücklich! (Und leben tue ich auch noch...) zwinkern
_________________
Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

Schwarzer Block

„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)

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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1282874) Verfasst am: 05.05.2009, 20:20    Titel: Re: Juristischer Rat gefragt Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Mein Tip:

Schmeiss das sch... Handy einfach weg! Ich selbst bin seit über 2 Jahren Handy-frei und glücklich! (Und leben tue ich auch noch...) zwinkern


Blöde Antwort.
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1282885) Verfasst am: 05.05.2009, 20:33    Titel: Re: Juristischer Rat gefragt Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
Mein Tip:

Schmeiss das sch... Handy einfach weg! Ich selbst bin seit über 2 Jahren Handy-frei und glücklich! (Und leben tue ich auch noch...) zwinkern


Blöde Antwort.


Wieso? Die ganzen Anbieter zocken doch die Leute nur ab. Wenn man etwas telefonisch abklärt, wird kein Vermerk gemacht, so dass der nächste Sachbearbeiter keine Ahnung von den vorhergehenden Abmachungen hat. Dies wird teilweise sogar mit Absicht gemacht und die Teilnehmer irgendwann genervt aufgeben und zahlen. Ist es etwa weniger blöd, solche Geschäftspraktiken auch noch mit dem eigenen, schwer verdienten Geld zu unterstützen? Schau dir doch nur mal die "Gebühren" an: 25,- € "Sperr"-Gebühr Pillepalle , 20,- € "Rückbuchungs"-Gebühr Pillepalle und 3,- € "Verspätungs"- Gebühr Pillepalle! Da merkt man doch sofort, dass das nur Abzocker sind!

Am Besten auf Handys verzichten, dann hat man auch keinen Ärger damit. Muss man denn unbedingt "immer und überall" erreichbar sein?
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1282888) Verfasst am: 05.05.2009, 20:38    Titel: Re: Juristischer Rat gefragt Antworten mit Zitat

q6g36 hat folgendes geschrieben:


So nun die Frage: Was kann ich tun ? Ihnen die Einzugsermächtigung entziehen, fristlos kündigen selber abmahnen ?

(In den AGBs sehen die Gebühren nat. drinn aber AGBs können geltendes Recht nicht brechen.....)


Einen Anwalt nehmen, so wies aussiehst bist du im Recht.

Sollte die Sperrung seitens deines Anbieters rechtens sein, dürftest du die Sparkasse in Verantwortung nehmen können.
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Fuxing
grösstenteils harmlos



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Beitrag(#1282891) Verfasst am: 05.05.2009, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Geschichte: vor 2 Monaten hat die Sparkasse einfach meine Telefonrechnung zurückgebucht


Mmh...nach meinem Kenntnisstand bucht eine Sparkasse nicht einfach so eine Lastschrift zurück...da müssen ggf. folgendene Voraussetzungen vorliegen:

- es ist keine ausreichende Deckung (=Guthaben oder Kreditlinie) auf dem Konto vorhanden
- die Daten der Lastschrift sind falsch an die Sparkasse geleitet worden, z.B. falsche Kontonummer etc.

Von daher stellt sich erst mal die Frage, wer den Fehler hier ursprünglich verursacht hat.
Falls das zu klären ist, kann derjenige, der das zu verantworten hat, für den entstandenen Schaden normalerweise in Anspruch genommen werden. Das konkret nachzuweisen, könnte sich ggf. als problematisch herausstellen.
Von daher wäre eine nähere Beschreibung der Umstände hilfreich.
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q6g36
registrierter User



Anmeldungsdatum: 01.10.2007
Beiträge: 819
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Beitrag(#1282900) Verfasst am: 05.05.2009, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Sicher war das Konto nicht gedenkt, aber das war es wohl die letzten 5 Jahre z7u dem Zeitpunkt an dem meine Telefonrechnung abgebucht wird nicht. Da muß erst eine Finanzkrise kommen damit der Sparkasse auffällt dass ich offiziell keinen Dispo habe. Der Sparkasse, auch wenn es sehr ungewöhlich war mache ich keinen Vorwurf. Mich stören einfach nur Gebühren bzw da wird einem eines Morgens ne SMS geschickt das man sich mit dem Kundendienst in Verbindung setzten soll und ehe man anrufen kann kommt die 2te Sms das das Handy gesperrt ist. Obwohl ein Telefonat oder sagen wir das Telefonat alles hätte klären können....

Von der Seite ist aber nichts zu machen da scheint mir das mit dem TKG doch besser geeignet mal abgesehen davon das 20€ eher ein Bagatellbetrag sind. Die Sperrung an sich ist ja auch keine Dienstleistung sonder bloßer Selbstschutz daher leuchtet es auch nicht im geringsten ein sie mir in Rechnung zu stellen. Dann kommt noch der Vertrauensbruch hinzu wenn ich ausdrücklich untersage einen bestimmten Posten abzubuchen dann kann man dies nicht so einfach tun. Eine geschäftliche Basis mit jemanden der nach Lust und Laune von meinen Konto abbucht sehe ich nicht.
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Fuxing
grösstenteils harmlos



Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 1691
Wohnort: Ankh Morpork

Beitrag(#1282904) Verfasst am: 05.05.2009, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn du nicht damit einverstanden bist, dass irgendjemand einfach was von deinem Konto abbucht, kannst du den Betrag bei deiner Bank/Sparkasse mindestens 6 Wochen lang ohne Angabe von Gründen bei der Sparkasse zurückbuchen lassen.
Beim manchen Banken/Sparkassen funktioniert das sogar mittlerweile bequem von zu Hause aus per Online-Banking.

Das führt dann aber bei einer berechtigten Forderung des Lastschrift-Einreichers ggf. wieder zu einer Gegenreaktion deines Telekom-Betreibers...und weiteren Gebühren...

Und da ich jetzt erstmal keine "direkte" Schuld der Sparkasse erkennen kann, könnte eine Abwehren der Forderung selbst mit Anwalt relativ schwierig werden.
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q6g36
registrierter User



Anmeldungsdatum: 01.10.2007
Beiträge: 819
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Beitrag(#1282910) Verfasst am: 05.05.2009, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Was hat denn die Sparkasse damit zu tun? Der Rechnungsbetrag wurde doch sowie ich Kenntnis von der Rückbuchung erlangt habe überwiesen, die Sperrung an sich war doch nicht legitim da ich nur mit 20,43€ im Rückstand war und nicht, wie im TKG verlangt mit 75€.... Die Sperrung verstieß also gegen das TKG und dafür noch Gebühren zu verlangen ?
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