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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1321955) Verfasst am: 04.07.2009, 13:30 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Dann sag doch einfach frei heraus, dass Du an der rechtlichen und gesellschaftlichen Benachteiligung und Schlechterstellung (z.B. Eheverbot, Adoptionsverbot für Paare, keine Hinterbliebenenversorgung für schwule und lesbische Beamte, höhere Steuern als für Heterosexuelle usw. usf.) festhalten willst und unsereinem verweigerst, was Du für Dich selbst ganz selbstverständlich in Anspruch nimmst. |
Pack deinen Verfolgungswahn ein |
Du bist gegen eine GG-Ergänzung, aber ich hab Verfolgungswahn...
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1321957) Verfasst am: 04.07.2009, 13:33 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben: | Mir geht es einfach darum, dass der Staat Akzeptanz und Toleranz gegenüber Homosexuellen ausdrücklich zeigt. Das wiederspiegelt sich dann auch langfristig im Volk. |
Und mir geht es darum dass kein Präzendenzfall für eine Änderung der mittels Ewigkeitsklausel geeschützten Grundrechte geschaffen wird (und um obige Befürchtung bzgl. abschließender Aufzählung). Sowas kann fürchterlich nach hinten losgehen, lieber sollte man erstmal versuchen bestehende Möglichkeiten auszuschöpfen.
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Dann musst Du für die Streichung der Gleichstellung Behinderter sein, denn die wurde im Zuge der Vereinigung in den Art. 3 GG aufgenommen, Ewigkeit hin oder her. Übrigens wurde gleichzeitig die Aufnahme von Schwulen und Lesben durch das CDU/CSU/FDP-Kartell verhindert.
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1321979) Verfasst am: 04.07.2009, 14:05 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Seit wann wird Art. 3 denn durch die Ewigkeitsklausel geschützt?
Art 79 III GG hat folgendes geschrieben: | Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. | |
Argh. Ich habe 1 bis 20 gelesen. Gut, mein Fehler ich war zu vorschnell.
Zitat: | Im übrigen ist das einzige, was einem freiheitlich denkenden Menschen zu denken geben sollte, die Ewigkeitsklausel selbst, und nicht die Dinge, die durch sie geschützt werden. |
Grundsätzlich hast Du da recht, da gibts aber ein großes Aber: Unter der derzeitigen Regierung ist die Ewigkeitsklausel das kleinere Übel. Ich will nicht wissen was Schäuble und Co. tun würden wenn sie es könnten ...
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1321981) Verfasst am: 04.07.2009, 14:07 Titel: |
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Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben: | [...]Grundgesetz-Faschisten [...] |
An der Stelle ist unsere Diskusion für mich zu ende. Such dir wen anders zum beleidigen, mir ist das zu blöd. Eine Inhaltliche Kritik mit einem Faschismusvorwurf zu kontern ist mit sicherheit kein Zeichen für eine eigene argumentative Überlegenheit. Im übrigen muss nicht begründet werden warum das GG beibehalten werden sollte sondern warum es geändert werden sollte. Über deine Gründe zu diskutieren bist Du aber anscheinend nicht bereit, Spakulationen warum verkneif ich mir mal.
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1321986) Verfasst am: 04.07.2009, 14:11 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Du bist gegen eine GG-Ergänzung, aber ich hab Verfolgungswahn... |
Du reagierst auf eine andere Meinung in dieser Frage mit der unterstellung ich würde eine ganze Bevölkerungsgruppe entrechten wollen, obwohl ich meine Ablehnung damit begründet habe dass eben diese Entrechtung bei konsequenter Anwendung bestehenden Rechts schon ausgeschlossen wäre - was soll das sein, wenn kein Verfolgungswahn? Das ist das Klassische 'wer nicht für mich ist ist gegen mich', Du liegst hier Argumentativ in etwa auf der Ebene bekannter Homophobiker wie z.B. Bush ...
Zitat: | Dann musst Du für die Streichung der Gleichstellung Behinderter sein, denn die wurde im Zuge der Vereinigung in den Art. 3 GG aufgenommen, Ewigkeit hin oder her. |
Ewigkeit hat sich ja mittlerweile erledigt, dennoch bin ich dagegen. Es sollte sich auf die Feststellung beschränkt werden dass alle Menschen, unabhängig von sämtlichen äußeren Umständen, gleiche Rechte haben. Eine aufzählung bestimmter Personengruppen ist damit überflüssig ...
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Gott_der_Luecke dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 26.02.2008 Beiträge: 3110
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(#1321990) Verfasst am: 04.07.2009, 14:20 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: | Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben: | Mir geht es einfach darum, dass der Staat Akzeptanz und Toleranz gegenüber Homosexuellen ausdrücklich zeigt. Das wiederspiegelt sich dann auch langfristig im Volk. |
Und mir geht es darum dass kein Präzendenzfall für eine Änderung der mittels Ewigkeitsklausel geeschützten Grundrechte geschaffen wird (und um obige Befürchtung bzgl. abschließender Aufzählung). Sowas kann fürchterlich nach hinten losgehen, lieber sollte man erstmal versuchen bestehende Möglichkeiten auszuschöpfen.
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Dann musst Du für die Streichung der Gleichstellung Behinderter sein, denn die wurde im Zuge der Vereinigung in den Art. 3 GG aufgenommen, Ewigkeit hin oder her. Übrigens wurde gleichzeitig die Aufnahme von Schwulen und Lesben durch das CDU/CSU/FDP-Kartell verhindert. |
Wieso ist eigentlich die FDP dagegen bzw. nicht aufgeführt? Homosexualität ist da ja weit verbreitet und ich dachte die sind eigentlich in diesen Punkten auf den selben Positionen, wie Linke und Grüne.
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Gott_der_Luecke dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 26.02.2008 Beiträge: 3110
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(#1321992) Verfasst am: 04.07.2009, 14:22 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben: | [...]Grundgesetz-Faschisten [...] |
An der Stelle ist unsere Diskusion für mich zu ende. Such dir wen anders zum beleidigen, mir ist das zu blöd. Eine Inhaltliche Kritik mit einem Faschismusvorwurf zu kontern ist mit sicherheit kein Zeichen für eine eigene argumentative Überlegenheit. Im übrigen muss nicht begründet werden warum das GG beibehalten werden sollte sondern warum es geändert werden sollte. Über deine Gründe zu diskutieren bist Du aber anscheinend nicht bereit, Spakulationen warum verkneif ich mir mal. |
Tja, wenn man keine Argumente hat ist das wohl auch besser so
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1321993) Verfasst am: 04.07.2009, 14:23 Titel: |
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Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: | Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben: | [...]Grundgesetz-Faschisten [...] |
An der Stelle ist unsere Diskusion für mich zu ende. Such dir wen anders zum beleidigen, mir ist das zu blöd. Eine Inhaltliche Kritik mit einem Faschismusvorwurf zu kontern ist mit sicherheit kein Zeichen für eine eigene argumentative Überlegenheit. Im übrigen muss nicht begründet werden warum das GG beibehalten werden sollte sondern warum es geändert werden sollte. Über deine Gründe zu diskutieren bist Du aber anscheinend nicht bereit, Spakulationen warum verkneif ich mir mal. |
Tja, wenn man keine Argumente hat ist das wohl auch besser so |
_________________ Trish:(
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Gott_der_Luecke dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 26.02.2008 Beiträge: 3110
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(#1321995) Verfasst am: 04.07.2009, 14:26 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Du bist gegen eine GG-Ergänzung, aber ich hab Verfolgungswahn... |
Du reagierst auf eine andere Meinung in dieser Frage mit der unterstellung ich würde eine ganze Bevölkerungsgruppe entrechten wollen, obwohl ich meine Ablehnung damit begründet habe dass eben diese Entrechtung bei konsequenter Anwendung bestehenden Rechts schon ausgeschlossen wäre - was soll das sein, wenn kein Verfolgungswahn? Das ist das Klassische 'wer nicht für mich ist ist gegen mich', Du liegst hier Argumentativ in etwa auf der Ebene bekannter Homophobiker wie z.B. Bush ...
Zitat: | Dann musst Du für die Streichung der Gleichstellung Behinderter sein, denn die wurde im Zuge der Vereinigung in den Art. 3 GG aufgenommen, Ewigkeit hin oder her. |
Ewigkeit hat sich ja mittlerweile erledigt, dennoch bin ich dagegen. Es sollte sich auf die Feststellung beschränkt werden dass alle Menschen, unabhängig von sämtlichen äußeren Umständen, gleiche Rechte haben. Eine aufzählung bestimmter Personengruppen ist damit überflüssig ... |
Merkst du nicht den Widerspruch mit deinen selbst geführten Argument der Güterabwegung. Ich kenne z.B. von rechten Parteien eine grundgesetzbezogenen Grund, wieso die Homoehe gegen das Grundgesetz verstößt, weil danach die Ehe zwischen Mann und Frau besonders geschützt ist. Ich finde das Grundgesetz demnach mehr als diskriminierend und bedarf UNGEDINGT einer Änderung!
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1321996) Verfasst am: 04.07.2009, 14:28 Titel: |
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Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: | Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben: | [...]Grundgesetz-Faschisten [...] |
An der Stelle ist unsere Diskusion für mich zu ende. Such dir wen anders zum beleidigen, mir ist das zu blöd. Eine Inhaltliche Kritik mit einem Faschismusvorwurf zu kontern ist mit sicherheit kein Zeichen für eine eigene argumentative Überlegenheit. Im übrigen muss nicht begründet werden warum das GG beibehalten werden sollte sondern warum es geändert werden sollte. Über deine Gründe zu diskutieren bist Du aber anscheinend nicht bereit, Spakulationen warum verkneif ich mir mal. |
Tja, wenn man keine Argumente hat ist das wohl auch besser so |
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Gott_der_Luecke dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 26.02.2008 Beiträge: 3110
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(#1322004) Verfasst am: 04.07.2009, 14:37 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: | Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben: | [...]Grundgesetz-Faschisten [...] |
An der Stelle ist unsere Diskusion für mich zu ende. Such dir wen anders zum beleidigen, mir ist das zu blöd. Eine Inhaltliche Kritik mit einem Faschismusvorwurf zu kontern ist mit sicherheit kein Zeichen für eine eigene argumentative Überlegenheit. Im übrigen muss nicht begründet werden warum das GG beibehalten werden sollte sondern warum es geändert werden sollte. Über deine Gründe zu diskutieren bist Du aber anscheinend nicht bereit, Spakulationen warum verkneif ich mir mal. |
Tja, wenn man keine Argumente hat ist das wohl auch besser so |
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Ich habe mit Grundgesetz-Faschisten nicht dich gemeint, aber ich habe festgestellt, dass das eben überwiegend Ewiggestrige sind und nicht merken, dass ein Grundgesetz sich der mit der Zeit veränderten Menschen unterordnen muss und nicht der Mensch dem prähistorischen Grundgesetz, dass die Möglichkeit der Diskirminierung und der Veränderung der Gesellschaft quasi nicht berücksichtigt oder sogar zulässt, insbesondere wenn dadurch nicht die Rechte Dritter verletzt werden, sondern ausschließlich Rechte ergänzt werden.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1322038) Verfasst am: 04.07.2009, 16:08 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Du bist gegen eine GG-Ergänzung, aber ich hab Verfolgungswahn... |
Du reagierst auf eine andere Meinung in dieser Frage mit der unterstellung ich würde eine ganze Bevölkerungsgruppe entrechten wollen, obwohl ich meine Ablehnung damit begründet habe dass eben diese Entrechtung bei konsequenter Anwendung bestehenden Rechts schon ausgeschlossen wäre - was soll das sein, wenn kein Verfolgungswahn? Das ist das Klassische 'wer nicht für mich ist ist gegen mich', Du liegst hier Argumentativ in etwa auf der Ebene bekannter Homophobiker wie z.B. Bush ... |
Das ist nun mal falsch. Die Existenz des § 175 bis 1994, in seiner Nazi-Fassung bis 1969, und zahllose gesetzliche Schlechterstellungen beweisen, dass "konsequente Anwendung bestehenden Rechts" eben gar nichts ausschließt.
Zitat: | Zitat: | Dann musst Du für die Streichung der Gleichstellung Behinderter sein, denn die wurde im Zuge der Vereinigung in den Art. 3 GG aufgenommen, Ewigkeit hin oder her. |
Ewigkeit hat sich ja mittlerweile erledigt, dennoch bin ich dagegen. Es sollte sich auf die Feststellung beschränkt werden dass alle Menschen, unabhängig von sämtlichen äußeren Umständen, gleiche Rechte haben. Eine aufzählung bestimmter Personengruppen ist damit überflüssig ... |
Dass das nicht reicht: siehe oben.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1322041) Verfasst am: 04.07.2009, 16:13 Titel: |
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Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: | Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben: | Mir geht es einfach darum, dass der Staat Akzeptanz und Toleranz gegenüber Homosexuellen ausdrücklich zeigt. Das wiederspiegelt sich dann auch langfristig im Volk. |
Und mir geht es darum dass kein Präzendenzfall für eine Änderung der mittels Ewigkeitsklausel geeschützten Grundrechte geschaffen wird (und um obige Befürchtung bzgl. abschließender Aufzählung). Sowas kann fürchterlich nach hinten losgehen, lieber sollte man erstmal versuchen bestehende Möglichkeiten auszuschöpfen.
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Dann musst Du für die Streichung der Gleichstellung Behinderter sein, denn die wurde im Zuge der Vereinigung in den Art. 3 GG aufgenommen, Ewigkeit hin oder her. Übrigens wurde gleichzeitig die Aufnahme von Schwulen und Lesben durch das CDU/CSU/FDP-Kartell verhindert. |
Wieso ist eigentlich die FDP dagegen bzw. nicht aufgeführt? Homosexualität ist da ja weit verbreitet und ich dachte die sind eigentlich in diesen Punkten auf den selben Positionen, wie Linke und Grüne. |
Wie ich hier im FGH schon mehrfach gesagt habe: Die FDP ist strikt gegen jede Verbesserung. In Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg hat die FDP innerhalb der letzten Monate zusammen mit der CDU auf Gleichstellung zielende Anträge im Landtag abgelehnt. Nicht umsonst versuchte in den Fünfzigern gerade ein FDP-Bundesjustizminister, Thomas Dehler, wenn auch letztlich erfolglos, den Nazi-Paragraphen 175 noch zu verschärfen. In dieser unselig braunen Tradition stehen die "Liberalen" noch heute.
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Komodo Maggots!
Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 4588
Wohnort: 2Fort
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(#1322056) Verfasst am: 04.07.2009, 16:25 Titel: |
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Die sexuelle Identität ist eine grundlegende Eigenschaft eines jeden menschlichen Individuums, eine derartig grundlegend Eigenschaft zu schützen gehört einfach in eine vernünftige Verfassung eines Staates.
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1322063) Verfasst am: 04.07.2009, 16:35 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Das ist nun mal falsch. Die Existenz des § 175 bis 1994, in seiner Nazi-Fassung bis 1969, und zahllose gesetzliche Schlechterstellungen beweisen, dass "konsequente Anwendung bestehenden Rechts" eben gar nichts ausschließt. |
Einerseits existiert dieser Paragraph nichtmehr, andererseits würde die Vorgeschlagene GG-Änderung dem auch keine Abhilfe schaffen. Unterhalt dich mal mit den aus kirchlichen Betrieben entlassenen nicht-Kirchenmitgliedern wie weit einem so ein Schutz hilft, wenn ein Gesetz den einschränkt. Gesetzliche einschränkungen werden auch weiterhin möglich bleiben, da kannst Du in den Paragraphen reinschreiben was Du willst.
Viel wichtiger als diese Aufzählung auszuweiten wäre also ein klarer Begriff von Gleichberechtigung: Was ist dass und unter welchen Voraussetzungen darf ein Eingriff darin erfolgen? Sowas wäre eine präzisierung des GG die ich begrüßen würde.
Desweiteren rechtfertigt auch ein § 175 immer noch nicht mir irgendwelche Entrechtungsphantasien gegenüber Homosexuellen vorzuwerfen. Das wird ein so verblendeter Kämpfer für die Homosexuellenrechte aber wohl nichtmehr merken können, es wiederspricht ja dem mühsam zusammengezimmerten schwarz/weiß-Denken.
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Gott_der_Luecke dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 26.02.2008 Beiträge: 3110
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(#1322144) Verfasst am: 04.07.2009, 18:03 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Das ist nun mal falsch. Die Existenz des § 175 bis 1994, in seiner Nazi-Fassung bis 1969, und zahllose gesetzliche Schlechterstellungen beweisen, dass "konsequente Anwendung bestehenden Rechts" eben gar nichts ausschließt. |
Einerseits existiert dieser Paragraph nichtmehr, andererseits würde die Vorgeschlagene GG-Änderung dem auch keine Abhilfe schaffen. Unterhalt dich mal mit den aus kirchlichen Betrieben entlassenen nicht-Kirchenmitgliedern wie weit einem so ein Schutz hilft, wenn ein Gesetz den einschränkt. Gesetzliche einschränkungen werden auch weiterhin möglich bleiben, da kannst Du in den Paragraphen reinschreiben was Du willst.
Viel wichtiger als diese Aufzählung auszuweiten wäre also ein klarer Begriff von Gleichberechtigung: Was ist dass und unter welchen Voraussetzungen darf ein Eingriff darin erfolgen? Sowas wäre eine präzisierung des GG die ich begrüßen würde.
Desweiteren rechtfertigt auch ein § 175 immer noch nicht mir irgendwelche Entrechtungsphantasien gegenüber Homosexuellen vorzuwerfen. Das wird ein so verblendeter Kämpfer für die Homosexuellenrechte aber wohl nichtmehr merken können, es wiederspricht ja dem mühsam zusammengezimmerten schwarz/weiß-Denken. |
Ich wüsste nicht, wie das dann noch möglich sein sollte, solche Paragraphen wieder aufzuwärmen. Es würde auch gegen Fundamentalisten helfen in dem man das Grundgesetz gebetsmühlenartig wiederholt.
Sie wiederholen nämlich auch gerne das Grundgesetz gebetsmühlenartig, wenn es um die Homoehe geht.
Es geht also auch um das gleiche Recht auf Gebetsmühlenartigkeit.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1322164) Verfasst am: 04.07.2009, 18:12 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Das ist nun mal falsch. Die Existenz des § 175 bis 1994, in seiner Nazi-Fassung bis 1969, und zahllose gesetzliche Schlechterstellungen beweisen, dass "konsequente Anwendung bestehenden Rechts" eben gar nichts ausschließt. |
Einerseits existiert dieser Paragraph nichtmehr, andererseits würde die Vorgeschlagene GG-Änderung dem auch keine Abhilfe schaffen. Unterhalt dich mal mit den aus kirchlichen Betrieben entlassenen nicht-Kirchenmitgliedern wie weit einem so ein Schutz hilft, wenn ein Gesetz den einschränkt. Gesetzliche einschränkungen werden auch weiterhin möglich bleiben, da kannst Du in den Paragraphen reinschreiben was Du willst.
Viel wichtiger als diese Aufzählung auszuweiten wäre also ein klarer Begriff von Gleichberechtigung: Was ist dass und unter welchen Voraussetzungen darf ein Eingriff darin erfolgen? Sowas wäre eine präzisierung des GG die ich begrüßen würde.
Desweiteren rechtfertigt auch ein § 175 immer noch nicht mir irgendwelche Entrechtungsphantasien gegenüber Homosexuellen vorzuwerfen. Das wird ein so verblendeter Kämpfer für die Homosexuellenrechte aber wohl nichtmehr merken können, es wiederspricht ja dem mühsam zusammengezimmerten schwarz/weiß-Denken. |
Ich sehe nur, dass Du vollen Grundrechtsschutz für Schwule und Lesben, wie er z.B. in der EU-Grundrechtecharta verankert ist, im GG ablehnst. Das ist Dein Problem, nicht meins.
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1322171) Verfasst am: 04.07.2009, 18:16 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Ich sehe nur, dass Du vollen Grundrechtsschutz für Schwule und Lesben, wie er z.B. in der EU-Grundrechtecharta verankert ist, im GG ablehnst. Das ist Dein Problem, nicht meins. |
Dann nimm deine Brille ab. Ich habe mich klar genug dazu geäußert:
Danol hat folgendes geschrieben: | Es sollte sich auf die Feststellung beschränkt werden dass alle Menschen, unabhängig von sämtlichen äußeren Umständen, gleiche Rechte haben. |
Wenn Du das nicht als vollen Grundrechtsschutz anerkennst hast du ein Problem mit deiner Wahnehmung, nicht ich.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1322172) Verfasst am: 04.07.2009, 18:17 Titel: |
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Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Das ist nun mal falsch. Die Existenz des § 175 bis 1994, in seiner Nazi-Fassung bis 1969, und zahllose gesetzliche Schlechterstellungen beweisen, dass "konsequente Anwendung bestehenden Rechts" eben gar nichts ausschließt. |
Einerseits existiert dieser Paragraph nichtmehr, andererseits würde die Vorgeschlagene GG-Änderung dem auch keine Abhilfe schaffen. Unterhalt dich mal mit den aus kirchlichen Betrieben entlassenen nicht-Kirchenmitgliedern wie weit einem so ein Schutz hilft, wenn ein Gesetz den einschränkt. Gesetzliche einschränkungen werden auch weiterhin möglich bleiben, da kannst Du in den Paragraphen reinschreiben was Du willst.
Viel wichtiger als diese Aufzählung auszuweiten wäre also ein klarer Begriff von Gleichberechtigung: Was ist dass und unter welchen Voraussetzungen darf ein Eingriff darin erfolgen? Sowas wäre eine präzisierung des GG die ich begrüßen würde.
Desweiteren rechtfertigt auch ein § 175 immer noch nicht mir irgendwelche Entrechtungsphantasien gegenüber Homosexuellen vorzuwerfen. Das wird ein so verblendeter Kämpfer für die Homosexuellenrechte aber wohl nichtmehr merken können, es wiederspricht ja dem mühsam zusammengezimmerten schwarz/weiß-Denken. |
Ich wüsste nicht, wie das dann noch möglich sein sollte, solche Paragraphen wieder aufzuwärmen. Es würde auch gegen Fundamentalisten helfen in dem man das Grundgesetz gebetsmühlenartig wiederholt.
Sie wiederholen nämlich auch gerne das Grundgesetz gebetsmühlenartig, wenn es um die Homoehe geht.
Es geht also auch um das gleiche Recht auf Gebetsmühlenartigkeit. |
Sehr richtig. Einem schwulen Paar, das heiraten, Kinder adoptieren, einheitlich besteuert werden und -wenn es sich um Beamte handelt- gleiche Bezahlung und gleiche Hinterbliebenenversorgung wie ein heterosexuelles Paar haben will, wird stets entgegengehalten, das GG erlaube, Schwule und Lesben schlechter zu stellen als Heteros. Egal um welches einfache Gesetz es geht. Gleichstellung wird mit immer der selben Ausrede verweigert: Das GG erlaubt die Diskriminierung auf Grund der sexuellen Identität.
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Gott_der_Luecke dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 26.02.2008 Beiträge: 3110
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(#1322173) Verfasst am: 04.07.2009, 18:17 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Das ist nun mal falsch. Die Existenz des § 175 bis 1994, in seiner Nazi-Fassung bis 1969, und zahllose gesetzliche Schlechterstellungen beweisen, dass "konsequente Anwendung bestehenden Rechts" eben gar nichts ausschließt. |
Einerseits existiert dieser Paragraph nichtmehr, andererseits würde die Vorgeschlagene GG-Änderung dem auch keine Abhilfe schaffen. Unterhalt dich mal mit den aus kirchlichen Betrieben entlassenen nicht-Kirchenmitgliedern wie weit einem so ein Schutz hilft, wenn ein Gesetz den einschränkt. Gesetzliche einschränkungen werden auch weiterhin möglich bleiben, da kannst Du in den Paragraphen reinschreiben was Du willst.
Viel wichtiger als diese Aufzählung auszuweiten wäre also ein klarer Begriff von Gleichberechtigung: Was ist dass und unter welchen Voraussetzungen darf ein Eingriff darin erfolgen? Sowas wäre eine präzisierung des GG die ich begrüßen würde.
Desweiteren rechtfertigt auch ein § 175 immer noch nicht mir irgendwelche Entrechtungsphantasien gegenüber Homosexuellen vorzuwerfen. Das wird ein so verblendeter Kämpfer für die Homosexuellenrechte aber wohl nichtmehr merken können, es wiederspricht ja dem mühsam zusammengezimmerten schwarz/weiß-Denken. |
Ich sehe nur, dass Du vollen Grundrechtsschutz für Schwule und Lesben, wie er z.B. in der EU-Grundrechtecharta verankert ist, im GG ablehnst. Das ist Dein Problem, nicht meins. |
Das kommt noch dazu!
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1322181) Verfasst am: 04.07.2009, 18:20 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: |
Danol hat folgendes geschrieben: | Es sollte sich auf die Feststellung beschränkt werden dass alle Menschen, unabhängig von sämtlichen äußeren Umständen, gleiche Rechte haben. |
Wenn Du das nicht als vollen Grundrechtsschutz anerkennst hast du ein Problem mit deiner Wahnehmung, nicht ich. |
Wie Du weißt, ist das nicht Rechtslage in Deutschland. Rechtslage ist, dass grundsätzlich jeder Unterschied zwischen Menschen als Grund einer gesetzlichen Benachteiligung dienen darf, außer in den Fällen, die Art. 3 GG ausdrücklich nennt.
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Gott_der_Luecke dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 26.02.2008 Beiträge: 3110
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(#1322182) Verfasst am: 04.07.2009, 18:20 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Das ist nun mal falsch. Die Existenz des § 175 bis 1994, in seiner Nazi-Fassung bis 1969, und zahllose gesetzliche Schlechterstellungen beweisen, dass "konsequente Anwendung bestehenden Rechts" eben gar nichts ausschließt. |
Einerseits existiert dieser Paragraph nichtmehr, andererseits würde die Vorgeschlagene GG-Änderung dem auch keine Abhilfe schaffen. Unterhalt dich mal mit den aus kirchlichen Betrieben entlassenen nicht-Kirchenmitgliedern wie weit einem so ein Schutz hilft, wenn ein Gesetz den einschränkt. Gesetzliche einschränkungen werden auch weiterhin möglich bleiben, da kannst Du in den Paragraphen reinschreiben was Du willst.
Viel wichtiger als diese Aufzählung auszuweiten wäre also ein klarer Begriff von Gleichberechtigung: Was ist dass und unter welchen Voraussetzungen darf ein Eingriff darin erfolgen? Sowas wäre eine präzisierung des GG die ich begrüßen würde.
Desweiteren rechtfertigt auch ein § 175 immer noch nicht mir irgendwelche Entrechtungsphantasien gegenüber Homosexuellen vorzuwerfen. Das wird ein so verblendeter Kämpfer für die Homosexuellenrechte aber wohl nichtmehr merken können, es wiederspricht ja dem mühsam zusammengezimmerten schwarz/weiß-Denken. |
Ich wüsste nicht, wie das dann noch möglich sein sollte, solche Paragraphen wieder aufzuwärmen. Es würde auch gegen Fundamentalisten helfen in dem man das Grundgesetz gebetsmühlenartig wiederholt.
Sie wiederholen nämlich auch gerne das Grundgesetz gebetsmühlenartig, wenn es um die Homoehe geht.
Es geht also auch um das gleiche Recht auf Gebetsmühlenartigkeit. |
Sehr richtig. Einem schwulen Paar, das heiraten, Kinder adoptieren, einheitlich besteuert werden und -wenn es sich um Beamte handelt- gleiche Bezahlung und gleiche Hinterbliebenenversorgung wie ein heterosexuelles Paar haben will, wird stets entgegengehalten, das GG erlaube, Schwule und Lesben schlechter zu stellen als Heteros. Egal um welches einfache Gesetz es geht. Gleichstellung wird mit immer der selben Ausrede verweigert: Das GG erlaubt die Diskriminierung auf Grund der sexuellen Identität. |
Es ist sogar noch schlimmer! Es ist laut Grundgesetz sogar zwingend notwendig, weil die Ehe zwischen Mann und Frau nach dem Grundgesetz BESONDERS geschützt ist und die Gleichstellung wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz!
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1322189) Verfasst am: 04.07.2009, 18:25 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Sehr richtig. Einem schwulen Paar, das heiraten, Kinder adoptieren, einheitlich besteuert werden und -wenn es sich um Beamte handelt- gleiche Bezahlung und gleiche Hinterbliebenenversorgung wie ein heterosexuelles Paar haben will, wird stets entgegengehalten, das GG erlaube, Schwule und Lesben schlechter zu stellen als Heteros. Egal um welches einfache Gesetz es geht. Gleichstellung wird mit immer der selben Ausrede verweigert: Das GG erlaubt die Diskriminierung auf Grund der sexuellen Identität. |
Es ist einfach faszinierend, dass manche Leute aus der Ablehnung ihres konkreten Vorschlags herauslesen dass man damit für die Erhaltung des Status quo ist. Tertium non datur?
Ich hab sogar ziemlich genau geschrieben welche Ergänzung im GG ich für wesentlich effektiver halte (weil sie gleich alle Minderheiten mit abdeckt):
Danol hat folgendes geschrieben: | Viel wichtiger als diese Aufzählung auszuweiten wäre also ein klarer Begriff von Gleichberechtigung: Was ist dass und unter welchen Voraussetzungen darf ein Eingriff darin erfolgen? Sowas wäre eine präzisierung des GG die ich begrüßen würde. |
Aber das konstruktive Kritik als destruktive verstanden (und auch so behandelt) wird wundert mich mittlerweile auch nicht mehr.
Raphael hat folgendes geschrieben: | Wie Du weißt, ist das nicht Rechtslage in Deutschland. Rechtslage ist, dass grundsätzlich jeder Unterschied zwischen Menschen als Grund einer gesetzlichen Benachteiligung dienen darf, außer in den Fällen, die Art. 3 GG ausdrücklich nennt. |
Jetzt wirds ja wohl vollkommen idiotisch. Ich mache einen sinnvolleren Alternativvorschlag und der wird dann mit dem Argument dass er noch nicht realisiert ist abgelehnt? Willst Du mich jetzt verarschen?
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atheist666 dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2007 Beiträge: 8494
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(#1322200) Verfasst am: 04.07.2009, 18:29 Titel: |
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Was geht denn hier für ein Unsinn ab ?
Die Aufnahme einer Forderung in´s GG zieht doch nach sich, daß Gesetze sich dem auch anzupassen haben, und das ist gut so !
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Gott_der_Luecke dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 26.02.2008 Beiträge: 3110
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(#1322202) Verfasst am: 04.07.2009, 18:29 Titel: |
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Zitat: | Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. |
Durch diesen mehr als sinnlosen und überflüssigen Abschnitt des Grundgesetzes gibt es genügend Gläubige und sonstige Rechte, die der Meinung sind, Homosexuellen dadurch sämtliche Rechte absprechen zu dürfen.
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1322203) Verfasst am: 04.07.2009, 18:30 Titel: |
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Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben: | Es ist sogar noch schlimmer! Es ist laut Grundgesetz sogar zwingend notwendig, weil die Ehe zwischen Mann und Frau nach dem Grundgesetz BESONDERS geschützt ist und die Gleichstellung wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz! |
Wie kommst Du darauf? Das einzige Urteil, dass ich dazu bisher gelesen habe, sagt klar dass die 'eingetragene Lebenspartnerschaft' von Homosexuellen nicht gegen diesen Schutz verstößt, auch wenn aus dieser Partnerschaft eheähnliche Rechte entstehen. Ich kenne derzeit auch kein einziges Urteil des BVerfG dass in irgendeiner Weise besagt dass Ehen nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden dürfen. Also werd mal etwas konkreter und verrat' mal woher Du diese Infos hast.
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1322206) Verfasst am: 04.07.2009, 18:31 Titel: |
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Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. |
Durch diesen mehr als sinnlosen und überflüssigen Abschnitt des Grundgesetzes gibt es genügend Gläubige und sonstige Rechte, die der Meinung sind, Homosexuellen dadurch sämtliche Rechte absprechen zu dürfen. |
Der Paragraph ist nicht sinnlos.
Die ersten zwei Wörter sind bloß zu viel.
_________________ Trish:(
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1322210) Verfasst am: 04.07.2009, 18:34 Titel: |
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Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben: |
Es ist sogar noch schlimmer! Es ist laut Grundgesetz sogar zwingend notwendig, weil die Ehe zwischen Mann und Frau nach dem Grundgesetz BESONDERS geschützt ist und die Gleichstellung wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz! |
Im Grundgesetz steht nichts von "Ehe zwischen Mann und Frau", sondern da heisst es:
Zitat: | (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. |
Das de facto Patchworkfamilien, Homosexuelle, Unverheiratete und Alleinerziehende benachteiligt werden, sogar wenn Kinder mit im Spiel sind, aber sinnloserweise kinderlose verheiratete Heterosexuelle vollen rechtlichen Schutz und finanzielle Vorteile genießen, ist nicht dem Grundgesetz, sondern der Rechtswirklichkeit geschuldet.
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atheist666 dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2007 Beiträge: 8494
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(#1322222) Verfasst am: 04.07.2009, 18:41 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Zitat: | (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. |
...Unverheiratete und Alleinerziehende benachteiligt werden, sogar wenn Kinder mit im Spiel sind, aber sinnloserweise kinderlose verheiratete Heterosexuelle vollen rechtlichen Schutz und finanzielle Vorteile genießen, ist nicht dem Grundgesetz, sondern der Rechtswirklichkeit geschuldet. |
Weshalb ich überhaupt meine Frau geheiratet habe. Wir wurden nämlich vor, weil wir schon zusammengelebt haben, zu allen Nachteilen veranlagt, aber die Vorteile wurden uns erst nach der Eheschließung gewährt.
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Gott_der_Luecke dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 26.02.2008 Beiträge: 3110
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(#1322231) Verfasst am: 04.07.2009, 18:44 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben: | Es ist sogar noch schlimmer! Es ist laut Grundgesetz sogar zwingend notwendig, weil die Ehe zwischen Mann und Frau nach dem Grundgesetz BESONDERS geschützt ist und die Gleichstellung wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz! |
Wie kommst Du darauf? Das einzige Urteil, dass ich dazu bisher gelesen habe, sagt klar dass die 'eingetragene Lebenspartnerschaft' von Homosexuellen nicht gegen diesen Schutz verstößt, auch wenn aus dieser Partnerschaft eheähnliche Rechte entstehen. Ich kenne derzeit auch kein einziges Urteil des BVerfG dass in irgendeiner Weise besagt dass Ehen nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden dürfen. Also werd mal etwas konkreter und verrat' mal woher Du diese Infos hast. |
Ich find es schlimm, dass Rechte und Religiöse, dass davon ableiten können.
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