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Unterschied zwischen Bestrafung und Rache?
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Namronia
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Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 1687

Beitrag(#1287162) Verfasst am: 12.05.2009, 12:24    Titel: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

was ist eigentlich der unterschied zwischen bestrafung und rache?

wenn z.b. ein vergewaltiger in den knast kommt, will man sich doch eigentlich nur rächen, oder?
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Kiki
ist sicher nicht Eso



Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 15062
Wohnort: Ulm

Beitrag(#1287163) Verfasst am: 12.05.2009, 12:27    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
was ist eigentlich der unterschied zwischen bestrafung und rache?

wenn z.b. ein vergewaltiger in den knast kommt, will man sich doch eigentlich nur rächen, oder?


Hä? Er kommt in aller erster Linie ins Gefängnis, weil er gegen geltende Gesetzte verstoßen hat.
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Namronia
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Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 1687

Beitrag(#1287165) Verfasst am: 12.05.2009, 12:41    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

Kiki hat folgendes geschrieben:
Namronia hat folgendes geschrieben:
was ist eigentlich der unterschied zwischen bestrafung und rache?

wenn z.b. ein vergewaltiger in den knast kommt, will man sich doch eigentlich nur rächen, oder?


Hä? Er kommt in aller erster Linie ins Gefängnis, weil er gegen geltende Gesetzte verstoßen hat.

ist das nicht mit rache gleichzusetzen? ins gefängnis kommen? ich sehe es so.
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Wraith
diskordianischer Papst



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 3189
Wohnort: Regensburg

Beitrag(#1287167) Verfasst am: 12.05.2009, 12:42    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
was ist eigentlich der unterschied zwischen bestrafung und rache?

wenn z.b. ein vergewaltiger in den knast kommt, will man sich doch eigentlich nur rächen, oder?

Nein, das ist wenn überhaupt nur einer der Gründe für eine Strafe.
Als Rechtfertigung für das Verhängen von Strafen werden üblicherweise angeführt:
Veränderung des Zöglings zum Besseren
Abschreckung potentieller anderer Straftäter
Schutz anderer (z. B. der sonstigen Bevölkerung)
Wiederherstellung der Gerechtigkeit (Sühne)

Hab ich sogar noch in der Schule gelernt. Bringen die euch heutzutage nichts mehr bei?
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"Das ganze Problem ignorieren. Wenn man so tut, als ob es nicht existiert, glaubt es das vielleicht auch."
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vrolijke
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Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1287168) Verfasst am: 12.05.2009, 12:44    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

Kiki hat folgendes geschrieben:
Namronia hat folgendes geschrieben:
was ist eigentlich der unterschied zwischen bestrafung und rache?

wenn z.b. ein vergewaltiger in den knast kommt, will man sich doch eigentlich nur rächen, oder?


Hä? Er kommt in aller erster Linie ins Gefängnis, weil er gegen geltende Gesetzte verstoßen hat.


Der Knast ist dafür da, die Gesellschaft zu schützen. Man hofft, daß er, wenn er raus kommt, soweit geläutert ist, daß er es nicht mehr tut.
Rache hat im Strafgesetz nichts verloren.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
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Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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Namronia
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Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 1687

Beitrag(#1287169) Verfasst am: 12.05.2009, 12:45    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

Wraith hat folgendes geschrieben:
Namronia hat folgendes geschrieben:
was ist eigentlich der unterschied zwischen bestrafung und rache?

wenn z.b. ein vergewaltiger in den knast kommt, will man sich doch eigentlich nur rächen, oder?

Nein, das ist wenn überhaupt nur einer der Gründe für eine Strafe.
Als Rechtfertigung für das Verhängen von Strafen werden üblicherweise angeführt:
Veränderung des Zöglings zum Besseren
Abschreckung potentieller anderer Straftäter
Schutz anderer (z. B. der sonstigen Bevölkerung)
Wiederherstellung der Gerechtigkeit (Sühne)

Hab ich sogar noch in der Schule gelernt. Bringen die euch heutzutage nichts mehr bei?


aber das sind doch alles nur vorgeschobene gründe, denkst du der vater einer vergewaltigten tochter will, dass der typ "sich auf soziale methoden" verändert? der will nur, dass er nie wieder raus kommt, da käme dann "schutz der bevölkerung" rein, bzw. "abschreckung", aber weder das eine noch das andere funktioniert richtig.
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Kiki
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Wohnort: Ulm

Beitrag(#1287176) Verfasst am: 12.05.2009, 12:49    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:


aber das sind doch alles nur vorgeschobene gründe, denkst du der vater einer vergewaltigten tochter will, dass der typ "sich auf soziale methoden" verändert? der will nur, dass er nie wieder raus kommt, da käme dann "schutz der bevölkerung" rein, bzw. "abschreckung", aber weder das eine noch das andere funktioniert richtig.


Der Vater ist aber höchstens als Nebenkläger an der gesamten Straffindung beteiligt. Eine Bestrafung im Sinne des Gesetzes kann diesen Vater aber von möglicher Rache abbringen...
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Wraith
diskordianischer Papst



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Beitrag(#1287178) Verfasst am: 12.05.2009, 12:50    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
Wraith hat folgendes geschrieben:
Namronia hat folgendes geschrieben:
was ist eigentlich der unterschied zwischen bestrafung und rache?

wenn z.b. ein vergewaltiger in den knast kommt, will man sich doch eigentlich nur rächen, oder?

Nein, das ist wenn überhaupt nur einer der Gründe für eine Strafe.
Als Rechtfertigung für das Verhängen von Strafen werden üblicherweise angeführt:
Veränderung des Zöglings zum Besseren
Abschreckung potentieller anderer Straftäter
Schutz anderer (z. B. der sonstigen Bevölkerung)
Wiederherstellung der Gerechtigkeit (Sühne)

Hab ich sogar noch in der Schule gelernt. Bringen die euch heutzutage nichts mehr bei?


aber das sind doch alles nur vorgeschobene gründe, denkst du der vater einer vergewaltigten tochter will, dass der typ "sich auf soziale methoden" verändert? der will nur, dass er nie wieder raus kommt, da käme dann "schutz der bevölkerung" rein, bzw. "abschreckung", aber weder das eine noch das andere funktioniert richtig.

Der Vater verhängt auch die nicht Strafe. Sondern der Staat bzw. die Gemeinschaft. Die Ziele der Betroffenen sind mit dem vierten Punkt (und vielleicht noch mit dem zweiten und dritten) berücksichtigt.
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Wolf
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Beitrag(#1287183) Verfasst am: 12.05.2009, 12:53    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

Wraith hat folgendes geschrieben:
Namronia hat folgendes geschrieben:
was ist eigentlich der unterschied zwischen bestrafung und rache?

wenn z.b. ein vergewaltiger in den knast kommt, will man sich doch eigentlich nur rächen, oder?

Nein, das ist wenn überhaupt nur einer der Gründe für eine Strafe.
Als Rechtfertigung für das Verhängen von Strafen werden üblicherweise angeführt:
Veränderung des Zöglings zum Besseren
Abschreckung potentieller anderer Straftäter
Schutz anderer (z. B. der sonstigen Bevölkerung)
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Hab ich sogar noch in der Schule gelernt. Bringen die euch heutzutage nichts mehr bei?

Der letzte Punkt kommt Rache sehr Nahe.
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Wraith
diskordianischer Papst



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Beitrag(#1287184) Verfasst am: 12.05.2009, 12:56    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:

Der letzte Punkt kommt Rache sehr Nahe.


Das ist auch ein bisschen die Idee dabei.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



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Beitrag(#1287185) Verfasst am: 12.05.2009, 12:58    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Wraith hat folgendes geschrieben:
Namronia hat folgendes geschrieben:
was ist eigentlich der unterschied zwischen bestrafung und rache?

wenn z.b. ein vergewaltiger in den knast kommt, will man sich doch eigentlich nur rächen, oder?

Nein, das ist wenn überhaupt nur einer der Gründe für eine Strafe.
Als Rechtfertigung für das Verhängen von Strafen werden üblicherweise angeführt:
Veränderung des Zöglings zum Besseren
Abschreckung potentieller anderer Straftäter
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Hab ich sogar noch in der Schule gelernt. Bringen die euch heutzutage nichts mehr bei?

Der letzte Punkt kommt Rache sehr Nahe.

http://de.wikipedia.org/wiki/Strafvollzug#Vollzugsziel_und_Vollzugsgrunds.C3.A4tze
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Wraith
diskordianischer Papst



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
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Wohnort: Regensburg

Beitrag(#1287187) Verfasst am: 12.05.2009, 12:59    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Wraith hat folgendes geschrieben:
Namronia hat folgendes geschrieben:
was ist eigentlich der unterschied zwischen bestrafung und rache?

wenn z.b. ein vergewaltiger in den knast kommt, will man sich doch eigentlich nur rächen, oder?

Nein, das ist wenn überhaupt nur einer der Gründe für eine Strafe.
Als Rechtfertigung für das Verhängen von Strafen werden üblicherweise angeführt:
Veränderung des Zöglings zum Besseren
Abschreckung potentieller anderer Straftäter
Schutz anderer (z. B. der sonstigen Bevölkerung)
Wiederherstellung der Gerechtigkeit (Sühne)

Hab ich sogar noch in der Schule gelernt. Bringen die euch heutzutage nichts mehr bei?

Der letzte Punkt kommt Rache sehr Nahe.

http://de.wikipedia.org/wiki/Strafvollzug#Vollzugsziel_und_Vollzugsgrunds.C3.A4tze


http://de.wikipedia.org/wiki/Straftheorie ist mMn hilfreicher.

Die Praxis passt leider nicht immer zu den Vorstellungen.
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1287205) Verfasst am: 12.05.2009, 13:25    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:

aber das sind doch alles nur vorgeschobene gründe, denkst du der vater einer vergewaltigten tochter will, dass der typ "sich auf soziale methoden" verändert? der will nur, dass er nie wieder raus kommt, da käme dann "schutz der bevölkerung" rein, bzw. "abschreckung", aber weder das eine noch das andere funktioniert richtig.


Mich würde jetzt schon interessieren, warum du hier vom Vater des betroffenen Frau statt von ihr selbst sprichst. Vor dem Hintergrund, dass historisch das zu schützende Gut die Interessen des Besitzers (anders kann man das wirklich nicht nennen, wenn man sich wahlweise die Bibel oder den Code Hammurabi zu Gemüte führt) der Frau waren. Nach ein paar tausend Jahren wäre es vielleicht möglich, zu fragen, was die betroffene Frau will, oder?

Und es ist traurig, dass es nötig ist, das zu sagen, aber lebenslange Haft hilft natürlich schon, um die Bevölkerung vor dem Häftling zu schützen.

Im übrigen zeigt wiederum ein Blick auf die Bibel und den Code Hammurabi, dass der Hauptzweck einer Gesetzgebung die *Einschränkung* der Rache ist. Die ersten Gefängnisse waren wohl eher Asyle für Blutracheziele.

Der Hauptunterschied ist also, dass die Bestrafung nach objektiven Kriterien von unbeteiligten Dritten festgelegt wird.
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Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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Namronia
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Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 1687

Beitrag(#1287211) Verfasst am: 12.05.2009, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Mich würde jetzt schon interessieren, warum du hier vom Vater des betroffenen Frau statt von ihr selbst sprichst. Vor dem Hintergrund, dass historisch das zu schützende Gut die Interessen des Besitzers (anders kann man das wirklich nicht nennen, wenn man sich wahlweise die Bibel oder den Code Hammurabi zu Gemüte führt) der Frau waren. Nach ein paar tausend Jahren wäre es vielleicht möglich, zu fragen, was die betroffene Frau will, oder?


weil ich von einem kind ausging, einem kleinkind, weil ich das in dem fall besonders schlimm fände und das kind sich nicht wehren kann.

Zitat:

Und es ist traurig, dass es nötig ist, das zu sagen, aber lebenslange Haft hilft natürlich schon, um die Bevölkerung vor dem Häftling zu schützen.

ist lebenslang in de nicht nur 16 jahre?

Zitat:
Im übrigen zeigt wiederum ein Blick auf die Bibel und den Code Hammurabi, dass der Hauptzweck einer Gesetzgebung die *Einschränkung* der Rache ist. Die ersten Gefängnisse waren wohl eher Asyle für Blutracheziele.

also ganz ehrlich, die bibel hat keinen wert für solche sachen. in keinster weise beweist sie irgendwas historisch Lachen

Zitat:

Der Hauptunterschied ist also, dass die Bestrafung nach objektiven Kriterien von unbeteiligten Dritten festgelegt wird.

aber der kläger will rache, so sehe ich das.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1287213) Verfasst am: 12.05.2009, 13:37    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Wraith hat folgendes geschrieben:
Namronia hat folgendes geschrieben:
was ist eigentlich der unterschied zwischen bestrafung und rache?

wenn z.b. ein vergewaltiger in den knast kommt, will man sich doch eigentlich nur rächen, oder?

Nein, das ist wenn überhaupt nur einer der Gründe für eine Strafe.
Als Rechtfertigung für das Verhängen von Strafen werden üblicherweise angeführt:
Veränderung des Zöglings zum Besseren
Abschreckung potentieller anderer Straftäter
Schutz anderer (z. B. der sonstigen Bevölkerung)
Wiederherstellung der Gerechtigkeit (Sühne)

Hab ich sogar noch in der Schule gelernt. Bringen die euch heutzutage nichts mehr bei?

Der letzte Punkt kommt Rache sehr Nahe.

http://de.wikipedia.org/wiki/Strafvollzug#Vollzugsziel_und_Vollzugsgrunds.C3.A4tze

http://de.wikipedia.org/wiki/Rache hat folgendes geschrieben:
Rache ist eine Handlung, die den Ausgleich erlittenen Unrechts bewirken soll.

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Trish:(
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1287214) Verfasst am: 12.05.2009, 13:39    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

(Numerierung im Zitat von mir eingefügt)
Wraith hat folgendes geschrieben:

Als Rechtfertigung für das Verhängen von Strafen werden üblicherweise angeführt:
(1) Veränderung des Zöglings zum Besseren
(2) Abschreckung potentieller anderer Straftäter
(3) Schutz anderer (z. B. der sonstigen Bevölkerung)
(4) Wiederherstellung der Gerechtigkeit (Sühne)


(1) und (2) sind Unterpunkte von (3): Verhinderung zukünftiger Straftaten = Prävention.

Dabei hast Du die Hälfte vergessen (wie Dir auch Dein späterer Link auf den Wiki-Artikel über die Straftheorien zeigt):

- Abschreckung des Täters von künftigen Straftaten = negative Spezialprävention (fehlt)
- Veränderung des Täters zum Besseren = positive Spezialprävention (1)
- Abschreckung anderer = negative Generalprävention (2)
- Für die Gesellschaft sichtbare Bestätigung der Geltung von Normen durch die Sanktionierung des Verstoßes = positive Generalprävention (fehlt; und das wird von Soziologen/Kriminologen m.W. als der mit Abstand wichtigste Punkt angesehen)
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Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Wraith
diskordianischer Papst



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 3189
Wohnort: Regensburg

Beitrag(#1287215) Verfasst am: 12.05.2009, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:


Zitat:

Und es ist traurig, dass es nötig ist, das zu sagen, aber lebenslange Haft hilft natürlich schon, um die Bevölkerung vor dem Häftling zu schützen.

ist lebenslang in de nicht nur 16 jahre?

Lebenslänglich heißt unbegrenzt mit vorzeitiger Entlassung nach frühestens 15 Jahren.


Namronia hat folgendes geschrieben:


Zitat:
Im übrigen zeigt wiederum ein Blick auf die Bibel und den Code Hammurabi, dass der Hauptzweck einer Gesetzgebung die *Einschränkung* der Rache ist. Die ersten Gefängnisse waren wohl eher Asyle für Blutracheziele.

also ganz ehrlich, die bibel hat keinen wert für solche sachen. in keinster weise beweist sie irgendwas historisch Lachen

Hammurabi sagt dir garnichts? Mit den Augen rollen

Namronia hat folgendes geschrieben:

Zitat:

Der Hauptunterschied ist also, dass die Bestrafung nach objektiven Kriterien von unbeteiligten Dritten festgelegt wird.

aber der kläger will rache, so sehe ich das.


Der Kläger ist in diesem Fall erstmal der Staat, vertreten durch den Staatsanwalt. Wieso sollte der Rache wollen?
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1287218) Verfasst am: 12.05.2009, 13:46    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Und es ist traurig, dass es nötig ist, das zu sagen, aber lebenslange Haft hilft natürlich schon, um die Bevölkerung vor dem Häftling zu schützen.

Der Schutz dadurch, dass der Täter (ob lebenslang oder begrenzt) aus dem Verkehr gezogen wird, spielt aber für die Strafe selbst keine Rolle (jedenfalls in der Theorie). Dafür gibt es zusätzliche Maßnahmen, die nicht durch die begangene Tat gerechtfertigt werden, sondern nur durch die Prognose für die Zukunft (z.B. Sicherungsverwahrung nach verbüßter Freiheitsstrafe).

Praktisch ist die Trennlinie natürlich nicht ganz so scharf zu ziehen.
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Wraith
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Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 3189
Wohnort: Regensburg

Beitrag(#1287220) Verfasst am: 12.05.2009, 13:53    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
.

Dabei hast Du die Hälfte vergessen (wie Dir auch Dein späterer Link auf den Wiki-Artikel über die Straftheorien zeigt):

- Abschreckung des Täters von künftigen Straftaten = negative Spezialprävention (fehlt)
- Veränderung des Täters zum Besseren = positive Spezialprävention (1)
- Abschreckung anderer = negative Generalprävention (2)
- Für die Gesellschaft sichtbare Bestätigung der Geltung von Normen durch die Sanktionierung des Verstoßes = positive Generalprävention (fehlt; und das wird von Soziologen/Kriminologen m.W. als der mit Abstand wichtigste Punkt angesehen)

Die Abschreckung des Täters kann man als Unterpunkt von (1) ansehen.
Und dein letzter Punkt fällt unter (4), so zumindest meine Interpretation.
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1287229) Verfasst am: 12.05.2009, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wraith hat folgendes geschrieben:
Namronia hat folgendes geschrieben:

Zitat:

Der Hauptunterschied ist also, dass die Bestrafung nach objektiven Kriterien von unbeteiligten Dritten festgelegt wird.

aber der kläger will rache, so sehe ich das.


Der Kläger ist in diesem Fall erstmal der Staat, vertreten durch den Staatsanwalt. Wieso sollte der Rache wollen?

Ich denke, es ist schon klar, dass Namronia das Opfer der Tat meint oder jemanden, der diesem nahesteht (und so jemand kann evt. Nebenkläger sein).

Und "der Staat" ist auch im deutschen (und im allgemeinen im kontinentaleuropäischen System) nicht "Kläger" i.S.e. Prozesspartei, anders als im angelsächsischen System. Sie ist Anklagebehörde, ein scheinbar kleiner, aber nicht unerheblicher Unterschied.

Aber nochmal @namronia: Der "Kläger" (Nebenkläger, das Opfer, seine Angehörigen...) können wollen, was sie wollen, das macht aber die Strafe nicht objektiv identisch mit Rache (Esme hat den entscheidenden Unterschied genannt).

Und nebenbei kommt es dafür, was er will, darauf an, wie er das sieht, und nicht, wie Du das siehst.
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Zuletzt bearbeitet von neinguar am 12.05.2009, 14:07, insgesamt einmal bearbeitet
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1287232) Verfasst am: 12.05.2009, 14:06    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

Wraith hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Dabei hast Du die Hälfte vergessen (wie Dir auch Dein späterer Link auf den Wiki-Artikel über die Straftheorien zeigt):

- Abschreckung des Täters von künftigen Straftaten = negative Spezialprävention (fehlt)
- Veränderung des Täters zum Besseren = positive Spezialprävention (1)
- Abschreckung anderer = negative Generalprävention (2)
- Für die Gesellschaft sichtbare Bestätigung der Geltung von Normen durch die Sanktionierung des Verstoßes = positive Generalprävention (fehlt; und das wird von Soziologen/Kriminologen m.W. als der mit Abstand wichtigste Punkt angesehen)

Die Abschreckung des Täters kann man als Unterpunkt von (1) ansehen.
Und dein letzter Punkt fällt unter (4), so zumindest meine Interpretation.

Wenn Du Deine Interpretation vertreten willst, dann solltest Du nicht durch einen Verweis auf Deine Schulbildung und den Link auf die Straftheorien suggerieren, dass Du die unter den mit dem Thema professionell beschäftigten Leuten übliche Unterscheidung wiedergibst.

Inhaltlich zu Deiner Interpretation später.
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Mahone
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Anmeldungsdatum: 22.12.2008
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Beitrag(#1287258) Verfasst am: 12.05.2009, 15:08    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:

Der Hauptunterschied ist also, dass die Bestrafung nach objektiven Kriterien von unbeteiligten Dritten festgelegt wird.

Sehr schön ausgedrückt imho.


Zuletzt bearbeitet von Mahone am 12.05.2009, 15:09, insgesamt einmal bearbeitet
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
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Beitrag(#1287259) Verfasst am: 12.05.2009, 15:08    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:

- Für die Gesellschaft sichtbare Bestätigung der Geltung von Normen durch die Sanktionierung des Verstoßes = positive Generalprävention (fehlt; und das wird von Soziologen/Kriminologen m.W. als der mit Abstand wichtigste Punkt angesehen)


Das klingt für mich so etwas wirr. Ich habe zwar eine Ahnung, was damit gemeint ist, kann es mir aber noch nicht wirklich vorstellen. Gibt es dazu auch empirische Untersuchungen? Also dass Strafen tatsächlich dazu führen und dass das Bestätigen dieser Normen auch eine mit der Abschreckung vergleichbare Wirkung hat?
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
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Beitrag(#1287262) Verfasst am: 12.05.2009, 15:15    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Wraith hat folgendes geschrieben:
Namronia hat folgendes geschrieben:
was ist eigentlich der unterschied zwischen bestrafung und rache?

wenn z.b. ein vergewaltiger in den knast kommt, will man sich doch eigentlich nur rächen, oder?

Nein, das ist wenn überhaupt nur einer der Gründe für eine Strafe.
Als Rechtfertigung für das Verhängen von Strafen werden üblicherweise angeführt:
Veränderung des Zöglings zum Besseren
Abschreckung potentieller anderer Straftäter
Schutz anderer (z. B. der sonstigen Bevölkerung)
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Hab ich sogar noch in der Schule gelernt. Bringen die euch heutzutage nichts mehr bei?

Der letzte Punkt kommt Rache sehr Nahe.

http://de.wikipedia.org/wiki/Strafvollzug#Vollzugsziel_und_Vollzugsgrunds.C3.A4tze


Strafvollzug und Straftheorie sind verschiedene Bereiche. In Deutschland muss der Straffvollzug als oberstes Ziel die Resozialisation des Inhaftierten haben, das Ziel einer Bestrafung kann aber schon auch neben der Prävention eben die Gerächtigkeit sein.
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neinguar
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Beitrag(#1287266) Verfasst am: 12.05.2009, 15:20    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

@Wraith: So, nun zum Inhaltlichen:
Wraith hat folgendes geschrieben:
Die Abschreckung des Täters kann man als Unterpunkt von (1) ansehen.

Sagen wir, jemand hat wegen...öhm...Raubes mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe abgesessen. Jetzt sagt er sich: "Ich würde ja zu gerne mal wieder jemanden auszurauben. Skrupel, weil mir das Zeug nicht gehört, habe ich keine, und wenn einer dabei draufginge, wäre mir das auch wurscht, solange ich nicht erwischt werde. Ich habe nur solche Angst erwischt zu werden, und ich will auf keinen Fall nochmal in den Knast."

Das würde für Dich unter "Veränderung des Täters zum Besseren" fallen?

Weiter:
Wraith hat folgendes geschrieben:
Und dein letzter Punkt fällt unter (4), so zumindest meine Interpretation.
D.h. ...
neinguar hat folgendes geschrieben:
- Für die Gesellschaft sichtbare Bestätigung der Geltung von Normen durch die Sanktionierung des Verstoßes = positive Generalprävention
....soll unter....
Wraith hat folgendes geschrieben:
Wiederherstellung der Gerechtigkeit
...fallen?

Nein, die Argumente liegen auf völlig verschiedenen Ebenen.

Erstmal: das von Dir verwendete Wort "Sühne" habe ich nicht mitzitiert, weil das missverständlich sein könnte. Ich gehe davon aus, dass Du die Wiederherstellung einer objektiven Gerechtigkeit meinst. "Sühne" kann auch einen innerpsychischen Charakter haben (s. http://de.wikipedia.org/wiki/Straftheorie#Die_absolute_Straftheorie); die Wiederherstellung der objektiven Gerechtigkeit wird üblicherweise als "Vergeltung" bezeichnet.

Dazu gibt es wohl kein anschaulicheres Beispiel als das berühmte "Inselgleichnis" vom alten Kant - ich glaube jedenfalls, so hieß das. Ist schon ein bisschen her, ich lasse mich gerne korrigieren, die Geschichte geht jedenfalls so:

Man stelle sich eine Gesellschaft vor, die auf einer Insel lebt. Im Gefängnis dort sitzt ein zum Tode verurteilter Verbrecher. Aus irgendeinem Grund verlassen nun eines Tages alle diese Insel, die Gesellschaft löst sich vollständig und endgültig auf, keines ihrer Mitglieder wird irgendein anderes Mitglied der Gesellschaft je wiedertreffen. Was soll mit dem Todeskandidaten geschehen?

Kant sagt: Um die Gerechtigtkeit wiederherzustellen, müsste die Hinrichtung bis zum letzten Moment noch vollzogen werden.


Das ist nun das absolute Gegenteil jeder Art von Präventionsgedanken, die Kant, wenn ich mich richtig erinnere, auch vollständig ablehnt, weil der Mensch nicht als Mittel zu einem Zweck benutzt werden dürfe.

Es gibt vielleicht einen Berührungspunkt zwischen beiden Rechtfertigungen, in den Köpfen der Mitglieder der Gesellschaft, nämlich soweit diese in Maßstäben von Vergeltung denken und empfinden; zumindest scheint es plausibel, dass die positive Generalprävention umso besser wirkt, je mehr die Menschen die Strafen auch als angemessen empfinden (ich vermute mal, dass es auch Untersuchungen darüber gibt, wie wichtig die Tatsache der Sanktionierung einerseits und die Art der Sanktion andererseits ist).

Aber auch, soweit man das unterstellt, sind die Wiederherstellung der Gerechtigkeit und die positive Generalprävention zwei im Ansatz völlig entgegengesetzte Rechtfertigungen für Strafe. Die eine sagt: "Die durch die Tat verletzte (abstrakte, absolute, übergeordnete, metaphysische....) Gerechtigkeit muss wiederhergestellt werden, egal welche Auswirkung das auf das Verhalten welcher Menschen auch immer hat". Die andere sagt: "Der Täter wird bestraft, damit möglichst viele Menschen sich möglichst weitgehend mit dem Recht identifizieren können, weil sie erfahren, dass es praktische Relevanz hat (ein Verstoß geahndet wird, "Vergeltung" geübt wird....).
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Reza
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Beitrag(#1287272) Verfasst am: 12.05.2009, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
Zitat:

Mich würde jetzt schon interessieren, warum du hier vom Vater des betroffenen Frau statt von ihr selbst sprichst. Vor dem Hintergrund, dass historisch das zu schützende Gut die Interessen des Besitzers (anders kann man das wirklich nicht nennen, wenn man sich wahlweise die Bibel oder den Code Hammurabi zu Gemüte führt) der Frau waren. Nach ein paar tausend Jahren wäre es vielleicht möglich, zu fragen, was die betroffene Frau will, oder?


weil ich von einem kind ausging, einem kleinkind, weil ich das in dem fall besonders schlimm fände und das kind sich nicht wehren kann.



Ach so?
Dann hieße das allerdings sexueller Missbrauch, oder?
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Wraith
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Wohnort: Regensburg

Beitrag(#1287274) Verfasst am: 12.05.2009, 15:31    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
@Wraith: So, nun zum Inhaltlichen:
Wraith hat folgendes geschrieben:
Die Abschreckung des Täters kann man als Unterpunkt von (1) ansehen.

Sagen wir, jemand hat wegen...öhm...Raubes mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe abgesessen. Jetzt sagt er sich: "Ich würde ja zu gerne mal wieder jemanden auszurauben. Skrupel, weil mir das Zeug nicht gehört, habe ich keine, und wenn einer dabei draufginge, wäre mir das auch wurscht, solange ich nicht erwischt werde. Ich habe nur solche Angst erwischt zu werden, und ich will auf keinen Fall nochmal in den Knast."

Das würde für Dich unter "Veränderung des Täters zum Besseren" fallen?

Zumindest sein Verhalten hat sich gebessert.
Natürlich ist eine durch Abschreckung hebeigeführte Verhaltensänderung weniger weniger nicht so wünschenswert wie eine von innen kommende Einsicht, aber besser als nichts. Ausserdem gibt es da immer noch das Problem wie man zwischen den beiden unterscheiden soll.
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Einsiedler
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Beitrag(#1287275) Verfasst am: 12.05.2009, 15:34    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
die Wiederherstellung der objektiven Gerechtigkeit wird üblicherweise als "Vergeltung" bezeichnet.

Vergeltung ist m.E. auch bloß ein Euphemismus für Rache.
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Kival
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Beitrag(#1287276) Verfasst am: 12.05.2009, 15:34    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Kiki hat folgendes geschrieben:
Namronia hat folgendes geschrieben:
was ist eigentlich der unterschied zwischen bestrafung und rache?

wenn z.b. ein vergewaltiger in den knast kommt, will man sich doch eigentlich nur rächen, oder?


Hä? Er kommt in aller erster Linie ins Gefängnis, weil er gegen geltende Gesetzte verstoßen hat.


Der Knast ist dafür da, die Gesellschaft zu schützen. Man hofft, daß er, wenn er raus kommt, soweit geläutert ist, daß er es nicht mehr tut.
Rache hat im Strafgesetz nichts verloren.


Die faktisch herrschende und vom Verfassungsgericht vertretene Theorie ist m.W. zwar auch viel Präventionstheorie, aber es wird schon noch als elementar angesehen, dass die Schuld des Täters vergolten wird. Der Schuldbegriff hat hier übrigens auch eine strafbegrenzende Funktion, da man präventiv begründet - theoretisch - auf für kleine Diebstähle lebenslange Haftstrafen verhängen könnte. Meines Erachtens ließe sich diese Grenze aber auch über eine gut ausgearbeitete Präventionstheorie erreichen. Dass ist aber gar nicht so einfach. Dazu kann man sich übrigens auch ruhig mal die älteren Beiträge von Mario Hahna zu Strafzweck, Schuld anschaun (jaja, von dem gibts auch sachliche Beiträge Auf den Arm nehmen ).
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#1287278) Verfasst am: 12.05.2009, 15:37    Titel: Re: Unterschied zwischen Bestrafung und Rache? Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:

Der letzte Punkt kommt Rache sehr Nahe.

Der letze Punkt ist Rache. Nur euphemistisch formuliert.
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Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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