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Was sie uns mit der (gescheiterten) EU-Verfassung unterjubeln wollten
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Baldur
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1326681) Verfasst am: 11.07.2009, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Die Entdeckung Europas - Das Lissabon-Urteil zwingt Deutschland zu einer ehrlichen Europapolitik - endlich
Zitat:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag vom vergangenen Dienstag markiert möglicher Weise eine Zäsur in der Entwicklung der Europäischen Union. Es könnte dazu führten, dass Deutschland schon bald sein wahres europapolitisches Gesicht zeigt. Denn die Bundesrepublik ist jetzt gezwungen, aus dem Schneckenhaus der Nachkriegs-Europapolitik herauszutreten.

Die Folge könnte entweder sein, dass der größte Staat und der bisher größte Motor Europas zu Europas größter Bremse wird. Oder, falls es besser ausgeht, derjenige Staat wird, der den Kontinent endlich mehr Ehrlichkeit verordnet im Umgang mit dem Gestaltungsinstrument EU.
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#1326728) Verfasst am: 11.07.2009, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Die Entdeckung Europas - Das Lissabon-Urteil zwingt Deutschland zu einer ehrlichen Europapolitik - endlich
Zitat:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag vom vergangenen Dienstag markiert möglicher Weise eine Zäsur in der Entwicklung der Europäischen Union. Es könnte dazu führten, dass Deutschland schon bald sein wahres europapolitisches Gesicht zeigt. Denn die Bundesrepublik ist jetzt gezwungen, aus dem Schneckenhaus der Nachkriegs-Europapolitik herauszutreten.

Die Folge könnte entweder sein, dass der größte Staat und der bisher größte Motor Europas zu Europas größter Bremse wird. Oder, falls es besser ausgeht, derjenige Staat wird, der den Kontinent endlich mehr Ehrlichkeit verordnet im Umgang mit dem Gestaltungsinstrument EU.


Mit dem Urteil seh ich jetzt endgültig schwarz für das Konzept Europa ...
einer der positivsten Aspekte an Europa war ja, daß die EU-Gesetze die der einzelnen Staaten übergeordnet sind ... dies ist nun nicht mehr wirklich gegeben, ergo, alle Nachteile für die Bürger, kaum mehr Vorteile
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Chilisalsa
registrierter User



Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1328111) Verfasst am: 14.07.2009, 01:27    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ja, ich fand es auch schwer diesen Thread hier zu finden.

Tja, Gauweilers <s>et alii</s> und ander Leudz Klage ist entschieden:



Zitat:
Karlsruhe billigt EU-Reformvertrag
"Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon"

Das Bundesverfassungsgericht hat den EU-Vertrag von Lissabon grundsätzlich gebilligt. "Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon", erklärte der Vizepräsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, im Laufe der Urteilsbegründung. Trotzdem stoppte der Zweite Senat in Karlsruhe den völkerrechtlich verbindlichen Abschluss des Vertrags, da Bundestag und Bundesrat ineinem Begleitgesetz unzureichende Mitspracherechte eingeräumt worden seien.


Nach den Worten des Gerichts weist das deutsche Begleitgesetz, das die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften regelt, Defizite auf und muss nachgebessert werden.

[...]
Der Zweite Senat entschied über die Verfassungsklagen des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, der Linksfraktion im Bundestag, des ÖDP-Bundesvorsitzenden Klaus Buchner und einer Gruppe um den Juristen Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg.
Im Zentrum der Entscheidung über das 2007 unterzeichnete Vertragswerk zur Weiterentwicklung der Europäischen Union stand die Frage, ob die staatliche Souveränität Deutschlands zu stark eingeschränkt wird. In den Verfassungsbeschwerden wurde vor allem gerügt, dass es durch die Verlagerung von Kompetenzen auf die EU zu einer "Entmachtung" des Bundestages und zu einem "Verlust der staatlichen Souveränität Deutschlands" komme. EU-Rechtsakte seien zudem nicht ausreichend demokratisch legitimiert, hieß es in den Beschwerden.


tagesschau.de

Der Titel müßte ja eher lauten: "Verfassungsrichter sagen ja aber zum Vertrag von Lissabon"


Lissabon-Vertrag - Ein nationaler Riegel (Joschka Fischer attackiert das Karlsruher Urteil)
Zitat:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag ist rückwärtsgewandt und realitätsfremd

Liest man die lange Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sorgfältig durch, so drängt sich ein ganz anderer, gegenteiliger Schluss auf: Von wegen Ja zu Lissabon. Karlsruhe passt die ganze Richtung der EU hin zu einer vertieften Integration nicht; das Gericht möchte dieser nunmehr einen nationalen Riegel vorschieben.

Das ist in der Tat starker Tobak, zumal diese Entscheidung in eine Zeit fällt, in der man bei unseren europäischen Nachbarn und auch in den USA mehr und mehr den Eindruck gewinnt, dass sich Deutschland zunehmend von Europa abwendet und sich vor allem um sich selbst kümmert. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verstärkt diesen Eindruck.

Worum geht es bei dem Reformvertrag von Lissabon? Durch diesen Vertrag sollen die institutionellen Fragen einer wesentlich größer gewordenen Union gelöst werden. Diese Fragen sind seit dem Vertrag von Maastricht im Jahr 1992 als sogenannte Überbleibsel ungelöst geblieben.

Die Geschichte hatte vor zwanzig Jahren nicht nur die deutsche, sondern auch die europäische Wiedervereinigung auf ihre Tagesordnung gesetzt. Ohne die Osterweiterung von Nato und EU wäre in Europa nach 1989 zwischen der EU und Russland eine große Zone der Unsicherheit und Instabilität entstanden, die zukünftig Konflikte und Bedrohungen für die EU und ihre Mitglieder hervorgebracht hätte.

Die große Osterweiterung war alternativlos im europäischen und deutschen Interesse, aber sie verlangte zugleich einen hohen internen Preis für die EU, weil sich die 15 Regierungen der alten Europäischen Union nicht ausreichend auf die Überwindung ihrer nationalen Egoismen und somit auf effizientere Institutionen und Verfahren der Union einigen konnten. Zurück blieb ein institutionelles Defizit in der erweiterten EU, welches diese zunehmend intransparenter, entscheidungsunfähiger und damit im Interesse ihrer Mitgliedstaaten und Bürger immer weniger handlungsfähig machte.

Karlsruhe ballert in seiner Entscheidung mit verfassungsrechtlichen Kanonen auf imaginierte Spatzen. Ja, der Lissabon-Vertrag sei verfassungskonform, so der Zweite Senat, aber – und dann wird über viele Seiten hinweg gegen das Gespenst eines europäischen »Bundesstaates« polemisiert, das man offensichtlich nur nach Mitternacht in den heiligen Hallen des Gerichts herumtappen sieht. Vor lauter »Bundesstaat« meint man gegen Ende der Lektüre, man befände sich in einer Fraktionssitzung der britischen Konservativen. Solche abwegigen Überzeichnungen waren bisher das alleinige Privileg der Euroskeptiker gewesen, denen sich nun unser höchstes deutsches Gericht anschließt.

Weder beim Verfassungsvertrag noch beim Vertrag von Lissabon ging es jemals um einen europäischen Bundesstaat, auch nicht schleichend oder verdeckt. Ganz im Gegenteil beinhalten beide Verträge gerade die Abkehr von der klassischen föderalen Position, einen europäischen Bundesstaat anzustreben.

Die Grundlage des Verfassungs- wie des Lissabon-Vertrags ist der Staatenverbund mit integrativen und demokratischen Elementen in seinen Institutionen. Mehr Transparenz und demokratische Repräsentanz nach innen und mehr Geschlossenheit und Effizienz nach außen zur Wahrung der gemeinsamen Interessen von Mitgliedstaaten und Bürgern zu schaffen sind die zentralen Ziele beider Verträge. Diese Ziele waren nur zu erreichen durch einen Ausgleich zwischen den sich entgegenstehenden Grundpositionen in der europäischen Konstruktion: zwischen föderal , das heißt den Ausbau gemeinsamer europäischer Institutionen unterstützend, und intergouvermental, das heißt vor allem auf die Zusammenarbeit der nationalen Regierungen setzend.

Dieser von den Richtern konstruierte Gegensatz ist gleichermaßen banal wie fragwürdig, weil er eine Fiktion zweier getrennter Sphären aufbaut, die sich fast feindlich gegenüberstehen und deren eine Seite, die nationale, voll demokratisch legitimiert ist, während die zweite, nämlich die europäische Seite, nur unzureichend bis gar nicht demokratisch legitimiert ist. Die eigentliche Herausforderung für Politik und Verfassungsrecht besteht aber gerade in dem Prozess der Durchdringung dieser beiden Sphären, welche die europäische Realität bestimmt.

In die Institutionen der EU sind die Grundwerte der Mitgliedstaaten unter Einschluss der Grundgesetz-Artikel mit »Ewigkeitswert« (Menschenwürde, Demokratie, Föderalismus) als konstitutive und unverzichtbare Elemente mit eingeflossen; etwa im Bereich des Minderheitenschutzes sind sie sogar weitaus expliziter und präziser geregelt als in vielen nationalen Verfassungen. Und da Demokratie im Wesentlichen Verfahrensrechte beinhaltet, mutet die Behauptung der Karlsruher Richter nicht minder konstruiert an, dass die EU nicht ausreichend demokratisch legitimiert sei.

Die Alternative kann nicht lauten, dass man entweder einen Bundesstaat schafft oder aber auf weitere Integration verzichten muss. Vielmehr muss die Frage beantwortet werden, wie unter den Bedingungen eines Staatenverbunds mit starken integrativen Elementen alle diese Elemente fortentwickelt werden können, ohne gegen das Demokratieprinzip und die Volkssouveränität zu verstoßen. Genau diese Frage versucht der Lissabon-Vertrag zu beantworten.

Europas Realitäten sind komplizierter als die Karlsruher Fiktionen

Die Antwort aus Karlsruhe auf diese Frage ist deprimierend. Im Namen der Verteidigung des Demokratieprinzips ruft unser höchstes Gericht faktisch dazu auf, auf die intergouvermentale Zusammenarbeit zu setzen und die Finger von weiteren Integrationsschritten zu lassen. Das bedeutet aber nicht weniger, als die Regierungen ausgerechnet im Namen von Demokratie und Volkssouveränität zu stärken – und das ist absurd.

Man sieht, die Realitäten Europas sind komplizierter als die Karlsruher Fiktionen. Wenn man die Erfahrung hinzunimmt, dass nach außen Europa – seine Mitgliedstaaten und seine Bürger – überall dort stark und erfolgreich ist, wo es über integrierte Institutionen und eine gemeinsame Politik verfügt, andererseits aber meistens dort schwach ist, wo es noch nicht integriert ist, dann verstärkt sich der Eindruck, dass Karlsruhe auch und gerade deshalb an seinen Fiktionen hängt, weil ihm die gesamte Richtung nicht passt.

Was wird eines Tages mit der einen europäischen Stimme Europas im UN-Sicherheitsrat werden? Karlsruhe wird dazu Nein sagen müssen, wenn es seine jüngste Entscheidung ernst nimmt, aber der Rest der Welt wird den Europäern irgendwann mitteilen, dass das 19. und das 20. Jahrhundert endgültig vorbei sind und in einem reformierten UN-Sicherheitsrat Europa wie Russland, die USA, China, Brasilien, Indien et cetera nur noch über einen permanenten Sitz verfügen werden. Und was dann, Karlsruhe? Was wird mit einer gemeinsamen Stimme Europas in den internationalen Finanzinstitutionen?

Karlsruhe locuta, causa finita? Ach, woher! Europa wird, mit zahlreichen Rückschlägen und durch tiefe Krisen hindurch, als sich integrierender Staatenverbund weiter voranschreiten, ob Karlsruhe dies gefällt oder nicht. Denn dies ist und bleibt das wichtigste Projekt für uns Deutsche und Europäer.


Am Kopf kratzen Also überzeugend ist Joschka Fischer da sicher nicht, einerseits motzt er über das Urteil, nennt es "rückwärtsgewandt und realitätsfremd" andererseits spricht er von einer Niederlage der Euroskeptiker und am Ende davon, daß es so weiter geht, "ob Karlsruhe dies gefällt oder nicht".
Die bereits seit längerem geäußerte Kritik, diesmal von den Karlsruher Richtern, daß die EU nicht ausreichend demokratisch legitimiert sei, als "konstruierte Behauptung" abzutun, spricht nicht gerade für Fischers GG-kompatibler Demokratieauffassung .
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Felix Staratschek
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Anmeldungsdatum: 05.03.2007
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Beitrag(#1473145) Verfasst am: 17.05.2010, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Tja, Gauweilers <s>et alii</s> und anderer Leute Klage ist entschieden


Interessant ist, dass nicht über alle Klagen entschieden wurde. So war die Klage von Sarah Luzia Hassel Reusing trotz Zulassung nicht Gegenstand der Verhandlung.

Pikant ist i, das der Richter Voßkohle genau die Staatsform befürwortet, die in dieser Klage als unvereinbar mit dem Grundgesetz dargestellt wurde und interessant ist, dass Voßkuhle selber dies festgestellt hat und dort zitiert wird.

Interessant ist auch, dass alle Klagen die gegen das veränderte Zustimmungsgesetz eingingen nicht behandelt wurden und das bzgl. die zweiten Klage von Frau Hassel Reusing es überhaupt keine Aussagen gab. Weder wurde diese Klage abgewiesen, noch wurde sie erwähnt bei den erneut eingegangenen Klagen. http://sites.google.com/site/euradevormwald

Wie wird es also weitergehen, wenn jetzt ein Richter Chef des Verfassungsgerichtes ist, der eigentlich einen Gewährleistungsstaat will, der seine hoheritlichen Aufgaben privatisiert, der nach eigenen Aussagen vom Ansatz her mit dem Funktionsvorbehalt im Grundgesetz unvereinbar ist.

Und was uns noch so blühen kann durch den Lissabonvertrag sage ich in diesem Video:
http://gloria.tv/?media=75596

Zum Glück dürfen wir Dank des Urteils auch künftig mit Klagen zu EU- Themen vor das Verfassungsgericht ziehen, dass haben die Kläger erreicht. Aber werden CDU-CSU, FDÜ, Grüne und SPD endlich politisch so wach, dass diese dieses Recht auch nutzen werden oder überlassen diese die notwendige Verteidigung des Grundgesetzes der Linken und der ÖDP? Letztere war mit 3 Klagen vertreten und hatte mit ihrer Kritik am Gewährleistungsstaat die weitestgehenden Klagen eingereicht.

CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP haben mit der SED gleichgezogen, denn im Lissabonvertrag sind Todesfälle bei einem "Aufruhr" kein Verstoß gegen die EU- Grundrechte. Haben die Politiker schon solche Angst vor uns, dass wir so eine Formulierung brauchen? Wiederholt sich bald der 17. Juni 1953 ? Waren die Schüsse bei der Niederschlagung dieses Aufruhrs also rechtlich in Ordnung?
_________________
So sehr hat Gott die Welt geliebt, das er Mensch wurde!
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Felix Staratschek
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Anmeldungsdatum: 05.03.2007
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Wohnort: Radevormwald

Beitrag(#1475376) Verfasst am: 22.05.2010, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Mehr Videos zur EU- Demo vom 8.5.2010 gibt es hier:
http://www.youtube.com/user/UNSERPOLITIKBLOG#p/u
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