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Die Staatsanwaltschaften sind nicht unabhängig (?)
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HiobHolbach
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Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 1715

Beitrag(#1340734) Verfasst am: 09.08.2009, 06:32    Titel: Die Staatsanwaltschaften sind nicht unabhängig (?) Antworten mit Zitat

Von Herrn Selenz erhielt ich das folgende Rundschreiben, von dem ich annehme, dass es von allgemeinem Interesse ist:

"Neu bei cleanstate.de - Finanzrichter Norbert Schlepp:

Was 99,9 Prozent der Bundesbuerger nicht einmal ahnen.
Abhaengige Staatsanwaelte agieren in Deutschland bis dato
immer noch als Marionetten der Politik(er).

- Der weisungsgebundene Staatsanwalt -

http://cleanstate.de/Der_weisungsgebundene_Staatsanwalt.html

Deutscher Richterbund und Neue Richtervereinigung fordern daher
seit Jahren die sofortige Abschaffung der Weisungsgebundenheit.

MfG

Hans-Joachim Selenz"
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Bibel- und Kirchenkritik: www.reimbibel.de
Kritik an § 217 StGB (Verbot der professionellen Suizidhilfe): www.reimbibel.de/217.htm
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Skeptiker
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
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Beitrag(#1340781) Verfasst am: 09.08.2009, 11:51    Titel: Re: Die Staatsanwaltschaften sind nicht unabhängig (?) Antworten mit Zitat

HiobHolbach hat folgendes geschrieben:
Von Herrn Selenz erhielt ich das folgende Rundschreiben, von dem ich annehme, dass es von allgemeinem Interesse ist:

"Neu bei cleanstate.de - Finanzrichter Norbert Schlepp:

Was 99,9 Prozent der Bundesbuerger nicht einmal ahnen.
Abhaengige Staatsanwaelte agieren in Deutschland bis dato
immer noch als Marionetten der Politik(er).

- Der weisungsgebundene Staatsanwalt -

http://cleanstate.de/Der_weisungsgebundene_Staatsanwalt.html

Deutscher Richterbund und Neue Richtervereinigung fordern daher
seit Jahren die sofortige Abschaffung der Weisungsgebundenheit.

MfG

Hans-Joachim Selenz"


Zitat:
Erstmals in der Französischen Revolution setzte sich der Gedanke durch, dass ein Richter, der einen Tatverdächtigen ermittelte, nicht unbefangen über die Frage entscheiden konnte, ob der von ihm Verdächtigte auch tatsächlich der Schuldige war. Es wurde deshalb eine vom Gericht unabhängige Einrichtung geschaffen, die die Untersuchungen eines Kriminalfalles führte und die Anklage erhob. Dies war die Geburtsstunde des Staatsanwaltes.


Der Gedanke der Französischen Revolution schwappte nach Deutschland über. Die Demokratisierungsbestrebungen des Jahres 1848 machten auch vor dem Strafprozess nicht halt. Forderungen nach einer Öffentlichkeit des Strafverfahrens, nach Beteiligung von Laienrichtern und nach einer Mitwirkung eines Staatsanwaltes ließen sich nicht mehr zurückdrängen.


Hochinteressant. Danke für den Hinweis auf das wichtige Thema.

Dass der heutige bürgerliche Staat diese wichtige Errungenschaft der Französischen Revolution still und leise unterminiert, sollte Gegenstand öffentlicher Debatten sein.

Skeptiker
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AXO
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Beitrag(#1340796) Verfasst am: 09.08.2009, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Mir erschließt sich der Sinn dieser Kritik grad nicht.

Der Staatsanwalt wurde doch geschaffen damit der Richter unbefangen entscheiden kann
und nicht damit der Staatsanwalt unabhängig ist.
Wenn der Staatsanwalt auch unabhängig wäre, hätte man 2 Richter aber keinen Anwalt des Staates.
Ein Verteidiger verteidigt schließlich auch im Sinne des Angeklagten, in Absprache mit diesem und
an dessen Weisungen gebunden. Schulterzucken
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Augen auf dann kann nichts passieren
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pewe
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Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 3377

Beitrag(#1340829) Verfasst am: 09.08.2009, 12:59    Titel: Re: Die Staatsanwaltschaften sind nicht unabhängig (?) Antworten mit Zitat

HiobHolbach hat folgendes geschrieben:
Deutscher Richterbund und Neue Richtervereinigung fordern daher
seit Jahren die sofortige Abschaffung der Weisungsgebundenheit.


Wer würde einen Staatsanwalt, der z.B. ein Ronald Schill Fan wäre, in seine Schranken weisen?
Wie regeln es andere Staaten?
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fwo
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Anmeldungsdatum: 05.02.2008
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Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1340842) Verfasst am: 09.08.2009, 13:16    Titel: Re: Die Staatsanwaltschaften sind nicht unabhängig (?) Antworten mit Zitat

pewe hat folgendes geschrieben:
HiobHolbach hat folgendes geschrieben:
Deutscher Richterbund und Neue Richtervereinigung fordern daher
seit Jahren die sofortige Abschaffung der Weisungsgebundenheit.


Wer würde einen Staatsanwalt, der z.B. ein Ronald Schill Fan wäre, in seine Schranken weisen?
Wie regeln es andere Staaten?

Das Recht?
Vor dem übereifrigen Staatsanwalt sollte ja der Verteidiger schützen. Das Probelm wäre also der untätige. Auch Untätigkeit bzw. bei einer schlecht begründeteten Untersuchungseinstellung könnte ich mir vorstellen, dass die Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt hier ziehen kann. Bin allerdings kein Jurist.

Und eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist von jedem möglich und kostenlos. zwinkern

fwo
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1340847) Verfasst am: 09.08.2009, 13:20    Titel: Re: Die Staatsanwaltschaften sind nicht unabhängig (?) Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Dass der heutige bürgerliche Staat diese wichtige Errungenschaft der Französischen Revolution still und leise unterminiert, sollte Gegenstand öffentlicher Debatten sein.

In D waren Staatsanwälte, glaube ich, schon immer weisungsgebunden. Insofern gibt es da nichts zu unterminieren.

In anderen Ländern gibt es z.T. unabhängige Untersuchungsrichter*, die auch auf eigene Initiative ermitteln (z.B. in Spanien; bekannt wurde z.B. Baltasar Garzon durch seinen Haftbefehl gegen Pinochet, Ermittlungen gegen Henry Kissinger, in Sachen Guantanamo u.a.). Ich weiß aber auch nicht, wie weit deren Befugnisse gehen, und ob es Möglichkeiten politischer Einflussnahme gibt, ob also z.B. die spanische Regierung den Haftbefehl gegen Pinochet hätte verhindern können.

*nicht zu verwechseln mit dem Ermittlungsrichter im deutschen System: Der entscheidet auf Inititative der Staatsanwaltschaft über bestimmte Maßnahmen im Ermittlungsverfahren (Haftbefehl, Durchsuchung u.a.).
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Evilbert
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Beitrag(#1340856) Verfasst am: 09.08.2009, 13:29    Titel: Re: Die Staatsanwaltschaften sind nicht unabhängig (?) Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:

Und eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist von jedem möglich und kostenlos.



Allerdings kann man sich damit auch jede Menge Ärger einhandeln, weil die Mitarbeiter von Ämtern natürlich zusammenhalten.

Ich habe eine übermäßig berechtigte Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben, die betreffende Person wurde zwar anschließend intern gemaßregelt, aber mir wurde nahegelegt, dass ich sie zurückziehe. Hätte ich das nicht gemacht, wären mir alle nur erdenkbaren Steine in den Weg gelegt worden, und das wurde mir zwar ohne Zeugen, aber ansonsten ganz offen so gesagt.

Und daher hab ich das auch gemacht und klein beigegeben, um in der Hauptsache mein Recht zu bekommen.

Wirklich kostenlos war das im Endeffekt dann übrigens auch nicht.
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1340873) Verfasst am: 09.08.2009, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

AXO hat folgendes geschrieben:
Mir erschließt sich der Sinn dieser Kritik grad nicht.

Der Staatsanwalt wurde doch geschaffen damit der Richter unbefangen entscheiden kann und nicht damit der Staatsanwalt unabhängig ist.

Soweit richtig. Das sagt aber noch nichts darüber, ob der Staatsanwalt nicht auch unabhängig sein sollte.
AXO hat folgendes geschrieben:

Wenn der Staatsanwalt auch unabhängig wäre, hätte man 2 Richter aber keinen Anwalt des Staates.

Doch. Der Staatsanwalt ist nicht dafür zuständig, den Beschuldigten möglichst hinter Gitter zu bringen. Die Trennung zwischen Ermittler und Richter ist eine formale, organisatorische, personelle. Die Staatsanwaltschaft ist keine Partei wie in einem Zivilprozess. D.h.:

- Die StA hat genauso wie das Gericht objektiv die Wahrheit zu ermitteln. (s. § 160 II StPO)
- Das Gericht seinerseits ist nicht an die von StA und Verteidigung eingebrachten Tatsachenbehauptungen, Beweismittel und Anträge gebunden.

Wenn also z.B. die Staatsanwaltschaft die Vernehmung eines bestimmten Zeugen nicht beantragt, kann das Gericht ihn trotzdem vernehmen. Wenn die Staatsanwaltschaft 1 Jahr Freiheitsstrafe oder sogar Freispruch beantragt, kann das Gericht den Angeklagten trotzdem zu 2 Jahren verurteilen.

Im angelsächsischen System ist das anders.

AXO hat folgendes geschrieben:
Ein Verteidiger verteidigt schließlich auch im Sinne des Angeklagten, in Absprache mit diesem und an dessen Weisungen gebunden. Schulterzucken

Der Angeklagte kann selbst bestimmen, welches seine Interessen sind. Die meisten werden versuchen, einen Freispruch oder eine möglichst milde Bestrafung zu erreichen. Interesse des Staates ist, ein i.S.d. Gesetzes richtiges Urteil zu finden (das ist jedenfalls die Idee dahinter). Dem ist die StA genauso verpflichtet wie das Gericht, s.o. . Die Frage ist, wie man das erreicht:

Ein Punkt ist die Unabhängigkeit des Gerichts, ein anderer die personelle und organisatorische Trennung zwischen Ankläger und Richter. Faktisch bleibt das Gericht trotz aller Unabhängigkeit auf das angewiesen, was die StA (der der ganze Ermittlungsapparat der Kripo zur Verfügung steht) ihm präsentiert. Und wenn die weisungsgebunden ist, eröffnet das Raum für direkte Einflussnahme bzw. begünstigt vorauseilenden Gehorsam.
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1340874) Verfasst am: 09.08.2009, 14:05    Titel: Re: Die Staatsanwaltschaften sind nicht unabhängig (?) Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Und eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist von jedem möglich und kostenlos.

Man sagt auch: formlos, fristlos, fruchtlos.
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fwo
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Beitrag(#1340947) Verfasst am: 09.08.2009, 16:28    Titel: Re: Die Staatsanwaltschaften sind nicht unabhängig (?) Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Und eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist von jedem möglich und kostenlos.

Man sagt auch: formlos, fristlos, fruchtlos.

Ich weiß nicht, ob diese "Statistik" unabhängig von der Qualität der Beschwerde ist....

@Noseman: ich gebe zu, dass eine Beschwerde bzw. ein Widerspruch gegen eine Entscheidung leichter fällt, wenn man selbst nicht Mitglied der Behörde ist, was ich bei dir nach der Beschreibung deiner Erfahrung vermute. Wer behördenintern mit soetwas seinen normalen Dienst- und Bücklingsweg aushebelt, sollte sich eine weitere Karriere bereits abgeschminkt haben. Derartiges wird intern immer als ein Akt der Illoyalität verstanden.

fwo
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AXO
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Beitrag(#1340950) Verfasst am: 09.08.2009, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:


AXO hat folgendes geschrieben:
Ein Verteidiger verteidigt schließlich auch im Sinne des Angeklagten, in Absprache mit diesem und an dessen Weisungen gebunden. Schulterzucken

Der Angeklagte kann selbst bestimmen, welches seine Interessen sind. Die meisten werden versuchen, einen Freispruch oder eine möglichst milde Bestrafung zu erreichen. Interesse des Staates ist, ein i.S.d. Gesetzes richtiges Urteil zu finden (das ist jedenfalls die Idee dahinter). Dem ist die StA genauso verpflichtet wie das Gericht, s.o. . Die Frage ist, wie man das erreicht:


Da aber dem Angeklagten (zumindest im Schuldfall) NICHT unbedingt daran gelegen ist ein
richtiges Urteil zu finden sondern der Verurteilung zu entkommen, brauchts m.e.
schon die Gegengewichtung ihn unbedingt drankriegen zu wollen (wenn ers denn war)
Für die neutrale Urteilsfindung ist allein der Richter zuständig (deswegen heißt er ja auch so).
Das Grundprinzip find ich nicht kritikwürdig - über die Anendung allerdings schweig ich mich lieber aus.

Zitat:

Ein Punkt ist die Unabhängigkeit des Gerichts, ein anderer die personelle und organisatorische Trennung zwischen Ankläger und Richter. Faktisch bleibt das Gericht trotz aller Unabhängigkeit auf das angewiesen, was die StA (der der ganze Ermittlungsapparat der Kripo zur Verfügung steht) ihm präsentiert. Und wenn die weisungsgebunden ist, eröffnet das Raum für direkte Einflussnahme bzw. begünstigt vorauseilenden Gehorsam.


Ich seh da keinen Konflikt. Der Richter ist auch dem Angeklagten gegenüber weisungsberechtigt
und bei der neutralen Urteilsfindung ebenso auf die Gegendarstellung angewiesen wie auf die
Beweiskraft der staatsanwaltlichen Beweise.
Problematisch wirds erst wenn Richter sich staatsanwaltlicher Aufgaben bemächtigen und den
Angeklagten ebenfalls drankriegen wollen. Womit sie aber ihre Neutralität aufgeben und dadurch
im Grunde für ein Richteramt völlig wertlos sind.
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1340973) Verfasst am: 09.08.2009, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

AXO hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:


AXO hat folgendes geschrieben:
Ein Verteidiger verteidigt schließlich auch im Sinne des Angeklagten, in Absprache mit diesem und an dessen Weisungen gebunden. Schulterzucken

Der Angeklagte kann selbst bestimmen, welches seine Interessen sind. Die meisten werden versuchen, einen Freispruch oder eine möglichst milde Bestrafung zu erreichen. Interesse des Staates ist, ein i.S.d. Gesetzes richtiges Urteil zu finden (das ist jedenfalls die Idee dahinter). Dem ist die StA genauso verpflichtet wie das Gericht, s.o. . Die Frage ist, wie man das erreicht:


Da aber dem Angeklagten (zumindest im Schuldfall) NICHT unbedingt daran gelegen ist ein
richtiges Urteil zu finden sondern der Verurteilung zu entkommen, brauchts m.e.
schon die Gegengewichtung ihn unbedingt drankriegen zu wollen (wenn ers denn war)
Für die neutrale Urteilsfindung ist allein der Richter zuständig (deswegen heißt er ja auch so).
Das Grundprinzip find ich nicht kritikwürdig - über die Anendung allerdings schweig ich mich lieber aus.

Hm....kann es sein, dass Du immer noch davon ausgehst, dass dies das geltende Grundprinzip sei? Also, ich wiederhole: das ist es im deutschen Recht nicht, und in der kontinentaleuropäischen Rechtstradition insgesamt nicht. Ich habe nicht meine persönliche Vorstellung geschildert, sondern das geltende Recht.

Also wärst Du dann dafür, das zu ändern (den von mir oben zitierten § 160 II StPO entsprechend zu ändern oder zu streichen)?

AXO hat folgendes geschrieben:
Zitat:

Ein Punkt ist die Unabhängigkeit des Gerichts, ein anderer die personelle und organisatorische Trennung zwischen Ankläger und Richter. Faktisch bleibt das Gericht trotz aller Unabhängigkeit auf das angewiesen, was die StA (der der ganze Ermittlungsapparat der Kripo zur Verfügung steht) ihm präsentiert. Und wenn die weisungsgebunden ist, eröffnet das Raum für direkte Einflussnahme bzw. begünstigt vorauseilenden Gehorsam.


Ich seh da keinen Konflikt. Der Richter ist auch dem Angeklagten gegenüber weisungsberechtigt...
(Hervorhebungen von mir).

Hier haben wir erstmal eine kleine Begriffsverwirrung. Der Richter ist nicht "weisungsberechtigt", er leitet die Verhandlung, er kann dem Angeklagten nicht vorschreiben, was für Anträge er stellt oder wie er sich äußert, sondern im nur das Wort erteilen oder entziehen, ihn von der Verhandlung ausschließen u.ä., aber alles so, dass das Recht des Angeklagten, sich so zu verteidigen, wie er will, nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.

Hier geht es um das Weisungsrecht, dem der Staatsanwalt unterworfen ist, und das ist etwas völlig anderes. Wenn der Staatsanwalt der Meinung ist, das Beweismaterial reicht nicht für eine Anklage, einen Haftbefehl, eine Hausdurchsuchung oder eine Telefonüberwachung, aber der Oberstaatsanwalt, der Generalstaatsanwalt oder der Justizminister weist ihn an, Anklage zu erheben oder einen Haftbefehl, einen Durchsuchungsbefehl oder eine Telefonüberwachung zu beantragen, dann hat er das zu tun, und umgekehrt.

AXO hat folgendes geschrieben:
(...) und bei der neutralen Urteilsfindung ebenso auf die Gegendarstellung angewiesen wie auf die Beweiskraft der staatsanwaltlichen Beweise.

Auf der einen Seite die Staatsanwaltschaft ohne Verpflichtung zur Objektivität oder sogar mit dem expliziten Auftrag, einen Verdächtigen möglichst hinter Gitter zu bringen, und mit einem professionellen Ermittlungsaparat, auf der anderen Seite der Angeklagte. In der Mitte der Richter, der ganz "neutral" entscheidet, wer die überzeugendere Darstellung und die besseren Beweise bringt. Ist das Deine Vorstellung von einem fairen Verfahren?
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AXO
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Anmeldungsdatum: 05.02.2007
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Wohnort: Thüringen

Beitrag(#1342255) Verfasst am: 11.08.2009, 07:18    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
AXO hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:


AXO hat folgendes geschrieben:
Ein Verteidiger verteidigt schließlich auch im Sinne des Angeklagten, in Absprache mit diesem und an dessen Weisungen gebunden. Schulterzucken

Der Angeklagte kann selbst bestimmen, welches seine Interessen sind. Die meisten werden versuchen, einen Freispruch oder eine möglichst milde Bestrafung zu erreichen. Interesse des Staates ist, ein i.S.d. Gesetzes richtiges Urteil zu finden (das ist jedenfalls die Idee dahinter). Dem ist die StA genauso verpflichtet wie das Gericht, s.o. . Die Frage ist, wie man das erreicht:


Da aber dem Angeklagten (zumindest im Schuldfall) NICHT unbedingt daran gelegen ist ein
richtiges Urteil zu finden sondern der Verurteilung zu entkommen, brauchts m.e.
schon die Gegengewichtung ihn unbedingt drankriegen zu wollen (wenn ers denn war)
Für die neutrale Urteilsfindung ist allein der Richter zuständig (deswegen heißt er ja auch so).
Das Grundprinzip find ich nicht kritikwürdig - über die Anendung allerdings schweig ich mich lieber aus.

Hm....kann es sein, dass Du immer noch davon ausgehst, dass dies das geltende Grundprinzip sei? Also, ich wiederhole: das ist es im deutschen Recht nicht, und in der kontinentaleuropäischen Rechtstradition insgesamt nicht. Ich habe nicht meine persönliche Vorstellung geschildert, sondern das geltende Recht.


In den beiden Strafprozessen die unter meiner direkten Teilnahme verlaufen sind (2x Freispruch)
war das ebenso wie ich geschildert hab. Sofern sich das mit geltenden Recht nicht deckt kann ich nichts dafür. Schulterzucken

Zitat:

Also wärst Du dann dafür, das zu ändern (den von mir oben zitierten § 160 II StPO entsprechend zu ändern oder zu streichen)?


Ich empfinde ihn als überflüssig.

Zitat:

Hier geht es um das Weisungsrecht, dem der Staatsanwalt unterworfen ist, und das ist etwas völlig anderes. Wenn der Staatsanwalt der Meinung ist, das Beweismaterial reicht nicht für eine Anklage, einen Haftbefehl, eine Hausdurchsuchung oder eine Telefonüberwachung, aber der Oberstaatsanwalt, der Generalstaatsanwalt oder der Justizminister weist ihn an, Anklage zu erheben oder einen Haftbefehl, einen Durchsuchungsbefehl oder eine Telefonüberwachung zu beantragen, dann hat er das zu tun, und umgekehrt.


*smile* ja klar. Indem Du aber davon ausgehst, das ein Richter einen Angeklagten unbedingt dran
kriegen will, könnten wir unser komplettes Rechtsystem gleich in die Tonne treten.
Dann wärs nämlich ebenso schnuppe welche Beweislast der Staatsanwalt in deR Verhandlung
vorbringt -> der Richter hat immer das Recht einen Angeklagten schuldig zu sprechen,
weil in D nicht die Beweislast zählt sondern ein hinreichend begründeter Verdacht (das kann alles und nichts sein)
Kurz -> wenn Du einem Richter unterstellst die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung gegen
Unschuldige zu zwingen, dann könnte man auf das ganze Gedöhns gleich verzichten und sich
die "Schuldigen" auf richterliche anordnung einfach wahllos von der Straße greifen.

Umgekehrt ebenso - unterm Strich entscheidet eh der Richter. Also wäre es relativ schnuppe
ob er eine Ermittlung von vornherein unterdrückt oder ob er den Angeklagten in der Verhandlung
freispricht.

Entweder Du billigst einem Richter die Neutralität, welche er von Amts wegen wahren sollte zu oder
nicht. Wenn nicht dann brauchste Dich nicht an einzelnen Paragraphen hochziehn sondern kannst
im Grunde das ganze Rechtsystem knicken.


Zitat:

AXO hat folgendes geschrieben:
(...) und bei der neutralen Urteilsfindung ebenso auf die Gegendarstellung angewiesen wie auf die Beweiskraft der staatsanwaltlichen Beweise.

Auf der einen Seite die Staatsanwaltschaft ohne Verpflichtung zur Objektivität oder sogar mit dem expliziten Auftrag, einen Verdächtigen möglichst hinter Gitter zu bringen, und mit einem professionellen Ermittlungsaparat, auf der anderen Seite der Angeklagte. In der Mitte der Richter, der ganz "neutral" entscheidet, wer die überzeugendere Darstellung und die besseren Beweise bringt. Ist das Deine Vorstellung von einem fairen Verfahren?


ja natürlich.
Du solltest dabei nicht vergessen das der Angeklagte gegenüber dem Staatsanwalt insofern
im Vorteil ist als das er die Wahrheit zweifellos kennt. Den ganzen Ermittlungsapparat
benötigt der Staatsanwalt lediglich um ebenfalls rauszufinden was der Angeklagte bereits weis.
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arcalexx
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Beitrag(#1342265) Verfasst am: 11.08.2009, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Um das Missverständnis gleich mal zu beseitigen:

Der Staatsanwalt in Deutschland ist NICHT weisungsgebunden. Okay?

Jedenfalls nicht, wenns um die eigentliche Dienstausübung geht. Wenn er ein bestimmtes Verhalten (juristisch vertretbar) zB für straflos hält, kann ihm niemand, auch nicht sein Vorgesetzter, Weisungen erteilen, die Sache trotzdem entgegen seiner Auffassung zur Anklage zu bringen. Er kann dem Staatsanwalt allerdings das Verfahren entziehen und einem anderen anvertrauen.

Um "unwichtige" Weisungen (Urlaub, Aktenführungstechnkien etc.) geht es Euch ja nicht, wie ich verstanden habe.

Gruß! freakteach
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arcalexx
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Anmeldungsdatum: 26.06.2008
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Beitrag(#1342270) Verfasst am: 11.08.2009, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Und übrigens: Der Staatsanwalt vertritt nicht nur einseitig die Interessen des Staates (als Gegenspieler des Verteidigers). Die StA ist eine objektiv ermittelnde Behörde - wenn ein StA sieht, dass kein Tatverdacht besteht, dann stellt er das Verfahren ein, basta! Da bedarf es in den meisten Fällen gar nicht der MItwirkung eines Verteidigers, damit die Ermittlungen eingestellt werden.

Der Artikel enthält aber noch weitere Fehler: zB hat der Richter, der einen Haftbefehl anordnet, niemals staatsanwaltsähnliche Ermittlungsführungskompetenzen, wie der Beitrag suggeriert. Stellt der StA keinen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls, kann der Richter nichts machen, so sehr er es auch wollte.

Das passiert, wenn Finanzrichter über Strafrecht schreiben... Böse
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Beitrag(#1342283) Verfasst am: 11.08.2009, 08:44    Titel: Re: Die Staatsanwaltschaften sind nicht unabhängig (?) Antworten mit Zitat

HiobHolbach hat folgendes geschrieben:
Von Herrn Selenz erhielt ich das folgende Rundschreiben, von dem ich annehme, dass es von allgemeinem Interesse ist:

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Mal kurz was ganz Grundsaetzliches. Der Staatsanwalt ist der Anwalt des Staates. Wenn ich mir einen Anwalt nehme, dann hat der im Wesentlichen das zu tun, was ich ihm sage, schliesslich bezahle ich ihn auch. Der Staatsanwalt ist demgegenueber dem Staat Rechenschaft schuldig.

Ganz anders verhaelt es sich mit dem Richter. Der hat unabhaengig zu sein und von Weisungen von jeglicher Seite unabhaengig. In einem Strafverfahren vertritt der Staatsanwalt den Staat und dessen Eigeninteresse an der Durchsetzung seiner Gesetze. Deshalb ist der Staatsanwalt genausowenig neutral wie der Strafverteidiger, dem die Vertretung der Interessen des Angeklagten obliegt. Beide parteiischen Anwaelte tragen ihre naturgemaess einseitige Sicht der Dinge dem neutralen Richter vor, der dann ein unabhaengiges Urteil verkuendet, jedenfalls in der Theorie. Von einem Staatsanwalt voellige Unabhaengigkeit zu erwarten, geht daher meines Erachtens am Sinn dieses Rechtssystems vorbei. Der Staat hat natuerlich das Recht dem Staatsanwalt Instruktionen zu erteilen, z.B. die bestimmte Delikte nachhaltiger zu verfolgen, wenn dies aus politischen Gruenden geboten erscheint oder anderes nicht ganz so unnachgiebig zu verfolgen, wenn dies oportun erscheint. Lediglich den Richter hat nicht zu interessieren, was der Staat aus welchen Gruenden auch immer fuer geboten haelt und was nicht. Der hat stur, ohne nach rechts oder nach links zu schauen, im Rahmen der bestehenden Gesetze Recht zu sprechen.

Gruss, Bernie
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HiobHolbach
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Beitrag(#1342332) Verfasst am: 11.08.2009, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Der Justizminister kann meines Halbwissens eine ihm unterstellte Staatsanwaltschaft anweisen (ich nehme an über den Generalstaatsanwalt), in einer Sache die Ermittlungen einzustellen. Wenn das aus politischem Opportunismus geschieht (weil z.B. eine Strafanzeige regierungsnahe Behörden oder Parteien schlecht aussehen läßt), ist das beklagenswert. Aber ich weiß kein Heilmittel, denn es leuchtet mir ein, dass ein staatsunabhängige Staatsanwaltschaft eine "contradictio in adjecto" wäre.
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1342344) Verfasst am: 11.08.2009, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

HiobHolbach hat folgendes geschrieben:
Der Justizminister kann meines Halbwissens eine ihm unterstellte Staatsanwaltschaft anweisen (ich nehme an über den Generalstaatsanwalt), in einer Sache die Ermittlungen einzustellen.

Da auch der weisungsgebende Justizminister an Recht und Gesetz gebunden ist, sehe ich darin kein grundsätzliches Problem.

HiobHolbach hat folgendes geschrieben:
Wenn das aus politischem Opportunismus geschieht (weil z.B. eine Strafanzeige regierungsnahe Behörden oder Parteien schlecht aussehen läßt), ist das beklagenswert. Aber ich weiß kein Heilmittel, denn es leuchtet mir ein, dass ein staatsunabhängige Staatsanwaltschaft eine "contradictio in adjecto" wäre.

Sollte der Justizminister sein Weisungrecht mißbrauchen, wird er, wenn das ruchbar wird, eine Affäre an der Backe haben, die íhn wahrscheinlich das Amt kosten wird.

Ich kann mir vorstellen, daß so ein Weisungrecht durchaus sinnvoll sein kann, z.B. wenn es um Angelegenheiten geht, bei denen das internationale Ansehen des Staates berührt ist.

Es ist ja auch nicht sicher, daß die Staatsanwaltschaft ihrerseits und aus eigenem Antrieb stets so ermittelt, wie es wünschenswert wäre. Z.B. waren früher Staatsanwälte nicht sehr motiviert, NS-Verbrechen zu verfolgen.
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Beitrag(#1342713) Verfasst am: 11.08.2009, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
HiobHolbach hat folgendes geschrieben:
Wenn das aus politischem Opportunismus geschieht (weil z.B. eine Strafanzeige regierungsnahe Behörden oder Parteien schlecht aussehen läßt), ist das beklagenswert. Aber ich weiß kein Heilmittel, denn es leuchtet mir ein, dass ein staatsunabhängige Staatsanwaltschaft eine "contradictio in adjecto" wäre.

Sollte der Justizminister sein Weisungrecht mißbrauchen, wird er, wenn das ruchbar wird, eine Affäre an der Backe haben, die íhn wahrscheinlich das Amt kosten wird.

... und ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung im Amt, oder so.
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neinguar
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Beitrag(#1342770) Verfasst am: 12.08.2009, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt Ach Du Scheiße! Was ist denn hier los? Ohnmacht Nein Ich wollte ja eigentlich schon in der Heia liegen, aber..... skeptisch ....nee, so kann man den Fred wirklich nicht stehen lassen. Ganz kurz, das Gröbste wenigstens....Momentchen....
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neinguar
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Beitrag(#1342782) Verfasst am: 12.08.2009, 01:13    Titel: Antworten mit Zitat

AXO hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
AXO hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:


AXO hat folgendes geschrieben:
Ein Verteidiger verteidigt schließlich auch im Sinne des Angeklagten, in Absprache mit diesem und an dessen Weisungen gebunden. Schulterzucken

Der Angeklagte kann selbst bestimmen, welches seine Interessen sind. Die meisten werden versuchen, einen Freispruch oder eine möglichst milde Bestrafung zu erreichen. Interesse des Staates ist, ein i.S.d. Gesetzes richtiges Urteil zu finden (das ist jedenfalls die Idee dahinter). Dem ist die StA genauso verpflichtet wie das Gericht, s.o. . Die Frage ist, wie man das erreicht:


Da aber dem Angeklagten (zumindest im Schuldfall) NICHT unbedingt daran gelegen ist ein
richtiges Urteil zu finden sondern der Verurteilung zu entkommen, brauchts m.e.
schon die Gegengewichtung ihn unbedingt drankriegen zu wollen (wenn ers denn war)
Für die neutrale Urteilsfindung ist allein der Richter zuständig (deswegen heißt er ja auch so).
Das Grundprinzip find ich nicht kritikwürdig - über die Anendung allerdings schweig ich mich lieber aus.

Hm....kann es sein, dass Du immer noch davon ausgehst, dass dies das geltende Grundprinzip sei? Also, ich wiederhole: das ist es im deutschen Recht nicht, und in der kontinentaleuropäischen Rechtstradition insgesamt nicht. Ich habe nicht meine persönliche Vorstellung geschildert, sondern das geltende Recht.


In den beiden Strafprozessen die unter meiner direkten Teilnahme verlaufen sind (2x Freispruch)
war das ebenso wie ich geschildert hab. Sofern sich das mit geltenden Recht nicht deckt kann ich nichts dafür. Schulterzucken

Und sofern Du Deine Erfahrung mit dem Prinzip gleichsetzt, kann ich nichts dafür.

Genausowenig dafür, wenn Du nicht richtig lesen kannst (Hervorhebungen von mir):
AXO hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Hier geht es um das Weisungsrecht, dem der Staatsanwalt unterworfen ist, und das ist etwas völlig anderes. Wenn der Staatsanwalt der Meinung ist, das Beweismaterial reicht nicht für eine Anklage, einen Haftbefehl, eine Hausdurchsuchung oder eine Telefonüberwachung, aber der Oberstaatsanwalt, der Generalstaatsanwalt oder der Justizminister weist ihn an, Anklage zu erheben oder einen Haftbefehl, einen Durchsuchungsbefehl oder eine Telefonüberwachung zu beantragen, dann hat er das zu tun, und umgekehrt.

*smile* ja klar. Indem Du aber davon ausgehst, das ein Richter einen Angeklagten unbedingt dran
kriegen will
, könnten wir unser komplettes Rechtsystem gleich in die Tonne treten.
Dann wärs nämlich ebenso schnuppe welche Beweislast der Staatsanwalt in deR Verhandlung
vorbringt ->

(...)

Kurz -> wenn Du einem Richter unterstellst die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung gegen
Unschuldige zu zwingen
, dann könnte man auf das ganze Gedöhns gleich verzichten und sich
die "Schuldigen" auf richterliche anordnung einfach wahllos von der Straße greifen.

Umgekehrt ebenso - unterm Strich entscheidet eh der Richter. Also wäre es relativ schnuppe
ob er eine Ermittlung von vornherein unterdrückt oder ob er den Angeklagten in der Verhandlung
freispricht.

Entweder Du billigst einem Richter die Neutralität, welche er von Amts wegen wahren sollte zu oder
nicht. Wenn nicht
dann brauchste Dich nicht an einzelnen Paragraphen hochziehn sondern kannst
im Grunde das ganze Rechtsystem knicken.

Was fabulierst Du denn da für Zeug zusammen? Mit dem, was ich geschrieben habe, hat es jedenfalls nix zu tun.

AXO hat folgendes geschrieben:
der Richter hat immer das Recht einen Angeklagten schuldig zu sprechen,
weil in D nicht die Beweislast zählt sondern ein hinreichend begründeter Verdacht (das kann alles und nichts sein)

Blödsinn.
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neinguar
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Beitrag(#1342783) Verfasst am: 12.08.2009, 01:29    Titel: Re: Die Staatsanwaltschaften sind nicht unabhängig (?) Antworten mit Zitat

(Hervorhebungen von mir)
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Mal kurz was ganz Grundsaetzliches. Der Staatsanwalt ist der Anwalt des Staates. Wenn ich mir einen Anwalt nehme, dann hat der im Wesentlichen das zu tun, was ich ihm sage, schliesslich bezahle ich ihn auch. Der Staatsanwalt ist demgegenueber dem Staat Rechenschaft schuldig.

Ganz anders verhaelt es sich mit dem Richter.
Der hat unabhaengig zu sein und von Weisungen von jeglicher Seite unabhaengig. In einem Strafverfahren vertritt der Staatsanwalt den Staat und dessen Eigeninteresse an der Durchsetzung seiner Gesetze. Deshalb ist der Staatsanwalt genausowenig neutral wie der Strafverteidiger, dem die Vertretung der Interessen des Angeklagten obliegt. Beide parteiischen Anwaelte tragen ihre naturgemaess einseitige Sicht der Dinge dem neutralen Richter vor, der dann ein unabhaengiges Urteil verkuendet, jedenfalls in der Theorie. Von einem Staatsanwalt voellige Unabhaengigkeit zu erwarten, geht daher meines Erachtens am Sinn dieses Rechtssystems vorbei. Der Staat hat natuerlich das Recht dem Staatsanwalt Instruktionen zu erteilen, z.B. die bestimmte Delikte nachhaltiger zu verfolgen, wenn dies aus politischen Gruenden geboten erscheint oder anderes nicht ganz so unnachgiebig zu verfolgen, wenn dies oportun erscheint. Lediglich den Richter hat nicht zu interessieren, was der Staat aus welchen Gruenden auch immer fuer geboten haelt und was nicht. Der hat stur, ohne nach rechts oder nach links zu schauen, im Rahmen der bestehenden Gesetze Recht zu sprechen.

Super, wie noch einer reinquakt, offensichtlich ohne sich wenigstens die Mühe zu machen, die bisherigen Beiträge zu lesen.

Du gehst von der gleichen falschen Grundvorstellung aus wie AXO.

Im deutschen Recht gibt es die Strafjustiz, die dafür zuständig ist, das Strafinteresse des Staates durchzusetzen, wenn es objektiv besteht. Zu dieser Justiz gehören die Gerichte und - organisatorisch und personell davon getrennt - die Staatsanwaltschaften. Beide habe gleich objektiv zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Bestrafung vorliegen und welche Strafe gerechtfertigt ist. Es gibt kein Interesse des Staates, den Angeklagten dranzukriegen, das darüber hinausginge und das zwar die Staatsanwaltschaft zu vertreten hätte, das Gericht aber nicht. Die Trennung ist eine rein formale. Auch die Gerichte sind Teil des Staates, nur haben sie im Gegensatz zu Staatsanwälten keine Vorgesetzten, die ihnen Weisungen erteilen könnten.
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Zuletzt bearbeitet von neinguar am 12.08.2009, 02:04, insgesamt 2-mal bearbeitet
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neinguar
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Beitrag(#1342784) Verfasst am: 12.08.2009, 01:32    Titel: Antworten mit Zitat

arcalexx hat folgendes geschrieben:
Um das Missverständnis gleich mal zu beseitigen:

Der Staatsanwalt in Deutschland ist NICHT weisungsgebunden. Okay?

Jedenfalls nicht, wenns um die eigentliche Dienstausübung geht.


??? http://dejure.org/gesetze/GVG/146.html
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Beitrag(#1342799) Verfasst am: 12.08.2009, 06:43    Titel: Re: Die Staatsanwaltschaften sind nicht unabhängig (?) Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
(Hervorhebungen von mir)
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Mal kurz was ganz Grundsaetzliches. Der Staatsanwalt ist der Anwalt des Staates. Wenn ich mir einen Anwalt nehme, dann hat der im Wesentlichen das zu tun, was ich ihm sage, schliesslich bezahle ich ihn auch. Der Staatsanwalt ist demgegenueber dem Staat Rechenschaft schuldig.

Ganz anders verhaelt es sich mit dem Richter.
Der hat unabhaengig zu sein und von Weisungen von jeglicher Seite unabhaengig. In einem Strafverfahren vertritt der Staatsanwalt den Staat und dessen Eigeninteresse an der Durchsetzung seiner Gesetze. Deshalb ist der Staatsanwalt genausowenig neutral wie der Strafverteidiger, dem die Vertretung der Interessen des Angeklagten obliegt. Beide parteiischen Anwaelte tragen ihre naturgemaess einseitige Sicht der Dinge dem neutralen Richter vor, der dann ein unabhaengiges Urteil verkuendet, jedenfalls in der Theorie. Von einem Staatsanwalt voellige Unabhaengigkeit zu erwarten, geht daher meines Erachtens am Sinn dieses Rechtssystems vorbei. Der Staat hat natuerlich das Recht dem Staatsanwalt Instruktionen zu erteilen, z.B. die bestimmte Delikte nachhaltiger zu verfolgen, wenn dies aus politischen Gruenden geboten erscheint oder anderes nicht ganz so unnachgiebig zu verfolgen, wenn dies oportun erscheint. Lediglich den Richter hat nicht zu interessieren, was der Staat aus welchen Gruenden auch immer fuer geboten haelt und was nicht. Der hat stur, ohne nach rechts oder nach links zu schauen, im Rahmen der bestehenden Gesetze Recht zu sprechen.

Super, wie noch einer reinquakt, offensichtlich ohne sich wenigstens die Mühe zu machen, die bisherigen Beiträge zu lesen.

Du gehst von der gleichen falschen Grundvorstellung aus wie AXO.

Im deutschen Recht gibt es die Strafjustiz, die dafür zuständig ist, das Strafinteresse des Staates durchzusetzen, wenn es objektiv besteht. Zu dieser Justiz gehören die Gerichte und - organisatorisch und personell davon getrennt - die Staatsanwaltschaften. Beide habe gleich objektiv zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Bestrafung vorliegen und welche Strafe gerechtfertigt ist. Es gibt kein Interesse des Staates, den Angeklagten dranzukriegen, das darüber hinausginge und das zwar die Staatsanwaltschaft zu vertreten hätte, das Gericht aber nicht. Die Trennung ist eine rein formale. Auch die Gerichte sind Teil des Staates, nur haben sie [u]im Gegensatz zu Staatsanwälten[u] keine Vorgesetzten, die ihnen Weisungen erteilen könnten.


Hervorhebungen auch von mir.


Wo ist hier der Widerspruch? Es geht darum wer in diesem System tatsaechlich unabhaengig agiert und wer nicht. Das war offenbar unklar. Du bestaetigst hier ebenfalls, dass der Richter unabhaengig ist und der Staatsanwalt nicht. Wo ist hier das Problem? Der Staat hat uebrigens politische Interessen, wenn es um die juristische Praxis geht und die sind absolut nicht deckungsgleich mit den Interessen des Angeklagten. Der Staatsanwalt bringt die in die Verhandlung ein. Natuerlich haben sich alle Prozessbeteiligten an den geltenden Gesetzen zu orientieren und sind deshalb nicht voellig frei in ihrem agieren. Es gehoert dabei nicht zu den Aufgaben des Staatsanwaltes voellig objektiv die Interessen des Angeklagten mit zu vertreten, sondern dafuer ist der Strafverteidiger zustaendig. Der Staatsanwalt vertritt, wie der Name schon sagt, die Interessen des Staates und kann dabei auch Weisungen unterworfen sein, wie Du richtigerweise sagst. Der Job des Richters ist es unparteiisch die von beiden Seiten vorgetragenen Argumente gegeneinander abzuwaegen und im Rahmen der bestehenden Gesetze zu einem Urteil zu gelangen. Von den beiden Anwaelten verlangt niemand objektiv im Sinne von unparteiisch zu sein. Das ist nicht deren Job.

Strafsachen lauten haeufig "Staat gegen Emil XY". Warum ist das so? Weil der Staat in solchen Faellen eine Prozesspartei ist, die durch einen eigenen Anwalt, den Staatsanwalt, vertreten ist und niemand kann von dem erwarten voellig objeltiv im Sinne von unparteiisch zu agieren, genausowenig wie vom Strafverteidiger. Sonst braeuchte es keinen Richter, da gleich der Staatsanwalt zu einem "objektiven" Urteil kommen koennte.

Gruss, Bernie
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Ralf Rudolfy
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Beitrag(#1342806) Verfasst am: 12.08.2009, 07:54    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
HiobHolbach hat folgendes geschrieben:
Wenn das aus politischem Opportunismus geschieht (weil z.B. eine Strafanzeige regierungsnahe Behörden oder Parteien schlecht aussehen läßt), ist das beklagenswert. Aber ich weiß kein Heilmittel, denn es leuchtet mir ein, dass ein staatsunabhängige Staatsanwaltschaft eine "contradictio in adjecto" wäre.

Sollte der Justizminister sein Weisungrecht mißbrauchen, wird er, wenn das ruchbar wird, eine Affäre an der Backe haben, die íhn wahrscheinlich das Amt kosten wird.

... und ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung im Amt, oder so.

Naja, außer in Bayern vielleicht ...
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HiobHolbach
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Beitrag(#1342819) Verfasst am: 12.08.2009, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Vor allem muss ein Missbrauch erst mal "ruchbar" werden. Zum Beispiel durch investigativen Journalismus. Der befindet sich aber auf dem absteigenden Ast. Und immer weniger Medienkonzerne bestimmen, was und wie berichtet wird.
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Kritik an § 217 StGB (Verbot der professionellen Suizidhilfe): www.reimbibel.de/217.htm
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Beitrag(#1342841) Verfasst am: 12.08.2009, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:

AXO hat folgendes geschrieben:
der Richter hat immer das Recht einen Angeklagten schuldig zu sprechen,
weil in D nicht die Beweislast zählt sondern ein hinreichend begründeter Verdacht (das kann alles und nichts sein)

Blödsinn.


Kein Blödsinn - entscheident ist allein die Überzeugung zu welcher der Richter gelangt
und zum Rest hat sich Beachbernie schon ausreichend geäußert.
Wenn Dich stört das der Richter Angestellter des Staates ist weil es im Interresse
der ganzen Gesellschaft ist Recht zu sprechend (strittiges zu entscheiden)
dann bleibt Dir letztlich nur noch "Gott" als unabhängige Instanz anzurufen Mit den Augen rollen
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Beitrag(#1342856) Verfasst am: 12.08.2009, 10:40    Titel: Re: Die Staatsanwaltschaften sind nicht unabhängig (?) Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
.....
Strafsachen lauten haeufig "Staat gegen Emil XY". Warum ist das so? Weil der Staat in solchen Faellen eine Prozesspartei ist, die durch einen eigenen Anwalt, den Staatsanwalt, vertreten ist und niemand kann von dem erwarten voellig objeltiv im Sinne von unparteiisch zu agieren, genausowenig wie vom Strafverteidiger. Sonst braeuchte es keinen Richter, da gleich der Staatsanwalt zu einem "objektiven" Urteil kommen koennte.

Gruss, Bernie

Klingt logisch, aber übersieht etwas: Die Parteilichkeit dieser verschiedenen Prozessparteien ist unterschiedlich: Der Staat ist (von Prozessen mit politischem Hintergrund abgesehen) nicht irgendeine Partei, der Staat sind wir alle, sein Interessen ist unseres, und das besteht Wesentlichen darin, die Regeln, die wir uns selbst gegeben haben, durchzusetzen. Wobei die staatsanwaltliche Rolle genau in der Durchsetzung der Regeln besteht, die des Richters in der Abwägung des Bewertung des Verstoßes. Die normale Parteilichkeit sollte also bei beiden durch einen Bezug auf das Regelwerk ersetzt sein.

Einen Unterschied sehe ich allerdings in den Möglichkeiten des persönlichen Ehrgeizes: Die Arbeit eines Richters zu beurteilen ist ein hochkomplexer Vorgang, der kaum statistisch zu erfassen ist. Beim Staatsanwalt lassen sich relativ einfache Erfolgsquoten bilden:
Wieviele Untersuchungen hat er angefangen und wieviele davon kamen zur Verhandlung?
Wieviele Verhandlungen hat er angefangen und wieviele davon kamen zu einer Verurteilung?

Unabhängig davon, dass eine derartige Bilanzierung bei verschiedenen Themen unterschiedlich bewertet werden müsste, kann ich mir aus dieser Sicht eine unbewusste persönliche Parteilichkeit beim Staatsanwalt leichter vorstellen als beim Richter, aber seine eigentliche Zielrichtung ist die Objektivität, d.h. die Durchsetzung des Rechtes und nicht die Verurteilung einer Partei.

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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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neinguar
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Beitrag(#1342891) Verfasst am: 12.08.2009, 11:45    Titel: Re: Die Staatsanwaltschaften sind nicht unabhängig (?) Antworten mit Zitat

@beachbernie: Ich habe jetzt keine Zeit für eine ausführliche Antwort. Ich weiß auch nicht, ob sie einen Sinn hätte, da Du das Entscheidende schon wieder konsequent überlesen hast.
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Es gehoert dabei nicht zu den Aufgaben des Staatsanwaltes voellig objektiv die Interessen des Angeklagten mit zu vertreten, sondern dafuer ist der Strafverteidiger zustaendig.

Falsch. Nimm es endlich zur Kenntnis.
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Von den beiden Anwaelten verlangt niemand objektiv im Sinne von unparteiisch zu sein. Das ist nicht deren Job.

Falsch. Nimm es endlich zur Kenntnis.
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Strafsachen lauten haeufig "Staat gegen Emil XY". Warum ist das so?

Es ist nicht so. Warum ist das nicht so?....
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Weil der Staat in solchen Faellen eine Prozesspartei ist....

....weil der Staat eben keine Prozesspartei ist (anders in den USA, und vermutlich auch in Kanada; aber hier geht es um deutsches Recht - schon gemerkt?)
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Zuletzt bearbeitet von neinguar am 12.08.2009, 12:25, insgesamt einmal bearbeitet
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neinguar
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Beitrag(#1342901) Verfasst am: 12.08.2009, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

AXO hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:

AXO hat folgendes geschrieben:
der Richter hat immer das Recht einen Angeklagten schuldig zu sprechen,
weil in D nicht die Beweislast zählt sondern ein hinreichend begründeter Verdacht (das kann alles und nichts sein)

Blödsinn.

Kein Blödsinn - entscheident ist allein die Überzeugung zu welcher der Richter gelangt

....und zwar die Überzeugung des Richters von der Schuld des Angeklagten, und nicht vom Vorliegen eines Verdachts. Das nennt sich "Grundsatz der freien Beweiswürdigung". Beweiswürdigung, nicht Verdachtswürdigung. Nach Überzeugung des Richters muss die Schuld des Angeklagten bewiesen sein. Und Überzeugung bedeutet überigens nicht Willkür. Der Richter muss das nachvollziehbar begründen können.

AXO hat folgendes geschrieben:
und zum Rest hat sich Beachbernie schon ausreichend geäußert.

Mehr als ausreichend. Viel mehr! Warum macht Ihr nicht zusammen einen Thread über amerikanische Gerichts- und Anwaltsserien auf? Da ist das ungefähr so, wie bb es behauptet.
Leider übernimmt auch der eine oder andere Drehbuchautor von deutschen Produktionen diese Irrtümer.

AXO hat folgendes geschrieben:
Wenn Dich stört das der Richter Angestellter des Staates ist weil es im Interresse der ganzen Gesellschaft ist Recht zu sprechend (strittiges zu entscheiden) dann bleibt Dir letztlich nur noch "Gott" als unabhängige Instanz anzurufen Mit den Augen rollen

Du fabulierst schon wieder.
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