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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1320692) Verfasst am: 02.07.2009, 21:16 Titel: Indische Justiz schafft Überrest des Kolonialismus (?) ab |
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Der Oberste Gerichtshof Indiens hat das Sonderstrafrecht gegen Schwule als Verstoß gegen deren Grundrechte aufgehoben. Es war in den 1860er Jahren von den britischen Kolonialherren erlassen worden. Gerne wird der Schwulenhass in früheren Kolonien als von den Kolonialmächten aufoktroyiert verkauft. Seltsam nur, dass es seit dem Ende der britischen Kolonialherrschaft in Indien mehr als 60 Jahre gedauert hat, dieses Relikt des Westminster-Imperialismus abzuschaffen. Seltsam auch, dass sich Hindus und Moslems einig sind in dem Wunsch, das menschenrechtswidrige Gesetz beizubehalten - Sehnsucht nach der Kaiserin Victoria? Oder doch eher andere Gründe als Liebe zu der Welfenherrscherin aus dem Odenwald? Den Vogel abgeschossen haben mal wieder die Katholiken, deren Bischofskonferenz erklärt hat, sie lehne eine Bestrafung Homosexueller ab, sei aber gegen die Abschaffung der Bestrafung Homosexueller.
www.queer.de/detail.php?article_id=10688
www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,633894,00.html
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#1320707) Verfasst am: 02.07.2009, 21:26 Titel: |
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Wie genau sah die Strafe für Schwule aus?
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1320714) Verfasst am: 02.07.2009, 21:33 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Wie genau sah die Strafe für Schwule aus? |
bis zu zehn Jahre Haft
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22285
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(#1320718) Verfasst am: 02.07.2009, 21:35 Titel: Re: Indische Justiz schafft Überrest des Kolonialismus (?) ab |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Gerne wird der Schwulenhass in früheren Kolonien als von den Kolonialmächten aufoktroyiert verkauft. |
Ist das so? In deinen Links wird ja nur die Tatsache referiert, dass die entsprechenden Strafgesetze aus der Kolonialzeit stammen. Dass der Schwlenhass insgesamt (nur) daherstamme, lese ich da nicht.
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#1320719) Verfasst am: 02.07.2009, 21:36 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Wie genau sah die Strafe für Schwule aus? |
bis zu zehn Jahre Haft | Das hab ich gelesen. Aber wie oft wurde die Höchststrafe verhängt? Wie viele Schwule kamen überhaupt ins Gefängnis? Wie sehen die Zustände in indischen Gefängnissen aus? Gab es Mittel zur Berufung? etc.
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1320724) Verfasst am: 02.07.2009, 21:37 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Wie genau sah die Strafe für Schwule aus? |
bis zu zehn Jahre Haft | Das hab ich gelesen. Aber wie oft wurde die Höchststrafe verhängt? Wie viele Schwule kamen überhaupt ins Gefängnis? Wie sehen die Zustände in indischen Gefängnissen aus? Gab es Mittel zur Berufung? etc. |
Ändert das irgendwas an der unrechtmäßigkeit dieses Gesetzes?
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22285
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(#1320729) Verfasst am: 02.07.2009, 21:41 Titel: |
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Kanst du dazu was linken?
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#1320733) Verfasst am: 02.07.2009, 21:43 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Wie genau sah die Strafe für Schwule aus? |
bis zu zehn Jahre Haft | Das hab ich gelesen. Aber wie oft wurde die Höchststrafe verhängt? Wie viele Schwule kamen überhaupt ins Gefängnis? Wie sehen die Zustände in indischen Gefängnissen aus? Gab es Mittel zur Berufung? etc. |
Ändert das irgendwas an der unrechtmäßigkeit dieses Gesetzes? | Ähnliche Gesetze zur Homosexualität waren in Deutschland existent, wurden aber nicht angewandt.
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1320737) Verfasst am: 02.07.2009, 21:45 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Wie genau sah die Strafe für Schwule aus? |
bis zu zehn Jahre Haft | Das hab ich gelesen. Aber wie oft wurde die Höchststrafe verhängt? Wie viele Schwule kamen überhaupt ins Gefängnis? Wie sehen die Zustände in indischen Gefängnissen aus? Gab es Mittel zur Berufung? etc. |
Ändert das irgendwas an der unrechtmäßigkeit dieses Gesetzes? | Ähnliche Gesetze zur Homosexualität waren in Deutschland existent, wurden aber nicht angewandt. |
Ja, und?
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1320812) Verfasst am: 02.07.2009, 22:33 Titel: Re: Indische Justiz schafft Überrest des Kolonialismus (?) ab |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Gerne wird der Schwulenhass in früheren Kolonien als von den Kolonialmächten aufoktroyiert verkauft. |
Ist das so? In deinen Links wird ja nur die Tatsache referiert, dass die entsprechenden Strafgesetze aus der Kolonialzeit stammen. Dass der Schwlenhass insgesamt (nur) daherstamme, lese ich da nicht. |
Hat ja auch keiner behauptet, dass das da stehe. So dumm sind nämlich weder der Spiegel noch Queer. Aber es wird gerne als Ausrede gebraucht, um die Verfolgungssituation in ehemaligen Kolonien zu "erklären" (Paradebeispiel Jamaika), damit auf die dortigen einheimischen Gepflogenheiten nicht eingegangen werden muss.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1320814) Verfasst am: 02.07.2009, 22:34 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Wie genau sah die Strafe für Schwule aus? |
bis zu zehn Jahre Haft | Das hab ich gelesen. Aber wie oft wurde die Höchststrafe verhängt? Wie viele Schwule kamen überhaupt ins Gefängnis? Wie sehen die Zustände in indischen Gefängnissen aus? Gab es Mittel zur Berufung? etc. |
Schön, dass Dich das Thema interessiert. Google steht Dir offen.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1320816) Verfasst am: 02.07.2009, 22:35 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Wie genau sah die Strafe für Schwule aus? |
bis zu zehn Jahre Haft | Das hab ich gelesen. Aber wie oft wurde die Höchststrafe verhängt? Wie viele Schwule kamen überhaupt ins Gefängnis? Wie sehen die Zustände in indischen Gefängnissen aus? Gab es Mittel zur Berufung? etc. |
Ändert das irgendwas an der unrechtmäßigkeit dieses Gesetzes? | Ähnliche Gesetze zur Homosexualität waren in Deutschland existent, wurden aber nicht angewandt. |
BITTE WAS?! Nicht angewandt? Schon mal die Zahl 175 gehört?
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#1321120) Verfasst am: 03.07.2009, 07:48 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Wie genau sah die Strafe für Schwule aus? |
bis zu zehn Jahre Haft | Das hab ich gelesen. Aber wie oft wurde die Höchststrafe verhängt? Wie viele Schwule kamen überhaupt ins Gefängnis? Wie sehen die Zustände in indischen Gefängnissen aus? Gab es Mittel zur Berufung? etc. |
Ändert das irgendwas an der unrechtmäßigkeit dieses Gesetzes? | Ähnliche Gesetze zur Homosexualität waren in Deutschland existent, wurden aber nicht angewandt. |
BITTE WAS?! Nicht angewandt? Schon mal die Zahl 175 gehört? | War de facto nur bis 1969 gültig.
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#1321121) Verfasst am: 03.07.2009, 07:49 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Wie genau sah die Strafe für Schwule aus? |
bis zu zehn Jahre Haft | Das hab ich gelesen. Aber wie oft wurde die Höchststrafe verhängt? Wie viele Schwule kamen überhaupt ins Gefängnis? Wie sehen die Zustände in indischen Gefängnissen aus? Gab es Mittel zur Berufung? etc. |
Ändert das irgendwas an der unrechtmäßigkeit dieses Gesetzes? | Ähnliche Gesetze zur Homosexualität waren in Deutschland existent, wurden aber nicht angewandt. |
BITTE WAS?! Nicht angewandt? Schon mal die Zahl 175 gehört? | War de facto nur bis 1969 gültig. |
Ist das für die inhaltliche Bewertung relevant?
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Yogosh Leisetreter ...und Klugscheisser
Anmeldungsdatum: 19.03.2009 Beiträge: 2170
Wohnort: Berlin
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(#1321160) Verfasst am: 03.07.2009, 10:47 Titel: |
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Eine am Prozess beteiligte Juristin äußerte sich vorgestern im BBC auf die Frage nach dem tatsächlichen Ausmaß der Schwulendiskriminierung in Indien ungefähr wie folgt:
- Das Gesetz wurde nur noch in seltenen Fällen wirklich angewandt.
- Es gibt höchstens ein paar hundert Schwule in Indien, die es schaffen oder wagen, offen zu ihrer Homosexualität zu stehen. Bei der Größe der Bevölkerung also so gut wie keiner.
- Das ganze Thema ist tabu und wird in Maßen toleriert, solange es im Verborgenen bleibt.
- Die rechten Hindus und die radikaleren Moslems sind sich mal über, oder besser: gegen, eine Sache wunderbar einig. (Christliche Stellungnahmen hat sie nicht erwähnt, aber wir können ja alle mal raten)
- Für die gesellschaftliche Situation der Schwulen in Indien wird diese Entscheidung (gerade auf dem Land) unmittelbar wenig bedeuten, ist aber ein riesiger Fortschritt für Gleichberechtigung und Menschenrechte.
Das vermittelt vielleicht ein ungefähres Bild.
_________________ "If the King's English was good enough for Jesus Christ, it's good enough for the children of Texas!" - Miriam Amanda "Ma" Ferguson, Governor of Texas, als Begründung gegen Spanischunterricht
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#1321162) Verfasst am: 03.07.2009, 10:53 Titel: |
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Zitat: | - Es gibt höchstens ein paar hundert Schwule in Indien, die es schaffen oder wagen, offen zu ihrer Homosexualität zu stehen. Bei der Größe der Bevölkerung also so gut wie keiner. | Das klingt fast so, als ob die Schwulen selbst an ihrer Diskriminierung wären, sobald sie nur offen dazu stehen.
Dass du das nicht so meinst, ist mir klar.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1321289) Verfasst am: 03.07.2009, 13:21 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Wie genau sah die Strafe für Schwule aus? |
bis zu zehn Jahre Haft | Das hab ich gelesen. Aber wie oft wurde die Höchststrafe verhängt? Wie viele Schwule kamen überhaupt ins Gefängnis? Wie sehen die Zustände in indischen Gefängnissen aus? Gab es Mittel zur Berufung? etc. |
Ändert das irgendwas an der unrechtmäßigkeit dieses Gesetzes? | Ähnliche Gesetze zur Homosexualität waren in Deutschland existent, wurden aber nicht angewandt. |
BITTE WAS?! Nicht angewandt? Schon mal die Zahl 175 gehört? | War de facto nur bis 1969 gültig. |
Der § 175 war nie nur "de jure" gültig. Er wurde in jeder Fassung tatsächlich angewandt, der von 1871, der Nazi-Fassung 1935-69 und der Letztfassung, die bis 1994 galt. Dass er "existent" gewesen sei, aber "nicht angewandt" wurde, ist ein ebensolcher Blödsinn wie es die Behauptung wäre, die gleichzeitig mit der Fassung von 1935 erlassenen Nürnberger Rassegesetze seien nicht angewandt worden.
Im Übrigen warne ich vor dem Irrglauben, der § 175 (1969-94) habe sich ja "nur" darauf beschränkt, Sex zwischen über und unter 18jährigen zu verbieten. So lange er existierte, wurde er als Instrument angeblichen Jugendschutzes gebraucht, um öffentliche Aufklärung über Homosexualität, Werbung für Gleichberechtigung und sogar AIDS-Prävention zu sabotieren. Ich erinnere mich z.B. sehr gut, dass wir in unserer AIDS-Hilfe 1987 erheblichen Ärger hatten, weil ein Flyer, der über Safer Sex aufklärte, jugendgefährdend sein sollte, und ich erinnere mich auch, dass noch in den frühen 1990ern die Polizei meine Stammkneipe stürmte, um die Personalien der Anwesenden zu prüfen, ob nicht etwa jemand noch unter 18 war und von den schwulen Monstern missbraucht wurde. Die Bedeutung der letzten Fassung des § 175 lag hauptsächlich in der Aufrechterhaltung ordnungspolitischer und gesellschaftlicher Diskriminierung, weniger in der Kriminalisierung 18jähriger, die Sex mit 17jährigen hatten.
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Yogosh Leisetreter ...und Klugscheisser
Anmeldungsdatum: 19.03.2009 Beiträge: 2170
Wohnort: Berlin
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(#1321386) Verfasst am: 03.07.2009, 16:15 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Ich erinnere mich z.B. sehr gut, dass wir in unserer AIDS-Hilfe 1987 erheblichen Ärger hatten, weil ein Flyer, der über Safer Sex aufklärte, jugendgefährdend sein sollte, [...] |
So etwas Ähnliches gab es wohl auch in Indien:
Zitat: | In July 2001, according to a report last year by Human Rights Watch, four HIV/AIDS outreach workers were arrested under Section 377 for distributing medical literature; a judge denied them bail, accusing them of "polluting the entire society." |
Interessant ist auch dieser Teil der Urteilsbegründung:
Zitat: | "Moral indignation, howsoever strong, is not a valid basis for overriding individuals' fundamental rights of dignity and privacy. In our scheme of things Constitutional morality must outweigh the argument of public morality, even if it be the majoritarian view," the court said in its ruling. Going even further, the court found that Section 377 went against the Indian tradition and guiding political principle of inclusiveness. |
Quelle für beide Zitate
_________________ "If the King's English was good enough for Jesus Christ, it's good enough for the children of Texas!" - Miriam Amanda "Ma" Ferguson, Governor of Texas, als Begründung gegen Spanischunterricht
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Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg
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(#1321391) Verfasst am: 03.07.2009, 16:22 Titel: Re: Indische Justiz schafft Überrest des Kolonialismus (?) ab |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | [...]Den Vogel abgeschossen haben mal wieder die Katholiken, deren Bischofskonferenz erklärt hat, sie lehne eine Bestrafung Homosexueller ab, sei aber gegen die Abschaffung der Bestrafung Homosexueller.
[...] |
Offensichtlich gehen jahrelanges Tragen eines Hutes und Einatmen von Weihrauf nicht spurlos am Hirn vorbei
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1321420) Verfasst am: 03.07.2009, 17:21 Titel: |
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Yogosh hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Ich erinnere mich z.B. sehr gut, dass wir in unserer AIDS-Hilfe 1987 erheblichen Ärger hatten, weil ein Flyer, der über Safer Sex aufklärte, jugendgefährdend sein sollte, [...] |
So etwas Ähnliches gab es wohl auch in Indien:
Zitat: | In July 2001, according to a report last year by Human Rights Watch, four HIV/AIDS outreach workers were arrested under Section 377 for distributing medical literature; a judge denied them bail, accusing them of "polluting the entire society." |
Interessant ist auch dieser Teil der Urteilsbegründung:
Zitat: | "Moral indignation, howsoever strong, is not a valid basis for overriding individuals' fundamental rights of dignity and privacy. In our scheme of things Constitutional morality must outweigh the argument of public morality, even if it be the majoritarian view," the court said in its ruling. Going even further, the court found that Section 377 went against the Indian tradition and guiding political principle of inclusiveness. |
Quelle für beide Zitate |
Insoweit hinkt Deutschland Indien weit hinterher. Bei uns wird die Rehabilitation und Entschädigung der Opfer des Nazi-Gesetzes zwischen 1945 und 1969 deshalb abgelehnt, weil das Bundesverfassungsgericht 1957 das Nazi-"Recht" für mit dem GG vereinbar erklärt hat, und zwar auf Grund des Verstoßes von Homosexualität gegen das ominöse "Sittengesetz", welches die Rotroben als die Lehre der beiden Großkirchen identifizierten, denen die Masse der Bevölkerung angehöre.
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#1321426) Verfasst am: 03.07.2009, 17:25 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Im Übrigen warne ich vor dem Irrglauben, der § 175 (1969-94) habe sich ja "nur" darauf beschränkt, Sex zwischen über und unter 18jährigen zu verbieten. So lange er existierte, wurde er als Instrument angeblichen Jugendschutzes gebraucht, um öffentliche Aufklärung über Homosexualität, Werbung für Gleichberechtigung und sogar AIDS-Prävention zu sabotieren. Ich erinnere mich z.B. sehr gut, dass wir in unserer AIDS-Hilfe 1987 erheblichen Ärger hatten, weil ein Flyer, der über Safer Sex aufklärte, jugendgefährdend sein sollte, und ich erinnere mich auch, dass noch in den frühen 1990ern die Polizei meine Stammkneipe stürmte, um die Personalien der Anwesenden zu prüfen, ob nicht etwa jemand noch unter 18 war und von den schwulen Monstern missbraucht wurde. Die Bedeutung der letzten Fassung des § 175 lag hauptsächlich in der Aufrechterhaltung ordnungspolitischer und gesellschaftlicher Diskriminierung, weniger in der Kriminalisierung 18jähriger, die Sex mit 17jährigen hatten. | Das war mir tatsächlich neu.
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Yogosh Leisetreter ...und Klugscheisser
Anmeldungsdatum: 19.03.2009 Beiträge: 2170
Wohnort: Berlin
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(#1321431) Verfasst am: 03.07.2009, 17:28 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Insoweit hinkt Deutschland Indien weit hinterher. Bei uns wird die Rehabilitation und Entschädigung der Opfer des Nazi-Gesetzes zwischen 1945 und 1969 deshalb abgelehnt, weil das Bundesverfassungsgericht 1957 das Nazi-"Recht" für mit dem GG vereinbar erklärt hat, und zwar auf Grund des Verstoßes von Homosexualität gegen das ominöse "Sittengesetz", welches die Rotroben als die Lehre der beiden Großkirchen identifizierten, denen die Masse der Bevölkerung angehöre. |
Fairer- und/oder fieserweise könnte man auch sagen, dass die Argumentation genau gleich ist, bloß haben die Inder in dem Punkt wohl bessere Tradition:
Zitat: | Going even further, the court found that Section 377 went against the Indian tradition and guiding political principle of inclusiveness. |
_________________ "If the King's English was good enough for Jesus Christ, it's good enough for the children of Texas!" - Miriam Amanda "Ma" Ferguson, Governor of Texas, als Begründung gegen Spanischunterricht
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Eklatant Selbstwiderspruch
Anmeldungsdatum: 25.07.2005 Beiträge: 535
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(#1336792) Verfasst am: 31.07.2009, 14:43 Titel: |
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Zitat: |
Indien: Einspruch gegen Ende des Homo-Verbots
Religiöse Vertreter haben Einspruch gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Indiens eingelegt, der Homosexualität legalisiert hatte.
(...)
Scharfe Kritik erntete das Urteil von Vertretern der hinduistischen, muslimischen und christlichen Glaubensrichtung.
Jetzt haben mehrere Geistliche gegen diese Entscheidung offiziell Einspruch erhoben, unter ihnen Astrologe Suresh Kaushal: (...) |
Quelle: http://www.queer.de/detail.php?article_id=10745
Wer käme auf die Idee gegen eine Menschenrechts-Entscheidung Einspruch einzulegen? Vertreter der Obskurantismen. Neuerdings mit astrologischer Unterstützung.
_________________ Die Annäherung an die Wirklichkeit und die pragmatische Relevanz derselbigen gelingt nur mittels jederzeit wiederholbaren Experimenten...
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