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IBKA gegen Einführung von islamischem Religionsunterricht (hpd)
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1337922) Verfasst am: 02.08.2009, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Angesichts solcher Kandidaten ist die Frage, ob es sich dabei überhaupt um Religion nach Art. 4 GG handelt, mehr als berechtigt.

Art. 4 definiert den Begriff „Religion“ oder „Religionsgemeinschaft“ gar nicht.


Natürlich nicht, dieser Artikel steht ja sowohl für positive wie auch negative Religionsfreiheit.

Warum redest du dann immer von „einer Religion nach Art. 4 GG“?
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Angkor
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Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 1547

Beitrag(#1337923) Verfasst am: 02.08.2009, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:

Schauen wir uns doch mal ein paar Kandidaten für eine Privilegierung an: Da ist zum einen der Ableger eines türkischen politischen Amtes, die DITIB, des weiteren der Islamrat, ein von Mili Görüs (eine vom Verfassungsschutz beobachtete Gruppe) dominierter Verband. Inwieweit auch noch die Moslembruderschaft mit der deutschen Filliale IGD und El Zayat beim KRM mitmischen, ist mir nicht bekannt, El Zayat tauchte jedenfalls mal auf der DIK auf.

Angesichts solcher Kandidaten ist die Frage, ob es sich dabei überhaupt um Religion nach Art. 4 GG handelt, mehr als berechtigt.


Zumal ich letztens irgendwo gelesen habe, dass sich nur 20% der Muslime durch diese Vereine repräsentiert fühlen.
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بالأبيض كفناه بالأسود كفناه
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Chilisalsa
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Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1337933) Verfasst am: 02.08.2009, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Angesichts solcher Kandidaten ist die Frage, ob es sich dabei überhaupt um Religion nach Art. 4 GG handelt, mehr als berechtigt.

Art. 4 definiert den Begriff „Religion“ oder „Religionsgemeinschaft“ gar nicht.


Natürlich nicht, dieser Artikel steht ja sowohl für positive wie auch negative Religionsfreiheit.

Warum redest du dann immer von „einer Religion nach Art. 4 GG“?


Ein Verein, der z.B. die negative Religionsfreiheit u./o. andere im GG garantierten Rechte negiert, kann für sich kaum den Schutz oder noch weiter gehend Privilegien nach Art. 4 GG beanspruchen.
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Chilisalsa
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Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1337938) Verfasst am: 02.08.2009, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Angkor hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:

Schauen wir uns doch mal ein paar Kandidaten für eine Privilegierung an: Da ist zum einen der Ableger eines türkischen politischen Amtes, die DITIB, des weiteren der Islamrat, ein von Mili Görüs (eine vom Verfassungsschutz beobachtete Gruppe) dominierter Verband. Inwieweit auch noch die Moslembruderschaft mit der deutschen Filliale IGD und El Zayat beim KRM mitmischen, ist mir nicht bekannt, El Zayat tauchte jedenfalls mal auf der DIK auf.

Angesichts solcher Kandidaten ist die Frage, ob es sich dabei überhaupt um Religion nach Art. 4 GG handelt, mehr als berechtigt.


Zumal ich letztens irgendwo gelesen habe, dass sich nur 20% der Muslime durch diese Vereine repräsentiert fühlen.


Wenn auch die Vereine nach wie vor felsenfest behaupten, die Muslime zu repräsentieren.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1337956) Verfasst am: 02.08.2009, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Warum redest du dann immer von „einer Religion nach Art. 4 GG“?
Der User Chilisalsa will das Thema wechseln. Raphaels Angriff auf die IBKA-Pressemitteilung gegen die Einfuehrung von Islamunterricht, welche auf grundsaetzlichen Ueberlegungen des IBKA zur Trennung von Staat und Religion basiert, ist Chilisalsa nur der Anlasz dafuer, zu verlangen, man moege ihm gefaelligst die - mit dieser Pressemitteilung jedoch in keinerlei Zusammenhang stehenden - These(n) eines Hartmut Krauss ("der volle Schutz des Grundgesetzes kommt dem Islam nicht zu") zu seiner Zufriedenheit widerlegen. Wenn Chilisalsa die Krauss-These(n) diskutieren moechte, moege er dazu einen eigenen Thread eroeffnen. Hier ist das schlicht offtopic!

Auch mit einer Binnenfrage der Umsetzungsproblematik, welche Islamverbaende die staatlichen Kriterien als potentielle Vertragspartner fuer einen bekenntnisorientierten Islamunterricht zu erfuellen vermoechten, bzw. was zu diesen doch eher kritisch anzumerken sei, hat die IBKA-Pressemitteilung sich aus gutem Grunde gar nicht befasst. Auch das waere ein eigenes Thema.

Aber manche bevorzugen ja den geistigen Eintopf und wechseln darin andauernd die Bezugsebenen.
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Chilisalsa
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Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1337960) Verfasst am: 02.08.2009, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
... wo ist das Problem ?

Die Fragen haben aus rechtlicher Sicht absolut nichts miteinander zu tun. Und es gibt Leute, die Recht für einen wesentlichen Maßstab politischer Entscheidungen halten (gut, Herr Krauss gehört nicht dazu).
Nicht nur. Die grundrechtliche Frage, welche Privilegien Religionsgemeinschaften im Staat haben sollen, hat nichts mit der subjektiven Befindlichkeit des Betrachters hinsichtlich einer speziellen Religion zu tun. Man kann ja persoenlich alles ganz toll finden, was die rkK vertritt und trotzdem einsehen, dasz in einer pluralistischen Gesellschaft der Staat weltanschaulich neutral sein muss. Deshalb ist es voellig unsinnig, mit der eigenen inhaltlichen Ablehnung des Islams parteilich gegen die Grundrechte von Muslimen im Staat argumentieren zu wollen.

Der weltanschauliche Streit ueber die Inhalte religioeser Ueberzeugungen ist eine Angelegenheit nicht des Staates, sondern des gesellschaftlichen Diskurses.

Genau diese Unterscheidung zwischen Staat und Gesellschaft wollen einige der sogenannten Neoatheisten/Neohumanisten aufheben, indem sie fuer die ihres Erachtens richtige Ungleichbehandlung im Staat - mit der Behauptung des angeblich hoeheren allgemeinen Nutzens (vermittelt natuerlich durch sie selbst!) - plaedieren. Das ist kongenial zur traditionellen Positionierung von Kirchen.

Davon abzuheben sind jene Anhaenger von anderen Religionen, welche fuer sich selbst fordern, was sie den Muslimen gerne verweigern moechten.

Hierbei sind dann die Uebergaenge zum offenen Rassismus flieszend.



Ich glabe, da hast du mich mißverstanden.

Der Staat ist in der Pflicht, religiöse Privilegierung zu beenden und zu seiner weltanschaulichen Neutralität zu finden. Das ist auch meine Ansicht.

Wenn hier jemand diskriminiert wird, dann Konfessionslose, wir werden dazu gezwungen, den Aberglauben unserer gläubigen christlichen Mitbürger mit zu finanzieren. Ich sehe nicht ein, weshalb wir noch einen Aberglauben (Islam) zwangsweise mitfinanzieren sollten.
Weg mit der bestehenden und selbstverständlich konsequenterweise auch keine neue Privilegierung.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1337968) Verfasst am: 02.08.2009, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Weg mit der bestehenden und selbstverständlich konsequenterweise auch keine neue Privilegierung.
Und was ist jetzt Dein Problem mit der im Threaderoeffnungspostung bemuehten Pressemitteilung des IBKA-NRW gegen die Einfuehrung von Islamunterricht?
_________________
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1337978) Verfasst am: 02.08.2009, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Angesichts solcher Kandidaten ist die Frage, ob es sich dabei überhaupt um Religion nach Art. 4 GG handelt, mehr als berechtigt.

Art. 4 definiert den Begriff „Religion“ oder „Religionsgemeinschaft“ gar nicht.


Natürlich nicht, dieser Artikel steht ja sowohl für positive wie auch negative Religionsfreiheit.

Warum redest du dann immer von „einer Religion nach Art. 4 GG“?


Ein Verein, der z.B. die negative Religionsfreiheit u./o. andere im GG garantierten Rechte negiert, kann für sich kaum den Schutz oder noch weiter gehend Privilegien nach Art. 4 GG beanspruchen.

Die Wendung „ein X gemäß / im Sinne von / nach Y“ verwendet man idR dann, wenn Y X definiert. Zum Beispiel in „keine politische Partei im Sinne des Parteiengesetzes.“ Sag doch statt dieses Euphemismus rundheraus, was du meinst: „Religionsfreiheit steht Muslimen nicht zu.“ Das wäre nicht nur weniger mißverständlich, es wäre auch ehrlicher.
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Chilisalsa
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Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1337983) Verfasst am: 02.08.2009, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Weg mit der bestehenden und selbstverständlich konsequenterweise auch keine neue Privilegierung.
Und was ist jetzt Dein Problem mit der im Threaderoeffnungspostung bemuehten Pressemitteilung des IBKA-NRW gegen die Einfuehrung von Islamunterricht?


Habe ich doch schon geschrieben : "...aber gerade die zu bekämpfenden Privilegierungen der Kirchen als quasi Rechtfertigung dazu zu nehmen, einer weiteren Religion (bei der Zweifel......) Privilegien zuzugestehen, halte ich für wenig durchdacht."
Ich hatte den Eindruck, der IBKA hätte sich bereits damit abgefunden, daß der Staat die bestehenden Privilegien nicht streicht, sondern über kurz oder lang noch auf den Islam ausweitet.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1337989) Verfasst am: 02.08.2009, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:

Ich hatte den Eindruck, der IBKA hätte sich bereits damit abgefunden, daß der Staat die bestehenden Privilegien nicht streicht, sondern über kurz oder lang noch auf den Islam ausweitet.


Mach nicht den Betreiberverein dieses Forums dafür verantwortlich, dass bei der Ausbildung grundlegender Kulturtechniken, wie etwa der Lesefähigkeit, bei Dir offenbar einiges gründlich schief gelaufen ist.
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Chilisalsa
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Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1337998) Verfasst am: 02.08.2009, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:

Ich hatte den Eindruck, der IBKA hätte sich bereits damit abgefunden, daß der Staat die bestehenden Privilegien nicht streicht, sondern über kurz oder lang noch auf den Islam ausweitet.


Mach nicht den Betreiberverein dieses Forums dafür verantwortlich, dass bei der Ausbildung grundlegender Kulturtechniken, wie etwa der Lesefähigkeit, bei Dir offenbar einiges gründlich schief gelaufen ist.


Wollte keiner mehr mit dir im Sandkasten spielen ? Lachen
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1338004) Verfasst am: 02.08.2009, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
"...aber gerade die zu bekämpfenden Privilegierungen der Kirchen als quasi Rechtfertigung dazu zu nehmen, einer weiteren Religion (bei der Zweifel......) Privilegien zuzugestehen, halte ich für wenig durchdacht."
Und inwiefern soll aus der Pressemitteilung des IBKA-NRW hervorgehen, dasz der IBKA fuer Islamunterricht sei - und dies ausgerechnet mit der Begruendung "weil es ja auch z.B. katholischen Religionsunterricht gaebe"?
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Chilisalsa
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Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1338011) Verfasst am: 02.08.2009, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
"...aber gerade die zu bekämpfenden Privilegierungen der Kirchen als quasi Rechtfertigung dazu zu nehmen, einer weiteren Religion (bei der Zweifel......) Privilegien zuzugestehen, halte ich für wenig durchdacht."
Und inwiefern soll aus der Pressemitteilung des IBKA-NRW hervorgehen, dasz der IBKA fuer Islamunterricht sei - und dies ausgerechnet mit der Begruendung "weil es ja auch z.B. katholischen Religionsunterricht gaebe"?

Ich schrieb von "zugestehen", das ist nicht das Gleiche wie befürworten.
Aus den vorletzten Satz: "Als Konsequenz der zahlreichen Privilegien, welche die Kirchen genießen, wird es jedoch schwierig sein islamis(tis)chen Verbänden analoge Privilegien (....) auf Dauer zu verweigern." spricht m.E.schon bedauerlicherweise eine Resignation.
Oder habe ich das mißverstanden und meine Befürchtung ist unbegründet ?
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1338019) Verfasst am: 02.08.2009, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
"...aber gerade die zu bekämpfenden Privilegierungen der Kirchen als quasi Rechtfertigung dazu zu nehmen, einer weiteren Religion (bei der Zweifel......) Privilegien zuzugestehen, halte ich für wenig durchdacht."
Und inwiefern soll aus der Pressemitteilung des IBKA-NRW hervorgehen, dasz der IBKA fuer Islamunterricht sei - und dies ausgerechnet mit der Begruendung "weil es ja auch z.B. katholischen Religionsunterricht gaebe"?

Ich schrieb von "zugestehen", das ist nicht das Gleiche wie befürworten.
Aus den vorletzten Satz: "Als Konsequenz der zahlreichen Privilegien, welche die Kirchen genießen, wird es jedoch schwierig sein islamis(tis)chen Verbänden analoge Privilegien (....) auf Dauer zu verweigern." spricht m.E.schon bedauerlicherweise eine Resignation.
Oder habe ich das mißverstanden und meine Befürchtung ist unbegründet ?



Solange es christlichen Religionsunterricht gibt, wird es schwer fallen einen islamischen Religionsunterricht dauerhaft zu verweigern. Das ergibt sich aus der Neutralitaetspflicht des Staates in religioesen Fragen. Da aber der IBKA generell fuer die Abschaffung des Religionsunterrichts eintritt, muesste der christliche Religionsunterricht abgeschafft werden, womit die Voraussetzung fuer das Schwerfallen entfiele. In der besten aller Welten, wie sie dem IBKA vorschwebt, gaebe es weder christlichen noch islamischen noch irgendeinen anderen konfessionellen Religionsunterricht an staatlichen Schulen. Eine Position, die ich uebrigens zu 100% teile.

Gruss, Bernie
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22300

Beitrag(#1338058) Verfasst am: 02.08.2009, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Weg mit der bestehenden und selbstverständlich konsequenterweise auch keine neue Privilegierung.
Und was ist jetzt Dein Problem mit der im Threaderoeffnungspostung bemuehten Pressemitteilung des IBKA-NRW gegen die Einfuehrung von Islamunterricht?


Habe ich doch schon geschrieben : "...aber gerade die zu bekämpfenden Privilegierungen der Kirchen als quasi Rechtfertigung dazu zu nehmen, einer weiteren Religion (bei der Zweifel......) Privilegien zuzugestehen, halte ich für wenig durchdacht."
Ich hatte den Eindruck, der IBKA hätte sich bereits damit abgefunden, daß der Staat die bestehenden Privilegien nicht streicht, sondern über kurz oder lang noch auf den Islam ausweitet.

Er fordert ja auch nur ausdrücklich exakt das Gegenteil. Mit den Augen rollen

Und dein Bezug auf Krauss ist völlig sinnlos, wenn du willst, dass alle Religionen gleich behandelt werden, in dem Sinn, dass Privilegien der religiösen und weltanschaulichen Vereinigungen abgeschafft werden - Gleichbehandlung will Krauss ja gerade nicht, sondern Einschränkung von Rechten für eine spezielle Religion. Und zwar sogar auch von Rechten, die noch nicht einmal Privilegien der religiösen Gemeinschaften sind.

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Der Staat ist in der Pflicht, religiöse Privilegierung zu beenden und zu seiner weltanschaulichen Neutralität zu finden. Das ist auch meine Ansicht.

Unsinn. Du kannst wie der IBKA der Meinung sein, der Staat sollte die Privilegierung der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (gegenüber sonstigen Vereinigungen) beenden. In der Pflicht ist der Staat dazu mitnichten - ganz im Gegeteil steht ja eines dieser Privilegien, der Religionsunterricht, sogar explizit im GG drin.
In der Pflicht ist der Staat lediglich, zwischen allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften neutral zu sein und, wenn es Privilegien gibt, diese allen gleichmäßig zu gewähren, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1338060) Verfasst am: 03.08.2009, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
"...aber gerade die zu bekämpfenden Privilegierungen der Kirchen als quasi Rechtfertigung dazu zu nehmen, einer weiteren Religion (bei der Zweifel......) Privilegien zuzugestehen, halte ich für wenig durchdacht."
Und inwiefern soll aus der Pressemitteilung des IBKA-NRW hervorgehen, dasz der IBKA fuer Islamunterricht sei - und dies ausgerechnet mit der Begruendung "weil es ja auch z.B. katholischen Religionsunterricht gaebe"?

Ich schrieb von "zugestehen", das ist nicht das Gleiche wie befürworten.
Aus den vorletzten Satz: "Als Konsequenz der zahlreichen Privilegien, welche die Kirchen genießen, wird es jedoch schwierig sein islamis(tis)chen Verbänden analoge Privilegien (....) auf Dauer zu verweigern." spricht m.E.schon bedauerlicherweise eine Resignation.
Oder habe ich das mißverstanden und meine Befürchtung ist unbegründet ?


Ich interpretiere den Satz als eine Botschaft an diejenigen, die gegen einen Moscheebau sind, im Sinne von: Lasst uns um die wirklichen Probleme kümmern.
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Chilisalsa
registrierter User



Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1338069) Verfasst am: 03.08.2009, 00:28    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Angesichts solcher Kandidaten ist die Frage, ob es sich dabei überhaupt um Religion nach Art. 4 GG handelt, mehr als berechtigt.

Art. 4 definiert den Begriff „Religion“ oder „Religionsgemeinschaft“ gar nicht.


Natürlich nicht, dieser Artikel steht ja sowohl für positive wie auch negative Religionsfreiheit.

Warum redest du dann immer von „einer Religion nach Art. 4 GG“?


Ein Verein, der z.B. die negative Religionsfreiheit u./o. andere im GG garantierten Rechte negiert, kann für sich kaum den Schutz oder noch weiter gehend Privilegien nach Art. 4 GG beanspruchen.

Die Wendung „ein X gemäß / im Sinne von / nach Y“ verwendet man idR dann, wenn Y X definiert. Zum Beispiel in „keine politische Partei im Sinne des Parteiengesetzes.“ Sag doch statt dieses Euphemismus rundheraus, was du meinst: „Religionsfreiheit steht Muslimen nicht zu.“ Das wäre nicht nur weniger mißverständlich, es wäre auch ehrlicher.

Wer ist denn da nicht ehrlich?
Im Art.3 + -Thread haben wir noch alle gemeinsam die Piusbruderschaft wegen ihrer unseren freiheitlichen Werten widesprechenden Ideologie gebrandmarkt, legt man den selben Maßstab an so manche Islamvereine die eine ebensolche haben, geht der Aufschrei der Heuchler los......

Eine versagte Privilegierung ist keine von dir zusammenphantasierte versagte Religionsfreiheit, den Unterschied müsstest du schon mitbekommen haben . Mit den Augen rollen
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1338072) Verfasst am: 03.08.2009, 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Eine versagte Privilegierung ist keine von dir zusammenphantasierte versagte Religionsfreiheit, den Unterschied müsstest du schon mitbekommen haben . Mit den Augen rollen


Der Bau von Kirchen, Moscheen und anderen Gebäuden zur Abhaltung religiöser Riten ist kein Privileg.
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Chilisalsa
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Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1338077) Verfasst am: 03.08.2009, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:


Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Der Staat ist in der Pflicht, religiöse Privilegierung zu beenden und zu seiner weltanschaulichen Neutralität zu finden. Das ist auch meine Ansicht.

Unsinn. Du kannst wie der IBKA der Meinung sein, der Staat sollte die Privilegierung der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (gegenüber sonstigen Vereinigungen) beenden. In der Pflicht ist der Staat dazu mitnichten - ganz im Gegeteil steht ja eines dieser Privilegien, der Religionsunterricht, sogar explizit im GG drin.
In der Pflicht ist der Staat lediglich, zwischen allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften neutral zu sein und, wenn es Privilegien gibt, diese allen gleichmäßig zu gewähren, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.


Ich bin wie der IBKA der Meinung der Staat sollte zu seiner weltanschaulichen Neutralität finden.
Dies ist mE. auch seine Pflicht.
1949 , als das GG in Kraft trat, gab es fast keine Konfessionslosen und Angehörige anderer Glaubensrichtungen. Dies hat sich grundlegend geändert und dieser Tatsache hat der Staat auch Rechnung zu tragen. Wenn ich richtig informiert bin, sind ein Drittel der Bevölkerung konfessionslos, diese dazu zu zwingen, die Religion ihrer gläubigen Mitbürger mitfinanzieren zu müssen, widerspricht jeder Logik. Keiner würde auf die beknackte Idee kommen, die Rechnung für bestellte Ware an einen anderen als den Empfänger zu schicken.
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Chilisalsa
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Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1338082) Verfasst am: 03.08.2009, 00:58    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Eine versagte Privilegierung ist keine von dir zusammenphantasierte versagte Religionsfreiheit, den Unterschied müsstest du schon mitbekommen haben . Mit den Augen rollen


Der Bau von Kirchen, Moscheen und anderen Gebäuden zur Abhaltung religiöser Riten ist kein Privileg.

Habe ich auch nicht behauptet und hiermit zum zweiten Mal klargestellt. Mit den Augen rollen
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Uriziel
Herpiderpi



Anmeldungsdatum: 22.12.2007
Beiträge: 1728

Beitrag(#1338083) Verfasst am: 03.08.2009, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich fasse es nicht! Raphael fordert islamischen Religionsunterricht an deutschen Schulen! Dass ich das noch erleben darf!

Gröhl...



Ein Armutszeugnis...
"Ausgerechnet" der Islam...

Warum benennen wir uns nicht endlich in Absurdistan um und erklären arabisch für die nächste Landessprache?
Und die Städte werden nach und nach auf arabische Namen umgeändert... ... gibt ja schon Bäder mit arabischen Namen...

Und eines Tages werden deutsche Namen übrigens verboten, genau so wie das Fach Deutsch in der Schule und Geschichtsunterricht, der sich mit Deutschland befasst! Mit den Augen rollen
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Angkor
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Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 1547

Beitrag(#1338087) Verfasst am: 03.08.2009, 01:12    Titel: Antworten mit Zitat

Uriziel hat folgendes geschrieben:

Warum benennen wir uns nicht endlich in Absurdistan um und erklären arabisch für die nächste Landessprache?

Nur das die "istan" Endung nix mit Arabisch zu tun hat.


Uriziel hat folgendes geschrieben:

Und eines Tages werden deutsche Namen übrigens verboten, genau so wie das Fach Deutsch in der Schule und Geschichtsunterricht, der sich mit Deutschland befasst! Mit den Augen rollen

noc


/edit: vielleicht ist auch mein Ironiedetektor kaputt...
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1338107) Verfasst am: 03.08.2009, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

Die LINKE / NRW unterstüzt die IBKA-Forderung:

http://www.scharf-links.de/57.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=6188&tx_ttnews%5BbackPid%5D=16&cHash=edd39f07d0
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Rasmuss Kroemker
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Anmeldungsdatum: 09.07.2008
Beiträge: 387

Beitrag(#1338392) Verfasst am: 03.08.2009, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich fasse es nicht! Raphael fordert islamischen Religionsunterricht an deutschen Schulen! Dass ich das noch erleben darf!


Wo denn?
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1338405) Verfasst am: 03.08.2009, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmuss Kroemker hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich fasse es nicht! Raphael fordert islamischen Religionsunterricht an deutschen Schulen! Dass ich das noch erleben darf!


Wo denn?



Raphael hat folgendes geschrieben:
Unklar ist gar nichts. Ich bemängele die Unredlichkeit, mit der hier vorgegangen wird. Es ist doch völlig klar, dass die Erteilung von Religionsunterricht ein Verfassungsgebot ist. Wie wir alle wissen, ist Religion das einzige Schulfach mit Verfassungsrang. Es ist auch völlig klar, dass es eine GG-Änderung insoweit nicht geben wird. Ausgerechnet in dem Moment, da eine andere Glaubensrichtung das selbe ihr verfassungsrechtlich zustehende Recht erhalten soll wie die christlichen Kirchen, eine solche Erklärung zu veröffentlichen, hat einen faden Beigeschmack. Vielleicht bin ich auch nur schlecht informiert - aber was hat der IBKA bisher getan, um eine Ersetzung des Religionsunterrichts durch einen konfessionsfreien Ethikunterricht zu erreichen? Jedenfalls ist es mit dem Religionsunterricht wie mit dem Ehegattensplitting. Beides gehört abgeschafft. Aber so lange sie fortbestehen, müssen gleiche Sachverhalte gleich behandelt werden. An der Einführung islamischen Religionsunterrichts führt daher m.E. kein Weg vorbei.

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