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Wie wird man entmündigt? Wann kommt man in die Klapse?

 
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Gott_der_Luecke
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Anmeldungsdatum: 26.02.2008
Beiträge: 3110

Beitrag(#1297951) Verfasst am: 31.05.2009, 15:41    Titel: Wie wird man entmündigt? Wann kommt man in die Klapse? Antworten mit Zitat

Man unterhält sich ja immer wieder mit Gläubigen, da frag ich mich das echt. Wann ist die Grenze erreicht, dass man sagt... "Ne... den können wir nicht frei rumlaufen lassen!" Ist die Schmerzgrenze bei Gläubigen deutlich höher als bei Ungläubigen? Geschockt
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1297957) Verfasst am: 31.05.2009, 15:55    Titel: Re: Wie wird man entmündigt? Wann kommt man in die Klapse? Antworten mit Zitat

Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben:
Man unterhält sich ja immer wieder mit Gläubigen, da frag ich mich das echt. Wann ist die Grenze erreicht, dass man sagt... "Ne... den können wir nicht frei rumlaufen lassen!" Ist die Schmerzgrenze bei Gläubigen deutlich höher als bei Ungläubigen? Geschockt


Das sogenannte PsychKg regelt das. Ist Sache des jeweiligen Bundeslandes, aber ist wohl immer sehr ähnlich.

Wenn Eigen- oder Fremdgefährung vorliegt; dazu ist aber ein richterlicher Beschluß nötig. Im Regelfalle gilt dann vorab aber erstmal "Gefahr im Verzug" und man wird von Polizei o.ä. in die Klapse gebracht.

Es sei denn natürlich, der Patient geht freiwillig auf ärztliche Anweisung rein. Im Falle von Gläubigen wird das nötig sein, solnage sie keinen Sprengstoffgürtel oder sowas tragen; Fremdgefährdung meint hier nur das physische Wohl außer was die Betreuung entsprechender Personen (Kinder, Alte, Kranke, Forenuser..) angeht.
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