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Kramer postvisuell
Anmeldungsdatum: 01.08.2003 Beiträge: 30878
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(#1294022) Verfasst am: 24.05.2009, 01:11 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | Kriminell ist etwas erst dann, wenn es gesetzlich verboten ist. |
Die Kinder anderer gegen den Willen der Eltern religiös zu missionieren ist nicht nur verboten, sondern grundgesetzwidrig.
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#1294025) Verfasst am: 24.05.2009, 01:20 Titel: |
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Kramer hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | Kriminell ist etwas erst dann, wenn es gesetzlich verboten ist. |
Die Kinder anderer gegen den Willen der Eltern religiös zu missionieren ist nicht nur verboten, sondern grundgesetzwidrig. |
Wenn es gegen den Willen der Eltern - also z.B. unter Zwang - geschieht, ist das durchaus möglich. Du bist allerdings der einzige, der diese Bedingung aufgestellt hat.
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
Zuletzt bearbeitet von Hornochse am 24.05.2009, 01:21, insgesamt einmal bearbeitet |
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pewe auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 20.01.2008 Beiträge: 3377
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(#1294026) Verfasst am: 24.05.2009, 01:20 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Kriminalisierung und Pathologisierung Andersdenkender ---> |
Freud war übrigens einer der schlimmsten Schlingel diesbezüglich. Wobei, er redet nur von Denkschwäche.
in Die Zukunft einer Illusion:
Zitat: | “Denken Sie an den betrübenden Kontrast zwischen der strahlenden Intelligenz eines gesunden Kindes und der Denkschwäche des durchschnittlichen Erwachsenen. Wäre es so ganz unmöglich, daß gerade die religiöse Erziehung ein großes Teil Schuld an dieser relativen Verkümmerung trägt? ( ... ) Wer sich einmal dazu gebracht hat, alle die Absurditäten, die die religiösen Lehren ihm zutragen, ohne Kritik hinzunehmen und selbst die Widersprüche zwischen ihnen zu übersehen, dessen Denkschwäche braucht uns nicht arg zu verwundern." |
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1294027) Verfasst am: 24.05.2009, 01:22 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | Kramer hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | Kriminell ist etwas erst dann, wenn es gesetzlich verboten ist. |
Die Kinder anderer gegen den Willen der Eltern religiös zu missionieren ist nicht nur verboten, sondern grundgesetzwidrig. |
Wenn es gegen den Willen der Eltern - also z.B. unter Zwang - geschieht, ist das durchaus möglich. Du bist allerdings der einzige, der diese Bedingung aufgestellt hat. |
Nein, Wolfgang Huber war das schon im Einleitungsposting.
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#1294029) Verfasst am: 24.05.2009, 01:25 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Nein, Wolfgang Huber war das schon im Einleitungsposting. |
Ich bezog mich auf die entsprechenden Aussagen der anderen User.
Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn atheistische Eltern ihr Kind in einen konfessionellen Kindergarten geben, dessen Zielsetzung durchaus in der christlichen Erziehung besteht? Ich glaube nicht, dass man das nicht als Einwilligung verstehen kann.
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
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Kramer postvisuell
Anmeldungsdatum: 01.08.2003 Beiträge: 30878
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(#1294030) Verfasst am: 24.05.2009, 01:26 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | Kramer hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | Kriminell ist etwas erst dann, wenn es gesetzlich verboten ist. |
Die Kinder anderer gegen den Willen der Eltern religiös zu missionieren ist nicht nur verboten, sondern grundgesetzwidrig. |
Wenn es gegen den Willen der Eltern - also z.B. unter Zwang - geschieht, ist das durchaus möglich. Du bist allerdings der einzige, der diese Bedingung aufgestellt hat. |
Nein, Wolfgang Huber war das schon im Einleitungsposting. |
Eben.
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Kramer postvisuell
Anmeldungsdatum: 01.08.2003 Beiträge: 30878
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(#1294032) Verfasst am: 24.05.2009, 01:28 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Nein, Wolfgang Huber war das schon im Einleitungsposting. |
Ich bezog mich auf die entsprechenden Aussagen der anderen User.
Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn atheistische Eltern ihr Kind in einen konfessionellen Kindergarten geben, dessen Zielsetzung durchaus in der christlichen Erziehung besteht? Ich glaube nicht, dass man das nicht als Einwilligung verstehen kann. |
Viele Eltern sind froh, wenn sie überhaupt einen Kindergartenplatz bekommen. Ausserdem wüsste ich jetzt keinen Kindergarten in meiner Stadt, der nicht kirchlich gebunden ist.
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#1294034) Verfasst am: 24.05.2009, 01:30 Titel: |
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Kramer hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn atheistische Eltern ihr Kind in einen konfessionellen Kindergarten geben, dessen Zielsetzung durchaus in der christlichen Erziehung besteht? Ich glaube nicht, dass man das nicht als Einwilligung verstehen kann. |
Viele Eltern sind froh, wenn sie überhaupt einen Kindergartenplatz bekommen. Ausserdem wüsste ich jetzt keinen Kindergarten in meiner Stadt, der nicht kirchlich gebunden ist. |
Und das ist in der Tat ein Problem. Nichts liegt mir ferner, als diese Situation gut zu heißen doch es ändert, sofern ich mit obigem recht habe, nichts an den grundsätzlichen Umständen in Bezug auf die Einwilligung.
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- Niklas Luhmann -
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1294036) Verfasst am: 24.05.2009, 01:36 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | Kramer hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn atheistische Eltern ihr Kind in einen konfessionellen Kindergarten geben, dessen Zielsetzung durchaus in der christlichen Erziehung besteht? Ich glaube nicht, dass man das nicht als Einwilligung verstehen kann. |
Viele Eltern sind froh, wenn sie überhaupt einen Kindergartenplatz bekommen. Ausserdem wüsste ich jetzt keinen Kindergarten in meiner Stadt, der nicht kirchlich gebunden ist. |
Und das ist in der Tat ein Problem. Nichts liegt mir ferner, als diese Situation gut zu heißen doch es ändert, sofern ich mit obigem recht habe, nichts an den grundsätzlichen Umständen in Bezug auf die Einwilligung. |
Es ist dann keine Einwilligung zur religiösen Erziehung, sondern solche Eltern fügen sich - auch unter ökonomischen Druck (= Zwang) den Realitäten.
Es liegt ja keine echte Freiwiligkeit vor in solchen Fällen.
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#1294038) Verfasst am: 24.05.2009, 01:40 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | Und das ist in der Tat ein Problem. Nichts liegt mir ferner, als diese Situation gut zu heißen doch es ändert, sofern ich mit obigem recht habe, nichts an den grundsätzlichen Umständen in Bezug auf die Einwilligung. |
Es ist dann keine Einwilligung zur religiösen Erziehung, sondern solche Eltern fügen sich - auch unter ökonomischen Druck (= Zwang) den Realitäten.
Es liegt ja keine echte Freiwiligkeit vor in solchen Fällen. |
Die Frage ist hier doch: Wie sieht das rechtlich aus?
Ich bin mir dieser Scheinfreiwilligkeit bewusst und heiße sie ausdrücklich nicht gut.
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Kramer postvisuell
Anmeldungsdatum: 01.08.2003 Beiträge: 30878
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(#1294039) Verfasst am: 24.05.2009, 01:43 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | Kramer hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn atheistische Eltern ihr Kind in einen konfessionellen Kindergarten geben, dessen Zielsetzung durchaus in der christlichen Erziehung besteht? Ich glaube nicht, dass man das nicht als Einwilligung verstehen kann. |
Viele Eltern sind froh, wenn sie überhaupt einen Kindergartenplatz bekommen. Ausserdem wüsste ich jetzt keinen Kindergarten in meiner Stadt, der nicht kirchlich gebunden ist. |
Und das ist in der Tat ein Problem. Nichts liegt mir ferner, als diese Situation gut zu heißen doch es ändert, sofern ich mit obigem recht habe, nichts an den grundsätzlichen Umständen in Bezug auf die Einwilligung. |
Das ist aber in vielen Fällen keine freiwillige Einwilligung, sondern praktisch eine erzwungene. Ausserdem werden viele Eltern ja gar nicht daran denken, dass ihr Kind nicht nur betreut, sondern auch missioniert wird. Paradox ist ja, dass Eltern ihre Kinder laut Grundgesetz vom Religionsunterricht abmelden dürfen, aber nicht vom Frühstücksgebet im Kindergarten.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1294040) Verfasst am: 24.05.2009, 01:45 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | Und das ist in der Tat ein Problem. Nichts liegt mir ferner, als diese Situation gut zu heißen doch es ändert, sofern ich mit obigem recht habe, nichts an den grundsätzlichen Umständen in Bezug auf die Einwilligung. |
Es ist dann keine Einwilligung zur religiösen Erziehung, sondern solche Eltern fügen sich - auch unter ökonomischen Druck (= Zwang) den Realitäten.
Es liegt ja keine echte Freiwiligkeit vor in solchen Fällen. |
Die Frage ist hier doch: Wie sieht das rechtlich aus?
Ich bin mir dieser Scheinfreiwilligkeit bewusst und heiße sie ausdrücklich nicht gut. |
Seit ein paar Jahren hat man das Recht auf einen Kindergartenplatz.
Allerdings nicht auf einen Ganztagsplatz und auch nicht das Recht auf einen Platz in einer KiTa des Spaghettimonsters. Die (säkulare) Gemeinde muss ausreichend Plätze schaffen, ob das kirchliche oder nicht sind ist egal.
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Mo. over and out
Anmeldungsdatum: 30.11.2007 Beiträge: 12690
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(#1294043) Verfasst am: 24.05.2009, 01:50 Titel: |
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Auszug aus dem Bayrischen Bildungs- und Erziehungsplan:
Zitat: | ¨ Bei aller Unterschiedlichkeit der Wertvorstellungen und religiösen Traditionen gelten
die Grundsätze des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung. Sie verpflichten
auf die im christlich-abendländischen Traditionszusammenhang entstandenen
Grund- und Menschenrechte.
¨ Unabhängig von unterschiedlichen Ausprägungen gilt der Grundsatz: „Ethische Bildung
und Erziehung“ sowie „religiöse Bildung und Erziehung“ bilden eine untrennbare
Einheit. Religionen beinhalten grundlegende Sinndeutungen menschlichen Lebens
und Zusammenlebens. Daraus ergeben sich fundamentale Wertsetzungen für das
konkrete Handeln und dessen ethischer Reflexion. Ethik thematisiert das Problem
des rechten und angemessenen Handelns, indem darüber reflektiert wird, von welchen
Grundwerten aus eine Handlung beurteilt werden kann. Religionen können dazu
durch ihre Sinndeutungen des Weltganzen wichtige Anstöße geben. Religionen und
Ethik sind daher wechselseitig aufeinander angewiesen. |
http://bff-nbg.de/downloads/bep.pdf
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1294044) Verfasst am: 24.05.2009, 01:54 Titel: |
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Ja, richtig, und in Bayern, NRW und ein paar anderen Bundesländern steht ja "Ehrfurcht vor Gott" als oberstes Erziehungsziel auch in der Verfassung.
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#1294045) Verfasst am: 24.05.2009, 01:58 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Seit ein paar Jahren hat man das Recht auf einen Kindergartenplatz.
Allerdings nicht auf einen Ganztagsplatz und auch nicht das Recht auf einen Platz in einer KiTa des Spaghettimonsters. Die (säkulare) Gemeinde muss ausreichend Plätze schaffen, ob das kirchliche oder nicht sind ist egal. |
Ein Grund mehr, auf die Problematik der kirchlichen Kindergärten aufmerksam zu machen.
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
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Kramer postvisuell
Anmeldungsdatum: 01.08.2003 Beiträge: 30878
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(#1294049) Verfasst am: 24.05.2009, 02:13 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: |
Die Frage ist hier doch: Wie sieht das rechtlich aus? |
Ich vermute mal, das ist noch rechtliches Niemandsland. Die Verfassung garantiert zwar, dass Pflege und Erziehung das natürliche Recht der Eltern sind und dass die Eltern das Recht haben, die Teilnahme ihres Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen, aber dafür, was in Kindergärten passiert, interessiert sich das Grundgesetz nicht. Das soll wohl der Markt regeln, also Angebot und Nachfrage. Und wer dann sein Kind, weil er keine andere Wahl hat, in einen konfessionellen Kindergarten steckt, der kann sich nicht auf das Grundrecht der Eltern auf Erziehung berufen, weil es ja nicht der Staat ist, der dieses Grundrecht einschränkt.
Das ist halt so wie bei der Meinungsfreiheit. Jeder hat das Recht, seine Meinung zu äussern, aber niemand hat das Recht darauf, dass der Spiegel oder die Bildzeitung das auch druckt. Nur widerspricht es meines Erachtens dem Charakter der Grundrechte, dass die frühkindliche Betreuung von Kindern dem freien Markt überlassen wird und der staatliche Schutz der Grundrechte der Eltern erst mit der Einschulung beginnt. Das ist ja genau die Lücke, die Huber ausnutzen möchte: In der Schule kann er die Kinder nicht gegen den Willen der Eltern missionieren, das wäre grundgesetzwidrig. Aber in den Kindergärten kann er es. Und das ist nicht wirklich logisch.
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Mo. over and out
Anmeldungsdatum: 30.11.2007 Beiträge: 12690
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(#1294051) Verfasst am: 24.05.2009, 02:20 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Seit ein paar Jahren hat man das Recht auf einen Kindergartenplatz.
Allerdings nicht auf einen Ganztagsplatz und auch nicht das Recht auf einen Platz in einer KiTa des Spaghettimonsters. Die (säkulare) Gemeinde muss ausreichend Plätze schaffen, ob das kirchliche oder nicht sind ist egal. |
Ein Grund mehr, auf die Problematik der kirchlichen Kindergärten aufmerksam zu machen. |
Durchaus, aber "religiöse Bildung" findet nicht nur in kirchlichen Kindergärten statt. Laut BEP hat sie in allen bayrischen Kindergärten stattzufinden.
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Querdenker registrierter User
Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 1830
Wohnort: NRW
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(#1294057) Verfasst am: 24.05.2009, 04:40 Titel: |
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Eine Lektüre, die wie ich finde gerade zu diesem Topic sehr aufschlussreich ist, ist das Buch 'Gottesvergiftung' von Tillmann Moser (Amazon.de)
In Form einer Abrechnung mit Gott, welchen er dort auf die Anklagebank setzt, beschreibt er dort seine religiös geprägte Kindheit. In meinen Augen ist dieses Buch ein muß, besonders dann, wenn man verstehen will was diese Ideologie anzurichten imstande ist und was der Kindlichen Psyche angetan wird.
Weiter halte ich zum besseren Verständnis diese Seite für empfehlenswert, welche unter dem Titel 'Die Methodik der Dämonen der Zeugen Jehovas' einiges an Bildmaterial vorhält.
Dabei sei hier weniger die Beachtung des Textes relevant, sondern vielmehr die Bilder, welche selbstverständlich Kindern vom Säuglingsalter an(!), bis zum Greis verbunden mit dem Anspruch der 'Wahrheit' und Realität permanent ins Hirn gemeisselt werden. Und diese Bilder auf der Seite, sind letztlich nur ein kleiner und spezieller Auszug!
Dabei bitte auch folgendes mit Beachten: An einer anderen Stelle hier im Forum hat jemand nen Zeitplan der ZJ gepostet, das bitte mit in die Vorstellung einbeziehen. Aber auch, das - zumindest noch zu meiner Zeit - u.a. das Fernsehn wie auch Comics ect. als das Böse und somit zu vermeidende galten (was aus dem Zeugensprech übersetzt ein klares Verbot gewesen ist). Eltern wurden permanent dazu angeleitet, das es besser ist ihren Kindern diese Sektenlektüre zu geben, als irgend einen Weltlichen Schund (O. Ton).
Grob formuliert: Optimalerweise völlige Abschottung nach außen, um das Hirn mit ausschließlich diesem Kram füllen zu können.
Man schaue sich auch mal die Bauten der Kirchen an, z.B. den Kölner Dom. Auch dort findet sich die Einschüchterung und die permanente Bedrohung durch Dämonen wieder:
Tillmann Moser stammt übrigens aus einem Evangelikalen Umfeld, wenn ich mich jetzt nicht irre. Ist schon ein wenig länger her, das ich ihn gelesen habe.
_________________ Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen. (Johann Wolfgang von Goethe)
Die Bibel: Ein Buch, sie zu knechten, sie alle zu finden, Ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden (frei nach Tolkien)
Reinhard Mey - Sei wachsam (live)
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recital registrierter User
Anmeldungsdatum: 31.01.2004 Beiträge: 243
Wohnort: Wien
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(#1294113) Verfasst am: 24.05.2009, 12:56 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | recital hat folgendes geschrieben: | Weiters versteht man unter "Bildung" Vermittlung von realen Werten und muss legendäre Sagen als solche konkret benennen. |
Wodurch grenzen sich "reale Werte" denn von religiösen Werten ab? Du setzt anscheinend entweder ein platonisches Reich der Ideen oder in Wertfragen eine Trennung zwischen religiös und säkular voraus, die nicht besteht. |
Mit der Vermittlung realer Werte, wenn auch holprig formuliert, meinte ich wissenschaftlich-historisch verifizierbare Postulate, die strikt von legendären Mythen, wie z.B. Genesis, Jesus, King Artus, Rübezahl et al. zu unterscheiden sind.
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recital registrierter User
Anmeldungsdatum: 31.01.2004 Beiträge: 243
Wohnort: Wien
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(#1294116) Verfasst am: 24.05.2009, 13:05 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | Kriminell ist etwas erst dann, wenn es gesetzlich verboten ist. |
richtig. aber etwas kriminell finden ist davon unberührt. |
Ja. Ich schrieb das auch nur deshalb, da weiter oben fälschlicher Weise sogar behauptet wurde, religiöse Erziehung verstoße gegen Grund- und Menschenrechte.
L.E.N. hat folgendes geschrieben: | und weshalb ist eigentlich psychische misshandlung von kindern nicht verboten dafür aber die beschimpfung von religionen (wenn evtl der öffentliche friede gefährdet wird)? |
Religiöse Erziehung pauschal mit Mishandlung gleichzusetzen ist völlig unangebracht. Was meinst du, wieviel Prozent der religiös erzogenen Kinder sich dadurch misshandelt fühlten? Und wieviel Prozent derjenigen, die heute noch Christen, Moslems, etc. sind erst?
Ich sage nicht, dass die Frage, ob Kinder religiös erzogen werden sollten, nicht gestellt werden muss - im Gegenteil. Doch mit solch einer billigen Polemik diskreditiert man sich in der öffentlichen Debatte doch nur selbst. |
Meinen Ansatz habe ich nur verkürzt wiedergegeben. Natürlich können Eltern/Erzieungsberechtigte ihre Kinder in religiösem Sinn beeinflussen. Aber wenn es soweit geht, dass man die Säuglinge dann einer klerikalen Wasserung ("Taufe") unterzieht, was gleichbedeutend mit dem unfreiwilligen Eintritt in eine Glaubensgemeinschaft ist, dann verstößt dieses Vorgehen gegen Grundgesetz und gegen die Menschenrechte.
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1294118) Verfasst am: 24.05.2009, 13:08 Titel: |
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recital hat folgendes geschrieben: | Mit der Vermittlung realer Werte, wenn auch holprig formuliert, meinte ich wissenschaftlich-historisch verifizierbare Postulate, die strikt von legendären Mythen, wie z.B. Genesis, Jesus, King Artus, Rübezahl et al. zu unterscheiden sind. |
Das sind keine Werte im herkömmlichen Sinn. Verifizierbares Postulate haben etwas von einem Stumpfsinn.
_________________ Trish:(
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#1294149) Verfasst am: 24.05.2009, 14:13 Titel: |
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recital hat folgendes geschrieben: | Aber wenn es soweit geht, dass man die Säuglinge dann einer klerikalen Wasserung ("Taufe") unterzieht, was gleichbedeutend mit dem unfreiwilligen Eintritt in eine Glaubensgemeinschaft ist, dann verstößt dieses Vorgehen gegen Grundgesetz und gegen die Menschenrechte. |
Nein, offensichtlich nicht.
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1294163) Verfasst am: 24.05.2009, 14:22 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Nein, Wolfgang Huber war das schon im Einleitungsposting. |
Ich bezog mich auf die entsprechenden Aussagen der anderen User.
Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn atheistische Eltern ihr Kind in einen konfessionellen Kindergarten geben, dessen Zielsetzung durchaus in der christlichen Erziehung besteht? Ich glaube nicht, dass man das nicht als Einwilligung verstehen kann. |
das ist aber keine freiwillige zustimmung und daher keine einwilligung.
und das man etwas daran ändern sollte leuchtet ein, weshalb aber nicht etwas an der gesetzlichen grundlage ändern, die "religiöse bildung" für kindergartenkinder vorschreibt?
es scheinen hier immer noch nicht nur gläubige menschen davon auszugehen, dass ethische werte ohne religion nicht vermittelbar sind.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Zuletzt bearbeitet von L.E.N. am 24.05.2009, 14:30, insgesamt einmal bearbeitet |
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#1294166) Verfasst am: 24.05.2009, 14:24 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Nein, Wolfgang Huber war das schon im Einleitungsposting. |
Ich bezog mich auf die entsprechenden Aussagen der anderen User.
Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn atheistische Eltern ihr Kind in einen konfessionellen Kindergarten geben, dessen Zielsetzung durchaus in der christlichen Erziehung besteht? Ich glaube nicht, dass man das nicht als Einwilligung verstehen kann. |
gehts noch? |
Weiterlesen, L.E.N. - das ist nicht meine persönlich Meinung.
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1294172) Verfasst am: 24.05.2009, 14:30 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Nein, Wolfgang Huber war das schon im Einleitungsposting. |
Ich bezog mich auf die entsprechenden Aussagen der anderen User.
Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn atheistische Eltern ihr Kind in einen konfessionellen Kindergarten geben, dessen Zielsetzung durchaus in der christlichen Erziehung besteht? Ich glaube nicht, dass man das nicht als Einwilligung verstehen kann. |
gehts noch? |
Weiterlesen, L.E.N. - das ist nicht meine persönlich Meinung. |
bereits editiert, thx
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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recital registrierter User
Anmeldungsdatum: 31.01.2004 Beiträge: 243
Wohnort: Wien
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(#1294333) Verfasst am: 24.05.2009, 20:55 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | recital hat folgendes geschrieben: | Aber wenn es soweit geht, dass man die Säuglinge dann einer klerikalen Wasserung ("Taufe") unterzieht, was gleichbedeutend mit dem unfreiwilligen Eintritt in eine Glaubensgemeinschaft ist, dann verstößt dieses Vorgehen gegen Grundgesetz und gegen die Menschenrechte. |
Nein, offensichtlich nicht. |
Bekanntlich garantieren sowohl die Deklaration der Menschenrechte wie auch das Grundgesetz (in D und auch in Ö) jedem Bürger die freie Wahl seiner Religionszugehörigkeit. Auch wenn ich mich wiederhole, dieses Recht ist doch wohl unbestritten.
Der Tauf-Exorzismus an Säuglingen zieht ohne deren aktive Zustimmung die Eingliederung in die betreffende Religionsgemeinschaft nach sich. Natürlich können die Getauften nach Eintritt ihrer Grossjährigkeit aus der Verursacher-Organisation austreten. Diese besonders von klerikalen Kreisen oft getätigte Ausrede übersieht aber, dass aus theologisch-dogmatischer Sicht eine Annullierung dieses nicht rückgängig zu machenden Sakraments - einmal getaufter Christ, immer getaufter Christ - eben deshalb einen Verstoß gegen die obgenannten Bürgerrechts-Gesetze darstellt.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1294341) Verfasst am: 24.05.2009, 21:11 Titel: |
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recital hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | recital hat folgendes geschrieben: | Aber wenn es soweit geht, dass man die Säuglinge dann einer klerikalen Wasserung ("Taufe") unterzieht, was gleichbedeutend mit dem unfreiwilligen Eintritt in eine Glaubensgemeinschaft ist, dann verstößt dieses Vorgehen gegen Grundgesetz und gegen die Menschenrechte. |
Nein, offensichtlich nicht. |
Bekanntlich garantieren sowohl die Deklaration der Menschenrechte wie auch das Grundgesetz (in D und auch in Ö) jedem Bürger die freie Wahl seiner Religionszugehörigkeit. Auch wenn ich mich wiederhole, dieses Recht ist doch wohl unbestritten.
Der Tauf-Exorzismus an Säuglingen zieht ohne deren aktive Zustimmung die Eingliederung in die betreffende Religionsgemeinschaft nach sich. Natürlich können die Getauften nach Eintritt ihrer Grossjährigkeit aus der Verursacher-Organisation austreten. Diese besonders von klerikalen Kreisen oft getätigte Ausrede übersieht aber, dass aus theologisch-dogmatischer Sicht eine Annullierung dieses nicht rückgängig zu machenden Sakraments - einmal getaufter Christ, immer getaufter Christ - eben deshalb einen Verstoß gegen die obgenannten Bürgerrechts-Gesetze darstellt. |
Du übersiehst, dass nach dem GG Eltern das Recht haben, für ihre Kinder deren Rechte zu verwalten. Es ist also leider sehr wohl mit dem GG vereinbar. Man kann natürlich sagen, dass es insofern ein Menschenrechtsverstoß ist, als es das Recht des Kindes verletzen könnte. Das kann man aber nur sagen, wenn man das elterliche Erziehungsrecht sehr stark einschränken will oder so in dieser Form als grundsätzlich falsch ansieht.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1294387) Verfasst am: 24.05.2009, 22:32 Titel: |
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bezieht sich die UN-Kinderrechtskonvention nicht auch auf eine erziehung ohne psychologische misshandlung?
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1294392) Verfasst am: 24.05.2009, 22:34 Titel: |
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Eine Taufe ist keine psychologische Misshandlung.
_________________ Trish:(
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1294397) Verfasst am: 24.05.2009, 22:41 Titel: |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | Eine Taufe ist keine psychologische Misshandlung. |
stell dich bitte nicht blöd.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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