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Heizölrückstoßabdämpfung Hedonist

Anmeldungsdatum: 26.07.2007 Beiträge: 17543
Wohnort: Stralsund
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(#1312651) Verfasst am: 24.06.2009, 08:54 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Mal ein Vorschlag zur Guete. Man koennte ja eine gesetzliche Regelung schaffen, dass analog zu der angefuehrten Regelung fuer bestimmte Operationen fuer manche Taetowierungen, z.B. solche im Gesicht und besonders auffaellige, grosse, ein hoeheres Mindestalter gilt als 18. Dies haette den Vorteil, dass der Taetowierer Rechtssicherheit hat bei der Ausuebung seines Gewerbes und gleichzeitig die blutjungen Dinger vor ihrer eigenen Dummheit geschuetzt sind. |
Warum sollte man eigentlich Leute davon abhalten, Dummheiten zu begehen? Solange das keine Auswirkungen auf andere Menschen hat, kann und sollte es doch allen anderen völlig egal sein.
_________________ „Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.“ Curt Goetz
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1312659) Verfasst am: 24.06.2009, 09:03 Titel: |
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Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Mal ein Vorschlag zur Guete. Man koennte ja eine gesetzliche Regelung schaffen, dass analog zu der angefuehrten Regelung fuer bestimmte Operationen fuer manche Taetowierungen, z.B. solche im Gesicht und besonders auffaellige, grosse, ein hoeheres Mindestalter gilt als 18. Dies haette den Vorteil, dass der Taetowierer Rechtssicherheit hat bei der Ausuebung seines Gewerbes und gleichzeitig die blutjungen Dinger vor ihrer eigenen Dummheit geschuetzt sind. |
Warum sollte man eigentlich Leute davon abhalten, Dummheiten zu begehen? Solange das keine Auswirkungen auf andere Menschen hat, kann und sollte es doch allen anderen völlig egal sein. |
Prinzipiell schon...
...aber...
...on second thought....
...wenn ich mir vorstelle, dass ich alles gedurft haette, was ich irgendwann schon einmal gewollt hab', dann ist es vielleicht doch nicht sooo egal.
_________________ Defund the gender police!!
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1312660) Verfasst am: 24.06.2009, 09:07 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Mal ein Vorschlag zur Guete. Man koennte ja eine gesetzliche Regelung schaffen, dass analog zu der angefuehrten Regelung fuer bestimmte Operationen fuer manche Taetowierungen, z.B. solche im Gesicht und besonders auffaellige, grosse, ein hoeheres Mindestalter gilt als 18. Dies haette den Vorteil, dass der Taetowierer Rechtssicherheit hat bei der Ausuebung seines Gewerbes und gleichzeitig die blutjungen Dinger vor ihrer eigenen Dummheit geschuetzt sind. |
Warum sollte man eigentlich Leute davon abhalten, Dummheiten zu begehen? Solange das keine Auswirkungen auf andere Menschen hat, kann und sollte es doch allen anderen völlig egal sein. |
Prinzipiell schon...
...aber...
...on second thought....
...wenn ich mir vorstelle, dass ich alles gedurft haette, was ich irgendwann schon einmal gewollt hab', dann ist es vielleicht doch nicht sooo egal. |
Wenn Du aber nicht gemacht hättest, was Du nach obigem Vorschlag nicht gedurft hättest, dann dürfest Du garnicht hier posten!
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1312680) Verfasst am: 24.06.2009, 10:25 Titel: |
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Zitat: | Wie die flämische Zeitung „Het Laatste Nieuws“ berichtet, will das Sternenmädchen bei „Tattoo Mike“ als Beraterin anheuern!
Dort will sie Kunden Ratschläge erteilen. Schließlich sei sie „erfahren und wisse, wie etwas schief gehen könne“. |
Quelle: Bild.de
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Yogosh Leisetreter ...und Klugscheisser
Anmeldungsdatum: 19.03.2009 Beiträge: 2170
Wohnort: Berlin
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(#1312687) Verfasst am: 24.06.2009, 10:34 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Wie die flämische Zeitung „Het Laatste Nieuws“ berichtet, will das Sternenmädchen bei „Tattoo Mike“ als Beraterin anheuern!
Dort will sie Kunden Ratschläge erteilen. Schließlich sei sie „erfahren und wisse, wie etwas schief gehen könne“. |
Quelle: Bild.de |
Hat die Sache damit die unterste Stufe des Trash-O-Meters erreicht? Schalten Sie nächste Woche wieder ein und erfahren Sie mehr!
_________________ "If the King's English was good enough for Jesus Christ, it's good enough for the children of Texas!" - Miriam Amanda "Ma" Ferguson, Governor of Texas, als Begründung gegen Spanischunterricht
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tridi _____
Anmeldungsdatum: 21.06.2007 Beiträge: 7933
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(#1312688) Verfasst am: 24.06.2009, 10:46 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: |
Das einzige was denn Richter interessiert, ist ob eine rechtsgültige schriftliche Einwilligung des Tätowierten zur jeweiligen Körperverletzung(Tattoo) vorliegt oder nicht.
Ein Tattoo ist an sich nicht Sittenwidrig, egal an welcher Körperstelle. Höchsten die Botschaft eines sichtbaren Tattoos könnte Sittenwidrig sein(wenn beleidigend, pornographisch oder ähnliches), hier ist aber der Tätowierte(für das Zeigen) haftbar und nicht der Tätowierer(es sei den das Herstellen/Verbreiten der Botschaft ist von vornherein Strafbar).
Die Sterne im Gesicht sind keinesfalls Sittenwidrig. Folgen gesellschaftlicher Ablehnung sowie psychische, gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen trägt alleine der Auftraggeber/Unterschreiber der rechtsgültigen Einwilligung(Sofern der Tätowierer nichts Falsch macht).
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du stellst einen haufen behauptungen auf.
kannst du sie begruenden?
mit links vielleicht, oder hinweis auf einen gesetzeskommentar, oder mit rechtlichen argumenten?
dass das tattoo selbst nicht sittenwidrig ist, da sind wir uns ja einig. es geht darum, ob die aktuelle laune eines jungen menschen eine schwere koerperverletzung rechtfertigen kann.
dazu kann ich deinem post nur entnehmen, dass du meinst, mit einer schriftlichen einwilligung sei alles erlaubt, so sie nur eben schriftlich sei. so aber ist das eindeutig nicht richtig, die sittenwidrigkeit ist das problem. du kannst mit sicherheit niemandem ein auge entfernen, nur weil der das schick findet und dir ne einwilligungserklaerung schriftlich gibt.
troendle/fischer sagen zu einer entstellenden koerperverletzung, dass selbst bei einer einwilligung noch schwerwiegende rechtfertigungsgruende da sein muessen, damit sie nicht sittenwidrig sei. nun argumentiere, behaupte nicht einfach, und das auch noch ohne beleg: glaubst du fischer/troendle nicht, hast du dazu eine abweichende meinung? oder siehst du schwerwiegende rechtfertigungsgruende? oder bezweifelst du, dass es sich um eine entstellende koerperverletzung handelt?
im uebrigen habe ich bislang nichts gefunden, wonach die form der einwilligung (zB schriftlich) irgendwie relevant waere. richtig ist natuerlich, dass der taetowierer sich das besser schriftlich geben lassen solle, ratsam ist das, dann kann er es im zweifel spaeter besser belegen. woher nimmst du das erfordernis der schriftlichkeit?
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tridi _____
Anmeldungsdatum: 21.06.2007 Beiträge: 7933
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(#1312689) Verfasst am: 24.06.2009, 10:51 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Mal ein Vorschlag zur Guete. Man koennte ja eine gesetzliche Regelung schaffen, dass analog zu der angefuehrten Regelung fuer bestimmte Operationen fuer manche Taetowierungen, z.B. solche im Gesicht und besonders auffaellige, grosse, ein hoeheres Mindestalter gilt als 18. Dies haette den Vorteil, dass der Taetowierer Rechtssicherheit hat bei der Ausuebung seines Gewerbes und gleichzeitig die blutjungen Dinger vor ihrer eigenen Dummheit geschuetzt sind.
Sonst ist es reichlich unbefriedigend, dass sich ein Taetowierer auf sowas Schwammiges einlassen muss, wie "dauerhaft entstellend", was in dem Kontext eine recht subjektive Kiste ist. Bei einem klaren Mindestalter und klaren Spezifikationen, was ab wann geht, weiss jeder ohne Wischiwaschi woran er ist: "Ausweis zeigen! Das darf ich bei Dir machen und das geht nicht. That's the law!"
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dein vorschlag scheint mir durchaus vernuenftig.
ich habe mich allerdings bislang nur auf die aktuelle deutsche rechtslage bezogen. wenn du sie im obigen sinne aendern willst, hab ich keine einwaende dagegen.
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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#1312800) Verfasst am: 24.06.2009, 13:54 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | 18-jährigen nach bestandener prüfung nen führerschein in die hand drücken?
wo kommen wir denn dahin? |
18-jährige nach Jugendstrafrecht verurteilen? Wo kämen wir da hin? |
find ich eh albern, das jugendstrafrecht.
aber das ist n anderes thema. |
Hm, nein, das ist kein ganz anderes Thema.
Warum / inwiefern findest Du es albern?
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1312815) Verfasst am: 24.06.2009, 14:17 Titel: |
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AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | 18-jährigen nach bestandener prüfung nen führerschein in die hand drücken?
wo kommen wir denn dahin? |
18-jährige nach Jugendstrafrecht verurteilen? Wo kämen wir da hin? |
find ich eh albern, das jugendstrafrecht.
aber das ist n anderes thema. |
Hm, nein, das ist kein ganz anderes Thema.
Warum / inwiefern findest Du es albern? |
wenn jemand in der lage ist etwas anzustellen, sollte er auch die konsequenzen dafür tragen.
in dem zusammenhang fänd ich eine runterstufung der volljährigkeit auf 16 jahre vernünftig.
für fälle unter 16 jahre wäre normales strafrecht mit ausschließlich bewährungsstrafen gut (außer bei mord oder totschlag)
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22286
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(#1312855) Verfasst am: 24.06.2009, 14:58 Titel: |
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Wie wäre es denn, wenn Tätowierer verpflichtet wären, ihren Kunden das projektierte Werk erstmal mit schlecht abwaschbarer Farbe aufzumalen und sie drei Tage Bedenkzeit damit rumlaufen zu lassen?
Nur so ne Idee, unabhängig von Mindestalterfragen.
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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esme lebt ohne schützende Gänsefüßchen.
Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 5667
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(#1312857) Verfasst am: 24.06.2009, 15:03 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Wie wäre es denn, wenn Tätowierer verpflichtet wären, ihren Kunden das projektierte Werk erstmal mit schlecht abwaschbarer Farbe aufzumalen und sie drei Tage Bedenkzeit damit rumlaufen zu lassen?
Nur so ne Idee, unabhängig von Mindestalterfragen. |
Lauter solche Regeln fallen für mich unter Konsumentenschutz und es ist durchaus nicht unüblich, dass so etwas aus einem Anlaßfall heraus geregelt wird.
_________________ Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1312994) Verfasst am: 24.06.2009, 17:57 Titel: |
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tridi hat folgendes geschrieben: |
du stellst einen haufen behauptungen auf.
kannst du sie begruenden?
mit links vielleicht, oder hinweis auf einen gesetzeskommentar, oder mit rechtlichen argumenten?
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Bitte sehr:
StGB 228
http://dejure.org/gesetze/StGB/228.html
und
die Leitsätze dazu:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/03/2-505-03.php3?referer=db
tridi hat folgendes geschrieben: |
dass das tattoo selbst nicht sittenwidrig ist, da sind wir uns ja einig. es geht darum, ob die aktuelle laune eines jungen menschen eine schwere koerperverletzung rechtfertigen kann. |
Ja, das Tattoo ist nicht Sittenwidrig. Sofern die aktuelle Laune des jungen Menschen, eine rechtskräftige Einwilligung bewirkt, sind damit auch schwere Körperverletzungen abgedeckt.
tridi hat folgendes geschrieben: |
dazu kann ich deinem post nur entnehmen, dass du meinst, mit einer schriftlichen einwilligung sei alles erlaubt, so sie nur eben schriftlich sei. |
Nein, die Einwilligung muss Rechtskräftig sein. Ich dachte, weil ich das auf einige Internetseiten behauptet wurde, das zusätzlich bei Tattoos eine schriftliche Einwilligung vorliegen muss.
tridi hat folgendes geschrieben: |
so aber ist das eindeutig nicht richtig, die sittenwidrigkeit ist das problem. du kannst mit sicherheit niemandem ein auge entfernen, nur weil der das schick findet und dir ne einwilligungserklaerung schriftlich gibt. |
Es ist ganz klar das ich kein Auge entfernen darf. Begründung: Kein rechtskräftige Einwilligung, weil die Möglichkeit des Eintreten des Todes besteht(Die Einwilligung ist damit garantiert Sittenwidrig). Selbst mit Ausbildung, wäre es Fraglich, weil eine körperliche Behinderung entsteht und die Meinung, das das Schick sei wohl eine Einzelmeinung ist, während alle anständig und gut denkenden Menschen das wohl für eine Sittenwidrigkeit halten würden.
tridi hat folgendes geschrieben: |
troendle/fischer sagen zu einer entstellenden koerperverletzung, dass selbst bei einer einwilligung noch schwerwiegende rechtfertigungsgruende da sein muessen, damit sie nicht sittenwidrig sei. nun argumentiere, behaupte nicht einfach, und das auch noch ohne beleg: glaubst du fischer/troendle nicht, hast du dazu eine abweichende meinung? oder siehst du schwerwiegende rechtfertigungsgruende? oder bezweifelst du, dass es sich um eine entstellende koerperverletzung handelt? |
Fischer glaub ich, tröndele/fischer nicht. Leider habe ich den Fischer grad nicht zur Hand. Google verweigert mir diesbezüglich seine Hilfe(muss den jeder Depp seine Hausarbeit ins Internet stellen?).
Nach restriktiver Auslegung(Rechtlicher Kern) der Sittenwidrigkeit in Bezug auf StGB 228, kann man nur das Leben gefährdende Handlungen sowie Körperverletzungen zur Vorbereitung, Vornahme oder Verdeckung anderer Straftaten mit Sicherheit als sittenwidrig einstufen. Durch die Tatsache das eine ganze Reihe von nicht psychisch kranken Menschen Tattoos als schön empfindet, sind Tattoos schon einmal an sich also nicht Sittenwidrig. Wieso ein Tattoo im Gesicht eine Ausnahme darstellen sollte, wüste ich nicht. Es fehlt ein Objektives und rechtlich relevantes Kriterium nach dem man sagen könnte, das mit ein Tattoo im Gesicht eine Grenze überschritten sei, welcher mit einem Tattoo anderswo nicht überschritten sei. Die Argumentation ein Tattoo im Gesicht sei im besonderen Maße entstellend, ist nicht objektiv, da es genug Menschen gibt, die Tattoos auch im Gesicht nicht als entstellend empfinden. Man kann sich also weder auf den Rechtlichen Kern noch auf einen `Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden´ berufen.
Hinzu kommt das es eine Kompensation gibt, für die zugefügten Schmerzen der Körperverletzung erhält der Verletzte eine Kompensation in Form eines Schmuckstückes. Dabei reicht es im Grunde zur Frage, ob es eine Kompensation ist, das der Verletzte das Schmuckstück schön findet. Inwieweit diese Kompensation beschädigte Rechtsgüter abdeckt, darüber könnte man sicherlich Streiten. Bis jedoch eine objektive Begründung vorliegt warum ein Tattoo im Gesicht sittenwidrig sein soll, fehlt mir die Lust dazu.
noch mal der Link von oben:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/03/3-120-03.php3
tridi hat folgendes geschrieben: |
im uebrigen habe ich bislang nichts gefunden, wonach die form der einwilligung (zB schriftlich) irgendwie relevant waere. richtig ist natuerlich, dass der taetowierer sich das besser schriftlich geben lassen solle, ratsam ist das, dann kann er es im zweifel spaeter besser belegen. woher nimmst du das erfordernis der schriftlichkeit? |
Ich hatte das auf einigen Internetseiten zum Thema Recht und Tattoos aufgeschnappt. Muss leider zugeben mich geirrt zu haben. Obwohl es sich um deutsche Seiten und teilweise auch deutsche Studios handelt, geht das mit der schriftlichen Einwilligung auf eine Verordnung aus einem Österreichen Bundesgesetzblatt zurück.
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1313009) Verfasst am: 24.06.2009, 18:09 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Wie wäre es denn, wenn Tätowierer verpflichtet wären, ihren Kunden das projektierte Werk erstmal mit schlecht abwaschbarer Farbe aufzumalen und sie drei Tage Bedenkzeit damit rumlaufen zu lassen?
Nur so ne Idee, unabhängig von Mindestalterfragen. |
Vorher wäre ein eigener Berufsstand mit Prüfungen dringend angesagt. Im im Augenblick kann sich scheinbar jeder Quark ein Studio eröffnen und loslegen.
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tridi _____
Anmeldungsdatum: 21.06.2007 Beiträge: 7933
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(#1313242) Verfasst am: 25.06.2009, 00:38 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: | tridi hat folgendes geschrieben: |
du stellst einen haufen behauptungen auf.
kannst du sie begruenden?
mit links vielleicht, oder hinweis auf einen gesetzeskommentar, oder mit rechtlichen argumenten?
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Bitte sehr:
StGB 228
http://dejure.org/gesetze/StGB/228.html
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hatte ich schon selbst gepostet.
interessant, hilft aber nicht viel. denn dort wird festgestellt, dass zumindest bei einer lebensgefaehrlichen behandlung die koerperverletzung trotz einwilligung sittenwidrig bleibt. das urteil sagt aber nichts (oder nicht viel) ueber andere moegliche ursachen einer sittenwidrigkeit, insbesondere kann aus der tatsache, dass die lebensgefahr zur sittenwidrigkeit fuehrt, nicht umgekehrt geschlossen werden, dass ohne lebensgefahr keine sittenwidrigkeit gegeben sein kann.
Zitat: |
Zitat: |
[quote="tridi" postid=1312688]
so aber ist das eindeutig nicht richtig, die sittenwidrigkeit ist das problem. du kannst mit sicherheit niemandem ein auge entfernen, nur weil der das schick findet und dir ne einwilligungserklaerung schriftlich gibt. |
Es ist ganz klar das ich kein Auge entfernen darf. Begründung: Kein rechtskräftige Einwilligung, weil die Möglichkeit des Eintreten des Todes besteht(Die Einwilligung ist damit garantiert Sittenwidrig).
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also n arzt kriegt das mit sicherheit ohne ernsthafte gefaehrdung des lebens hin.
Zitat: |
Selbst mit Ausbildung, wäre es Fraglich, weil eine körperliche Behinderung entsteht und die Meinung, das das Schick sei wohl eine Einzelmeinung ist, während alle anständig und gut denkenden Menschen das wohl für eine Sittenwidrigkeit halten würden.
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wir halten fest: auch ohne lebensgefahr kann sittenwidrigkeit vorliegen.
Zitat: | Durch die Tatsache das eine ganze Reihe von nicht psychisch kranken Menschen Tattoos als schön empfindet, sind Tattoos schon einmal an sich also nicht Sittenwidrig. Wieso ein Tattoo im Gesicht eine Ausnahme darstellen sollte, wüste ich nicht. Es fehlt ein Objektives und rechtlich relevantes Kriterium nach dem man sagen könnte, das mit ein Tattoo im Gesicht eine Grenze überschritten sei, welcher mit einem Tattoo anderswo nicht überschritten sei. Die Argumentation ein Tattoo im Gesicht sei im besonderen Maße entstellend, ist nicht objektiv, da es genug Menschen gibt, die Tattoos auch im Gesicht nicht als entstellend empfinden. Man kann sich also weder auf den Rechtlichen Kern noch auf einen `Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden´ berufen.
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das geht an der sache vorbei. die frage, ob das tattoo schoen ist oder nicht, ist in der tat eine geschmackssache. daraus ergibt sich nicht die sittenwidrigkeit.
fakt ist, dass ein erheblicher teil der bevoelkerung das tattoo als entstellend betrachten wuerde. ob diese leute recht haben, ist voellig ohne belang. von belang ist aber, dass bei einer 18-jaehrigen ein erhebliches risiko besteht, dass sie spaeter ihre ansichten aendert und sich dann auch selbst als auf grund jugendlichen leichtsinns entstellt betrachten koennte. *deshalb* und auch nur deshalb sollte ein taetowierer die junge kundin vor diesem risiko bewahren und sie abwarten lassen, ob sich dieser tattoo-wunsch auf dauer als bestaendig erweist. wenn er es nicht tut, handelt er so verantwortungslos und ruecksichtslos der kundin gegenueber, dass dies meines erachtens klar sittenwidrig ist.
es geht immerhin um eine schwere koerperverletzung, und ich finde es durchaus vernuenftig, wenn troendle/fischer in diesem fall (speziell bei entstellenden koerperverletzungen) schwerwiegende rechtfertigungsgruende verlangt.
was die frage des entstellt-sein angeht: diese ist nach objektiven kriterien festzustellen und nicht danach, ob die betroffene person (die hier ja sogar einwilligt) das im augenblick grade toll findet. nun frag mal 100 leute, was sie davon halten wuerden, wenn man ihnen (moeglicherweise gegen ihren willen) so viele sterne taetowieren wuerde, insbesondere, ob sie sich dann entstellt fuehlen wuerden. dies wuerden gewiss mindestens 90 % bejahen (eher ueber 98 %), und wenn das wirklich jemandem gegen seinen willen geschehen sollte, so waere es natuerlich schwere koerperverletzung (wegen entstellung), voellig egal, wie schoen die sterne auch immer gemacht sein moegen. selbst der wunderschoenste schmetterling, mitten ins gesicht taetowiert, muesste in diesem sinne als entstellung eingestuft werden. (und so zur einschaetzung als schwere koerperverletzung fuehren, wenn es gegen den willen des betroffenen geschieht.)
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1313249) Verfasst am: 25.06.2009, 00:51 Titel: |
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tridi hat folgendes geschrieben: |
was die frage des entstellt-sein angeht: diese ist nach objektiven kriterien festzustellen und nicht danach, ob die betroffene person (die hier ja sogar einwilligt) das im augenblick grade toll findet. nun frag mal 100 leute, was sie davon halten wuerden, wenn man ihnen (moeglicherweise gegen ihren willen) so viele sterne taetowieren wuerde, insbesondere, ob sie sich dann entstellt fuehlen wuerden. dies wuerden gewiss mindestens 90 % bejahen (eher ueber 98 %), und wenn das wirklich jemandem gegen seinen willen geschehen sollte, so waere es natuerlich schwere koerperverletzung (wegen entstellung), voellig egal, wie schoen die sterne auch immer gemacht sein moegen. selbst der wunderschoenste schmetterling, mitten ins gesicht taetowiert, muesste in diesem sinne als entstellung eingestuft werden. (und so zur einschaetzung als schwere koerperverletzung fuehren, wenn es gegen den willen des betroffenen geschieht.) |
Von wem festzustellen? Von wem eingestuft werden?
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Critic oberflächlich
Anmeldungsdatum: 22.07.2003 Beiträge: 16361
Wohnort: Arena of Air
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(#1313252) Verfasst am: 25.06.2009, 00:52 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Wie die flämische Zeitung „Het Laatste Nieuws“ berichtet, will das Sternenmädchen bei „Tattoo Mike“ als Beraterin anheuern!
Dort will sie Kunden Ratschläge erteilen. Schließlich sei sie „erfahren und wisse, wie etwas schief gehen könne“. |
Quelle: Bild.de |
Ich hatte mich tatsächlich schon gefragt, was die arbeitet oder arbeiten will, und gedacht: Tattoo-Studio würde sich ja anbieten.
_________________ "Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"
Dann bin ich halt bekloppt.
"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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esme lebt ohne schützende Gänsefüßchen.
Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 5667
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(#1313375) Verfasst am: 25.06.2009, 09:38 Titel: |
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tridi hat folgendes geschrieben: | nun frag mal 100 leute, was sie davon halten wuerden, wenn man ihnen (moeglicherweise gegen ihren willen) so viele sterne taetowieren wuerde, insbesondere, ob sie sich dann entstellt fuehlen wuerden. dies wuerden gewiss mindestens 90 % bejahen (eher ueber 98 %), und wenn das wirklich jemandem gegen seinen willen geschehen sollte, so waere es natuerlich schwere koerperverletzung (wegen entstellung), voellig egal, wie schoen die sterne auch immer gemacht sein moegen. |
Ich bin zwar auch der Meinung, dass eine Bedenkzeit bei Tätowierungen gefordert werden kann (Jahre finde ich aber völlig übertrieben). Aber der zitierte Absatz, der Freiwilligkeit mit Unfreiwilligkeit vermischt, ist als Argument nutzlos.
Ersetz mal die Tätowierung durch Sex (oder Kind austragen) und du wirst feststellen, dass die Meinung zu unfreiwilligem Sex für die Regelung von freiwilligem Sex völlig irrelevant ist.
_________________ Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1313419) Verfasst am: 25.06.2009, 10:50 Titel: |
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tridi hat folgendes geschrieben: |
Zitat: |
Selbst mit Ausbildung, wäre es Fraglich, weil eine körperliche Behinderung entsteht und die Meinung, das das Schick sei wohl eine Einzelmeinung ist, während alle anständig und gut denkenden Menschen das wohl für eine Sittenwidrigkeit halten würden.
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wir halten fest: auch ohne lebensgefahr kann sittenwidrigkeit vorliegen. |
Ja, wegen der entstehenden Behinderung, und die Betonung darauf das alle anständig und gut denkenden Menschen, das für .
Wenn es eine Subkultur gäbe, in die Amputation als Schön oder Erstrebenswert gehalten würde, wäre die Tat nicht Sittenwidrig.
tridi hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Durch die Tatsache das eine ganze Reihe von nicht psychisch kranken Menschen Tattoos als schön empfindet, sind Tattoos schon einmal an sich also nicht Sittenwidrig. Wieso ein Tattoo im Gesicht eine Ausnahme darstellen sollte, wüste ich nicht. Es fehlt ein Objektives und rechtlich relevantes Kriterium nach dem man sagen könnte, das mit ein Tattoo im Gesicht eine Grenze überschritten sei, welcher mit einem Tattoo anderswo nicht überschritten sei. Die Argumentation ein Tattoo im Gesicht sei im besonderen Maße entstellend, ist nicht objektiv, da es genug Menschen gibt, die Tattoos auch im Gesicht nicht als entstellend empfinden. Man kann sich also weder auf den Rechtlichen Kern noch auf einen `Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden´ berufen.
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das geht an der sache vorbei. die frage, ob das tattoo schoen ist oder nicht, ist in der tat eine geschmackssache. daraus ergibt sich nicht die sittenwidrigkeit.
fakt ist, dass ein erheblicher teil der bevoelkerung das tattoo als entstellend betrachten wuerde. ob diese leute recht haben, ist voellig ohne belang. |
Richtig sofern es auh nur einen anständig und recht denkenden Menschen gibt, der das Tattoo schön findet ist die Meinung derer, die das als Entstellend betrachten unerheblich.
tridi hat folgendes geschrieben: |
von belang ist aber, dass bei einer 18-jaehrigen ein erhebliches risiko besteht, dass sie spaeter ihre ansichten aendert und sich dann auch selbst als auf grund jugendlichen leichtsinns entstellt betrachten koennte. |
Ist für das Gesetzt bezüglich der Sittenwidrigkeit unintressant.
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/03/3-120-03.php3
Zitat: |
8. Nach dem Wortlaut des § 228 StGB ist entscheidend, ob die Tat gegen die guten Sitten verstößt. Unerheblich ist daher, ob dieser Makel - auch oder nur - der Einwilligung anhaftet (BGHSt 4, 88, 91; BGH NStZ 2000, 87, 8 . (Bearbeiter) |
tridi hat folgendes geschrieben: |
*deshalb* und auch nur deshalb sollte ein taetowierer die junge kundin vor diesem risiko bewahren und sie abwarten lassen, ob sich dieser tattoo-wunsch auf dauer als bestaendig erweist. wenn er es nicht tut, handelt er so verantwortungslos und ruecksichtslos der kundin gegenueber, dass dies meines erachtens klar sittenwidrig ist. |
Nein: Ganz klar nicht Sittenwidrig. Die Tat des Tätowierens ist an sich nicht sittenwidrig, auch nicht im Gesicht. Der Einwand das die tätowierte Person es hinterher bereuen könnte, ändert daran nichts, da 1. dies ausschließlich auf eine mögliche aber nicht absehbare Meinungsänderung beruht.
es geht immerhin um eine schwere koerperverletzung, und ich finde es durchaus vernuenftig, wenn troendle/fischer in diesem fall (speziell bei entstellenden koerperverletzungen) schwerwiegende rechtfertigungsgruende verlangt.
tridi hat folgendes geschrieben: |
was die frage des entstellt-sein angeht: diese ist nach objektiven kriterien festzustellen und nicht danach, ob die betroffene person (die hier ja sogar einwilligt) das im augenblick grade toll findet. nun frag mal 100 leute, was sie davon halten wuerden, wenn man ihnen (moeglicherweise gegen ihren willen) so viele sterne taetowieren wuerde, insbesondere, ob sie sich dann entstellt fuehlen wuerden. dies wuerden gewiss mindestens 90 % bejahen (eher ueber 98 %), |
Mindestens 90% von 100 Leute spielt keine Rolle, auch nicht 98%. Es müssen alle und wirklich alle recht und anständig denkende Menschen, auf die Frage: ob sie solche Gesichts Tattoos entstellend finden ja sagen. Unerheblich ist, ob sie das auch bei sich machen lassen würden und in diesem Fall schon recht ob gegen ihren Willen. Es gibt in diesem hinblick eine Ganze Subkultur die nein Sagen würde, womit die Mehrheitsmeinung zur Frage der Sittlichkeit unerheblich wird.
tridi hat folgendes geschrieben: | und wenn das wirklich jemandem gegen seinen willen geschehen sollte, so waere es natuerlich schwere koerperverletzung (wegen entstellung), voellig egal, wie schoen die sterne auch immer gemacht sein moegen. selbst der wunderschoenste schmetterling, mitten ins gesicht taetowiert, muesste in diesem sinne als entstellung eingestuft werden. (und so zur einschaetzung als schwere koerperverletzung fuehren, wenn es gegen den willen des betroffenen geschieht.) |
Ja, aber nicht weil 90% der Personen dies als Entstellung wahrnehmen sondern, weil hier ganz klar in das Selbstbestimmungsrecht der Person eingegriffen wurde, so Auszusehen wie sie das Möchte und zwar gegen ihren Willen.
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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#1313621) Verfasst am: 25.06.2009, 15:33 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: | tridi hat folgendes geschrieben: | wir halten fest: auch ohne lebensgefahr kann sittenwidrigkeit vorliegen. |
Ja, wegen der entstehenden Behinderung, und die Betonung darauf das alle anständig und gut denkenden Menschen, das für .
Wenn es eine Subkultur gäbe, in die Amputation als Schön oder Erstrebenswert gehalten würde, wäre die Tat nicht Sittenwidrig. |
So eine Subkultur gibt es aber.
AlexJ hat folgendes geschrieben: | Mindestens 90% von 100 Leute spielt keine Rolle, auch nicht 98%. Es müssen alle und wirklich alle recht und anständig denkende Menschen, auf die Frage: ob sie solche Gesichts Tattoos entstellend finden ja sagen. Unerheblich ist, ob sie das auch bei sich machen lassen würden und in diesem Fall schon recht ob gegen ihren Willen. Es gibt in diesem hinblick eine Ganze Subkultur die nein Sagen würde, womit die Mehrheitsmeinung zur Frage der Sittlichkeit unerheblich wird. |
Die Frage ist aber nun, was denn überhaupt ein "recht und anständig denkender" Mensch überhaupt ist, wie man ihn also von einem nicht so denkenden Menschen unterscheidet. Würde man es nicht unterscheiden, dann erübrigte sich ja wohl der Zusatz und es hieße einfach: "alle Menschen".
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1313656) Verfasst am: 25.06.2009, 16:29 Titel: |
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AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: | tridi hat folgendes geschrieben: | wir halten fest: auch ohne lebensgefahr kann sittenwidrigkeit vorliegen. |
Ja, wegen der entstehenden Behinderung, und die Betonung darauf das alle anständig und gut denkenden Menschen, das für .
Wenn es eine Subkultur gäbe, in die Amputation als Schön oder Erstrebenswert gehalten würde, wäre die Tat nicht Sittenwidrig. |
So eine Subkultur gibt es aber. |
Naja, eine wirklich Subkultur scheint das ja laut link nicht zu sein. Sofern diese Personen(als Gruppe) aber keiner psychischen Erkrankung unterliegen, wären sie als Beleg hinreichend, das nicht "alle" recht und anständig denkende Menschen, solche Amputationen als Anstandsverletzung(also gegen die Menschenwürde) empfinden.
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: |
AlexJ hat folgendes geschrieben: | Mindestens 90% von 100 Leute spielt keine Rolle, auch nicht 98%. Es müssen alle und wirklich alle recht und anständig denkende Menschen, auf die Frage: ob sie solche Gesichts Tattoos entstellend finden ja sagen. Unerheblich ist, ob sie das auch bei sich machen lassen würden und in diesem Fall schon recht ob gegen ihren Willen. Es gibt in diesem hinblick eine Ganze Subkultur die nein Sagen würde, womit die Mehrheitsmeinung zur Frage der Sittlichkeit unerheblich wird. |
Die Frage ist aber nun, was denn überhaupt ein "recht und anständig denkender" Mensch überhaupt ist, wie man ihn also von einem nicht so denkenden Menschen unterscheidet. Würde man es nicht unterscheiden, dann erübrigte sich ja wohl der Zusatz und es hieße einfach: "alle Menschen". |
Ich kann das nicht genau erklären. Ich versuch schon seit fast einer halben Stunde eine treffend Formulierung zu finden und es will mir einfach nicht gelingen. Ganz grob gesagt können Menschen die psychisch Krank, Geistig-Moralisch noch nicht Reif sind oder anderweitig Geistig behindert sind und Personen mit kriminellen Absichten, möglicherweise von der Gruppe der "anständig und recht denkenden Menschen" ausgeschlossen werden. Ein Neugeborenes Kind oder ein Komapatient wären Beispiele für eine Person, welche in ihrem augenblicklichen Zustand nicht zum Kreis der allgemein "anständig und recht denkenden Menschen" gehört.
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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#1313690) Verfasst am: 25.06.2009, 17:37 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: | Naja, eine wirklich Subkultur scheint das ja laut link nicht zu sein. Sofern diese Personen(als Gruppe) aber keiner psychischen Erkrankung unterliegen, wären sie als Beleg hinreichend, das nicht "alle" recht und anständig denkende Menschen, solche Amputationen als Anstandsverletzung(also gegen die Menschenwürde) empfinden. |
Naja, was wann eine Subkultur ist, darüber kann man vielleicht streiten, ist hier aber auch egal. Die Frage, ob das eine "psychische Erkrankung" ist, ist hier aber auch unwesentlich, denn auch wenn man das als solche sieht, beeinträchtigt sie ja nicht das Urteilsvermögen der Betroffenen.
AlexJ hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Die Frage ist aber nun, was denn überhaupt ein "recht und anständig denkender" Mensch überhaupt ist, wie man ihn also von einem nicht so denkenden Menschen unterscheidet. Würde man es nicht unterscheiden, dann erübrigte sich ja wohl der Zusatz und es hieße einfach: "alle Menschen". |
Ich kann das nicht genau erklären. Ich versuch schon seit fast einer halben Stunde eine treffend Formulierung zu finden und es will mir einfach nicht gelingen. Ganz grob gesagt können Menschen die psychisch Krank, Geistig-Moralisch noch nicht Reif sind oder anderweitig Geistig behindert sind und Personen mit kriminellen Absichten, möglicherweise von der Gruppe der "anständig und recht denkenden Menschen" ausgeschlossen werden. Ein Neugeborenes Kind oder ein Komapatient wären Beispiele für eine Person, welche in ihrem augenblicklichen Zustand nicht zum Kreis der allgemein "anständig und recht denkenden Menschen" gehört. |
Naja, ein Neugeborenes oder ein Komatöser können ja gar nichts sagen. Du willst mehr oder weniger darauf hinaus, dass alle Menschen mit uneingeschränktem Urteilsvermögen zu der Gruppe der "anständig und recht denkenden Menschen" gehören sollen, oder? Was dann aber dazu nicht so richtig passt, ist der Ausschluss desjenigen, der kriminelle Absichten hat. Da wird es dann ein bisschen zirkelschlüssig. Aber eigentlich egal, das führt wohl auch zu weit vom Thema weg.
Ich denke nämlich nicht, dass man im hier besprochenen Falle auf "Sittenwidrigkeit" abheben kann. Ob man dem Tätowierer etwas vorwerfen kann, weiß ich nicht, ich kenne die bestehenden Regeln dazu nicht. Was jedenfalls nicht geht, ist, sich im Nachhinein auf eine angebliche Sittenwidrigkeit zu berufen. Ansonsten würde der Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" ausgehebelt.
Jedoch kann der Fall schon einen Anlass bieten, darüber nachzudenken, wie man zukünftig damit umgeht. Tillichs Vorschlag (Probetätowierung für eine bestimmte Zeit) halte ich für eine gute Idee. Wenn jemand eine Tätowierung / Elfenohren / Piercings unbedingt möchte, dann ist das letztlich seine Sache. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, wie das mir oder anderen gefällt.
Es ginge hier also nur darum, bei einer nicht / nur sehr schwer reversibel zu machende Entscheidung, die nach kurzer Zeit bereut werden könnte, im Vorfeld so gut wie möglich abzuklären, ob die nicht nur eine momentane Laune ist.
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tridi _____
Anmeldungsdatum: 21.06.2007 Beiträge: 7933
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(#1317000) Verfasst am: 29.06.2009, 02:42 Titel: |
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esme hat folgendes geschrieben: | Aber der zitierte Absatz, der Freiwilligkeit mit Unfreiwilligkeit vermischt, ist als Argument nutzlos.
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du denkst nicht juristisch. erst ist die koerperverletzung als solche zu bewerten (insbesondere die folgen und die frage wie gravierend sie sind), bis dahin kommt es ueberhaupt nicht auf die freiwilligkeit an, und dann ist zu fragen, ob eine einwilligung strafbefreiend ist oder die koerperverletzung sittenwidrig bleibt.
Zitat: |
Ersetz mal die Tätowierung durch Sex (oder Kind austragen) und du wirst feststellen, dass die Meinung zu unfreiwilligem Sex für die Regelung von freiwilligem Sex völlig irrelevant ist. |
waere sex grundsaetzlich problematisch und koennte die freiwilligkeit nur unter bestimmten bedingungen zu straffreiheit fuehren, so wuerdest du vielleicht zu einem anderen ergebnis kommen.
wobei... den konjunktiv hier koennte man vielleicht streichen. (hint: sex mit minderjaehrigen oder geistig behinderten. da ist der sex unter umstaenden strafbar, auch wenn voellige freiwilligkeit vorliegt. aber irgendwie fuehrt das voellig ab vom thema.)
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1317001) Verfasst am: 29.06.2009, 02:45 Titel: |
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tridi hat folgendes geschrieben: | esme hat folgendes geschrieben: | Aber der zitierte Absatz, der Freiwilligkeit mit Unfreiwilligkeit vermischt, ist als Argument nutzlos.
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du denkst nicht juristisch. erst ist die koerperverletzung als solche zu bewerten (insbesondere die folgen und die frage wie gravierend sie sind), bis dahin kommt es ueberhaupt nicht auf die freiwilligkeit an, und dann ist zu fragen, ob eine einwilligung strafbefreiend ist oder die koerperverletzung sittenwidrig bleibt.
Zitat: |
Ersetz mal die Tätowierung durch Sex (oder Kind austragen) und du wirst feststellen, dass die Meinung zu unfreiwilligem Sex für die Regelung von freiwilligem Sex völlig irrelevant ist. |
waere sex grundsaetzlich problematisch und koennte die freiwilligkeit nur unter bestimmten bedingungen zu straffreiheit fuehren, so wuerdest du vielleicht zu einem anderen ergebnis kommen.
wobei... den konjunktiv hier koennte man vielleicht streichen. (hint: sex mit minderjaehrigen oder geistig behinderten. da ist der sex unter umstaenden strafbar, auch wenn voellige freiwilligkeit vorliegt. aber irgendwie fuehrt das voellig ab vom thema.) |
Ich erinnere mal vorsorglich daran, dass hier bestimmte Themen und Aspekte nicht diskutiert werden dürfen!
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1317003) Verfasst am: 29.06.2009, 02:53 Titel: |
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tridi hat folgendes geschrieben: | wobei... den konjunktiv hier koennte man vielleicht streichen. (hint: sex mit minderjaehrigen oder geistig behinderten. da ist der sex unter umstaenden strafbar, auch wenn voellige freiwilligkeit vorliegt. aber irgendwie fuehrt das voellig ab vom thema.) |
Und dann mal inhaltlich: Die junge Dame mit Tattoo ist aber nun weder minderjährig noch geistig behindert, oder?
Das wären nämlich in der Tat Punkte, wo ich die Handlung des Tätowierers sehr kritisch beäugen würde.
Ansonsten ist da eine erwachsene (und es gibt bei uns nur eine Form von "erwachsen", ohne weitere Abstufungen!) Kundin angekommen und wollte eine nicht unübliche Dienstleistung erbracht haben. Wieso soll da der Dienstleister verantwortlich sein, wenn es dem Kunden hinterher dann doch nicht gefällt?
Wenn ich einen Maler beauftrage mein Wohnzimmer pink zu streichen dann ist das hinterher auch mein Problem.
Wenn ich mir ein "normales", "harmloses" Tattoo stechen lasse, kann es mir ganz genauso passieren, dass mir einen Tag oder eine Woche oder sieben Jahre später Motiv und/oder Platzierung nicht mehr gefallen. Das ist auch mein Problem.
Sie hätte sich mit 18 ebenso die Brüste vergrößern oder die Nase verkleinern lassen können. Auch da wäre es alleine ihr Problem gewesen, wenn sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden gewesen wäre.
Ich sehe keinen speziellen Grund, wieso man das ausgerechnet bei Tattoos im Gesicht anders machen sollte.
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tridi _____
Anmeldungsdatum: 21.06.2007 Beiträge: 7933
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(#1317004) Verfasst am: 29.06.2009, 03:06 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: | tridi hat folgendes geschrieben: |
Zitat: |
Selbst mit Ausbildung, wäre es Fraglich, weil eine körperliche Behinderung entsteht und die Meinung, das das Schick sei wohl eine Einzelmeinung ist, während alle anständig und gut denkenden Menschen das wohl für eine Sittenwidrigkeit halten würden.
|
wir halten fest: auch ohne lebensgefahr kann sittenwidrigkeit vorliegen. |
Ja, wegen der entstehenden Behinderung, und die Betonung darauf das alle anständig und gut denkenden Menschen, das für .
Wenn es eine Subkultur gäbe, in die Amputation als Schön oder Erstrebenswert gehalten würde, wäre die Tat nicht Sittenwidrig.
|
ich bezweifle, dass eine solche subkultur auch nur einen anstaendig und gut denkenden menschen umfassen wuerde.
Zitat: |
Zitat: |
fakt ist, dass ein erheblicher teil der bevoelkerung das tattoo als entstellend betrachten wuerde. ob diese leute recht haben, ist voellig ohne belang. |
Richtig sofern es auh nur einen anständig und recht denkenden Menschen gibt, der das Tattoo schön findet ist die Meinung derer, die das als Entstellend betrachten unerheblich.
|
wie ich schon sagte: ob irgendwer es entstellend findet oder nicht, ist eh unerheblich, auch nach meiner argumentation. daraus allein ziehe ich eh nicht die sittenwidrigkeit.
es geht nur um das risiko, dass die betroffene sich spaeter ein leben lang als entstellt einstuft.
hier ist die frage, ob gut und gerecht denkende menschen das risiko eingehen wuerden. ich meine nein: wer das tut bei einer 18-jaehrigen, also in einem alter, in dem sich die meinungen schnell aendern, der hat nen schlag an der pfanne. aber ist nicht gut und gerecht denkend.
Zitat: |
tridi hat folgendes geschrieben: |
von belang ist aber, dass bei einer 18-jaehrigen ein erhebliches risiko besteht, dass sie spaeter ihre ansichten aendert und sich dann auch selbst als auf grund jugendlichen leichtsinns entstellt betrachten koennte. |
Ist für das Gesetzt bezüglich der Sittenwidrigkeit unintressant.
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/03/3-120-03.php3
Zitat: |
8. Nach dem Wortlaut des § 228 StGB ist entscheidend, ob die Tat gegen die guten Sitten verstößt. Unerheblich ist daher, ob dieser Makel - auch oder nur - der Einwilligung anhaftet (BGHSt 4, 88, 91; BGH NStZ 2000, 87, 8 . (Bearbeiter) |
|
dieser nr 8 kann ich ohne weiteres zustimmen, das aendert aber nichts an meiner argumentation. und es hat nichts mit dem oben von dir geschriebenen zu tun. es geht nicht darum, ob die einwilligung sittenwidrig sei, sondern darum, ob die tat (also das taetowierenn) unter den gegebenen umstaenden (die die einwilligung mit einschliessen) sittenwidrig ist.
Zitat: |
tridi hat folgendes geschrieben: |
*deshalb* und auch nur deshalb sollte ein taetowierer die junge kundin vor diesem risiko bewahren und sie abwarten lassen, ob sich dieser tattoo-wunsch auf dauer als bestaendig erweist. wenn er es nicht tut, handelt er so verantwortungslos und ruecksichtslos der kundin gegenueber, dass dies meines erachtens klar sittenwidrig ist. |
Nein: Ganz klar nicht Sittenwidrig. Die Tat des Tätowierens ist an sich nicht sittenwidrig, auch nicht im Gesicht. Der Einwand das die tätowierte Person es hinterher bereuen könnte, ändert daran nichts, da 1. dies ausschließlich auf eine mögliche aber nicht absehbare Meinungsänderung beruht.
|
diese meinungsaenderung ist bei einer so jungen frau durchaus absehbar, und die durchaus realistische moeglichkeit, dass sie das gesichtstattoo spaeter als unertragliche belastung empfindet, und diese nicht grade voellig unwahrscheinliche moeglichkeit wuerde einen gut und gerecht denkenden menschen von so einer tat abhalten.
wer nicht so denkt, denkt nicht und und gerecht, sondern sieht nur seine interessen und vielleicht auch die sitten seiner subkultur, die augen verschliessend vor dem immensen schaden, den er damit mit durchaus erheblicher wahrscheinlichkeit anrichtet.
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tridi _____
Anmeldungsdatum: 21.06.2007 Beiträge: 7933
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(#1317005) Verfasst am: 29.06.2009, 03:09 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: | tridi hat folgendes geschrieben: |
Zitat: |
Selbst mit Ausbildung, wäre es Fraglich, weil eine körperliche Behinderung entsteht und die Meinung, das das Schick sei wohl eine Einzelmeinung ist, während alle anständig und gut denkenden Menschen das wohl für eine Sittenwidrigkeit halten würden.
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wir halten fest: auch ohne lebensgefahr kann sittenwidrigkeit vorliegen. |
Ja, wegen der entstehenden Behinderung, und die Betonung darauf das alle anständig und gut denkenden Menschen, das für .
Wenn es eine Subkultur gäbe, in die Amputation als Schön oder Erstrebenswert gehalten würde, wäre die Tat nicht Sittenwidrig.
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ich bezweifle, dass eine solche subkultur auch nur einen anstaendig und gut denkenden menschen umfassen wuerde.
Zitat: |
Zitat: |
fakt ist, dass ein erheblicher teil der bevoelkerung das tattoo als entstellend betrachten wuerde. ob diese leute recht haben, ist voellig ohne belang. |
Richtig sofern es auh nur einen anständig und recht denkenden Menschen gibt, der das Tattoo schön findet ist die Meinung derer, die das als Entstellend betrachten unerheblich.
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wie ich schon sagte: ob irgendwer es entstellend findet oder nicht, ist eh unerheblich, auch nach meiner argumentation. daraus allein ziehe ich eh nicht die sittenwidrigkeit.
es geht nur um das risiko, dass die betroffene sich spaeter ein leben lang als entstellt einstuft.
hier ist die frage, ob gut und gerecht denkende menschen das risiko eingehen wuerden. ich meine nein: wer das tut bei einer 18-jaehrigen, also in einem alter, in dem sich die meinungen schnell aendern, der hat nen schlag an der pfanne. aber ist nicht gut und gerecht denkend.
Zitat: |
tridi hat folgendes geschrieben: |
von belang ist aber, dass bei einer 18-jaehrigen ein erhebliches risiko besteht, dass sie spaeter ihre ansichten aendert und sich dann auch selbst als auf grund jugendlichen leichtsinns entstellt betrachten koennte. |
Ist für das Gesetzt bezüglich der Sittenwidrigkeit unintressant.
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/03/3-120-03.php3
Zitat: |
8. Nach dem Wortlaut des § 228 StGB ist entscheidend, ob die Tat gegen die guten Sitten verstößt. Unerheblich ist daher, ob dieser Makel - auch oder nur - der Einwilligung anhaftet (BGHSt 4, 88, 91; BGH NStZ 2000, 87, 8 . (Bearbeiter) |
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dieser nr 8 kann ich ohne weiteres zustimmen, das aendert aber nichts an meiner argumentation. und es hat nichts mit dem oben von dir geschriebenen zu tun. es geht nicht darum, ob die einwilligung sittenwidrig sei, sondern darum, ob die tat (also das taetowierenn) unter den gegebenen umstaenden (die die einwilligung mit einschliessen) sittenwidrig ist.
Zitat: |
tridi hat folgendes geschrieben: |
*deshalb* und auch nur deshalb sollte ein taetowierer die junge kundin vor diesem risiko bewahren und sie abwarten lassen, ob sich dieser tattoo-wunsch auf dauer als bestaendig erweist. wenn er es nicht tut, handelt er so verantwortungslos und ruecksichtslos der kundin gegenueber, dass dies meines erachtens klar sittenwidrig ist. |
Nein: Ganz klar nicht Sittenwidrig. Die Tat des Tätowierens ist an sich nicht sittenwidrig, auch nicht im Gesicht. Der Einwand das die tätowierte Person es hinterher bereuen könnte, ändert daran nichts, da 1. dies ausschließlich auf eine mögliche aber nicht absehbare Meinungsänderung beruht.
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diese meinungsaenderung ist bei einer so jungen frau durchaus absehbar, und die durchaus realistische moeglichkeit, dass sie das gesichtstattoo spaeter als unertragliche belastung empfindet, und diese nicht grade voellig unwahrscheinliche moeglichkeit wuerde einen gut und gerecht denkenden menschen von so einer tat abhalten.
wer nicht so denkt, denkt nicht und und gerecht, sondern sieht nur seine interessen und vielleicht auch die sitten seiner subkultur, die augen verschliessend vor dem immensen schaden, den er damit mit durchaus erheblicher wahrscheinlichkeit anrichtet.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1317007) Verfasst am: 29.06.2009, 03:19 Titel: |
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tridi hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: |
Ja, wegen der entstehenden Behinderung, und die Betonung darauf das alle anständig und gut denkenden Menschen, das für .
Wenn es eine Subkultur gäbe, in die Amputation als Schön oder Erstrebenswert gehalten würde, wäre die Tat nicht Sittenwidrig.
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ich bezweifle, dass eine solche subkultur auch nur einen anstaendig und gut denkenden menschen umfassen wuerde. |
Bei Amputation vielleicht. Aber es gibt ja nun wirklich ganze Kulturen, nicht nur Sub-, in denen körperliche Eingriffe ganz selbstverständlich sind, die für uns grotesk erscheinen, wie die Halsringe der Karen.
Ebenfalls gesundheitsschädlich und irreversibel.
Zuletzt bearbeitet von Evilbert am 29.06.2009, 03:21, insgesamt einmal bearbeitet |
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tridi _____
Anmeldungsdatum: 21.06.2007 Beiträge: 7933
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(#1317008) Verfasst am: 29.06.2009, 03:20 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Ich erinnere mal vorsorglich daran, dass hier bestimmte Themen und Aspekte nicht diskutiert werden dürfen! |
ach du scheisse... ich bitte um entschuldigung... den teil der regeln hatte ich grade nicht parat. ich beabsichtigte wirklich nicht, gegen irgendwas zu verstossen. vorallem wollte ich keine straftat verharmlosen oder als legal einstufen, aber ich hoffe, das kann jeder meinem post entnehmen.
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tridi _____
Anmeldungsdatum: 21.06.2007 Beiträge: 7933
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(#1317009) Verfasst am: 29.06.2009, 03:39 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Und dann mal inhaltlich: Die junge Dame mit Tattoo ist aber nun weder minderjährig noch geistig behindert, oder?
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nein, natuerlich nicht, und man kann die beiden dinge eh nicht miteinander vergleichen. nur fuehrt eine einwilligung halt nicht immer und unter allen umstaenden zur straffreiheit. aber da in dem einen fall die diskussion ueber die moeglichkeit einer einwilligung gegen die forenregeln verstoesst, moechte ich auf den sex-vergleich nicht weiter eingehen
Zitat: |
Ansonsten ist da eine erwachsene (und es gibt bei uns nur eine Form von "erwachsen", ohne weitere Abstufungen!) Kundin angekommen und wollte eine nicht unübliche Dienstleistung erbracht haben. Wieso soll da der Dienstleister verantwortlich sein, wenn es dem Kunden hinterher dann doch nicht gefällt?
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das habe ich inzwischen oft genug geschrieben.
Zitat: |
Wenn ich einen Maler beauftrage mein Wohnzimmer pink zu streichen dann ist das hinterher auch mein Problem.
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der schaden durch das pink streichen der wohnung ist doch wohl ein witz verglichen mit zB einem pink gefaerbten gesicht. letzteres kannst du nicht so einfach wieder weiss streichen. und das gesicht ist keine sache.
Zitat: |
Wenn ich mir ein "normales", "harmloses" Tattoo stechen lasse, kann es mir ganz genauso passieren, dass mir einen Tag oder eine Woche oder sieben Jahre später Motiv und/oder Platzierung nicht mehr gefallen. Das ist auch mein Problem.
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ja natuerlich. du kannst dann aber am normalen gesellschaftlichen leben noch teilnehmen, ohne dass man es sieht. insofern ist der schaden bei weitem geringer als im gesicht.
bei einem umfangreichen koerpertattoo bei einer 18-jaehrigen haette ich im uebrigen auch zweifel, aber ich neige sehr zu "geht ok", grade weil es unter kleidung verschwinden kann.
Zitat: |
Sie hätte sich mit 18 ebenso die Brüste vergrößern oder die Nase verkleinern lassen können. Auch da wäre es alleine ihr Problem gewesen, wenn sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden gewesen wäre.
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das verkleinern der nase wird ein schoenheitschirurg noemalerweise nicht so durchfuehren, dass die gefahr besteht, dass derjenige spaeter darunter leidet, weil er sich entstellt fuehrt.
fuer eine verkleinerung auf ein mass, das voellig entstellend aussieht (zB amputation der nase), wuerde das gleiche gelten wie fuer das tattoo. (d.h. wuerde ich als sittenwidrig und strafbar trotz einwilligung ansehen, zumindest bei einer 18-jaehrigen, in dem fall aber wohl sogar bei aelteren.)
die brustvergroesserung ist vermutlich reversibel und insofern unproblematisch. auch ist sie vermutlich nicht entstellend. (ich bin aber nicht sicher, ob bei einer 18-jaehrigen, die einen normale busen hat, dieser noch wachsen koennte und eine vergroesserung dann nicht ein kunstfehler waere. dazu fehlt mir aber die medizinische kenntnis.)
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1317033) Verfasst am: 29.06.2009, 06:50 Titel: |
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tridi hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: |
Ja, wegen der entstehenden Behinderung, und die Betonung darauf das alle anständig und gut denkenden Menschen, das für .
Wenn es eine Subkultur gäbe, in die Amputation als Schön oder Erstrebenswert gehalten würde, wäre die Tat nicht Sittenwidrig.
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ich bezweifle, dass eine solche subkultur auch nur einen anstaendig und gut denkenden menschen umfassen wuerde. |
Mich gruselts...
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