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Teile des Bundestagswahlrechts sind verfassungswidrig

 
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1037791) Verfasst am: 03.07.2008, 10:47    Titel: Teile des Bundestagswahlrechts sind verfassungswidrig Antworten mit Zitat

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - Teile des Bundestagswahlrechts sind verfassungswidrig
Zitat:
Die Regelungen für die Sitzverteilung bei der Bundestagswahl sind teilweise verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Berechnung der Überhangmandate muss bis Juni 2011 neu geregelt werden. Damit hatte eine Wahlprüfungsbeschwerde von Bürgern Erfolg.


ÜBERHANGMANDATE -
Wie die Stimme zur Gegenstimme wird

Zitat:
Parteien können nach Wahlen mehr Parlamentssitze erhalten, als ihnen eigentlich zustehen - kleine Verschiebungen in einem Bundesland haben mitunter Konsequenzen für das Ergebnis in einem anderen. Am Donnerstag verkündet das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung zum Problem der Überhangmandate.


URTEIL ZU ÜBERHANGMANDATEN - "Unser Wahlsystem verzerrt den Bürgerwillen"
Zitat:
Kurioses deutsches Wahlrecht: Unter Umständen kann es dazu kommen, dass eine Partei ihre Mehrheit im Bundestag verliert - obwohl sie Tausende Stimmen zusätzlich eingefahren hat. Der Bremer Wilko Zicht zog deshalb bis zum Bundesverfassungsgericht. Mit SPIEGEL ONLINE spricht er über seine Klage.



Meines Wissens war das doch schonmal vor Jahren im Gespräch.
Hatte das BVG nicht bereits dazu geurteilt und den Bundestag beauftragt, eine neue Regelung der Überhangmandate zu finden?

[EDIT:] Die Klage war vom Landgericht abgewiesen worden.


Wieso gibt das BVG dem Gesetzgeber bis 2011 Zeit für eine Reform des Wahlrechts?

Nicht nur dass der Gegenwärtige Bundestag in seiner Zusammensetzung verfassungswiedrig ist und somit wohl auch alle von ihm verabschiedeten Beschlüsse. Nun wird auch die Zusammensetzung des nächsten (2009) zu wählenden Bundestages nicht mit der Verfassung vereinbar sein.

Das ist dann ja quasi ein juristisch abgesegneter Bruch der Verfasung. Im Rahmen der bestehenden Jurisdiktion und des bestehenden Rechtssystems wird man wohl nicht dagegen vorgehen können...


Zuletzt bearbeitet von Baldur am 03.07.2008, 16:04, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1037988) Verfasst am: 03.07.2008, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zu erwarten ist ein breiter öffentlicher Diskurs über eine Neugestaltung des Wahlrechts. Hier wird es sicherlich zu heftigen Auseinandersetzungen auch im Bundestag kommen.

Eine Gelegenheit in einem gesamtgesellschaftlichen Diskurs, das gegebene Wahlrecht grundsätzlich zu hinterfragen und eine Neugestaltung unter Berücksichtigung von "mehr Demokratie" und "direkter Demokratie" in die Disussion einzuführen. Verschiedenste andere Demokratie-Modelle könnten aufgegriffen und in die Diskussion eingebracht werden.

Demokratie kann in Deutschland vollkommen neu gestaltet werden. Eine völlig unerwartete Chance nicht nur für unsere Gesellschaft, neue Demokratie-Konzepte umzusetzen oder neu zu entwerfen.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22261

Beitrag(#1038014) Verfasst am: 03.07.2008, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, also, wenn ich mich nicht irre, geht es bei der aktuellen Entscheidung ja primär nicht um die Überhangmandate, sondern um die unter ganz bestimmten Umständen verbundene Möglichkeit des negativen Stimmgewichts, d.h., dass eine Partei durch zusätzlich gewonnene Zweitstimmen einen Sitz verliert.

Die derzeitige Regelung der Sitzverteilung stellt sich mW ja so dar:

1. Die Sitze im Bundestag werden proportional nach Stimmen auf die Parteien verteilt (also zB von 598 insgesamt 180 CDU, 200 SPD, 40 CSU ...).

2. Die so errechneten Sitze der Parteien werden, wiederum proportional nach Stimmen, auf die Landeslisten der Parteien verteilt (also von 200 für die SPD 60 für die SPD-Landesliste NRW, 10 SPD-Landesliste Hamburg, 130 für die anderen Bundesländer).

3. Von diesen Sitzen für die Landeslisten werden die schon über die Erststimme errungenen Direktmandate abgezogen (also "zieht" zB die SPD-Landesliste NRW tatsächlich nur bis Platz 40, wenn die SPD in NRW schon 20 Direktmandate geholt hat).

4. Hat eine Partei in einem Land mehr Direktmandate geholt, als ihr eigentlich zustehen, bekommt sie diese trotzdem alle (gewinnt also zB die SPD Hamburg 15 Direktmandate, behält sie alle, die 5 überzähligen sind die sog. Überhangmandate; sie hat dann auch insgesamt diese 5 Mandate mehr, also 205).

So, und nach diesem System kann es jetzt vorkommen, dass eine Partei durch mehr Zweitstimmen in einem Land ein (Überhang-)Mandat verliert.
Man stelle sich zB vor, die SPD in Hamburg gewinnt ein paar Hundert Zweitstimmen mehr.
Dabei kann es passieren,
- dass - da immer gerundet werden muss - diese Zweitstimmen nicht dafür ausreichen, dass die SPD insgesamt (bei Schritt 1) zu Lasten der anderen Parteien ein Mandat mehr erhält;
- diese Zweiststimmen aber trotzdem dafür ausreichen, dass die SPD Hamburg (bei Schritt 2) ein Mandat mehr erhält (zu Lasten der anderen Landeslisten, zB NRW).

Also, im Beispiel hätte dann
- die SPD insgesamt proportional eigentlich wie zuvor 200 Sitze;
- die SPD NRW 59 Sitze (einen weniger), davon wie zuvor 20 Direktmandate;
- die SPD Hamburg proportional eigentlich 11 (einen mehr), tatsächlich aber wie zuvor ihre 15 Direktmandate (wovon nur noch 4 Überhangmandate sind).
--> die SPD insgesamt tatsächlich also einen Sitz weniger - wegen mehr Zweitstimmen in Hamburg.

Allerdings
1. ist das meiner mathematischen Intuition nach eh nicht sehr wahrscheinlich (es muss eben zufällig die Rundung dafür sorgen, dass die zusätzlichen Stimmen bei Schritt 1 nicht für ein zusätzliches Mandat wirksam werden, bei Schritt 2 aber wohl);
2. geht es nur um die Länder, wo Überhangmandate überhaupt entstehen;
3. dort dann mE maximal um eines pro Land (wiederum meiner mathematischen Intuition nach, denn wenn es um so viele Stimmen geht, dass es bei Schritt 2 um mehr als ein Mandat geht, müsste doch bei Schritt 1 auch eins rauskommen, oder?);
4. dürfte sich dieser Effekt, damit ihm für die Regierungsbildung theoretisch Bedeutung zukäme, nicht durch einen gleichen Effekt für die andere große Partei ausgleichen.

Insgesamt also sehr, sehr unwahrschienlich, dass dem wahlentscheidende Bedeutung zukommt, und deswegen mE schon OK, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber nicht dazu zwingt, eine Wahlrechtsänderung undurchdacht übers Knie zu brechen, die möglicherweise andere absurde Effekte verursacht. Wobei dieser absurde Effekt natürlich schon abgeschafft werden muss, aber eben besser mit genug Zeit für eine gut durchdachte Neuregelung.

EDIT
Ergänzung: Übrigens kann es, wenn es in einem Bundesland Überhangmandate gibt, ja auch ohne jede Wahl zu einer Verringerung der Sitze einer Partei kommen, nämlich schlicht dann, wenn ein Mandatsinhaber stirbt oder sonstwie aus dem Bundestag ausscheidet. Während nämlich die proportional vergegebenen Sitze der Partei natürlich verbleiben und also der nächste der jeweiligen Landesliste nachrückt, ist das bei Überhnagmandaten nicht so. Die sind ja eh mehr als der Partei nach dem eigentlich wichtigen Zweitstimmenergebnis zusteht und fallen dann schlicht weg. Insofern könnte es also auch durch Tod/Ausscheiden von Abgeordneten, ohne dass es eine Nachwahl gäbe, theoretisch zur Änderung der Mehrheitsverhältnisse kommen - was ja auch einigermaßen absurd ist.
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Zuletzt bearbeitet von tillich (epigonal) am 03.07.2008, 23:25, insgesamt 2-mal bearbeitet
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tillich (epigonal)
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Beiträge: 22261

Beitrag(#1038019) Verfasst am: 03.07.2008, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

venicius hat folgendes geschrieben:
Zu erwarten ist ein breiter öffentlicher Diskurs über eine Neugestaltung des Wahlrechts. Hier wird es sicherlich zu heftigen Auseinandersetzungen auch im Bundestag kommen.

Eine Gelegenheit in einem gesamtgesellschaftlichen Diskurs, das gegebene Wahlrecht grundsätzlich zu hinterfragen und eine Neugestaltung unter Berücksichtigung von "mehr Demokratie" und "direkter Demokratie" in die Disussion einzuführen. Verschiedenste andere Demokratie-Modelle könnten aufgegriffen und in die Diskussion eingebracht werden.

Demokratie kann in Deutschland vollkommen neu gestaltet werden. Eine völlig unerwartete Chance nicht nur für unsere Gesellschaft, neue Demokratie-Konzepte umzusetzen oder neu zu entwerfen.

Träumer.
Die Parteien werden in aller Ruhe und Sachlichkeit in der nächsten Wahlperiode eine Neuregelung verabschieden, die diese kleine Unebenheit ausbügelt. Eine breite öffentliche Diskussion über diesen sich wenig auswirkenden, aber ziemlich komplizierten Sachverhalt halte ich für ausgeschlossen.

Das "Revolutionärste", was ich in diesem Zusammenhang für möglich halte, wäre ein komplette Abschaffung der Überhangmandate (womit dieser mögliche Effekt, durch Zweitstimmen ein Überhangmandat zu verlieren, automatisch wegfiele). Schon da halte ich es aber auch für möglich, dass die beiden großen Parteien versuchen werden, einen anderen Weg zu finden, denn Überhangmandate nutzen ja nur den großen Parteien, die überhaupt viele Direktmandate gewinnen.

Eine tefer greifende Diskussion des Bundestagswahlrechts oder gar weiterer Funktionen der Demokratie muss gänzlich andere Wege gehen.
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Beitrag(#1038205) Verfasst am: 03.07.2008, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Träumer.
Die Parteien werden in aller Ruhe und Sachlichkeit in der nächsten Wahlperiode eine Neuregelung verabschieden, die diese kleine Unebenheit ausbügelt.


Schade. Es wurde mir heute vom Deutschlandfunk in Aussicht gestellt und ich hatte schon zu hoffen gewagt.
Aber dann wird das wohl ausfallen müssen.
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tillich (epigonal)
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Beitrag(#1038209) Verfasst am: 03.07.2008, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

venicius hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Träumer.
Die Parteien werden in aller Ruhe und Sachlichkeit in der nächsten Wahlperiode eine Neuregelung verabschieden, die diese kleine Unebenheit ausbügelt.


Schade. Es wurde mir heute vom Deutschlandfunk in Aussicht gestellt und ich hatte schon zu hoffen gewagt.
Aber dann wird das wohl ausfallen müssen.

Ich sage ja nicht, dass ich Schritte in Richtung mehr Demokratie und direkte Demokratie für aussichtslos halte. Die werden aber durch politische Kampagnen von außen angestoßen werden müssen und sich nicht quasi von selbst an der nun notwendigen Neuregelung dieser Kleinigkeit entzünden.
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Beitrag(#1038211) Verfasst am: 03.07.2008, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich persoenlich sehe das deutsche Wahlrecht als vorbildlich an! Es ist eine recht geniale Synthese aus Persoenlichkeitswahl und Listenwahl, welche die Vorteile von beidem vereint. Ich wuerde mir eigentlich sogar wuenschen, dass meine neue Heimat Kanada ein solches Wahlrecht uebernimmt und das derzeit geltende reine Persoenlichkeitswahlrecht abloest. Es handelt sich hier um einen der wenigen politischen Aspekte, die ich in Deutschland besser finde als in Kanada.

Die Einfuehrung plebiszitaerer Elemente hat damit eigentlich ueberhaupt nichts zu tun. Es geht beim Wahlrecht ausschliesslich um die Art und Weise wie die Parlamente gewaehlt werden und ich frage mich warum man das nun unbedingt verknuepfen will. Das ist eine voellig eigenstaendige Diskussion und die sollte man auch eigenstaendig fuehren.

Gruss, Bernie
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tillich (epigonal)
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Beitrag(#1038231) Verfasst am: 03.07.2008, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Die Einfuehrung plebiszitaerer Elemente hat damit eigentlich ueberhaupt nichts zu tun. Es geht beim Wahlrecht ausschliesslich um die Art und Weise wie die Parlamente gewaehlt werden und ich frage mich warum man das nun unbedingt verknuepfen will. Das ist eine voellig eigenstaendige Diskussion und die sollte man auch eigenstaendig fuehren.

Stimmt.
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Baldur
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Beitrag(#1038238) Verfasst am: 03.07.2008, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Die Einfuehrung plebiszitaerer Elemente hat damit eigentlich ueberhaupt nichts zu tun. Es geht beim Wahlrecht ausschliesslich um die Art und Weise wie die Parlamente gewaehlt werden und ich frage mich warum man das nun unbedingt verknuepfen will. Das ist eine voellig eigenstaendige Diskussion und die sollte man auch eigenstaendig fuehren.

Stimmt.


OK.
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Beitrag(#1317142) Verfasst am: 29.06.2009, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

SPD erwägt Koalitionsbruch im Streit zu Überhangmandaten
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Beitrag(#1317143) Verfasst am: 29.06.2009, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Überhangmandate stärken Schwarz-Gelb: Der Politologe Joachim Behnke prognostiziert für CDU/CSU und FDP bei der Bundestagswahl so viele Zusatzsitze wie noch nie. Im Interview mit SPIEGEL ONLINE erklärt er seine Berechnungen - und begründet seine Forderung nach einem neuen Wahlrecht.
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